Nachrichten - Jahrgang 2007

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Die EGE wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Dezember 2007

Schleiereulenpaar

Falls Sie mit einer guten Tat das alte Jahr beschließen oder das neue Jahr beginnen möchten, unterstützen Sie bitte die Naturschutzprojekte der EGE mit Ihrer Spende!

Vielfalt statt Einfalt: Vier Faltblätter der EGE - Dezember 2007

Faltblätter

Eulen brauchen mehr als den Schutz der Dunkelheit. So lautet der Titel des Faltblattes, das über Ziele und Aufgaben der EGE informiert. Drei weitere Faltblätter gelten dem Schutz von Uhu, Steinkauz und Schleiereule. Die Titel dieser Artenschutz-Informationen: Uhu - Bitte nicht stören. Den Steinkauz im Dorf lassen. Einflug frei für Schleiereulen. Diese Flyer wenden sich ganz besonders an die Berufsgruppen und Stellen, auf die es im Eulen-Artenschutz ankommt: Der Steinkauzflyer z. B. an Kommunalpolitiker, der Schleiereulenflyer an Landwirte und Kirchenvorstände.

Jeder der insgesamt vier Flyer hat acht Seiten. Gestaltet wurden sie von Michael Papenberg. Die Texte schrieb Wilhelm Breuer. Michael Papenberg zählt seit Kurzem zum Team der EGE. Er absolvierte den Zivildienst beim BUND, studierte Grafik und Design und das Zeichnen in der Natur. Er schreibt Kinderbücher, arbeitet als Grafiker und Illustrator im Naturschutz und berät die EGE in Fragen von Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.

Wenn Sie Faltblätter beziehen und für die Anliegen der EGE werben möchten, bitte schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Die Druckkosten zehren am Spendenbudget der EGE. Bitte wählen Sie deshalb die Personen, denen Sie die Flyer geben, sorgfältig aus.

Die EGE dankt den Bildautoren, die den Druck mit der kostenlosen Bereitstellung von Fotos unterstützt haben.

Zwei Faltblätter sollen bald folgen: Eines zum Schutz waldbewohnender Eulen (Wald-, Rauhfuß-, Sperlingskauz), welches sich an Waldbesitzer und die Forstwirtschaft wendet. Und eines, welches die Stromwirtschaft zur Umrüstung der für Eulen und viele andere Vogelarten gefährlichen Strommasten drängt.

Falls Sie den Druck der Faltblätter mit einem größeren Betrag unterstützen möchten, tun Sie es bitte. Gerne führen wir Sie auch als Sponsor im Impressum des Faltblattes auf.

Heidenspaß statt christlicher Verantwortung - Dezember 2007

Ziegenmelker

Während sich auf Bali der Bundesumweltminister (SPD) als Klassenbester im Fach Klimaschutz zeigt und die CDU in ihrem neuen Parteiprogramm die Verantwortung für die Schöpfung entdeckt, erlebt die EGE in der deutschen Provinz ein ganz anderes Stück großer Koalition. Kommunalpolitiker der CDU und SPD fordern ungehinderten Zugang in ein Europäisches Vogelschutzgebiet und fragen ebenso amüsiert wie ungeniert: Ziegenmelker schützen, wozu?

Die Drover Heide, um dieses Gebiet geht es, ist nicht irgendein Stück Land, sondern ein bedeutendes Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Im Streit um die Freigabe von Wegen in der Drover Heide hat die EGE nun an das Verantwortungsbewusstsein von Staat, Kommunen und Bürgern appelliert. Als militärisches Übungsgelände war dieses Gebiet jahrzehntelang für Besucher gesperrt. Deswegen haben sich dort seltene Tierarten retten können, die anderenorts längst ausgestorben sind - das Schwarzkehlchen, die Heidelerche und (im Bild) der Ziegenmelker zum Beispiel. Drei Vogelarten, die in Deutschland extrem selten sind. In der Drover Heide brüten einige Dutzend Paare dieser Arten. Wenige zwar, aber immerhin so viele, dass Deutschland die Drover Heide zwingend als Europäisches Vogelschutzgebiet schützen muss. Beispielsweise brüten mehr als 15 Prozent der Ziegenmelker Nordrhein-Westfalens in dem kleinen Heidegebiet südlich der Kreisstadt Düren. Dank der Bemühungen um eine Beruhigung des Gebietes hat sich der Bestand in der Heide in den letzten zehn Jahren nachweislich erholt.

Der Schutz dieser und zahlreicher anderer europaweit vom Aussterben bedrohter Arten verlangt ein Mindestmaß an Einsicht und Rücksichtnahme - auch und gerade von den Bürgern. Das ist kein leichtes Unterfangen. Es ist schwer verständlich zu machen, dass Menschen, die die Natur nur genießen wollen, zur falschen Zeit und am falschen Ort eine Bedrohung darstellen sollen für Vögel, die jahrzehntelang Manöverbetrieb getrotzt haben. Tatsächlich sind zwar früher einzelne Gelege unter die Panzerketten geraten. Untern Strich hat der Militärbetrieb aber zu einer großräumigen Beruhigung des Gebietes geführt, den Offenlandcharakter der Heide bewahrt und störungsempfindlichen Arten mehr genutzt als geschadet. Die zivile Nutzung des Gebietes hingegen bringt ganz andere und größere Gefahren mit sich.

Rücksicht nehmen auf Ziegenmelker?

Eines der Hauptprobleme in der Heide: Spaziergänger mit und ohne Hunde: Auch wenn Hund und Hundebesitzer ohne jede böse Absicht im Gebiet unterwegs sind und selbst wenn der Hund angeleint ist, sind die Folgen beispielsweise für den heimlich brütenden Ziegenmelker fatal. Die nachtaktiven Vögel haben ihr Nest am Boden. Dass Mensch und Hund den Weg nicht verlassen und eigentlich keine Bedrohung darstellen, kann ein Vogel nicht einsehen. Die Leine, an der der Hund läuft, nimmt der Vogel gar nicht wahr. Für ihn ist jeder Hund ein freilaufender Hund und insofern eine existentielle Bedrohung.

Die auch als Nachtschwalben bezeichneten Vögel, die die meisten Menschen nie zu Gesicht bekommen, verlassen Gelege und Jungvögel bei Störungen aus blanker Furcht, um sich wenigstens selbst zu retten. Statt des angeleinten Hundes kommt die Stunde für Krähe und Wiesel und das Aus für die ganze Brut. Die verhängnisvolle Wirkung von Spaziergängern mit Hund ist gerade in einer internationalen Studie auch wissenschaftlich belegt worden: Die Wirkungen sind schlimm. Es ist beinahe gleichgültig, ob der Hund angeleint ist oder nicht.

Schon der seltsame Name Ziegenmelker bringt das Anliegen um den Schutz einer solchen Vogelart an den Rand des Lächerlichen. So ein Geschöpf, das niemand aus eigener Anschauung kennt, hat keine Lobby. Eher engagieren sich Menschen für Gorillas im Bergwald.

Dabei will niemand die ganze Drover Heide wieder zur Sperrzone erklären. Viele Wege können jederzeit begangen werden. Und das soll auch nach den Vorstellungen der EGE so bleiben: Einige Bereiche müssen aber ganzjährig oder wenigstens zeitweilig gesperrt bleiben, um den Bestand seltener Arten nicht noch weiter zu gefährden. In den Kernlebensräumen der Ziegenmelker müssen weit eher einige weitere Wege gesperrt werden als dass eine Freigabe in Betracht kommen könnte.

Freiheit nicht ohne Verantwortung

Die Menschen dürften nicht aus der Drover Heide ausgeschlossen werden. Die Grenze der Kompromissfähigkeit ist aber erreicht, denn die empfindlichsten Vogelarten sind aus der Drover Heide längst verschwunden. Die EGE erinnert an das Schicksal dreier Arten: Das letzte Birkhuhn wurde 1969 in der Drover Heide geschossen. Zu Bruten von Raubwürger und Sumpfohreule kommt es seit Jahrzehnten nicht mehr. Ein Comeback dieser Arten ist unwahrscheinlich. In der Drover Heide ist längst mehr an Freizeitbetrieb erlaubt, als solche Arten noch ertragen könnten. Deshalb sind Raubwürger und Sumpfohreule in der Drover Heide nur noch unregelmäßige, seltene Wintergäste. Mit der Öffnung weiterer Wege außerhalb der Brutzeit würde das Gebiet auch diese Funktion noch verlieren.

Den jahrzehntelangen Militärbetrieb in der Drover Heide haben alle - auch die Anwohner und örtlichen Politiker - widerspruchslos hingenommen. Sollte nun nicht ein Mindestmaß an Akzeptanz für die Sicherheit der Natur - gleichsam auch ein Stück Landesverteidigung - erwartet werden können, fragt die EGE. Das ist, nach der Erfahrung der EGE, auch die Haltung des ganz überwiegenden Teils der Bürger in den umliegenden Ortschaften. Es ist eher eine kleine Gruppierung, die egoistische Einzelinteressen über die Belange des Allgemeinwohls gestellt sehen möchte. Jeder Bewohner einer Kleinstadt wäre glücklich, auch nur einen kleinen Ausschnitt eines solchen Gebietes zur Verfügung zu haben, das in der Drover Heide jedermann zugänglich ist.

Die EGE appelliert an Kreistag und Gemeinderäte, den nachdenklichen und überlegten Stimmen zu folgen und nicht rücksichtslosen Stimmungen. Zur Freiheit gehört die Verantwortung. Es ist allerdings schmerzlich, so die EGE, dass sich ausgerechnet Mandatsträger der CDU zum Sprachrohr einer Gruppierung machen, die es an der notwendigen Sensibilität für den Schutz des Schwachen und der Schwachen in der Drover Heide fehlen lässt. Die Worte von der Verantwortung für die Schöpfung im neuen Programm der Partei stehen dazu im krassen Gegensatz.

Ziegenmelker

Das neue deutsche Artenschutzrecht - Dezember 2007

Waldkauzpaar

Am 24. Oktober 2007 hat der deutsche Bundestag einen Teil der artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes novelliert. Es ist dies die so genannte "kleine Novelle". Sie tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft. Die Novellierung war notwendig geworden, weil sich Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz jahrelang mehr Ausnahmen von den Schädigungs- und Störungsverboten herausgenommen hatte, als das Gemeinschaftsrechtsrecht (d. h. die EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH-Richtlinie von 1992) erlaubt. Deshalb war Deutschland am 10. Januar 2006 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-98/03 1). Die EGE berichtete über Verurteilung und Novellierungsbestrebungen in den letzten Monaten mehrfach auf dieser Seite.

Was hat der Bundestag beschlossen?

Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote sind in § 42 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes neu formuliert worden (sie entsprechen aber ungefähr den bisherigen Verboten).

Es ist verboten,

Massive Ausnahmen

Allerdings hat der Gesetzgeber zugleich den Schutz vor bestimmten Nutzungen, Eingriffen und Vorhaben drastisch eingeschränkt. Die Ausnahmen lesen sich wie die Beschreibung der Nebenwirkungen eines Medikaments. Etwas vereinfachend stellt sich die Lage so dar:

Was ist zu dieser Neuregelung zu sagen?

Auch künftig sind die für den einzelnen Bürger beachtlichen Vorschriften zum Schutz bestimmter Pflanzen- und Tierarten streng. Das besondere Artenschutzrecht schützt weiterhin ca. 2.600 Pflanzen- und Tierarten vor Spaziergängern, stellt Staat, Kommunen, Industrie und Wirtschaft hingegen von nahezu allen Verboten frei. Es beschränkt das Artenschutzrecht für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie für Planungen ganz überwiegend auf den Schutz von 600 gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten. Alle übrigen Arten spielen praktisch keine Rolle mehr.

Darauf hatte der deutsche Gesetzgeber das Artenschutzrecht zwar schon immer beschränkt. Diese Beschränkung war aber aufgrund des so genannten "Caretta-Urteils" des Europäischen Gerichtshofs vom 30.01.2002 in der Rechtssache C-103/00 und der nachfolgenden Rechtsprechung deutscher Gerichte ins Wanken geraten. Im Unterschied zum deutschen Artenschutzrecht verbietet nämlich das Gemeinschaftsrecht schon wissentlich begangene Schädigungen und Störungen bestimmter Arten. Deutschland indessen wollte die Verbote auf zielgerichtetes Schädigen und Stören verengen. Das ist dem Bundesgesetzgeber nun für alle nur national geschützten Arten auch gelungen. Dagegen wird die Europäische Kommission nichts unternehmen, weil diese Arten im Unterschied zu den Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und europäischen Vogelarten nicht Gegenstand des Artenschutzrechts der Gemeinschaft sind.

Der Gesetzgeber gibt vor, mit der Neuregung nun wenigstens die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zu erfüllen. Tatsächlich werden diese Maßstäbe erneut verfehlt:

Während EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie die Zulässigkeit neuer Eingriffe in Natur und Landschaft generell an den Schutz der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie, z. T. bereits des Individuums, nicht erst der Population knüpft, senkt das neue deutsche Recht dieses Schutzniveau ab, erklärt für zulässig, was die beiden Richtlinien verbieten und entlässt regelmäßig Eingriffe aus der artenschutzrechtlichen Prüfungspflicht, die allenfalls im Ausnahmefall zugelassen werden können.

Der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erlaubt sie alles, was den Erhaltungszustand der Arten nicht weiter verschlechtert. Auch zugunsten von Planungen bleibt sie hinter dem Gemeinschaftsrecht zurück. Die FFH-Richtlinie erlaubt einen Zugriff auf die Arten des Anhanges IV nur, wenn mindestens zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses den Zugriff erfordern, es keine anderweitige zufrieden stellende Lösung gibt und der Erhaltungszustand der Population der betroffenen Art trotz der Ausnahme günstig bleibt. Die EG-Vogelschutzrichtlinie schränkt die Ausnahmegründe im Falle einer Betroffenheit europäischer Vogelarten sogar noch weiter ein.

Die Ermächtigung zur Anordnung von Bewirtschaftungsauflagen, die Bindung der Zulassung an die Sicherung bestimmter ökologischer Funktionen oder auch die Verpflichtung zu vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen mögen gut gemeint sein. In der Praxis scheitern sie an der Machtlosigkeit der Naturschutzbehörden, unzureichender Kontrolle und der Wirksamkeit gefälliger Gutachten.

So kommt es, dass eine Wiesenblume zwar nicht gepflückt, ein ganzes Wiesental paradoxerweise aber ganz legal zubetoniert werden darf. Oder ein anderes Beispiel: Während Naturschützer Erdkröten und Teichmolche behutsam über die Straße tragen, dürfen u. U. die Laichgewässer derselben Amphibien und die Tiere selbst für Bauvorhaben oder Landwirtschaft zugeschüttet werden.

Die Neuregelung dürfte sich wegen grober Verletzungen des Gemeinschaftsrechts rasch als rechtswidrig erweisen. Die Europäische Kommission hatte dies bereits im Sommer in Berlin zum Ausdruck gebracht. Die Neuregung ist deshalb gerade kein Beitrag zur Planungssicherheit von Staat, Wirtschaft und Kommunen und stürzt die Beteiligten in neue Unsicherheiten. Einstweilen aber scheint die Genugtuung eines Teils der deutschen Wirtschaft über die Novelle groß zu sein. So etwa beim Bundesverband Windenergie. Wir zitieren aus einer aktuellen Seminarankündigung:

"Seit ca. zwei Jahren werden zunehmend Windenergieanlagen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Bestimmungen des Artenschutzrechts abgelehnt - die Genehmigung also versagt. Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wird die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt." Gegenstand des sechsstündigen und 390 Euro teuren Seminars: "Wie können Sie Ihre laufenden und geplanten Vorhaben trotz Widerstand erfolgreich angehen und durchsetzen?" Bemerkenswerterweise steht einer der Referenten auf der Bezügeliste des Deutschen Naturschutzrings (DNR).

Dem Gesetzgeber war bei der Novelle selbst nicht wohl. Über den Schutz der aus dem besonderen Artenschutzrecht entlassenen über 2.000 einheimischen Pflanzen- und Tierarten wolle man bei der zu 2009 geplanten großen Novelle des Naturschutzrechts noch einmal nachdenken. Eher aber ist zu befürchten, dass sich der Trend, Naturschutzvorschriften abzubauen, im künftigen Umweltgesetz fortsetzt. Schon die kleine Novelle ist in Wahrheit ein Armutszeugnis für den Gastgeber der Internationen Biodiversitätskonferenz im Mai 2008 in Bonn. Wie sehr Deutschland sich die Ziele dieser Konferenz selbst angelegen sein sollte, zeigt der Blick in die Roten Listen. Jede zweite einheimische Pflanzen- und Tierart ist existentiell gefährdet. Bei der Konferenz wird sich der Bundesumweltminister tüchtig einsetzen - für den Schutz von Eisbären und Elefanten.

Elefanten

Erneut Uhu abgeknallt - Dezember 2007

Die letzte Meldung über tödliche Schüsse auf einen Uhu in der Eifel liegt noch keine zehn Monate zurück, da erhält die EGE Kenntnis von einem neuen Übergriff: Ein Uhu wurde mit einer bösen Schussverletzung am 29.11.2007 in Gemünd gefunden - nur einen Schuss weit vom Nationalpark Eifel entfernt. Im ganzen Nationalpark Eifel gibt es nur ein einziges Uhupaar. Der Tierarzt hat sich das noch lebend aufgefundene Tier angesehen, musste es aber wegen der Schwere der Verletzung einschläfern. Ein Kugelgeschoß hatte ein Bein unheilbar zerschmettert. Das Röntgenbild zeigt Metallpartikel im umgebenden Wundgewebe.

Angesichts der Nachrichten der letzte Tage über Dramen in Familien und Morde an Kindern muss die Meldung über einen abgeknallten Uhu als Petitesse und ungeheuer verzerrt erscheinen. Die EGE veröffentlicht sie dennoch. Das Elend so vieler Kinder und die Übergriffe auf gefährdete Wildtiere haben bei aller Unvergleichbarkeit vielleicht doch in der Verwahrlosung und Verrohung breiter Schichten einen gemeinsamen Grund.

RWE und EGE im WDR - Dezember 2007

Mittelspannungsmast

Für die vom Strom an Mittelspannungsmasten getöteten Uhus interessieren sich mehr und mehr die Medien. Ein Beispiel aus der letzten Zeit ist der Bericht des Westdeutschen Rundfunks vom 24. Oktober 2007. Anlass waren die Beobachtungen der EGE. Sie hatte im Versorgungsgebiet des Energiekonzerns RWE für Uhus und andere Vögel tödliche, erst kürzlich neu errichtete Mittelspannungsmasten und erneut Todesfälle festgestellt. Solche Masten dürfen seit 2002 nicht mehr errichtet werden. Die RWE räumten inzwischen ein, die neuen Masten seien irrtümlich aufgestellt worden und würden unverzüglich entschärft.

Ein Streitgegenstand aber bleibt einstweilen: Die RWE sehen sich zu der in § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes geschuldeten Umrüstung aller gefährlichen Strommasten bis 2012 nicht verpflichtet, sondern nur zum Umbau von Altmasten in den Europäischen Vogelschutzgebieten. Dieser Verengung ist nicht nur der Bundesumweltminister in einem Schreiben an die Stromwirtschaft bemerkenswert deutlich entgegengetreten, sondern in der Reportage des WDR auch der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Umweltministerium Dr. Alexander Schink. Immerhin heißt sein Minister Uhlenberg.

Ob Nordrhein-Westfalen bei dieser Haltung bleibt und sie auch durchsetzt, muss sich erst noch erweisen. Andere Länder sind längst unter den Druck der Energiekonzerne geraten und trauen sich eine so klare Haltung zur Reichweite des § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes schon gar nicht mehr zu.

Den Beitrag des WDR finden Sie unter folgendem Link: www.wdr.de/mediathek/html//regional/2007/10/24/lokac_01.xml

Zum Beitrag sind drei kleine Anmerkungen hilfreich: 1. Der Herr vor dem Haus der RWE heißt Herrmann-Josef Thieltges, nicht Alexander Schink (und ist eigentlich ganz nett). 2. Der Staatssekretär heißt Schink, nicht Schnink. Und 3. Das im Beitrag angekündigte Spitzengespräch zwischen EGE, Land und RWE ist wegen Terminschwierigkeiten von Firmenleitung und Behörden auf Anfang Januar 2008 verschoben worden. Die EGE wird Sie über die Ergebnisse informieren.

EGE erinnert an Wilhelm Bergerhausen - November 2007

Bergerhausen mit Uhus

Mit einigen Fotos aus den 1970er Jahren erinnert die EGE an ihren Gründer und Geschäftsführer Wilhelm Bergerhausen. Bergerhausen war am 25. November des letzten Jahres im Alter von 56 Jahren überraschend verstorben. Die Aufnahmen entstanden bei der Freilassung in Zoos geborener Uhus vor etwa 30 Jahren.

Die Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus (AzWU) hatte junge Uhus auf ein Leben in der Natur vorbereitet und in geeigneten Lebensräumen freigelassen. Allein zwischen 1974 und 1994 waren auf diese Weise fast dreitausend Uhus der Natur zurückgegeben worden. 1991 wurde aus der AzWU die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE). Beide Organisationen und die erfolgreiche Wiederansiedlung des Uhus in Deutschland sind untrennbar mit Wilhelm Bergerhausen verbunden.

Die Fotos machte Claus Mayr. Helga Cremer-Johnen stellte sie der EGE zur Verfügung. Helga Cremer-Johnen verwaltete damals die Finanzen der AzWU. Claus Mayr ist heute Direktor für Europapolitik im NABU Bundesverband. Die meisten Personen bei der EGE gingen damals noch zur Schule oder bereiteten sich auf den Zivildienst bei der EGE vor.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Bilder anschauen möchten. Dort finden Sie auch weitere Informationen über Bergerhausens Wirken in der EGE.

Am 25. November 2007 trafen sich Freunde und Weggefährten Wilhelm Bergerhausens in der Heiligen Messe und an seinem Grab in Heimbach in der Eifel und erinnerten an den Verstorbenen.

Bilanz der Uhubrutsaison 2007 in der Eifel - November 2007

Uhustart

Im Jahr 2007 brüteten 105 Uhupaare in der Eifel, davon 80 erfolgreich. 25 Bruten wurden aufgegeben oder gingen verloren. Ein Grund sind wie in jedem Jahr Störungen, die Freizeitsportler am Brutplatz verursachten. In anderen Fällen kamen die Altvögel auf Straßen oder an gefährlichen Mittelspannungsmasten ums Leben, was schließlich auch zum Ende begonnener Bruten führte.

Aus den Bruten gingen 162 Jungvögel hervor. Das sind 2,03 Junge je erfolgreiche Brut. Zum Vergleich: 2006 waren es 2,29 und 2005 sogar 2,46 Junge je erfolgreiche Brut. 154 der 162 jungen Uhus wurden zu wissenschaftlichen Zwecken mit Ringen der Vogelwarten Helgoland und Radolfzell gekennzeichnet. Für die Fortsetzung dieses seit 25 Jahren in der Eifel durchgeführten Monitorings legten die Mitarbeiter der EGE in diesem Jahr mehr als 12.000 Kilometer zurück und boten 800 Stunden Arbeit im Gelände auf.

Zehn junge Uhus kamen geschwächt oder verwaist zu Frau Helga Steffens in die Vogelpflegestation Kirchwald in Rheinland-Pfalz. Dort wurden sie auf bewährte Weise medizinisch versorgt und verpflegt bis sie vor wenigen Wochen auf ein Leben in Freiheit bestens vorbereitet in die Eifel entlassen wurden. Das Foto oben zeigt einen der zehn Uhus neben EGE-Mitarbeiter Peter Josef Müller im Augenblick des Freilassens.

Wenn Sie eine Möglichkeit sehen, diese und andere Initiativen der EGE zu fördern, tun Sie es bitte. Die Mitarbeiter der EGE zahlen sich keine Gehälter, sondern leisten ihren Dienst für den Schutz der Natur unentgeltlich. Ihre Spende wendet die EGE auf für die Begleichung von Sachkosten - so für Futter, Arzneimittel, Tierarzt, Porto, Telefon und Benzin. Ihre Spende ist herzlich willkommen!

Uhu

Informieren, nicht bloß unterhalten - November 2007

Rauhfußkauz

In den Medien nehmen Bilder und Berichte über die Natur breiten Raum ein. Allerdings zumeist nur in Gestalt afrikanischer Savanne, von Berggorillas oder Leoparden. Die Natur vor der Haustür spielt kaum eine Rolle. Vor allem der Naturschutz nicht. Eine bemerkenswerte Ausnahme macht die "Neue Osnabrücker Zeitung". Von Zeit zu Zeit sind ihr die Natur und der Naturschutz in der Region eine Sonderseite wert. Aktuelles Beispiel ist die Reportage über Sumpfohreule, Uhu und Steinkauz und einen Neubürger im niedersächsischen Emsland: den Rauhfußkauz (im Bild).

Zu verdanken ist die Serie dem Redakteur Tobias Böckermann aus Meppen im Emsland. Böckermann studierte u. a. Biologie, Soziologie und Politik in Münster. Seine Reportagen sind nicht bloße Unterhaltung, sondern fundierte Beiträge zur Umweltbildung. Während sich viele in den Medien offensichtlich nur noch aufs Unterhalten verlegen, versteht Böckermann es, auf unterhaltsame und anschauliche Weise wirklich zu informieren. Und das über und für eine Sache, die von einem Spitzenplatz auf die hinteren Ränge des öffentlichen Bewusstseins zurückgefallen scheint und gemeinhin als wenig gefällig gilt.

Für eine seiner Naturschutzreportagen ("Kampf um jedes Küken" - über den Schutz der letzten Goldregenpfeifer in Deutschland) ist der 34jährige im Oktober 2007 mit dem Sonderpreis "Der Wilde Rabe" des Journalistenpreises von GEO und der deutschen Wildtierstiftung ausgezeichnet worden. Zu Recht, meint die EGE. - Klicken Sie hier (pdf-Datei, ca. 385 KB), wenn Sie die Reportage "Eulenmann auf Brautschau" lesen möchten. Sie finden den Beitrag auch unter www.neue-oz.de/eulen. Die EGE beglückwünscht den Autor zum Preis und die Neue Osnabrücker Zeitung zum Redakteur.

Steinbrüche für Uhus - November 2007

Steinbrucharbeiten Steinbrüche lassen sich mit Abraum verfüllen oder für den Klettersport erschließen. Das geschieht viel zu häufig. Ein Steinruch kann aber auch ein Paradies aus Menschenhand sein. Auch und gerade für Uhus. In einem Steinbruch im Ruhrgebiet musste die EGE zusammen mit den behördlichen Stellen allerdings etwas nachhelfen. Die Wände des Steinbruchs, in dem jahrzehntelang Schiefer abgebaut worden war, wiesen keinen einzigen Brutplatz auf, der von Uhus hätte bezogen werden können. Nach einem mehrtägigen Arbeitseinsatz mit schwerem Gerät in der letzten Woche wartet nun eine bezugsfertige Brutnische auf Uhus, die bisher dort zwar beobachtet wurden, nicht aber gebrütet haben. Naturschutzpraxis der EGE mitten im Revier.

Uhu

Dr. h. c. Horst Stern zum 85. Geburtstag - Oktober 2007

Stern Kolumne

So geschichtsvergessen der Naturschutz sein mag, eine seiner profiliertesten Gestalten ist bekannt und angesehen: Horst Stern. Stern kam vor 60 Jahren als Gerichtsreporter der Stuttgarter Nachrichten zum Journalismus, verfasste in den 1960er Jahren Manuskripte zu Tiersendungen für den Schulfunk, schrieb seit den 1970er Jahren Naturschutz- und Fernsehgeschichte. Im öffentlichen Bewusstsein blieb vor allem "Sterns Stunde". In bis 1979 ausgestrahlten 26 Folgen konfrontierte Stern eine materiell orientierte Wohlstandsgesellschaft auf eine neuartige und unsentimentale Weise mit des Menschen Verhältnis zu Tier und Natur. So am Heiligen Abend 1971 etwa mit den "Bemerkungen über den Rothirsch", welche die Jagdlobby als ungeheuren Tabubruch empfand und eine hitzige forstpolitische Debatte auslösten. Stern führte vor, was ein aus ökologischem Unverstand und des Trophäenkults wegen gehätschelter Wildbestand aus dem deutschen Wald gemacht hatte. Alles dies - heute unvorstellbar - zur besten Sendezeit. Der Bildschirm war weniger flach, der Bildungsanspruch öffentlich-rechtlicher Sender (andere gab es nicht) größer und die Programmverantwortlichen von anderem Format.

Während sich zur selben Zeit Bernhard Grzimek und Heinz Sielmann als Tierfilmer auf ihre Weise mit unterhaltsam schönen Bildern aus entlegenen Teilen der Erde an sich derselben Sache verpflichtet fühlten, ging es Stern um die Aufdeckung der ungeschönten Wirklichkeit hierzulande. Sein Konzept brach mit den paradiesischen Aufnahmen aus der Tierwelt der Kollegen. Sterns Stärken: die scharfe Recherche, die unbestechliche gesellschaftskritische Analyse, die präzise, pointierte Sprache und der provokative, politisierende, bisweilen polemische Stil.

Stern schuf aber nicht nur ein neues Fernsehgenre. 1980 folgte das Magazin "Natur", dessen Herausgeber und Chefredakteur er bis 1984 war. Es hob den Naturschutz im Blätterwald erstmals auf dieselbe Höhe wie andere Magazine den Sport oder das Auto. Dass sich für gedruckte Naturschutzinformation, wenn man es recht anstellte, eine breite Öffentlichkeit interessieren ließ, hatte Stern schon mit drei Buchbestsellern gezeigt: "Rettet die Vögel" (1978), "Rettet den Wald" (1979) und "Rettet die Wildtiere" (1980). Stern schrieb eine Vielzahl bemerkenswerter Beiträge und Aufsätze. Erinnert sei hier nur an "Stern für Leser" (1973), "Mut zum Widerspruch" (1974), "Das Horst-Stern-Lesebuch" (1992) oder "Das Gewicht einer Feder" (1997). 1972 gehörte Horst Stern (zusammen mit Konrad Lorenz, Irenäus Eibl-Eibesfeldt, Bernhard Grzimek und Heinz Sielmann) zu den Gründern der "Gruppe Ökologie", die sich als Protestbewegung gegen das mangelnde ökologische Bewusstsein der Industriegesellschaft verstand. Die Errichtung deutscher Nationalparks geht wesentlich auf Stern zurück. 1975 war Stern einer der Gründer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND). Überdies gibt es den Schriftsteller Stern, der mit Werken wie "Mann aus Apulien" (1989), "Jagdnovelle" (1989) und "Klint" (1993) Natur, Naturwissenschaft und Naturschutz auch auf literarischem Terrain verbunden ist.

Noch zum Ende der 90er Jahre griff Stern als Kolumnist der Wochenzeitungen "Die Woche" und "Die Zeit" Missstände an, so etwa in deutschen Nationalparks, die ob ihres unzureichenden Schutzes wegen das Etikett nicht verdienen, das ihnen die Länderregierungen angehängt haben. In dieser Zeit galten einige Kolumnen den Kernthemen der EGE. Zwei dieser Kolumnen veröffentlichen wir an dieser Stelle.

Seit Stern hat niemand mehr die Vermarktung der Landschaft und das Elend der Tiere so öffentlich wirksam angeklagt. Sterns Schlussfolgerungen ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie waren für jeden Politiker, Unternehmer und Konsumenten gleichermaßen unbequem. Seine Kritik galt nicht allein der bloßen Ahnungslosigkeit und Unwissenheit, sondern zielte auf die hemmungslose Profitgier und damit einen Eckpfeiler der kapitalistischen Gesellschaft - noch bevor das Motiv für die Ausbeutung des Tieres und der Natur mit dem Schlagwort der Globalisierung verschleiert war. Sterns Kritik der Zustände ist aktueller denn je, denn die Welt verheerende Vergötzung des Marktes nimmt immer monströsere Ausmaße an. Der Frage, was wichtiger sei "Wollgras oder Textilfabrik", verweigerte Stern die Antwort wegen der Unmenschlichkeit der Frage. Der Naturschutz von heute hingegen legitimiert das Eintreten für die Biosphäre vor allem, wenn nicht einzig, ihres ökonomischen Nutzens wegen. Die Ökonomisierung aller Lebensbereiche hat den Naturschutz längst selbst erreicht. Besser geworden ist die Welt darüber nicht.

Horst Stern hat sich seit einigen Jahren zurückgezogen, erst nach Irland, dann in Deutschland. Die Mitgliederzahlen der Naturschutzorganisationen, die ihnen zur Verfügung stehenden materiellen Mittel, ihre personelle Ausstattung und mediale Präsenz haben sich in den letzten 30 Jahren vervielfacht. Hinzugekommen sind Mitwirkungs- und Klagerechte und wohl auch Kompetenz. Zeitgleich etablierte sich von der nationalen bis zur lokalen Ebene eine zwar von der Politik kontrollierte und vielfach blockierte, aber an sich professionelle Naturschutzverwaltung. Stern hat an dieser Entwicklung mehr Anteil als er glaubt. Die Rückschau auf Sterns Schaffen als Journalist, Buchautor, Herausgeber und Schriftsteller zeigt, wie sehr es dem Naturschutz im Inneren an einer Identifikations- und Integrationsfigur und nach außen hin an einer Persönlichkeit, einem Gesicht und einer Stimme fehlt. Zu sehr sind die Naturschutzorganisationen mit dem Wunsch nach Beliebtheit in die Beliebigkeit abgeglitten, vom Zeitgeist vereinnahmt, in jeder Hinsicht verflacht, immer weniger konfliktbereit und noch weniger konfliktfähig, um an Stern anknüpfen zu können. Diese Organisationen haben viel von der Rolle eingebüßt, mit der sie einst dem Naturschutz Bahn brachen. Sie finden sich zumeist nur mehr im Schlepptau staatlicher Umweltpolitik - überdies, ohne es zu bemerken oder darüber bekümmert zu sein. Statt eines Sterns zeigen sich an einem verdunkelten Himmel eher Irrlichter. Auch das ist Preis für eine Gesellschaft, die den Preis von allem und den Wert von nichts kennt.

"Mir san mir". Horst Stern über das Versagen des Staates beim Schutz des Steinkauzes. "Die Woche" 29. Mai 1998. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 88,0 KB).

"Gratwanderung". Horst Stern über die Kehrseite des Erlebnissports, Heiner Geißler und der Dalei-Lama. "Die Woche" 28. August 1998. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 84,0 KB).

Aus die Maus - Oktober 2007

Uhu

Im September hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die offene Anwendung von "Ratron Feldmausköder" im Streuverfahren für drei Monate genehmigt. Die EGE berichtete darüber auf dieser Seite. Die EGE hatte den zuständigen Bundesminister Horst Seehofer gebeten, die Zulassung wegen der mit der Anwendung verbundenen Vergiftungsrisiken für Greifvögel und Eulen unverzüglich aufzuheben, erhielt hierauf aber bis heute keine Antwort.

Gut drei Wochen nach dieser Genehmigung hat sich das Bundesumweltministerium in Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium in einem Schreiben an die Länderumweltminister der Sache angenommen. Darin findet sich die bemerkenswerte Aussage, das das Mittel letal wirkt bei Wirbeltierarten wie dem Feldhamster, aber auch auf Vogelarten, die vergiftete Tiere aufnehmen (Greifvögel, Kraniche, Graureiher usw.) oder ggf. das Gift selbst fressen.

Damit stützt das Ministerschreiben die Bedenken, die z. B. von der EGE gegen die offene Anwendung vorgetragen werden. An der entscheidenden Stelle bleibt das Schreiben jedoch hinter den Anforderungen des europäischen Artenschutzrechts zurück. Denn während FFH-Richtlinie und u. U. auch die EG-Vogelschutzrichtlinie bereits das einzelne Individuum vor einer solchen Vergiftungsgefahr geschützt sehen wollen, hält das Ministerium den Mitteleinsatz schon dann für zulässig, wenn eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population der jeweiligen Art nicht zu erwarten ist. Das ist zugleich das Niveau, auf das die Bundesregierung das europäische Artenschutzrecht in allen Konflikten zwischen Wirtschaft und Naturschutz zurückdrängen will.

Immerhin spricht das Ministerium aber im Falle einer drohenden Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population den zuständigen Stellen ins Gewissen: Für die Zulassung des Mitteleinsatzes sei der Nachweis erforderlich, dass die Maßnahme zur Abwehr erheblicher landwirtschaftlicher Schäden erforderlich und eine zumutbare Alternative nicht gegeben sei. Alles dies müsse sorgfältig geprüft werden. Sei die Situation des Feldhamsters im Anwendungsgebiet bereits ungünstig (davon wird man fast überall ausgehen müssen, merkt die EGE an), könnten nur außergewöhnliche Umstände wie etwa Gefahr für Leib und Leben von Menschen oder zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses den Mitteleinsatz rechtfertigen. Der Eintritt landwirtschaftlicher Schäden sei jedenfalls kein außergewöhnlicher Umstand.

Kurzum: Das Ministeriumsschreiben verkürzt nach Auffassung der EGE unzulässigerweise das Gemeinschaftsrecht, enthält aber auch einige hilfreiche Aussagen, die von den zuständigen Naturschutzbehörden unbedingt aufgegriffen werden sollten. Inzwischen sind die Pflanzenschutzämter, die über die Anwendung des Mittels im Einzelfall entscheiden, unter Druck geraten. Der Spielraum der Naturschutzbehörden wächst, den Mitteleinsatz in begründeten Fällen (z. B. generell in Europäischen Vogelschutzgebieten oder auch in Rastgebieten von Kranichen, Gänsen, Sumpfohreulen oder Gebieten mit bedeutenden Greifvogelvorkommen) abzuwenden. So scheinen einige Bundesländer den Einsatz von der Zustimmung der Naturschutzbehörde abhängig zu machen. Dem Vernehmen nach drängen aber Teile der Landwirtschaft auf eine Verlängerung des Ausnahmezustandes über den 04. Dezember 2007 hinaus, wenn nicht gar auf eine generelle Zulassung der offenen Anwendung. Aus Landwirtschaftskreisen heißt es, für den Zeitraum der bewilligten Zulassung seien 1.000 t des Mittels eingeplant. Mäuse gibt es für Eulen wohl demnächst nur noch auf Lebensmittelkarten.

Wie Eulen auf der Strecke bleiben - Oktober 2007

Schleiereule

Die EGE ist nicht grundsätzlich gegen Planung und Bau neuer Straßen. Man sollte aber erwarten dürfen, dass sich die Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder an Recht und Gesetz halten. Auch an das Naturschutzgesetz. Die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung sieht das offenbar ganz anders. Jedenfalls im Fall des Neubaus der Bundestrasse 56 als Ortsumgehung Soller und Frangenheim mitten in der Kölner Bucht. Eine Planung wie jede andere. Die EGE hat genauer hingesehen, weil die EGE sich um den Schutz des Steinkauzes vor allem in der Kölner Bucht müht. An diesem Fall lässt sich das ganze Elend des Naturschutzes exemplarische zeigen.

Die Trasse zerstört dauerhaft die Lebensräume einer ganzen Reihe gefährdeter Vogelarten - so eine Vielzahl Bruthabitate von Wiesenpieper, Feldlerche, Schafstelze, Schwarzkehlchen, Wachtel, Kiebitz und Rebhuhn. Zudem führt die Trasse durch die Nahrungshabitate von drei Steinkauzpaaren und nur 75 m am Brutplatz der Schleiereule vorbei. Jeder weiß, dass die Steinkäuze und Schleiereulen eher früher als später auf der neuen Trasse mit dem Verkehr kollidieren werden.

Die EGE kommt zu einem die staatlichen Stellen beschämenden Ergebnis: Die Planung ignoriert die artenschutzrechtlichen Prüfmaßstäbe des § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes, die in einem solchen Fall anzulegen sind. Sie untersagen bestimmte Schädigungen und Störungen oder lassen sie nur unter strengen Ausnahmebedingungen zu. Die Planunterlagen hingegen lassen eine ausreichende Prognose, Bewertung und Bewältigung der Schädigungen und Störungen nicht erkennen. Die rechtlichen Maßstäbe sind nicht angewendet und die Vorkommen der von der Planung in Mitleidenschaft gezogenen besonders und streng geschützten Arten größtenteils erst gar nicht ermittelt worden. Die Planunterlagen sind deshalb rechtsfehlerhaft.

Die Straßenbauverwaltung und das von ihr mit der Berücksichtigung der Naturschutzbelange beauftragte Planungsbüro versteigen sich zu der Auffassung, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung seien die Störungs- und Schädigungsverbote des § 42 BNatSchG nicht verletzt. Wie falsch diese Aussage ist, zeigt der Blick in die Rechtsprechung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.06.2006 zum Neubau der Ortsumgehung Stralsund (Az. 9 A 28/05) im feinsten Rechtsdeutsch eigens herausgestellt, "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind grundsätzlich nicht geeignet, die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern". Im Falle des Neubaus der Bundesstraßen 56 kommt noch hinzu, dass die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Art und Umfang schon den Maßstäben der Eingriffsregelung nicht genügen.

Während die Straßenbauverwaltung dieses Urteil nur zu gut kennt und darüber schweigt, scheinen es die an der Planung beteiligten Naturschutzbehörden nicht einmal bemerkt zu haben, nicht willens oder jedenfalls nicht imstande zu sein, mit einem solchen Urteil der Natur Recht zu verschaffen. Und die Naturschutzverbände BUND und NABU, die an der Planung von Rechts wegen beteiligt sind? Sie haben zusammen mit der EGE die Rechtsfehler identifiziert. Aber werden die Verbände auch bereit und fähig sein, dieser Planungsmängel wegen notfalls vor das Verwaltungsgericht zu ziehen? Das Recht dazu hätten sie, die EGE übrigens nicht. Aber haben sie auch den Mut? Naturschutzalltag in Deutschland: Die Natur hat Recht und keiner wendet es an. Hier der Name des Planungsbüros, das für die Erstellung der Planunterlagen sicher eine nette Summe Geld des Steuerbürgers erhalten hat: Cochet Consult in Bonn, Planungsgesellschaft Umwelt, Stadt und Verkehr. Eine feine Gesellschaft.

15 Jahre FFH-Verträglichkeitsprüfung – Oktober 2007

Kornweihe

Vor 15 Jahren trat die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Diese Richtlinie unterwirft Pläne und Projekte, die Gebiete des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 beeinträchtigen könnten, einer Prüfung und knüpft die Zulassung der Vorhaben an für deutsche Verhältnisse bis heute ungewohnt strenge Bedingungen. Bedingungen, an denen die Zulassung von Straßen, Windparks, Industrieansiedlungen und anderer kommerzieller Vorhaben scheitern kann. Diese Bedingungen dienen auch dem Schutz europäischer Eulenarten und ihrer Lebensräume.

Wilhelm Breuer, der die Praxis der FFH-Verträglichkeitsprüfung von Anfang an für die EGE beobachtet hat, fasst für dieses Feld des Naturschutzhandelns Erfahrungen, Probleme und Perspektiven zusammen, stößt auf Versäumnisse und Verzögerungen, wendet sich der Frage der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen zu und zieht Schlussfolgerungen für die Praxis. Der Beitrag wendet sich vor allem an Naturschutzbehörden und -verbände. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Aufsatz lesen möchten (pdf-Datei, ca. 75 KB).

Eulen-Rundblick Nr. 57/2007 erschienen - Oktober 2007

Titelblatt Eulenrundblick

Die neue Ausgabe des Eulen-Rundblicks ist da. Die Beiträge des mehr als 70 Seiten umfassenden Heftes befassen sich u. a. mit einer Schleiereulenpopulation in Niedersachsen, der Eulenforschung in Ungarn, der Dynamik von Steinkauzpopulationen und dem Uhu als Gebäudebrüter. Der Eulen-Rundblick erscheint mindestens einmal jährlich. Er enthält Originalbeiträge, Fachberichte und Informationen über Biologie und Schutz der Eulen. Das Jahresabonnement kostet derzeit 10 € einschließlich Porto und Versandkosten. Bestellungen richten Sie bitte an Herrn Klaus Hillerich, Röntgenstr. 7, 64823 Groß-Umstadt, mailto klaus.hillerich@t-online.de. Der Eulen-Rundblick ist keine Zeitschrift der EGE, sondern die Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz bedrohter Eulen. Das Heft ist Wilhelm Bergerhausen gewidmet, der viele Jahre für die Schriftleitung des Eulen-Rundblicks verantwortlich war und im letzten Jahr verstarb.

"Und er frisst ihn doch" -  September 2007

Jungfuchs

Was Katholiken der Papst, ist kritischen Konsumenten die Stiftung Warentest - eine unfehlbare Institution. Mit einem Unterschied: Die Prüfer von Apfelsaft, Hygieneartikeln, Versicherungen, Zahnpasta usw. sind des Irrtums fähig. Jedenfalls wenn es wie jüngst um Schulbücher im Fach Biologie geht. Die Stiftung hatte den Verlagen vorgehalten, die Bücher steckten voller peinlicher Fehler. Einer der beanstandeten Lehrsätze: "Der Uhu frisst den Fuchs".

Was die Prüfer nicht wissen: Genau dies ist im "Handbuch der Vögel Mitteleuropas" nachzulesen und wissenschaftlich belegt. Lutz Dalbeck von der EGE, der über den Uhu promovierte, fand in den unverdaulichen Beuteresten, die Uhus wie alle Eulen ausspeien, die Reste von mehr als einem Dutzend Füchsen. Zwar macht die Zahl der als Nahrung nachgewiesenen Füchse nur 0,2 % der ermittelten Nahrungstiere aus. Füchse finden sich darin aber immer häufiger. So mögen die Testergebnisse der Stiftung Warentest zwar das Kaufverhalten der 80 Millionen Verbraucher in Deutschland beeinflussen, die Essgewohnheiten der Uhus indessen nicht.

Zu kritisieren sind die Schulbücher eher aus einem anderen Grund: Dass allein in Deutschland 350.000 gefährliche Strommasten, rasender Verkehr und am falschen Ort Windparks und Klettersportler das Leben der Uhus bedrohen, steht in keinem Schulbuch - weder fürs Fach Biologie noch Gesellschaftslehre.

Der Vorgang deckt aber nicht nur die Wissensdefizite einer von der öffentlichen und veröffentlichten Meinung beinahe ins Unfehlbare gehobenen Institution auf: Alle Zeitungen und Nachrichtensender haben die Agenturmeldung von den schlechten Noten für Schulbücher mit dem vermeintlichen Fehler "Uhu frisst Fuchs" bereitwillig abgeschrieben, mit einem Hang zum Schlechtschreiben und in jedem Fall ungeprüft.

Sach- und (keine) Lachgeschichten mit der Maus - September 2007

Schleiereulenpaar

Bei Mäusen gibt es in schöner Regelmäßigkeit Jahre, in denen die Mäusedichte auf ganz natürliche Weise sprunghaft ansteigt und geradezu explodiert. 2007 ist ein solches Jahr. An das Auf und Ab der Mäusepopulation haben sich die Tiere angepasst, die von der Maus leben: vor allem Greifvögel und Eulen. Insofern ist heuer für sie ein gutes Jahr. Deshalb entschieden sich die Schleiereulen (im Bild) mancherorts zu einer dritten Brut, während in mäusearmen Jahren die Bruten rar und die Gelege klein sind. Das ist die einzige Chance, um nach harten Wintern verwaiste Gebiete neu zu besiedeln oder nach dem hundertfachen Tod der Eulen auf Straßen Verbreitungslücken zu schließen.

Irgendwann in einem solchen Jahr bricht die Mäusepopulation von Überbevölkerung gestresst und von Krankheiten geschwächt auch wieder zusammen. So ist das bei Mäusen.

Die Masse der Mäuse ruft nicht nur der Mäuse natürliche Feinde auf den Plan, sondern die chemische Industrie, denn so wie die Mägen der Eulen nach entbehrungsreicher Zeit leer sind, sind die Lager der Giftproduzenten voll. Zusammen mit Pflanzenschutzämtern und Landwirtschaftskammern wird zum Einsatz toxischer Mittel geraten, per Anzeige und per Post - kommerziell und amtlich beglaubigt. So zum Beispiel zu Ratron-Pellets-F der Firma Frunol delicia GmbH.

Das Mittel enthält den Wirkstoff Chlorphacinon. Er hemmt sehr wirkungsvoll die Blutgerinnung im Organismus der Säugetiere. Das Mittel wirkt nicht selektiv auf Feld- und Erdmäuse. Es ist auch für andere Säugetiere (etwa den nach dem europäischen Artenschutzrecht streng geschützten Feldhamster) und Vögel toxisch. Im Jahresbericht 2004 der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft heißt es, in der Praxis käme es bei Mitteln mit diesem Wirkstoff immer wieder zu "Fehlanwendungen mit negativen Auswirkungen auf Nichtzielorganismen". Nichtzielorganismen sind z. B. Greifvögel und Eulen; Fehlanwendungen u. a. flächiges, nicht verdecktes Ausstreuen.

Das Mittel darf nur mit Feinstaubmaske und Schutzhandschuhen und nur verdeckt ausgebracht werden. Flächig gestreut werden darf es nur im Nichtkulturland. Ausgerechnet im Nichtkulturland, also dort, wo wildlebende Tiere am ehesten sicher sein sollten vor Wirtschaftsinteressen.

Als wäre dies nicht schon schlimm genug, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nun den flächigen Einsatz auch dort erlaubt, wo er normalerweise verboten ist: auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Seit dem 04. September 2007 dürfen 120 Tage lang auf Antrag mit Zustimmung des Pflanzenschutzdienstes 10 kg des Giftes auf den Hektar flächig verstreut werden. Die EGE fordert die zuständigen Stellen auf, diesen gefährlichen Unsinn unverzüglich zu stoppen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wiegelt ab: Das Risiko, dass Beutegreifer durch Fraß vergifteter Mäuse zu Schaden kommen, sei gering und dem Bundesamt in den letzten 15 Jahren kein solcher Vergiftungsfall bekannt geworden.

Glaubhaft oder nicht, die wenigen und wenig erfolgreichen Versuche der staatlichen Naturschutzstellen, die Anwendung wenigstens in Europäischen Vogelschutzgebieten abzuwenden, sind unzureichend und Ausdruck purer Hilflosigkeit. Denn Vögel halten sich nicht an die Grenzen der europäischen Vogelschutzgebiete, gerade jetzt an der Schwelle des Herbstes nicht, da Störche, Reiher und Greifvögel wie Milane, Weihen und Bussarde auf dem Zug sind und in wenigen Wochen nordische Greifvögel und Eulen im deutschen Agrarraum auch außerhalb dieser Schutzgebiete rasten und überwintern. Zudem ist der Anteil solcher Schutzgebiete mit weniger als einem Zehntel der Landfläche verschwindend gering.

Hinter vorgehaltener Hand heißt es, das Bundesamt sei unter den massiven Druck der Landwirtschaftslobby geraten und habe deshalb das Mittel freigegeben - gegen besseres Wissen und Gewissen. Immerhin hat das Bundesamt die Zulassung an Bestimmungen geknüpft. Bestimmungen, die nun auf Proteste der Landwirtschaft stoßen: Der zuständige Pflanzenschutzdienst muss die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen und die Anwendung anordnen. Dabei muss sich der Pflanzenschutzdienst mit den zuständigen Naturschutzbehörden "abstimmen". Wirklich verhindern können die Naturschutzbehörden den Einsatz aber kaum. Sie haben in der Sache vielleicht viel zu erzählen, aber nichts zu sagen. Die EGE ermutigt die Naturschutzbehörden in Deutschland, die vorgeschriebene Abstimmung einzufordern und den Einsatz begründet abzulehnen. Nur so lassen sich überhaupt Informationen über das Ausmaß des Einsatzes gewinnen und Totfunde zuordnen.

Auch die Feldmauspopulation dieses Jahres würde wieder ohne den Einsatz von Gift ein baldiges ganz natürliches Ende finden - ungefährlich für Hamster, Füchse, Störche, Greife und Eulen und kostenfrei für Landwirte. Aber soviel wissenschaftliche Kenntnis darf man in Landwirtschafts- und Pflanzenschutzämtern nicht voraussetzen. Allianzen mit der chemischen Industrie schon eher. Recherchen der EGE bei Pflanzenschutzdiensten zeigen, dass die einschränkenden Anwendungsvorschriften nicht gewusst oder verschwiegen werden. Die Landwirte werden einsetzen, was sie kaufen, die Umsätze der Hersteller werden wachsen, die Mäuse sterben und mit ihnen, wer sie frisst. Aus die Maus.

Die EGE wird in den nächsten 120 Tagen tot aufgefundene Vögel wissenschaftlich obduzieren lassen und die Befunde dem für die Sache letztendlich verantwortlichen Bundesminister Horst Seehofer präsentieren. Andere Naturschutzorganisationen und Naturschutzbehörden sollten es ihr gleichtun. Die Untersuchungen kosten Geld. Bitte unterstützen Sie deshalb die EGE mit Ihrer Spende. Die Untersuchungsergebnisse können dazu beitragen, dass sich die jüngste Fehlentscheidung des Bundesamtes nicht wiederholt.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es (selbst) - September 2007

Stromopfer Turmfalke

Seit April 2002 dürfen in Deutschland keine Mittelspannungsmasten vogelgefährlicher Bauart mehr errichtet werden. Die Realität sieht anders aus. Dies belegen Stichproben, welche die EGE jüngst im Gebiet der RWE, einem der vier größten deutschen Netzbetreiber, am Nordrand der Eifel vornahm. In einem Gebiet von 50 km² stießen Mitarbeiter der EGE auf mehrere für Vögel hochgefährliche Mittelspannungsmasten, die ganz offensichtlich nach 2002 errichtet worden sind.

Dass die Netzbetreiber weiterhin gefährliche Masten errichten, hatte die EGE zuvor gar nicht für möglich gehalten. Die Feststellungen der Vogelschützer widersprechen nicht nur dem geltenden Konstruktionsgebot des § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes, sondern widerlegen auch die vom Unternehmen geäußerte Erwartung, mit der kontinuierlichen Erneuerung des Netzes erübrige sich mittelfristig das Problem gefährlicher Masten.

Im 50 km² großen Gebiet zählte die EGE aktuell 16 gefährliche Masten, zu deren Entschärfung der Netzbetreiber bis spätestens 2012 bundesgesetzlich verpflichtet ist. Greifvögel, Störche, Eulen und viele andere Vögel nutzen die Masten als Ruheplatz oder Warte für die Jagd - und finden darauf den Tod. So fanden EGE-Mitarbeiter in wenigen Tagen unter solchen Masten tote Turmfalken, Mäusebussarde und Milane. Die traurigen Reste eines dieser Turmfalken zeigt das Foto. Der Turmfalke ist Vogel des Jahres 2007.

Die EGE hat jeden dieser Maststandorte kartiert und an RWE gemeldet. Einige der Masten wiesen eigens für die Vögel angebrachte Sitzstangen über den Strom führenden Traversen auf, welche die Vögel davon abhalten sollen, auf den gefährlichsten Bauteilen zu landen. Tatsächlich ist aber ein Teil der Sitzstangen gar nicht isoliert, so dass z. B. der tödliche Stromschlag auch über den Kotstrahl großer Vögel ausgelöst werden kann. In Deutschland gibt es zahllose Typen von gefährlichen Mittelspannungsmasten. Je kleiner der Abstand zwischen den Kabeln untereinander und zum Querträger ist, desto gefährlicher ist der Mast für Vögel. Masten mit doppeltem Abspannisolator sind besonders tückisch. Erst kürzlich hatte die Stromeinwirkung einem Uhuweibchen beide Flügel abgetrennt.

Zwar ist das Unternehmen erfahrungsgemäß bemüht, die gemeldeten Anlagen in Jahresfrist zu entschärfen, aber nur solche, die ihm als gefährlich tatsächlich gemeldet werden. Dabei weiß niemand besser als das Unternehmen selbst, welche Masten zu den vogelgefährlichen Masttypen zu rechnen und folglich auch ohne die Meldung der EGE zu entschärfen sind und wo sie im Versorgungsgebiet stehen. Auch wissen die Unternehmen, wie die Anlagen vogelsicher umzurüsten sind. Die Informationen über die Standorte aber hüten die Stromkonzerne mitunter wie ein Staatsgeheimnis. Deshalb müssen sich die Naturschutzorganisationen mit einer gut begründeten Schätzung begnügen: 350.000 Masten gefährlicher Bauart sollen es deutschlandweit sein.

Während Kohlendioxidausstoß oder Laufzeiten von Kraftwerken die umweltpolitischen Schlagzeilen beherrschen, sterben nach vorsichtigen Schätzungen jährlich tausende Vögel an der Ignoranz der Stromkonzerne, ohne dass das sinnlose Massensterben jemals in das mediale öffentliche Bewusstsein dringt. Warum auch: Den staatlichen Stellen ist das Problem zumeist gar nicht bekannt oder nicht wichtig genug. Kaum ein Mitarbeiter der personell unzureichend ausgestatteten Naturschutzbehörden kennt die Vorschriften des § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes oder kann einen gefährlichen von einem ungefährlichen Mast überhaupt unterscheiden. Juristische Schritte hat kein Stromkonzern zu befürchten. Verstöße gegen die Vorschriften des § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes ziehen nicht einmal ein Bußgeldverfahren nach sich. Der Gesetzgeber hat von einer solchen Sanktionsmöglichkeit schlichtweg abgesehen. Naturschutzalltag in Deutschland.

Offenbar sind die Stromkonzerne aus sich selbst heraus nicht zur gesetzlich geschuldeten systematischen Bestandsaufnahme und Umrüstung gefährlicher Masten willens oder fähig. Das ist der Grund, warum die EGE in der Eifel den fünften vom Strom getöteten Uhu des Jahres 2007 beklagt. Seit Beginn der Dokumentation solcher Verluste in der Eifel 1983 sind dort nachweislich 140 Uhus auf diese Weise ums Leben gekommen. Die Vogelschützer rechnen zudem mit einer hohen Dunkelziffer, denn die meisten Stromopfer werden von Füchsen oder Mardern fort getragen und bleiben unentdeckt. Tote Vögel werden zumeist nur gefunden, wenn die Masten an Straßen oder Wegen stehen. Die meisten Masten stehen aber dort, wo kaum ein Mensch hingelangt - auf freiem Feld.

Die EGE hat für die Haltung der Stromkonzerne kein Verständnis, machten die vier größten deutschen Stromkonzerne E.ON, RWE, ENBW und Vattenfall doch allein im letzten Jahr zweistellige Milliardengewinne. Gewinne, die nach Auffassung der EGE umgehend in den vogelschutzkonformen Umbau des Netzes investiert werden müssen.

Die EGE ist bereit, die geschuldete planmäßige Bestandsaufnahme anstelle und auf Kosten des Unternehmens selbst vorzunehmen. Die EGE empfiehlt anderen Vogelschutzorganisationen, den dreizehn staatlichen Vogelschutzwarten und Naturschutzbehörden diesem Beispiel in anderen Versorgungsgebieten zu folgen und auf diese Weise die Stromwirtschaft zu gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten.

Traurige und skandalöse Bilanz - August 2007

Reiher

Die vier größten deutschen Stromkonzerne E.ON, RWE, ENBW und Vattenfall machten allein im letzten Jahr zweistellige Milliardengewinne. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Gehälter von Vorständen und Aufsichtsräten dieser Unternehmen Schwindel erregend und geradezu unanständig hoch sind. Kaum glaubhaft indessen ist, dass 350.000 unnötig gefährliche Mittelspannungsmasten in Deutschland das Leben der Reiher, Störche, Greifvögel, Eulen und vieler anderer Vogelarten gefährden und die gesetzlich geschuldete Umrüstung dieser Masten nicht vorankommt. An fehlender Liquidität der Strombrache liegt das nicht.

Zu diesem Phänomen hat sich EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe 1/2007 der Zeitschrift "Nationalpark" geäußert. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1 MB), wenn Sie den Beitrag "Überleben zwischen Plus und Minus" lesen möchten. Wir veröffentlichen diesen Aufsatz an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift "Nationalpark".

Die EGE hat den Beitrag an die Umweltminister der Bundesländer gesandt. Ob nämlich die Umrüstung der gefährlichen Mittelspannungsmasten wie vorgeschrieben bis 2012 abgeschlossen sein wird, liegt nicht zuletzt an der Haltung der Länder und der Landesnaturschutzverwaltungen. Tatsächlich sind für die Versäumnisse der Stromkonzerne auf diesem Gebiet auch die Länder verantwortlich.

Wozu die Versäumnisse führen, zeigte sich jetzt wieder in der Eifel, in der das Problem als weitgehend gelöst gilt: Dort wurden im Juli und August 2007 zwei Uhus tot unter nicht gesicherten Mittelspannungsmasten gefunden. Einer der beiden Uhus wurde nur hundert Tage alt. "Damit erhöht sich die Zahl der in der Eifel in diesem Jahr vom Strom getöteten Uhus auf fünf", klagt Stefan Brücher, Vorsitzender der EGE. Eine traurige Bilanz. Und ein Skandal angesichts milliardenschwerer Umsätze des hier zuständigen Netzbetreibers RWE.

Vandalismus - August 2007

Die Felsen im Neandertal bei Düsseldorf, Fundort des bekanntesten Deutschen, waren in diesem Sommer Ziel klettersportlicher Aktivitäten. Obgleich das Gebiet Naturschutzgebiet und Klettern dort untersagt ist, trieben Sportsfreunde zahlreiche Kletterhaken in den Fels, entfernten an vielen Stellen die Vegetation, machten sich über die Felsen her und benahmen sich an der Fundstätte des Frühmenschen wie die letzten Menschen. Einfach primitiv, meint die EGE.

Steinkauzbrutsaison 2007 - August 2007

Steinkauz mit Maus

In der Kölner Bucht leben 600 Steinkauzpaare. Das sind bemerkenswerte 10 % des Bestandes in Deutschland. Die Kölner Bucht zählt damit zu den wenigen Dichtezentren, gewissermaßen zu den "hotspots" der Art in Deutschland. Hier liegt das Projektgebiet der EGE zum Schutz des Steinkauzes. Es umfasst die nordrhein-westfälischen Kreise Düren und Euskirchen. Für dieses Projekt sind insbesondere Doris Siehoff, Ako Bergerhausen (Kreis Düren) sowie Rita und Peter Josef Müller (Kreis Euskirchen) tätig. Informationen über diese Mitarbeiter finden Sie hier.

Die EGE hat 2007 die Steinkauzvorkommen im Kreis Euskirchen vollständig (61) und die des Kreises Düren immerhin zu einem großen Teil (53) erfasst. Insgesamt wurden 114 besetzte Reviere festgestellt. Nicht in allen Fällen konnten die Brutplätze oder die Anzahl der Jungen ermittelt werden, aber insgesamt doch 163 Jungvögel. 88 wurden beringt.

Im Kreis Düren erhöhte sich die Zahl der Jungen je erfolgreiche Brut von 2,3 im Vorjahr auf 2,7. Im Kreis Euskirchen lag sie in diesem Jahr bei 2,66. 9 Paare hatten nur 1, 20 Paare nur 2, 15 Paare 3, 11 Paare 4 und nur 5 Paare 5 Junge.

Die Zahl der in der Brutzeit festgestellten Vorkommen blieb gegenüber dem Vorjahr in beiden Kreisen immerhin ungefähr konstant. Im Kreis Düren kam es nur bei der Hälfte, im Kreis Euskirchen bei 75 Prozent der Vorkommen zu einer erfolgreichen Brut. Die vergleichsweise hohe Zahl erfolgreicher Bruten im Kreis Euskirchen ist auch auf das Anlegen von Blechmanschetten um die Stämme der Höhlenbäume zurückzuführen. Diese Vorrichtungen hindern den Steinmarder daran, brütende oder junge Steinkäuze in den Bruthöhlen oder noch nicht flugfähige Käuze im Geäst dieser Bäume zu erbeuten.

An einigen Brutplätzen fanden sich größere tote Jungvögel. Diese Verluste sind vermutlich auf die lange Regenperiode im Mai/Juni zurückzuführen. Der Witterungsverlauf ließ vielerorts keine Heuernte zu. Deshalb fehlte es an kurzrasigem Grünland gerade in der Zeit, in der die Jungen den größten Appetit entwickeln. Kurze Vegetation ist für eine erfolgreiche Jagd der Eltern auf Mäuse, Regenwürmer und Käfer entscheidend. Wo das Gras zu lang wird, finden zehn Käuze keine Maus. So kamen Rita und Peter Josef Müller viele der jungen Käuze zu leicht vor. Die am besten genährten Käuze fanden sich dort, wo das Grünland beweidet wurde. Oft fehlt es an Mahd oder Beweidung ausgerechnet dort, wo die Städte und Gemeinden neues Grünland als Ausgleich für neue Baugebiete angelegt haben.

Der Steinkauz benötigt in der Kölner Bucht vor allem das Engagement staatlicher Stellen. Diese sollten Steinkauzlebensräume vor neuen Baugebieten auf der buchstäblich grünen Wiese durchgreifend schützen.

Wenn Sie Aufnahmen vom diesjährigen Steinkauzmonitoring der EGE anschauen möchten, klicken Sie bitte hier.

Schöne Ferien - Juli 2007

Kormoran © Dieter Damschen

Kein Urlaubsort wo Vogelmord. So lautet ein in die Jahre gekommener Slogan. Dabei dachten alle an Italien, Spanien oder Malta. Manches ist seitdem besser geworden rund ums Mittelmeer. Zu den Ländern, in denen Vögel ganz legal illegal gejagt werden dürfen, zählen aber offensichtlich auch Staaten, an die in diesem Zusammenhang zunächst niemand denken würde. Die Republik Österreich zum Bespiel. Jedenfalls verstoßen die gesetzlichen Bestimmungen einer ganzen Reihe von Bundesländern der Alpenrepublik gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-507/04 vom 12.07.2007 festgestellt. Die Verurteilung betrifft in der Hauptsache die Jagd auf verschiedene Vogelarten und anderes absichtliches Töten europäischer Vogelarten wie Birkhuhn, Auerhuhn, Waldschnepfe, Blesshuhn, Ringeltaube, Türkentaube oder Star.

Die Deutschen haben kaum Grund, sich deswegen über ihre alpenländischen Nachbarn zu erheben. Würde sich der Europäische Gerichtshof etwa der hierzulande bestehenden Vorschriften über die Jagd auf Kormorane annehmen, könnte er auf Zustände stoßen, die 80 Millionen Tierfreunde in Deutschland eher nur am Mittelmeer vermuten. Die EGE wünscht schöne Ferien - in Deutschland?

Schlaflos in Seattle- Juli 2007

Inselmond

Die EGE erhält viele Zuschriften. Über jede einzelne freuen wir uns. Wir sind bemüht, so schnell und gut zu antworten, wie es eine ehrenamtliche Organisation nur kann. Die Fragen, die uns erreichen, betreffen die ganze Breite des Schutzes europäischer Eulen und oft den Naturschutz insgesamt. Manchmal müssen wir aber auch redlich passen. So etwa bei der Anfrage vor wenigen Tagen, als eine Dame sich Hilfe erbat, was gegen Schleiereulen zu unternehmen sei, deren Gekrächze ihr und der ganzen Familie den Schlaf raube.

Unser Geschäftsführer hat geantwortet: "Sehr geehrte Frau sowieso. Es tut uns leid, Ihnen keine Lösung anbieten zu können. Die Lautäußerungen der Schleiereulen sind in der Tat gewöhnungsbedürftig. Ich bin auf dem Lande aufgewachsen. Dort lebten viele Jahre lang auch heftig kommunizierende Schleiereulen. Die Kommunikation spielte sich in den Nachtstunden exakt vor dem Fenster des elterlichen und eigenen Schlafzimmers ab. Weil wird hart arbeiteten, einen gesunden Schlaf und für gewöhnlich ein ruhiges Gewissen hatten, konnte uns das Gekreische nicht wirklich stören. Irgendwann gab es in unserem Umfeld keine Schleiereulen mehr. Wir wünschen sie uns bis heute zurück."

Übrigens ist unser Geschäftsführer zurzeit selbst in dieser Hinsicht kaum zu beneiden: In den frühen Morgenstunden sitzt seit einigen Tagen auf der Antenne des Nachbarhauses vor seinem Schlafzimmerfenster ein Waldkauz und schreit erbärmlich. Trotzdem sind wir bei der EGE ganz ausgeschlafene Leute.

Uhuflüsterer - Juli 2007

Uhufrau

Nicht weit von der Geschäftsstelle der EGE in Bad Münstereifel entfernt brütete in diesem Jahr ein Uhuweibchen. Das ist bei hundert Uhubrutpaaren in der Eifel an sich nichts Außergewöhnliches. Ganz ungewöhnlich indessen ist - ohne die Dinge zu vermenschlichen - die Beziehung, die zwischen dem EGE-Vorsitzenden Stefan Brücher und der Uhufrau entstanden ist.

Den ersten Kontakt knüpften die beiden, als Stefan Brücher im Mai 2007 den Nestplatz aufsuchte, um den Jungvogel, den das Uhupaar aufgezogen hatte, zu beringen. Dabei entfernte sich das Uhuweibchen nur wenige Meter vom Platz, sah zu wie ihr Junges beringt wurde und wirkte seltsam vertraut. Für Stefan Brücher, der in den letzten 25 Jahren schon viele Hundert junge Uhus im Nest beringt hat, alles andere als eine alltägliche Beobachtung. Deshalb beschloss er, in nächster Zeit immer wieder einmal den Platz aufzusuchen, um nach der Uhufrau Ausschau zu halten.

Immer war sie da oder ließ nicht lange auf sich warten. Die Vertrautheit wuchs von Tag zu Tag, zumal Stefan Brücher manchmal eine tote Amsel oder eine tote Krähe von der Straße mitbrachte. Zuletzt saßen beide einträglich nebeneinander keinen Meter voneinander entfernt. Bei dieser Gelegenheit entstand auch das oben gezeigte Foto - aufgenommen ganz ohne aufwändige Optik. Die Begegnung verschaffte Stefan Brücher intime Einblicke in das Familienleben und die Lebensweise eines Uhus. So beobachtete Stefan Brücher die Uhufrau, wie sie tagsüber zu Fuß auf Mäusejagd ging.

An einen Uhu aus menschlicher Obhut könnte man denken, wäre die Uhufrau nicht ohne Ring, was eher für einen ganz und gar wildlebenden Uhu spricht. Uhus werden nicht mehr gejagt, sehen wir von den sich in letzter Zeit mehrenden illegalen Abschüssen ab. Die Jagd hatte die Uhus in doppelter Hinsicht zu "Wild" gemacht. Vielleicht zeigt das Beispiel, wie vertraut Wildtiere sein könnten, hätten sie von Menschen nichts zu befürchten. Hoffen wir, dass aus Vertrautheit nicht Verhängnis wird. - Zu weiteren Bildern dieser Begegnung gelangen Sie hier.

Wieder Deutschland - Juli 2007

Rauchschwalben

Erneut sorgt Deutschland für Negativschlagzeilen im europäischen Naturschutz. Bekanntlich haben sich die Deutschen u. a. mehr Ausnahmen von den Verboten des Artenschutzrechts eingeräumt als das Gemeinschaftsrecht erlaubt. Auch deswegen wurde Deutschland am 10.01.2006 vom Europäischen Gerichtshof verurteilt.

Daraufhin versprach Deutschland, die Mängel rasch zu beseitigen und legte dazu Ende 2006 einen Gesetzentwurf vor, der allerdings wiederum die europäischen Maßstäbe verfehlt. Auf die Mängel hatte die EGE im Januar 2007 auf dieser Seite hingewiesen. Das Bundesumweltministerium aber wollte die Kritik nicht gelten lassen.

Mit dem Entwurf war nicht nur die EGE unzufrieden, sondern auch die EU-Kommission. Am 08. Mai 2007 sagte sie den deutschen Behörden noch einmal, was von dem Entwurf zu halten ist: "Die eingebrachte Regierungsvorlage dürfte in einigen Punkten den Anforderungen des EU-Artenschutzrechts wieder nicht entsprechen." Eigentlich hatte der Bundestag die unzureichende Artenschutzrechtsnovelle im Mai beschließen sollen.

Jetzt, mit Schreiben vom 29.06.2007, fordert die Kommission die deutsche Regierung auf, sich binnen zwei Monaten zur Sache zu äußern. Die Kommission weist ausdrücklich auf die finanziellen Sanktionen hin, die der Gerichtshof einem Mitgliedstaat auferlegen kann, der einem Urteil des Gerichtshofs nicht nachgekommen ist.

Diese Strafgelder sind außerordentlich hoch und vielleicht die einzige Sprache, die in Deutschland verstanden wird. Fast scheint es so, als lege es Deutschland auf die Verhängung von Strafgeldern an. Strafgelder könnten den von Politik und Wirtschaft erzeugten Druck auf das europäische Naturschutzrecht verstärken. Immerhin gibt es einflussreiche Gruppen und Gruppierungen, die dieses Recht abgeschafft, jedenfalls stark beschnitten sehen möchten.

Der Vorgang scheint zu den verbalen Bekenntnissen der Bundesregierung zum Artenschutz so gar nicht zu passen. Deutschland ist 2008 Gastgeber der Weltkonferenz zum Abkommen über den Schutz der biologischen Vielfalt.

Dachbodenschönheit - Juli 2007

Junge Schleiereule © Stefan Brücher

In diesem Jahr gibt es in vielen Regionen Deutschlands mehr Mäuse, deshalb auch mehr Schleiereulenbruten mit größeren Gelegen und mehr Jungen. Das letzte Jahr hingegen war für die Schleiereulen ein schlechtes Jahr. Viele Paare hatten erst gar nicht gebrütet oder waren erfolglos geblieben.

Schleiereulen brüten auf Dachböden, in Scheunen, Kirchtürmen und Bauernhöfen. Wird dort während der Brutzeit gebaut oder renoviert, kann es für den Nachwuchs gefährlich werden. In solchen Fällen bemüht sich die EGE zusammen mit Baufirmen, Kirchenleitungen und Gutsbesitzern, die Störungen so gering wie möglich zu halten.

Die junge Schleiereule (oben im Bild) wächst gerade mit vier Geschwistern trotz Renovierungsarbeiten ungestört unter dem Dach eines Gutes heran (unten im Bild). Kleine Schleiereulen sehen ein bisschen aus wie explodierte Staubsaugerbeutel. Dabei liegt ein Leben voller Gefahren des Nachts am Straßenrand erst vor ihnen.

Brutplatz der Schleiereule © Stefan Brücher

Klage gegen Deutschland - Juni 2007

Feldhase © Eberhard Giese

Angela Merkels EU-Ratspräsidentschaft ist noch nicht zu Ende, da holt die Deutschen die selbst verschuldete raue Wirklichkeit ein: Am 27. Juni 2007, drei Tage vor Ablauf des deutschen Vorsitzes, verklagt die Europäische Kommission erneut Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Deutschland, so begründet die Kommission ihr Vorgehen, habe nicht genügend Europäische Vogelschutzgebiete eingerichtet - genau genommen die Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Defizite sieht die Kommission u. a. in der unzureichenden Unterschutzstellung solcher Gebiete für den Uhu.

Gelangt der Gerichtshof zu der Auffassung, dass eine Vertragsverletzung vorliegt, wird der betreffende Mitgliedstaat aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nachzukommen. Nach Artikel 228 des EG-Vertrages ist die Kommission befugt, gegen den säumigen Mitgliedstaat vorzugehen. Sie kann den Gerichtshof ersuchen, empfindlich hohe Geldstrafen gegen den Mitgliedstaat zu verhängen.

Der Schritt der Kommission führt in den säumigen Bundesländern zu allerlei Verunsicherung - nicht zuletzt für wirtschaftliche Pläne und Projekte vom Bau neuer Fernstraßen bis hin zur Errichtung von Hühnerställen. Denn solange es in den Ländern an einer vollständigen Unterschutzstellung fehlt und die Abgrenzung dieser Gebiete fraglich ist, steht auch die Zulässigkeit solcher Vorhaben in Frage. Solche Bauvorhaben haben - so paradox es klingt - bestenfalls in den Gebieten eine Chance auf Zulässigkeit, zu deren Schutz sich der Mitgliedstaat pflichtgemäß bekannt hat. Schützt er diese Gebiete nicht, hat er auch keinen Anspruch auf eine Ausnahme vom Schutzregime, welches die Europäische Union in solchen Gebieten verwirklicht sehen möchte.

Dabei sind auch solche Ausnahmen nicht leicht zu erlangen. Sie sind nur möglich, wenn das Vorhaben alternativlos und aus "zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses" notwendig ist. Die fehlende Meldemoral in den Ländern trifft deshalb nicht allein Europas Vogelarten, sondern die deutsche Wirtschaft, große Konzerne, Kommunen und kleine Bauern. Die Versuche der Landesregierungen, sich, ihrer Industrie, Wirtschaft und Bevölkerung die Einrichtung Europäischer Vogelschutzgebiete zu ersparen, ist deshalb in Wahrheit ein Bärendienst an den Interessen derer, die man zu schützen vorgibt.

Zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft hatte sich Bundeskanzlerin Merkel noch verwundert gefragt, weshalb nur immer Deutschland Verstöße gegen das europäische Naturschutzrecht angelastet würden und nie den anderen. Tatsächlich angeklagt sind wegen der unzureichenden Unterschutzstellung aber nicht nur die Deutschen, sondern ebenso Österreich und Polen. Deutsche und Polen verbindet offenbar mehr, als es der EU-Gipfel in der letzten Woche vermuten ließ. Zum selben Zeitpunkt und derselben Versäumnisse wegen hat die Kommission an acht weitere Mitgliedstaaten eine erste schriftliche Mahnung gerichtet. Eine solche erhielt Deutschland bereits vor Jahren.

Auffallend ist allerdings, dass es sich bei zehn der elf ins Visier der Kommission geratenen Mitgliedstaaten um solche handelt, die erst kürzlich in die EU aufgenommen wurden. Für sie sind die Herausforderungen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie vergleichsweise neu. Die Deutschen hingegen sind bereits von Anfang an mit den Pflichten dieser 1979 beschlossenen Richtlinie konfrontiert, ohne sie bis heute eingelöst zu haben. So gesehen lässt sich auf die aktuellen Ankündigungen aus der deutschen Politik, Natur und Landschaft nur noch dort, wo und soweit schützen zu wollen, wie es das Gemeinschaftsrecht zwingend verlangt ("eins zu eins und kein Draufsatteln mehr"), gelassen antworten: "Ja, bitte. Wenigstens das!"

EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erläuterte sein Vorgehen so: "Die Mitgliedsstaaten müssen unbedingt das Netz der besonderen Schutzgebiete für gefährdete Vogelarten vervollständigen und alle Gebiete, die für den Erhalt dieser Arten in Europa von Bedeutung sind, ausweisen. Diese Verpflichtung ist die unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass der Verlust der Artenvielfalt bis 2010 gestoppt wird."

Seilschaften – Juni 2007

Spinnennetz © Eberhard Giese

Die nordrhein-westfälische Landesregierung, der Landesverband NRW des Deutschen Alpenvereins (DAV) und die Interessengemeinschaft Klettern haben Ende Mai eine Vereinbarung getroffen. Sie soll einer kleinen Gruppe von Freizeitsportlern möglichst ungehinderten Zutritt zu den wenigen natürlichen Felsen dieses Bundeslandes verschaffen. Dabei geht die Vereinbarung schon zu Beginn von fragwürdigen, unbelegten und in jedem Fall euphemistischen Annahmen aus:

Die intensive Auseinandersetzung mit den Felsen und ihrer natürlichen Umgebung beim Klettern bewirkt ein vertieftes Naturverständnis. Dem intensiven Naturkontakt beim Klettern kommt eine hohe umweltpädagogische Bedeutung zu. Klettern wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus. Familien erholen sich beim gemeinsam betriebenen Sport. Klettern erfreut sich bei Menschen aller Bevölkerungsschichten und Alterstufen großer Beliebtheit. Da beim Klettern Gesundheit und Leben von der Zuverlässigkeit und dem Verantwortungsbewusstsein aller Partner einer Seilschaft abhängen, leistet es einen wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen und fördert die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.

In der Vereinbarung unerwähnt bleiben hingegen die vielfach belegten negativen Auswirkungen des Kletterns etwa auf Uhus, Wanderfalken, Mauereidechsen oder seltene Pflanzengesellschaften. Auf alles dies findet sich in der Vereinbarung nur ein vager, verschleierter Hinweis: "Besonders in sensiblen Phasen der Fortpflanzung, der Nahrungssuche und Überwinterung können viele Arten sehr empfindlich auf anthropogene Störungen reagieren." Dabei ist es der Klettersport, der diese Störungen verursacht. Soviel Wahrheit mochten die Unterzeichner dem idyllischen Bild vom Klettersport, sich selbst und letztlich der Öffentlichkeit nicht zumuten.

Dem Wortlaut der Vereinbarung zufolge soll "der Schwerpunkt der Suche nach neuen Klettermöglichkeiten" zwar "außerhalb der natürlichen Felsbiotope liegen". Aber eben nur der Schwerpunkt. Tatsächlich ist die Vereinbarung auf nichts anderes gerichtet, als auf das Ermöglichen des Kletterns in diesen Biotopen und nirgends sonst.

Statt Schutzgebiete konsequent vor den Auswüchsen der Spaßgesellschaft zu schützen, suchen die Unterzeichner das Freizeitvergnügen der Wenigen auch dort zu ermöglichen, wo es im Interesse des Gemeinwohls nicht zulässig sein kann. "Stillgelegte Steinbrüche, aber auch Felsareale in Naturschutzgebieten sollen in Zukunft vermehrt für den Klettersport genutzt werden können", liest der DAV aus der Vereinbarung heraus und spart nicht an Lob für den Vertragspartner, was viel sagt über Gewinner und Verlierer.

Die Klettersportverbände sehen aber nicht nur sich selbst, sondern - ihre Zahl und ihren Beitrag überschätzend - auch den Tourismus, die Wirtschaft und selbst den Klimaschutz als Gewinner. Wer ortsnah klettert, erspare der Umwelt klimaschädliches CO2. Klettern für den Umweltschutz. Das Umweltministerium in Düsseldorf versteigt sich in seiner Pressemitteilung zu der Überschrift "Klettersport wird umweltverträglich". Natürlich solle zugleich die Natur geschützt werden, das Klettern nur dort erlaubt sein, wo es ohne Schäden möglich sei. Die EGE weiß aus langjähriger Erfahrung, was solche Beteuerungen wert sind. Die Natur schützen und zugleich Klettern - das ist nicht nur eine Gratwanderung, sondern fast überall die Quadratur des Kreises.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände haben die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Das war auch nicht nötig, wenn wir den Landesinnenminister zitieren: "Die Kletterer lernen durch ihren Sport die Natur kennen und lieben. Sie sind als Natursportler auch Naturschützer."

Die EGE hält den Unterzeichnern die Fakten vor. Sie hat die Auswirkungen des Klettersports auf den Uhu wissenschaftlich untersucht. Z. B. ist in Gebieten ohne Klettersport der Bruterfolg der Uhus nachweislich dreimal höher als in Gebieten, in denen das Klettern erlaubt ist. Wenn Sie den Fachbeitrag der EGE zu diesem Konflikt lesen möchten, klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 5 MB). Wir veröffentlichen den Beitrag an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung des Verlags W. Kohlhammer.

Wieder ein "schwarzes Schaf" und ein toter Uhu - Juni 2007

Am 16. oder 17. Juni 2007 muss sich die Tat ereignet haben: Die Ladung Schrot aus dem Gewehr des Schützen war für das Uhuweibchen tödlich. Zudem fehlt seitdem vom Uhumännchen jede Spur. Ort der Tat ist Hagen am Teutoburger Wald im Landkreis Osnabrück. Es ist ein schwerer Schlag für die Uhupopulation in Nordwest-Niedersachsen. Zurück bleiben drei Jungvögel, die sich nun in der Obhut der Wildtier-Betreuungsstation von Wolfgang Herkt befinden, der sich des Falles und der Jungen angenommen hat. Die EGE setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 € für Hinweise aus, die zur Ermittlung des Täters führen.

Im Westen nichts Neues - Juni 2007

Steinkauz © Dieter Damschen

Dreiviertel aller Steinkäuze in Deutschland leben in Nordrhein-Westfalen, jeder zehnte Steinkauz in der Kölner Bucht. Die Vorkommen konzentrieren sich in der Kölner Bucht auf das obstbaumbestandene Grünland in der Peripherie der Dörfer. Diese Peripherie ist nach wie vor von der fortschreitenden Bebauung bedroht. Was mancherorts aus Steinkauzlebensräumen wird, zeigt das Foto unten beispielhaft. Deshalb wird der Steinkauz immer seltener in der Kölner Bucht.

Um der Steinkäuze Lebensräume zu schützen, sollten Schutzgebiete eingerichtet werden. Die Bezirksregierung Köln hat gerade den Entwurf einer Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Kreis Düren vorgelegt. Noch leben im Kreis Düren vergleichsweise viele Steinkäuze.

Wer allerdings von dieser Verordnung den so dringend nötigen durchgreifenden Schutz der Steinkauzlebensräume vor Bebauung und Umbruch erwartet hatte, sieht sich enttäuscht. So auch die EGE. Während die ersten Entwürfe durchaus noch eine Unterschutzstellung ortsnaher Steinkauzlebensräume vorsahen, gab die Bezirksregierung diesen Anspruch im zuletzt vorgelegten Entwurf immer mehr auf.

Mit einem dringenden Appell hat sich die EGE deshalb an den Regierungspräsidenten gewandt, den Entwurf im Kern zu überdenken und einen neuen Versuch zu unternehmen, Natur und Landschaft so zu schützen, wie es den gesetzlichen Erwägungen für die Einrichtungen von Landschaftsschutzgebieten entspricht. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Stellungnahme der EGE lesen möchten. Darin zeigt sich die EGE besorgt über die aktuelle Ausrichtung der Naturschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen.

Fortschreitende Bebauung © Stefan Brücher

Wiedersehen nach 17 Jahren - Juni 2007

Die EGE hat zwischen 1974 und 1994 fast dreitausend in Gefangenschaft geborene Uhus auf ein Leben in Freiheit vorbereitet und in die Natur entlassen. Annähernd hundert dieser Uhus stammen von Uhubrutpaaren aus der Voliere von Rita und Peter Josef Müller in der Eifel.

Einer der 1990 in dieser Voliere geschlüpften und im selben Jahr in der Eifel in Freiheit entlassenen Uhus fand jetzt - unweit des damaligen Freilassungsortes mit einer Flügelverletzung und in schlechter Verfassung aufgefunden - den Weg zurück zu den Müllers. Nach 17 Jahren. Nachrichten von frei lebenden Uhus nach so vielen Jahren gibt es nicht oft.

Dem Uhu geht's nach tierärztlicher Versorgung bei Dr. Martin Böttcher und nach drei Wochen umsichtiger Pflege in der Hand von Rita Müller bereits besser. Zurzeit befindet er sich in der Pflegestation Kirchwald bei Frau Helga Steffens. Peter Josef Müller erfuhr von der Sache während eines Kuraufenthaltes im Westerwald. Auch dort ließ ihn das Schicksal der Uhus nicht los: Wie Peter Josef Müller berichtete, stehen dort zahllose vogelgefährliche Mittelspannungsmasten, die Uhus leicht zum Verhängnis werden können und dringend umgerüstet werden müssen. Der Westerwald ist eine gefährliche Gegend für Uhus.

Dich mein stilles Tal, grüß ich tausendmal - Juni 2007

C-Falter © Eberhard Giese

"Drache droht Uhu", so lautete eine EGE-Nachricht aus dem November 2006 auf dieser Seite. Ein Kölner Drachen- und Gleitschirmfliegerclub hatte seine Liebe zum Rurtal entdeckt. Auf einem Hang dieses Tales soll künftig gestartet und gelandet werden. Dabei ist das Rurtal eines der wenigen nordrhein-westfälischen EG-Vogelschutzgebiete. Ungehindert starten und landen sollten dort nur Vögel wie Uhu, Wespenbussard, Schwarzstorch und allerlei Schmetterlinge (wie der C-Falter im Bild).

Der Landschaftsbeirat des Kreises Düren hat den Antrag des Clubs mit 8 zu 7 Stimmen abgelehnt. Landschaftsbeiräte sind in Nordrhein-Westfalen an Entscheidungen der Behörde, bei der sie eingerichtet sind, zu beteiligen. Das Votum ist knapp. Allerdings bemerkenswert angesichts des Umstandes, dass in diesen Beiräten keinesfalls nur der Naturschutz, sondern auch die Interessensgruppen vertreten sind, die Natur und Landschaft nutzen. Mehrheitsentscheidungen zugunsten des Naturschutzes sind dort keinesfalls die Regel. Es ist ein missliebiges Votum, wenngleich nur eine Empfehlung. Ob sich die zuständigen Stellen im Kreis Düren an die Empfehlung halten werden?

Zwischen Ararat und Abendland - Juni 2007

Zwergohreule © Dietmar Nill/linnea images

Die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union ist höchst ungewiss. Gleichwohl sind türkische und abendländische Naturschützer Partner. Die Zusammenarbeit gilt vor allem dem Schutz der Zugvögel, denn sie kennen keine kulturellen, weltanschaulichen oder politischen Grenzen. Vielmehr bedürfen sie des grenzüberschreitenden, im Land zwischen Bosporus und Ararat auch interkontinentalen Schutzes. Teil dieser Zusammenarbeit ist das deutsch-türkische Beringungsprojekt in Kooperation mit der Universität Antalya in Manavgat/Titreyengöl an der türkischen Riviera.

Wie schon in den Vorjahren half dort EGE-Mitarbeiterin Doris Siehoff im Frühjahr 2007 tatkräftig bei der Kennzeichnung einiger Tausend Zugvögel wie Rohrsänger, Schafstelzen, Ortolane, Pieper, Steinschmätzer, Schwalben und Neuntöter - ganz ohne Kopftuch übrigens. Ins Netz gingen der Vogelschützerin, die sich in Deutschland vor allem um den Schutz des Steinkauzes sorgt, auch einige Zwergohreulen. Sie brüten in den Staaten rings ums Mittelmeer und überwintern in den Savannen Afrikas.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie mehr über das Leben der Zwergohreule erfahren möchten.

Doris Siehoff und Zwergohreule © EGE-Archiv

Hundert weniger eins - Mai 2007

Stefan Brücher mit Uhu © EGE

Am 22. Mai hat die EGE in der Eifel den 99. jungen Uhu der Brutzeit 2007 beringt. Die Saison ist nicht zu Ende, so dass noch einige Uhus hinzukommen könnten. Seit mehr als 25 Jahren dokumentiert die EGE die Uhubruten in der Eifel. Nirgends in der Welt sind Vorkommen, Brutverlauf und Gefährdung der Uhus besser erforscht und vielleicht auch wirksamer geschützt als in diesem kleinen Mittelgebirge zwischen Rhein und Ardennen. Jedenfalls ist jeder zehnte Uhu in Deutschland ein Uhu in der Eifel. Das ist auch das Verdienst der EGE. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie der EGE bei der Beringung der Jungvögel zusehen möchten.

In diesem Jahr traf das Team der EGE in den Felswänden und Steinbrüchen der Eifel nicht nur auf Uhus, sondern häufiger als früher auch auf Wanderfalken und Kolkraben. Beide Arten waren wie der Uhu lange Zeit verfolgt worden. Die Vorkommen der Wanderfalken waren zudem wegen des Einsatzes von Bioziden nahezu überall in Deutschland erloschen.

Blauer Brief für Netzbetreiber - Mai 2007

Bis 2012 müssen die vogelgefährlichen Mittelspannungsmasten in Deutschland - Fachleute schätzen ihre Zahl auf mehr als 350.000 - entschärft sein. Das verlangt § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes von den Netzbetreibern. Die Netzbetreiber nehmen diese Verpflichtung eher nur zögernd an. Hierüber hat die EGE auf dieser Seite im Januar und Mai 2007 ausführlich berichtet. Es ist sogar der Eindruck entstanden, die Netzbetreiber wollten die Reichweite der strikten Vorgaben relativieren.

In diesem Zusammenhang verdient das Bundesumweltministerium (BMU) für sein kritisches Schreiben vom April 2007 an den Verband der Netzbetreiber VDEW Anerkennung. Stein des Anstoßes sind mehrere Auffassungen, die die Netzbetreiber in ihrer Broschüre "Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen - Maßnahmen zur technischen Umsetzung nach § 53 Bundesnaturschutzgesetz" seit Dezember 2005 verbreiten.

Konkret beanstandet das BMU folgende drei in der Broschüre vertretenen Auffassungen als nicht im Einklang stehend mit § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Erstens: Nach Meinung der Netzbetreiber gelte die Umrüstungsvorschrift des § 53 BNatSchG dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte und dem Sinn und Zweck der Vorschrift nach nur in bestimmten Gebieten und nicht bereits bei einer bloß abstrakten Gefährdung von Vogelarten. Tatsächlich, so der BMU, gelte die Nachrüstungspflicht in § 53 Satz 2 BNatSchG flächendeckend für alle Masten und technischen Bauteile von Mittelspannungsmasten mit hoher Gefährdung von Vögeln. Die Regelung gelte auch in Gebieten, in denen keine Großvogelarten vorkommen.

Zweitens: Das Konstruktionsgebot für neue Masten soll nach dem Verständnis der Netzbetreiber nur im Falle einer neuen Leitung auf einer neuen Trasse oder der Errichtung neuer Leitungsabschnitte auf einer bestehenden Trasse gelten. Tatsächlich, so der BMU, gelte das Konstruktionsgebot aber für jede Neuerrichtung eines Mastes, also auch z. B. bei einem Austausch eines einzelnen Mastes auf vorhandener Trasse.

Drittens: Die Netzbetreiber wollen bestimmte Maßnahmen wie Abdeckungen und Vogelabweiser den in § 53 Satz 1 BNatSchG verlangten konstruktiven Änderungen gleichgestellt sehen. Auch dieser Auffassung widerspricht der BMU. Der Gesetzgeber habe gerade das Gegenteil, nämlich einen dauerhaften Vogelschutz allein aufgrund der Konstruktion des Mastes und ohne Installation von Schutz- und Ablenkvorrichtungen erreichen wollen.

Das BMU stützt seine Haltung auf einen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahre 2001, auf den die Formulierung des heutigen § 53 BNatSchG zurückgeht (vgl. Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 14.11.2001, BT-Drs. 14/7490 S. 59).

Die Netzbetreiber haben allen Grund, die vom BMU beanstandeten Aussagen umgehend zu korrigieren und sich an das zu halten, woran sich auch jeder Bürger halten muss: an Recht und Gesetz.

Kann denn Windkraft Sünde sein? - Mai 2007

Windenergieanlagen am Uhubrutplatz © Stefan Brücher

Fast nirgends werden die Verluste von Vögeln an Windenergieanlagen systematisch erfasst. Die Statistik beschränkt sich auf Zufallsfunde. Nur hin und wieder werden tote Uhus im Getreide oder hohen Gras unter den Anlagen gefunden - in Deutschland bisher nur oder immerhin sechs. Es schaut keiner nach, nur der Fuchs. Hinzu kommen weitere Funde von Uhus, die verletzt unter Windenergieanlagen aufgefunden wurden und solche, bei denen die Todesursache mit Wahrscheinlichkeit, aber nicht zweifelsfrei der Kollision mit Windenergieanlagen zuzurechnen ist.

Seit Jahren registriert die EGE in Gebieten, in denen Windenergieanlagen errichtet wurden, die Aufgabe von Uhubruten, ohne dass sich der negative Einfluss der Anlagen beweisen ließe. Zugleich sind dort andere plausible Gründe für den Abbruch nicht erkennbar. So hatte die EGE Anfang April 2007 in einem Steinbruch im nördlichen Rheinland-Pfalz ein brütendes Uhuweibchen festgestellt. Jetzt, sechs Wochen später, fehlt von alten und jungen Uhus jede Spur. Angesichts der Windenergieanlagen, welche den Brutplatz buchstäblich umzingeln (siehe Bild), verwundert das nicht.

Die Geräuschemissionen der Windenergieanlagen könnten es zwar den Uhus schwer machen, Beutetieren zu orten und insoweit die Nutzbarkeit der Nahrungshabitate verringern. Dies bedeutet aber nicht notwendigerweise, wie der Fall zeigt, dass die Uhus Gebiete mit Windenergieanlagen strikt meiden. Wahrscheinlicher ist, dass die Uhus in diesen Gebieten einem hohen Risiko ausgesetzt sind, an den Anlagen zu verunglücken und tatsächlich auf diese Weise sehr viel mehr Uhus ums Leben kommen, als offiziell festgestellt wird.

Der EGE fehlen Zeit und Geld, um dieses Risiko systematisch zu untersuchen. Die EGE muss die begrenzten Ressourcen auf die unmittelbare Verteidigung der Uhulebensräume vor den Interessen der Windenergiewirtschaft konzentrieren. Die Forschung kommt zu kurz. Auch deswegen ist die EGE dringend auf Ihre Spende angewiesen. Die Zahl der Windenergieanlagen in Deutschland beträgt annähernd 19.000. Allein im letzten Jahr erhöhte sich die Zahl um 1.208. Unterstützen Sie bitte die Anliegen der EGE, gerade auch, wenn Ihnen den Ausbau der Windenergie an manchen Stellen zu weit geht.

Nach Auffassung der EGE sollten Windenergieanlagen zu Uhu-Brutplätzen mindestens 3.000 m Abstand einhalten und die Nahrungshabitate in einer Entfernung bis 6.000 m zum Brutplatz einschließlich der Flugwege dorthin von solchen Anlagen frei bleiben.

Noch einmal Stromopfer und Vogelschutz - Mai 2007

Stromopfer Uhu © Stefan Brücher

Im letzten Jahr hatte die EGE die Länderumweltminister nach dem Stand der Umrüstung vogelgefährlicher Mittelspannungsmasten befragt und im Januar 2007 die Ergebnisse auf dieser Seite veröffentlicht. Aus Bremen lagen keine Angaben vor, weil das Schreiben des Bremer Senators für Bau, Umwelt und Verkehr vom 12.09.2006 die EGE, wie sich erst jetzt herausstellte, versehentlich nicht erreicht hatte.

Die Angaben aus Bremen tragen wir hier gerne nach: Wie in den übrigen Stadtstaaten sind in Bremen die meisten Mittelspannungsleitungen verkabelt, so dass das Problem vogelgefährlicher Mittelspannungsmasten hier vergleichsweise gering ist. Gleichwohl hat der Senator zugesagt, die Initiative der EGE aufzugreifen und Kontakt mit den Energieversorgern aufzunehmen, um eine Bestandsaufnahme durchzuführen und entsprechende Umrüstungsmaßnahmen zu vereinbaren. Dafür dankt die EGE. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 435 KB), wenn Sie das Schreiben des Bremer Umweltsenators lesen möchten.

Die Ergebnisse der bundesweiten EGE-Umfrage sind übrigens in der Zeitschrift "Naturschutz und Landschaftsplanung", Zeitschrift für angewandte Ökologie, Heft 3/März 2007, 39. Jahrgang/ISSN 0940-6808 (Seite 94-95) erschienen.

Im selben Heft (Seite 69-72) erschien auch der Aufsatz von EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer "Stromopfer und Vogelschutz an Energiefreileitungen", den wir hier mit freundlicher Genehmigung der Schriftleitung und des Ulmer Verlags veröffentlichen. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 145 KB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten. Die Umfrageergebnisse bauen gewissermaßen auf diesen Beitrag auf.

In den ersten vier Monaten des Jahres 2007 hat die EGE in der Eifel bereits drei Uhus gefunden, die an Mittelspannungsmasten ums Leben kamen oder von solchen Kenntnis erlangt. Zwei der Uhus waren Männchen, eines ein Weibchen. Die Obduktion des Weibchens ergab, dass es kurz vor der Eiablage stand und drei Eier unterwegs waren. Die Männchen starben während der Hauptbalz und in der Brutzeit. Insofern kamen nicht einfach "nur" drei Uhus ums Leben, sondern es sind auch drei Uhus plötzlich ohne Partner und drei Bruten kamen nicht zustande.

Alle drei Uhus waren nestjung beringt worden. Am ehesten werden die Todfunde beringter Vögel bekannt. Da ein großer Teil der Uhus in der Eifel nicht beringt ist, dürften die tatsächlichen Verluste noch deutlich höher sein.

Einer der Todesmasten zählt zu den Masttypen, die bisher nicht zu den vogelgefährlichen Masten gerechnet wurden. Dies könnte zu einer generellen Neubewertung dieses Typs führen.

Das obige Foto zeigt eines der Opfer. Dabei gilt die Umrüstung vogelgefährlicher Mittelspannungsmasten in der Eifel als weitgehend abgeschlossen. Wie hoch müssen die Verluste dort sein, wo die Umrüstung noch gar nicht begonnen wurde oder nicht über Anfänge hinauskam?

Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause – Mai 2007

Steinkauzpaar © Dietmar Nill/linnea 
      images

Die Kölner Bucht ist mit 600 Brutpaaren eines der Dichtezentren der Steinkäuze in Deutschland. Hier besiedeln sie vor allem das mit alten, hohlen Bäumen bestandene Grünland am Rande der Dörfer. Diese Lebensräume sind hochgradig gefährdet, denn die Peripherie der Dörfer ist für die Kommunen vor allem Bauerwartungsland. Der hier ungebrochene Bauboom ist das Hauptproblem für die Zukunft des Steinkauzes in der Region zwischen Aachen, Düsseldorf und Köln.

Dabei sind die Perspektiven für den Schutz des Steinkauzes in der Kölner Bucht schon aus anderen Gründen höchst ungünstig: Der Obstbaumbestand ist größtenteils überaltert. Nur etwa 10 % aller Obstbäume sind jünger als 20 Jahre. Das Interesse an der Vermehrung und Pflege der Obstbäume ist gering. Für die nächsten zwei Jahrzehnte zeichnen sich auch deshalb massive Flächenverluste für den Steinkauz ab. Zudem sind viele Grundbesitzer an Steinkäuzen auf ihrem Grund und Boden nicht interessiert, seitdem sich Steinkäuze als ein rechtliches Hindernis für die Ausweisung von Baugebieten erweisen können.

Umso mehr freut sich die EGE über Landwirte wie Heinz und Sohn Hans-Werner Iven in Hambach. In den letzten Jahren hatten sich auf ihrer Viehweide die Reihen der beinahe hundertjährigen Obstbäume dramatisch gelichtet. Viele Bäume waren mit der Zeit zugrunde gegangen oder im Stamm morsch geworden zusammengebrochen. Mit dem Einverständnis der Ivens hat die EGE nun an Ort und Stelle in die Zukunft der Steinkäuze investiert. Und zwar mit neuen Apfel- und Birnbäumen alter, gebietstypischer Sorten. Die unter Leitung von EGE-Mitarbeiter Bernd Bäumer fachgerecht gepflanzten und solide vor Viehverbiss geschützten Bäume finanzierte die EGE aus den Spenden, die sie anlässlich des Todes des EGE-Geschäftsführers Wilhelm Bergerhausen im letzten Jahr erhielt. Die Pflanzarbeiten im April am Ortsrand von Hambach wurden aufmerksam beobachtet – u. a. von den hier brütenden Grünspechten, Misteldrosseln, Stieglitzen und Steinkäuzen.

Hambach ist ein Dorf wie viele andere in der Kölner Bucht. Nur noch zwei Steinkauzpaare leben in diesem Ort. Vor 25 Jahren waren es sechs. Dank Ihrer Spenden und der Aufgeschlossenheit der Familie Iven könnte es gelingen, wenigstens den Bestand von heute über die Jahre zu retten.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie mehr über die Bemühungen der EGE zum Schutz des Steinkauzes in der Kölner Bucht erfahren möchten.

Apfelblüte © Stefan Brücher

Fernsehtipp - April 2007

Fernsehen bei der EGE © Andrea Wängel

Die ersten jungen Uhus des Jahres 2007 hat die EGE vor wenigen Tagen im Beisein eines Kamerateams des SWR Fernsehen zu wissenschaftlichen Zwecken mit Ringen der Vogelwarte Helgoland versehen. Die Reportage über die Bemühungen der EGE zum Schutz des Uhus sendet südwest 3 am 26. April 2007 um 22:00 - 22:30 Uhr in der Reihe "Odysso - Wissen entdecken" unter dem Titel "Tiere retten. Aber wie?". Die EGE wünscht gute Unterhaltung.

Knut und die Welt - April 2007

Sumpfohreule © Dietmar Nill/linnea images

Kein Jahr ist es her, da trafen den unzivilisierten Problembären Bruno der Unwille der bayerischen Staatsregierung und ein finaler Rettungsschuss. Der Bär an sich sei willkommen, nur ein Schadbär halt nicht. Jetzt ist er da, der Bär, auf den alle gewartet haben, um den Verdacht zu widerlegen, die Deutschen seien kein bärenfreundliches Land.

Des Deutschen liebster Bär ist ein Polarbär, ein Berliner zumal, hört auf den Namen Knut und lässt niemanden kalt. Umweltminister Gabriel hat ihn ganz selbstlos adoptiert. Wegen der Klimaerwärmung schmölze mit jeder Eisscholle der Bären Lebensraum dahin, verzöge sich mit dem Eis die Beute, laste die ganze Verantwortung für die Fortpflanzung der Bären nun auf dem kleinen Petz und den anderen Zoobären.

Eisbären sind bis auf weiteres nicht vom Aussterben bedroht, haben schon Grönland eisfrei gesehen und erdgeschichtliche Warmzeiten überstanden. Aber, Knut rührt das Herz, lockt die Besucher, belebt den Aktienmarkt und hebt vielleicht sogar die Popularität des für den Arten- und Klimaschutz zuständigen Ministers. Das Fell des Bären ist eine weiße Weste.

Einen solchen Bären lässt sich die mediale Öffentlichkeit nur zu gern aufbinden. Wen kümmert´ s, dass die Bundesregierung gerade das nationale Artenschutzrecht drastisch abzubauen sucht. Mit den tatsächlich bedrohten 16.000 heimischen Tierarten ist es wie mit den Propheten im eigenen Land: Sie gelten nichts. Vielleicht gerade deshalb, weil sie am wenigsten des Klimawandels, sondern ganz unmittelbar der Zerstörung ihrer Lebensräume und der Störungen in ihren Lebensräumen wegen gefährdet sind. Insofern bedarf es eines Klimawandels der besonderen Art - eines Mentalitätswechsels in den Parlamenten, Interessenverbänden und Konzernen und in den Herzen jedes Einzelnen.

Die EGE wünscht Knut eine lange Kindheit, denn das Publikum liebt den Bären, solange er klein ist. Und im Zoo ist mancher Besucher besser aufgehoben als an den Brutplätzen seltener Wildtiere (wie der Sumpfohreule, im Bild) - zum Beispiel im märkischen Sand.

Ross und Reiter - März 2007

Pferde bringen Bäume um © EGE

Erinnern Sie sich noch? Im Juni 2006 hatte die EGE

Die Naturschutzbehörden hatten die EGE indessen wissen lassen, man könne in der Sache nichts tun. Es ließe sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob die Bäume tatsächlich artenschutzrechtlich geschützte Lebensstätten gewesen seien.

Daraufhin wandte sich die EGE mit Schreiben vom 28.08.2006 an den nordrhein-westfälischen Umweltminister Uhlenberg. Die EGE schrieb u. a.:

Wir haben uns entschlossen, den Baumfrevel in besonders schwerwiegenden Fällen bei den zuständigen unteren Landschaftsbehörden zur Anzeige zu bringen, insbesondere damit diese Ersatzpflanzungen durchsetzen. Für uns, einer Organisation, der wie Ihnen daran gelegen ist, "die Menschen mitzunehmen", kein leichter Schritt, sondern nur eine Ultima Ratio. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung für ganz Nordrhein-Westfalen der Sache annähmen und für eine Lösung einsetzen würden, die der Bedeutung des Problems angemessen ist. Selbstverständlich können wir aufgrund unserer Aufzeichnungen belegen, dass die zum Absterben gebrachten Bäume Lebensstätten des Steinkauzes oder anderer besonders oder gar streng geschützter Arten waren. Die unteren Landschaftsbehörden kennen unsere Organisation und haben keinerlei Grund, unsere Angaben in Zweifel zu ziehen.

Jetzt, nach einem halben Jahr, hat sich das Umweltministerium sehr umfassend zur Sache geäußert. Das Ministerium hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Diese Rechtsauffassung dürfte auch für das Naturschutzhandeln in anderen Bundesländern von Interesse sein. Deshalb veröffentlicht die EGE das Schreiben. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 207 KB), wenn Sie die Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums lesen möchten. Die EGE hat den Minister gebeten, den Inhalt des Schreibens seinerseits allen nordrhein-westfälischen Naturschutzbehörden und den landwirtschaftlichen Stellen bekannt zu machen und im ländlichen Raum auf eine Lösung des Problems hinzuwirken.

Wilhelm Bergerhausen gewürdigt - März 2007

Eine Würdigung des im November 2006 verstorbenen Geschäftsführers der EGE, Wilhelm Bergerhausen, ist im Märzheft der Zeitschrift "Natur und Landschaft" erschienen (www.natur-und-landschaft.de). Herausgeber der Zeitschrift ist das Bundesamt für Naturschutz. Wir veröffentlichen den Text an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung der Schriftleitung und des Verlags W. Kohlhammer. Bitte klicken Sie hier (pdf-Datei, ca. 246 KB), wenn Sie die Würdigung lesen möchten.

Uhu in Thüringens EG-Vogelschutzgebieten - März 2007

Der Freistaat Thüringen hat am 13.02.2007 die Nachmeldung weiterer 43 Europäischer Vogelschutzgebiete beschlossen - darunter sind auch solche für den Uhu. Das teilte das Umweltministerium in Erfurt jetzt der EGE mit. Mit der Nachmeldung erhöht sich der Anteil der Uhuvorkommen in Europäischen Vogelschutzgebieten in Thüringen von 4 auf 45 Prozent. Eine gute Nachricht für immerhin beinahe jedes zweite Paar der 75 bis 80 Brutpaare in diesem Bundesland.

2005 - der Uhu war "Vogel des Jahres" - hatte die EGE die Bundesländer nach dem Stand Europäischer Vogelschutzgebiete für den Uhu befragt und die Ergebnisse veröffentlicht. Klicken Sie hier, wenn Sie die Ergebnisse noch einmal ansehen möchten.

Passend zu Ostern 2006 hatte die Europäische Kommission den Deutschen ein besonderes Ei ins Nest gelegt: Die Kommission sandte eine letzte schriftliche Mahnung in die Bundeshauptstadt Berlin wegen der unzureichenden Ausweisung Europäischer Vogelschutzgebiete. Deutschlands Schutzgebiete müssten größer und zahlreicher sein, verlangt die Kommission gestützt auf das Vertragswerk von 1979 - der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Darin hatten sich die Mitgliedstaaten zur Einrichtung strenger Schutzgebiete für etwa 180 namentlich genannte europäische Vogelarten verpflichtet. Unter diesen Arten ist auch der Uhu. Zu den Bundesländern mit unzureichender Meldung zählte auch Thüringen.

Die zu schützenden Gebiete müssen das langfristige Überleben des Uhus gewährleisten. Sachverständige empfehlen hierzu mehr als 60 %, mindestens aber 20 % des Brutbestandes der jeweiligen Art in Europäischen Vogelschutzgebieten zu schützen.

Wenn Uhus sich schlechtes Wetter wünschen – März 2007

Uhu © Dietmar Nill/linnea images

In ein paar Felsen bei Gerolstein haben Uhus Anspruch auf eine ungestörte Brutzeit, denn die Felsen sind ein Europäisches Vogelschutzgebiet. Im selben Gebiet erlaubt ist allerdings auch einer limitierten Zahl von Klettersportlern das Klettern. Jedenfalls solange von den Uhus nichts zu sehen oder zu hören ist und die Klettersportler im Besitz eines gültigen Tagestickets sind.

Wer aber schaut jährlich nach den Uhus, um über ein unter Umständen notwendiges Kletterverbot zu entscheiden?

Am späten Samstagabend, es ist der 10. März, beobachten EGE-Mitarbeiter dort ein Uhupaar. Die Uhus haben möglicherweise mit der Brut begonnen. Der Wetterbericht verheißt für den Sonntag bestes Wetter. Die EGE weiß, was dies bedeutet: Klettersportler, die hoch hinaus und den Uhus nichts Böses wollen – und doch genau dies mit ziemlicher Gewissheit auslösen: Die Aufgabe der Brut. Man muss mit dem Klettersport nur früh genug im Jahr beginnen. Und einer uneingeschränkten Klettersaison steht nichts mehr im Wege.

EGE-Vorsitzender Stefan Brücher wendet sich noch am selben Abend – die Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ ist bereits zu Ende – an den Geschäftsführer der „Tourismus- und Wirtschaftsförderung Gerolsteiner Land“, Hans-Peter Böffgen. Brücher bittet ihn, am Sonntag von der Ausgabe von Klettertickets abzusehen. Herr Böffgen hat ein Herz für Uhus. Auf ihn ist Verlass.

Verlass ist dieses Mal allerdings auch auf den Wetterbericht. Am Sonntag sind bei gefühlten 20 Grad Celsius und wolkenlosem Himmel Kletterer am Fels (siehe Foto) – auch ohne Ticket.

Kletterer im Vogelschutzgebiet © Stefan Brücher

So sind es die Sonn- und Feiertage, an denen Uhus sich schlechtes Wetter wünschen – oder eine gute Naturschutzverwaltung. Auf den Hinweis der EGE hin hat die rheinland-pfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion in Koblenz das Klettern für die nächste Zeit verboten. Die EGE dankt allen Beteiligten für Verständnis, rasches und umsichtiges Handeln – namentlich Hans-Peter Böffgen und Manfred Braun. Nun beginnen die Schwierigkeiten, die Beschränkung durchzusetzen. Zumal, wenn die Sonne scheint.

Gleichzeitigkeiten – März 2007

© Lellesch, Stein, Podloucky, Altmüller

Kürzlich hat das Bundeskabinett dem am 22.12.2006 vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit wenigen Änderungen zugestimmt. Naturschutzorganisationen hatten den Entwurf heftig kritisiert. Die EGE auf dieser Seite im Januar (s. unten).

Die Begründung des Entwurfs lässt an der Preisgabe des Schutzes von rund 2000 gefährdeten Pflanzen- und Tieren keinen Zweifel mehr. Inwieweit national gefährdete Arten insbesondere auch vor der Land- und Forstwirtschaft und vor Eingriffen gleichermaßen geschützt werden müssen wie europarechtlich geschützte Arten, solle bei der nächsten Novellierung des Bundesnaturschutzrechts im Rahmen der Schaffung eines Umweltgesetzbuches geprüft und entschieden werden. Das kann dauern.

Etwa zur selben Zeit startete der für die Novelle verantwortliche Ressortminister einen Jugendmalwettbewerb der "Naturdedektive" zur Bildungsmesse "didacta 2007": "Dies ist ein wunderbar illustrierter Wettbewerb, der Natur und Kunst kreativ verknüpft. Das macht sicher Spaß und weckt bei den Teilnehmern den Blick für unsere Pflanzen und Tiere", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. - Einen Blick, den er und das politische Berlin offensichtlich nicht haben.

Nachmieter – März 2007

Waldohreule © Dietmar Nill/linnea images

Elstern und Rabenkrähen haben kaum Freunde und doch Schutz verdient – aus vielen Gründen. Ein Grund: Waldohreulen bauen sich keine Nester. Die Eulen mit den Federohren brüten bevorzugt in den vorjährigen Nestern der Elstern und Rabenkrähen. Jetzt, Mitte März, beziehen die Waldohreulen in der halboffenen Landschaft, an Waldrändern, aber auch in Parks und auf Friedhöfen den Leerstand aus Reisig in den Baumkronen, um dort zu brüten.

Früher machte die Jagd selbst vor den brütenden Krähen und Elstern nicht halt. Vom Boden aus schossen Jäger die Nester buchstäblich aus und trafen die Nachmieter. Spuk von gestern? Hoffentlich.

Heute ist das Problem der Waldohreulen vor allem die Landwirtschaft. In der modernen Agrarlandschaft ist die Nahrung für Elstern, Rabenkrähen und für Eulen gleichermaßen knapp. Das an Kleintieren reiche Grünland, das krisensicher diesen Vogelarten Nahrung bot, ist längst Ackerland. Der Mais wächst bis zum Horizont. Hier finden zehn Eulen keine Maus und ein Schwarm Krähen keinen Käfer. Deshalb sind die Krähen, Elstern und ihre Nachmieter vom Land an den Stadtrand und ins städtische Grün gezogen. Stadtluft macht nicht frei, aber satt.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie mehr über das Leben der Waldohreule erfahren möchten.

Das geplante Aussterben – März 2007

Steinkauz © Dieter Damschen

In einem Essay über die Verantwortung des Planers für den Artenschutz hat sich EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer, selbst Planer, an die Planungspraxis gewandt. Der Beitrag ist in der Ausgabe 1-07 der Zeitschrift für Stadt-, Regional- und Landesplanung PLANERIN erschienen (Bezug: SRL e. V., Yorckstr. 82, D-10965 Berlin). Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers finden Sie den Beitrag auf dieser Seite. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 380 KB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten.

Aschermittwoch und die Atmosphäre - Februar 2007

Abendhimmel © Stefan Brücher

Alle sprechen vom Klima. Die EGE auch. Am Aschermittwoch 2007 drangen Einzelheiten des dritten Teils des Weltklimaberichts der Vereinten Nationen an die Weltöffentlichkeit. Dem Bericht zufolge muss der weltweite CO2-Ausstoß bereits von 2020 an abnehmen, wenn die globale Erwärmung bis zum Jahr 2100 auf 2 Grad Celsius begrenzt werden soll. "Nur noch 13 Jahre, um die Welt zu retten", so oder ähnlich titelten daraufhin selbst angesehene Zeitungen.

Um ein gutes Klima bemüht sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Begrenzung des CO2-Ausstoßes hat sie zu einem zentralen Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft erklärt. Erst sollten der deutschen Automobilindustrie strengere Auflagen erspart bleiben. Jetzt stehen bereits die Dienstwagen der Bundesminister in der Kritik, mehr CO2 in die Atmosphäre zu emittieren als notwendig ist. Es ist eine neue Art "Dienstwagenaffäre". Die Lage muss sehr ernst sein.

Wer sich allerdings erhofft, mit der Sorge ums Klima wüchse auch die Sorge um den Schutz der Natur, dürfte sich täuschen. Das Klima gilt als so existentiell bedroht, dass der Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume nur mehr als eine Petitesse, jedenfalls ohne jede Priorität erscheint. Es fehlt nicht viel, und die Wildtiere dieser Welt werden selbst als Problem ausgemacht, atmen doch auch sie Luft ein und CO2 aus.

Nehmen wir zum Beleg die Bundeskanzlerin: Als Einzelheiten des UN-Berichts bekannt werden, begeht die CDU den politischen Aschermittwoch im mecklenburgischen Demmin. Dort bekräftigt die Bundeskanzlerin ihr Credo zum Klimaschutz. Dabei hätte der Klimaschutz vielleicht gerade in Mecklenburg noch Zeit, wusste doch schon Reichskanzler Bismarck, in Mecklenburg geht die Welt fünfzig Jahre später unter. Der Schluss ihrer Rede gilt deshalb auch einer viel vordringlicheren Aufgabe der Politik: der Entbürokratisierung der EU. Angesichts Europäischer Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Anmerkung der EGE: den wichtigsten Vorschriften des europäischen Naturschutzes) sei noch viel an Vorschriften abzubauen, so die Kanzlerin, die einst Bundesumweltministerin war. Die Kapelle spielt einen Tusch. Das Publikum hebt sich von den Plätzen. Der Beifall will nicht enden. - Der Klimaschutz hätte es geboten, einfach die Luft anzuhalten.

Abgehakt – Februar 2007

Entfernen von Kletterhaken © Rita Kühn

Verbotswidrig waren im vergangenen Jahr Haken in die Felsen der Vulkaneifel im Kreis Daun getrieben worden, um daran Seile zu befestigen und das Klettern zu erleichtern. In einem Gebiet, das von Rechts wegen dem Schutz des Uhus dient. Die Täter wurden bislang nicht ermittelt. Das illegale Klettern war vermutlich auch der Grund, warum die hier zuvor zuverlässig brütenden Uhus die Brut aufgaben.

Nach allerhand Ärger hatte sich schließlich der Deutsche Alpenverein bereit gefunden, für die Beseitigung der Haken zu sorgen. Gewissermaßen als Gegenleistung gab die rheinland-pfälzische Naturschutzverwaltung andere Felsen in einem Naturschutzgebiet für den Klettersport frei. Tatsächlich aber blieb die Zusage des Deutschen Alpenvereins ein leeres Versprechen.

Jetzt, Mitte Februar 2007, hat auf Veranlassung der rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung die EGE die Sache in die Hand genommen. Sieben Stunden verbrachte EGE-Vorsitzender Stefan Brücher mit dem entsprechenden Equipment ausgerüstet am Seil. Am Ende waren rund 70 Haken auf 8 Kletterrouten verteilt abgeschnitten. Tatkräftig halfen Peter Felten von der NABU-Gruppe Daun und der örtliche Bürgermeister Peter Bartick. Manfred Braun und Hubert Wolf von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz hatten die Arbeiten in Auftrag gegeben. Die Kosten teilen sich das Land Rheinland-Pfalz und die EGE.

"Die Felsen waren mit Haken gespickt wie ein Hasenbraten", sagte Stefan Brücher als er die Flex aus der Hand legte und wieder festen Boden unter den Füßen spürte. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Der Einsatz geschah übrigens unter den wachsamen Augen des Uhus, der die Sache aus sicherer Entfernung mitverfolgte.

Zimmer frei! – Februar 2007

Schleiereule © Carlo Rasi

Schleiereulen gehören wie die Kirche ins Dorf. Über die Zukunft der Schleiereulen entscheiden Kirchenleitungen, Schlossbesitzer, Denkmalschützer und Landwirte, denn Schleiereulen benötigen einen freien Zugang zu Brutplätzen in Glockenstuben, Scheunen und auf Dachböden. Deshalb wendet sich die EGE an die entsprechenden Stellen, wirbt für die anmutigen Untermieter, hilft bei der Suche nach baulichen Lösungen und setzt sich ein für mehr Naturschutz mit der Landwirtschaft. Wenn Sie über dieses Projekt der EGE mehr erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.

Stimmen in der Nacht - Februar 2007

Ahrtal © Stefan Brücher

Wer den Ruf des Uhus in Deutschland hören möchte, muss sich die Nacht um die Ohren schlagen und wenigstens einen der tausend Orte zwischen Eifel und Elbsandsteingebirge, Holsteiner Schweiz und Allgäu kennen, an denen es Uhus gibt.

Uhus rufen das ganze Jahr hin und wieder, aber zu keiner Zeit mehr als jetzt, wenn der Winter schon ans Fortgehen denkt, die Tage länger und die Nächte kürzer werden. Dann ruft das Männchen das Weibchen - zumeist von erhöhter Warte aus auf Baum oder Fels, leicht vorgeneigt, mit schmal aufgestellten Federohren, die aufgeblähte Kehle als weißes Signal demonstrierend.

Die Silben des namens gebenden Reviergesanges klingen zweisilbig wie "buho" oder "uujo", kräftig-voll, aber weich. Der Ruf bleibt nicht ohne Antwort, und es kommt zu einem wahren, oft stundenlangen Wechselgesang. Im Verlaufe einer solchen Nacht fliegt das Männchen den gewählten Nestplatz an. Dabei scharrt es unter Einsatz von Schnabel und Beinen, lockt den Partner mit Rufen und Fütterungslauten und mitunter trägt es beim "Nestlocken", wie die Ornithologen dieses Verhalten bezeichnen, auch eine Ratte, ein Kaninchen, eine Krähe oder andere Beute ein.

Einer dieser tausend Orte, an denen die Uhus belauscht werden können, ist das Ahrtal (im Bild). In diesem rheinland-pfälzischen Weinanbaugebiet, in dem die Winter selten wirklich streng sind, hallen des Nachts die Rufe der Uhus durch das von Steillagen und Schieferfelsen umschlossene Tal. Hier hat der milde Winter die Uhus besonders früh in die Stimmung versetzt, die jeder Uhuhochzeit vorausgeht. Es ist eine aus menschlicher Perspektive beinahe heile Welt. - Die sich in der letzten Zeit mehrenden Vorkommnisse belegen, dass diese Welt so heil nicht ist. Das schussverletzte Uhuweibchen, das Ende Januar 2007 in die Obhut der EGE gelangt war (wir berichteten), war nicht mehr zu retten und musste eingeschläfert werden.

Fishermann`s Friends – Februar 2007

Naturschutz und Sportfischerei verbindet manches – z. B. die Sorge um saubere Gewässer oder die Rückkehr der Lachse – und trennt doch einiges. Dazu zählen z. B. die Forderungen nach unbeschränkter Ausübung der Sportfischerei oder Abschüssen von Kormoranen („letale Vergrämung“). Forderungen, die vielerorts zu Lasten des Naturschutzes durchgesetzt werden.

Trotz partiell gemeinsamer Ziele von Naturschutz und Sportfischerei dürfen die tatsächlichen Konflikte nicht unausgesprochen bleiben, zumal wenn sie konstruktiv und nötigenfalls auch auf dem Wege des Kompromisses überwunden werden sollen. Wie schwierig dies ist, zeigen zahllose gescheitere Bemühungen, bedeutende Feuchtgebiete oder neu entstehende Gewässer wie Baggerseen vor Störungen jedweder Art – auch Störungen infolge einer sportfischereilichen Nutzung – zu schützen.

Anstatt Naturschutzbehörden und –verbände in diesem Konflikt zu stärken oder wenigstens an das Naturschutzbewusstsein der Sportfischer zu appellieren, setzt das Bundesamt für Naturschutz in seiner Botschaft zum „Welttag der Feuchtgebiete“ am 02.02.2007 einen ganz anderen Akzent: „Die Freizeitfischerei und ihre ökonomische Bedeutung für Deutschland ist ein Bereich, der Beachtung verdient. So geben in Deutschland geschätzte 3,3 Millionen Freizeitfischer ca. 6,4 Milliarden Euro jährlich für ihr Hobby aus und schaffen damit 52.000 Arbeitsplätze, den Großteil davon in ländlichen Regionen.“

Konflikte, welche die Freizeitfischerei für Natur und Landschaft aufwirft, spart die Pressemitteilung aus. Zwar weist das Bundesamt für Naturschutz immerhin auf Gefahren hin, die mit dem Aussetzen gebietsfremder Fische für die natürlichen Lebensgemeinschaften verbunden sein können – allerdings vorsichtshalber nicht bezogen auf die Bäche, Flüsse und Seen in Deutschland, sondern am Beispiel des Viktoriasees. Naturschutz kann eben gar nicht weit genug entfernt sein.

Dass ein Hobby nicht nur Geld kostet, sondern seltenen Tieren auch das Leben, unterstreicht die EGE mit diesem Foto: Es zeigt einen Schwarzstorch nach der letalen Begegnung mit einem Angelhaken – nicht in Schwarzafrika, sondern in der deutschen Provinz. Zugleich erinnert die EGE an den 1998 verstorbenen Wolfgang Erz im Bundesamt für Naturschutz, der nirgends mehr fehlt als dort und dort offensichtlich am wenigsten vermisst wird.

Schwarzstorch © Klaus-Dieter Haak

Nur ein "schwarzes Schaf"? - Februar 2007

Verletzter Uhu © Peter Josef Müller

Anfang Februar beginnen Uhus mit der Brut, zumal wenn der Winter mild ist wie heuer. Für ein Uhuweibchen indessen fällt die Brut in diesem Jahr aus. Am letzten Januar Wochenende verunglückt es auf der Bundesstraße 51 bei Rheinbach unweit von Bonn bei der Kollision mit einem Auto. Das Tier ist schwer verletzt, gelangt aber in tierärztliche Behandlung und in die Hand von EGE-Mitarbeiter Peter Josef Müller. Der erfahrene Uhuschützer lässt nichts an Hilfe unversucht.

Außer den Verletzungen infolge des Unfalls weist das Uhuweibchen eine böse, schon Tage zurückliegende Flügelverletzung auf, die definitiv nicht vom Aufprall aufs Auto stammt, sondern von einem Projektil aus einer Schusswaffe. Vermutlich ist der Uhu aufgrund dieser Schussverletzung unter die Räder gelangt.

Heute schießt niemand mehr auf Uhus, sollte man meinen. Das Opfer von Rheinbach belegt das Gegenteil. In derselben Gegend mehren sich seit längerer Zeit illegale Abschüsse auch von Greifvögeln. Diese Straftaten können mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Ewiggestrigen sterben, anders als Europas Wildtiere, nicht aus und werden fast nie gefasst. Erst vor wenigen Wochen war ein Uhu an der Mosel erlegt worden. Auch dort blieb der Schütze unentdeckt.

Die EGE hatte sich einen besseren Start in die Uhubrutsaison 2007 gewünscht - und die Uhus in Rheinbach wohl auch. Etwa 6.500 m vom Fundort entfernt, haben Uhus seit vielen Jahren erfolgreich gebrütet. Gut möglich, dass dort das Uhumännchen auf seine Partnerin wartet. Vergeblich. Auch wenn das Weibchen vielleicht gerettet werden kann: Die Unfallfolgen lassen eine Entlassung in die Freiheit nicht mehr zu.

Nachrichten wie diese erreichen die EGE-Geschäftsstelle zwar nicht täglich. Aber sie sind auch nicht selten. Noch häufiger sind wohl die Übergriffe auf Uhus, von denen niemand erfährt.

BMU-Gesetzesentwurf verfehlt europäische Vorgaben – Januar 2007

© Lellesch, Stein, Podloucky, Altmüller

Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes wildlebender Pflanzen- und Tierarten verurteilt und binnen Jahresfrist die Angleichung der nationalen Vorschriften an das Gemeinschaftsrecht verlangt (Urteil des EuGH vom 10.01.2006 in der Rechtssache C-98/03 l). Deutschland hat sich nämlich im Bundesnaturschutzgesetz mehr Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten herausgenommen, als das Recht der Europäischen Union erlaubt.

Mit dem drei Tage vor Weihnachten 2006 vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll Deutschland nun endlich auf die Höhe des europäischen Artenschutzrechts aufschließen. Der Zeitpunkt der Vorlage ließ auf eine freudige Bescherung für alle hoffen, die an einem besseren Artenschutz oder auch nur – wie Wirtschaft, Verkehr und Industrie – an einer europarechtskonformen Regelung und insoweit an Rechtssicherheit interessiert sind. Doch das Ergebnis ist eine Enttäuschung auf der ganzen Linie:

Während das Gemeinschaftsrecht die Zulässigkeit neuer Verkehrswege, Bauprojekte und überhaupt Eingriffe in Natur und Landschaft generell an den Schutz bestimmter europaweit gefährdeter Pflanzen- und Tierarten (z. T. bereits des Individuums, nicht erst der Population) knüpft, senkt der deutsche Entwurf dieses Schutzniveau an zahlreichen Stellen gleich mehrfach ab, erklärt für zulässig, was Europäische Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie verbieten und entlässt regelmäßig Eingriffe aus der artenschutzrechtlichen Prüfungspflicht, die allenfalls im Ausnahmefall zugelassen werden können.

Der Entwurf würde es z. B. erlauben, den Brutplatz eines Uhus in einem Steinbruch – mitsamt brütendem Uhu – in die Luft zu sprengen, wenn sich nur gutachtlich bestätigen ließe, dass an anderer Stelle des Steinbruchs ein geeigneter Brutplatz verblieben ist.

Darüber hinaus begünstigt der Entwurf Land- und Forstwirtschaft. Der Entwurf erlaubt dort alles, was den Erhaltungszustand der Arten nicht weiter verschlechtert. Zwar ermächtigt der Entwurf die Naturschutzbehörden, gegenüber Land- und Forstwirten nötigenfalls Bewirtschaftungsvorgaben zu erlassen, um Verschlechterungen des Erhaltungszustandes abzuwenden. Tatsächlich ist es angesichts der Machtlosigkeit der Naturschutzbehörden unrealistisch, auf den Erlass solcher Regelungen auch nur zu hoffen, was im Bundesumweltministerium hinter vorgehaltener Hand auch eingeräumt wird. Im Ergebnis stellt der Entwurf die Land- und Forstwirtschaft von den gemeinschaftsrechtlichen Schädigungs- und Störungsverboten weitgehend frei.

Ein Angriff ist der Entwurf aber nicht allein auf das europäische Artenschutzrecht. Bei dem missglückten (und vermutlich auch gar nicht gewollten) Versuch, wenigstens die seit Jahrzehnten unerfüllten Pflichten zum Schutz einiger Hundert (genau genommen 601) europaweit bedrohter Arten endlich einzulösen, gibt der Entwurf den Schutz von fast zweitausend bisher national besonders zu schützender Arten still und heimlich preis. Darunter ist eine Vielzahl wahrer Symbol- und Sympathiearten des Natur- und Artenschutzes wie Schwalbenschwanz, Hirschkäfer, Prachtlibelle und Feuersalamander. Der Entwurf schützt diese Arten zwar auch weiterhin vor Spaziergängern, nicht aber vor dem Zugriff von Staat, Industrie und Wirtschaft. So kommt es, dass eine Wiesenblume zwar nicht gepflückt, ein ganzes Wiesental paradoxerweise aber ganz legal zubetoniert werden darf. Oder ein anderes Beispiel: Während Naturschützer Erdkröten und Teichmolche behutsam über die Straße tragen, dürfen die Laichgewässer der selben Amphibien und die Tiere selbst – sollte sich der Entwurf durchsetzen – ohne jede artenschutzrechtliche Prüfung für Bauvorhaben oder Landwirtschaft zugeschüttet werden.

Dabei hat Umweltminister Siegmar Gabriel gerade jetzt eine „Initiative für mehr Artenvielfalt“ angekündigt. Tatsächlich angestrebt scheint indessen ein ganz anderes Ziel – nämlich die drastische Reduzierung der zu schützenden Arten auf so wenige Arten wie auf einem Bierdeckel Platz haben. Minister Gabriel ein Friedrich Merz des Artenschutzes? Des Ministers nationaler Gesetzesentwurf verfehlt die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts, wird deshalb auch der berechtigten Forderung der Wirtschaft nach Rechtssicherheit nicht gerecht und dürfte ganz nebenbei das Vertrauen in die Umweltkompetenz der gerade begonnenen deutschen EU-Ratspräsidentschaft kaum stärken. Niemals zuvor in der deutschen Geschichte hat ein Bundesumweltminister das Artenschutzrecht so massiv einschränken wollen.

Wie ein solcher Entwurf das Bundesumweltministerium verlassen konnte, ist kaum zu erklären. Stammte der Entwurf von der deutschen Industrie oder dem deutschen Bauernverband, er hätte schlimmer nicht sein können. Eher besser. Dort ist zwar das Interesse am Artenschutz nicht größer als im Bundesumweltministerium. Aber Industrie und Wirtschaft sind immerhin an Rechtssicherheit interessiert. Die juristischen Berater dort müssten bei einem solchen Entwurf wohl um ihr Beraterhonorar fürchten.

Wer angesichts dieses bundespolitischen Vorganges auf das Bundesamt für Naturschutz schaut, findet es zusammen mit „Sporttauchern und Sporttaucherinnen“ auf der Internationalen Bootsausstellung in Düsseldorf – ein Internetportal „über Tauchmöglichkeiten in Deutschland“ eröffnend.

Wenn Sie die Hauptkritikpunkte des Gesetzesentwurfs des Bundesumweltministeriums entdecken möchten, klicken Sie bitte hier.

Verheizte Heimat - Januar 2007

Braunkohletagebau Inden © Doris Siehoff

Im nordrhein-westfälischen Braunkohlerevier im Städtedreieck Aachen - Düsseldorf - Köln verlieren Menschen ihre Heimat, weil unter ihren Dörfern Kohle liegt. Die Menschen werden immerhin - zwar eher schlecht als recht - abgefunden und umgesiedelt. Dass für Kohle auch die Lebensstätten der Steinkäuze verheizt werden, stellte der Energiekonzern RWE Power jetzt wieder unter Beweis:

Um den gigantischen Schaufelradbaggern den Weg zu ebnen, werden die Höhlenbäume der Steinkäuze gerodet und ihre Niströhren demontiert. Einem der EGE vorliegenden Bericht zufolge, verschliefen in zwei künstlichen Nisthöhlen drei Käuze den Tag bei einem Wetter, bei dem man keinen Hund vor die Tür schickt. Unsanft aus der Röhre bugsiert und in doppelter Hinsicht buchstäblich vors Loch gesetzt (nämlich vor das der Röhre und das des Tagebaus), sehen sie heimatlos einer ungewissen Zukunft entgegen. In den letzten fünf Jahren hat allein der Tagebau Inden 15 Steinkauzvorkommen ausgelöscht - ohne das Angebot einer neuen Heimat.

In diesen Tagen versuchen die Mitarbeiter der EGE mit 30 neuen Niströhren die Not am Abgrund der Tagebaue zu lindern. Zwar können die Nisthilfen die untergehenden Lebensräume nicht ersetzen, jedoch dort für einen Brutplatz sorgen, wo es am Rande der Dörfer an alten Bäumen mit natürlichen Höhlen fehlt. Ansiedeln lassen sich die Käuze auf diese Weise aber nur dort, wo ihnen Viehweiden oder Mähwiesen die Jagd am Boden auf Mäuse und große Insekten erlauben. Das ist an immer weniger Stellen der Fall.

Die dunkle Seite der Stromwirtschaft - Januar 2007

Uhu tot im Mast

Der Schutz der Vögel vor gefährlichen Strommasten war eines der zentralen Motive für die Anfänge des Vogelschutzes in Deutschland. Zwar wurden längst technische Lösungen für die vogelschutzkonforme Konstruktion neuer und das Nachrüsten alter Masten entwickelt. Dennoch ist die von Fachleuten geschätzte Anzahl hochgefährlicher Masten in Deutschland erschreckend hoch.

Der 2002 neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügte § 53 „Vogelschutz an Energiefreileitungen“ soll diese Gefahr bis 2012 beseitigen. Jetzt, nach der Hälfte der zehnjährigen Nachrüstungsfrist, hat die EGE die Länderumweltminister nach dem Stand der Umrüstung hochgefährlicher Masten befragt.

Die Ergebnisse belegen: Energiewirtschaft und Umweltminister messen dem Problem zu wenig Bedeutung bei.

Die wenigsten Bundesländer haben auch nur eine annähernde Vorstellung von der Zahl der in ihrem Territorium noch zu entschärfenden Mittelspannungsmasten. Deshalb dürften die meisten Länder kaum über den Stand der Umrüstung im Bilde und insoweit auch nicht hinreichend im Stande sein, den Fortgang der Umrüstung zu beurteilen und wenn nötig auf die Durchsetzung der Pflichten gegenüber der Stromwirtschaft zu drängen.

Den Ergebnissen zufolge, muss deutschlandweit mit mehr als 350.000 gefährlichen Masten gerechnet werden.

Die Bemühungen der Länder um die Durchsetzung der Umrüstungspflichten des § 53 BNatSchG konzentrieren sich bestenfalls auf die EG-Vogelschutzgebiete oder den engeren Umkreis von Brutvorkommen besonders seltener Vogelarten. Dieses ist aber weniger als ein Zehntel des Bundesgebietes.

Wenn Sie

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