Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Bundeshaushalt dürfte nicht nur einem „Weiter-so“ der Ampelkoalition Grenzen setzen. Nach der auf dieses Urteil hin von Bundesfinanzminister Christian Lindner verfügten Ausgabensperre für den sogenannten Klima- und Transformationsfond werden in einem erheblichen Umfang zur Unterstützung des Waldumbaus vorgesehene Mittel nicht fließen können. Hiervon betroffen ist beispielsweise mit 120 Mio. Euro die Förderung der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen. Diese Mittel sollten aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz kommen. Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnten bis zu 370 Mio. Euro infolge des Verfassungsgerichtsurteils für die Waldförderung ausfallen.

Damit nicht genug: Mit dem Urteil fehlen im Bundeshaushalt des nächsten Jahres 60 Mrd. Euro, die für „Klimaschutzmaßnahmen“ und die „Transformation der Wirtschaft“ vorgesehen waren. Über die Sinnhaftigkeit eines Teils dieser Maßnahmen, deren Finanzierung nun fraglich ist, mag man zu recht unterschiedlicher Meinung sein. Zu befürchten steht allerdings, dass vor allem solche Maßnahmen gestrichen werden, die wie die Wiedervernässung von Mooren oder die Förderung einer naturnahen Forstwirtschaft zugleich der Sache des Naturschutzes hätten nützen können. Der seit jeher chronisch unterfinanzierte Naturschutz in Deutschland wird sich auf massive Mittelkürzungen einstellen müssen.

Scheitern aber Maßnahmen für die Entwicklung naturnaher Wälder an fehlenden Finanzen, dürften die nach einigen trockenen Sommern und Borkenkäferkalamitäten kahlgeschlagenen vormaligen Holzäcker umso mehr in das Visier der regenerativen Energiewirtschaft geraten und der auf vielen Standorten nicht heimischen Fichte Felder mit Solaranlagen und eine neue Generation Stangenforste – aus Windenergieanlagen – folgen. Doch das dürfte in Deutschland weiterhin ein allgemein akzeptiertes Ziel sein – nicht nur in der Ampel-, sondern in jeder anderen derzeit denkbaren Koalition.