Nachrichten Jahrgang 2015

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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2016 - Dezember 2015

Bartkauz im Schnee © Rosl Rößner

Herzlichen Dank sagt die EGE allen Personen, Verbänden und Einrichtungen, die in ideeller oder auf finanzielle Weise im zu Ende gehenden Jahr die Anliegen der EGE unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschön gilt allen Eulen-Paten und Personen, die für die Fortsetzung der Uhuwebcam gespendet haben.

Wenn Sie das alte Jahr mit einer guten Tat beenden oder das neue mit einer solchen beginnen möchten, bedenken Sie bitte die EGE mit Ihrer Spende. Die Mitarbeiter der EGE zahlen sich keine Gehälter, sondern jede Spende fließt unvermindert in die Projekte der EGE. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 424 KB), wenn Sie den diesjährigen Spendenaufruf der EGE lesen möchten. Ohne Ihre Unterstützung könnte die EGE nur wenig bis nichts erreichen. Den vorläufigen Jahresbericht der EGE für das Jahr 2015 finden Sie hier (pdf-Datei, ca. 2,62 MB).

Die EGE verabschiedet sich für dieses Jahr von Ihnen mit einer weihnachtlichen Geschichte "Bartkauz trifft Schleiereule. Eine Begegnung der Kulturen". Geschrieben hat sie Tina Theune, die frühere Weltmeister-Trainerin der Deutschen Frauen-Fußball-Nationalmannschaft und Eulenpatin der EGE, exklusiv für die EGE. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1,03 MB), wenn Sie die Geschichte lesen möchten. Allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Auf ein Wort zum Jahreswechsel - Dezember 2015

Windenergieanlagen am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer © Wattenrat

Australien will am Rande des Great Barrier Reefs einen Kohlehafen bauen. Die Deutschen sind außer sich. Ausgerechnet ein Hafen für die verhasste klimakillende Kohle. Und das nach der Klimakonferenz von Paris. Die Medien überschlagen sich im Alarmismus; sie sehen das Weltnaturerbe auf das Äußerste bedroht. Schlamm und Schiffsverkehr könnten die Korallen beschädigen.

Die Deutschen stellen ihre Wattenmeer-Nationalparke nur zu gerne in eine Reihe mit dem Great Barrier Reef. Unbescheiden, des Prestiges und des Kommerzes wegen. Dass sie ihre eigenen Nationalparke keinesfalls besser schützen als andere Staaten ihr Weltnaturerbe, können sie sich in nationaler Überschätzung nicht vorstellen.

Dabei ist der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (übrigens nur ein Tausendstel so groß wie das Great Barrier Reef) zu Land und in wenigen Jahren auch zur See mit einigen tausend für Vögel tödlichen Windenergieanlagen geradezu umstellt. Einen Eindruck davon vermittelt das Bild oben. Ein Naturgebiet, das in Flyern der Tourismusbranche und der Nationalparkverwaltung als "Drehscheibe des internationalen Vogelzuges" beworben wird. An jedem mit einem für Schweinswale lebensgefährlichen Höllenlärm in den Nordseeboden gerammten Mast können Öltanker havarieren. Nur, vor der Gefahr einer Ölpest warnen hier weder Medien noch Umweltverbände. Nein, dank des Stroms aus Wind können die Tanker bald verschrottet werden, so die naiv-fahrlässige Heilserwartung.

Schöne neue Welt. Dazu passt die Silvesterparty an der Grenze des Nationalparks, zu der das Heilbad Norden-Norddeich zusammen mit dem Norddeutschen Rundfunk gerade einlädt. Eine Mordsgaudi mit Feuerwerk, Explosionen und Lichtreflexen in den Nachthimmel. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft, die aber an der Sache vermutlich nichts Verbotenes finden wird.

Während dessen richten deutsche Umweltverbände Protestschreiben an die australische Regierung. Oder sie verlangen von China den Erhalt der Pandas, deren Zahl um ein Vielfaches höher ist als die Zahl der hierzulande aus Gier dramatisch dezimierten Feldhamster aller norddeutschen Bundesländer zusammengenommen. So sind die Deutschen. Sie wundern sich, warum man ihre Ignoranz und Arroganz satt hat auf der Welt.

Rettung in letzter Minute - Dezember 2015

Erschöpfter Kauz © Dirk Sindhu

Man könnte darüber schmunzeln, wäre es nicht so traurig. In Königswinter ist um Nikolaus herum ein Waldkauz in einen Kamin geraten. Der Kamin ist so schmal, dass der Kauz sich darin nicht einmal drehen konnte. Die Hausbesitzer hörten Geräusche im Kamin. Nachgesehen hat man aber erst Tage später. Entdeckt wurde der Kauz erst in letzter Minute. Er hatte sich tagelang im Schacht abgekämpft und beim Befreiungsversuch Schnabel und Krallen vollkommen abgewetzt. Mehr tot als lebendig gelangte der Vogel schließlich dank der Hilfe von Evelyn Dietz in die Pflegestation von Dirk Sindhu in Rösrath. Der Kauz ist über den Berg, wird aber noch einige Zeit in der Pflegestation bleiben müssen. Schnabel und Krallen müssen erst nachwachsen. Diese müssen für den Fang der Beute ausreichend scharf sein.

Die Fachleute von der EGE wissen, dass sehr viele Käuze in Kaminen ums Leben kommen, sei es, weil die Vögel versehentlich hineinfallen oder darin gleichsam wie in einem hohlen Baum ein sicheres Versteck vermuten. Deshalb empfiehlt die EGE so dringend, Kamine in Eulenrevieren (also an Wald-, Stadt- und Dorfrändern) mit einem im Fachhandel erhältlichen Dohlengitter zu versehen. Bitte überlegen Sie, ob eine solche Sicherheitsvorkehrung auch auf dem Kamin Ihres Hauses sinnvoll sein kann.

Rollups für den Steinkauzschutz - Dezember 2015

Steinkauz © Gordana und Ralf Kistowski

Für den Schutz der Steinkäuze in der Kölner Bucht wirbt die EGE ab jetzt mit sieben Rollups in der Größe von je 85 x 220 cm. Die mobile Ausstellung wendet sich insbesondere an Landwirte und Kommunalpolitiker, auf deren Haltung es vor allem ankommt, sollen Steinkauzlebensräume besser geschützt werden. Aber auch für andere Personen im ländlichen Raum dürften die Rollups von Interesse sein.

Die Rollups gehen auf Reisen. In Rathäusern, Sparkassenfilialen und landwirtschaftlichen Einrichtungen sollen sie über den Mäusefänger mit Geschichte informieren, damit der Kauz in der Kölner Bucht eine Zukunft hat. Der Leitspruch lautet: "Den Kauz im Dorf lassen." Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 16,9 MB), wenn Sie die sieben Rollups ansehen möchten. Falls Sie die kleine Ausstellung für den angegebenen Zweck buchen möchten, setzen Sie sich bitte mit der EGE in Verbindung. Die grafische Gestaltung der Rollups oblag Sonia Marie Weinberger.

Toter Uhu unter Windenergieanlage - Dezember 2015

Im Landkreis Cuxhaven ist, wie erst jetzt bekannt wurde, im Oktober ein Uhu an einer Windenergieanlage tot aufgefunden worden.

Im Untersuchungsbericht heißt es: "Die Scapula war rechts proximal frakturiert. Die vorletzte linke Rippe war entlang der Wirbelsäule luxiert. Die vierte und sechste Rippe auf der linken Seite war frakturiert. Das Sternum war ventral frakturiert und dorsal im vorderen Drittel eingerissen. Die Carina war frakturiert. Am linken Leberlappen fand sich ein Leberriss mit 8 Milliliter Blutaustritt. Der adulte weibliche Uhu wurde durch den Schlag eines Rotorblattes einer Windenergieanlage getötet, was die typischen Verletzungen zusammen mit den Fundumständen belegen."

Im Landkreis Cuxhaven brüten bisher sehr wenige Uhus. Seitens der Windenergiewirtschaft wird immer wieder behauptet, Windenergieanlagen seien für Uhus unproblematisch. Uhus flögen niedrig und gelangten so gut wie nie in die Reichweite der Rotoren. Bei der betreffenden Anlage beträgt der Abstand zwischen Grund und unterer Rotorspitze 54 m. Der Uhu war also mindestens in dieser Höhe unterwegs.

Im Landkreis Cuxhaven verlangt die Windenergiewirtschaft die Zulassung weiterer Anlagen in nächster Nähe zu den dort wenigen Uhubrutplätzen. Dabei ist im Landkreis Cuxhaven der Windenergiewirtschaft längst die substantielle Perspektive eingeräumt, die ihr von Rechts wegen zusteht. Die Branche kennt aber kein Ende. Aktuell bemüht sie sich auf propagandistische Weise, die Unbedenklichkeit ihrer Interessen für den Vogelschutz zu beweisen. Dabei ist keine Argumentation zu schlicht oder zu dreist: In den letzten Jahren habe sich die Zahl der Windenergieanlagen vervierfacht. Der Bestand von Uhus, Schwarzstörchen und Rotmilanen habe zugleich zugenommen oder jedenfalls nicht abgenommen. Ergo könne in der Windenergiewirtschaft kein Problem für den Vogelschutz gesehen werden. Mit der gleichen Logik könnte in den kriegerischen und terroristischen Auseinandersetzungen in der Welt kein Problem gesehen werden, denn die Weltbevölkerung wächst.

Wer hätte das gedacht: 25 Jahre EGE - Dezember 2015

Uhu © Rosl Rößner

Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. In diesem Jahr gab es einige bemerkenswerte Jahrestage im Eulenschutz.

Über diese Jahrestage, vor allem aber wegen eines Übermaßes an Arbeit, hat die EGE ihren eigenen Geburtstag ganz vergessen. Am 19. März 2015 wurde die EGE 25 Jahre alt. Bisher hatte sich die EGE für geringfügig jünger gehalten und ihren Start ins Dasein im Jahr 1991 verortet. Irrtümlich, wie sich jetzt nach Durchsicht der Gründungsunterlagen herausstellte.

Freuen Sie sich mit der EGE über diesen Geburtstag. Vielleicht mögen Sie gratulieren und Glück wünschen für ein weiteres Vierteljahrhundert.

Sich zu feiern, liegt der EGE nicht. Und die Lage der Welt ist schon gar nicht danach. Die EGE denkt vielmehr dankbar an die Personen und Einrichtungen, ohne deren beständige Mitsorge die EGE nichts hätte erreichen können. Herzlichen Dank Ihnen, die Sie der EGE in all den Jahren die Treue gehalten haben. Die EGE wird sich weiter nach Kräften einsetzen, das Los der Eulen zu verbessern - im noch jugendlichen Alter und hoffentlich mit der Weisheit einer alten Eule.

Jetzt bestellen: Das Eulen-Kinderbuch der EGE - Dezember 2015

Kinderbuch der EGE © EGE

Die EGE hat ein Kinderbuch veröffentlicht. Der Titel des Buches lautet: "Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz". Geschrieben hat es Wilhelm Breuer. Das Buch ist für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren geeignet. Das Buch im Format 16 x 23,5 cm umfasst mehr als 100 Seiten, 40 Aquarellzeichnungen von Bärbel Pott-Dörfer und weitere 19 Eulenzeichnungen. Dem Buch liegt ein Poster bei. Es zeigt im Format 30 x 42 cm die dreizehn europäischen Eulenarten. Die Brigitte und Dr. Konstanze Wegener Stiftung hat das Buch finanziell gefördert.

Die EGE sendet Ihnen das Buch für eine Spende in Höhe in Höhe von 12,50 Euro bzw. 10 Euro je Buch ab 10 Büchern versandkostenfrei zu.

Richten Sie Ihre Bestellung bitte an:
Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V.
Breitestrasse 6
D-53902 Bad Münstereifel
Telefon +49 [0] 22 57 - 95 88 66
  Egeeulen@t-online.de

Spendenkonto der EGE: Postbank Köln
BIC PBNKDEFF
IBAN DE66370100500041108501
Stichwort "Kinderbuch"

Was über dieses Buch zu sagen ist:

Eulen sind geheimnisvolle Geschöpfe. Eulen und junge Menschen sind die Hauptdarsteller in diesem Buch. Es führt hinein in die Lebenswelt der Eulen abseits menschlicher Siedlungen oder auch mitten in unserer Alltagsumgebung.

Schatten in der Nacht. Graffiti auf dem Grabstein. Überraschung am Abgrund. Gefährliche Hindernisse. Das Geheimnis im Apfelbaum. Die alte Eiche am Fluss. Die Überschriften der Geschichten geben bereits einen Hinweis auf Orte und Umstände der Begegnungen von Menschen und Eulen. Der Leser erfährt von den Gefahren, mit denen Eulen in der Welt von heute konfrontiert sind und von dem, was zum Schutz dieser faszinierenden Vögel unternommen werden kann.

Es ist ein liebevoll illustriertes Lesebuch mit vielen Sachinformationen – spannend geschrieben und anrührend zugleich. Die Geschichten sind nicht einfach der Phantasie entsprungen; sie haben einen realen Hintergrund. Auch deshalb nehmen sie junge und erwachsene Leser gleichermaßen ein für den Schutz der nächtlichen Jäger. Die Leser erfahren, "wo die Eule schläft" und treten ganz nebenbei ein in das "Abenteuer Naturschutz".

Mit der Kettensäge gegen den Vogelschutz - Dezember 2015

Während in Paris der Klimagipfel tagt, laufen in Deutschland die Kettensägen. Um Platz für Windenergieanlagen zu schaffen, werden immer häufiger geschützte Nestbäume illegal gefällt und Vögel getötet. Einen rasanten Anstieg solcher Straftaten belegen Recherchen verschiedener Naturschutzorganisationen.

Bisher wurden mindestens 40 Fälle illegaler Verfolgung von Großvögeln im Umfeld von neuen oder geplanten Windparks registriert. Meistens wurden die Nester zerstört oder die Bäume samt Nest gefällt. In mindestens einem Fall wurden Jungvögel im Nest erschlagen. Mit Abstand häufigstes Opfer ist der Rotmilan. Aber auch Nester des extrem seltenen Schreiadlers wurden mehrfach zerstört.

In bisher zehn Bundesländern wurden solche Straftaten registriert. Skrupellose Geschäftemacher schaffen Tatsachen mit der Kettensäge! Bei Beachtung artenschutzrechtlicher Vorschriften könnte der Bau von Windenergieanlagen scheitern. Der Wert eines Grundstücks, auf dem ein Windpark errichtet werden soll, lässt sich mit der Kettensäge über Nacht enorm steigern: Pro Anlage kann ein Eigentümer mit Pachteinnahmen von rund 1,6 Millionen - also 80 000 Euro pro Jahr für 20 Jahre - rechnen.

Die Rechercheergebnisse der Naturschützer zeigen eine erschreckende Tendenz auf: Wurden vor zwei Jahren bundesweit sechs Fälle registriert, waren es 2014 bereits zehn. Im laufenden Jahr 2015 wurden bis November 19 Zerstörungen von Nestern und Vogel-Tötungen gemeldet. Betroffen sind neben Rotmilan und Schreiadler auch andere windkraftsensible Arten wie Seeadler, Schwarzstorch, Baumfalke und Fledermäuse.

In den kommenden Monaten ist mit weiteren Straftaten zu rechnen, denn Bäume werden meistens im Winterhalbjahr gefällt. Der Ausbau der Windenergie geht ungebremst voran. Deshalb ist eine erneute Welle von Nestzerstörungen zu befürchten.

Wer solche Fälle feststellt, sollte diese dokumentieren und anzeigen sowie die Deutsche Wildtier Stiftung informieren. Mehr dazu unter "Zeugen gesucht: wo wird Windpark-Planung zum Kriminalfall?"

Zwei Eulenkalender 2016 - Dezember 2015

Sperbereule © Rosl Rößner

Rosl Rößner hat sich nicht nur einen Namen gemacht als Naturfotografin, sondern unterstützt honorarfrei auch die Website der EGE mit ihren wunderbaren Eulenaufnahmen. Nun hat Frau Rößner zwei beeindruckend schöne Kalender für das Jahr 2016 mit je zwölf brillanten Eulenfotos gestaltet. Je verkauftem Kalender fließen 3 Euro auf das Spendenkonto der EGE. Die EGE dankt allen Personen, die mit dem Erwerb dieser Eulenkalender die Anliegen der EGE unterstützen. Ein besonders herzliches Dankeschön gilt der Fotografin Rosl Rößner! Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Kalender ansehen und eine Bestellung erwägen möchten.

Lizenz zum Töten - Dezember 2015

Rotmilane in der Luft © Rosl Rößner

Die neue Ausgabe der Zeitschrift "Nationalpark" ist da. Darin finden Sie in der Reihe "Zur Debatte gestellt" den Beitrag von EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer über das Ausmaß von Tierverlusten an Windenergieanlagen "Lizenz zum Töten". Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 340 KB), wenn Sie den Beitrag aus Heft 170 - 2015 lesen möchten.

Das Fazit des Autors: "In Zukunft könnte der Windenergiewirtschaft ein befristetes Abschalten der Anlagen drohen - an neuen wie alten Anlagen; dort nämlich, wo zur Verminderung des Kollisionsrisikos ein solches Abschalten wirtschaftlich zumutbar ist. Zum Schutz von Fledermäusen geschieht dies bisweilen während einiger Nächte mit hoher Fledermausaktivität in Rotorreichweite schon heute, ob in einem ausreichenden Maße darf indessen bezweifelt werden. Wo die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren verläuft, ist bisher nicht ausgelotet worden. An ihr endet die Lizenz zum Töten."

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet seit 1974 viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift versteht sich als Anwältin von Natur und Wildnis. Zur Förderung der Nationalparke in Deutschland, ihrer Akzeptanz und Achtung hat sie viel beigetragen. Bis heute begleitet sie die Entwicklung der großen Schutzgebiete in Deutschland kritisch, kompetent und konstruktiv. Herausgeber der Zeitschrift ist der "Verein der Nationalpark-Freunde e.V." Die Zeitschrift erscheint im Oekom Verlag. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die Horst Stern für sie gefunden hat: "Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Vielleicht haben Sie Interesse an einem Probeabo der Zeitschrift "Nationalpark". Informationen für ein Probeabo finden Sie hier: Probeabo "Nationalpark".

Wie die Windenergiewirtschaft Einfluss nehmen will - November 2015

Sumpfohreule © Gordana und Ralf Kistowski

Gerade ist ein "Bundesweiter Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen" veröffentlicht worden. Es geht um die Realisierung von Windenergieprojekten, die am Artenschutzrecht scheitern könnten und für die die Branche nach Wegen der Durchsetzung sucht. Für die 120 Seiten umfassende Studie zeichnen neben der Fachagentur Windenergie an Land die Technische Universität Berlin und die Westfälische Wilhelms-Universität Münster verantwortlich. Eine harmlose bis hilfreiche Veröffentlichung für die Sache des Naturschutzes? Wohl kaum. Die EGE hat diese Veröffentlichung durchgesehen und kritisch kommentiert. Bitte lesen Sie hier (pdf-Datei, ca. 52 KB), was von diesem "Werk" zu halten ist.

Vor dem 1. Dezember rasch bestellen - November 2015

Steinkauz-Adventskalender der EGE © EGE

Haben Sie bereits den diesjährigen Adventskalender der EGE? Nein? Dann richten Sie bitte gerne Ihre Bestellung an die EGE. Der Kalender zeigt auf der Vorderseite einen Steinkauz vor dem Nachthimmel mit Mond und Sternen. Die Bilder hinter den 24 Türchen zeigen Steinkäuze und andere Bewohner baumbestandener Wiesen und Weiden.

Der originelle Adventskalender mit den Maßen 34 x 24 cm ist nur bei der EGE erhältlich.

Vielleicht möchten Sie Freunden und Verwandten rechtzeitig zum 1. Dezember mit dem Kalender eine Freude machen. Der Kalender ist ein schönes Geschenk auch für Kinder und Enkel. Der Kalender passt in einen B 4-Umschlag und lässt sich für 1,45 Euro mit der Deutschen Post versenden.

Die EGE erbittet für einen Kalender eine Spende in Höhe von 7,50 Euro. Bei einer Abnahme von mindestens zehn Kalendern vermindert sich der Betrag auf 5 Euro je Kalender. Die Versandkosten trägt die EGE. Bei einer Bestellung ab 10 Kalendern erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Die Einnahmen fließen nach Abzug der Druck- und Portokosten in die Eulenschutzprojekte der EGE.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung per E-Mail an:
  Egeeulen@t-online.de
oder an die Geschäftsstelle der EGE
Breitestrasse 6
D-53902 Bad Münstereifel

Die Spende erbittet die EGE auf ihr Spendenkonto
Postbank Köln
BIC PBNKDEFF
IBAN DE66370100500041108501
Stichwort Adventskalender

Die Schleiereule im Jahr 2015 - November 2015

Schleiereule im Flug © Gordana und Ralf Kistowski

Es gibt ein wenig Hoffnung! In vielen Gegenden Deutschlands haben sich die Schleiereulenbestände nach mehreren harten Wintern in Folge wieder etwas erholt. Dazu haben die vielen Feldmäuse beigetragen. Allerdings erreichte die Landwirtschaft in einigen Bundesländern Sondergenehmigungen für Formen der Feldmausbekämpfung, die für die natürlichen Feinde der Mäuse hochgefährlich sein können. Ein Risiko, das alle Eulen und andere Mäusejäger trifft, wenn sie vergiftete Mäuse erbeuten.

Eine positive Bestandsentwicklung zeigt sich immerhin im nordrhein-westfälischen Kreis Euskirchen. Von dort berichtet Peter Josef Müller für die EGE:

"2013 gab es im Kreis Euskirchen nur eine Brut mit drei Jungvögeln. Zwar wurden neben dem Brutpaar weitere vier Altvögel registriert, diese unternahmen aber wegen des Mäusemangels keinen Brutversuch. 2014 wurden vier Bruten bekannt. Eine umfasste sogar zehn junge Eulen. 2015 kam es an 17 Brutplätzen zu insgesamt 23 Bruten; 108 Jungvögel wurden beringt. An einigen Brutplätzen waren die ältesten Jungen bereits ausgeflogen, als wir zur Beringung erschienen. Auch zehn Altvögel wurden beringt. Zwei davon hatten keinen Partner gefunden und konnten deswegen nicht zur Erholung des Bestandes beitragen.

Drei der Zweitbruten endeten tragisch. An einem Brutplatz mit acht bereits beringten Jungen konnten nur drei gerettet werden, an einem weiteren nur zwei von fünf. Und auch für die zwei Jungvögel der dritten Zweitbrut kam jede Hilfe zu spät. Weshalb es zu den Verlusten kam, lässt sich nicht eindeutig klären. War es der Verlust eines Elternvogels im Straßenverkehr oder war gar Mäusegift im Spiel? Wir wissen es nicht! Bei späten Zweitbruten können das Umbrechen von Äckern oder die Rübenernte zu plötzlichen Nahrungsengpässen führen, weil infolge solcher Maßnahmen die Mäuse knapp werden. Die überlebenden Jungvögel der Unglücksbruten wurden in Pflegestationen gebracht, wo sie bis zu ihrer Entlassung in die Freiheit im kommenden Frühjahr überwintern werden.

108 beringte Jungvögel und einige Eulen mehr, die sich in für uns unerreichbarer Nähe aufhielten, sind zumindest ein Hoffnungsschimmer.

Noch vor 30 Jahren konnten viele Schleiereulen auch strengere Winter überstehen, weil auf Höfen und in Scheunen Stroh, Heu und Getreide gelagert wurden. Dort fanden Eulen in Notzeiten genügend Mäuse. In den landwirtschaftlichen Gebäuden von heute hingegen steht modernste Agrartechnik oder lagern große Mengen Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Zudem ist das für die Jagd der Eulen auf Mäuse so wichtige Dauergrünland rar.

Als Überlebenshilfe können in Scheunen oder Speichern auf Latten zu einem Rechteck zusammengestellte Strohballen dienen, wenn man in die freie Mitte ein oder zwei Schaufeln Getreide schüttet. Wald-, Gelbhals- oder Hausmäuse ziehen sich im Winter gerne in Gebäude zurück und nehmen diese Futterplätze zur Freude der Eulen gerne an. Hoffen wir für die Schleiereule auf einen nicht zu strengen Winter. Und möge die hohe Feldmausdichte noch etwas anhalten und nicht allzu abrupt zusammenschrumpfen."

Peter Josef Müller bei der Schleiereulenberingung © Ingo Albrecht

Chance oder Gefahr? - November 2015

Starenschwarm © Gordana und Ralf Kistowski

Die Sache muss nicht schiefgehen. Dass die Sache für den Naturschutz gut ausgeht, ist aber keineswegs gewiss. Worum geht es? Um die Windenergie. Zwar hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" vorgelegt. Die Anforderungen, welche Arten wie genau zu welchen Zeiten und mit welchen Methoden für eine Entscheidung über Planung und Zulassung von Windenergieanlagen zu erfassen sind, sind hingegen in vielen Bundesländern reine Verhandlungssache. In manchen Bundesländern fehlen verlässliche Anforderungen vollständig oder die Anforderungen weichen zwischen den Ländern in so gravierender Weise ab, dass die Unterschiede nicht mit länderspezifischen Unterschieden naturräumlicher Ausstattung begründet werden können. Was hilft es, wenn die Vogelschutzwarten Abstände zu kollisionsgefährdeten oder die Umgebung von Windenergieanlagen meidenden Vogelarten formuliert haben, diese entscheidungserheblichen Vogelarten aber vor einer Entscheidung über weitere Anlagenstandorte nur unzureichend oder gar nicht erfasst werden. Bevor in einem Gebiet Windenergieanlagen errichtet werden, muss untersucht werden, welche Vogelarten dort leben. Zu diesen Untersuchungen sind planende öffentliche Stellen und Investoren verpflichtet.

Man mag die Vereinheitlichungsbemühungen des Bundesamtes für Naturschutz und der Vogelschutzwarten jetzt, nachdem bereits mehr als 25.000 Anlagen errichtet sind, für reichlich verspätet halten und sie nun umso mehr begrüßen. Fraglich ist indessen, woran sich Auftraggeber und Auftragnehmer bei diesem "Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Windenergie-Methodenstandards" orientieren werden. Wirklich an besten verfügbaren Methodenstandards oder doch eher am kleinsten gemeinsamen Nenner? Die Gefahr, dass auch bei dieser Festlegung Wirtschafts- und Umweltministerien von der Windenergiewirtschaft gesteuert die Naturschutzbehörden zu unverantwortlich niedrigen Standards drängen, ist groß. Diese Sorge dürften auch die Vogelschutzwarten haben, die in den letzten Jahren den ganzen Druck der Windenergiebranche bei der Fortschreibung ihrer Abstandsempfehlungen durchlitten und ihm partiell erlegen sind.

Mit den vom Niedersächsischen Landkreistag bereits 2005 in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Niedersachsen erarbeiteten Anforderungen an Erfassungen der Brut- und Gastvögel bei Planung und Zulassung von Windenergieanlagen stünde dem Bundesamt für Naturschutz und der Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten eine Blaupause für bundesweite Standards zur Verfügung. Nun kommt es darauf an, dass diese Behörden den Wert dieser Blaupause erkennen und das Format besitzen, diese verwaltungsgerichtlich bestätigten Maßstäbe in die bundesweiten Standards einzuziehen und sie gegen die Interessen der Windenergiewirtschaft zu verteidigen. Kein leichtes Unterfangen für Behörden, die den Umweltministerien unterstehen, in denen die Windenergiewirtschaft den Ton angibt.

EGE entlässt geheilte Uhus in die Freiheit - November 2015

Einer der vier entlassenen Uhus © Sonia Weinberger

Bei gutem Herbstwetter hat die EGE vier Uhus, die zuvor verletzt oder geschwächt in die Obhut der EGE gelangten, in die Freiheit entlassen. Einer der Uhus war im Stacheldraht verunglückt, daraus befreit und tierärztlich versorgt worden. Ein anderer Uhu war geschwächt aufgefunden worden und nach dreimonatiger Pflege wieder zu Kräften gekommen. Den dritten Uhu fand Stefan Brücher unterhalb des Nestes. Der dort leise bettelnde Jungvogel mit gebrochenem Flügel war schon längere Zeit von den Eltern nicht mehr oder nur schlecht versorgt worden. Auch der vierte Uhu hatte sich in einem Zaun verfangen. Der Fuß sah schrecklich aus. Nach einer fast einjährigen Behandlung in der Vogelpflegestation Kirchwald konnte er nun wie die anderen drei Uhus in einen heiteren Eifelhimmel aufsteigen. Die Tiermediziner haben wieder ein kleines Wunder bewirkt.

Die Uhu-Brutzeit 2015 an der Ahr - November 2015

Ahrtal © Christina Theune

Der Chefredakteur des Magazins AhrLust, Dieter Zimny, fasst in der aktuellen Ausgabe 03-15 der Zeitschrift "Ahrlust" die Brutzeit der Uhus an der Ahr zusammen. Wir veröffentlichen den Beitrag an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 368 KB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten. Das Magazin AhrLust verbindet Natur, Kultur und Lebensart; weitere Informationen unter www.ahr-lust.de.

Jetzt bestellen: Steinkauz-Adventskalender der EGE - November 2015

Steinkauz-Adventskalender der EGE © EGE

Auch in diesem Jahr wirbt die EGE für den Schutz der Eulen mit einem Adventskalender.

Der Kalender zeigt auf der Vorderseite einen Steinkauz vor dem Nachthimmel mit Mond und Sternen. Die Bilder hinter den 24 Türchen zeigen Steinkäuze und andere Bewohner baumbestandener Wiesen und Weiden. Michael Papenberg hat diese Tiere gezeichnet. Auf der Rückseite wird das Anliegen der EGE erläutert: Den Steinkauz im Dorf lassen.

Der originelle Adventskalender mit den Maßen 34 x 24 cm ist nur bei der EGE erhältlich.

Vielleicht möchten Sie Freunden und Verwandten rechtzeitig zum 1. Dezember mit dem Kalender eine Freude machen. Der Kalender ist ein schönes Geschenk auch für Kinder und Enkel. Der Kalender passt in einen B 4-Umschlag und lässt sich für 1,45 Euro mit der Deutschen Post versenden.

Die EGE erbittet für einen Kalender eine Spende in Höhe von 7,50 Euro. Bei einer Abnahme von mindestens zehn Kalendern vermindert sich der Betrag auf 5 Euro je Kalender. Die Versandkosten trägt die EGE. Bei einer Bestellung ab 10 Kalendern erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung per E-Mail an   egeeulen@t-online.de  oder an die Geschäftsstelle der EGE, Breitestr. 6, 53902 Bad Münstereifel. Die Spende erbittet die EGE auf ihr Spendenkonto Postbank Köln BIC PBNKDEFF; IBAN DE66370100500041108501. Stichwort Adventskalender.

Die Herausgabe des Kalenders förderte die Brigitte und Dr. Konstanze Wegener Stiftung.

Im letzten Jahr warb die EGE mit einem Adventskalender; damals mit einem Waldkauzmotiv, für den Schutz waldbewohnender Eulen. Auch diesen Kalender können Sie bei der EGE bestellen. Geben Sie für diesen Fall bitte bei der Bestellung "Waldkauz" an. Sie können selbstverständlich auch beide Kalender zu den oben genannten Konditionen bestellen.

Eine rechtzeitige Bestellung erleichtert den Versand. Der Versand erfolgt ab Mitte November nach Eingang von Bestellung und Spende. Die Einnahmen fließen nach Abzug der Druck- und Portokosten in die Eulenschutzprojekte der EGE.

Waldkauz-Adventskalender der EGE © EGE

Interessanter Wiederfund - Oktober 2015

Die Beringung von Steinkäuzen führt immer wieder zu interessanten Wiederfunden. Ein im Juni 2008 in Mechernich im nordrhein-westfälischen Kreis Euskirchen von Peter Josef Müller beringter Steinkauz-Nestling wurde im Mai 2015 in Maintal-Hochstadt im hessischen Main-Kinzig-Kreis - 168 km vom Beringungsort entfernt - in einer Steinkauzröhre mit drei Nestlingen angetroffen. Das Steinkauzweibchen hat damit für Steinkäuze eine beachtlich weite Wanderung unternommen und zudem ein stattliches Alter erreicht. Wünschen wir ihm, dass es weiterhin Eier legt, Junge aufzieht und allen zivilisatorischen Gefahren trotzt.

Naturschutzrecht der EU unter Druck - Oktober 2015

Bartgeier in den Alpen © Gordana und Ralf Kistowski

Die Europäische Union überprüft derzeit ihre beiden Naturschutzrichtlinien: die EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH-Richtlinie von 1992. Schon die Ankündigung des als "Fitness-Check" verharmlosend deklarierten Unternehmens, das gemeinschaftliche Naturschutzrecht der 28 Mitgliedsstaaten auf den Prüfstand zu stellen, ließ nichts Gutes erwarten. Nun, wie die Sache weitergeht, wird man bald erfahren. Am 20. November 2015 will die EU-Kommission "erste Ergebnisse" der Prüfung vorstellen und Anfang 2016 Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen, die dann zwischen Kommission, Rat und Parlament beraten werden müssen. In einer öffentlichen Konsultation hatten sich mehr als 500.000 EU-Bürger für die unveränderte Beibehaltung der beiden Richtlinien ausgesprochen.

Dass die deutsche Bundesumweltministerin gerade jetzt zusammen mit den Umweltministern weiterer acht Mitgliedsstaaten einen Brief an die Kommission gerichtet hat, in dem sich die neun Minister gegen die Schwächung der beiden Richtlinien aussprechen, ist einerseits zu begrüßen, lässt andererseits aber ahnen, dass die Kommission oder andere Mitgliedstaaten eher Gegenteiliges im Sinn haben. Die Initiative der neun könnte so gesehen vor allem eines sein: ein Pfeifen im Wald, das die Furcht vertreiben soll.

Die Europäische Union gibt außenpolitisch und im Inneren ein Bild des Jammers ab. Sie ist angesichts des Flüchtlingselends und der im zugrundliegenden Krisenherde im Nahen Osten uneins und von nationalen Egoismen geleitet zur Solidarität weithin unfähig. Dass sie ausgerechnet bei der Verteidigung ihrer beiden Naturschutzrichtlinien Geschlossenheit und Größe zeigen könnte, ist eher unwahrscheinlich. Der Angriff kommt aus ihrem Inneren.

Dank der beiden Richtlinien ist nach 1979 und 1992 das Schutzgebietsnetz Natura 2000 errichtet worden - wenngleich eher mit Ach und Krach, nicht mit Glanz und Gloria. Es umfasst etwa 15 Prozent der Fläche Deutschlands und EU-weit mehr als 26.000 Schutzgebiete. Allerdings ist der Schutz in vielen Gebieten unzureichend.

Auch in Deutschland greifen Politik und Wirtschaft die Rechtsgrundlage des Schutzgebietsnetzes immer wieder an. Beispielsweise hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) 2006 den beiden Richtlinien schwere Behinderungen zahlreicher Infrastrukturvorhaben und Standortentwicklungen angelastet und Änderungen der Richtlinien verlangt. 2004 forderten 15 der 16 deutschen Länderumweltminister das Bundesumweltministerium auf, bei der EU-Kommission auf eine Abschwächung beider Richtlinien zu drängen.

EGE gratuliert Dr. h.c. Horst Stern - Oktober 2015

Braunbär © Gordana und Ralf Kistowski

Als kürzlich das deutsche Fernsehen einigermaßen fundiert den Blick auf das Verhältnis zwischen Jagd und Ökologie richtete, war es für die älteren Zuschauer ein unverhofftes Wiedersehen mit dem Journalisten Horst Stern, der in den 1970er und 80er Jahren Fernsehgeschichte schrieb. Am Heiligen Abend 1971 präsentierte Stern der Fernsehnation eine schonungslose Reportage über den von Rothirschen ruinierten Wald. Stern führte vor, was ein aus ökologischem Unverstand und des Trophäenkults wegen gehätschelter Wildbestand aus dem deutschen Wald gemacht hatte. Stern verlangte ein Ende des Trophäenkultes, statt den "Boom" ums prestigeträchtige Geweih mehr "Bumm", wie Stern es formulierte. Man rette den deutschen Wald ja nicht, indem man "O Tannenbaum" singt.

Eine Reportage, welche die Jagdlobby als ungeheuren Tabubruch empfand und eine hitzige forstpolitische Debatte auslöste. Alles dies - heute unvorstellbar - zur besten Sendezeit. Der Bildschirm war weniger flach, der Bildungsanspruch öffentlich-rechtlicher Sender (andere gab es nicht) größer und die Programmverantwortlichen von anderem Format. In bis 1979 ausgestrahlten 26 Folgen "Sterns Stunde" konfrontierte der Journalist eine materiell orientierte Wohlstandsgesellschaft auf eine neuartige und unsentimentale Weise mit des Menschen Verhältnis zu Tier und Natur.

Während sich zur selben Zeit Bernhard Grzimek und Heinz Sielmann auf ihre Weise mit unterhaltsam schönen Bildern aus entlegenen Teilen der Erde an sich derselben Sache verpflichtet fühlten, ging es Stern um die Aufdeckung der ungeschönten Wirklichkeit hierzulande. Sein Konzept brach mit den paradiesischen Aufnahmen aus der Tierwelt der Kollegen. Sterns Stärken: die scharfe Recherche, die unbestechliche gesellschaftskritische Analyse, die präzise, pointierte Sprache und der provokative, politisierende, bisweilen polemische Stil.

Noch zum Ende der 90er Jahre griff Stern als Kolumnist der Wochenzeitungen "Die Woche" und "Die Zeit" Missstände an, so etwa in deutschen Nationalparks, die ob ihres unzureichenden Schutzes wegen das Etikett nicht verdienen, das ihnen die Länderregierungen angehängt haben.

Seit Stern hat niemand mehr die Vermarktung der Landschaft und das Elend der Tiere so öffentlich wirksam angeklagt. Sterns Schlussfolgerungen ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie waren für Politiker, Unternehmer und Konsumenten gleichermaßen unbequem. Seine Kritik galt nicht allein der bloßen Ahnungslosigkeit, sondern zielte auf die hemmungslose Profitgier und damit einen Eckpfeiler der kapitalistischen Gesellschaft - noch bevor das Motiv für die Ausbeutung des Tieres und der Natur mit dem Schlagwort der Globalisierung verschleiert war. Sterns Kritik der Zustände ist aktueller denn je.

Stern begeht im Oktober 2015 den 93. Geburtstag. Stern ist unvergessen - jedenfalls in der EGE. Die meisten der dort tätigen Personen kamen während der Zeit (und wohl auch durch Stern) zum Naturschutz, als Stern ihm Stimme, Gesicht und Gewicht verlieh. Horst Sterns Widerspruchsgeist und Unbestechlichkeit pausen bis heute in der Zeitschrift durch, die er vor mehr als 40 Jahren ins Leben rief: "Nationalpark". Klicken Sie hier, wenn Sie sich über ein Probeabonnement der Zeitschrift informieren möchten. Der Abonnent bleibt einem Mann verbunden, der mit dem Mut zur Emotion und dem Gewicht einer Feder für die Sache des Naturschutzes mehr erreicht hat als die Vielzahl der heutigen Naturschutzvereinigungen mit Mitgliederzahlen, Personal, Gehältern und Einfluss, die Sterns Wirken ihnen verschafft hat.

Uhubrutsaison 2015 - Oktober 2015

Stefan Brücher mit jungem Uhu © Sonia Weinberger

Uhus gab es zur Brutzeit 2015 in der Eifel in 192 von 228 kontrollierten Revieren. Mit einer Brut begonnen haben nachweislich 165 Paare. Erfolgreich brüteten 145 Paare (im Vorjahr 103). 18 Paare hatten ein Junges, 55 Paare zwei, 55 Paare drei und 17 Paare vier Jungvögel. Insgesamt gingen aus den 145 Bruten 361 Jungvögel hervor. Das sind 2,49 Jungvögel je erfolgreicher Brut (im Vorjahr 2,06). 327 Jungvögel wurden mit Ringen der Vogelwarten Helgoland und Radolfzell zu wissenschaftlichen Zwecken von Stefan Brücher gekennzeichnet.

Zu den brütenden Uhus zählte auch "Lotte" an der Ahr, die zwei Junge aufzog, die via Webcam wochenlang tausende Zuschauer begeisterten. Noch nie wurden in der Eifel so viele Bruten bereits im Januar begonnen und noch nie gab es so viele Bruten mit vier Jungvögeln.

Die Zahl der Brutaufgaben ist mit 20 erfreulich gering. In diesem Jahr überlebten ungewöhnlich viele der jüngsten Geschwister, was zu dem hohen Bruterfolg beigetragen hat. Die Uhus haben von dem auch im Winter 2014/15 nutzbaren hohen Mäusebestand profitiert.

Bei einigen Uhubruten in eher milden Lagen der Eifel gab es diesmal aber statt der oft vier nur drei Jungvögel je Brut. Vielleicht ist dies eine Folge der vielen Nachtfröste. Etwa 40 Uhupaare besiedeln die höheren Lagen der Eifel. Dort wächst mehr Wald und regnet es mehr. Der Bruterfolg der Uhus ist hier je erfolgreicher Brut üblicherweise um einen Jungvogel niedriger als in der übrigen Eifel. In diesem Jahr gab es auch in den höheren Lagen deutlich mehr Bruten mit drei und erstmals eine Brut mit vier Jungen. Trotz der sicherlich auch hier aufgetretenen Spätfröste.

Nicht alle Junguhus konnten in diesem Jahr beringt werden. Dafür waren es zu viele. An manchen Stellen waren die Verhältnisse auch zu schwierig. An zwei Brutplätzen liefen Junguhus beispielsweise, als sie beringt werden sollten, in eine tiefe Felsspalte und blieben schließlich unberingt. In diesem Jahr wurden sehr kleine Steilwände und Felsen, die in den topografischen Karten gar nicht verzeichnet sind, erstmals besiedelt. In der Eifel ist also noch Platz für Uhus.

Stefan Brücher auf der Suche nach Uhus © Sonia Weinberger

Steinkauz-Brutsaison 2015 - Oktober 2015

Drei junge Steinkäuze © Gordana und Ralf Kistowski

Die Kölner Bucht ist eines der Dichtezentren des Steinkauzes in Deutschland. Hier liegt das Projektgebiet der EGE zum Schutz des Steinkauzes. Es umfasst die nordrhein-westfälischen Kreise Düren und Euskirchen. Während im Kreis Euskirchen wie schon in den Vorjahren alle Reviere erfasst wurden, war es im Kreis Düren eine Teilmenge. Die Hauptverantwortung für dieses Projekt tragen im Kreis Euskirchen Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller sowie im Kreis Düren Doris Siehoff. Sie wurden von einer Reihe Personen unterstützt, so die Müllers von Monika May; Doris Siehoff besonders von Achim Schumacher.

Im Kreis Euskirchen brüteten 90, im Kreis Düren 85 Paare erfolgreich. Das sind 175 erfolgreiche Bruten (30 mehr als im Vorjahr). Im Jahr 2013 waren es nur 111, im Jahr 2012 158 Paare. Beringt wurden 590 Jungvögel (in den Vorjahren 508, 297 und 515). Die Anzahl der Jungvögel je erfolgreicher Brut lag im Kreis Düren bei 3,5, im Kreis Euskirchen bei 3,4.

Julia Krug-Ochmann, Ute Lomb und Michael Krug haben in diesem Jahr die Bemühungen der EGE zum Schutz des Steinkauzes im Rhein-Sieg-Kreis verstärkt. Auch von dort gibt es positive Nachrichten. So brüteten bei Bornheim und Alfter vier Steinkauz-Paare erfolgreich.

Für die Zunahme in allen drei Kreisen ist insbesondere die positive Entwicklung des Mäusebestandes verantwortlich. Im Übrigen zeichnet sich der positive Effekt des Steinkauzprojektes der EGE ab. Ein schöner Erfolg! Die EGE dankt allen Personen, die diesen Erfolg ermöglicht haben: den Aktiven, allen Helfern und den Spendern. Ein besonderer Dank für den Einsatz im Kreis Euskirchen gilt Julia Krug-Ochmann, Ute Lomb und Geerd Runhaar.

Die Teams der EGE haben ausführlich aus der diesjährigen Steinkauz-Brutsaison aus den Kreisen Düren, Euskirchen und dem Rhein-Sieg-Kreis berichtet. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 56 KB), wenn Sie diese Berichte lesen möchten.

Purer Lobbyismus - Oktober 2015

Windenergieopfer Mäusebussard © Rolf Thiemann

Die Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten sind zwar veröffentlicht und von der Rechtsprechung anerkannt. Allerdings zum Missfallen der Windenergiewirtschaft und der sie fördernden Politik. Dazu zählen Wirtschafts- und Umweltministerien des Bundes und der Länder und eine Reihe von Lobbyvereinigungen. Sie sind, nach dem sie die Veröffentlichung nicht länger aufhalten konnten, bemüht, die als "Helgoländer Papier" bezeichneten Empfehlungen der Vogelschutzwarten zu relativieren und zu marginalisieren.

Einige Bundesländer unterbieten beispielsweise die empfohlenen Abstände zum Schutz von Rotmilanvorkommen unverhohlen und schamlos. In Brandenburg wird der Art gar kein Abstand zugebilligt, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 1.000 m, in Hessen 500 m statt der von deutschen Vogelschutzwarten empfohlenen 1.500 m. Ein Unterbieten ohne oder mit geradezu abenteuerlichen Begründungen und nirgends auf Fakten gestützt. Und auch diese Abstände sind nicht unantastbar. Im Gegenteil: Die Windenergiewirtschaft bezahlt eine Vielzahl von Gutachtern, die auch innerhalb dieser Distanzen die Unbedenklichkeit der Anlagen herbei untersucht.

Die Versuche, die Abstandsempfehlungen auf diese Weise irgendwie doch noch klein zu kriegen, dürfen allerdings mit Blick auf die Rechtsprechung kaum Erfolg versprechen. Die Windenergiewirtschaft ist nicht grundlos nervös. Zu ihr gehört die "Fachagentur Windenergie an Land". Sie hat nach eigenem Bekunden "die rechtliche Qualität und Relevanz des Helgoländer Papiers und die Implikationen für die Praxis begutachten lassen". Das Ergebnis der Überprüfung will die Fachagentur am 12. November 2015 in Berlin der Öffentlichkeit präsentieren. Ein weiterer Versuch der Branche, ihre Interessen durchzusetzen und gewiss kein Beitrag für die Sache des Vogelschutzes.

Zu den Mitgliedsverbänden der "Fachagentur Windenergie an Land" zählen zwar auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutsche Naturschutzring (DNR). Aber beide Verbände stehen nach Ansicht von Kritikern mehr auf der Seite der Windenergiewirtschaft als des Naturschutzes. Mit einer seriösen Veranstaltung in Berlin rechnen Insider der Szene jedenfalls nicht. Dieselbe "Fachagentur" hatte bereits im letzten Jahr in Niedersachsen einiges aufgeboten, um dort das von der Rechtsprechung immer wieder bestätigte Papier des dortigen Landkreistages zu marginalisieren und die Fertigstellung eines alternativen windenergiefreundlichen Papiers der niedersächsischen Landesregierung zu befeuern. Damals firmierte der Veranstalter noch unter der Bezeichnung "Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land".

Eine juristische Begutachtung des Helgoländer Papiers findet übrigens seit langem immer wieder vor Gerichten statt. Die Empfehlungen der Vogelschutzwarten wie auch des Niedersächsischen Landkreistages sind erst kürzlich erneut von einem deutschen Verwaltungsgericht bestätigt worden. Die Einlassungen des Inhabers eines Planungsbüros hat das Gericht im streitbefangenen Fall ausdrücklich zurückgewiesen. Der Mann hat sich jahrelang für BUND und DNR für den Ausbau der Windenergiewirtschaft stark gemacht. Auf diese Verbände kann der professionelle Naturschutz im Konflikt mit der Windenergiewirtschaft nicht zählen. In vielen Fällen stehen - von Ausnahmen abgesehen - diese Verbände und ihre Funktionäre auf der anderen Seite. Für das Helgoländer Papier haben sich diese Verbände zu keiner Zeit stark gemacht; jetzt unternehmen sie nichts gegen dessen angestrebte Schwächung, sondern wirken daran als Handlanger mit.

Vielleicht wird man am Ende der Veranstaltung in Berlin sagen, "außer Spesen nichts gewesen". Das wäre ein vergleichsweise harmloses Ergebnis. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Veranstaltung. Geld der Steuerzahler abgreifen, für die Windenergiewirtschaft Widerstände brechen und den Naturschutz marginalisieren. Darum geht 's auch dieses Mal. Und um viel Geld. Und selbstverständlich um Klimaschutz. Klimaschutz in den Kassen der Investoren.

Bemühungen um Schutz der Hildesheimer Domuhus gewürdigt - Oktober 2015

Uhu in einer Birke © Gordana und Ralf Kistowski

Das Bistum Hildesheim hat am 05. Oktober 2015 im Bischöflichen Generalvikariat die Bemühungen zum Schutz der Uhus gewürdigt, die 2015 im Westwerk des Domes gebrütet haben. Bereits 2014 war es dort zu einer erfolgreichen Uhubrut gekommen. Auf Einladung des Umweltbeauftragten des Bistums, Jürgen Selke-Witzel, trafen sich Personen, die auf unterschiedliche Weise für den Schutz der Uhus Sorge trugen. An der Begegnung nahmen auch die Hildesheimer Bürgermeisterin Ruth Seefels und Personen der örtlichen Naturschutzorganisationen teil.

Bistum und EGE hatten für 2015 den Uhus eigentlich einen anderen Brutplatz am Dom zugedacht. Aber es kam anders. EGE Geschäftsführer Wilhelm Breuer fasste den Verlauf der Uhubrutzeit am Dom zusammen. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 72 KB), wenn Sie den Beitrag zu der Veranstaltung lesen möchten.

Eine Ehrenpatenschaft über die beiden jungen Uhus vom Hildesheimer Dom, Hilda und Elly, übernahmen der Hildesheimer Oberbürgermeister Dr. Ingo Meyer sowie Kerstin Grossmann-Brehm und Dr. Bernd Brehm. Die Urkunde für den Oberbürgermeister nahm Bürgermeisterin Ruth Seefels entgegen.

Bayern - Anspruch und Wirklichkeit - September 2015

Waldrapp im Abendlicht © Rosl Rößner

Vier tote Weißstörche im Altmühltal. Vier tote Waldrappe im Berchtesgadener Land. Das ist die tödliche Bilanz an gesetzwidrig nicht oder unzureichend entschärften Mittelspannungsmasten im Freistaat Bayern binnen weniger Wochen. Bei den prominenten Opfern handelt es sich nur um die Spitze eines Eisberges. Bereits 2012 waren drei Waldrappe des österreichischen Wiederansiedlungsprojektes an ungenügend gesicherten Mittelspannungsmasten in Bayern und Baden-Württemberg ums Leben gekommen. In Bayern wurden - nach offiziellen Angaben - bis zum Ende der gesetzlichen Umrüstungsfrist am 31.12.2012 nur etwa zwei Drittel der gefährlichen Masten entschärft. Möglicherweise ist die Zahl der zu entschärfenden Masten noch höher, denn Zählungen von unabhängiger Seite gibt es nicht.

Bis ins 17. Jahrhundert war der Waldrapp auf dem Balkan, in Ungarn, Italien, Österreich, in der Schweiz, in Süddeutschland, Nordafrika und im Nahen Osten verbreitet. In aufwändigen Projekten versucht Österreich, den nach menschlicher Verfolgung ausgerotteten Waldrapp wieder anzusiedeln. Diese Bemühungen werden durch die gefährlichen Mittelspannungsmasten konterkariert.

Die jüngst in Bayern bekannt gewordenen Todesfälle sind eine ungeheuerlich schlechte Bilanz für eine Staatsregierung, die in anderen Politikfeldern gerne auf Recht und Ordnung pocht und stets auf eine leistungsfähige Wirtschaft verweist.

Während Kollisionsopfer an Windenergieanlagen vernünftigerweise in einem zentralen Register dokumentiert werden, fehlt ein solches Verzeichnis für Stromopfer. Der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in Deutschland fehlt die Kraft, ein solches Verzeichnis zu führen. Dem mit 540.000 Mitgliedern stärksten Vogelschutzverband NABU offenkundig ebenfalls. Die Länderumweltministerien haben an der Dokumentation der Verluste schon deswegen kein Interesse, weil sie überwiegend die Auffassung verbreiten, es gäbe seit Ende 2012 keine gefährlichen Mittelspannungsmasten mehr nach dem Leitspruch: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Die Realität ist eine andere, wie die EGE in vielen Stichproben aus mehreren Bundesländern belegt hat.

Kollisionsopferdatei der Vogelschutzwarten - September 2015

Feldlerche © Rosl Rößner

Die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert die an Windenergieanlagen zu Tode gekommenen Vögel und Fledermäuse. Dabei handelt es sich nahezu vollständig um Zufallsfunde. Die registrierten Opferzahlen sind zweifelsfrei nur die Spitze eines Eisberges. Zugleich ist diese für ganz Deutschland geführte Dokumentation eine wichtige Erkenntnisquelle, um die für verschiedene Vogel- und Fledermausarten unterschiedlich großen Kollisionsrisiken besser einschätzen zu können. Die EGE empfiehlt deswegen, Kollisionsopfer von Windenergieanlagen an die Vogelschutzwarte Brandenburg zu melden. Erst aufgrund der bekanntgewordenen Verluste wurde beispielsweise deutlich, dass Seeadler, Rotmilan und Uhu zu den an Windenergieanlagen besonders kollisionsgefährdeten Arten zählen. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Einzelheiten erfahren und zum Meldebogen gelangen möchten.

Die Zahlen der unter den Anlagen registrierten getöteten Singvogelarten wie Feldlerche, Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalbe sind verglichen mit der Größe der Bestände dieser Vogelarten zwar gering. Man wird allerdings sehen müssen, dass von den kleinen Vogelkörpern nach einer Kollision zumeist kaum auffindbare Reste bleiben. Aufgrund des charakteristischen Singfluges der Feldlerche, der sie in die Rotorreichweite von Windenergieanlagen führt, muss mit enorm hohen Verlusten dieser Vogelart gerechnet werden. Aktuelle Untersuchungen aus Portugal zum Einfluss von Windenergieanlagen auf die Feldlerche ergaben einen modellierten Anstieg der Kollisionsopfer von vier Prozent und einen negativen Einfluss in Form eines Rückgangs des Brutbestandes im Untersuchungsgebiet von bis zu sieben Prozent.

Bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen wird das Tötungsrisiko für Feldlerchen bisher kaum einbezogen. Selbst in den aktuellen Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten wird dieses Risiko nicht explizit angesprochen. Es ist höchste Zeit, dies zu korrigieren. Allerdings werden die Länderumweltministerien den ihnen nachgeordneten Vogelschutzwarten diesen Schritt kaum erlauben. Dies zeigen das unwürdige Gezerre und die beispiellosen Interventionen von Politik und Windenergiewirtschaft um die Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten der letzten Monate nur zu eindrücklich.

Neue Dokumentationsstelle der Deutschen Wildtierstiftung - September 2015

Uhu vor Nachthimmel © Rosl Rößner

Zerstörungen von Großvogelnestern und Fledermausquartieren sowie Störungen, welche die Ansiedlung bestimmter Vogelarten verhindern sollen, häufen sich. Die Vorgänge stehen teils mutmaßlich, teils nachweislich im Zusammenhang mit Windenergieplanungen. Die Deutsche Wildtierstiftung will solche Fälle nun deutschlandweit dokumentieren. Der Nachweis, dass die immensen Gewinnerwartungen der Grund für diese Vorgänge sind, ist allerdings schwer zu erbringen. Für den Standort einer einzigen Windenergieanlage zahlen die Investoren bis zu 100.000 Euro Pacht an den Grundeigentümer. Ein Sechser im Lotto - Jahr für Jahr. Das deutet an, was an der Windenergie verdient wird und warum die Akzeptanz für Tierarten, die dem Ausbau der Windenergie artenschutzrechtliche Grenzen setzen könnten, limitiert ist. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Einzelheiten erfahren und zum Meldebogen gelangen möchten.

Erneut stromtoter Uhu in der Eifel - September 2015

Das Problem ist angeblich längst gelöst. Die gesetzliche Frist für die Umrüstung gefährlicher Mittelspannungsmasten lief am 31.12.2012 ab. Eifrig haben die Netzbetreiber den zuständigen Länderumweltministern "Vollzug" gemeldet. Auch in Nordrhein-Westfalen. Dort bescheinigte die Landesnaturschutzverwaltung den Netzbetreibern 2013 öffentlichkeitswirksam beste Arbeit abgeliefert und die naturschutzgesetzlichen Pflichten fristgerecht eingelöst zu haben. Die EGE hatte in einer Vielzahl von Stichproben das Gegenteil bewiesen. Zu kümmern scheint dies niemanden. Die Behörden nicht und die Netzbetreiber nicht. Für die Netzbetreiber bleiben die Versäumnisse juristisch folgenlos. Der Gesetzgeber hat von Sanktionsmöglichkeiten abgesehen.

Vermutlich sterben Woche für Woche Uhus und andere Vögel in hoher Zahl an den widerrechtlich nicht entschärften Masten. Die Opfer werden zumeist nur zufällig entdeckt. Im hohen Aufwuchs sind die Chancen fürs Auffinden denkbar gering oder der Fuchs ist schneller.

Erst Ende August 2015 wurde ein stromtoter Uhu in der Eifel gefunden - ausgerechnet in Bad Münstereifel, dort, wo die EGE ihren Sitz hat. "Die Auffindesituation ist eindeutig", sagt Stefan Brücher von der EGE. "Der Uhu starb durch Stromschlag." Vermutlich handelt es sich bei dem Uhu um das Weibchen eines im angrenzenden Naturschutzgebiet lebenden Uhupaares. Ob es die noch nicht selbständigen drei jungen Uhus des Paares ohne die Mutter schaffen, ist ungewiss.

Auch wenn an vielen Masten Entschärfungsmaßnahmen erfolgt sind: An manchen Stellen wurde gepfuscht oder schlichtweg an Material gespart, so die EGE. Bestimmte Maßnahmen wie Büschelabweiser gehen kaputt und verlieren ihre Schutzwirkung. In der Eifel dokumentierte die EGE zudem 48 gefährliche Masten, die nach 2012 in regelwidriger Bauweise errichtet wurden.

Die EGE fordert seit Jahren staatliche Kontrollen. Für die Politik sind Kontrollen kein Thema. Für die großen Naturschutzverbände auch eher nicht. Sie sind mit der ganz großen Energiewende und "der Rettung des Weltklimas" beschäftigt. Stromtote Vögel, gewohnheitsmäßige Verstöße der Netzbetreiber haben offenbar den Stellenwert einer Petitesse.

Manche Bundesländer haben nach den von der EGE festgestellten Versäumnissen den Netzbetreibern stillschweigend oder unter der Hand längere Umrüstungsfristen eingeräumt. Das gilt beispielsweise für das Land Brandenburg, das die Frist um vier Jahre verlängert hat. Die EGE hat mit diesem Vorgang das Bundesumweltministerium vor drei Monaten konfrontiert und um Klarstellung gebeten. Fristverlängerungen hält die EGE für bundesrechtswidrig. Eine Antwort hat die EGE nicht erhalten.

Wie wichtig eine sachgerechte Entschärfung gefährlicher Masten auch für andere Vogelarten ist, zeigt das Bild: Ein Schwarzstorch hat sich auf einem Mittelspannungsmast niedergelassen. Der Mast ist mit Abdeckhauben ausreichend geschützt und kein elektrischer Stuhl für Uhus, Greifvögel und Störche.

Schwarzstorch auf sicherem Mast © Stefan Brücher

Der Schreiadler und die Windenergiewirtschaft - September 2015

Schreiadler im Flug © Rosl Rößner

Die Uhr tickt: Vor 100 Jahren kam der Schreiadler unter anderem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern vor, 1990 gab es nur noch 130 Brutpaare in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Seit der Wende ist der Bestand um weitere 20 Prozent zurückgegangen. In Sachsen-Anhalt ist die Art vor fünf Jahren ausgestorben.

In Deutschland sind in den letzten 20 Jahren mehr als 25.000 Windenergieanlagen errichtet worden. Allein im ersten Halbjahr 2015 kamen 644 hinzu. Neben Fledermäusen sind davon besonders der Uhu und Greifvögel betroffen, die mit den Rotorblättern kollidieren. Dokumentiert sind auch vier Kollisionen von Schreiadlern. Vor dem Hintergrund der Seltenheit der Art und fehlender Schlagopfersuche sprechen die Fundzahlen für ein hohes Kollisionsrisiko.

Aus diesem Grund sollten Windenergieanlagen eine Distanz von mindestens 6.000 m zu Brutplätzen des Schreiadlers halten. Diese dringende Empfehlung der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in Deutschland gilt ausgerechnet in den beiden Bundesländern nicht, in denen überhaupt noch Schreiadler leben: in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ein Treppenwitz der Geschichte. Der Geschichte des Aussterbens des Schreiadlers in Deutschland. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wuchs die Zahl der Windenergieanlagen 2014 und im ersten Halbjahr 2015 um 410 Anlagen.

Die Länderumweltministerien hatten den Vogelschutzwarten nach einem langen Hin und Her die Veröffentlichung artspezifischer Abstandsempfehlungen erlaubt, zugleich aber betont, bundesweit einheitliche Regelungen seien nicht möglich, sondern Regelungen die Sache der einzelnen Länder. Mit dieser Einordnung der bundesweiten Empfehlungen wollen die Länderumweltminister dem Bundesverband Windenergie (BWE) gefallen, dem es dank seiner guten Kontakte in die Umweltministerien gelungen war, die Herausgabe der aktualisierten Abstandsempfehlungen beinahe zwei Jahre zu verzögern. Der BWE steht dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nahe. Der BUND erbt das Verbandsvermögen, sollte sich der BWE eines schönen Tages auflösen.

Schlag auf Schlag - September 2015

Sechs junge Schleiereulen © Rolf Thiemann

Schleiereulen sind bemerkenswerte Vögel. Im rheinischen Bedburg in einem eigens als Schleiereulenbrutplatz hergerichteten Trafohäuschen sind die sechs Eulen der vorherigen Brut (im Bild) noch nicht ausgeflogen, da hat die Eulenmutter keinen Meter von den sechs fast erwachsenen Eulen entfernt erneut acht Eier gelegt und bebrütet, aus denen gerade wiederum sechs Eulen geschlüpft sind. Rolf Thiemann teilte dies gerade der EGE mit. Hoffen wir, dass den Euleneltern die Mäuse nicht ausgehen und zwölf Jungeulen das Trafohäuschen fit fürs Leben verlassen.

Luchs und Uhu im Visier - September 2015

Junger Luchs © Gordana und Ralf Kistowski

Der Uhu wurde nur vier Monate alt. Vor wenigen Tagen traf ihn - wie die Röntgenaufnahmen zeigen - eine Ladung Schrot. Der Tatort liegt im Landkreis Landshut im Freistaat Bayern. Immer wieder werden aus Deutschland Übergriffe auf Greifvögel und Eulen registriert. Die Täter bleiben zumeist im Dunkeln. Zu strafrechtlichen Verurteilungen kommt es nur ausnahmsweise. Die Strafgelder sind zumeist lächerlich gering. Deshalb fordert die EGE eine energische Strafverfolgung und mehr Sachverstand bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die Aufklärung und Verfolgung solcher Umweltdelikte gehört in die Hand einer qualifizierten Stabsstelle auf Länderebene, so ein EGE-Sprecher.

Streng geschützte Wildtiere geraten in Bayern immer häufiger ins Visier von Kriminellen. Für Negativschlagzeilen sorgten dort jüngst das Verschwinden und illegale Abschüsse von Luchsen und der Fund abgeschnittener Luchspfoten. Jäger machen aus ihrem Hass auf den Luchs keinen Hehl mehr, weshalb es nicht überraschen kann, dass die Delikte mit der Jagd in Verbindung gebracht werden.

Naturschutz trotz Flüchtlingselend? - September 2015

Landschaft © Gordana und Ralf Kistowski

Es ist eine Verharmlosung: Die Welt ist nicht nur aus den Fugen. Und nicht erst seit heute; sie ist – vom sicheren Teil Europas aus gesehen – in einer dramatischeren Lage als lange zu vor. Die Linderung des Flüchtlingselends fordert gewaltige Anstrengungen von denen, die zu helfen in der Lage sind. Während die Staaten der Europäischen Gemeinschaft zur Bankenrettung buchstäblich über Nacht Beträge in astronomischer Höhe mobilisierten, scheint angesichts der humanitären Katastrophen diese Gemeinschaft uneins, untätig und des Friedensnobelpreises fraglos unwürdig, der ihr (warum überhaupt?) 2012 zuerkannt wurde. Statt Wertegemeinschaft ist sie kaum mehr als eine Freihandelszone.

Aber nicht allein die Staaten, auch der Einzelne ist zur Menschlichkeit aufgerufen. Das mag andere Anliegen vorübergehend oder länger zu recht auf einen nachrangigen Platz verweisen. Vielleicht tun wir aber tatsächlich das eine, ohne das andere zu lassen.

Beeilen wir uns also, die humanitäre Not zu lindern. Und vergessen wir darüber nicht die vielen anderen drängenden Herausforderungen. Wir können die Welt etwas besser machen und nicht zuletzt uns selbst. Hauptsache, wir fangen damit erst einmal an. Wie viele Menschen tun angesichts der Not gar nichts, mit der untauglichen Ausrede, nur wenig tun zu können. Es ist besser, ein Streichholz anzuzünden als die Dunkelheit zu beklagen. Naturschutz ist der Einsatz gegen die Verwahrlosung des Planeten. Dieser Einsatz ist stets auch ein Beitrag für die Sache des Menschen und die Menschlichkeit.

Statt online-Umfrage ist Journalismus gefragt - September 2015

Zeitungen und Magazine lassen es sich angelegen sein, Meinungen einzuholen. In einer Zeit, in der die Recherche der Mühen und Kosten halber unter den Redaktionstisch fällt, erfreut sich die online-Umfrage großer Beliebtheit. Sie täuscht gleich Zweierlei vor: Journalismus und das Interesse an der Meinung. Die zur Entscheidung gestellten Fragen können nicht banal genug sein. So fragt der Südkurier aus Konstanz gerade: "Ist es richtig, dass die Windkraft wegen einiger Vögel blockiert wird?" Der Leser hat die Wahl: Entweder "Ja, bedrohte Tiere und damit die Natur haben Vorrang." Oder "Nein, der Bau von Windrädern schont das Klima und sollte deshalb Vorrang haben."

Schon die Frage wird der Wirklichkeit nicht gerecht. Nirgends wird "einiger Vögel" wegen die Windenergiewirtschaft blockiert. Und der Einfluss von Windenergieanlagen auf "das Klima" ist mehr als fraglich. Windenergieanlagen scheitern am Artenschutz allenfalls dann, wenn nichts Geringeres als Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verletzt sind. Juristisch nachprüfbar und der von "Gutachtern" der Branche erklärten Unbedenklichkeit zum Trotz. Nur dann. In den letzten 20 Jahren sind in Deutschland 25.000 Windenergieanlagen errichtet worden mit jährlich 250.000 Fledermäusen als Kollisionsopfer - vorsichtig geschätzt; Vögel nicht eingerechnet. Von Blockade kann keine Rede sein. Allein im ersten Halbjahr 2015 wurden in Deutschland 644 Windenergieanlagen errichtet. Für den Südkurier sind die Opferzahlen der Frage nach offenbar nur eine Petitesse.

Wo Journalismus Sachverhalte ergründen, Argumente wägen und Entscheidungen vorbereiten sollte, bietet der Südkurier recherchefrei Scheinalternativen. Wie auch immer sich die Mehrheit entscheidet: Mehrheiten sind kein Garant für die Wahrheit und online-Umfragen kein Ersatz für Journalismus.

Übrigens: Dort, wo die Naturschutzverbände Aussicht auf juristischen Erfolg hätten, die Errichtung der Anlagen abzuwenden, ziehen sie eine Klage bisweilen zurück. Oft, weil sie an das Gute der Branche glauben, mit ihr auf verschiedene Weise verbunden sind oder bei einem Rückzieher die Investoren Geldzahlungen für die Verbände und ihre Ziele leisten. Wie eng sich beispielsweise der Bundesverband Windenergie (BEW) und der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sind, zeigt die Satzung des einen: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Restvermögen des BEW an den BUND. Auch das hat bisher offenkundig noch kein Magazin recherchiert.

Energiehunger frisst Fledermäuse - September 2015

Windenergieopfer Kleiner Abendsegler © Justus Maierhofer

Die neue Ausgabe der Zeitschrift "Nationalpark" ist da. Das Titelthema des Heftes 169 - 2015 lautet "Energiehunger frisst Fledermäuse". Gegenstand des Beitrages ist der dringend gebotene Respekt der Windenergiewirtschaft, wenn nicht vor Natur und Landschaft an sich, so doch wenigstens vor Schutzgebieten. Tatsache ist nämlich, dass der Ausbau der Windenergiewirtschaft selbst vor Schutzgebietsgrenzen nicht haltmacht, der Schutz dieser Gebiete aufgehoben oder abgesenkt wird.

Das Heft enthält weitere lesenswerte Beiträge aus dem Naturschutz, darunter aus der Feder von EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer ein Porträt des früheren Leiters der niedersächsischen Vogelschutzwarte Hartmut Heckenroth. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 204 KB), wenn Sie diesen Beitrag "Wahrscheinlich ist Liebe im Spiel" in der Reihe "Menschen im Naturschutz" lesen möchten.

Von Wilhelm Breuer stammt auch das Gasteditorial dieser Ausgabe von "Nationalpark". Es handelt von einer wenig geschmackvollen Initiative, den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" zu vermarkten. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie das Gasteditorial lesen möchten.

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet seit 1974 viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift versteht sich als Anwältin von Natur und Wildnis. Zur Förderung der Nationalparke in Deutschland, ihrer Akzeptanz und Achtung hat sie viel beigetragen. Bis heute begleitet sie die Entwicklung der großen Schutzgebiete in Deutschland kritisch, kompetent und konstruktiv. Herausgeber der Zeitschrift ist der "Verein der Nationalpark-Freunde e.V." Die Zeitschrift erscheint im Oekom Verlag. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die Horst Stern für sie gefunden hat: "Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Vielleicht haben Sie Interesse an einem Probeabo der Zeitschrift "Nationalpark". Informationen für ein Probeabo finden Sie hier: Probeabo "Nationalpark".

Glasuntersetzer mit Eulenmotiven - August 2015

Sechs Glasuntersetzer der EGE

Die im Bild dargestellten sechs Untersetzer (ein Satz) mit Eulenmotiven sind ab sofort bei der EGE versandkostenfrei gegen eine Spende in Höhe von 10 Euro erhältlich. Bei einer Bestellung von fünf Sätzen bittet die EGE um eine Spende in Höhe von 40 Euro.

Die Motive Uhu, Schleiereule, Waldohreule, Steinkauz, Sumpfohreule und Waldkauz zeichnete Michael Papenberg. Die Untersetzer aus Kork sind 3 mm stark und haben einen Durchmesser von 92 mm.

Richten Sie Ihre Bestellung bitte an:
Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V.
Breitestrasse 6
D-53902 Bad Münstereifel
Telefon +49 [0] 22 57 - 95 88 66
  Egeeulen@t-online.de

Spendenkonto der EGE: Postbank Köln
BIC PBNKDEFF
IBAN DE66370100500041108501
Stichwort "Untersetzer"

Kauz-Klinik - August 2015

Kauz nach der Operation © Anja Baronetzky

Das Bild zeigt einen ganz normalen Steinkauz - denken Sie vielleicht. Vor wenigen Wochen sah der Kauz noch ganz anders aus. Ein Beinchen stand nämlich waagerecht vom Körper ab, als würde es gar nicht zum Kauz gehören oder er fortwährend fürs Ballett üben (siehe Bild unten). Kurz nach dem Schlüpfen muss es zu dem Beinbruch gekommen sein. Vielleicht, weil sich die Mutter einen Augenblick unvorsichtig bewegt hat. Der Bruch ist dann so unglücklich verheilt, dass der Kauz in der Freiheit nicht hätte überleben können. Die Müllers von der EGE fanden ihn bei vier Geschwistern in einem Nistkasten. Die Müllers brachten den Kauz zu Dr. med. vet. Anja Baronetzky, die sich des Vogels annahm. Die Tierärztin leitet die Wildvogel-Pflegestation Kirchwald e. V.

"Ich habe in Narkose die falsch verwachsene Fraktur gelöst und die Knochenenden wieder in die richtige Position gebracht und anschließend mittels einer Fixateur externe - so nennt man das, wenn man kleine Stahlstifte in den Knochen setzt und diese mit einer Kunststoffmasse miteinander verbindet - stabilisiert", sagt die Tierärztin. "Der Verband wurde dann alle fünf Tage gewechselt, nach einer Woche belastete der Kleine sein Bein schon wieder ganz normal, und nach vier Wochen konnte die Fixateur externe entfernt werden. Er hat erfreulicherweise keine Einschränkungen zurückbehalten. Ich freue mich immer, wenn ich so kleinen Unglücksraben helfen kann."

Die Müllers setzen den Kauz in den nächsten Tagen an einem geschützten Ort mit alten Obstbäumen in der Kölner Bucht in die Freiheit. Mäusefangen kann der Kauz nämlich nun. Der Tierärztin sei Dank! Sie hat ein kleines Wunder bewirkt, wie bereits so viele andere bei ihrer segensreichen Arbeit.

Kauz vor der Operation und im weiteren Verlauf der Behandlung © Anja Baronetzky

Die Zwergohreule in Österreich - August 2015

Cover des Buches

Kürzlich ist ein mit 288 Seiten stattlicher Band über "Die Zwergohreule (Otus scops) in Österreich - Bestand, Ökologie und Schutz der Art in Zentraleuropa unter besonderer Berücksichtigung der Kärntner Artenschutzprojekte" erschienen.

In dieser umfangreichen Monographie werden erstmals für Österreich alle Aspekte im Leben dieser Eulenart beleuchtet: Die Bestimmungsmerkmale und Mauserzyklen, die Taxonomie, die Nahrung, die Brutbiologie, die Phänologie und der Reproduktionserfolg sowie die aktuelle Verbreitung und mögliche Einflüsse zukünftiger Klimafaktoren. Der Lebensraum der Zwergohreule wird beschrieben und der Blick über die österreichischen Grenzen hinweg in die Nachbarländer gerichtet. Abschließend vervollständigen Kapitel über die Gefährdung, den Schutz und ein historischer Abriss das Bild über die Art. Den Autoren war es ein besonderes Anliegen, mit dieser Publikation allen Akteuren im Naturschutz eine Hilfestellung zur Durchführung von Artenschutzprojekten zu bieten. Das Buch ist als Sonderheft im Verlag des Naturwissenschaftlichen Vereins für Kärnten erschienen (ISBN: 978-3-85328-068-3).

Die EGE gratuliert den Autoren Gerald Malle und Remo Probst zu dieser beeindruckenden Darstellung des verfügbaren Wissens über eine vor allem aus dem Mittelmeerraum bekannte Eulenart, die ihr Areal nach Norden auszuweiten scheint. In Deutschland brüten jährlich bis zu sieben Brutpaare der mediterranen Eulenart. Im Jahr 2014 betrug der Brutbestand in Österreich mindestens 46 Brutpaare. Starke Bestandsrückgänge werden in Italien, Kroatien und in der Türkei festgestellt. Grund für den Rückgang ist vor allem die Intensivierung der agrarischen Landnutzung.

Was machen die Hildesheimer Domuhus? - August 2015

Mond © Gordana und Ralf Kistowski

Die beiden jungen Uhus, die Anfang April 2015 im Westwerk des Hildesheimer Domes geschlüpft sind und den Dom im Juni verlassen haben, betteln immer noch die Altvögel um Nahrung an. Erst kürzlich hörte Alexander Ottersbach in den Grünflächen unweit des Domhügels die Jungvögel rufen. Der Architekt leitete die inzwischen abgeschlossene Domsanierung und ist mit den Uhus bestens vertraut. Die Stimmen der bettelnden Jungvögel zeichnete er auf und sandte das Tondokument an die EGE. Ebenfalls Anfang August beobachteten Dr. Bernd Brehm und andere Hildesheimer des Abends an derselben Stelle staunend die ganze Uhufamilie: die Altvögel und beide Jungvögel aus nächster Nähe. Dr. Brehm ist einer der Paten der diesjährigen Hildesheimer Domuhus.

Der dritte Jungvogel kam bekanntlich beim ersten Ausflug aus dem Dom am 23. Juni ums Leben. Nach dem Obduktionsbericht von Dr. Marko Legler von der Tierärztlichen Hochschule Hannover starb der Uhu an einer starken Blutung im Bereich der Schädelbasis und des Kleinhirns. Der Uhu flog gegen eine Glasscheibe einer Schule. Für junge Uhus sind die ersten Wochen nach dem Verlassen des Brutplatzes die gefährlichste Phase.

Am 20.08.2015 titelte die Hildesheimer Zeitung: "Zwei kleine Uhus haben überlebt." Die EGE rechnet damit, dass die Altvögel nach zwei erfolgreichen Bruten am Dom als Brutplatz festhalten. Die EGE dankt allen Personen, die 2015 zum Schutz der Hildesheimer Uhus beigetragen haben.

Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 320 KB), wenn Sie den Beitrag der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 20.08.2015 lesen möchten.

BUND und NABU zwischen Windenergie und Vogelschutz - August 2015

Feldhasen © Gordana und Ralf Kistowski

In Baden-Württemberg findet die Abstandsempfehlung der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zum Schutz des Rotmilans vor Kollisionen an Windenergieanlagen keine Anwendung. Statt des dringend empfohlenen 1.500 m Abstandes von Windenergieanlagen zu Rotmilannestern müssen baden-württembergische Rotmilane mit 1.000 m auskommen. Das hat die grün-soziale Landesregierung beschlossen. Wie einem im Juli auf dieser Seite veröffentlichten Ministeriumsschreiben an die EGE zu entnehmen ist, geschah das offenkundig in Übereinstimmung bzw. mit Zustimmung der dortigen Landesverbände des NABU und BUND.

"Wir möchten uns nicht vorstellen, dass dies so sein könnte und bitten Sie um Aufklärung, wie Ihr Verband zu der Sache tatsächlich steht. Also 1.500 m oder doch nur 1.000 m?", fragte die EGE die beiden Verbände. Jetzt haben beide der EGE gemeinsam geantwortet - zwar nicht so direkt, aber verständlich genug. Ja, BUND und NABU sind sich mit der Landesregierung einig. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1,12 MB), wenn Sie die Darstellung der beiden Verbände lesen möchten.

Die EGE hatte im Juli an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die in Baden-Württemberg abweichend von den Empfehlungen der Staatlichen Vogelschutzwarten getroffenen Regelungen Rotmilanen keinen ausreichenden Schutz vor den Auswirkungen der Windenergie bieten. Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, die ein Unterschreiten des 1.500 m Abstandes rechtfertigen könnten, legten weder Landesregierung noch BUND oder NABU vor, während die Staatlichen Vogelschutzwarten für den 1.500 m Abstand wie von der Politik verlangt die wissenschaftlichen Belege beibringen mussten.

Der Umstand, dass die beiden Verbände in ihrem Schreiben wie zuvor die Landesministerien den Schutz des Rotmilans in den Dichtezentren der Art hervorheben, stimmt die EGE eher besorgt. Zum einen wird auch in den Dichtezentren den Rotmilanen nicht der vollständige Abstand eingeräumt. Zum anderen bedeutet dies, dass der Schutz der Rotmilane außerhalb dieser Zentren noch weiter abgesenkt ist. "Es ist ungefähr so, als wenn man Katholiken nur dort schützt, wo sie 85 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nicht aber in der Diaspora", kommentiert die EGE die Fokussierung auf Dichtezentren. Dabei zählt es zum populationsökologischen Grundwissen, dass Populationen gerade an ihrem Rande gestärkt und verteidigt werden müssen, sollen sie nicht als Ganze Schaden nehmen.

Unterdessen mehren sich die Fälle, in denen in projektierten Windparkgebieten die Nester kollisionsgefährdeter Greifvögel verschwinden. Die Bäume mit Nestern werden gezielt umgelegt, die Nester aus den Bäumen gesägt oder an den Brutplätzen massive Störungen vorgenommen. Die Deutsche Wildtierstiftung dokumentiert solche Fälle nun bundesweit. Der Nachweis, dass die immensen Gewinnerwartungen der Grund für diese Vorgänge sind, ist allerdings schwer zu erbringen. Für den Standort einer einzigen Windenergieanlage zahlen die Investoren bis zu 100.000 (in Worten einhunderttausend) Euro Pacht an den Grundeigentümer. Ein Sechser im Lotto - Jahr für Jahr. Das deutet an, was an der Windenergie verdient wird und warum die Akzeptanz für Vogelarten, die dem Ausbau der Windenergie Grenzen setzen könnten, limitiert ist.

Schöne Ferien - Juli 2015

Abendhimmel über dem Siebengebirge © Tina Theune

Ob Sie zuhause bleiben oder in die Ferne streben - die EGE wünscht allen Besuchern der Website schöne Ferien und einen erholsamen Urlaub. Zum Trost für alle, die im Lande bleiben: Auch in Deutschland gibt es reizvolle Landschaften zu entdecken. Im Bild pars pro toto: ein beschauliches Stück Siebengebirge bei Bonn unter dem Abendhimmel. Es ist die Heimat von Chui - dem Uhu, mit dem die deutsche Frauenfußball-Nationalmannschaft per Patenschaft verbunden ist.

Das Siebengebirge zählt zu den deutschen Mittelgebirgen; es besteht aus etwa 50 Bergen und Anhöhen, ist vulkanischen Ursprungs und vor mehr als 25 Mio. Jahren entstanden. Noch ist der Himmel über dem Siebengebirge frei von Windenergieanlagen. Aber, wie lange noch? Die Windenergiewirtschaft drängt in den Wald - ganz gleich, ob im Flach- oder im Bergland. Windenergieanlagen allein im Offenland - dort stehen bereits 25.000 Anlagen - reichen ihr nicht.

In einem Gastbeitrag für die "Welt" schrieb einer der prominentesten Grünen, der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer: "Wollte man alle Landschafts- und Naturschutzgebiete, Mittelgebirgszüge oder gar alle Flächen in Sichtweite von Biosphärenreservaten von Windrädern frei halten, dann wäre der Ausbau der Windkraft beendet."

Für den angeblichen Schutz der Atmosphäre ist der Windenergiewirtschaft kein Teil der Biosphäre zu schade. Die Zustimmung der Deutschen zu einem solchen Ausbau aber bröckelt: Bei der vom Meinungsforschungsinstitut Emnid im Auftrag der Deutschen Wildtierstiftung durchgeführten Erhebung stimmten 79 Prozent der Befragten der Forderung zu, dass "für den Ausbau der Windenergie generell keine Waldgebiete verschwinden oder zerschnitten werden sollten". Dieser Mehrheitswille dürfte kaum respektiert werden.

"Wald unter Strom - Müssen wir uns mit Windenergieanlagen im Wald abfinden?" Zu dieser Frage hat sich EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer bereits 2012 in der Zeitschrift "Nationalpark" geäußert. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1,01 MB), wenn Sie seine damalige Antwort lesen möchten.

Ungewöhnliches bei der EGE - Juli 2015

Schwalben bei den Müllers © Sonia Weinberger

Ob die 24 noch nicht flüggen Mehlschwalben aus Nahrungsmangel vorzeitig aus dem Nest gesprungen sind, der Lehm des Nestes an der Hauswand nicht halten mochte oder um Sauberkeit bemühte Hausbesitzer nachgeholfen haben? Wir wissen es nicht. Die havarierten Schwalben hatten Glück im Unglück. Sie sind jetzt bei den Müllers von der EGE. Peter Josef Müller hat aus Papprollen Schwalbennester gebastelt. Darin sitzen die Kleinsten und warten auf die beinahe stündliche Verabreichung einer Fliegenmadenration. Die älteren Jungen haben die Behelfsquartiere bereits verlassen, fliegen in dem Zimmer umher, das die Müllers eilig für die Schwalben reserviert haben, bleiben aber bis auf Weiteres auf das von den Ersatzeltern dargebotene Futter angewiesen. Kurios ist das schon. Den Schwalben scheint damit geholfen zu sein. In nächster Zeit öffnen die Müllers den Schwalben ein Fenster zum Hof. Der Rückweg bleibt sicherheitshalber offen.

Schwalbenfütterung bei den Müllers © Sonia Weinberger

Rotmilan: Untersuchungsergebnisse Fehlanzeige - Juli 2015

Rotmilan © Rosl Rößner

In Baden-Württemberg findet die Abstandsempfehlung der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zum Schutz des Rotmilans vor Kollisionen an Windenergieanlagen keine Anwendung. Statt des dringend empfohlenen 1.500 m Abstandes von Windenergieanlagen zu Rotmilannestern müssen baden-württembergische Rotmilane mit 1.000 m auskommen.

Die Landesregierung stützt ihre Entscheidung auf die Annahme, in Baden-Württemberg sei die Agrarlandschaft so vielgestaltig und kleinräumig, dass sich dem Rotmilan zumeist im näheren Umfeld seines Nestes ausreichende Nahrungshabitate böten.

Die EGE hatte im Juni 2015 die Landesregierung um die Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse gebeten, die diese Annahme belegen sollen. Zwar hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz der EGE nach vier Wochen geantwortet, wissenschaftliche Ergebnisse, die die abweichende Vorgehensweise des Landes begründen könnten, legte das Ministerium aber nicht vor. Das ist auch deshalb zu kritisieren, weil die Länderumweltministerien von den Vogelschutzwarten zur Begründung des 1.500 m Abstandes die Vorlage der Ergebnisse wissenschaftlicher Studien verlangt und durchgesetzt hatten.

Auch die Hinweise des Ministeriums auf Maßnahmen, die das Kollisionsrisiko von Rotmilanen an Windenergieanlagen herabsetzen sollen, vermögen die EGE nicht zu überzeugen, zeigen doch die Erfahrungen, wie wirkungslos solche Maßnahmen sind. Die Verbesserung der Nahrungssituation außerhalb der Gefahrenzone von Windenergieanlagen kann zwar unter bestimmen Umständen das Kollisionsrisiko für Greifvögel senken. Dies setzt zum Schutz des Rotmilans aber voraus, dass im Abstand weniger Tage immer wieder Grünlandflächen gemäht werden. Das erfordert mehr Fläche, als gemeinhin angenommen wird. Die Einrichtung von Ablenkflächen scheitert regelmäßig an der unzureichenden Flächenverfügbarkeit.

Dies verdeutlichen auch die Schlussfolgerungen von HÖTTKER, KRONE & NEHLS (2013: Greifvögel und Windkraftanlagen - Problemanalyse und Lösungsvorschläge, S. 93 und 94), welche diese in ihrer Untersuchung für die Praxis ziehen: "Gemähte Luzerneflächen sind am Mahdtag - und nur am Mahdtag - hoch attraktiv für Rotmilane. Um Rotmilane effektiv zu einer solchen Fläche zu locken (und sie damit gleichzeitig zu dieser Zeit vom Windpark fernzuhalten), muss täglich eine ausreichend große Fläche gemäht werden (...) Aus eigener Anschauung schlagen wir eine täglich zu mähende Fläche von 2 ha vor. Luzerne kann ca. alle 5 Wochen (35 Tage) gemäht werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtfläche von 70 ha."

Dass die "Dichtezentren" des Rotmilans etwas besser geschützt werden sollen, als die Rotmilane außerhalb, kann ebenfalls nicht beruhigen, räumt doch Baden-Württemberg dem Rotmilan selbst in den Dichtezentren der Art den 1.500 m Abstand nicht ein. Tatsächlich ist im Falle eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos Windenergieanlagen nicht nur in, sondern auch außerhalb von Dichtezentren die Zulassung versagt. Insofern bleibt auch an dieser Stelle die Haltung des Landes hinter dem Recht zurück.

Am Ende des Schreibens entsteht der Eindruck, das Unterlaufen der Abstandsempfehlung sei mit den Naturschutzverbänden in Baden-Württemberg abgestimmt.

Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 3,05 MB), wenn Sie die Antwort aus Stuttgart lesen möchten. - Wer bisher glaubte, in Baden-Württemberg könne man außer Hochdeutsch alles - nun, Rotmilane schützen kann man dort auch nicht.

Artenschutz an Gebäuden - Juli 2015

Junge Mauersegler im Nest © Bernhard Glüer

Mauersegler sind immer nur kurz in Deutschland. Anfang Mai kehren sie aus dem afrikanischen Winterquartier heim ins Brutgebiet, um es Anfang August schon wieder zu verlassen. Mauersegler brüteten ursprünglich in exponierten Baumhöhlen und Felsen, erschlossen sich aber rasch das Nistplatzangebot an hohen Bauwerken. Heute werden dort Spalten und Nischen aber immer seltener. Die Fassaden moderner Gebäude sind glatt und abweisend. Alte Gebäude werden saniert oder energetisch nachgerüstet - zu oft ohne Rücksicht auf noch vorhandene und ohne die Einrichtung neuer Brutplätze. Deshalb werden die Nistplätze für die schwarzgrauen schwalbengroßen Vögel mit den sichelförmigen Flügeln rar.

Mit künstlichen Nisthilfen kann das Nistplatzangebot für Mauersegler verbessert werden. Deshalb fördert die EGE den Ankauf und die Montage künstlicher Nistkästen für die grandiosen Flieger. Albrecht Jacobs von der EGE beispielsweise hat in seiner südniedersächsischen Heimatstadt Stadtoldendorf fast einhundert Nistplätze für Mauersegler geschaffen.

In jedem Fall gut platziert sind Mauerseglernistkästen an Kirchen. Dort könnte die "Sorge für das gemeinsame Haus", die der Papst in seinem jüngsten Lehrschreiben "Laudato si`" zum Ausdruck gebracht hat, praktisch und sinnfällig Gestalt annehmen. Die Katholische Kirchengemeinde St. Heinrich in Hannover hat im Mai ihre Pfarr- und Filialkirche mit Mauerseglerkästen ausgestattet. Das Bistum Hildesheim hat sich an der Finanzierung beteiligt. Ein Beispiel, das Schule machen sollte.

Was könnte erreicht werden, würden Kommunen und Kirchengemeinden bei geplanten Baumaßnahmen an ihrem Gebäudebestand nur 0,5 Prozent der Kosten für die Förderung gebäudebrütender Tierarten wie Mauersegler, Turmfalken, Schleiereulen und Fledermäuse bereitstellen. Die Erde würde auf diese Weise gewiss nicht schon gerettet werden, aber ein Stück bewohnbarer für ihre Geschöpfe.

Dachbodenschätze - Juli 2015

Zwei junge Schleiereulen © Sonia Weinberger

Junge Schleiereulen sehen immer ein bisschen aus wie geplatzte Staubsaugerbeutel. Finden Sie nicht auch? Nachdem die EGE alle jungen Uhus in der Eifel und fast alle jungen Steinkäuze in einem großen Teil der Kölner Bucht beringt hat, gilt nun der Einsatz der EGE-Aktiven dort dem Schleiereulennachwuchs. Sonia Weinberger nimmt - das folgende Bild zeigt es - behutsam eine der jungen Dachbodenschönheiten aus einem Nistkasten heraus. Ein bisschen Überwindung dürfte es der EGE-Mitarbeiterin schon gekostet haben. In einem Schleiereulenkasten geht es nicht besonders reinlich zu.

Sonia Weinberger mit junger Schleiereule © Stefan Brücher

Schleiereulen sind flexibel; sie brüten, wenn es reichlich Mäuse gibt. Das ist mancherorts der Fall. In den letzten Jahren sind Schleiereulen rar geworden, was auch eine Folge ungewöhnlich harter Winter ist. Jetzt gibt es zwar Mäuse, aber kaum Schleiereulen, die darauf mit Bruten reagieren könnten.

Trotz kaum erträglicher Temperaturen im Gebälk von Scheunen, Kirchtürmen und auf Dachböden haben die EGE-Mitarbeiter in den letzten Tagen mehr als 40 potentielle Brutplätze kontrolliert. Immerhin: An dreizehn Stellen trafen die EGE-Mitarbeiter auf junge Schleiereulen oder Gelege. Einige der jungen Schleiereulen haben die für sie eingerichteten Nistkästen bereits verlassen und sitzen unerreichbar in den Scheunen herum, so dass nicht alle Jungvögel beringt werden konnten. Das Foto unten zeigt Agathe Kozok, die der EGE bei den Kontrollen half und drei junge, aber schon etwas größere Schleiereulen der Brutsaison 2015 in den Händen hält. In diesem Alter sehen Schleiereulen oft so aus, als sei die Luft aus ihnen raus. Bei der Sommerhitze ergeht es nicht nur den Eulen so.

Agathe Kozok mit drei jungen Schleiereulen © Peter Josef Müller

"Chui" - der weibliche Paten-Uhu der Frauen-Nationalmannschaft - Juni 2015

Célia Šašić [13] feiert den Ausgleich © gettyimages

Während der gerade stattfindenden FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2015 in Kanada hat sich die DFB-Auswahl um Kapitänin Nadine Angerer einen Namen für ihren weiblichen Paten-Uhu ausgedacht, der am 15. März im Siebengebirge geschlüpft war. Die Uhu-Dame soll "Chui" heißen, die "Beschützerin". Im Spiel gegen die Französinnen hatte sich "Chui" mit ihren scharfen Krallen ganz schön beherzt eingesetzt.

Auch waren einige Spielerinnen gleichermaßen gut aufgelegt, ganz im Sinne von "Chui", die stets die nötige Ruhe ausstrahlt und ihren scharfen Scanner-Blick einsetzt, wenn es um den Augenblick des Zupackens geht. Célia Šašić hatte auf diese Weise gleich zwei Elfmeter verwandelt. Und Torfrau Nadine Angerer parierte mit einem perfekt getimten Abdruck den fünften und entscheidenden Elfmeter der Französinnen.

Die Frauenfußball-Nationalmannschaft lebt ihren Traum; sie könnte zum vierten Mal in ein WM-Finale einziehen, das am Sonntag, den 5. Juli 2015 in Vancouver stattfindet. Für das Halbfinalspiel in der Nacht vom heutigen Dienstag auf Mittwoch gegen den vierfachen Olympiasieger und zweifachen Weltmeister USA (ab 1 Uhr live in der ARD und auf Eurosport) wünscht die EGE den sympathischen Uhu-Patinnen viel Erfolg.

Die Idee zu einer Eulenpatenschaft entstand, als das offizielle kanadische Maskottchen der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft, nämlich die Schneeeule "Shuéme", in einer feierlichen Zeremonie in Ottawa vorgestellt wurde. "Shuéme", die "für die offene und integrative Seele Kanadas als multikulturelles Land" steht, hat goldene Augen und ein weißes Federkleid mit ein paar schwarzen Tupfen. Die Farben passen also absolut zu den Trikotfarben der deutschen Frauenfußball-Nationalmannschaft.

Nadine Angerer feiert Sieg im Elfmeterschießen © gettyimages

Betrieb der EGE-Uhu-Webcam längerfristig gesichert - Juni 2015

Liebe Uhufreundinnen und -freunde, nachdem die jungen Webcam-Uhus ausgeflogen sind und sich für einige Tage rar machten, sind ihre Bettelrufe nun wieder häufiger in Mikrofonnähe zu hören. Beide Jungvögel sind wohlauf. Und auch die EGE ist ganz zuversichtlich, jedenfalls was die Zukunft der Uhu-Webcam anbelangt. Dank Ihrer großzügigen Spendenbereitschaft ist der Fortbestand der Live-Übertragung aus dem Uhunest an der Ahr nämlich gesichert. Endlich konnten wir auch einen neuen Hauptsponsoren gewinnen. Dieser möchte für die kommenden drei Jahre etwa zwei Drittel der laufenden Kosten übernehmen. Ich bin aufgrund Ihrer bisherigen Unterstützung zuversichtlich, ja gewiss, dass wir die Cam auch längerfristig weiter werden betreiben können.
Vielen, vielen Dank allen Spendern!
Ihr Stefan Brücher

Steinkauz-Patenschaften - Juni 2015

Patenkauz Karl und Pate Alexander Ottersbach © Tina Theune

In dieser Saison wurden unter der Regie von Peter Josef Müller im Kreis Euskirchen 280 junge Steinkäuze mit Ringen der Vogelwarte Helgoland versehen - darunter vier in den letzten Tagen im Beisein von Dipl.-Ing. Alexander Ottersbach vom Kölner Architektenbüro Schilling. Das folgende Bild zeigt die vier Steinkäuze.

Vier Steinkäuze vor der Beringung © Tina Theune

Alexander Ottersbach hatte 2014 als leitender Architekt am Hildesheimer Dom die Bemühungen von Bistum und EGE um den Schutz der am Dom brütenden Uhus ebenso begeistert wie kreativ unterstützt und war deswegen von der EGE mit einer Ehren-Steinkauzpatenschaft ausgezeichnet worden. Alexander Ottersbach leitete die fünfjährige Renovierung des Domes, an dem im Mai 2014 mitten im Baustellenbetrieb überraschend die Uhus festgestellt worden waren. Jetzt ließ er es sich nicht nehmen, bei der Beringung seines Patenkauzes "Karl" in der Kölner Bucht dabei zu sein (beide im Bild oben) und ihm einen guten Start ins Leben zu wünschen.

Die Müllers haben auch in diesem Jahr wieder junge Steinkäuze, die krank oder schwach aufgefunden wurden, bei sich zur Pflege aufgenommen. Im Spätsommer werden diese Käuze auf ein Leben in Freiheit vorbereitet in geeigneten Gebieten im Kreis Euskirchen freigelassen. Vielleicht möchten Sie Patin oder Pate eines solches Kauzes werden. Dann können Sie gerne bei der Freilassung "Ihres" Patenkauzes dabei sein. Setzen Sie sich einfach mit der EGE in Verbindung.

Neues von den Hildesheimer Domuhus - Juni 2015

Zwei der Domuhus im Mai 2015 © Edmund Deppe

Der erste der drei jungen Domuhus (ein Weibchen) ist am 07. Juni 2015 aus dem Dachboden des Westwerks der Hildesheimer Bischofskirche in die Freiheit gesprungen und unversehrt auf dem Domhof gelandet. Der Uhu war dort am frühen Sonntagmorgen von Passanten entdeckt worden. Der Umweltbeauftragte des Bistums, Jürgen Selke-Witzel, und Wilhelm Breuer von der EGE setzten den Vogel unter den staunenden Augen mancher Dombesucher anschließend in einen benachbarten Garten, aus dem heraus der Uhu in der nächsten Nacht die hinter dem Dom gelegenen Grünanlagen erreicht hat. Dort halten sich die Alten nach dem Ende der Nestlingszeit vorzugsweise auf.

Die beiden anderen jungen Uhus (dem Anschein nach Männchen) sind noch sehr viel länger - tagsüber zumeist im Beisein des Uhuweibchens - auf dem Dachboden geblieben, nämlich bis zum 22. und 23. Juni. Das Bistum Hildesheim hatte dies mit dem kurzfristigen Abtrennen und Reservieren eines Teils des Dachbodens eigens ermöglicht und damit ein zu frühes Verlassen des Turmes abgewendet. Der jüngste der beiden Jungvögel (im Bild links am 09. Mai 2015) hat den Dachboden als letzter verlassen. Schon kurz darauf ist dieser Uhu aber ums Leben gekommen. Er wurde noch am selben Tag tot äußerlich unversehrt auf einem Schuldach neben der Bischofskirche gefunden. Die von Edmund Deppe von der Hildesheimer Kirchenzeitung dokumentierte Auffindesituation spricht dafür, dass der Uhu an der Glasscheibe einer Dachgaube verunglückt ist. Möglicherweise hatte der Uhu bei Tagesanbruch die Gaube im Flug angesteuert und dort Sicherheit gesucht. Die nur 400 m vom Dom entfernt brütenden Wanderfalken fliegen immer wieder heftige Attacken gegen die Domuhus, wenn diese nicht rechtzeitig ein Tagesversteck finden. In der Tierärztlichen Hochschule Hannover soll die Todesursache geklärt werden.

Aber es gibt auch gute Nachrichten: Bei einer Kontrolle in der Nacht zum 26. Juni 2015 hörte Wilhelm Breuer von der EGE beide Jungvögel und das Uhumännchen. Das Männchen saß längere Zeit rufend auf einem Dachfirst; wiederholt bettelten die jungen Uhus. Sie sind noch mindestens bis September auf die Alten angewiesen. Bistum und EGE hoffen, dass traurige Zwischenfälle ausbleiben. Die ersten Tage nach dem Ausfliegen sind für Uhus extrem riskant. In einem städtischen Umfeld sind Glasscheiben, offene Kamine, Drähte und Autos eine große Gefahr für die unerfahrenen Jungvögel.

Stromopfer Rotmilan in Brandenburg - Juni 2015

Stromopfer Rotmilan in Brandenburg © Tobias Comann

Sie erinnern sich? Die EGE hatte im letzten Juli auf Anhieb 45 vogelgefährliche Mittelspannungsmasten in Brandenburg gewissermaßen im Vorbeigehen gefunden. Das zuständige Umweltministerium des Landes Brandenburg hatte auf die Mitteilung der EGE lange gar nicht reagiert und schließlich nach einer Erinnerung vier Monate später mitgeteilt, es habe dem säumigen Netzbetreiber eine vierjährige Verlängerung der Umrüstungsfrist eingeräumt. Die gesetzliche Umrüstungsfrist war Ende 2012 abgelaufen. Die EGE hat gegenüber dieser Vorgehensweise massive rechtliche Zweifel geäußert und deswegen jetzt auch das Bundesumweltministerium um eine Stellungnahme gebeten. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 44 KB), wenn Sie das Schreiben lesen möchten.

Jetzt fand Helmut Brücher (im Bild) vom NABU-Landesverband Brandenburg an einem eben dieser im letzten Jahr von der EGE registrierten gefährlichen Masten den oben abgebildeten verletzten Rotmilan. Der Rotmilan weist eine stark blutende Flügelverletzung auf, hat auffällige Strommarken am Flügel und an beiden Füßen. Die an den Füßen ursprünglich gelbe Haut ist überwiegend schwarz verbrannt. An Stromschlag als Ursache der Verletzungen besteht kein Zweifel. Vermutlich werden die Zehen aufgrund des Stromdurchflusses absterben, so dass der Vogel vermutlich getötet werden muss. Jedenfalls sind die Überlebenschancen des Vogels denkbar schlecht.

Auf dem Mast wurde vor Jahren eine Stange angebracht, die solche Opfer vermeiden sollte. Dem Stand der Entschärfungstechnik entsprach eine solche Montage zu keinem Zeitpunkt. Der Fall zeigt, wie wirkungslos solche Vorkehrungen sind. Deutschland trägt für den Schutz des Rotmilans globale Verantwortung, denn über 60 Prozent des Weltbestandes der Art brütet in Deutschland. In Brandenburg sterben überdies - wie in anderen Bundesländern auch - dramatisch viele Rotmilane an Windenergieanlagen. Die zusätzlichen Verluste an widerrechtlich nicht entschärften Mittelspannungsmasten sind umso mehr ein Skandal.

EGE wendet sich an baden-württembergischen Umweltminister - Juni 2015

In Baden-Württemberg soll die Abstandsempfehlung der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zum Schutz des Rotmilans vor Kollisionen an Windenergieanlagen keine Anwendung finden. Wir haben an dieser Stelle darüber letzthin berichtet. Die EGE hat nachgefragt. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 44 KB), wenn Sie das Schreiben an den Landes-Umweltminister lesen möchten.

EGE sagt Dankeschön und bittet um Ihre Mithilfe - Juni 2015

Uhu mit Maus © Rosl Rößner

Der Vorsitzende der EGE, Stefan Brücher, bittet die Besucher der Uhu-Webcam und der EGE-Website in folgenden Zeilen um Mithilfe:

Liebe Uhufreundinnen und -freunde, bald werden die jungen Uhus vor der Webcam in der Eifel ihren Aktionsraum erweitern und sich nur noch sporadisch im Sichtfeld der Kamera befinden. Die Uhueltern haben in den vergangenen Wochen reichlich Beute gemacht; es gab keine nennenswerten Nahrungsengpässe. Gut bei Kräften flattert der Uhunachwuchs auf der Terrasse hin und her. Vor allem der etwas größere Junguhu fliegt schon einige Meter am Stück und wird sich bei den begrenzten Flugmöglichkeiten im Nestbereich bald nicht mehr ausreichend austoben können.

Die Brutsaison 2015 erbrachte in der Eifel mehr Junguhus als es seit der Wiederbesiedlung je gegeben hat. Das bisherige Spitzenergebnis von 2012 mit ca. 320 Junguhus wird noch übertroffen werden. Im Gegensatz zu dem Geschehen am Webcam-Brutplatz konnten in diesem Jahr auch auffallend viele Nachzügler von ihren Eltern durchgebracht werden. In vielen Nestern gab es Geschwister, die deutlich jünger waren und wohl nur aufgrund der besonders vielen Mäuse ernährt werden konnten.

Bitte verzeihen Sie mir, dass ich nun am Ende der Brutzeit auch in einem übertragenen Sinne auf "Mäuse" zu sprechen komme und Sie herzlich um Ihre finanzielle Unterstützung für die Fortsetzung des Webcam-Projektes bitten möchte.

Dank Ihrer Spendenbereitschaft konnten wir die Übertragung für das vergangene Jahr und sogar noch bis zum kommenden September 2015 finanzieren. Aufgrund der vielen besonderen Beobachtungen in diesem Jahr und den zahlreichen positiven Rückmeldungen der Zuseher möchten wir das Projekt fortführen. Es wäre einfach zu schade, es einstellen zu müssen. Falls Sie die Webcam mit Ihrer Spende fördern möchten, geben Sie als Verwendungszweck auf dem Überweisungsformular bitte "Uhu-Webcam" an. Sofern Sie eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt benötigen, geben Sie bitte auch Ihre vollständige Adresse an. Herzlichen Dank Ihnen schon heute!

Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.
Postbank Köln
BLZ 370 100 50
Konto 41108501
IBAN DE66370100500041108501
BIC PBNKDEFF

Die Webcam trägt zur Umweltbildung bei. Die Förderung der Umweltbildung gehört zu den satzungsgemäßen Zielen der EGE. Gleichwohl hoffen wir, dass das Spendenaufkommen sich künftig nicht allein auf den Weiterbetrieb der Webcam beschränkt, sondern sich weiterhin Uhufreunde finden, denen auch die übrigen Naturschutzanliegen der EGE eine Herzenssache sind. Ich danke Ihnen fürs beständige Zusehen und wünsche Ihnen für die letzten Beobachtungstage viel Vergnügen.
Ihr Stefan Brücher

Herzlichen Glückwunsch, lieber Albrecht Jacobs - Juni 2015

Kirschblüte im Weserbergland © Michael Papenberg

Am 10. Juni 2010 wird Albrecht Jacobs im niedersächsischen Stadtoldendorf 75 Jahre alt. Der Jubilar ist Uhuschützer der ersten Stunde. Seine Bemühungen um den Schutz des Uhus im Weserbergland reichen mehr als 40 Jahre zurück. Damals tauchte nach jahrzehntelanger Abwesenheit ein einsam rufendes Uhumännchen an der Weser auf. Für Albrecht Jacobs war es der Beginn einer bis heute ungebrochenen Begeisterung für Europas größte Eulenart. Zu dieser Zeit stieß Albrecht Jacobs zur damaligen "Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus", aus der die "Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen" hervorging. A. Jacobs war der Hauptverantwortliche dieser Aktion für Niedersachsen. Dort hat der Diplom-Ingenieur aufgrund seines technischen Wissens, mit Umsicht und pädagogischem Geschick viel zur Umrüstung der für Uhus gefährlichen Mittelspannungsmasten beigetragen, Steinbruchbetreiber und Öffentlichkeit für den Schutz von Uhulebensräumen gewonnen und die Rückkehr der Uhus vorbereitet.

Für dieses Engagement verlieh ihm der Bundespräsident 2006 das Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland am Bande. Bis heute ist Albrecht Jacobs ein Motor für den Vogelartenschutz in der Region und ein geschätzter Sachverständiger auch für die Naturschutzbehörden. Die EGE wünscht ihm und seiner Frau Edeltraud Gesundheit und die erfolgreiche Fortsetzung des Einsatzes für die gemeinsame Sache. Die Uhus im Weserbergland schließen sich gewiss an.

Wilhelm Breuer hat die Verdienste des Jubilars in der Zeitschrift "Eulen-Rundblick" gewürdigt. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1,74 MB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten.

Baden-Württemberg verweigert Rotmilan mehr Schutz - Juni 2015

Rotmilan © Rosl Rößner

Wer grüne Umweltpolitik kennt, dürfte kaum überrascht sein. Das grün geführte baden-württembergische Umweltministerium verweigert sich zusammen mit Landwirtschafts- und Infrastrukturministerium der dringenden Empfehlung der Vogelschutzwarten in Deutschland, zum Schutz von Rotmilanen Windenergieanlagen auf wenigstens 1.500 m Abstand zu Nestern der Art zu halten. In Baden-Württemberg jagten Rotmilane im engeren Abstand zum Nest. Ein Abstand von 1.000 m sei genug, heißt es aus den Ministerien. Andere grün geführte Umweltministerien werden sich anschließen. Wetten?

Zu der Abstandsempfehlung von 1.500 m durften sich die Vogelschutzwarten erst kürzlich bekennen. Monatelang hatten insbesondere grün regierte Bundesländer eine Veröffentlichung dieser Empfehlung, das so genannte "Helgoländer-Papier", blockiert. Wie ernst es den Vogelschutzwarten mit dieser Empfehlung ist, zeigt der Umstand, dass im Gegenzuge die Prüfradien für viele andere Vogelarten im "Helgoländer-Papier" deutlich abgesenkt wurden. Letztlich war das unwürdige Gezerre um das Papier öffentlich geworden, so dass die Veröffentlichung nicht länger unterdrückt werden konnte.

Die Länder sind jetzt auf ihre Weise um "Schadensbegrenzung" bemüht. Sie fürchten, ihre Ausbaupläne für die Windenergiewirtschaft, die großenteils auf Klientelpolitik und der Lebenslüge einer rein regenerativen Energieerzeugung basieren, könnten an Grenzen stoßen. Den Abstandsempfehlungen droht die unangemessene Regionalisierung durch die Hintertür. Der Rotmilan zählt unbestritten zu den an Windenergieanlagen besonders kollisionsgefährdeten Vogelarten. Etwa 60 Prozent des Weltbestandes der Art lebt in Deutschland. Deutschland hat deshalb für den Schutz der Art eine globale Verantwortung.

Kleine Aktion mit großer Wirkung - Juni 2015

Schwalbenpfütze © Rolf Thiemann

Schwalben geht in den betonierten und asphaltierten Dörfern und Städten der Baustoff für den Nestbau aus. Mit Kunstnestern kann den Schwalben geholfen werden. Es geht aber auch einfacher. Rolf Thiemann aus Bedburg bei Köln hat auf dem Flachdach einer Garage aus Lehm und Wasser eine Schwalbenpfütze und so den Schwalben ein neues Baustofflager eingerichtet. "Innerhalb kürzester Zeit war auf dem Dach die Hölle los", schreibt Rolf Thiemann. Das Bild belegt es. Zur Nachahmung empfohlen!

Der Uhu und Windenergieanlagen - Juni 2015

Windenergieanlagen an der ostfriesischen Küste © Manfred Knake

Wie gefährlich sind Windenergieanlagen für Uhus? Wilhelm Breuer, Stefan Brücher und Lutz Dalbeck von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. haben dazu die verfügbaren Erkenntnisse zusammengefasst, Thesen formuliert und Schlussfolgerungen gezogen, die jetzt in einem Beitrag in der Zeitschrift "Naturschutz und Landschaftsplanung" (Heft 6 2015) erschienen sind. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 1,49 MB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten. Windenergieanlagen stellen demnach keineswegs ein nur marginales Risiko für Uhus dar. Die Autoren beanstanden eine Reihe von Bestrebungen, die auf eine Relativierung des Kollisionsrisikos gerichtet sind.

Das Fazit der Autoren:

Die Autoren haben den Beitrag Wilhelm Bergerhausen gewidmet, der zur Wiederansiedlung des Uhus in Deutschland wesentlich beigetragen hat, 2006 verstarb und im Mai 2015 65 Jahre alt geworden wäre.

Bundeskompensationsverordnung vor dem Aus - Juni 2015

Die Pläne der Bundesregierung, die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - insbesondere die Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie der Höhe der Ersatzzahlung - in einer Verordnung einheitlich für das Bundesgebiet festzulegen, sind dem Vernehmen nach gescheitert. Das ist einerseits bedauerlich, hätte doch so auf der Höhe fachlich guter Praxis die Chance bestanden, die Anwendung der Eingriffsregelung durchgreifend zu verbessern. Andererseits dürfte die Nachricht mit Erleichterung aufgenommen werden, denn die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe hatten sich zu sehr als eine wenig hilfreiche Kopfgeburt erwiesen. Nicht zuletzt die EGE hatte in den Entwürfen gravierende Mängel festgestellt und auf Abhilfe gedrängt.

Auch waren die Motive der Bundesregierung rasch deutlich geworden: Die Kompensationsverpflichtungen für die mit der "Energiewende" in Verbindung stehenden Vorhaben hatten offenkundig gesenkt werden sollen. Zudem sollten der Landwirtschaft Flächenverluste erspart werden, denn die Landwirtschaft kritisiert Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als Flächenverbrauch. Die Bundesregierung hatte die Fertigstellung und Einführung der Bundeskompensationsverordnung im Koalitionsvertrag bemerkenswerterweise nicht unter dem Kapitel "Naturschutz", sondern "Landwirtschaft" vereinbart, was den wahren Anlass der Verordnung deutlich machte. Im Bundesrat findet sich für die Bestrebungen des Bundes offenbar keine Mehrheit - ob aus Taktik oder Überzeugung sei dahingestellt.

Die jahrelangen Arbeiten an der Kompensationsverordnung haben nicht nur die Arbeitszeit der wenigen Naturschutzfachleute in den Ministerien aufgezehrt, sondern vermutlich Kosten in Millionenhöhe verbraucht. Das Land ist gerade auf dem Gebiet des Naturschutzes nicht reformfähig. Jedenfalls nicht zu Reformen zum Besseren hin.

Am Zustandekommen einer anderen Verordnung hingegen zeigt das Bundesumweltministerium kein Interesse. 2009 hat der Bundesgesetzgeber dieses Ministerium ermächtigt, in einer Verordnung den Schutz solcher Pflanzen- und Tierarten zu verbessern, für die Deutschland eine nationale Verantwortung hat. Eine solche Verordnung wäre dringend erforderlich. In Sicht ist sie nicht. Stattdessen begeht Deutschland die Dekade zum Schutz der Biodiversität, die 2010 mit viel Tamtam ausgerufen wurde und zur Hälfte weitgehend substanzlos verstrichen ist.

Die Uhus vom Hildesheimer Dom - Juni 2015

Uhu vor Nachthimmel © Gordana und Ralf Kistowski

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe 2/2015 über die Uhus am Hildesheimer Dom. Den Beitrag über die Gotteshausbewohner, die 2014 vermutlich erstmals seit Jahrhunderten der Abwesenheit wieder am Dom gebrütet haben, sind 2015 ihrem Brutplatz in großer Höhe treugeblieben. Der Geschäftsführer der EGE, Wilhelm Breuer, hat den Aufsatz Albrecht Jacobs gewidmet, der im Juni 75 Jahre alt wird und viel zur Wiederansiedlung des Uhus in Niedersachsen beigetragen hat. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 276 KB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten.

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet seit 1974 viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift versteht sich als Anwältin von Natur und Wildnis. Zur Förderung der Nationalparke in Deutschland, ihrer Akzeptanz und Achtung hat sie viel beigetragen. Bis heute begleitet sie die Entwicklung der großen Schutzgebiete in Deutschland kritisch, kompetent und konstruktiv. Herausgeber der Zeitschrift ist der Verein der Nationalpark-Freunde e.V. Die Zeitschrift erscheint im Oekom Verlag. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die Horst Stern für sie gefunden hat: "Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Vielleicht haben Sie Interesse an einem Probeabo der Zeitschrift "Nationalpark". Der Zeitschrift sind mehr Leser zu wünschen. Informationen für ein Probeabo finden Sie hier: Probeabo "Nationalpark".

Katholische Uhus und evangelische Wanderfalken - Juni 2015

Wanderfalke © Gordana und Ralf Kistowski

Die drei jungen Hildesheimer Domuhus haben den Brutplatz in 30 Meter Höhe im Westwerk des Domes bisher offenbar nicht verlassen. Die jetzt acht Wochen alten Jungvögel können ihren Bewegungsdrang auf dem Dachboden ausleben und dort erste Flugversuche machen. Die Uhuschützer von Bistum und EGE hoffen, dass die Uhus den Turm erst verlassen, wenn sie wenigstens ein bisschen fliegen können. Im Vorjahr fehlte den jungen Uhus der Platz, was sie früh zu Sprüngen in die Tiefe veranlasste.

Für Aufregung sorgte am 31. Mai 2015 ein Anruf eines Passanten beim Umweltbeauftragten des Bistums, Jürgen Selke-Witzel, ein Falke sei zu Fuß auf dem Domhof unterwegs. Die EGE fürchtete, der erste Junguhu sei nun doch auf dem harten katholischen Pflaster des Domhügels gelandet. Tatsächlich fand Wilhelm Breuer von der EGE dann dort keinen Uhu, sondern einen Wanderfalken, der sich in etwa sieben Meter Höhe - gewissermaßen unter den Augen der Domuhus - auf einer Fensterbank nicht von der Stelle bewegte und einen ermatteten Eindruck machte. Eine leichte Beute für Uhus, die üblicherweise nach 22 Uhr den Turm verlassen, über den Domhof fliegen und auf Nahrungssuche sind.

Wilhelm Breuer verständigte schließlich die Hildesheimer Feuerwehr, die den äußerlich unversehrten Wanderfalken kurz vor Einbruch der Dunkelheit behutsam barg. Ein großes Lob für die Einsatzkräfte der Feuerwehr! Noch in der Nacht brachte Wilhelm Breuer den Falken in die Tierärztliche Hochschule Hannover, wo er einem Gesundheitscheck unterzogen wurde.

Ob und in welcher Beziehung der aufgegriffene Wanderfalke zu den Wanderfalken an der 400 Meter vom Dom entfernten evangelischen Andreaskirche in Hildesheim steht, ist noch unklar. Die Uhus am Dom werden von den Wanderfalken immer wieder heftig attackiert, so auch tags zuvor das Uhumännchen, das vor den Schallöffnungen der Glockenstube des Doms gesessen hatte. Die jungen Wanderfalken an der Andreaskirche sind noch nicht flügge.

Bei dem eingelieferten Wanderfalken handelt es sich nach Angaben der Tierärztlichen Hochschule Hannover um einen diesjährigen Jungvogel. Da er aber nicht den Jungvögeln an der Hildesheimer Andreaskirche zugerechnet werden kann (die dortigen Jungvögel sind noch zu klein), ist er vielleicht aus einem Nachbarvorkommen im Raum Hildesheim an den Dom verdriftet worden. Der Wanderfalke könne selbst noch keine Beute machen. Da die Herkunft unklar sei, käme ein Zurücksetzen an den Brutplatz nicht in Frage. Der Vogel sei ernährungsbedingt kraftlos gewesen und würde nun an die Artenschutzstation Sachsenhagen abgegeben. Dort wird der Vogel auf eine spätere Auswilderung vorbereitet. Dass es sich bei dem Wanderfalken um einen Vogel aus menschlicher Obhut handelt, wird wegen der fehlenden Kennzeichnung ausgeschlossen.

Vogelschutzwarten-Papier veröffentlicht - Juni 2015

Die von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten erarbeiteten "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" sind nun endlich veröffentlicht. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 292 KB), wenn Sie diese lesen möchten.

Die von der Windenergiewirtschaft dominierten Länderumweltministerien hatten die Veröffentlichung der als "Helgoländer-Papier" bezeichneten Empfehlungen über Jahre behindert und immer wieder Aufweichungen verlangt und durchgesetzt. Letztendlich war die Veröffentlichung nicht länger zu verhindern. Dazu trug nicht zuletzt das investigative Vorgehen der EGE bei, die immer wieder über die skandalösen Blockadebestrebungen hingewiesen hatte. Das vielfach zu Unrecht positiv besetzte Image der Windenergiebranche hatte auch deshalb in der breiten Öffentlichkeit und in der Wahrnehmung der Umweltverbände Schaden genommen.

Allerdings versuchen die Länderumweltministerien sich doch wieder Hintertürchen offen zu halten, heißt es doch im Beschluss der Amtschefkonferenz vom 21.05.2015, "einheitliche Empfehlungen" zum Vogelschutz beim Ausbau der Windenergiewirtschaft seien "nicht möglich". Damit wollen sich die Länder offenkundig bei sich einen Sonderweg für ein Weniger an Vogelschutz in der Windenergiepolitik eröffnen. Dabei ist es aber gerade das Ziel des Vogelschutzwarten-Papiers, ein bundesweit einheitliches Anforderungsprofil einzurichten.

Nun, die Abweichungsbestrebungen der Länder dürften nicht weit tragen. Die Rechtsprechung weiß, wie fern die Umweltministerien dem Vogelschutz und wie nah diese der Windenergiebranche personell, weltanschaulich und wirtschaftlich sind. So dürfte sich auch in Nordrhein-Westfalen der von den Vogelschutzwarten dringend empfohlene Abstand von Windenergieanlagen von 1.500 m zu Rotmilannestern als fachlich fundierte Empfehlung durchsetzen. Hinsichtlich der Mindestabstände ist dies die einzige substantielle Verschärfung des neuen Papiers. Im Gegenzuge haben die Vogelschutzwarten die Prüfungsanforderungen bei vielen anderen Vogelarten deutlich abgesenkt.

Einer der grünen Umweltminister hatte die nach dem Entstehungsort als "Helgoländer-Papier" bezeichneten Empfehlungen schon deshalb bei sich nicht gelten lassen wollen, weil Helgoland außerhalb seines Bundeslandes liegt. Er dachte, es ginge um Windenergieanlagen vor Helgoland. Vogel- und Naturschutz gehören in vielen Bundesländern eben nicht zur Kernkompetenz grüner Umweltpolitik. Verkehrte Welt.

Wie Eulen sehen - Mai 2015

Zwei junge Uhus © Rosl Rößner

Die EGE erreichen immer wieder Anfragen, die sich auf die kreisenden und schaukelnden Kopfbewegungen der jungen Uhus vor der Webcam beziehen. Was hat es damit auf sich? Vielleicht haben auch Sie sich diese Frage gestellt.

Nun, mit den Eulenaugen ist es so: Sie sind fest mit dem Schädel verbunden. Die Augen lassen deshalb praktisch keine Beweglichkeit zu, was die Eulen durch eine ungewöhnliche Drehbarkeit der Halswirbel kompensieren müssen. Den meisten Arten gelingt dabei ein Zurückdrehen des Kopfes über den Rücken, was einer Wendung von mehr als 270 Grad entspricht. Gleichzeitig erlauben die mehr oder minder starr nach vorne gerichteten Augen ein binokulares Sehen durch Überlappung der beiden Sehfelder um bis zu 60 Grad. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für exaktes Anpeilen von Beutetieren. Bei großen Eulenarten verbessert der große Abstand der Augen die dreidimensionale Tiefenschärfe. Kleinere Eulenarten oder auch junge Uhus erzielen einen ähnlichen Effekt durch seitlich-pendelnde Kopfbewegungen ("Fixierbewegungen"). Allerdings sind Eulenaugen auf "Weitsicht" eingestellt, weshalb die Eulen auf kurze Distanzen nicht scharf sehen können, und - zur genauen Betrachtung eines Objektes - entweder zurücktrippeln bzw. den Kopf zurückbeugen oder das Objekt mit den langen Tastborsten an der Schnabelseite erfassen. Wegen etwaiger Verletzungsgefahr werden die Augen dabei stets geschlossen.

Ausblick auf die Steinkauz-Saison - Mai 2015

Steinkauz-Idylle in der Kölner Bucht © Sonia Weinberger

Anzahl und Verlauf der Uhubruten sind in diesem Jahr bisher durchaus zufriedenstellend. Auch für die Steinkäuze im Kreis Euskirchen hegt Peter Josef Müller von der EGE positive Erwartungen. Einiges deutet auf einen Anstieg der besetzten Reviere hin.

Die ersten Steinkauzküken der Müllers in dieser Saison sind allerdings in einer Brutmaschine geschlüpft. Und das kam so: "Wir fanden auf einem blutverschmierten Gelege ein Steinkauzweibchen mit einer großen Verletzung an der Brust. Vermutlich hat es sich beim Überfliegen eines Stacheldrahts die Verletzung zugezogen. Wir brachten Kauz und Eier zum Tierarzt. Die Verletzung konnte genäht werden. Nach einer Woche haben wir den Steinkauz geheilt in seinem Revier entlassen. Das Gelege kam allerdings notgedrungen in die Brutmaschine", sagt Peter Josef Müller.

Inzwischen sind die vier Küken geschlüpft. Die ersten Tage lebten die anfänglich etwa zehn Gramm schweren Winzlinge in einem eigens für sie beschafften Inkubator bei konstanter Wärme. Gefüttert werden sie dreimal täglich mit Eintagsküken und Mäusen. Ein über die jetzt in einem Körbchen sitzenden Küken gelegtes Taschentuch ersetzt den Kleinen die hudernde Mutter.

Die Müllers wissen auch wie es weitergehen soll: "Einer unserer Volieren-Käuze bebrütet zurzeit zwei vermutlich unbefruchtete Eier. Nach der Wegnahme der Eier bekommt dieses Steinkauzweibchen die Küken untergeschoben. Das geschieht bevor die Kleinen auf Menschen fehlgeprägt werden könnten." Die Müllers sind zuversichtlich: "Die Amme macht das." Später sollen die jungen Käuze, wenn sie selbst Beute fangen können, ausgewildert werden.

Peter Josef Müller mit Steinkauz © Sonia Weinberger

Hildesheimer Domuhus beringt - Mai 2015

Blick aus dem Turmzimmer der Hildesheimer Domuhus am 09. Mai 2015 © Edmund Deppe

Die um Ostern 2015 im Westwerk des Hildesheimer Domes geschlüpften drei Uhus wurden am 09. Mai 2015 von Armin Kreusel aus Bad Münder beringt.

Vor der Beringung wurde der enge Kasten von der Turmöffnung abgenommen. Alle drei Jungvögel machten einen gesunden Eindruck; das jüngste Küken ist allerdings deutlich schwächer als die beiden älteren, wenngleich nicht krank. Solche Unterschiede sind bei Uhus normal. Die Nummern der Ringe der Vogelwarte Helgoland lauten: 12507 (größter Jungvogel); 12508 (mittlerer Jungvogel); 12509 (kleinerer Jungvogel).

Nach der Beringung wurde der Kasten nicht wieder an die alte Position gerückt. Den Uhus steht nun vielmehr ein größerer Abschnitt des Dachbodens zur Verfügung, der dazu eigens für die Uhus abgetrennt wurde. Die Uhuschützer hoffen, dass dank dieser Erweiterung die Jungvögel länger in der Sicherheit des Westwerkes  bleiben, dort erste Flugübungen unternehmen und den Sprung in die Tiefe erst wagen, wenn sie robust genug sind und vielleicht schon ein Stück fliegen können. Die Uhueltern haben den Dachboden als neues Quartier akzeptiert. Nicht nur das Weibchen sitzt tagsüber im großen Turmzimmer bei den Jungen, sondern auch das Männchen. Den Ausblick aus der Öffnung in der Höhe zeigt das Foto.

Die jungen Uhus des Vorjahres hatten wegen der Enge im Nistkasten diesen vorzeitig verlassen. Sie waren damals in der Dombaustelle gelandet, in der ihnen ein sicheres Gehege eingerichtet wurde, in dem sie von den Altvögeln weiterversorgt wurden.

Die Überlegung, die diesjährigen jungen Uhus in den Kreuzgang umzusetzen, wurde aus mehreren Gründen aufgegeben. Zum einen könnten die jungen Uhus wegen der unkontrollierten Zugänge in das Innere des Domes gelangen, wo sie, zumal wenn sie halbwegs flugfähig  sind, nicht  mehr ohne weiteres befreit werden könnten. Zum anderen besteht die Gefahr,  dass die an der benachbarten Andreaskirche brütenden Wanderfalken die Uhus attackieren könnten. So werden auch die Uhueltern, wenn sie am Tage von den Wanderfalken entdeckt werden, massiv von den Falken bedrängt.

Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen dankt allen Personen des Bistums Hildesheim, die im Vorder- und Hintergrund die Bemühungen um den Schutz der Uhus unterstützen, vor allem dem Umweltbeauftragen des Bistums, Jürgen Selke-Witzel, der auch bei der Beringung der Domuhus dabei war.

Uhu-Jubiläumsjahr 2015 - Mai 2015

Junger Uhu in Baumwipfeln © Gordana und Ralf Kistowski

In diesem Jahr gibt es einige Jubiläen im Uhuschutz: Vor 50 Jahren gelangte der Uhu in den Blick der deutschen Fernsehnation. Der unvergessene Prof. Bernhard Grzimek berichtete in der Sendung "Ein Platz für Tiere" über den Uhu und den Versuch, ihn wieder anzusiedeln. Die Sendung löste eine Welle der Begeisterung für Europas größte Eulenart aus. Grzimeks "Platz für Tiere" war ein Straßenfeger. Vor 60 Jahren gründete Oswald von Frankenberg und Ludwigsdorf die Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus (AzWU), aus der später die EGE hervorging. Wilhelm Bergerhausen, sein engster Mitarbeiter und Nachfolger, wäre jetzt 65 Jahre alt geworden und der Gründer der AzWU 100 Jahre. Vor 30 Jahren erschien das Buch von Nina Rauprich "Lasst den Uhu leben!", das damals wie heute Kinder und Jugendliche in den Bann des Uhus zieht. Prof. Grzimek schrieb das Vorwort zu diesem Bestseller der Jugendbuchliteratur mit Naturschutzbezug. Vor 10 Jahren war der Uhu "Vogel des Jahres". Zwei weitere Persönlichkeiten des Uhuschutzes begehen einen bemerkenswerten Geburtstag: Dr. Theodor Mebs wurde 85, Albrecht Jacobs wird in wenigen Wochen 75 Jahre alt.

Lottes Uhu-Kinder werden beringt - Mai 2015

Stefan Brücher beringt einen Uhu © Sonia Weinberger

Am 13. Mai 2015 gegen 19 Uhr wird Stefan Brücher die beiden Jungvögel beringen, die in den letzten Wochen vor der Webcam an einem Brutplatz in der Eifel geschlüpft und aufgewachsen sind. Dank der Webcam können Sie das Geschehen mitverfolgen. Wir wünschen Ihnen spannende Unterhaltung.

Die jungen Uhus haben Nahrungsmangel und auch fette Tage erlebt; sie sind mächtig gewachsen. Nun ist auch das kleinere Küken für die Beringung groß genug. Die mittels Webcam gewonnenen Einblicke in das Familienleben der Uhus erbringen auch noch im achten Jahr neue Erkenntnisse: Das neue Männchen Leo übergibt den Küken kleine Beutetiere sehr gerne selbst; bei seinem Vorgänger Heinzl war dies kaum zu beobachten. Sofern Lotte in der Nähe ist, drängt sie sich dazwischen. Sie gesteht dem Männchen einen so nahen Kontakt zu den Küken nicht zu. Deswegen entstehen regelrechte Raufereien zwischen den beiden. Leo versucht nun offenbar, Mäuse heimlich zu den Junguhus zu bringen und macht sich dann auch ganz schnell wieder aus dem Staub.

Große Beutetiere (Igel, Stockente, Bisam und Kaninchen) waren bisher eher die Ausnahme. Leo scheint noch nicht alle guten Nahrungsquellen des Reviers zu kennen. So etwa die Fuchsbauten, welche von Heinzl regelmäßig abgesucht wurden. Leo hat noch viel zu lernen. Vielleicht überblickt er auch noch nicht die Vorteile großer Beutetiere.

Lotte sitzt mittlerweile auch tagsüber nicht mehr fortwährend bei den Jungen. Sie mag nicht ständig von den Küken angebettelt werden und hält sich daher etwas abseits. Erfolgloses Betten kostet den Jungen nur unnötig Energie. Immerhin: In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai gab es Stockente.

Der Uhu an der Ahr - Mai 2015

Nächtliches Uhurevier © Michael Papenberg

Der Chefredakteur des Magazins AhrLust, Dieter Zimny, portraitiert in der aktuellen Ausgabe 01-15 der Zeitschrift "rund um die Ahr" den Uhu und überdies den Einsatz der EGE, der zur Rückkehr des "Königs der Nacht" im Ahrtal wesentlich beigetragen hat. Wir veröffentlichen den Beitrag an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 2,49 MB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten. Das Magazin AhrLust verbindet Natur, Kultur und Lebensart; weitere Informationen unter www.ahr-lust.de.

Saskia Bartusiak nimmt Patenschaftsurkunde entgegen - Mai 2015

Saskia Bartusiak und Stefan Brücher im Kölner Rheinenergie-Stadion © Tina Theune

Im Rahmen des DFB-Pokalfinales der Frauen am 1. Mai 2015 in Köln traf Nationalspielerin Saskia Bartusiak den Vorsitzenden der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE), Stefan Brücher. Die Frauen-Nationalmannschaft hat eine Patenschaft für einen Uhu übernommen. Der Uhu ist Europas größe Eulenarten und nach dem Wiederansiedlungsprojekt wieder in Deutschland heimisch.

Die Idee einer Patenschaft war aus Sympathie zur Schnee-Eule "Shuéme" entstanden, die als das offizielle kanadische Maskottchen der FIFA Frauenfußball Weltmeisterschaft "für die offene und integrative Seele Kanadas als multikulturelles Land steht".

Stefan Brücher überreichte vor dem Anpfiff des Pokalendspiels im Kölner Rheinenergie-Stadion Saskia Bartusiak die Patenschaftsurkunde für einen weiblichen Junguhu. Der Uhu ist am 15. März 2015 im Siebengebirge geschlüpft und trägt einen Ring der Vogelwarte Helgoland mit der Aufschrift A1938. Jetzt muss sich die Frauenfußball-Nationalmannschaft noch einen Namen für den kleinen Patenuhu ausdenken.

Ist der Uhu ein notorischer Tiefflieger? - April 2015

Uhu im Flug © Gordana und Ralf Kistowski

Schaut man in die Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen in Uhulebensräumen angefertigt werden, stößt man nicht selten auf Darstellungen wie, der Uhu sei ein "Pirsch- oder Ansitzjäger", die Jagdflüge fänden nahe über der Erdoberfläche statt und Uhus würden deswegen kaum in die Reichweite der Rotoren gelangen. Die mit Windenergieanlagen für Uhus verbundenen Kollisionsrisiken seien naturschutzrechtlich gesehen grundsätzlich sozialadäquat und keineswegs signifikant erhöht. Kollisionsereignisse seien zu selten oder zu unwahrscheinlich, als dass sie im Rahmen des Tötungsverbots ins Gewicht fallen könnten.

Die Daten, die im Rahmen des von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Windenergiewirtschaft geförderten Forschungsprojektes "Besendertes Uhu-Höhenflugmonitoring" gewonnen und am 17.04.2015 in Münster vorgestellt wurden, scheinen diese Annahmen zu bestätigen. Wert und Verwertbarkeit der in diesem Forschungsprojekt ermittelten Daten sollen keineswegs in Abrede gestellt werden. Allerdings stehen diese Ergebnisse unter einigen Vorbehalten: Telemetriert wurden nur sechs Uhus. Die Flughöhen wurden nur wenige Wochen, teilweise nur wenige Tage lang ermittelt. Der Aufzeichnungszeitraum umfasste weder die Herbst- und Hauptbalz, noch die Brut- und Nestlingszeit. Das Winterhalbjahr wie die Phase des Flüggewerdens der Jungvögel oder der Gefährdung von "Floatern" blieben ganz oder überwiegend außerhalb der Betrachtung. Die Untersuchung betraf nur Uhus im westfälischen Flachland.

Voreilige und überzogene Schlüsse sollten schon deshalb nicht gezogen werden. Für eine Bagatellisierung des Tötungsrisikos besteht keine Veranlassung. Im Übrigen wird man zunächst die Veröffentlichung der Ergebnisse der Telemetriestudie abwarten müssen. Ob die Windenergiewirtschaft diese Geduld aufbringt, ist fraglich. Nur eines ist gewiss: Die Gewinne der Branche übersteigen die Flughöhe eines Uhus bei weitem.

Brenzlige Situation für Steinkauz in NRW - April 2015

Abgestorbener Baum mit Steinkauzröhre © Bernd Bäumer

Eine Steinkauzröhre in einem abgestorbenen Baum auf einer Viehweide im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg. Ein idealer Nistplatz ist das nicht. Ohne schattenspendendes Laub steigen mit der Sonneneinstrahlung die Temperaturen in der Röhre. Trotzdem: Der Kauz sitzt darin auf einem Vierergelege. Bernd Bäumer und Ferdi Thelen von der EGE haben einen Steinwurf von der Baumruine entfernt eine neue Niströhre platziert - in einem Baum mit Blättern. Vielleicht besinnt sich der Kauz im nächsten Jahr auf das alternative Angebot.

Steinkäuze gibt es in Deutschland eigentlich nur noch westlich der Linie Kiel-Konstanz. Auch in Nordrhein-Westfalen, wo etwa 75 Prozent der Steinkäuze Deutschlands leben, hat der Bestand in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Steinkauzlebensräume sind dort mit Ortsumgehungen, Gewerbebetrieben und Wohnhäusern bebaut, Wiesen und Weiden in Acker umgebrochen worden. Obstbäume sterben an Altersschwäche oder weil Rinder oder Pferde die Rinde der Bäume schälen. Neupflanzungen bleiben aus. Nordrhein-Westfalen trägt für den Schutz des Steinkauzes eine nationale Verantwortung. Viel zu spüren ist davon in der Praxis nicht. Auf aktuelle Bestandszahlen darf man ängstlich gespannt sein.

Die Situation des Steinkauzes ist im Kernland der Steinkäuze besorgniserregend - obgleich in Nordrhein-Westfalen seit fast fünf Jahren das Umweltministerium in der Hand eines grünen Umweltministers ist. Im Unterschied zu allen anderen Bundesländern mit einem bedeutenden Anteil obstbaumbestandenen Grünlandes hat Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, diese Biotope zu besonders geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes zu erklären, nicht genutzt. Der abgestorbene Baum im Bild dürfte für manchen Betrachter das fehlende Naturschutzinteresse von Bündnis90/Die Grünen versinnbildlichen.

Hildesheimer Domuhus halten am alten Brutplatz fest - April 2015

Uhubrutplatz Hildesheimer Dom 2014 und 2015 © Wilhelm Breuer

Zwischen Karfreitag und Ostersonntag 2015 sind im Westwerk des Hildesheimer Domes in fast 30 m Höhe drei Uhuküken geschlüpft. Im letzten Jahr waren Anfang April an derselben Stelle ebenfalls drei junge Uhus zur Welt gekommen. Sie hatten für allerhand Wirbel gesorgt, als sie aus dem Turm gesprungen waren und sich über Wochen am Fuß des Domes in der damaligen Großbaustelle aufhielten, in der ein sicheres Behelfslager für die jungen Uhus eingerichtet worden war.

Den Brutplatz im Westwerk des Domes markiert der gelbe Pfeil im Bild. Die Höhe des Brutplatzes ist nicht das Problem. Für junge Uhus ist es normal, im Alter von etwa sechs Wochen solche Brutplätze mit einem beherzten Sprung in die Tiefe zu verlassen. Alle drei Jungvögel des Jahres 2014 hatten diesen Sprung (entgegen anderslautender Medienmeldungen) unbeschadet überstanden. Die Gefahren beginnen in einem städtischen Umfeld, wenn sie unten gelandet sind, denn Uhus sind danach noch wochenlang flugunfähig als Fußgänger unterwegs. Zwar ist der Domhügel jetzt eine ruhige Insel in der Stadt, aber von dort aus können die Uhus doch auf vielbefahrene Straßen geraten und sich selbst gefährden.

Den vom Bistum für die Uhus Ende 2014 eigens eingerichteten gefahrloseren Brutplatz in einer Dachschräge zum Kreuzgang des Domes hin hat das Uhupaar dummerweise nicht angenommen. Der Zugang zum eigentlich für Turmfalken gedachten Nistkasten im Westwerk des Domes war zur selben Zeit verengt worden. Irgendwie muss sich das Uhuweibchen dann aber doch durch die Öffnung gezwängt haben, die nun - um die Uhus bei der Versorgung der Jungen nicht zu behindern - wieder erweitert worden ist.

Das Bistum Hildesheim erwägt zusammen mit der EGE die jungen Uhus bei Eintritt in das "Infanteristenalter" in den für sie sicheren Kreuzgang zu verbringen, wenn dort eine reibungslose Versorgung durch die Altvögel gewährleistet werden kann.

Über die Domuhus berichtet das Bistum Hildesheim auf seiner Website. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Entwicklung der jungen Uhus via Webcam des Bistums beobachten möchten.

Eulen-Rundblick Nr. 65/2015 erschienen - April 2015

Titelseite Eulen-Rundblick 65

Die neue Ausgabe des Eulen-Rundblicks ist da. Das 96 Seiten umfassende Heft enthält u. a. Beiträge von der 30. Jahrestagung der AG Eulen 2014, über die Uhu-Wiederansiedlung, die Einwanderung des Waldkauzes in den menschlichen Siedlungsraum und eine zusammenfassende Darstellung von 20 Ausgaben des Eulen-Rundblicks.

Die Beiträge der EGE in Heft 65 liegen als PDF-Dateien vor. Klicken Sie die Beiträge bitte an, wenn Sie diese lesen möchten. Wir veröffentlichen die Beiträge an dieser Stelle mit freundlicher Zustimmung der Schriftleitung des Eulen-Rundblicks.

Der Eulen-Rundblick erscheint einmal jährlich. Er enthält Originalbeiträge, Fachberichte und Informationen über Biologie und Schutz der Eulen. Das Jahresabonnement kostet 15 Euro einschließlich Porto und Versandkosten. Bestellungen richten Sie bitte an Herrn Klaus Hillerich, Röntgenstr. 7, 64823 Groß-Umstadt,  klaus.hillerich@t-online.de.

Der Eulen-Rundblick ist keine Zeitschrift der EGE, sondern die Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz bedrohter Eulen (AG Eulen).

Der Adler und die Schnee-Eule "Shuéme" - April 2015

Schnee-Eule © Rosl Rößner

Ein Adler und eine Eule? In diesem Fall passen sie hervorragend zusammen. Die deutsche Frauenfußball-Nationalmannschaft wird in diesem Jahr bei der 7. FIFA Weltmeisterschaft in Kanada als Weltranglistenerste und Mitfavorit antreten. Das nagelneue Trikot mit dem unverkennbaren kreisrunden Symbol des DFB-Adlers wird am 08. April 2015 um 18:00 Uhr live in der ARD in Fürth beim Testspiel der deutschen Frauen gegen Brasilien vorgestellt.

Den stolzen DFB-Adler zu treffen, darauf freut sich besonders die Schneeeule "Shuéme", das offizielle kanadische Maskottchen der FIFA Frauenfußball-Weltmeisterschaft. Ausgewählt wurde Shuéme, da sie "für die offene und integrative Seele Kanadas als multikulturelles Land steht". Mit ihrer "stolzen Haltung" vereinigt sie "Begeisterung, Anmut und Kraft" der fußballspielenden Frauen. "Shuéme sieht so aus, als könne sie die WM kaum noch erwarten, genau wie wir", sagte Nadine Angerer, Torhüterin und Spielführerin der deutschen Frauen-Nationalmannschaft. "Von der Schneeeule Shuéme werden wir uns einiges abgucken", versprach Célia Šašic: "Den scharfen "Scan"-Blick, um in Tornähe sofort Entscheidungen treffen zu können, die nötige Ruhe, die man in vielen Situationen braucht, und wenn’s drauf ankommt, extrem kaltschnäuzig zu agieren und zuzupacken." Hinweise zum Maskottchen der Weltmeisterschaft finden Sie hier: " Maskottchen der Frauen-WM Kanada 2015 vorgestellt".

Das Team der Nationalmannschaft wird eine Patenschaft der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) für eine der bedrohten, auf der Roten Liste stehenden Eulenarten in Deutschland übernehmen. Im Spiel der deutschen Frauen gegen Brasilien könnte durchaus auch die Rede von Eulen sein. Es gibt nämlich ein brasilianisches Sprichwort, welches den Fußball und die Eulen verbindet: "Onde a coruja dorme" ("Wo die Eule schläft"). Was so viel bedeutet wie "in den Winkel schießen". Die EGE drückt der Frauenfußball-Nationalmannschaft die Daumen. Möge ein Schuss genau dort reinpassen, wo die Brasilianerinnen ihre schlafende Eule vermuten. Natürlich, ohne die Eule zu stören.

Frohe Ostern - April 2015

Feldhase © Gordana und Ralf Kistowski

Die EGE wünscht Ihnen frohe Ostern. Auch an Ostern werden die Mitarbeiter der EGE im Einsatz sein, um an den Uhubrutplätzen in der Eifel nach dem Rechten zu schauen und Probleme für brütende Uhus abzuwenden. Zwar dürfte es wegen der anhaltend kalten Witterung an Ostern nicht so viele Menschen ins Freie drängen, die an den Brutplätzen unbeabsichtigt Uhus beim Brüten stören könnten. Aber Klettersportler, Geocacher oder Mountainbiker sind bisweilen härter im Nehmen als Uhus. Deshalb ist es gut, wenn die EGE an den Feiertagen störungsempfindliche Brutplätze im Blick hat. Das Team der EGE sucht also an Ostern keine Eier, auch keine Uhueier, freut sich aber, wenn der Osterhase der EGE ein Osterei ins Spendenkonto legt. Große Sprünge sind bei der EGE ja nicht drin. Finanziell gesehen. Dass die EGE überhaupt den einen oder anderen Satz machen oder etwas auf die Beine stellen kann, verdankt sie den Spendern und Fördermitgliedern der EGE. Ihnen an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön!

Blauer Brief aus Brüssel - April 2015

Rebhuhn © Gordana und Ralf Kistowski

Gewiss: Sie haben es bemerkt. Die EGE wollte Sie mit der Nachricht "Griechenland prüft Rettungsschirm für deutsche Steinkäuze" in den April schicken. Mehr als ein Körnchen Wahrheit enthielt die Meldung aber schon. Denn, dass die ungeheuerlich große ökologische Verschuldung Deutschlands traurige Realität ist, belegt der "Blaue Brief" aus Brüssel, den die EU-Umweltkommission kürzlich an den Außenminister Frank-Walter Steinmeier gerichtet hat. In dem Schreiben fasst die Kommission als Ergebnis ihrer Analyse und der Antwortschreiben Deutschlands die unzureichende Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland zusammen und stellt eine Vertragsverletzung fest. Deutschland steht demnach vor der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 864 KB), wenn Sie das Schreiben lesen möchten.

Deutschland sitzt seit der Wiedervereinigung auf einem hohen Ross. Das zeigt sich nicht nur in der Finanzkrise gegenüber den Südländern oder in der Haltung gegenüber Russland. Vielleicht am wenigsten aber im Naturschutz, weil er für die Deutschen keine Rolle spielt. Die Deutschen sagen allen, wo es lang geht und sie wissen alles besser. Die bescheidenen Tage der in Bonn regierten Bundesrepublik sind Geschichte. Das Auftreten der Deutschen lässt gebotene Zurückhaltung vermissen.

Wie unangemessen sich Deutschland geriert, zeigen einmal mehr seine beträchtlichen Versäumnisse beim Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000. Im Zuge einer beispiellosen Ökonomisierung aller Daseinsbereiche zum finanziellen Vorteil einer Minderheit verletzt Deutschland seit mehr als 20 Jahren ungestraft die Kriterien des ökologischen Stabilitätspaktes, der 1992 in der FFH-Richtlinie geschlossen wurde. Die ökologische Verschuldung Deutschlands begrenzt weder eine Troika noch ein Sparkommissar. Die Hoffnungen des Naturschutzes richten sich allein auf den Europäischen Gerichtshof, der bei für Deutschland negativem Ausgang eines Vertragsverletzungsverfahrens Deutschland zu hohen Strafgeldern verurteilen könnte. Noch ist es nicht so weit. Aber, wer diese zu zahlen hat, steht bereits fest: Wie in Griechenland die, die von der Verschuldung - ganz gleich, ob finanzielle oder ökologische - am wenigsten profitiert haben. Die Strafgelder für die Bedienungsmentalität einer Minderheit zahlt die Allgemeinheit. Dieses Prinzip ist kein Naturgesetz, zählt aber unangefochten zum europäischen Wertekanon und ist Teil der Krise der Gemeinschaft.

Griechenland prüft Rettungsschirm für deutsche Steinkäuze - 01. April 2015

Griechische Ein-Euro-Münze © Europäische Zentralbank

Deutschland ist hoffnungslos verschuldet – ökologisch gesehen. Entgegen den Beteuerungen von Bundes- und Länderregierungen schrumpft die Biodiversität in Deutschland schneller als in den meisten der anderen Staaten der Europäischen Union. Versuche der Europäischen Kommission, Deutschland zu einer Trendumkehr und größeren Investitionen in die Rettung der Biologischen Vielfalt zu bewegen, sind bisher gescheitert.

Die griechische Regierung hat der Bundesregierung in der Sache überraschend Unterstützung angeboten. Konkret geht es um den Schutz des Steinkauzes. Diese Eulenart mit der wissenschaftlichen Bezeichnung „Athene noctua“ ist für die Griechen identitätsstiftend. Der Steinkauz befindet sich nach dem Vorbild der antiken Drachme auf der griechischen Ein-Euro-Münze. Das alte Athen stand nach Vorstellung seiner Bürger unter dem Schutz der Göttin Pallas Athene. Wichtigstes Symbol der Athene ist der Steinkauz.

Für die Deutschen ist der Steinkauz ein Problemvogel. Nach Gemeinschaftsrecht streng geschützt lasten ihm der Deutsche Städtetag und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag die Behinderung millionenschwerer Infrastruktur- und Wohnbauprojekte an. Die Bundesregierung sucht deshalb nach Wegen, Teile der heimischen Steinkauzpopulation ins europäische Ausland zu verlagern, um so artenschutzrechtliche Konflikte im Inland zu vermeiden.

Der griechische Finanzminister Yanis Varoufakis hat Verständnis für die deutsche Haltung signalisiert. Zurzeit prüfe die griechische Regierung, inwieweit für eine Umsiedlung Gebiete auf dem Peloponnes geeignet sein könnten. Dies solle als Beitrag für die dringend notwendige Verbesserung des deutsch-griechischen Verhältnisses verstanden werden, sagte ein Regierungssprecher in Athen. Ein Rettungsschirm für deutsche Steinkäuze auf griechischem Boden setze aber im Gegenzuge Erleichterungen des maßgeblich auf Betreiben von Bundeskanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Schäuble gegenüber Griechenland verhängten Spardiktats voraus. Im Übrigen dürfe Deutschland nicht länger über seine ökologischen Verhältnisse leben. Ein Schuldenschnitt für die von Deutschland angehäuften ökologischen Verluste käme nicht in Frage. Die Europäische Union sei keine Haftungsunion.

Die Kosten der länderübergreifenden Umsiedlung, die biotopverbessernde Maßnahmen im Empfängerland der Steinkäuze einschließt, schätzt das Bundesamt für Naturschutz auf knapp 0,01 Prozent der 360 Millionen Euro Zinsen, die Deutschland als Kreditgeber zwischen 2010 und 2014 von Griechenland kassiert hat.

Fledermausschutz: Opfersuche zeigt Wirkung - März 2015

Fledermäuse als Windenergieopfer © Justus Maierhofer

Dass Naturschutzverbände etwas bewirken können und selbst gegenüber der oft übermächtig erscheinenden Windenergiewirtschaft keineswegs erfolglos sein müssen, zeigt die Initiative der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur, der Kreisgruppen des BUND und des NABU Lüchow-Dannenberg, des Vereins Naturkunde Lüchow e. V. und der Avifaunistischen Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg.

Diese Organisationen finanzierten die Suche nach Fledermäusen, die an Windenergieanlagen in dem niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg zu Tode gekommen sind. Die beauftragten Fledermausfachleute Frank Manthey und Justus Maierhofer ermittelten 40 bis 50 tote Fledermäuse je Windpark und Saison. Unter diesen Voraussetzungen hätten die Anlagen nie in Betrieb gehen dürfen.

Die Naturschützer konfrontierten die Betreiber der Anlagen und den Landkreis, der den Anlagenbetrieb zugelassen hatte, mit den Zahlen. Wie nahezu alle in Deutschland errichteten 25.000 Windenergieanlagen sind die Anlagen ohne vorherige Untersuchungen der Fledermausfauna in Betrieb gegangen. Dass Fledermäuse an Windenergieanlagen ums Leben kommen können, hatten sich selbst Fledermausfachleute zunächst kaum vorstellen können. Sie lagen schlichtweg daneben. Heute schätzen Fachleute, dass an den bisher in Deutschland errichteten Anlagen jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse sterben. Bedenkt man, dass viele Fledermausweibchen während der Jungenaufzucht buchstäblich der Schlag trifft und Fledermäuse nur ein Junges pro Jahr zur Welt bringen, wird das dramatische Ausmaß der Verluste ansatzweise sichtbar.

Die an den Anlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg ermittelten Todeszahlen können kaum folgenlos bleiben: Bei solchermaßen hohen Verlusten sind die Behörden befugt, ja sogar verpflichtet, unverzüglich Abschaltzeiten für die Anlagen festzulegen - und zwar für die Betreiber entschädigungslos. Mit Abschaltregelungen kann die Zahl der Todesopfer deutlich verringert werden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Zulassungsbehörde strebt nun solche nachträglichen Beschränkungen an.

In Lüchow-Dannenberg liegt der symbolträchtige Ort Gorleben, der als Standort für ein geplantes atomares Endlager bekannt ist. Angesichts des in dieser Region großen Widerstandes gegen die Atomwirtschaft könnte man verstehen, wollten Politik und Bevölkerung hier mit Windenergieanlagen ein Zeichen für eine alternative Energiepolitik setzen. Tatsächlich ist die örtliche Bevölkerung um energiepolitische Vernunft bemüht und nicht bereit, der Windenergiewirtschaft vorbehaltslos noch mehr Flächen für Windenergieanlagen zu opfern. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg am Rande der ehemaligen deutsch-deutschen-Grenze haben sich vergleichsweise viele schöne Landschaften und Vorkommen seltener Arten erhalten. Die Bewohner der Region wissen um diesen Wert.

Dank der Ergebnisse des Schlagopfermonitorings werden die Opfer der Windenergiewirtschaft nun sichtbar und hoffentlich bald die notwendigen Abschaltregelungen getroffen. Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) hat die Initiative der Fledermausschützer als beispielhaft herausgestellt. Das Beispiel sollte Schule machen. Was könnte für die Sache des Fledermausschutzes erreicht werden, würden andere Naturschutzvereinigungen dem Beispiel aus dem Landkreis-Lüchow-Dannenberg folgen? Was, wenn Landes- und Bundesverbände von NABU und BUND nur 1 Prozent ihres jährlichen Spendenaufkommens für solche Untersuchungen bereitstellten? Zug um Zug könnte der Anlagenbetrieb fledermausfreundlich nachgesteuert werden. Leichter lassen sich Fledermäuse nicht schützen. Die Windenergiewirtschaft streicht zwar enorme Gewinne ein, ist aber zu einem Schlagopfermonitoring, das zu nachträglichen Abschaltregelungen führen könnte, bisher nicht bereit.

Wie gefährlich die Ergebnisse einer Opfersuche sein können, zeigt das vom Bundesumweltministerium geförderte Forschungsvorhaben zur "Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen". An den untersuchten Anlagen waren hohe Fledermausverluste von bis zu 57 Tieren je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres festgestellt worden. Dort kam es bisher nur deswegen zu keinen nachträglichen Beschränkungen, weil die universitären Biologen sich zuvor gegenüber den Betreibern verpflichtet hatten, die betreffenden Anlagen geheim zu halten. Das Bundesumweltministerium hatte die Untersuchungen mit mehr als einer Million Euro finanziert. Die EGE hatte diesen Skandal im August 2013 öffentlich gemacht, was ein großes Medienecho auslöste. Bundes- und Landesverbände der großen Naturschutzvereinigungen indessen haben zu dem Vorgang geschwiegen.

Vogelschutzwarten-Papier offenbar beschlossen - März 2015

Die Umweltminister von Bund und Ländern haben der Veröffentlichung der neuen Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Windenergie und Vogelschutz nach Angaben des NABU-Bundesverbandes nun offenbar zugestimmt. Das Papier stellt den aktuellen Stand vogelschutzorientierter Abstände und Prüfradien im Hinblick auf die Planung und Zulassung von Windenergieanlagen dar. Noch in der vergangenen Woche hatte die EGE an dieser Stelle zum wiederholten Male die Freigabe des Papiers angemahnt und die jahrelange Verzögerungstaktik der Umweltministerien kritisiert. Ob das nun freigegebene Papier neue Aufweichungen und Abschwächungen enthält, die in letzter Minute vorgenommen wurden, wird die EGE sorgfältig prüfen.

Die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hatte eine erste Fassung ihrer Empfehlungen bereits 2007 veröffentlicht. Damals, ohne die ihnen vorgesetzten Umweltministerien um Erlaubnis zu fragen. Diese Zeiten fachlicher Unabhängigkeit sind vorbei. Die Verwaltungsgerichte hatten in den Empfehlungen der Vogelschutzwarten von Anfang an verlässliche Orientierungswerte gesehen, was dem Papier zu politischer Brisanz verhalf. Das aktuelle Papier reduziert bei vielen Arten Mindestabstände und Prüfradien, vergrößert hingegen den empfohlenen Mindestabstand zu Rotmilannestern von 1.000 auf aktuell 1.500 Meter.

Die EGE hat wiederholt die Geringschätzung des Vogelartenschutzes beim Ausbau der Windenergiewirtschaft kritisiert. Der zum Schutz des Rotmilans erhöhte Mindestabstand könnte, würde er beachtet, eine Verbesserung wenigstens für diese Vogelart bewirken. Die jahrelangen Auseinandersetzungen um die Fortschreibung des Papiers erwiesen sich als eine beispiellose Interventionspolitik der Windenergiewirtschaft, die in dem Papier Spuren hinterlassen hat. Immerhin haben sich die Vogelschutzwarten nicht als ganz so willfährig erwiesen, wie es die Politik von ihnen erwartet hatte. Künftig dürfte die Arbeit dieser Stellen allerdings unter noch strengerer Aufsicht stehen und die Arbeit an Empfehlungen, die Missfallen bestimmter Lobbyinteressen auslösen könnten, nicht gerade leichter werden.

Die unendliche Geschichte - März 2015

Rotmilan © Gordana und Ralf Kistowski

Die "Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung" (LANA) hatte bei ihrer Frühjahrstagung 2015 über die bereits vor Jahren von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) vorbereiteten "Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" entscheiden wollen. Eigentlich. Dem Vernehmen nach wurde die Sache kurzerhand von der Tagesordnung genommen. Über viele Monate war das Papier heftigen Attacken ausgesetzt, die zu immer neuen inhaltlichen Abschwächungen geführt hatten.

Die LANA ist eine Arbeitsgemeinschaft der Länderumweltminister und des Bundesumweltministeriums. Mindestens einige, wenn nicht alle diese Minister und Ministerinnen suchen die Veröffentlichung des Vogelschutzwarten-Papiers zu verhindern oder es wenigstens in seiner Substanz zu schwächen. Im letzten Jahr hatten sie die Veröffentlichung von der Zustimmung des Bundesverbandes Windenergie abhängig machen wollen und die Katze aus dem Sack gelassen. Die EGE schrieb damals, es sei so, als würde die deutsche Ärzteschaft gezwungen, die Veröffentlichung ihres Memorandums über die Gefahren des Rauchens von der Zustimmung der Tabakindustrie abhängig zu machen.

Der Vorgang ist beispiellos in der Geschichte des deutschen Vogelschutzes, zeigt aber, wie weit der Einfluss der Windenergiewirtschaft reicht. Den Vogelschutzorganisationen fällt seit Monaten nichts Besseres ein, als die unverzügliche Veröffentlichung des Papiers zu fordern. Wenn ihnen überhaupt etwas einfällt. Der Artenschutz ist in diesem Lande die Beute der Funktionäre einer neuen Energiewirtschaft, die ebenso wenig Rücksicht auf Natur und Landschaft nimmt wie Atom- und Kohlewirtschaft Jahrzehnte zuvor, sich aber als Heilsbringer präsentiert.

Wie gut, dass die Zeitschrift "Naturschutz und Landschaftsplanung" in Heft 12/2014 den Beitrag von Matthias Schreiber "Anmerkungen zur aktuellen Fachkonvention der Vogelschutzwarten - Artenschutz und Windenergieanlagen" veröffentlicht hat. Damit sind die Empfehlungen der Vogelschutzwarten nämlich an sich in der Welt. Der Widerstand gegen das Vogelschutzwarten-Papier entzündet sich vor allem an dem Abstand von 1.500 m, den Windenergieanlagen zu Rotmilan-Vorkommen einhalten sollten. An Windenergieanlagen in Deutschland verunglücken Rotmilane in so großer Zahl, dass die Verluste bereits ein populationsrelevantes Niveau erreichen. Deutschland trägt für den Schutz der Art eine nationale Verantwortung, weil etwa 60 Prozent des Weltbestandes der Art in Deutschland leben. Die Marginalisierung des Naturschutzes im Namen der Energiewende ist ein großes Geschäft wie die Energiewende selbst. Dass die Rechnung der Branche aufgeht, verdankt sie einer unheiligen Allianz aus profaner Gier, Heilsversprechen und naturwissenschaftlicher Ahnungslosigkeit.

Windenergie und Landschaftsbild. EGE wendet sich an BMUB - März 2015

Windenergieanlagen © Wattenrat Ostfriesland

Die Möglichkeiten, die mit Windenergieanlagen verbundenen Eingriffsfolgen für Vögel, Fledermäuse und Landschaftsbild mit Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu kompensieren, sind gering. Zumeist fehlt es an den Voraussetzungen, die infolge der Anlagen in Mitleidenschaft gezogenen Funktionen und Werte von Naturhaushalt und Landschaftsbild wiederherzustellen. Das gilt vor allem für das Landschaftsbild.

Für die Rechtsprechung steht außer Frage, dass die mit den Anlagen verbundenen Folgen für das Landschaftsbild regelmäßig nicht behoben werden können und deswegen lediglich ein Ersatzgeld festgelegt werden kann, das für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden ist.

Die Windenergiewirtschaft möchte sich Ausgaben für solche Naturschutzmaßnahmen sparen. Stellen die Gemeinden für die Windenergieanlagen Bebauungspläne auf, kann die Rechnung der Windenergiewirtschaft aufgehen. In diesen Fällen kann aufgrund einer gesetzgeberischen Fehlleistung kein Ersatzgeld verlangt werden. Dann will die Windenergiewirtschaft oft gar nichts zur Wiedergutmachung der Landschaftsbildschäden beitragen.

Die Naturschutzbehörden stehen vielerorts ratlos vor diesem Problem. Jetzt hat sich die EGE in der Sache an das Bundesumweltministerium (BUMB) gewandt, das seit Beginn der großen Koalition zugleich auch Bundesbauministerium ist. Eine an sich unglückliche Verknüpfung gegenläufiger Ressorts, die die Umweltverbände übrigens widerspruchslos hingenommen haben. Jahre zuvor hatten sie das Umweltressort zumindest formal aus der Umklammerung der Land- und Forstwirtschaft befreit. Vielleicht führt die Ressortgemeinschaft von Umwelt und Bauen zu einer schnellen und ressortabgestimmten Stellungnahme, um welche die EGE das Bundesumweltministerium gebeten hat. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 52 KB), wenn Sie das Schreiben der EGE lesen möchten.

Das Bundesumweltministerium arbeitet übrigens seit Jahren an einer Bundeskompensationsverordnung, welche die Höhe der Ersatzzahlung für Windenergieanlagen zu Lasten des Naturschutzes gemessen an der Praxis vieler Bundesländer drastisch reduzieren soll.

Landschaft ohne Windenergieanlagen © Wattenrat Ostfriesland

Lotte brütet - März 2015

Schon am 07. März saß Uhu-Dame Lotte einige Stunden im Nest. Am 10. März um 9:18 Uhr hat sie das erste Ei gelegt. In der Nacht zuvor hat sie einen Stein aus der Nistmulde entfernt, wohl um selbst bequemer zu liegen. Das seit Beginn der Webcam-Übertragung beobachtete Uhu-Männchen Heinzl ist jedoch nicht der Brutpartner. Schon Anfang Februar hatte sich ein anderes Uhumännchen ins Geschehen gemischt. Heinzl wurde nicht mehr gesehen. Sein Schicksal ist ungewiss. Der "neue Heinzl" ist links beringt. Teile der Nummer konnten entziffert werden und deuten auf einen 2013 oder 2014 im südlichen Nordrhein-Westfalen beringten Uhu hin. Hoffentlich ist er seiner Aufgabe gewachsen. Wie viele Eier wird Lotte legen? Wie hoch schätzt sie die Versorgerqualitäten des neuen Brutpartners ein? Warten wir es ab. Spannende Unterhaltung und viel Vergnügen! Bei einer Brutdauer von 34 Tagen dürfte - wenn alles gut geht - am 13. April mit dem Schlüpfen eines jungen Uhus zu rechnen sein. Seit dem letzten Sommer betreibt die EGE nach Ausscheiden des Südwestfunks die Uhu-Webcam erstmals allein. Die Fortsetzung der Übertragung ist den Spendern der Uhu-Webcam zu danken.

Herzlichen Glückwunsch, lieber Dr. Theodor Mebs! - März 2015

Junge Waldohreule © Gordana und Ralf Kistowski

Am 08. März 2015 begeht Dr. Theodor Mebs seinen 85. Geburtstag. Dr. Theodor Mebs arbeitete von 1970 bis 1995 an der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Nordrhein-Westfalen; seit 1978 war er ihr Leiter. Der Jubilar ist einer der besten Kenner europäischer Greifvogel- und Eulenarten. Einem breiten Publikum ist er als Autor zahlreicher Bücher über diese Artengruppen bekannt, so auch als Mitautor des Standardwerks "Die Eulen Europas". Hinweise auf dieses Buch, das er zusammen mit Dr. Wolfgang Scherzinger 2008 komplett überarbeitet und aktualisiert hat, finden Sie hier.

Die EGE ist Dr. Theodor Mebs seit 35 Jahren freundschaftlich verbunden; sie verdankt ihm fachlichen Rat, zahlreiche Anregungen und vielfältige Unterstützung. An der EGE hat Dr. Theodor Mebs auch insofern Anteil, weil er den 2006 verstorbenen Gründer der EGE, Wilhelm Bergerhausen, Ende der 1970er Jahre zur Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus (AzWU) führte. Und als der EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer noch die Schule besuchte und mit einem ersten Vogelbuch ausgerüstet die heimatliche Vogelwelt erkundete, wandte er sich mit all seinen ornithologischen Anfängerfragen in Briefen an die Staatliche Vogelschutzwarte. Dr. Mebs ließ keine Frage unbeantwortet. Welcher Leiter einer Vogelschutzwarte in Deutschland nähme sich dafür heute die Zeit. Das liegt 45 Jahre zurück.

Die EGE ehrt Dr. Theodor Mebs mit einer Ehren-Patenschaft für einen Uhu und wünscht Dr. Mebs Gesundheit und ungebrochene Schaffenskraft als Autor, Vogelschützer und Ornithologe. Im Naturschutz fehlt es nicht unbedingt an Personen, eher an Persönlichkeiten. Dr. Mebs ist eine solche Persönlichkeit.

Hubschrauberspritzungen im Weinbau gefährden Uhus - März 2015

Uhubrutplatz im Weinberg an der Mosel © Stefan Brücher

Viele Uhus brüten bereits - auch in den Weinbergen an Mosel und Ahr. Bald sind dort wieder Hubschrauber in der Luft, die während der Brutzeit mehrfach Pflanzenschutzmittel ausbringen. Auf die lauten und oft überraschend auftauchenden Hubschrauber reagieren die Uhus mit Angst und Schrecken. Infolge des Einsatzes kam es nachweislich zu Brutverlusten. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 560 KB), wenn Sie mehr über das Problem erfahren möchten.

Die EGE setzt sich für Absprachen mit den staatlichen Stellen und den Firmen ein, die die Hubschraubereinsätze zu verantworten haben. Diese Stellen sehen dabei in Verkennung der tatsächlichen Lage allerdings mehr die EGE in der Pflicht als sich selbst. Deshalb hat sich die EGE an das zuständige Umweltministerium in Rheinland-Pfalz gewandt.

Die EGE erwartet vom Umweltministerium eine durchgreifende Lösung des Problems und ein eigenständiges Engagement der staatlichen Stellen. "Wir sind an sich auch weiterhin bereit, am Zustandekommen jährlicher Absprachen mit der Aufsichtsdirektion und der Rebschutz GmbH mitzuwirken", so die EGE in ihrem Schreiben an das Ministerium. Diese Kooperation bedürfe aber verlässlicher, auf das Recht gestützter verbindlicher Rahmenbedingungen für alle Seiten. Der Schutz der Uhus vor vermeidbaren Störungen durch Hubschraubereinsätze könne nicht allein Aufgabe einer spendenfinanzierten Organisation sein. Im Wein liegt also nicht allein Wahrheit, sondern bisweilen eine Gefährdung für Uhus.

Schleiereule besucht EGE-Geschäftsstelle - März 2015

Schleiereule © Gordana und Ralf Kistowski

Die EGE-Geschäftsstelle in Bad Münstereifel befindet sich in beschaulich ländlicher Umgebung in einem ehemaligen Bauernhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts - klein und bescheiden und keineswegs perfekt. Vor der Tür der Geschäftsstelle saß letzthin eine Schleiereule. Verdauungsreste haben sie verraten.

Zwar haben die Mitarbeiter der EGE an vielen Orten in der Eifel Nistplätze für Schleiereulen eingerichtet, sonderbarerweise aber nicht so an der eigenen Geschäftsstelle. Nun wird auch hier ein Nistkasten angebracht. Vielleicht gelingt es, den Besucher mit dem herzförmigen Gesichtsschleier für einen dauerhaften Aufenthalt zu gewinnen. Dazu müsste sich aber vermutlich noch eine zweite Schleiereule einfinden.

Der letzte mäusereiche Herbst hatte die wenigen Schleiereulenpaare zu außergewöhnlich späten Bruten veranlasst. Jetzt sind die daraus hervorgegangenen jungen Schleiereulen auf der Suche nach einem eigenen Revier und einem Versteck für den Tag. Die Scheune bei der EGE-Geschäftsstelle könnte da gerade recht sein, zumal darinnen und davor Mäuse und Spitzmäuse munter herumspazieren.

Verhaltensauffälliger Uhu in den Niederlanden - März 2015

Uhu im Flug © Gordana und Ralf Kistowski

Die Medien berichten derzeit von einem aggressiven Uhu, der in der Stadt Purmerend an der nordholländischen See Menschen attackiert. DRadio Wissen/Deutschlandradio hat dazu am 28.02.2015 ein Interview mit Stefan Brücher von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. geführt. Warum der Uhu sich so verhält, dass sich ein Vergleich zu Alfred Hitchcocks "Die Vögel" nicht vermeiden lässt, kann unterschiedliche Ursachen haben, sagt Stefan Brücher. Zwei Erklärungen kommen in Frage:

Es könnte sich um einen in menschlicher Obhut aufgewachsenen Uhu handeln. Manche Uhus, die von Menschenhand aufgezogen werden, zeigen Verhaltensstörungen, indem sie nicht mehr zwischen Mensch und Uhu unterscheiden können. Sie sehen Menschen als Artgenossen an und attackieren sie, um Futter zu bekommen oder einen Begattungsversuch zu wagen.

Es könnte sich aber auch um ein Uhupaar handeln. In der Paarungszeit spielen bei Uhus die Hormone eine große Rolle, was ein aggressives Revierverhalten begünstigen kann. Uhus brüten auch in menschlichen Siedlungen, beispielsweise auf hohen Gebäuden wie Kirchen oder Fabriken. Wenn das Weibchen auf Eiern sitzt, beschützt das Männchen das gemeinsame Territorium und attackiert Feinde lautlos von hinten, um nicht frühzeitig entdeckt zu werden. Dabei fliegt das zwei Kilogramm schwere Tier mit hoher Geschwindigkeit auf das Opfer zu und nutzt die gesamte Bewegungsenergie, um möglichst großen Schaden anzurichten. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie das Interview hören möchten.

Im Schatten der Energiewende - März 2015

Weißstorch © Gordana und Ralf Kistowski

Mehr als zwei Jahre nach Ablauf der den Netzbetreibern im Bundesnaturschutzgesetz gesetzten Umrüstungsfrist stehen in Deutschland vermutlich noch 100.000 vogelgefährliche Mittelspannungsmasten. Eine tödliche Gefahr für die meisten größeren Vogelarten. Die EGE wird nicht müde, diese massiven Versäumnisse der Netzbetreiber und der Umweltministerien zu thematisieren. In der gerade erschienenen Ausgabe 1/2015 der Zeitschrift "Nationalpark" hat EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer die Missstände anschaulich beschrieben. Sein Fazit: "Angesichts des Umstandes, dass Kontrollen nicht stattfinden, die Umrüstungsdefizite nicht aufgedeckt werden und für die Netzbetreiber weitgehend folgenlos bleiben, haben die Netzbetreiber beinahe viel unternommen. Die Deutschen sind mit der ganz großen Energiewende befasst. Daran gemessen ist die gesetzlich verlangte Umrüstung vogelgefährlicher Mittelspannungsmasten offenbar bestenfalls eine Nebensache." Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 492 KB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten.

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet seit 1974 viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift versteht sich als Anwältin von Natur und Wildnis. Zur Förderung der Nationalparke in Deutschland, ihrer Akzeptanz und Achtung hat sie viel beigetragen. Bis heute begleitet sie die Entwicklung der großen Schutzgebiete in Deutschland kritisch, kompetent und konstruktiv. Herausgeber der Zeitschrift ist der Verein der Nationalpark-Freunde e.V. Die Zeitschrift erscheint im Oekom Verlag. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die Horst Stern für sie gefunden hat: "Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Vielleicht haben Sie Interesse an einem Probeabo der Zeitschrift "Nationalpark". Der Zeitschrift sind mehr Leser zu wünschen. Informationen für ein Probeabo finden Sie hier: Probeabo "Nationalpark".

Ausblick auf die Uhubrutsaison 2015 - Februar 2015

Zwei Uhus © Gordana und Ralf Kistowski

24 von 95 erfolgreich brütenden Uhupaaren in der Eifel hatten im Jahr 2014 bereits im Februar mit der Brut begonnen. Auch 2015 zeichnet sich ein außergewöhnlich früher Brutbeginn ab. An bisher kontrollierten 30 Brutplätzen stellte Stefan Brücher im Februar schon 17 begonnene Bruten fest. Die Lage der meisten dieser Bruten dürfte bereits bei Brutbeginn von Dauerfrost frei gewesen sein. Ein Paar brütet allerdings auf einer Höhe von 400 m über NN, wo die klimatischen Bedingungen weniger günstig sind.

In der Eifel gibt es derzeit sehr viele Mäuse. Die Uhus sind auch deswegen gut über den Winter gekommen. Nun heißt es für die Uhus, rasch mit der Brut zu beginnen, um die Nahrungsfülle für den Nachwuchs zu nutzen. Mäuse gelten zwar nicht als Hauptnahrung für Uhus, werden jedoch auch gerne genutzt, falls sie im Überfluss vorhanden sind. Der Tisch ist also reichlich gedeckt. Hoffentlich bricht das Mäusehoch nicht vor der Jungenaufzucht zusammen.

Lehrstück über Gutachtertätigkeit - Februar 2015

Mondsichel über Wald © Gordana und Ralf Kistowski

Waldschnepfen leben heimlich und sind dämmerungsaktiv wie Eulen. Dass Windenergieanlagen die Schnepfen aus dem Wald treiben könnten, hatten selbst Fachleute kaum für möglich gehalten. Am wenigsten solche, die rasch bei der Hand sind, Windenergieanlagen an beinahe jedem Standort eine artenschutzrechtliche Unbedenklichkeit zuzuschreiben.

Sich erinnern sich? Ulrich Dorka, Florian Straub und Jürgen Trautner veröffentlichten im März 2014 in der Zeitschrift "Naturschutz und Landschaftsplanung" einen aufsehenerregenden Beitrag über den Rückgang des Waldschnepfenbestandes nach Errichtung von Windenergieanlagen im Schwarzwald. Nach Bau der Anlagen nutzten von den ursprünglich 30 Waldschnepfen nur noch 4 Vögel das untersuchte Gebiet.

Gudrun Schmal (Mitinhaberin des Gutachterbüros Schmal + Ratzbor) hat eine andere Sicht auf die Dinge und diese in der Februar-Ausgabe von "Naturschutz und Landschaftsplanung" veröffentlicht. In dieser Ausgabe findet sich auch die Entgegnung von Ulrich Dorka, Florian Straub und Jürgen Trautner. Rede und Widerrede sind ein Lehrstück über engagierte Gutachter und solche, die sich engagieren lassen. Die Zeitschrift "Naturschutz und Landschaftsplanung" erscheint monatlich im Verlag Eugen Ulmer Stuttgart.

Kommunale Posse - Februar 2015

Steinkauz © Gordana und Ralf Kistowski

Ein starkes Stück ist der folgende Vorgang schon: Am Rande eines Dorfes brütet in einer Obstwiese der Steinkauz. Der Bruterfolg ist dort mäßig. Dem Grünland fehlt es nämlich an der regelmäßigen Beweidung. Das Gras steht während der Brutzeit oft zu hoch, so dass die Käuze kaum Jagderfolg haben und die jungen Käuze nicht satt werden. Käuze benötigen kurzrasiges Grünland für eine erfolgreiche Jagd auf Mäuse, Käfer und Regenwürmer.

Die Müllers von der EGE haben in wochenlanger harter Arbeit die über achtzig verwahrlosten Obstbäume für ein Entgelt weit unterhalb des Mindestlohnes geschnitten und sich um die Einzäunung des kommunalen Grundstückes bemüht. Ein Zaun hatte die Beweidung des Grünlandes mit Schafen ermöglichen sollen. Die Schafe standen schon bereit. Die Finanzierung des Zaunes war dank eines Zuschusses der Hit-Umwelt- und Naturschutzstiftung gewährleistet. Ach, es hätte so schön werden können.

Es kam anders. Der Ortsvorsteher des Dorfes schreibt sich die Ansiedlung des Steinkauzes (den er fälschlich für einen Waldkauz hält) zugute, vereitelt aber die Umzäunung des Grundstückes, die die Lebensbedingungen des Kauzes durchgreifend verbessert hätte. Die Bürger sollen das Obst der kommunalen Bäume barrierefrei ernten können. Deshalb soll es keinen Zaun geben. Natürlich hätte man dazu das Weidetor nach Ende der Beweidung zur Erntezeit einfach offenlassen können. So hat der Ortsvorsteher das Projekt der EGE verhindert, bekommt aber für seinen vermeintlichen Einsatz für Obst, Obstbäume und einen Waldkauz, der in Wahrheit ein Steinkauz ist, einen Umweltpreis. Verstehe das, wer kann.

EGE trauert um Klaus Jung - Februar 2015

Turmfalke © Gordana und Ralf Kistowski

Am 14. Februar 2015 starb Klaus Jung, Pfarrer i. R., im Alter von 80 Jahren. Klaus Jung war der erste Umweltbeauftragte des Bistums Hildesheim. Er setzte sich für den Artenschutz an kirchlichen Gebäuden ein, als dies für die Kirche alles andere als selbstverständlich war.

1980/81 waren die Öffnungen im Westwerk des Hildesheimer Domes, die Turmfalken als Brutplatz genutzt hatten, verschlossen worden. So geschah es in den Jahrzehnten der falsch verstandenen Ordnungsliebe und Sauberkeit den Brutplätzen an zahlreichen Gotteshäusern überall in Deutschland. Mit dem beharrlichen Einsatz des ersten Umweltbeauftragten des Bistums Hildesheim, Pfarrer Klaus Jung, einem erfahrenen Ornithologen, änderten sich die Dinge und wurden die Kirchtürme im Bistum Hildesheim wieder für Falken, Eulen, Mauersegler und andere Bewohner zugänglich. Jungs Engagement lohnten im Jahr 2014 Uhus mit einer Brut am Hildesheimer Dom.

Die Uhus am Hildesheimer Dom brachten Klaus Jung mit der EGE in Kontakt. Seitdem war Klaus Jung Fördermitglied der EGE. Zusammen mit der EGE hoffte er, dass die Uhus auch 2015 am Hildesheimer Dom brüten würden. Deswegen stand er bis zuletzt mit der EGE in Verbindung und unterstützte weiterhin das kirchliche Naturschutzengagement. Der Vogelschutz im Raum Hildesheim verliert einen großartigen Menschen und die EGE einen sachkundigen und verlässlichen Mann Gottes im Einsatz für die Schöpfung.

Uhu verfängt sich im Schafzaun - Februar 2015

Wie alt können wildlebende Uhus werden? Diese Frage wird oft an die EGE gerichtet. Dank der wissenschaftlichen Kennzeichnung von Uhus lässt sich diese Frage beantworten. Wenn alles gut geht, währt ein Uhuleben 20 Jahre. Der älteste bisher von der EGE als Jungvogel beringte Uhu wurde sogar fast 24 Jahre alt. Es war dies ein Uhu aus dem Saarland.

Auch jetzt macht seines Alters wegen ein saarländischer Uhu von sich reden. Der Vogel wurde nestjung am 05.05.1996 von der EGE beringt. Achtzehneinhalb Jahre später, im Oktober 2014, wurde er 29 km vom Beringungsort entfernt aufgefunden. Glücklicherweise lebend, aber schwer verletzt. Der Uhu hing in einem Schafzaun auf einer Weide, im dem er sich verfangen hatte. Nach langem Aufenthalt in der Vogelpflegestation Blieskastel-Alschbach soll der Uhu bald wieder in der Nähe des Fundortes in Freiheit gesetzt werden. Schafe mögen harmlos sein. Die Zäune, die die Weidetiere einhegen, sind es nicht.

Schwerstarbeit bei Frost und Schnee - Februar 2015

Stefan Brücher bei der Anlage eines Uhubrutplatzes © Sonia Weinberger

Das Wetter ist alles andere als einladend. Trotzdem treibt es Stefan Brücher von der EGE ins Gelände. Auf seiner Arbeitsliste stehen einige Steinbrüche in der Eifel, in denen es an einer komfortablen Brutnische für Uhus fehlt. Schneeschauer und nasskalte Winde halten den Uhuschützer nicht ab von den Bauarbeiten am Fels in schwindelerregender Höhe. Die bevorstehende Brutzeit der Uhus bestimmt den Terminkalender.

Die Anlage von Brutplätzen in Steinbrüchen kann auch gesetzlich notwendig sein. Dann nämlich, wenn bisher von Uhus genutzte Brutplätze infolge des Rohstoffabbaus zerstört werden. Artenschutzrechtlich ist die Zerstörung nur dann zulässig, wenn für das betroffene Uhubrutpaar weiterhin geeignete Brutplätze im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen. Manchmal müssen diese erst eigens angelegt werden. Die EGE berät Abbauunternehmen und Zulassungsbehörden beim Uhuschutz in Abbaustätten.

Stefan Brücher bei der Anlage eines Uhubrutplatzes © Sonia Weinberger

Abrüsten im Schilffeld - Februar 2015

Stacheldrahtzaun im Schutzgebiet © Onno K. Gent

Ein Stück Stacheldraht in einem Feuchtgebiet. Was ist schon dabei, könnte man denken. Nun, für Eulen ist der Draht eine tödliche Gefahr. Immer wieder verenden Eulen in solchen Drähten. Hunderttausende Kilometer Stacheldrähte sind in Deutschland gespannt, um das Vieh auf der Weide zu halten. Der Zweck der Zäune könnte auch mit anderen Drähten erfüllt werden. Aber wer rüstet schon freiwillig und auf eigene Kosten die Zäune um.

Mitunter stehen Stacheldrahtzäune aber auch nutzlos in der Landschaft herum, so zum Beispiel dort, wo die Weidenutzung aufgegeben wurde. Onno K. Gent, Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, hat ein nutzloses Stück Stacheldrahtzaun in diesem Schutzgebiet entfernt - ein kurzes Stück von 30 Metern zwar nur, aber wer weiß, vielleicht kann auf diese Weise eine Sumpfohreule vor einem qualvollen Ende bewahrt werden.

Bei Sturm und heftigem Wind verschlägt es Sumpfohreulen und Weihen bei ihren bodennahen Nahrungsflügen nur zu leicht in den Draht und somit ist die Entfernung jedes Meters Stacheldraht zu begrüßen.

Brandenburg verlängert Zehnjahresfrist um vier Jahre - Januar 2015

Unser häufigster Greif - Mäusebussard (Buteo buteo) im Flug © Gordana und Ralf Kistowski

Sie erinnern sich? Im südwestlichen Brandenburg zählte die EGE im Sommer 2014 auf kleinstem Raum 45 gefährliche Mittelspannungsmasten und reichte die detaillierte Mängelliste mit angehängter Fotodokumentation mit der Bitte um Aufklärung ans Umweltministerium. Ende 2012 war die den Netzbetreibern in § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzte zehnjährige Umrüstungsfrist für vogelgefährliche Masten abgelaufen.

Nach 130 Tagen erlaubte sich die EGE beim brandenburgischen Umweltministerium nachzufragen. "Wir selbst sind eine ausschließlich ehrenamtliche, aber bundesweit tätige Naturschutzorganisation, die täglich eine Vielzahl von Anfragen erhält. Für uns ist es selbstverständlich, dass jede Zuschrift beantwortet wir. Wir können uns kaum vorstellen, dass dies in einer steuerzahlerfinanzierten Landesverwaltung anders sein sollte."

Jetzt hat das Ministerium der EGE geantwortet. Der von der EGE vorgetragene Sachverhalt habe erst im Dezember geklärt werden können. Der Netzbetreiber sei aus technischen und logistischen Gründen mit dem Umrüsten in Verzug geraten. Das Ministerium habe dem Netzbetreiber eine vierjährige Verlängerung eingeräumt (ob erst nach dem Mängelbericht der EGE oder schon zuvor, geht aus dem Ministeriumsschreiben nicht hervor). Man gehe davon aus, dass Ende 2016 die Umrüstung abgeschlossen sei. Alle anderen Netzbetreiber in Brandenburg hätten jedoch die Umrüstung bereits 2012 abgeschlossen bzw. die Leitungen unter die Erde gelegt.

Wirklich? Ist das aufgedeckte Vollzugsdefizit nur ein Einzelfall? Nun, die EGE wird sich das Leitungsnetz anderer Versorger in Brandenburg ansehen.

Achtsamkeit - Januar 2015

Schleiereule im Flug © Gordana und Ralf Kistowski

Die Katholische Grundschule im nordrhein-westfälischen Ülpenich wurde 2013 als "Nationalparkschule Eifel" und 2014 als "Schule der Achtsamkeit" ausgezeichnet. Dazu passt, dass Schule und Schüler eine Patenschaft für einen Steinkauz abgeschlossen haben. Die Anschrift der Schule lautet übrigens "Eulenweg 10".

In Absprache mit der Schule und mit Unterstützung der Schüler haben EGE-Mitarbeiter kürzlich in einer nahe bei der Schule gelegenen Scheune einen Schleiereulenkasten angebracht. Das Bild unten zeigt das starke Team aus EGE und Schule bei der Vorbereitung. Die Scheune gehört der Familie Limper von Haus Dürffenthal, die fürs Kastenanbringen gerne ihr Einverständnis gab. Den Kasten hat Lehrerin Anne Joist gezimmert. Vielleicht ziehen Schleiereulen ein. Der Platz ist gar nicht schlecht. Schulnahe Schleiereulen wären für die Schüler gewiss ein Erlebnis. Naturschutz ist eine Bildungsfrage und ein Stück Herzensbildung. Engagement für den Naturschutz setzt positive Naturerlebnisse voraus und will früh eingeübt sein.

Wie schön wäre es, würden Kinder die Eulen mit dem herzförmigen Gesichtsschleier beobachten können. Aber wegen all` der chemischen Mittel auf dem Acker, des Unterganges bäuerlicher Wirtschaftsweisen und des ganzen Elendes, das sich auf dem Lande breit macht, sind Schleiereulen so selten. Wie arm eine Kindheit heute doch in dieser Hinsicht ist. Die Katholische Grundschule Ülpenich setzt ein Zeichen für mehr Achtsamkeit auch im Umgang mit der Schöpfung.

Ein starkes Team: Lehrerin Anne Joist, Schülerinnen und Schüler und EGE-Mitarbeiter © Frau Kirch

Zwei Veranstaltungshinweise - Januar 2015

Uhu © Gordana und Ralf Kistowski

Die EGE weist auf zwei Veranstaltungen in Niedersachsen hin, die im Februar 2015 stattfinden:

"Geocaching und Naturschutz" sind am 11. bis 12. Februar 2015 Gegenstand einer Veranstaltung an der NNA Alfred Toepfer Akademie in Camp Reinsehlen bei Schneverdingen. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Details lesen möchten.

"Der Uhu: Zurück, aber weiter in Gefahr." So lautet der Titel eines Vortrages von EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer beim NABU-Rotenburg (Wümme) am 11. Februar 2015 in Rotenburg (Wümme). Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Details lesen möchten.

Von Walnüssen, alten Wespennestern und Alltagsarbeiten - Januar 2015

Waldmaus © Gordana und Ralf Kistowski

Das Jahr ist noch neu und die Brutzeit der Steinkäuze noch fern. Das Wetter lädt nicht gerade zu Tätigkeiten im Freien ein. Die EGE-Mitarbeiter aber denken schon jetzt nicht nur an eine neue Kauz-Generation, sondern sie müssen auch praktisch etwas für sie tun - und dazu gehören allerlei Freilandarbeiten. Beispielsweise das Schneiden der Obstbäume, die Reparatur und Reinigung der vielen Hundert Steinkauzröhren. Dabei beobachten die Leute von der EGE manchmal auch außergewöhnliche Dinge.

So fand Peter Josef Müller einen ungeheuerlich großen Vorrat an Walnüssen, den eine Maus in eine solche Röhre hereingetragen hatte. Die Wald- oder Gelbhalsmaus hatte darin nur ein bisschen Platz gelassen für ihr eigenes Nest. Bei der Reinigung der Röhre war die Maus schon wieder ausgezogen. Verzehrt hatte sie nur einen kleinen Teil des Vorrates. Die Steinkäuze, denen die Röhre eigentlich gehört, hatten sich während des Winters in die Scheune des nahen Bauernhofes verzogen. Gebrütet haben sie wieder in der Röhre - auf vier Eiern und einer Walnuss, die Peter Josef Müller zu entfernen vergessen hatte. Die Röhre hängt in einem alten Walnussbaum. Anderenorts füllen die Mäuse die Röhren mit Kastanien, Eicheln oder Pflaumenkernen - je nach dem, welche Frucht der Baum trägt, in dem die Röhre hängt.

Ein anderes Mal sind es die ausgedienten Nester der Stare oder Wespen, die einer neuen Steinkauzbrut im Wege wären, würden die EGE-Mitarbeiter die Steinkauzröhren nicht sorgsam hüten. Und wenn diese Arbeit getan ist, wartet unerledigter Papierkram: Briefe schreiben an Behörden, Gemeinden, Landwirte und Grundbesitzer, um Verbesserungen in den Steinkauzlebensräumen zu erreichen, für die Zusammenarbeit zu danken, Missstände an Ort und Stelle zu überwinden, die für Steinkäuze so wichtige Viehbeweidung zu organisieren oder einfach nur Kontakt zu halten. Zudem müssen die ermittelten Steinkauzdaten bearbeitet, die Statistiken geführt und ausgewertet werden. Anders als Mäusen Vorräte geht den Steinkauzschützern die Arbeit nicht aus.

Grünlandumbruch: Peinliche Regelungslücke - Januar 2015

Sumpfohreule im Schnee © Rosl Rößner

Über ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art dürften sich am 11.12.2014 Landwirte in Niedersachsen gefreut haben. Dort trat an diesem Tag für den Rest des alten Jahres ein fünfjähriges Dauergrünland-Umbruchverbot außer Kraft. Dem Vernehmen nach haben Landwirte die Gunst der Stunde genutzt und in den verbotsfreien 20 Tagen vielerorts Dauergrünland unter den Pflug genommen.

Zu dem Umbruchverbot war es in Niedersachsen 2009 gekommen. Dort hatte sich nämlich wie in einigen anderen norddeutschen Bundesländern der Anteil des Dauergrünlandes so stark verringert, dass ein solches Umbruchverbot wegen der Agrarumweltvorschriften der Europäischen Union verhängt werden musste. Nachdem in Niedersachsen die Umbruchquote jetzt unter die gesetzliche Fünf-Prozent-Marke fiel, trat mit der von der Landwirtschaft geforderten Bekanntmachung der Zahlen das Verbot außer Kraft.

Der agrarpolitische Sprecher der in Niedersachsen regierenden SPD begrüßte in einer Pressemitteilung das Fallen des Umbruchverbots mit den Worten "Das ist ein positives Signal an die Landwirte in Niedersachsen", appellierte aber zugleich an die Landwirte, die Möglichkeit des Umbruchs "zurückhaltend zu nutzen". Was solche Appelle wert sind, weiß man im Naturschutz nur zu gut.

Mit Beginn des Jahres 2015 ist der Umbruch von Dauergrünland allerdings an neue Vorschriften geknüpft, so dass ein Umbruch - wie schon in den fünf Jahren zuvor - immerhin an bestimmte Auflagen gebunden ist. Auflagen, die allerdings eher unzureichend sind und deren Vollzug fraglich ist.

Die in Niedersachsen seit 685 Tagen amtierende sozial-grüne Landesregierung hat sich zu mehr Naturschutz bekannt, es aber bisher nicht vermocht, einen lückenlosen Schutz des Dauergrünlandes durchzusetzen. In Niedersachsen verringerte sich die Dauergrünlandfläche in den letzten 30 Jahren um mehr als ein Drittel. Die Landwirte brechen das für Grundwasser-, Boden-, Klima- und Naturschutz wichtige Grünland um, weil Ackerkulturen (zumal der Energiepflanzenanbau für die vermeintlich umweltfreundliche Stromerzeugung aus Biogas) lukrativer sind als traditionelle Viehhaltung auf der Weide oder eine Wiesennutzung. Der Umbruch von Dauergrünland ist ein Hauptgrund für den katastrophalen Rückgang vieler Arten - darunter der Sumpfohreule (im Bild).

Silvesternacht - Januar 2015

Artenschutzturm © Rolf Thiemann

Im Spätherbst 2014 kam es der vielen Mäuse wegen zu einigen unverhofften Schleiereulenbruten. So auch im linksrheinischen Bedburg. Von den ursprünglich sieben dort in einem Schleiereulenkasten im Oktober geschlüpften Jungvögeln haben vier überlebt. Einer ist wahrscheinlich bereits auf Reviersuche; die drei anderen unternehmen nächtliche Ausflüge, kommen aber noch zurück an den Platz, an dem sie geschlüpft sind, um dort gemeinsam den Tag zu verbringen: In einem außer Dienst gestellten Trafohäuschen (im Bild). Rolf Thiemann hat es dankenswerterweise zu einem Artenschutzturm entwickelt. Wie die Eulen die Silvesternacht verbracht haben, wissen wir nicht. Dass ihnen die gottlose Knallerei gefallen oder das verpulverte Feuerwerk einen Heidenspaß bereitet haben könnte, ist unwahrscheinlich.

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