Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2021 - Dezember 2020

Sperlingskauz © www.as-naturfotografie.de

Herzlichen Dank sagt die EGE allen Personen, Verbänden und Einrichtungen, die mit Anregungen, Lob und Tadel, auf ideelle oder finanzielle Weise im zu Ende gehenden Jahr die Anliegen der EGE unterstützt haben.

Wenn Sie das alte Jahr mit einer guten Tat beenden oder das neue mit einer solchen beginnen möchten, bedenken Sie bitte die EGE mit Ihrer Spende. Ohne Ihre Unterstützung könnte die EGE nur wenig bis nichts erreichen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Den Jahresbericht der EGE für das Jahr 2020 finden Sie hier (pdf-Datei, ca. 1,16 MB).

Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 200 KB), wenn Sie den diesjährigen Weihnachts-Spendenaufruf der EGE lesen möchten. Die EGE wünscht Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes neues Jahr!

UMK beschließt Signifikanzrahmen - Dezember 2020

Uhu vor Nachthimmel © www.wunderbare-erde.de

Die deutsche Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 11.12.2020 ein 17seitiges Dokument mit einem sperrigen Titel beschlossen: "Standardisierter Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen an Land - Signifikanzrahmen". Die UMK verspricht sich davon, "Klima- und Naturschutz bestmöglich in Einklang zu bringen"; sie spricht von einem "Meilenstein in den Anstrengungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen".

Das Dokument beschränkt die "geeinte Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten mit besonderer Planungsrelevanz" auf zwölf Arten: Baumfalke, Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Schreiadler, Schwarzmilan, Seeadler, Steinadler, Uhu, Wanderfalke, Weißstorch und Wiesenweihe. Drei dieser Arten sollen in der Regel nur dann als kollisionsgefährdet gelten, wenn die Höhe der Rotorunterkante weniger als 30 bis 50 m bzw. im hügeligen Gelände weniger als 80 m beträgt. Diese drei Arten sind Rohr- und Wiesenweihe und Uhu.

Zum Schutz der zwölf Arten sieht der Rahmen artspezifische, im Einzelfall unterschreitbare Regelabstände von Windenergieanlagen zu den Brutplätzen dieser Arten vor - beispielsweise für Baumfalke 350 m, Rohr- und Wiesenweihe 500 m, Uhu 1.000 m, Rotmilan je nach Festlegung der Länder 1.000 bis 1.500 m.

Die Länder können die Liste der relevanten Arten öffnen; die "Umweltministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren verpflichten sich", hiervon "nur restriktiv Gebrauch zu machen". "Abweichungen von der geeinten Artenliste" sind gegenüber der UMK berichtspflichtig.

Auf welchen Erkenntnisquellen Liste, Regelabstände und weitere Setzungen beruhen, geht aus Beschluss und Dokument nicht hervor. Fraglich ist u. a., in welchem Verhältnis diese zu den im Jahr 2015 von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten veröffentlichten abweichenden "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" stehen. Die Verwaltungsgerichte haben diesen Abstandsempfehlungen bislang eine hohe fachliche Bedeutung zugemessen. Dem Vernehmen nach ist der Zusammenschluss der Vogelschutzwarten in Deutschland nicht am Zustandekommen des Beschlusses und des Signifikanzrahmens beteiligt worden. Die UMK scheint über andere Erkenntnisquellen zu verfügen.

Am Ende ihres Beschlusses unterstreicht die UMK "die konstruktive Rolle der Naturschutzverbände beim naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung" und verweist in ihrem Beschluss auf die "Einbindung" des "Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE)" und der "Fachagentur Windenergie an Land". Bundes- und Länderministerien, die Windenergiewirtschaft sowie der BUND sind an diesen Organisationen beteiligt. Das KNE war kürzlich für die Pläne der Bundesregierung eingetreten, den Ausbau der Windenergiewirtschaft per Gesetz zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit zu erheben. Nach längeren Aussprachen in der großen Koalition und auf Drängen der Unionsparteien hat die Bundesregierung diesen Plan, nicht zuletzt wegen seiner Folgen für den Artenschutz, aufgegeben.

Gegenstand des UMK-Dokuments sind u. a. "Ablenkmaßnahmen", welche das Kollisionsrisiko für die genannten zwölf Vogelarten unter die Signifikanzgrenze senken sollen. Evidenzbelegt sind diese Maßnahmen nicht. Größenangaben für solche Maßnahmen trifft die UMK nicht. Dabei hatten in einer vom Bundesumweltministerium geförderten Studie Sachverständige bereits 2013 berechnet, dass um Rotmilane von einer Windenergieanlage wegzulocken, täglich eine Fläche von 2 ha gemäht werden müsse, was bei Anbau von Luzerne, die ungefähr alle fünf Wochen gemäht werden kann, eine Fläche von 70 ha erfordere. Die in der Praxis angebotenen Flächen umfassen zumeist weniger als ein Zehntel dieses Umfanges.

Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geben ergänzend zu Protokoll, dass eine "Neujustierung des Verhältnisses unterschiedlichster Schutzgüter erforderlich sein wird, um den Herausforderungen zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt gerecht zu werden". Gemeint ist eine Neujustierung des Verhältnisses von Klimaschutz und Artenschutz.

NABU und BUND scheinen mit den Beschlüssen zufrieden zu sein; die Windenergiewirtschaft ist es nicht. Die Fachmeinung der Staatlichen Vogelschutzwarten scheint schon seit längerer Zeit keine Rolle mehr zu spielen.

Uhubrutsaison 2020 - Dezember 2020

Video Uhuberingung

Im Frühjahr 2020 kam es in der Eifel zu vielen späten Nachtfrösten. Manche Uhus begannen zum üblichen Zeitpunkt mit der Brut, andere warteten mit der Eiablage auf mildere Nächte. Im Jahr 2020 konnte in der Eifel in 223 Habitaten eine Uhubesiedlung festgestellt werden; das sind zehn mehr als im Vorjahr. Mindesten 164 Uhupaare haben gebrütet (neun weniger als im Vorjahr). Allerdings wurden 21 % der Bruten aufgegeben; im Vorjahr lag der Anteil aufgegebener Bruten bei 16 %. Die auch noch nach dem Schlüpfen der Jungen oft kühle und windige Witterung behinderte die für die Festlegung der Beringungstermine wichtige Altersbestimmung und zwar einfach deswegen, weil die Uhuweibchen auch noch recht alte Küken huderten, so dass Stefan Brücher die jungen Uhus nur selten zu Gesicht bekam. Das Alter der Jungvögel wurde infolgedessen mehrfach unterschätzt. So hatten bei manchen der späteren Kontrollen die Jungvögel das Nest bereits verlassen. Nur durch Verhören war es dann noch möglich, eine früh ausgeflogene von einer gescheiterten Brut zu unterscheiden. An zwei sehr intensiv beobachteten Brutplätzen verschwanden die Junguhus spurlos; an weiteren drei Plätzen vermutlich ebenso.

Die Jungenzahl je erfolgreiche Brut betrug 1,95 Jungvögel. Im Vorjahr lag der Wert bei 2,11. Beringt wurden bei 103 Beringungen 208 Jungvögel (im Vorjahr bei 100 Beringungen 214 Jungvögel). Es gab 33 Bruten mit je einem, 62 mit je zwei, 25 mit je drei, vier mit je vier und eine Brut (erstmalig die zweite in Folge am selben Brutplatz) mit fünf Jungvögeln. Bei vier Bruten konnte die Jungenzahl nicht ermittelt werden. 22 der erfolgreichen Bruten wurden nicht beringt. Rechnet man die durchschnittliche Jungenzahl auf alle erfolgreiche Bruten hoch, ist von 253 Jungvögel auszugehen (im Vorjahr lag die Zahl bei 304). In der Eifel setzt sich der Trend zur Besiedlung von Bauwerken und kleinen Felsen fort. Solche Standorte lassen sich den topografischen Karten nicht in jedem Fall entnehmen. Deswegen und auch wegen möglicher Baum- und Bodenbruten bleiben manche Uhubruten sicherlich unentdeckt. Über die in diesem Jahr an Uhubrutplätzen festgestellten Problemen mit Mufflons und Geocachern hatte die EGE bereits im Oktober berichtet.

In einem Video haben Sonia Marie Weinberger und Stefan Brücher den Ablauf einer Uhuberingung dokumentiert. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie dieses Video anschauen möchten, um die mit einer Uhuberingung verbundenen Mühen zu ermessen. Diese Mühen hat Stefan Brücher in diesem Jahr 103 Mal auf sich genommen.

Beim Schenken an Eulen denken - Dezember 2020

Bartkauz © www.wunderbare-erde.de

Sie sind noch auf der Suche nach einem passenden Weihnachtsgeschenk für Freunde und Verwandte? Vielleicht finden Sie bei der EGE genau das Richtige.

Eine Eulenpatenschaft für eine einmalige Spende in Höhe von 100 Euro: Wildlebende Uhus, Schleiereulen und Steinkäuze, die in diesem Jahr in Deutschland geschlüpft und von Mitarbeitern der EGE mit Ringen der Vogelwarten Helgoland und Radolfzell gekennzeichnet wurden. Die EGE stellt die Patenschaftsurkunde nach Ihren Wünschen auf den Namen der beschenkten Person aus. Mit der Patenschaft gehen Sie und die beschenkte Person keine weiteren Verpflichtungen ein. Selbstverständlich erhalten Sie über den Betrag eine Spendenbescheinigung.

Und auch wenn Sie zu Weihnachten Kinder- und Jugendbücher über Eulen verschenken möchten, sind Sie bei der EGE genau richtig: "Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz" und "Die Uhus vom Dom. Eine Zeitreise durch zwölf Jahrhunderte" von Wilhelm Breuer und "Wer die Eule liebt" von Dorothee Warnecke. Der Erlös kommt den Eulenschutzprojekten der EGE zugute.

Neue Ausgabe von "Nationalpark" erschienen - Dezember 2020

Cover Nationalpark 4/2020

Ob die Weisen aus dem Morgenland heute einem Stern am Nachthimmel noch folgen könnten? Der Sternenhimmel ist zum bedrohten Schutzgut geworden. Die 24-Stunden-Gesellschaft macht die Nacht zum Tag. Ihr künstliches Licht lässt das nächtliche Firmament verblassen und die Milchstraße verschwinden. Die Nacht braucht Schutz und Stille wie die Heilige Nacht. Dunkelheit und Stille drängen sich als neue Schutzgüter großer Schutzgebiete auf. Damit befasst sich die Titelgeschichte der neuen Ausgabe der Zeitschrift "Nationalpark".

Im aktuellen Heft finden Sie eine Vielzahl weiterer Beiträge, darunter in der Reihe "Menschen und Geschichten" eine Buchrezension "mit dem Abstand der Jahre" von EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer "Bei den Tieren daheim". Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 184 KB), wenn Sie diesen Beitrag lesen möchten.

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Herausgeber der Zeitschrift ist der "Verein der Nationalpark-Freunde e.V." Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: "Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk für Freunde und Verwandte sind: Verschenken Sie ein Geschenkabonnement mit vier Ausgaben dieser Zeitschrift.

Zur Kollisionsgefahr von Uhus an Windenergieanlagen - November 2020

Rothirsch vor Abendhimmel © www.wunderbare-erde.de

Uhus können an Windenergieanlagen zu Tode kommen. Das belegen die bekanntgewordenen Kollisionsopfer. Doch wie hoch ist das Risiko? Ist die Kollisionsgefahr nur Teil des hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisikos oder ist das Tötungsrisiko signifikant erhöht? Die Auseinandersetzung darüber ist längst im Gange. Um Windenergieanlagen in Uhulebensräumen abwenden zu können, muss das Tötungsrisiko für Uhus signifikant erhöht sein. Wo aber liegt die Signifikanzschwelle? Kaum eine andere Grenze im Naturschutzrecht ist so hart umkämpft wie diese. Aus aktuellem Anlass hat die EGE ihre Position zum Kollisionsrisiko von Uhus an Windenergieanlagen zusammengefasst. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 88 KB), wenn Sie diese lesen möchten.

Steinkauz-Brutsaison 2020 - November 2020

Steinkauzhabitat © Peter Josef Müller

Die Kölner Bucht ist eines der Dichtezentren des Steinkauzes in Deutschland. Hier liegt das Projektgebiet der EGE zum Schutz des Steinkauzes. Es umfasst die nordrhein-westfälischen Kreise Düren und Euskirchen, den Rhein-Erft-Kreis und - in Kooperation mit dem NABU-Bonn - den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises.

Hier die wichtigsten Zahlen aus den vier Gebieten für 2020: Es wurden 455 besetzte Reviere festgestellt; 52 mehr als im Vorjahr. Das ist ein Plus von 12,9 Prozent. 271 Bruten verliefen erfolgreich. Aus ihnen gingen 927 Jungvögel hervor; beringt wurden 909. Im Vorjahr waren sogar 1.049 Jungvögel registriert worden.

Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 2,10 MB), wenn Sie die ausführlichen Berichte über die diesjährige Steinkauz-Brutsaison aus diesen Gebieten lesen möchten.

Das Steinkauzschutz-Projekt der EGE umfasst u. a. die Pflege und Neuanlage von Obstbäumen sowie die Verteidigung der Steinkauzhabitate vor der Ausweisung von Bauland. Seit kurzem erhalten Steinkauz freundliche Dörfer in den Kreisen Düren und Euskirchen eine Auszeichnung der EGE.

Die EGE dankt allen Personen, die den Erfolg des Steinkauzschutz-Projektes ermöglicht haben: den Aktiven, allen Helfern und den Spendern. Vielleicht möchten auch Sie die Aktivitäten der EGE unterstützen - beispielsweise mit einer Steinkauzpatenschaft. Schreiben Sie einfach an die EGE.

Halloween - Oktober/November 2020

Uhu vor Vollmond © Sonia M. Weinberger & Stefan Brücher

Die Covid-19-Pandemie hält an; sie hält die Menschen auf Abstand. "Social distancing" könnte das Wort des Jahres werden. Die alten und neuen Halloween-Bräuche in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November werden deswegen heuer wohl ganz oder verhaltener ausfallen.

In einer anderen Nacht dieses Jahres, Anfang Mai, sind Sonia M. Weinberger und Stefan Brücher wunderbare Aufnahmen gelungen: eines Uhus vor dem Supervollmond am sternenklaren Nachthimmel. Es sind bemerkenswert schöne Aufnahmen aus einer für den Uhu sicheren Distanz. Man kann sich vorstellen, dass Sonia M. Weinberger und Stefan Brücher beim Beobachten der Atem stockte und sich Gänsehaut breitmachte. Die Aufnahmen fügen sich jedenfalls trefflich ein in die Nacht zum Fest von Allerheiligen, von dem sich der Name "Halloween" ableitet. "ll Hallows' Eve", der Abend vor Allerheiligen.

Klicken Sie bitte hier, wenn Sie das knapp zweieinhalb Minuten lange Video anschauen möchten. Ab sofort ist die EGE auch auf Instagram erreichbar: https://www.instagram.com/ege.eulen/

Ab sofort erhältlich: Neuer Adventskalender der EGE - Oktober 2020

Adventskalender 2020 der EGE

Mit einem neuen Adventskalender wirbt die EGE für den Schutz der Schleiereule. Hinter den 24 Türchen verbergen sich Motive mit Tieren der Dörfer, Felder und Wiesen. Der originelle Adventskalender mit den Maßen 34 x 24 cm ist nur bei der EGE erhältlich. Das Kalenderbild beruht auf einem Aquarell von Bärbel Pott-Dörfer; die Tiere hinter den Türchen zeichnete Michael Papenberg. Die EGE dankt beiden Künstlern für die kostenfreie Bereitstellung der Bilder.

Vielleicht möchten Sie Freunden und Verwandten rechtzeitig zum 1. Dezember mit dem Kalender eine Freude machen. Der Kalender ist ein schönes Geschenk auch für Kinder und Enkel. Der Kalender passt in einen B 4-Umschlag und lässt sich für 1,55 Euro mit der Deutschen Post versenden. Die EGE erbittet für einen Kalender eine Spende von 6,50 Euro, bei einer Bestellung ab fünf Kalendern 5 Euro je Kalender. Die Versandkosten trägt die EGE. Der Erlös fließt in die Eulenschutzprojekte der EGE.

Erhältlich ist zu denselben Bedingungen auch der vorjährige Adventskalender mit Steinkauzmotiv und weiteren Motiven der Bewohner der Streuobstwiesen.

Steinkauz-Adventskalender der EGE 
      © EGE

Bitte richten Sie Ihre Bestellung unter Angabe des gewünschten Motivs per E-Mail an:
  Egeeulen@t-online.de
oder an die Geschäftsstelle der EGE
Breitestrasse 6
D-53902 Bad Münstereifel

Die Spende erbittet die EGE auf ihr Spendenkonto
Postbank Köln
BIC PBNKDEFF
IBAN DE66370100500041108501
Stichwort Adventskalender

Ambitionierte Utopien und agrarpolitisches "Weiter-so" - Oktober 2020

Feldhase © www.wunderbare-erde.de

In wenigen Wochen, am 31.12.2020 endet die Dekade zum Schutz der Biodiversität, die der Deutsche Bundestag vor zehn Jahren ausgerufen hatte. In dieser Dekade wurde der Rückgang der Biodiversität, überdurchschnittlich von Agrarlandschaften, nicht gestoppt, sondern fortgesetzt. Darüber geben die Roten Listen der in Deutschland gefährdeten Pflanzen- und Tierarten Auskunft; sie haben sich nach 2010 nicht verkürzt sondern verlängert. Die häufig als Erfolgsgeschichte apostrophierte positive Bestandsentwicklung einiger weniger Symbolarten des Naturschutzes (u. a. der Wolf) verdanken diese weniger einer planmäßigen Naturschutzpolitik, sondern einem Ende der Verfolgung.

Nach 2010 hat es in Deutschland an ambitionierten Zielvorgaben zum Schutz der Biodiversität nicht gefehlt. Die EU-Kommission setzt in ihrer im Mai 2020 veröffentlichten "Biodiversitätsstrategie 2030" neue Zielmarken. 2030 sollen beispielsweise mindestens je 30 Prozent der Landfläche und Meeresgebiete der EU gesetzlich geschützt sein, soll sich der Erhaltungszustand geschützter Lebensräume und Arten nicht mehr verschlechtern, sollen mindestens 30 Prozent von ihnen einen günstigen Erhaltungszustand oder zumindest einen starken positiven Trend aufweisen. Die Ziele sind ambitionierter denn je und so realitätsfern wie nie. Die Ressortleiterin Wissen der Zeitung "Die Welt", Pia Heinemann, nennt sie angesichts der Wirklichkeit "utopisch". Diese Wirklichkeit kann besichtigt werden: Es sind die Ergebnisse der Reform der EU-Agrarpolitik, auf die sich die Agrarminister der EU gerade geeinigt haben: im Wesentlichen ein ignorantes "Weiter-so". Die Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030 haben die Agrarminister und Agrarministerinnen zur Kenntnis genommen.

Martin Häusling (MdEP) aus der "Europagruppe Grüne" kommentiert die Beschlüsse: "Das Fatale dieses Weiter-so besteht darin, dass auch künftig rund zwei Drittel der Agrargelder als Hektarzahlungen ohne irgendwelche nennenswerten Auflagen an die europäischen Landwirte verteilt werden. Den Rest will der Agrarrat zwar an Umweltauflagen knüpfen, und auch das erst nach einer angeblichen Testphase von zwei Jahren. Doch diese Zahlungen sind bisher eine völlige Blackbox und überdies freiwillig, also ins Belieben der Mitgliedstaaten gestellt. Und das ist tatsächlich neu: Denn bisher waren Umweltauflagen verpflichtend. Das ist jetzt nicht mehr so."

Sport mit Haken - Oktober 2020

Uhu mit Angelhaken im Gefieder © Joachim Achtzehn

Die drei jungen Uhus vom Hildesheimer Dom sind ohne größere Schwierigkeiten flügge geworden. Allerdings ist einer der Jungvögel mit einem Angelhaken in Kontakt geraten (im Bild). Joachim Achtzehn, der die jungen Uhus viele Wochen lang im Kreuzgang fotografisch begleitete, entdeckte auf einer seiner Aufnahmen das tückische Utensil im Gefieder des Vogels. Glücklicherweise richtete der Haken keinen erkennbaren Schaden an. Der Uhu hat den Haken offensichtlich entfernen können; jedenfalls ist er ihn losgeworden, wie Joachim Achtzehn tags darauf bestätigt fand. Hinter dem Dom gibt es Wasserläufe, an denen die Uhus jagen. Vermutlich zog sich der Uhu dort bei der Jagd den Haken zu, der vielleicht noch an einer Schnur im Ufersaum hing. Der Uhu hatte offenbar einen Schutzengel. Gleichwohl sollten Angler mit ihrer Ausrüstung verantwortungsbewusst hantieren. Arglos weggeworfene oder verlorengegangene Angelhaken haben das Potential, ein quälendes Tierdrama auszulösen - nicht nur für fischfressende Vögel wie Reiher und Störche, sondern auch für Uhus.

Von Uhus, Geocachern und Mufflons - Oktober 2020

Mufflon © www.wunderbare-erde.de

Das Nettetal liegt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. In einem Felsen dieses Gebietes brüteten in diesem Jahr erstmals Uhus. Doch die beiden Jungvögel sind aus unbekannten Gründen nicht flügge geworden. Oder gibt es doch ersichtliche Gründe für ein Scheitern der Brut? Das Umfeld dieses Brutplatzes betreffend fand die EGE bemerkenswerte Einträge aus der diesjährigen Uhubrutzeit auf einer Geocaching-Plattform. Am 04. April 2020 schrieb der Geocacher "Streetmaster" ins Logbuch des beim Brutplatz deponierten Caches: "Hier ist in den letzten Wochen ja richtig was los." Und am 16. März 2020 gab der Geocacher "Eifelfindus" bekannt: "Wir beschlossen am heutigen Tage, die Eulen vom Baum zu angeln". Die EGE hofft, dass diese Ankündigung nicht wörtlich zu nehmen ist.

Ältere Einträge zeigen eine Geocacherin, die sich auf dem Weg zum Cache in der Felswand abseilt. Bis zum Beginn der diesjährigen Uhubrutzeit war der Cache längere Zeit nicht aufgesucht worden. Vermutlich hatten die Uhus an diesem Ort dieser leider nur vorübergehenden Ruhe wegen 2020 eine Brut gewagt. Übrigens ist dieses Gebiet ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, also eines der wenigen Gebiete, die nach den Vorschriften den Naturschutzrechts der Europäischen Union streng zu schützen sind. Die Beobachtungen belegen eindrücklich die problematische Seite von Geocaching, das binnen weniger Jahre zu den als "Outdoor-Aktivitäten" und "Natursport" verharmlosten vielen anderen Freizeitnutzungen hinzugetreten ist. Der Cache wurde ohne Wissen und Erlaubnis des Grundeigentümers eingerichtet, was der Selbstverpflichtung der Geocacher, worauf diese regelmäßig verweisen, widerspricht.

Geocaching ist nicht der einzige Missstand in diesem Gebiet: Eine Vielzahl Mufflons richtet an Vegetation und Felsen seit Jahren massive Schäden an. Die vermutlich auf illegale Freilassungen zurückgehende inzwischen 80 Tiere zählende Herde frisst die auf Felsstandorte spezialisierte Pflanzendecke auf und bringt die Hänge ins Rutschen. Die fremdländischen Wildschafe scharren sich Ruheplätze im Hang. Bei jedem Starkregen werden Erd- und Geröllmassen in die Tiefe gespült; es bleibt nur der blanke Fels. Zwar sind Uhus durchaus wehrhaft, aber gegen Mufflons, die sich im Nest eines Uhus breitmachen, ist auch Europas größte Eule machtlos.

Prekär ist die Lage für Uhus auch an einem Felsen an der Kleinen Kyll im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Auch dort registrierte Stefan Brücher 2020 das Ausbleiben des Bruterfolgs. Am Felsen wird geklettert; allerlei Hinterlassenschaften (u. a. ein an den Fels gedübeltes WC) deuten auf menschliche Aktivitäten hin, die hier nicht hingehören. Und auch hier fressen und lagern Mufflons in so großer Zahl, dass den Uhus kaum ein ungestörtes Fleckchen Fels für die Brut bleibt. Das WC war - wie Stefan Brüchers Recherchen ergaben - als Behältnis für einen Geocache gedacht. Auf Brüchers Bemühen hin sollen den Mufflons Grenzen gesetzt werden.

Rückblick - Oktober 2020

Vor wenigen Tagen erhielt die EGE folgende Nachricht von Jannes Bludau aus der Nähe von Osnabrück:

"Ich melde mich mal wieder. Es sind zwar schon einige Jahre vergangen seitdem wir uns schrieben, aber wir haben endlich wieder Schleiereulen! Drei Jungvögel sitzen vor der Öffnung zum Dachboden und erkunden bereits die Umgebung. Dazu haben wir noch Waldohreulen hinterm Haus im Wald und einen Uhu in der Nähe. Aber die Schleiereulen freuen mich und meinen Vater am meisten."

Die Mail des jungen Mannes hat eine Vorgeschichte: Im schneereichen Januar 2010 berichtete die EGE über den Einsatz für Schleiereulen des damals siebenjährigen Jungen auf dieser Website so:

Jannes Bludau 2010

Jannes Bludau ist den Eulen treu geblieben und sie ihm offenbar auch. Diese gute Nachricht wollte Jannes Bludau mit der EGE teilen und die EGE mit Ihnen.

Heimbach-Vlatten ist "Steinkauzfreundliches Dorf" - Oktober 2020

Doris Siehoff (r.) überreicht Ortsvorsteherin Auszeichnung © Ulrich Bergrath

Vlatten bei Heimbach war im Jahr 2019 das Dorf im nordrhein-westfälischen Kreis Düren, in dem die meisten Steinkäuze aufwuchsen. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt dem Einsatz der Dorfbewohner zu verdanken. Um dieses Engagement zu würdigen und einen Ansporn für die kommenden Jahre zu geben, hat die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) den Ort am 22.09.2020 als "Steinkauzfreundliches Dorf" ausgezeichnet. Die ursprünglich für März dieses Jahres vorgesehene, wegen der COVID-19-Pandemie verschobene Auszeichnung wurde nun unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen nachgeholt.

Achim Schumacher, langjähriger Mitarbeiter der EGE, begrüßte in der Jugendhalle in Heimbach-Vlatten die Ortsvorsteherin, Ingrid Müller, Dr. Lutz Dalbeck und Sarah Hartmann von der Biologischen Station Düren, Landwirte und Eigentümer der von Steinkäuzen besiedelten Grundstücke sowie weitere Steinkauzschützer und -freunde. Doris Siehoff, seit 2006 hauptverantwortlich für das Steinkauzprojekt der EGE im Kreis Düren, stellte die Steinkäuze und ihren Lebensraum vor und erläuterte, weshalb es der Kauz in der modernen Umwelt schwer hat und wie Dorfbewohner zum Schutz der Steinkäuze beitragen können. "Leider gibt es in Nordrhein-Westfalen Jahr für Jahr weniger Steinkäuze, auch in der Kölner Bucht", sagte Siehoff. Nur noch etwa 5.000 Paare brüteten im Jahr 2016 in Nordrhein-Westfalen. Das sind ca. 60 Prozent des bundesdeutschen Brutbestandes. Gegenüber der Bestandszählung im Jahr 2003 ging der Bestand in diesem Bundesland um 800 Brutreviere zurück. Gründe für den Bestandsrückgang sind der Flächenverbrauch für Wohnen, Gewerbe und Straßenbau sowie der Schwund alter höhlenreicher Obstbäume und die Aufgabe der Weidetierhaltung. Zudem sterben viele Käuze bei Kollisionen mit dem Kraftfahrzeugverkehr.

Entgegen dem landesweiten Abwärtstrend hat sich der Steinkauzbestand im Projektgebiet der EGE, den Kreisen Düren und Euskirchen, in den letzten zehn Jahren positiv entwickelt. Hier hängt die EGE Nisthilfen in Steinkauzlebensräumen auf. Außerdem werden die Eulen mit Ringen der Vogelwarte Helgoland beringt, um so Informationen über Alter und Ausbreitung der Tiere zu erhalten. Im Jahr 2019 wurden in Vlatten 25 junge Käuze beringt, mehr als in jedem anderen Ort im Kreis Düren und deutlich mehr als früher in Vlatten. Im Jahr 2010 waren dort nur sieben Steinkäuze beringt worden. Diese Steigerung ist vor allem auf das Anbringen von Nisthilfen und den Erhalt von Obstwiesen und -weiden zurückzuführen. Zum Schutz trägt auch der Umstand bei, dass junge Bäume gepflanzt und vor Verbiss geschützt wurden. Sarah Hartman und Dr. Lutz Dalbeck von der Biologischen Station wiesen darauf hin, dass bei der Station hochstämmige Obstbäume alter Sorten bestellt werden können. Außerdem stellten sie das Projekt "Na-Tür-lich Dorf" vor, mit dem unter anderem dorftypischen Vogelarten wie dem Steinkauz geholfen werden soll. Doris Siehoff überreichte Vlattens Ortsvorsteherin Ingrid Müller die Plakette und bedankte sich für den Einsatz der Bürger: "Was die Menschen in Vlatten für den Schutz der Steinkäuze leisten, ist beachtlich und beispielhaft."

Kauz im Kamin - September 2020

Kauz nach der Rettung aus dem Kamin © Familie Schmitz

Steinkäuze leben gefährlich. Sie kollidieren mit Autos, verlieren ihre Lebensräume an neue Baugebiete, ertrinken in Viehtränken oder finden wegen der Aufgabe der traditionellen Grünlandwirtschaft keine Nahrung mehr. Und zu den Bedrohungen zählen auch Kamine. Wie viele Käuze in die abgründigen Schornsteine gelangen und in dieser Falle ums Leben kommen, weiß niemand. Unklar ist auch, ob sie unglücklicherweise hineinfallen oder gezielt darin nach einem Tagesversteck oder Brutplatz suchen oder beide Gründe eine Rolle spielen. So lässt sich das Geschehen auch des folgenden Falles nicht aufklären:

Familie Schmitz aus Zülpich in der Kölner Bucht hat auf ihrem Grundstück schon vor Jahren eine Nisthilfe für Steinkäuze angebracht. Doch bislang zog kein Kauz ein. Umso größer war die Überraschung, als sich im Wohnhaus der Familie auf dem Grund des Kamins ein Steinkauz bemerkbar machte. Familie Schmitz handelte beherzt und entließ den Kauz in die Freiheit. Er war - wie das Foto zeigt - verrußt, aber augenscheinlich unverletzt und er flog problemlos davon. Der Kauz war Anfang Juni 2020 als Jungvogel von Doris Siehoff mit einem Ring der Vogelwarte Helgoland gekennzeichnet worden gut zwölf Kilometer vom Haus der Familie Schmitz entfernt.

Die EGE dankt Familie Schmitz fürs beherzte Eingreifen. Zweckmäßigerweise sollte ein rußgeschwärzter Kauz vorsichtig mit einem feuchten Mikrofasertuch gereinigt werden, damit er sich bei der Gefiederpflege nicht die Schleimhäute kontaminiert und dann vielleicht doch noch zu Schaden kommt.

Der Fall legt nahe, dass sich für Kamine am Rand von Steinkauzrevieren Schutzvorrichtungen empfehlen, um Käuzen aber auch anderen Vogelarten ein trauriges Ende zu ersparen. Wer so zum Schutz der Steinkäuze beitragen möchte, wende sich an den Schornsteinfeger. Schornsteinfeger sollen bekanntlich Glück bringen - und Käuze vor Unglück bewahren.

Uhu und Windenergie - September 2020

Uhufamilie © Heinrich Pützler

Windenergieanlagen können ein Problem sein für Natur und Landschaft - auch für Uhus. Die EGE hat darauf immer wieder hingewiesen und sich zugleich für eine naturschutzgerechte Energieerzeugung ausgesprochen. Der Leitspruch der EGE lautet: Wir müssen die Atmosphäre schützen, ohne die Biosphäre zu zerstören. Diesen Anspruch betont die EGE auch in ihrer Zusammenarbeit mit der Windenergiewirtschaft. So hat die EGE 2017 im Auftrag der DunoAir Windpark Planung GmbH im Kreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) Vorschläge für Uhuschutzmaßnahmen entwickelt und drei potentielle Uhubrutplätze abseits eines Windparks verbessert, um eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Uhupopulation im Gebiet des Kreises Ahrweiler abzuwenden. Diese Maßnahmen wurden als Bedingungen für eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten für die Zulassung einer weiteren Windenergieanlage in einem bestehenden Windpark behördlich festgelegt. Der Ausnahme bedurfte es, weil das Kollisionsrisiko für Uhus an der neuen Windenergieanlage trotz der für die Zeit vom 15.6. bis 15.9. eines jeden Jahres verfügten nächtlichen Abschaltung behördlich als hoch bewertet wurde. In diesem Jahr brüteten die Uhus erstmals an zwei der drei von der EGE im Auftrag der DunoAir Windpark Planung GmbH geschaffenen Brutplätze abseits des Windparks. Einen der Brutplätze zeigt das Bild.

Quo vadis Artenschutz? - September 2020

Kollisionsopfer Waldohreule © Eberhard Giese

Bisher gilt das Tötungs- und Verletzungsverbot der EG-Vogelschutzrichtlinie allen europäischen Vogelarten. Es untersagt nicht nur das willentliche Töten und Verletzen, sondern auch das wissentliche Inkaufnehmen solcher Schädigungen. Deswegen können beispielsweise auch Vogelarten, die nicht bereits auf der Roten Liste stehen, in Zulassungsverfahren von Straßen, Windenergieanlagen und sonstigen Bauvorhaben mit einem Schutz zumindest vor einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko rechnen.

Doch nun schlägt die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Juliane Kokott, in den Rechtssachen C-473/19 und C-474/19 (pdf-Datei, ca. 348 KB) dem EuGH vor, das Tötungs- und Verletzungsverbot nach der Vogelschutzrichtlinie wie folgt auszulegen (Rn. 75 ff., 113):

"Wenn die Beeinträchtigung von Vögeln nicht bezweckt, sondern nur in Kauf genommen wird, gelten die Verbote nach Art. 5 Buchst. a und b der Richtlinie 2009/147 allerdings nur, soweit dies notwendig ist, um diese Arten im Sinne von Art. 2 auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht, und dabei den wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernissen Rechnung trägt."

Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, dass eine identische Auslegung des Absichtsbegriffs in Art. 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie und Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie nicht sinnvoll sei, da dies im Vogelschutz deutlich weiterreichende Auswirkungen hätte. Während das strenge Schutzsystem im Artenschutz der FFH-Richtlinie auf wenige, in der Regel sehr seltene Arten beschränkt sei und Konflikte mit ihnen nicht sehr häufig seien, gelten die Verbote des Art. 5 der EG-Vogelschutzrichtlinie auch für Allerweltsarten, deren Beeinträchtigungen von modernen Gesellschaften bei verschiedensten menschlichen Aktivitäten, etwa der Errichtung von Gebäuden oder im Straßenverkehr in Kauf genommen werde. Die Erhaltung von Allerweltsarten erfordere in der Regel keine Verbote, die schon eingreifen, wenn eine Beeinträchtigung lediglich in Kauf genommen wird. Allerweltsarten seien deshalb so häufig, weil menschliche Aktivitäten ihren Bestand nicht gefährden würden.

Anmerkung der EGE: Was in aller Welt sind Allerweltsarten? Arten, die wie der Mäusebussard, die Schleiereule oder die Waldohreule noch nicht oder Arten wie der Uhu, die nicht mehr auf der Roten Liste stehen? Kann dann deren nicht bezweckter Tod auf Straßen oder an Windenergieanlagen in Kauf genommen werden? Der Schlussantrag der Generalanwältin dürfte die Bestrebungen befördern, den individuenbezogenen Schutz der Vögel zugunsten eines auf die Population bezogenen Schutzes abzusenken. Will heißen: Solange die Population einer Art nicht gefährdet ist, sind Verluste an neuen Straßen, Stromleitungen, Windenergieanlagen usw. hinzunehmen. Eine solche Vorgehensweise strebt das Bundeswirtschaftsministerium zugunsten von Energiewendevorhaben an. Auch Umweltverbände haben sich in der Vergangenheit in dieser Weise positioniert. Ist dies vielleicht ein Teil des "European Green Deal"?

Hildesheimer Domuhus in einer Ausstellung - September 2020

Domuhu © Joachim Achtzehn

Hildesheim, zwischen Hannover und Göttingen gelegen, ist für sein Weltkulturerbe und den 1.000jährigen Rosenstock bekannt - und für die Uhus an der Domkirche. Dr. Dirk Preuß, der Umweltbeauftragte des Bistums Hildesheim, und Joachim Achtzehn, der die Uhus am Dom seit einigen Jahren fotografisch begleitet, laden zu einer Fotoausstellung "Hildesheimer Domuhus" ein. Die Ausstellung findet anlässlich der "Kunstmeile Osterstraße & Ostertor, Hildesheim 2020" statt. Die Ausstellung wird am Freitag, den 04. September 2020 um 19 Uhr in den Räumen der Kaffeerösterei Schuler, Osterstraße 6, 31134 Hildesheim eröffnet. Die Ausstellung ist bis zum 03. Oktober 2020 während der Geschäftszeiten jeweils Mittwoch bis Freitag von 10 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr zu besuchen.

Buchtipp: Die Eulen Europas - August 2020

Buch-Cover © Kosmos Verlag

Die beiden Autoren des Standardwerks "Die Eulen Europas", Wolfgang Scherzinger und Theodor Mebs, haben mehr als 60 Jahre lang intensiv und mit Hingabe die Eulen Europas erforscht. Jetzt, 20 Jahre nach der ersten und 12 Jahre nach der zweiten Auflage dieses Buches, ist eine dritte, überarbeitete und aktualisierte Auflage erschienen.

Im Vorwort dieser Auflage schreibt Wolfgang Scherzinger: "Aus dem Schummer von Mythen und Märchen sind die Eulen in einem bisher nicht gekannten Maße ins Rampenlicht breiter Interessenskreise gerückt. Vom Kinderbuch bis zur Eulen-Show, von der Fachzeitschrift bis zur Welt-Eulen-Konferenz haben die Eulen ihr Außenseiter-Image abgestreift. Dank des wachsenden Engagements zum Schutz dieser ungewöhnlichen Vogelgruppe, dank langjähriger Beringung und neuer Telemetrie-Systeme, die jeden Ortswechsel selbst über Kontinente registrieren, mit Hilfe automatischer Kameras und Nachtsichtgeräte, die eine Beobachtung bei Dunkelheit ermöglichen, dank handlicher Aufnahmegeräte für bioakustische Feldarbeit und zunehmender Etablierung von Labors für genetische Analysen kam in wenigen Jahren eine Fülle wegweisender Forschungsergebnisse zur Veröffentlichung, die eine Überarbeitung und Aktualisierung der "Eulen Europas" jedenfalls für gerechtfertigt und geraten machen."

Wilhelm Breuer hat das gewichtige Buch rezensiert. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 280 KB), wenn Sie seine Buchbesprechung lesen möchten.

Bildungs(not)stand im Naturschutz - August 2020

Schachbrettfalter © www.as-naturfotografie.de

Im August 2020 haben Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Ergebnisse einer Umfrage zu Natur und biologische Vielfalt 2019 veröffentlicht. Dabei wurden mehr als 2.000 Personen zu den Themen biologische Vielfalt, Mensch-Natur-Beziehung, Schutzgebiete, Energiewende, Agrogentechnik, Artenkenntnis und Chancen der Digitalisierung befragt. Nach Meinung von BMU und BfN ist die Studie in ihrer Aussagekraft für ganz Deutschland repräsentativ und bezieht Menschen aus allen Regionen und sozialen Milieus ein.

Seit 2009 werden solche Studien im zweijährigen Abstand durchgeführt und veröffentlicht. Die Ergebnisse sind teils ermutigend, teils besorgniserregend oder auch nur erstaunlich. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Studie. Die EGE greift einige bemerkenswerte Befunde heraus:

Der Anteil der Befragten, die voll und ganz davon überzeugt sind, dass der Mensch die Natur schützen muss, ist von 54 Prozent im Jahr 2009 auf 75 Prozent im Jahr 2019 gestiegen. 26 Prozent der Befragten sind der Ansicht, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müsse sich der Naturschutz der Wirtschaft unterordnen; 2017 lag der Anteil noch bei 31 Prozent. Gesunken ist im selben Zeitraum auch der Anteil derjenigen, die in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine Reduzierung von Naturschutzausgaben befürworten, nämlich von 62 auf 46 Prozent der Befragten.

Alarmierend ist der Umstand, dass 77 Prozent der Befragten den Begriff "Natura 2000" nicht kennen; 16 Prozent haben zwar schon davon gehört, kennen aber dessen Bedeutung nicht. Nur sieben Prozent geben an, den Begriff nicht nur zu kennen, sondern auch zu wissen, was er bedeutet. Immerhin 89 Prozent der Befragten kennen den Begriff Naturschutzgebiet und wissen nach eigenen Angaben um seine Bedeutung (100 Jahre nach der Einrichtung der ersten Naturschutzgebiete in Deutschland). Beim Nationalpark sind es (50 Jahre nach der Einrichtung des ersten Nationalparks in Deutschland) 76 Prozent.

Die Wende hin zu einer überwiegenden Versorgung aus erneuerbaren Energien halten 60 Prozent der Befragten für richtig, acht Prozent für falsch. Beide Anteile sind seit 2015 ungefähr stabil geblieben. Windenergieanlagen an Land finden 23 Prozent der Befragten gut; von weiteren 47 Prozent werden sie akzeptiert. Neun Prozent lehnen die Anlagen ab; 20 Prozent missfallen die Anlagen. Windenergieanlagen an Land werden überproportional von unter 30jährigen (32 Prozent) und Befragten mit hoher Bildung befürwortet (29 Prozent). 2011 lagen die Zustimmungswerte für Windenergieanlagen an Land noch um neun Prozent höher: 28 Prozent der Befragten fanden sie gut; 51 Prozent gaben an, sie zu akzeptieren. Fünf Prozent der Befragten lehnten sie damals ab und 14 Prozent bekundeten Missfallen. Solaranlagen auf und an Gebäuden befürworten aktuell 58 Prozent, auf Wiesen und Feldern aber nur oder immerhin noch 21 Prozent der Befragten. 24 Prozent der Befragten finden eine Zunahme der Maisfläche für die Energiewende gut; 2011 waren es nur 15 Prozent der Befragten.

Man darf annehmen, dass die aktuellen Ergebnisse das Naturschutzbewusstsein widerspiegeln und insofern die Erfolge und Misserfolge von Bildungsbemühungen im Naturschutz. Die Umfrageergebnisse belegen, dass auch mehrheitlich geteilte Bewertungen fragwürdig oder an der Sache des Naturschutzes vorbeigehen können. Insofern geben die Ergebnisse Anlass für eine Intensivierung und möglicherweise auch Korrekturen in der Naturschutzbildung.

Koinzidenz - August 2020

Junge Uhus am Hildesheimer Dom 2020 © Joachim Achtzehn

Am Hildesheimer Dom sind in diesem Jahr um Ostern herum drei Uhus geschlüpft. Im Schutz des Kreuzganges sind sie aufgewachsen (im Bild). Zwar verbringen sie hier bisher immer noch den Tag, aber nachts unternehmen sie Streifzüge in die Umgebung. Wir dürfen annehmen, dass die Altvögel die Jungen dort zum Jagen anleiten. Morgens kehren die Jungen in den Kreuzgang zurück.

Die jungen Uhus der Vorjahre gaben den Kreuzgang als Tagesaufenthaltsort stets erst Mitte August dauerhaft auf. Ob die diesjährigen Jungvögel diese Tradition fortsetzen, bleibt abzuwarten. Der 15. August ist das Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel ("Mariä Himmelfahrt"). Es ist das Patronatsfest des Hildesheimer Domes.

Am Dom wird die Koinzidenz (das zeitliche Zusammentreffen) von Ostern und dem Schlupftermin der Uhus sowie von Mariä Himmelfahrt und dem Abschied der Uhus vom Dom mit einem besonderen Interesse registriert.

Wie Natur und Landschaft Stück für Stück verplant und bebaut werden - August 2020

Steinkauz © www.as-naturfotografie.de

Die Stadt Zülpich am Rand der Eifel plant ein neues Baugebiet. Auf 2,3 ha Acker- und Grünland sollen 33 Einfamilienhäuser entstehen. Ohne Umweltbericht und ohne Ausgleich für Natur und Landschaft. Der erst vor wenigen Jahren befristet eingeführte und von Anfang an umstrittene § 13 b des Baugesetzbuches macht es den Städten und Gemeinden leicht, ohne viel Federlesen neue Baugebiete auszuweisen. Gedacht hatte sich der Gesetzgeber diese Möglichkeit zum Abbau verschärfter Wohnungsnot. Wie längst erwiesen ist, sind es vor allem davon am wenigsten betroffene ländliche Kommunen, die diese Option exzessiv ausnutzen. Zülpich bleibt mit dem aktuellen Bebauungsplan knapp unter der maximal zulässigen Flächeninanspruchnahme. Das nächste Plangebiet bahnt sich nahtlos nach salamitaktischer Manier aber bereits an.

Das Baugebiet rückt übrigens bis auf 60 Meter an den Brutplatz eines Steinkauzpaares heran. Nicht schlimm, attestiert das in der Sache von der Stadt Zülpich beauftragte Gutachterbüro. Für Käuze werde die Lage erst beim Unterschreiten einer Fluchtdistanz von 50 Meter ernst. Für den Revierverlust von 2,3 ha Nahrungshabitat bringen die studierten Biologen ganze 0,5 ha Kompensation ins Spiel.

Die EGE hat sich zum Fall zu Wort gemeldet. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 120 KB), wenn Sie die an die Stadt adressierte Stellungnahme lesen möchten. Der Fall verdeutlicht, wie in Deutschland täglich 56 ha Natur und Landschaft ohne ein ernsthaftes Bemühen, die damit verbundenen Schäden an Natur und Landschaft zu bewältigen, bebaut werden. Ohne nennenswerten behördlichen Einwand und unter tatkräftiger Mitwirkung von Fachleuten der Biologie. Ein alltäglicher Fall und die Erklärung für ein nahezu allfälliges staatliches und kommunales Versagen auf dem Feld des Naturschutzes.

Ortsumfahrungen: Steinkäuze bleiben auf der Strecke - August 2020

Überfahrener Kauz an der B 56 im Kreis Düren © Doris Siehoff

An einer vielbefahrenen Ortsdurchfahrt wünschen sich manche vielleicht ihr Geschäft, aber wohnen möchte dort niemand. Ortsumfahrungen werden deshalb nicht nur gefordert und geplant, sondern auch gebaut. Die Entlastung für Anwohner der alten Straße bringt allerdings die Anwohner der neuen bisweilen in Lebensgefahr - so auch den Steinkauz. Im Projektgebiet der EGE sind eine ganze Reihe Ortsumfahrungen geplant oder bereits im Bau, die Brut- und Nahrungshabitate von Steinkäuzen zerstören oder ihre Flugwege durchschneiden. Ein jüngstes Opfer lag Ende Juli 2020 tot am Rand der Bundesstraße 56 n. Dabei ist erst ein Abschnitt dieser Umfahrung der Orte Soller und Frangenheim für den Verkehr freigegeben.

Fünf Kilometer vom Fundort entfernt war das Kauzweibchen mit der Ringnummer 4418110 als Nestling am 28.05.2014 von Doris Siehoff beringt worden. 2015 hatte es sich in Soller angesiedelt und gebrütet. Damals war die Straße noch nicht im Bau. Möglicherweise hatte es auch 2020 in Soller gebrütet; vielleicht in dem nächstgelegenen Revier, wo in diesem Jahr vier Jungvögel geschlüpft sind. Dann besteht immerhin die Hoffnung, dass sich die Jungen zum Unglückszeitpunkt bereits selbst versorgen konnten und ohne die Mutter überlebt haben.

Es war dies nicht der erste Totfund an dieser Bundesstraße in diesem Jahr. Nicht weit von dem oben genannten Fundort entfernt fanden die Mitarbeiter der EGE auf dem Fahrradweg längs der Straße im Mai 2020 einen toten Kauz mit Brutfleck (im Bild). Dieser Kauz war 2019 im Nachbarkreis Euskirchen von Peter Josef Müller beringt worden. Es ist zu befürchten, dass die Jungen dieses tödlich verunglückten Weibchens verhungert sind. Denn in der der Unglücksstelle nächst gelegenen Nisthilfe lagen nach dem Unglücksfall zwei tote junge Steinkäuze.

Doris Siehoff hat die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung über die beiden Funde in Kenntnis gesetzt und die Behörde aufgefordert, auf Ortsumfahrungen durch Steinkauzreviere zu verzichten oder mit dichten Bepflanzungen Käuze bei der Kreuzung von Straßen zu Überflügen in größerer Höhe zu bewegen. Auch Streckenführungen im Einschnitt und eine Geschwindigkeitsbegrenzung könnten das Tötungsrisiko senken. Allerdings ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Überwachung weitgehend wirkungslos. Auch der im Mai aufgefundene Kauz verunglückte ausweislich der obigen Aufnahme in einer Tempo-50-Zone.

Die beiden Totfunde sind reine Zufallsfunde und vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, sagt Doris Siehoff. Es ist wie bei den Kollisionsopfern unter Windenergieanlagen: Kein Mensch sucht systematisch nach den Opfern, aber Marder und Füchse finden die Opfer oft noch in derselben Nacht oder Greifvögel und andere Aasfresser am nächsten Morgen. Für die Käuze im östlichen Gebiet des Kreises Düren wird es zukünftig noch gefährlicher werden. Denn zusammen mit der Fertigstellung der Ortsumfahrungen Soller/Frangenheim und Düren Ost wird die B 56 von Zülpich bis zur Autobahnanschlussstelle nördlich von Düren bald zu einer Schnellstraße ausgebaut sein und erheblichen Verkehr nach sich ziehen. Weitere Ortsumfahrungen sind in diesem Raum geplant, so etwa um Kelz und Golzheim. In Golzheim droht gleich drei Steinkauzpaaren der Tod auf dem Asphalt und nachrückenden Käuzen im freigewordenen Revier ein gleiches Schicksal.

Familienzuwachs - Juli 2020

Fünf junge Schleiereulen © Ulrich Bergrath

Die Familienverhältnisse bei Schleiereulen sind bisweilen schwer zu durchschauen. So stand auch Peter Josef Müller vor einem Rätsel, als er am 13. Juli 2020 auf fünf Schleiereulen in einem Schleiereulenkasten im Kreis Euskirchen traf. Vier der fünf Eulen waren kurz vor dem Ausfliegen, der fünfte Jungvogel indessen gerade erst zehn Tage alt. Entstammte er möglicherweise einer im selben Kasten erfolgten zweiten Brut?

Mit diesem Rätsel kann man durchaus leben. Aber würden die Altvögel sich des fünften Jungvogels noch erinnern und ihn mit Nahrung versorgen, wenn die vier größeren den Kasten erst einmal verlassen haben? Peter Josef Müller mochte es nicht darauf ankommen lassen, nahm die jüngste Schleiereule fürs erste in seine Obhut, versorgte sie und suchte nach einer neuen Familie für den Nachzügler. Ulrich Bergrath, wie Peter Josef Müller Mitarbeiter der EGE, wusste in einem Dorf, gut 40 Kilometer entfernt, eine aufnahmefähige Schleiereulenbrut mit teils ähnlich alten Schleiereulen. Den dort sechs jungen Eulen wurde schließlich eine siebte hinzugesetzt. Aufgrund der guten Nahrungsversorgung dürfte auch sie satt und groß werden. Das Bild zeigt fünf der sieben Eulen - in der Mitte die hinzugekommene Eule.

Eulen-Rundblick Nr. 70/2020 erschienen - Juli 2020

Titelseite Eulenrundblick 70

Die Ausgabe 70/2020 des Eulen-Rundblicks ist da. Der Eulen-Rundblick ist keine Zeitschrift der EGE, sondern die Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz bedrohter Eulen (AG Eulen). In dem 142 Seiten umfassenden Heft finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen über Eulenschutz und Eulenbiologie, beispielsweise über die Bestandstrends der Eulen in Deutschland, Berichte über die Wiederansiedlung des Habichtskauzes in Österreich, Tschechien und Deutschland sowie die Erkenntnisse aus der Videobeobachtung aus Schleiereulenbruten. Im Heft außerdem:

Der Eulen-Rundblick erscheint einmal jährlich. Er enthält Originalbeiträge, Fachberichte und Informationen über Biologie und Schutz der Eulen. Das Jahresabonnement kostet 15 Euro einschließlich Porto und Versandkosten. Bestellungen richten Sie bitte an Herrn Klaus Hillerich, Röntgenstr. 7, 64823 Groß-Umstadt,  klaus.hillerich@t-online.de.

Von einem Kalb namens Udo - Juli 2020

Rinder © www.wunderbare-erde.de

"Feuerwehr rettet Kalb aus Güllegrube." Diese Nachricht aus Braunschweig verbreiten die Medien in Windeseile nicht ohne einen Hang ins Sentimentale. Ein Beinahe-Tierdrama mit Happy End - zufällig an einem Freitag, dem Veggiday des einstigen christlichen Abendlandes. Leser, Hörer und Zuschauer erfahren sogar den Namen des Kalbs: es heißt Udo. Von Udos Haltungsbedingungen erfährt man indessen nichts. Wo Nutztiere Namen haben, mag es um ihre Haltung und die Umstände ihres gewaltsamen Todes nicht so schlecht bestellt sein, möchte man hoffen. In Deutschland enden jährlich etwa 320.000 Kälber im Schlachthof. Zum Zeitpunkt ihres Todes wie während der Mast abgeschottet vom Verbraucher, der aus einsichtigen Gründen beides nicht sehen will, aber mit seinem Kaufverhalten ein Geschäft in Gang hält, das in jeder Hinsicht unmenschlich ist.

Nach Angaben von Animal Equality Germany e.V. verenden in Deutschland bis zu 200.000 Kälber alleine in den ersten drei Monaten ihres Lebens. Dabei handelt es sich vor allem um männliche Tiere. Der Grund: Während weiblichen Kälbern, so wie ihren Müttern, ein Leben als Nutztier in der Zucht und Produktion bevorsteht, sind männliche Kälber im "System Milch" wirtschaftlich wertlos. Im Vergleich zu den Zuchtlinien der Rinder in der Fleischindustrie, setzen männliche Kälber zudem deutlich weniger Masse an und werden daher selten an Fleischproduzenten weiterverkauft. Die Aufzucht männlicher Kälber ist für Landwirte kaum profitabel. Um die Kosten für eine gesetzmäßige Schlachtung zu sparen, werden tausende männliche Kälber deshalb illegal getötet oder derart vernachlässigt, dass sie sterben. Der Marktwert eines Kalbes betrug im Oktober 2019 gerade einmal zwischen 8,49 und 49,71 Euro.

Glaubt man den Umfragen, sind Menschen in Deutschland durchaus gewillt, mehr Geld für bessere Haltungsbedingungen der Nutztiere auszugeben. Die Verkaufszahlen vermitteln allerdings ein anderes Bild: Günstige Fleischprodukte aus industrieller Tierproduktion verkaufen sich immer noch am besten. - Der Schlachtbetrieb bei Tönnies läuft wieder an und die Grillsaison auf vollen Touren. Das Kalb ist namenlos und aus Gold.

Neue Eckpunkte zu "Vogelschutz und Windenergie" - Juli 2020

Rohrweihe © www.wunderbare-erde.de

Bereits Mitte Mai 2020 hat die deutsche Umweltministerkonferenz (UMK) als Teil ihrer Bemühungen für einen forcierten Ausbau der Windenergie ein Papier beschlossen mit dem Titel "Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergieanlagen" (pdf-Datei, ca. 236 KB). In diesem Papier legt die UMK die artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen aus.

Die UMK plant: Bis zum 15. Juli 2020 soll der Entwurf für einen " Rahmen zur Bemessung von Signifikanzschwellen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf tötungsgefährdete Vogelarten an Windenergieanlagen" (pdf-Datei, ca. 484 KB) vorgelegt werden (s. TOP 4 des Protokolls). Von einer Einbeziehung des Bundesamtes für Naturschutz und der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten ist im UMK-Beschluss nicht die Rede. Das geplante Papier soll Maßstab für den Umgang mit dem Vogelschutz beim Ausbau der Windenergie in den Ländern werden.

Beobachter gehen davon aus, dass damit eine Ablösung der "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen" erreicht werden soll, dem sogenannten "Helgoländer Papier". Die Windenergiewirtschaft dringt u. a. auf die Reduzierung der bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen zu beachtenden Vogelarten sowie die Reduzierung des Umfanges von Untersuchungen über die Betroffenheit von Vogelarten im Umfeld geplanter Windenergieanlagen.

Straßensperrung zum Schutz von Steinkäuzen - Juni 2020

Zwei junge Steinkäuze © www.as-naturfotografie.de

In Leverkusen wurde gerade für vier Wochen eine Straße gesperrt - zum Schutz der dortigen Steinkäuze. Im Raum Leverkusen ist der Steinkauz zwar keine Ausnahmeerscheinung, aber doch ein seltener Brutvogel. Mit der befristeten Sperrung einer Straße durch den Steinkauzlebensraum sollen insbesondere die noch unerfahrenen flüggen Steinkäuze vor einer Kollision mit Kraftfahrzeugen bewahrt werden. Bestandsentwicklung und Schutz des Steinkauzes in Leverkusen waren 2016 Gegenstand einer Bachelorarbeit von Hans Tolksdorf an der Hochschule Osnabrück. Tolksdorf hatte die Eignung des Gebietes für den Steinkauz untersucht, Vorschläge für den Schutz des Steinkauzes entwickelt und diese teilweise realisieren können. Die EGE hatte die Arbeit 2017 mit dem "Wilhelm-Bergerhausen-Förderpreis" der EGE ausgezeichnet.

Hildesheimer Domuhus machen Fortschritte - Juni 2020

Wanderfalke auf dem Wetterhahn des Hildesheimer Doms © Joachim Achtzehn

Die drei jungen Uhus im Kreuzgang des Hildesheimer Doms (unten im Bild) sind gut neun Wochen alt. Mittlerweile schaffen sie es bereits auf die Grabkreuze. Das Ende der Infanteristenzeit bahnt sich an. Das Uhuweibchen verbringt den Tag zumeist im Kasten, in dem die Jungen an Ostern geschlüpft sind. Das Weibchen hat die Jungvögel von dort aus im Blick. Manchmal ist auch das Männchen anwesend. An einigen Tagen saß es über den Jungen wachend in der Höhe des 1.000jährigen Rosenstocks an der Apsis des Domes. Bisher verlief die Infanteristenzeit ohne Zwischenfälle. Die einige Male warnend über dem Kreuzgang auftauchenden Wanderfalken (einer im Bild oben) von der 400 m entfernten Andreaskirche versetzten Menschen und Uhus zwar zeitweilig in eine gewisse Alarmbereitschaft, aber Konflikte wurden bisher nicht beobachtet. Die Jungen der Wanderfalken sind bereits flügge. Die gut platzierten Hinweise für Besucher, die am Dom, an Dommuseum und Museumsshop angestellten Personen und natürlich Angelika Krueger, Joachim Achtzehn und weitere Uhufreunde sorgen für die Sicherheit der Hildesheimer Domuhus. Die Besucher verhalten sich ausgesprochen rücksichtsvoll. Wie in allen Jahren zuvor, sind die Domverantwortlichen den Uhus sehr gewogen. Auf diesem Wege sagt die EGE allen ein großes Dankeschön! Insbesondere auch den Personen, die morgens aufräumen, was eine fünfköpfige Uhufamilie nach einem Nachtmahl hinterlässt.

Zwei der drei jungen Domuhus © Joachim Achtzehn

Frühlingsboten, Frost und Uhus - Juni 2020

Titelbild © Sonia M. Weinberger und Stefan Brücher

Im April 2020 haben wir an dieser Stelle ein Video vorgestellt, das Stefan Brücher bei der Suche nach Uhus in Steinbrüchen zeigt und natürlich die Uhus selbst. "Steine, Schlamm und Uhus", so war dieser Bericht überschrieben. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Stefan Brücher auf seinen Kontrollgängen an ungewöhnlichen Brutplätzen der Uhus in der Eifel noch einmal über die Schulter schauen möchten.

Das Video ist innerhalb kürzester Zeit nicht nur auf ein großes Interesse gestoßen, sondern es hat auch ein ungewöhnlich positives Echo gefunden. Nun hat die Dokumentation eine Fortsetzung erfahren: "Frühlingsboten, Frost und Uhus". Der gut 17minütige Film führt Sie zu Beginn des Frühlings 2020 in die Lebensräume der Eifel-Uhus. Der Beitrag gewährt einen unverstellten Einblick in die Lebensweise Europas größter Eulenart. Zugleich erfährt der Zuschauer von den Gefahren, denen Uhus ausgesetzt sind und welche Anstrengungen Stefan Brücher und seine Mitarbeiter von der EGE zum Schutz der Uhus unternehmen. Das Video überrascht mit wunderbaren Aufnahmen; es ist ein eindrucksvolles Statement für den Naturschutz. Bitte schauen Sie selbst.

Albrecht Jacobs zum 80sten Geburtstag - Juni 2020

Drei junge Uhus © www.wunderbare-erde.de

Albrecht Jacobs im Weserbergland. Seit fast 70 Jahren ist er mit Uhus verbunden. Mit einem Buch fing es an: "Strix. Die Geschichte eines Uhus". Svend Fleurons illustrierte Schilderungen aus dem Leben Europas größter Eulenart weckten das Interesse des jungen Albrecht Jacobs. Das war zu Beginn der 1950er Jahre. Deutschland war mit dem Wiederaufbau beschäftigt, die Vogelwelt - von heute aus betrachtet - fast unversehrt, der Uhu aber im Weserbergland schon lange zuvor verschwunden. Albrecht Jacobs Interesse galt der Vogelkunde, dem Vogelschutz und dem Uhu.

In den 1970er Jahren stieß Albrecht Jacobs zur damaligen "Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus", aus der die "Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen" hervorging. Albrecht Jacobs war der Hauptverantwortliche dieser Aktion für Niedersachsen. Dort hatte der Diplom-Ingenieur mit elektrotechnischem Knowhow, Umsicht und pädagogischem Geschick viel zur Umrüstung der für Uhus gefährlichen Mittelspannungsmasten beigetragen, Steinbruchbetreiber und Öffentlichkeit für den Schutz von Uhulebensräumen gewonnen und die Rückkehr der Uhus vorbereitet.

An diese Anfänge einer lebenslangen Begeisterung für den Uhu erinnert heute die EGE. Am 10. Juni 2020 ist Albrecht Jacobs 80 Jahre alt geworden. Eine Würdigung seines Einsatzes erschien 2015 in der Zeitschrift Eulen-Rundblick. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 400 KB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten.

Die EGE wünscht Albrecht Jacobs Gesundheit, die glückliche Fortsetzung seiner Mission für den Naturschutz und im Jubiläumsjahr 80 erfolgreiche Mauerseglerbruten in den Nistkästen an seinem Haus in Stadtoldendorf.

Neue Ausgabe von "Nationalpark" erschienen - Juni 2020

Braunfleckiger Perlmutterfalter mit Bläuling © Achim Schumacher

Die Natur am Mekong, Insekten für die Seele, Berichte aus den Nationalparken Bayerischer Wald, Eifel und Kellerwald-Edersee und vieles mehr bietet die neue 46 Seiten starke Ausgabe der Zeitschrift Nationalpark. Dazu zählt auch der Beitrag "Des Schusters Bienen" von EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 184 KB), wenn sie seine Geschichte vom andauernden Verlust biologischer Vielfalt lesen möchten.

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Herausgeber der Zeitschrift ist der "Verein der Nationalpark-Freunde e.V." Die Zeitschrift erscheint im Oekom Verlag. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: "Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Der Abonnent bleibt einem Mann verbunden, der ab Beginn der 1970er Jahre mit dem Mut zur Emotion und dem Gewicht einer Feder dem Naturschutz eine Stimme gab und zu Format verhalf: Dr. h.c. Horst Stern. Der im Januar 2019 verstorbene Journalist war Mitbegründet der Zeitschrift "Nationalpark".

Drei junge Uhus am Hildesheimer Dom - Mai 2020

Junger Uhu am Hildesheimer Dom © Angelika Krueger

Die Uhus vom Hildesheimer Dom haben bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei sind sie keineswegs die einzigen Uhus an einem Dom. Am Hildesheimer Dom brüten sie nunmehr seit 2014 - heuer das siebte Mal in Folge. Letztes Jahr scheiterte die Brut, weil das Männchen in der Brutzeit einer Trichomonadeninfektion erlag, so dass das Weibchen das Gelege verlassen musste, um sich selbst mit Nahrung zu versorgen. Im Winter 2019/20 stellte sich schließlich ein neues Männchen ein.

Um Ostern 2020 sind in dem vom Bistum Hildesheim eigens für Uhus eingerichteten Brutplatz über dem Kreuzgang des Doms drei Jungvögel geschlüpft. Diese haben in den vergangenen Tagen den Brutplatz verlassen; sie bewegen sich nun als Infanteristen im Kreuzgang. Das Bild zeigt einen der Jungvögel auf seinem Weg vom Dach ins Innere des Kreuzganges. Dort blüht gerade der 1.000jährige Rosenstock (im Bild unten), der im Gründungsmythos des Bistums eine große Rolle spielt. Bis die jungen Uhus fliegen und den Kreuzgang verlassen können, werden noch einige Wochen vergehen. Insofern vereint der Dom gerade zwei Attraktionen: den blühenden Rosenstock und junge Uhus. Die Legende vom Rosenstock (es handelt sich um eine Hundsrose Rosa canina) , geht bis in die Gründungsgeschichte des Bistums Hildesheim um das Jahr 815 zurück. Acht Wochen nach der völligen Zerstörung des Hildesheimer Domes im März 1945, bei der auch der Rosenstock verbrannte, sprossen aus seiner von Trümmern verschütteten Wurzel 25 neue Triebe hervor. Die Geschichte der Uhus vom Hildesheimer Dom erzählt das Buch "Die Uhus vom Dom - Eine Zeitreise durch zwölf Jahrhunderte", das im Buchhandel und bei der EGE erhältlich ist.

"Es dürfen immer nur sieben Personen gleichzeitig in den Kreuzgang", berichtet der Umweltbeauftragte des Bistums, Dr. Dirk Preuß. Diese Beschränkung dient der Einhaltung der zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie geltenden Abstandsregeln. Sie dürften auch die Uhus vor allzu aufdringlichen Besuchern schützen.

1.000jähriger Rosenstock am Hildesheimer Dom © Angelika Krueger

Bericht zur Lage der Natur in Deutschland - Mai 2020

Rebhühner im Regen © www.wunderbare-erde.de

Im Mai 2020 veröffentlichten Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz den Bericht "Die Lage der Natur in Deutschland". Auf 38 Textseiten und in Anhängen dokumentieren die beiden Herausgeber die Situation von Lebensraumtypen und Arten. Darunter sind vor allem solche, die Deutschland besser schützen muss, soll ein seit 2015 anhängiges EU-Vertragsverletzungsverfahren eingestellt und eine Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof abgewendet werden. Der Erhaltungszustand fast der Hälfte dieser Lebensraumtypen und eines Drittels dieser Arten in Deutschland ist unzureichend oder schlecht. Die Lage hat sich im Berichtszeitraum 2013-2019 teilweise deutlich verschlechtert; beispielsweise die der Brutvögel der Agrarlandschaft.

Der Bericht ist bemüht, die Misere sprachlich ins Positive zu wenden: Statt von einem enormen Vollzugsdefizit spricht der Bericht "vom großen Potential" von FFH- und Vogelschutzrichtlinie für den Naturschutz und betont Erfolge: "Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen können und konnten bisher durch konsequentes (Naturschutz-)Handeln lokal und regional viele Erfolge erzielt werden." Nur national offenbar eher nicht. Die Ursachen für so viel Erfolglosigkeit (im Bericht neutral die "Treiber für Veränderungen") kommen nicht von Ungefähr: Sie sind das Werk nationaler und gemeinschaftlicher Politik zugunsten robuster Wirtschaftsinteressen - vor allem, aber nicht allein in der Landwirtschaft.

Positiv immerhin: Der Klimawandel ist für die bisherigen Verschlechterungen offenkundig bedeutungslos. Aber "zahlreiche Studien belegen dessen zunehmende Bedeutung", so der Bericht. Im Übrigen hätten "die Auswirkungen der ausgeprägten Trockenperioden der letzten beiden Jahre" noch nicht berücksichtigt werden können". Die Analyse habe ergeben, "dass der Klimawandel in allen Hauptgruppen als Gefährdungsursache von Biotoptypen relevant ist". Ob die Gefahr nach dem Kohleausstieg 2038 gebannt sein wird, verrät der Bericht nicht.

Umgekehrt rangiert der "Ausbau erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen (verbunden mit zunehmendem Anbau von Mais und Raps), Wind- und Wasserkraftanlagen" im Bericht unter den gegenwärtigen und nicht erst künftigen maßgeblichen "Treibern für Veränderungen". Aus dem Ausbau der Windenergiewirtschaft auf See resultierten "Belastungen" und an Land "regionale Bestandrückgänge" des Rotmilans. Man müsse bei dem "auch für den Biodiversitätsschutz wichtigen Ausbau Erneuerbarer Energien" Schutzgebiete und Schutzgüter der Naturschutzrichtlinien beachten. Den Mäusebussard nennt der Bericht trotz dramatisch hoher Kollisionsopferzahlen an Windenergieanlagen und eines Rückganges im Zwölfjahres-Trend um bis zu drei Prozent pro Jahr nicht. Das Bundesamt für Naturschutz sieht keinen Grund, die Art als "windenergiesensibel" zu betrachten.

Der Bericht versucht Erfordernisse des Naturschutzes klimapolitisch zu begründen, um so beispielsweise dem Schutz von Hoch- und Niedermooren zu mehr Akzeptanz zu verhelfen ("Moore: Sensitive Lebensräume für den Klimaschutz"). Dieser Versuch wird seit langem unternommen, allerdings mit mäßigem Erfolg.

Der Bericht betont Selbstverständlichkeiten wie: Maßnahmen agrarförderrechtlich verlangten Greenings sind wirkungslos; in FFH-Gebieten sollen keine gebietsfremden Baumarten eingebracht werden; Naturschutzgebiete (vor 35 Jahren nannte ein Direktor des Bundesamtes für Naturschutz sie Notstandsgebiete) sind nur begrenzt wirksam. Der Bericht endet als ein respektabler, nicht belang-, aber folgenloser Katalog im Konjunktiv. Während der Bund Landwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft, Wohnungsbau und Verkehr 2020 Subventionen in Höhe von 26,2 Milliarden Euro gewährt, sehen sich Bund und Länder nicht in der Lage, die nach ihrer Schätzung für biodiversitätserhaltende Maßnahmen in Natura 2000 Gebieten erforderlichen 1,4 Milliarden Euro bereitzustellen.

Was unterscheidet den Bericht von früheren seiner Art? Die Bilanz ist negativer denn je. Dafür aber ist von Resilienz die Rede, die erhalten oder wiedergewonnen werden müsse, und der Bericht von A bis Z geschlechtergerecht: Autorinnen und Autoren, Landwirtinnen und Landwirte, Ornithologen und Ornithologinnen. Nur den Experten und Langstreckenziehern unter den Zugvögeln ist die weibliche Form noch nicht zugesellt und an einer Stelle ist der Bericht unentschuldbar militant. Den Artenrückgang müsse man aufhalten "auf breiter Front", heißt es im Bericht. Vielleicht, weil jemand Krieg führt gegen die Natur.

Rückblick: Die Uhus am Hildesheimer Dom im Jahr 2018 - Mai 2020

Junge Uhus am Hildesheimer Dom 2018 © Joachim Achtzehn

Seit 2014 brüten Uhus am Hildesheimer Dom, wenngleich nicht in jedem Jahr erfolgreich und mitunter mit einigen Überraschungen. Überraschungen gab es dort auch im Mai 2018 - also vor genau zwei Jahren. In der kürzlich erschienenen Ausgabe 69/2019 des Eulen-Rundblicks berichten Joachim Achtzehn, Wilhelm Breuer, Angelika Krueger und Dirk Preuß über den Verlauf der damaligen Brutzeit. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 3,46 MB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten.

Stefan Brücher beringt Uhus vor der Webcam - Mai 2020

Am Sonntag, den 17. Mai 2020 , sollen die beiden jungen Uhus am Webcam-Felsen in der Eifel beringt werden - ab 12 Uhr soll es losgehen. Stefan Brücher wird dann auch die Konstitution der beiden Uhus zuverlässig beurteilen können. Der jüngere der beiden Jungvögel hatte in den letzten Wochen Anlass zur Sorge gegeben, machte aber jüngst Fortschritte. Seien Sie also herzlich eingeladen, bei der Beringung über die Webcam live mit dabei zu sein. Nach der hoffentlich erfolgreich verlaufenden Beringung möchte Stefan Brücher die Gelegenheit nutzen, die Glaskuppel der Cam zu reinigen und einen defekten Infrarotscheinwerfer zu ersetzen.

40 Jahre für Uhus in der Eifel - Mai 2020

Stefan Brücher mit Waldkauz Ende der 1960er Jahre © Privat

"Jetzt sollte an jeden Eifel-Uhu ein Ring." Auch nach mehr als 40 Jahren lassen Stefan Brücher die Uhus nicht los. Seit einigen Wochen ist er pausenlos unterwegs, um die jungen Uhus im 5.300 km² großen Gebiet der Eifel mit Ringen der Vogelwarten Helgoland und Radolfzell zu kennzeichnen - im Dienst der wissenschaftlichen Vogelberingung und des Naturschutzes. Am Ende der Saison wird Stefan Brücher allen Uhunachwuchs der Eifel beringt haben - wie jedes Jahr. In manchen Jahren mehr als 300.

In der Ausgabe 69/2019 des Eulen-Rundblicks erschien ein Portrait über Stefan Brücher: 40 Jahre für Uhus in der Eifel. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 732 KB), wenn Sie den Beitrag lesen möchten. Das obige Foto zeigt den jungen Stefan Brücher mit einem jungen Waldkauz. Das Foto entstand Ende der 1960er Jahre.

Eulen-Rundblick Nr. 69/2019 erschienen - Mai 2020

Titelseite Eulen-Rundblick 69/2019

Die Ausgabe 69/2019 des Eulen-Rundblicks ist da. Der Eulen-Rundblick ist keine Zeitschrift der EGE, sondern die Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz bedrohter Eulen (AG Eulen). Das 116 Seiten umfassende Heft erscheint im 44. Jahr des Bestehens der AG Eulen. In dem Heft finden Sie auch den nachstehenden EGE-Jahresbericht 2018. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 4,05 MB), wenn Sie den Bericht lesen möchten.

Der Eulen-Rundblick erscheint i.d.R. einmal jährlich. Er enthält Originalbeiträge, Fachberichte und Informationen über Biologie und Schutz der Eulen. Das Jahresabonnement kostet 15 Euro einschließlich Porto und Versandkosten. Bestellungen richten Sie bitte an Herrn Klaus Hillerich, Röntgenstr. 7, 64823 Groß-Umstadt,  klaus.hillerich@t-online.de.

Zum 70. Geburtstag von Wilhelm Bergerhausen - Mai 2020

Wilhelm Bergerhausen um 1977 © Claus Mayr

Am 09. Mai 2020 wäre Wilhelm Bergerhausen 70 Jahre alt geworden. Bergerhausen war einer der profiliertesten Eulenschützer in Deutschland. Für die Wiederansiedlung des Uhus in Deutschland hatte er bereits seit Mitte der 1970er Jahre in der damaligen "Aktion zur Wiederansiedlung des Uhus" an herausragender Stelle gearbeitet.

Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Projektes gründete Bergerhausen 1990 die EGE, um einen vergleichbaren Erfolg auch für andere bedrohte Eulenarten zu ermöglichen. Nach unermüdlichem Einsatz für diese Sache starb Wilhelm Bergerhausen überraschend im November 2006 im Alter von 56 Jahren. Klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, ca. 248 KB), wenn Sie den 2006 in der Zeitschrift "Natur und Landschaft" erschienenen Beitrag lesen möchten, in dem Wilhelm Breuer den Verstorbenen gewürdigt hat.

Drei im Einklang - Mai 2020

Drei junge Waldkäuze © Andreas Keller

Im Mai berichteten wir an dieser Stelle über "Baumarbeiten zur Unzeit". Damals war von zwei jungen Waldkäuzen die Rede. Heute wissen wir es besser: In der hohlen Pappel wuchsen drei Waldkäuze heran. Diese drei (Im Bild) verbringen die Zeit aktuell als Ästlinge ganz in der Nähe der Pappel. Die nächsten Wochen werden sie von den Altvögeln noch mit Nahrung versorgt werden.

Vorschau auf die Steinkauz-Saison - Mai 2020

Obstwiese © Michael Papenberg

In der Eifel sind die jungen Uhus geschlüpft; manche sind schon so groß, dass Stefan Brücher sie hat beringen und Patenschaften für Uhus des Jahrganges 2020 abgeschlossen werden können.

Und wie ist die Situation bei den Steinkäuzen in der Kölner Bucht? Nun, zwar haben Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller noch nicht alle potentiellen Steinkauzhabitate im Kreis Euskirchen auf die Anwesenheit von Steinkäuzen hin überprüft, aber die beiden haben schon 157 besetzte Reviere registriert. Das ist exakt die Zahl der im Vorjahr besetzten Reviere. Dabei deutet an weiteren 20 Stellen des Kreises alles auf Steinkäuze hin, so dass sich das gute Ergebnis des Vorjahres vielleicht noch steigern könnte. "Wir rechnen mit einem zufriedenstellenden Steinkauz-Jahr", sagt Peter Josef Müller. Die allermeisten Gelege umfassen vier oder fünf Eier. Ob sich mit dem Niederschlag der letzten Tage die Nahrungssituation für die Käuze verbessert hat, ist schwer zu sagen. In jedem Fall wird das Gras kräftig wachsen, was die Jagd auf Mäuse und Regenwürmer nicht gerade leichter macht. Hauptsache, das Grünland wird beweidet oder gemäht, wenn die Steinkäuze aus dem Ei geschlüpft sind und den größten Hunger entwickeln. Im Nachbarkreis Düren ist die Lage nach ersten Kontrollen ähnlich gut, berichtet Doris Siehoff. Sie freut sich überdies, dass in ihrer Heimatgemeinde Hürtgenwald erstmals Steinkäuze brüten und somit alle Gemeinden im Kreis Düren vom Kauz besiedelt sind.

Baumarbeiten zur Unzeit - Mai 2020

Glück gehabt: Waldkauz im hohlen Baum © Joachim Achtzehn

Die Arbeiter eines kommunalen Bauhofs irgendwo im Landkreis Hildesheim rückten bereits mit Hubsteiger und Motorsäge den über einem Wirtschaftsweg ragenden Ästen der alten Pappel (im Bild) zu Leibe, als vom Lärm aufgeschreckt zwei Waldkäuze aus dem hohlen Baum davonflogen. Bald stellte sich heraus, dass in dem hohlen Baum in diesem Frühjahr Waldkäuze brüteten und Junge aufzogen. Dank des beherzten Eingreifens eines unbeteiligten Mitarbeiters der Straßenmeisterei, der die Sache beobachtete, und mit Unterstützung von Angelika Krueger von der Arbeitsgruppe Eulen des NABU Hildesheim verlief die Aktion glimpflich. Das war Mitte März. Ende April kletterten aus dem hohlen Baum zwei junge Waldkäuze.

Waldkäuze legen oft bereits im Februar Eier. Aber, wer weiß das schon. Das Verbot von Roden, Fällen und Zurückschneiden von Bäumen außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September kommt dann für Waldkäuze zu spät. In jedem Fall bedarf es vor Aufnahme der Baumarbeiten der Kontrolle, um baumbewohnende Vögel nicht unabsichtlich zu töten, zu verletzten oder erheblich zu stören.

Im Landkreis Hildesheim ist die Sache gerade noch einmal gutgegangen. Und wo nicht, erfährt es zumeist niemand. Jetzt immerhin weiß man um die Bedeutung des hohlen Baumes am Rande eines Dorfes, so dass Baum und Waldkäuze künftig vor Baumarbeiten geschützt sein sollten.

COVID-19: Ein Perspektivwechsel - Mai 2020

Besucher im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer © Eilert Voß/Wattenrat Ostfriesland

Das Jahr 2020 wird in die Geschichte eingehen. Vielleicht auch in die Naturschutzgeschichte. Natürlich wegen der COVID-19-Pandemie. Die zur Eindämmung der Lungenkrankheit staatlicherseits angeordneten Mobilitätsbeschränkungen verschaffen der Natur eine unverhoffte Atempause. Das gilt beispielsweise für die Strände in den deutschen Wattenmeer-Nationalparken.

Dort gehörte vor den Beschränkungen nur ein minimaler Teil der Strände, trotz ihrer Lage in den Schutzgebieten, den strandbrütenden Vogelarten. Und selbst in den Abschnitten mit einem strikt geltenden Betretungsverbot (wie im Bild) kam es fortwährend zu Übertretungen, weil Ranger mit nicht mehr ausgestattet als der Befugnis zur Ermahnung nicht rund um die Uhr das garantieren können, was in einem Nationalpark gesetzlich verlangt ist: Naturschutz - nötigenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die schon in Gestalt eines einzigen strandlaufenden oder sonnenbadenden Menschen die Ansiedlung und den Bruterfolg eines Sandregenpfeifers oder einer ganzen Zwergseeschwalbenkolonie vereiteln kann. Die selten kommunizierten dramatisch gesunkenen Bestandszahlen dieser Arten an Küsten und Stränden in den deutschen Wattenmeer-Nationalparken geben davon beredt Zeugnis. In diesem Jahr könnten diese Arten ausnahmsweise den Bruterfolg haben, den sie in einem jeden Jahr benötigen. Vorausgesetzt, das Tourismusgeschäft an der Küste und auf den Inseln ruht, bis die Jungvögel groß sind. Wenn nicht, rächt sich die Brutplatzwahl auf den zunächst leeren Stränden bitter. Lesen Sie dazu bitte den Beitrag "Das Ende vom Lied" (pdf-Datei, ca. 156 KB).

Menschen mit und ohne Strandkorb, Heißluftballons, Lenkdrachen, Drohnen, Quads, Sportbooten, Surfbrettern, Kiteboards, freilaufenden Hunden und besten Absichten - sie alle werden in Scharen wiederkommen. Früh genug. Die streunenden Hauskatzen der Insulaner und Küstenbewohner waren gar nicht erst fort.

Natur, Natur sein lassen - April 2020

Die Nahrung bei den Webcam Uhus an der Ahr ist in diesen Tagen knapp. Das Uhuweibchen hat Mühe, die beiden Jungvögel sattzubekommen. Das ältere Küken ist klar im Vorteil; das jüngere Küken gerät ins Hintertreffen. Einige Zuschauer mag dies befremden und die EGE erreichen Fragen wie diese:

"Fehlt Lotte der Instinkt, beide Küken gleichermaßen zu versorgen? Es belastet uns und unsere Enkel, zuzusehen, wie das Kleine bei der Fütterung neben dem großen und gefräßigen Geschwister häufig leer ausgeht."

Stefan Brücher hat darauf geantwortet. Wir fassen hier seine Antwort zusammen, weil möglicherweise auch andere Zuschauer ähnliche Fragen auf dem Herzen haben:

Lotte zieht die Jungen so auf, wie es sich seit Jahrtausenden für die Erhaltung der Art bewährt hat. Das ältere Küken hat gelernt, die Nahrung entgegenzunehmen und ist darin schon geübt. Das andere Küken ist einige Tage später geschlüpft. Das zeitversetzte Schlüpfen ermöglicht es, dass bei Nahrungsengpässen wenigstens das robusteste Küken durchkommen kann. Insofern macht Lotte es genau richtig.

Die menschliche Vorstellung, es sollte gerecht zugehen in der Welt, ist die zweifelfrei moralisch einzig richtige für die Welt der Menschen, aber kein Maßstab für die Natur. Sie ist nach menschlichen Vorstellungen ungerecht und grausam. Zugleich wird aber deutlich, dass solche Maßstäbe auf die Natur nicht sinnvoll angewandt werden können.

Das "gerechte" Verteilen erlegter Nahrung ist ein Phänomen bei Arten, die im Rudel jagen und leben, beispielsweise Wölfe oder Löwen. Ihre Überlebenschancen sind umso größer, je besser sie "zusammenarbeiten". Das galt gewissermaßen auch für die frühen Menschen und - wenn wir es recht betrachten - für die Menschheit bis heute im Ganzen. Die menschliche Solidarität dient letztlich der gesamten Menschheit.

14 Millionen Brutvögel weniger - April 2020

Braunkehlchen © www.wunderbare-erde.de

Der Frühling ist da. Die Vögel sind es nicht. Jedenfalls nicht alle. Heute leben vierzehn Millionen Brutvögel weniger in der Bundesrepublik Deutschland als Anfang der 1990er Jahre. Dieser Rückgang ist auch deshalb erschreckend, weil bereits damals die Lage vieler Vogelarten dramatisch war. Der Niedergang der Vögel der Agrarlandschaft beispielsweise ist seit den 1970er Jahren im vollen Gange; eine Trendumkehr ist nicht in Sicht.

Die düstere Prognose in Rachel Carlsons Bestseller aus dem Jahr 1962 "Der stumme Frühling", der die Folgen des DDT-Einsatzes in das öffentliche Bewusstsein brachte, bewahrheitet sich heute - ganz ohne DDT, weil die Landwirtschaft gegenüber anderen Natur und Landschaft beeinträchtigenden Nutzungen eine Sonderstellung einnimmt. Die Produktionsweisen der Landwirtschaft hat der Gesetzgeber nämlich von naturschutzrechtlichen Beschränkungen weitgehend ausgenommen. Die gesetzlichen Sorgfalts- und Betreiberpflichten, an welche Landwirte gebunden sind, genügen angesichts des Rückganges der Agrarvögel offenkundig nicht.

Die Durchführung von Vogelschutzmaßnahmen ist hier vielmehr von der Kooperationsbereitschaft der landwirtschaftlichen Unternehmen abhängig, ohne diese dazu verpflichten zu können. Für die notwendige Akzeptanz der Grundeigentümer muss gezahlt werden. Dabei müssen die Zahlungen mit den bei einer auflagenfreien Bewirtschaftung erzielbaren Preisen für Nahrungsmittel, Rohstoffe oder Strom aus erneuerbaren Energien konkurrieren.

Die von der öffentlichen Hand für den Naturschutz im Agrarraum bereitgestellten Mittel genügen weder für eine Trendumkehr, noch um weitere Biodiversitätsverluste stoppen zu können. Die Maßnahmen erreichen zumeist nur Einzelflächen, zudem ohne längerfristige Bindung, zusammengenommen nur einen kleinen einstelligen Prozentanteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche - die agrarförderrechtlich verlangten, für den Vogelschutz ohnehin kaum wirksamen Greening-Maßnahmen eingeschlossen. In der Hauptsache aber fehlt eine ausreichende rechtliche Bindung der Landwirtschaft an Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Die desaströse Lage im Agrarraum beschreibt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung trickreich und euphemistisch übrigens so: "Die Landwirtschaft hat ein großes Potential für die Bewahrung der Biodiversität". Solange dieses Potential nicht gehoben wird, ist der Niedergang der biologischen Vielfalt nicht aufzuhalten.

Frohe Ostern - April 2020

Buschwindröschen © Michael Papenberg

Am Karfreitag ist ein erstes Küken der Webcam-Uhus im Ahrtal geschlüpft. Das Küken ist wohlauf. Fütterungen waren schon zu beobachten. Das Uhumännchen hat passend zum Schlupf ein Kaninchen bis ans Nest geliefert. Die Versorgung des Kükens ist damit für die nächsten Tage gesichert. Auf ein zweites Küken muss möglicherweise noch etwas gewartet werden, weil die Eier in einem Abstand von einigen Tagen gelegt wurden.

Die EGE dankt allen Personen, die die Arbeit der EGE unterstützen und wünscht allen schöne Beobachtungen der Webcam-Uhufamilie und frohe Ostern.

Steine, Schlamm und Uhus - April 2020

Zwei Uhus © www.wunderbare-erde.de

Sind Steinbrüche ein Platz für Uhus? Können sie dort bei laufendem Abbaubetrieb, Sprengarbeiten und Schwerlastverkehr erfolgreich brüten? Ja, sie können es. Das ist auch den Abbauunternehmen und den dort tätigen Personen zu verdanken, die zusammen mit Stefan Brücher bemüht sind, die Uhus trotz des Abbaugeschehens zu schützen. Einen Einblick in dieses Unterfangen eröffnet ein Film von Sonia Marie Weinberger und Stefan Brücher mit Aufnahmen aus dem März 2020. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Stefan Brücher auf seinen Kontrollgängen an ungewöhnlichen Brutplätzen der Uhus in der Eifel über die Schulter schauen möchten.

Tod einer Eule - April 2020

Tote Waldohreule © Eberhard Giese

Jährlich sterben weltweit Millionen Vögel im Maul von Hauskatzen, bei der Kollision mit Glasscheiben und Kraftfahrzeugen oder in Gebäuden, in die Vögel hineingelangen, ohne wieder herauszufinden. Jedes dieser Ereignisse ist ein Tierdrama. Das zeigt der Fall einer Waldohreule, die in diesen Tagen unglücklicherweise in eine Industriehalle im niedersächsischen Hildesheim geriet. Solche Gebäude haben Notausgänge für Menschen, aber nicht für Vögel. Zwar blieben die Eingangstore einen Tag und eine Nacht am Wochenende eigens geöffnet. Doch die Hoffnung, die Eule würde den gebotenen Fluchtweg nutzen, trog. Die Halle ist hoch, aber die Tore sind niedrig; die Eule suchte ihrer Natur gemäß die Rettung in der Höhe. Aber der Himmel ist in einer Halle niemals offen. Die Öffnung der Oberlichter, durch die die Eule ihrem Gefängnis hätte entfliehen können, wollte die Firma nicht öffnen. Zwar hätten sie automatisch geöffnet, aber anschließend nur manuell geschlossen werden können, hieß es. Die Kosten für eine solche Aktion seien zu hoch. Schließlich gelang es, die Eule einzufangen, aber erst zu einem Zeitpunkt, als sie so geschwächt war, dass sie auf dem Weg zur tiermedizinischen Versorgung starb. Ein Tierdrama, das Angelika Krueger von der Arbeitsgruppe Eulen des NABU Hildesheim besonders nahegeht, denn sie ließ nichts unversucht, die Waldohreule zu retten.

Der Fall illustriert exemplarisch die Gefahren, denen Wildtiere in der Zivilisationslandschaft erliegen. Alltäglich. Es sind, mit den Worten des Gesetzgebers, sozialadäquate Verluste. Verluste, die immer wieder bemüht werden, um neue zu relativieren, beispielsweise Kollisionsopfer an Straßen oder Windenergieanlagen. Jeder verweist entschuldigend auf die von den jeweils anderen zu verantwortenden Verluste, zumal wenn diese noch größer sind als das eigene Verschulden. Die Welt wird darüber für Wildtiere nicht weniger gefährlich. Es summieren sich nur die Verluste. Die Rechnung bezahlen die Wildtiere.

Bundesregierung plant Offensive für Landschaftsschutz - 1. April 2020

© Eilert Voß

Mit den Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben der internationale Tourismusflugverkehr und die Kreuzschifffahrt ein vorläufiges Ende gefunden. Vielleicht sogar für längere Zeit. Einiges spricht für dauerhafte Beschränkungen von Vergnügungsreisen ins Ausland. So begünstigen die Reisen das Ausbrechen neuer Pandemien. Rückholaktionen des Auswärtigen Amtes zugunsten im Ausland gestrandeter Touristen wie in den letzten Wochen verursachen erhebliche Kosten. Es werden deshalb Forderungen laut, nach einem Abklingen der Infektionswelle sollten die Deutschen ihre Urlaube nur noch im Inland verbringen. Das würde auch Deutschlands CO2-Bilanz deutlich verbessern.

Zu diesem Zweck will Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einem Sofortprogramm „Unser Land soll schöner werden“ den Erholungswert von Natur und Landschaft durchgreifend verbessern. Mit Investitionen in Höhe von zunächst 1,5 Milliarden Euro sollen beispielsweise die Hälfte der hierzulande 2,5 Millionen Hektar monotoner Maisanbaufläche in blühende Landschaften verwandelt und Windenergieanlagen, die näher als 1.000 m zu Nationalparken und Naturschutzgebieten oder in ähnlich wertvollen Gebieten errichtet wurden, abgebaut werden. Mit diesen Maßnahmen könnten partiell Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zurückgewonnen, der Urlaubsstandort Deutschland attraktiver und die Menschen von Fernreisen abgehalten werden. Jede eingesparte Flug- oder Seemeile, so die Bundesumweltministerin, diene dem Klimaschutz. Dieses wichtige Ziel rechtfertige unter besonderen Umständen den Abbau von Windenergieanlagen, denn Landschaftsschutz sei Klimaschutz.

Die Bundesregierung plant, Wähler von Bündnis90/Die Grünen und Mitglieder von Umweltorganisationen an der Finanzierung der Maßnahmen zu beteiligen, weil diese Personen überproportional viele und weite Flugreisen unternähmen und zugleich größere Anstrengungen des Staates zum Klimaschutz verlangten. Über Einzelheiten will die Bundesregierung bei ihrer nächsten Klausurtagung auf Schloss Meseberg entscheiden.

Kauzbrief-Ausgabe 32 erschienen - März 2020

Kauzbrief-Ausgabe 32, 28.Jg.2020

Erstmals erschien der Kauzbrief der "Arbeitsgemeinschaft Eulenschutz im Landkreis Ludwigsburg" 1992. Seitdem sind 32 Ausgaben erschienen. Mit Ausgabe 32 hat sich der Kauzbrief dauerhaft ins DIN A4-Format gemausert. Das 60 Seiten starke Heft bietet aktuelle Nachrichten und Fachbeiträge aus Eulenschutz und Eulenforschung und überdies weit mehr als nur Biologiewissen, nämlich Beiträge über Eulen in Kunst- und Kulturgeschichte. Der Kauzbrief bietet deshalb gerade auch den Personen lohnenden Lesestoff, die sich in einem umfassenderen Sinne mit Eulen befassen als nur mit Eulenbiologie und -schutz. Auch die vorliegende Ausgabe des Kauzbriefs vereint Naturkunde, Naturschutz, Kunst- und Kulturgeschichte, wie der Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt. Die EGE gratuliert zur gelungenen Ausgabe!


EGE verschenkt Jugendbuch "Wo die Eule schläft" - März 2020

Zehn europäische Eulenarten. © Rosl Rößner

Die Kinder können nicht in die Kita; Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule. So sollte sich daheim etwas Zeit zum Malen finden. Die EGE möchte Kinder und Jugendliche dazu einladen:

Liebe Mädchen und Jungen,
Ihr wisst, wie eine Eule aussieht. Und wenn noch nicht, auf unserer Website findet ihr viele Eulenfotos. Schickt uns bitte ein selbstgemaltes Eulenbild oder eine Eulenkollage. Wir freuen uns. Jeder Einsender erhält ein kleines Dankeschön. Bei den ersten zehn Einsendern bedanken wir uns mit dem Buch "Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz". Wenn wir Euer Eulenbild auf der EGE-Website veröffentlichen dürfen, freuen wir uns ganz besonders. Einsendeschluss ist der 10. April 2020.
Viel Vergnügen beim Malen!

Bitte schickt Eure Bilder an:
EGE
Breitestrasse 6
D-53902 Bad Münstereifel

Birdwatching in Corona-Zeiten - März 2020

Sichelmond © www.wunderbare-erde.de

Die Sorge vor dem Corona-Virus verlangt den Menschen einiges ab - vor allem einen respektablen Abstand zum Nächsten. Der Umsichtige ist allein unterwegs. Das gilt auch für ornithologisch interessierte Menschen im nächtlichen Eulenrevier.

Das online Magazin für Natur und Vogelwelt "Die Flugbegleiter" hat Wilhelm Breuer von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen nach "Begegnungen mit den Geschöpfen der Nacht" befragt. Birdwatching in Corona-Zeiten. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie davon lesen möchten.

Im Falle einer nächtlichen Ausgangssperre ist dem einsamen Eulenfreund allerdings auch der Weg ins Eulenrevier verwehrt. Die Uhubrut im Ahrtal vor der Webcam der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen lässt sich aber in jedem Fall beobachten - garantiert störungsfrei für Uhus und ohne Infektionsrisiko für Menschen. Vor dem Bildschirm bleibt nur die Gefahr, sich von der Begeisterung für Uhus anstecken zu lassen.

Die Krise als Chance? - März 2020

Feldhamster © Achim Schumacher

Das Corona-Virus ist Teil der Biodiversität; es schützen möchte indessen niemand. Man mag den mit der Krise verbundenen Einschränkungen Gutes abgewinnen: eine Entschleunigung, die Mobilisierung menschlicher Solidarität, die mit dem erzwungenen Verzicht auf grenzenlose Mobilität erreichbare geringfügige Absenkung des Rohstoffverbrauchs, vielleicht sogar die Entdeckung wiedergewonnener Freiheit vom Konsum oder auch nur - wie während der SARS-Epidemie 2002/2003 - die vorrübergehende Schließung asiatischer Wildtiermärkte. Die Halbwertszeit positiver Kriseneffekte ist gewöhnlich gering - kollektiv wie individuell.

Die Folgen der Corona-Pandemie sind schon jetzt dramatisch - nicht zuletzt für die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Als Reaktion auf diese außerordentliche Herausforderung könnte am Ende nicht nur ein Zusammenstreichen der bescheidenen staatlichen Mittel für den Naturschutz stehen, sondern Schlimmeres, nämlich der Abbau naturschutzrechtlicher Vorschriften zugunsten von Investitionen und Wachstumsgenerierung. Zu diesen Maßnahmen griff der deutsche Gesetzgeber bereits in den 1990er Jahren zur Senkung der damals infolge der Lasten der Deutschen Einheit gestiegenen Staatsschulden und Arbeitslosenzahlen. Ob eine um die Verfügbarkeit von Hygienepapier besorgte Gesellschaft aus der aktuellen Grenzerfahrung klügere Schlussfolgerungen zu ziehen vermag als damals? Wohl kaum.

Neue Ausgabe von "Nationalpark" erschienen - März 2019

Titel Heft 1/2020 der Zeitschrift 'Nationalpark'

Die erste Ausgabe der Zeitschrift Nationalpark erschien 1974. Die Zeitschrift sollte die Entwicklung des wenige Jahre zuvor gegründeten Nationalparks "Bayerischer Wald" journalistisch und gesellschaftspolitisch unterstützen. Eben dieser Nationalpark feiert in diesem Jahr den 50. Geburtstag. Viele positive Entwicklungen gingen von diesem Nationalpark für die Nationalparkidee in Europa aus, nicht zuletzt für die 15 Nationalparke, die danach in Deutschland eingerichtet wurden - davon allein fünf 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Der Titelbeitrag "Erfolgsgeschichte mit Verspätung - 50 Jahre Nationalparke in Deutschland" von Hans. D. Knapp würdigt diese Errungenschaft. Welche Erfolge hat die Nationalparkbewegung in Deutschland zu verzeichnen? Wie sieht die Zukunft des Naturschutzes in Schutzgebieten aus? Die Zeitschrift Nationalpark nutzt das Jubiläumsjahr, um Bilanz zu ziehen und zugleich nach vorne zu schauen. Den Beitrag ergänzt das Interview, dass die Schriftleiterin der Zeitschrift, Eva Pongratz, mit dem Nationalparkleiter Dr. Franz Leibl führte.

Weitere Beiträge des 46 Seiten starken Heftes gelten den Moschusochsen und Schneehühnern in Norwegens Nationalpark Dovrefjell, dem Nationalpark Hohe Tauern, der Bergeinsamkeit auf Kreta, der Leiterin des österreichischen Nationalparks Donau-Auen und einem Stück Urwald hierzulande, das hoffentlich bald in den hessischen Nationalpark Kellerwald-Edersee eingegliedert wird.

Die Zeitschrift "Nationalpark" berichtet viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, großer Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes.

Herausgeber der Zeitschrift ist der "Verein der Nationalpark-Freunde e.V." Die Zeitschrift erscheint im Oekom Verlag. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: "Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Der Abonnent bleibt einem Mann verbunden, der ab Beginn der 1970er Jahre mit dem Mut zur Emotion und dem Gewicht einer Feder dem Naturschutz eine Stimme gab und zu Format verhalf: Dr. h.c. Horst Stern. Der im Januar 2019 verstorbene Journalist war Mitbegründet der Zeitschrift "Nationalpark".

Windenergie: Artenschutzrechtliche Ausnahme rechtswidrig - Februar 2020

Mäusebussard © www.wunderbare-erde.de

Das Verwaltungsgericht Gießen ist am 22.01.2020 zu einem bemerkenswerten Urteil gelangt: Das Land Hessen habe eine Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot für den Betrieb von drei Windenergieanlagen zu Unrecht erteilt. Geklagt hatte die Naturschutzinitiative e. V. Das Gericht sah eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für im Anlagenumfeld brütende Wespen- und Mäusebussarde als gegeben an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Tötungsverbot lägen indessen nicht vor. Die Beklagte hatte die Ausnahme auf § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG gestützt, d. h. mit zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses begründet. Das Gericht hält diesen Ausnahmegrund nicht für vereinbar mit Art. 9 Abs. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie und beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 26.01.2012 - C-192/11 gegen die Republik Polen. Auch eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG käme nicht in Betracht. Mit einzelnen Windenergieanlagen werde die Situation der Umwelt nicht unmittelbar und konkret verbessert, so dass die Zulassung von Windenergieanlagen auch nicht unter den Ausnahmegrund des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG falle.

Für das Gericht sei auch nicht erkennbar, dass ohne Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie nicht mehr gewährleistet werden könne. Das beklagte Land habe dieses Argument zwar angeführt, ohne jedoch nachvollziehbare Ausführungen hierzu zu machen. In Anbetracht des Umstandes, dass in der Bundesrepublik Deutschland seit nahezu 20 Jahren eine Stromüberproduktion erfolge, sei eine solche Annahme auch mit Blick auf die absehbare Zukunft nicht zu befürchten. Deutschland habe im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportiert, als es importierte. Es sei nicht ernsthaft zu befürchten, dass die Einhaltung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu einem Energieversorgungsengpass in der Bundesrepublik Deutschland führe, so das Gericht. Denn die Einhaltung der Richtlinie bedeute lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürften, wo dies zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos führen würde. Auch wenn dies die Standortwahl einschränke, bliebe die Gewinnung erneuerbarer Energien durch Windenenergieanlagen weiterhin möglich. Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedstaates müssten außer Betracht bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stünden.

In der Windenergiewirtschaft ist das Urteil mit Bestürzung aufgenommen worden. Man kann annehmen, dass das Land Hessen gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Wie die Sache ausgeht, ist ungewiss. Vorhersehbar ist indessen zweierlei. Politik und Verwaltung werden noch mehr als bisher alles daransetzen, die Liste der an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Vogelarten rigoros zusammenzustreichen und die Bedingungen für das Vorliegen eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos so zu definieren, dass sie möglichst selten erfüllt sind. Zudem ist mit einem deutschen Vorstoß auf Gemeinschaftsebene zu rechnen, die Europäische Union solle das Gemeinschaftsrecht deutschen Vorstellungen anpassen. Die Deutschen könnten dafür ihre Ratspräsidentschaft nutzen, die sie im Juli 2020 antreten. Das Urteil ist auch für die deutschen Umweltvereinigungen unbequem, haben sie doch erst kürzlich ihre Zustimmung für den Weg in artenschutzrechtliche Ausnahmen für einen forcierten Ausbau der Windenergiewirtschaft erklärt.

Dammbruch - Februar 2020

Rotmilan vor Windenergieanlagen, Bildmontage Michael Papenberg/Rosl Rößner

Dank des Sturmtiefs Sabine war nach windarmer Wetterlage viel Windstrom im Netz. Doch selbst ein Sturmtief vermag die Branche nicht aus dem eigenen Tief herauszuführen. Der Zubau an Windenergieanlagen hat sich deutlich verlangsamt. Die Bereitstellung von Vorrangstandorten für neue Windparks kommt nicht voran - teils der planerischen Überforderung der zuständigen Stellen, teils der wachsenden Widerstände aus der Bevölkerung wegen. Wie es um die Akzeptanz der Windenergiewirtschaft steht, belegt eindrücklich die Auskunft des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, Ende Januar 2020 in der Talkshow bei "Anne Will". Mehr als die derzeit dreitausend Windenergieanlagen im Land könne er seiner Bevölkerung nicht zumuten.

Bündnis90/Die Grünen wollen das Problem mit Geld lösen. Sie brachten am Wochenende eine Prämie für mehr Akzeptanz ins Spiel. Zehntausend Euro je Windenergieanlage und Jahr sollen die Betreiber an die Gemeinde entrichten. Das würde einer Kommune mit hundert Anlagen eine Einnahme von einer Million Euro bescheren. Finanziell dürfte das die Branche kaum überfordern; zahlt sie doch den Grundeigentümern mehrere zehntausend Euro Pacht pro Jahr und Anlage. Summen, die man durchaus als Beleg für satte Gewinne der EEG-Zwangsumlage finanzierten Branche verstehen kann.

Würde sich der Grünen-Vorschlag durchsetzen, sollten die von anderen missliebigen Projekten Betroffenen auf ein vergleichbares Bürgergeld hoffen dürfen: Die Menschen im Lärmumfeld von Flughäfen und Verkehrstrassen, entlang von Hochspannungsleitungen und im Dunstkreis von Gülle- und Glyphosatfeldern - beispielsweise. Die CDU in Niedersachsen hat den dort für Windenergieanlagen gesperrten Wald ins Spiel gebracht, um der um neue Anlagenstandorte verlegenen Branche auf zu helfen. Die Vorschläge aus christdemokratischen Kreisen reichen noch weiter: Die Vorschriften des Artenschutzrechts sollen abgesenkt und die mit Bau und Betrieb von Windenergieanlagen verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft von naturschutzrechtlichen Kompensationspflichten freigestellt werden. Die heimischen Wälder sind schließlich nicht der brasilianische Amazonas und Rotmilane keine Buschkängurus. Mit Dammbrüchen hat die CDU seit Thüringen Erfahrung.

Schleiereulen-Ausstellung im Rathaus der Gemeinde Titz (Kreis Düren) - Januar 2020

Schleiereule unterm Scheunendach © Angelika Krueger

Kaum eine andere Eulenart hat sich im Laufe der Kulturgeschichte so sehr dem Menschen angeschlossen wie die Schleiereule. Hierzulande besiedelt sie Dörfer und Bauernhöfe. Als Brutplätze und Tagesverstecke dienen Schlupfwinkel in Kirchtürmen und Scheunen. Früher gab es Schleiereulen in jedem Dorf. Doch heute sind Schleiereulen selten. Über den Schutz der Schleiereule informiert die "Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen" in einer kleinen Ausstellung, die noch bis zum 19. Februar 2020 im Rathaus der Gemeinde Titz zu sehen ist. Fast gar nicht zu sehen ist die Schleiereule auf dem obigen Foto. Sie sitzt auf einem Scheunenbalken und mustert aufmerksam den Betrachter.

Hambacher Wald vor Rodung sicher - Januar 2020

Hambacher Wald © Michael Papenberg

Der 200 ha große Restwald des vor Beginn des Braunkohletagebaus 1978 mehr als zwanzigfach größeren Hambacher Forstes wird nicht mehr abgeholzt, sondern bleibt erhalten. Das ist ein Ergebnis der im Januar 2020 zwischen Bund, Ländern und Energiewirtschaft erreichten milliardenschweren Einigung. Der Wald umfasst teilweise Waldlebensraumtypen mit jahrhundertealten Eichen- und Hainbuchenbeständen und ist eines der wichtigsten Vorkommen der Bechsteinfledermaus in der atlantischen biogeografischen Region. Der Restwald hat trotz seiner über Jahre anhaltenden Besetzung und den Auseinandersetzungen zwischen Klimaaktivisten und Ordnungskräften einen naturnahen Charakter bewahrt. Zudem ruhte die forstwirtschaftliche Nutzung der bereits bei Beginn des Tagebaus alten Bestände bis heute. Allerdings steht das nunmehr schmale Waldstück an seiner nördlichen Flanke unmittelbar an einer kilometerlangen Abbaukante. Das Abbauunternehmen RWE will den Tagebau bis 2030 ohne neue Rodungen fortführen, beabsichtigt aber, den Tagebau bis an die östliche Grenze des Waldes heranzuführen. Diese Pläne würden das Waldgebiet zwischen Autobahn, Bahnstrecke und Kohlebahn noch stärker in die Zange nehmen, seine Vitalität gefährden und tierökologische Beziehungen ins Umland zerstören. Pläne, den restlichen Hambacher Forst zu einem Kern eines Waldbiotopverbundes zu machen, würden damit gefährdet.

Steinkauz-Plus in der Städteregion Aachen - Januar 2020

Steinkauz in einem Holzstapel © www.wunderbare-erde.de

Trotz des teils dramatischen Rückgangs des Steinkauzbestandes in Nordrhein-Westfalen: Der Steinkauz ist zu retten. Das belegen nicht nur die aktuellen Zahlen aus dem Tätigkeitsbereich der EGE in den Kreisen Düren und Euskirchen, sondern auch aus der benachbarten Städteregion Aachen. Das geht aus einem aktuellen Bericht von Daniel Lück von der dortigen Biologischen Station hervor. Wir veröffentlichen den Bericht (pdf-Datei, ca. 1,26 MB) an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Von der Biologischen Station der Städteregion Aachen koordiniert und u. a. mit tatkräftiger Unterstützung von Stefan Brücher von der EGE hat der Steinkauzschutz dort Fahrt aufgenommen. Die Zahl der in dieser Region im Jahr 2019 ermittelten Steinkauzreviere liegt mit 68 um 21 Reviere höher als 2017. Somit ist auch erstmals eine höhere Revierzahl erreicht als im Vergleichsjahr 2000; damals gab es 62 Reviere.

Der Zuwachs ist ein Beleg für die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzmaßnahmen. Überdies profitiert die Städteregion Aachen von Zuwanderungen aus dem östlich angrenzenden Kreis Düren, wie Ringablesungen belegen.

Im Kreis Düren hat sich in den letzten zehn Jahren nach den Anstrengungen der EGE die Zahl der besetzten Reviere und erfolgreichen Bruten ganz gegen den Trend in der Kölner Bucht mehr als verdoppelt und die Anzahl der Jungvögel (im Jahr 2019 waren es 400) fast verdreifacht. Ursächlich für den in Teilen Nordrhein-Westfalens anhaltenden Bestandsrückgang ist der Verlust von baumbestandenem und beweidetem Grünland. Der Kauz benötigt nämlich einen Brutplatz in Baumhöhlen (ersatzweise künstlichen Niströhren) und kurzrasiges Grünland für die Jagd auf Mäuse. Diese Voraussetzungen erfüllen insbesondere Streuobstbestände.

Während andere Bundesländer ihre Streuobstbestände gesetzlich schützen, fehlt es in Nordrhein-Westfalen trotz dramatischer Steinkauzverluste an einem solchen Schutz. Dabei hat dieses Land für den Schutz des Steinkauzes eine nationale Verantwortung, denn 60 Prozent der Steinkäuze in Deutschland leben in Nordrhein-Westfalen.

Tod im Draht - Januar 2020

Tote Sumpfohreule im Stacheldraht © Matthias Schreiber

Die EGE ist zurückhaltend mit der Präsentation schockierender, das Leid der Tiere dokumentierender Fotos. Das gilt auch für Aufnahmen toter Vögel im Stacheldraht. Das vorstehende Bild einer Sumpfohreule, die dieser Drähte wegen vor wenigen Tagen qualvoll im Osterfeiner Moor im Europäischen Vogelschutzgebiet Dümmer in Niedersachsen zu Tode kam, rückt aber eine Gefahr in den Blick, die unterschätzt wird. Die nur 300 bis 500 Gramm schweren Eulen geraten zumal bei Starkwind nur zu leicht in die tückischen Drähte.

Stacheldrähte sollten zumindest in den Nationalparken an Nord- und Ostsee und in den Europäischen Vogelschutzgebieten, in denen Sumpfohreulen brüten oder überwintern, planmäßig beseitigt und durch glatte Drähte ersetzt werden. Das wäre auch ein Beitrag zum Schutz von Wat- und Greifvögeln. Für diese Gebiete liegen aber nicht einmal konkrete Zahlen über die Länge des Stacheldrahtnetzes, geschweige denn Pläne für einen systematischen Abbau und Umbau des Stacheldrahtnetzes vor.

Von der Instrumentalisierung des Artenschutzes - Januar 2020

Hambacher Wald am Tagebaurand © www.wunderbare-erde.de

Der Ausbau der Windenergiewirtschaft in Deutschland hat sich verlangsamt. Die Branche macht dafür Naturschutzvereinigungen und Bürgerinitiativen verantwortlich; sie instrumentalisierten in Klageverfahren Vögel und Fledermäuse. Politische Magazine und Satire greifen die Vorwürfe auf und ziehen artenschutzrechtliche Kritik an der Windenergie ins Lächerliche. Die der Windenergiewirtschaft zugeschriebene Rettung des globalen Klimas ist offenkundig eine zu wichtige Sache, um sich ernsthaft mit Kollateralschäden zu befassen.

Anders liegen die Dinge, wenn der Braunkohletagebau die Bechsteinfledermaus bedroht. Zu ihrem Schutz hat sich im Umfeld des Sprechers der Europagruppe Grüne im Europaparlament, Sven Giegold, eine spezielle Vereinigung gegründet: der "Club der Fledermaus-Verteidiger*innen". Die Clubmitglieder sind an einer Plüsch-Bechsteinfledermaus mit EU-Halstuch zu erkennen. Das Vorkommen der gemeinschaftsrechtlich geschützten Bechsteinfledermaus habe, so der Grünen-Politiker Sven Giegold, die Rodung des Hambacher Waldes für den Abbau "von dreckiger Braunkohle" vorerst verhindert. Mit der "Plüsch-Bechsteinfledermaus" wolle der Club ein "super-süßes Zeichen für den Kohleausstieg und Klimaschutz" setzen.

In nordrhein-westfälischer Regierungsverantwortung hielt sich die Sympathie von "Bündnis90/Die Grünen" für Fledermäuse im Hambacher Wald indessen in Grenzen. Grünen Umweltministern galt das verbliebene Zehntel des vor Tagebaubeginn 4.200 Hektar großen Waldes wie dem Abbauunternehmen RWE noch als Hambacher "Forst". Initiativen für den Erhalt des Waldes? Fehlanzeige. Im Gegenteil: In Regierungsverantwortung wurde die jetzt beschworene gemeinschaftsrechtliche Bedeutung des Waldes bestritten.

An Windenergieanlagen in Deutschland verunglücken jährlich schätzungsweise 300.000 Fledermäuse. Diese Verluste könnten mit Abschaltungen während bestimmter Nachtstunden mit hoher Fledermausaktivität ohne massive Stromertrags- und Gewinneinbußen drastisch gesenkt werden. Doch während fürs kollektiv verlangte Ende der Kohle Fledermäuse gelegen kommen, beurteilt der "Club der Fledermaus-Verteidiger*innen" das Schicksal von Fledermäusen an Windenergieanlagen offenkundig weniger empathisch.

WDR berichtet über angeschossenen Uhu - Januar 2020

Mit den illegalen Schüssen auf einen Uhu bei Aachen (die EGE berichtete) befasste sich am 08. Januar 2020 mit neuen Details der WDR: Der Beitrag über den Uhu beginnt ab Minute 3:11.

Uhu angeschossen: EGE setzt 1.000 Euro Belohnung aus - Januar 2020

Uhu © Sonia Marie Weinberger

Das neue Jahr beginnt für die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) mit einer traurigen Nachricht. Einen Tag nach Neujahr wurde bei Aachen-Brand ein Uhuweibchen mit einer Schussverletzung aufgefunden. Der Uhu wird derzeit tierärztlich versorgt. Ob er jemals wieder fliegen kann, ist fraglich. Die EGE hat für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt.

Der Uhu war im Frühjahr 2018 aus einem Nest in der Vulkaneifel gefallen, fast verhungert aufgefunden, anschließend in einer Pflegestation aufgezogen und im Oktober 2018 in der Nähe von Bad Münstereifel in die Freiheit entlassen worden. Stefan Brücher, der seit 1980 die Entwicklung der Uhuvorkommen in der Eifel beobachtet, hatte den Uhu bei der Freilassung mit einem Ring der Vogelwarte Helgoland gekennzeichnet. Das Foto oben zeigt den Uhu kurz nach der Freilassung.

Offenbar fand dieser Uhu in einem vom Freilassungsort 50 km entfernten Steinbruch bei Aachen ein geeignetes Revier. In der Nähe dieses Steinbruchs wurde der Uhu nämlich aufgegriffen. Vermutlich handelt es sich um das Uhuweibchen, welches dort 2019 drei Jungvögel aufgezogen hat.

Uhus brüten meist in Felswänden oder Steinbrüchen; von denen gibt es im Raum Aachen einige. Brücher betreut vor allem die Brutplätze in den noch im Abbau befindlichen Steinbrüchen. Er unterrichtet die Abbauunternehmer über den Standort der Nester, weil auf diese Weise ein versehentliches Zerstören der Uhubruten vermieden werden kann.

Brücher ist traurig über den Fund: "Der Wiederaufbau der vor gut 40 Jahren ausgerotteten Uhupopulation war mit enormem Aufwand an Zeit und Geld verbunden. Der Schutz des Erreichten ist nicht weniger aufwändig. Abschüsse von Uhus sind inakzeptabel und eine Straftat. Wir wissen nichts über den Täter. Ist es ein Halter von Freilandgeflügel, der um seine Hühner fürchtet, oder ist der Schütze in Jägerkreisen zu suchen?"

Im aktuellen Fall spricht die benutzte Waffe eher für einen Nichtjäger, sofern der Täter den Verdacht nicht von der Jägerschaft fernhalten möchte. "Bekanntwerdende Übergriffe auf Uhus sind vermutlich nur die Spitze des Eisberges", resümiert Stefan Brücher. Auch Hans Schröder vom NABU Aachen ist über den Vorfall entsetzt: "Diese Sauerei dürfen wir nicht hinnehmen, es ist ein Verbrechen an der Natur. Ich hoffe, der Täter wird gefasst und kann von weiterem Frevel abgehalten werden."

Zwischenzeitlich berichtete auch die Aachener Zeitung über den Fall: " Uhuweibchen in Aachen angeschossen"

Der vom Magazin "Jäger" als Niederwildexperte befragte Dr. Heinrich Spittler hatte erst kürzlich für die Legalisierung der Jagd auf Uhus plädiert.

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