Der 14. Deutsche Naturschutzrechtstag im März 2021 galt der Biodiversität des Waldes und ihrer rechtlichen Sicherung. An der Online-Veranstaltung nahmen 230 Teilnehmer aus Naturschutz(recht), Forstwirtschaft und -wirtschaft teil. Im Mittelpunkt standen drei Defizitbereiche des Waldnaturschutzes in Deutschland: 1. Die erforderliche, aber weithin fehlende rechtliche Verankerung der Maßstäbe einer biodiversitätserhaltenden Bewirtschaftung im Staats-, Köperschafts- und Privatwald, 2. der Konflikt zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz in Natura 2000-Waldgebieten und 3. Die unzureichenden Fortschritte bei der Vergrößerung des Anteils nutzungsfreier Wälder. Prof. Dr. Detlef Czybulka sagte bei der Eröffnung, die öffentlich-rechtlichen Waldbesitzer müssten ihrer aus Art. 20 a des Grundgesetzes (GG) resultierenden Ökologiepflichtigkeit für den Wald endlich vorbildlich nachkommen. Ein Kanon von verbindlichen Grundpflichten für den Waldbau sei noch zu entwickeln. Auch der Privatwald, der 48 Prozent des deutschen Waldfläche ausmacht, müsse nach Art. 14 Abs. 2 GG einen angemessenen Anteil an der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität leisten. Jetzt liegt der 282 Seiten starke Band vor, der die Forderungen in 15 Beiträgen von Sachverständigen aus Recht, Lehre und Praxis konkretisiert und eine unverzichtbare Argumentationshilfe für den Naturschutz im Wald ist. Zum Inhaltsverzeichnis des Tagungsbandes gelangen Sie hier.