Windenergie und Eulen
Trotz aller Wissenslücken stehen die negativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf bestimmte Brut-, Gastvogel- und Fledermausarten und mehr noch Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft außer Frage. Deshalb erfordert der Ausbau der Windenergie, wie die Nutzung aller anderen Energiequellen und jede Landnutzung, die volle Integration der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dies verlangt u. a. den Schutz der Gebiete, die nach nachvollziehbaren Kriterien eine besondere Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege haben. Dazu zählen auch Lebensräume einheimischer Eulenarten.

In Deutschland stehen mehr als 30.000 Windenergieanlagen. Jahr für Jahr kommen etwa 1.500 hinzu. Ein Ende des Ausbaus der Windenergiewirtschaft ist nicht in Sicht. Für alle Eulenarten besteht ein generelles Risiko, an Windenergieanlagen zu verunglücken. Das gilt beispielsweise für Uhus.
Fast nirgends werden die Verluste von Vögeln an Windenergieanlagen systematisch erfasst. Die Statistik beschränkt sich auf Zufallsfunde. Nur hin und wieder werden tote Uhus im Getreide oder hohen Gras unter den Anlagen gefunden - in Deutschland bisher "nur" oder immerhin 16. Es schaut keiner nach, nur der Fuchs. Hinzu kommen weitere Funde von Uhus, die verletzt unter Windenergieanlagen aufgefunden wurden und solche, bei denen die Todesursache mit Wahrscheinlichkeit, aber nicht zweifelsfrei der Kollision mit Windenergieanlagen zuzurechnen ist.
Die Geräuschemissionen der Windenergieanlagen könnten es zwar den Uhus schwer machen, Beutetieren zu orten und insoweit die Nutzbarkeit der Nahrungshabitate verringern. Dies bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass die Uhus Gebiete mit Windenergieanlagen meiden. Wahrscheinlicher ist, dass die Uhus in diesen Gebieten einem hohen Risiko ausgesetzt sind, an den Anlagen zu verunglücken und tatsächlich auf diese Weise sehr viel mehr Uhus ums Leben kommen, als offiziell festgestellt wird.
Die EGE ist eine kleine Naturschutzorganisation; sie kann sich nicht in alle einzelnen Planungs- oder Zulassungsverfahren einbringen, auch nicht in alle solche, die mit möglicherweise schwerwiegenden Beeinträchtigungen einheimischer Eulen und ihrer Lebensräumen verbunden sind.
In allen diesen Fällen ist es die Aufgabe der an den Planungs- und Zulassungsverfahren beteiligten Naturschutzbehörden, auf die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Dazu zählt auch der Schutz von Lebensräumen einheimischer Eulenarten vor einer windenergiewirtschaftlichen Inanspruchnahme.
Den Naturschutzbehörden stehen dabei die naturschutzfachlichen Empfehlungen zur Verfügung, die hierzu von verschiedener Seite erarbeitet worden sind. Hierzu zählen im Hinblick auf den Vogelschutz die von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in Deutschland veröffentlichten "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" (erschienen in den vom Deutschen Rat für Vogelschutz herausgegebenen Berichten zum Vogelschutz Band 51, 2014: 15-42). Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1,8 MB), wenn Sie diese Regelungen einsehen möchten.
Die EGE empfiehlt, bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen weitergehende Anforderungen zu beachten und folgende Abstände nicht zu unterschreiten:
- zum Schutz von Wald- und Sumpfohreule einen Abstand von 1.000 m zu den traditionellen Überwinterungsplätzen
- zum Schutz von Schleiereule und Waldohreule einen Abstand von 1.000 zu Brutplätzen
Wald sollte zum Schutz der Wald bewohnenden Eulenarten Wald-, Rauhfuß- und Sperlingskauz einschließlich eines Abstandes von 200 m generell von Windenergieanlagen freigehalten werden.
Die Beachtung dieser Anforderungen sollte schon von der Windenergiewirtschaft selbst erwartet werden können, denn kein anderer Teil der Energiewirtschaft stellt nach außen hin seine Verantwortung für die Umwelt so sehr heraus und möchte seine Interessen mit dieser Verantwortung legitimiert sehen wie die Windenergiewirtschaft.
Sehen Sie bitte hierzu auch die folgenden Veröffentlichungen der EGE:
- Kommentar der EGE "Fortschritt sieht anders aus" (2016) zur umstrittenen Progress-Studie (pdf-Datei, ca. 124 KB)
- Beitrag von Wilhelm Breuer, Stefan Brücher und Lutz Dalbeck (2015) "Der Uhu und Windenergieanlagen - Erkenntnisse, Vermutungen und Schlussfolgerungen" (pdf-Datei, ca. 1,49 MB)
- Beitrag von Wilhelm Breuer "Wald unter Strom" (2012) (pdf-Datei, ca. 1,01 MB)
- 10 Gründe warum der Wald vor Windenergieanlagen geschützt werden sollte (2009) (pdf-Datei, ca. 80 KB)