Während die großen Umweltverbände die Kollateralschäden des Ausbaus der Windenergiewirtschaft dröhnend beschweigen oder die Entfesselung dieses Ausbaus fordern, meldet sich die Deutsche Wildtierstiftung mit einer Studie zu Wort, die nicht einmal der staatstragende Deutschlandfunk in diesen Tagen übergehen konnte. Dass die Studie in den Nachrichten des Senders Erwähnung fand, dürfte allerdings der Betonung der Sendeverantwortlichen geschuldet sein, letztendlich seien nur zwei Prozent der 29.000 Windenergieanlagen für den Vogelschutz problematisch.

Die in der Studie präsentierte Faktenlage ist allerdings weitaus dramatischer: Der Fokus der Studie lag auf Vogelschutzgebieten auf dem deutschen Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben, zum Beispiel Schreiadler, Wiesenweihe oder Rotmilan. Untersucht wurde die Nähe ihrer Schutzgebiete zu Windenergieanlagen. Das Ergebnis: Deutschlandweit stehen fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen und 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem für diese Vogelarten gesetzlich relevanten Prüfbereich von Windenergieanlagen.

„Die von uns herausgegebene Studie zeigt leider deutlich, dass der Artenschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien häufig untergraben wird“, so ein Sprecher der Deutschen Wildtierstiftung. Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind davon betroffen. Dabei beschreibt die Studie selbstkritisch lediglich einen Teil der Probleme: „Die aktuellen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes lassen viele Arten außer Acht, die ebenfalls negativ durch die Nähe ihrer Brutgebiete zu Windkraftanlagen beeinflusst werden, zum Beispiel Uferschnepfe und Schwarzstorch“, so die Deutsche Wildtierstiftung. Die gesetzlich normierten Prüfbereiche seien überdies viel geringer als die Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten.

Die Zulassungen vieler Windenergieanlagen dürften sich, so die Stiftung, bei einer erneuten Prüfung als rechtswidrig erweisen, da sie nach den für Vogelschutzgebiete geltenden Maßstäben des EU-Rechts nicht hätten erteilt werden dürfen. Zugunsten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes hätten sie aber vermutlich Bestand. Die Deutsche Wildtierstiftung fordert die Festlegung nachträglicher Abschaltzeiten mindestens dort, wo sich Vogelschutzgebiete und zentrale Prüfbereiche überlagern. Nach Auffassung der Stiftung müssten alle Windenergieanlagen zumindest im Nahbereich von Vogelschutzgebieten mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten abgebaut werden. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windenergieanlagen.

Die Wortmeldung der Deutschen Wildtierstiftung zur Studie ist fraglos wichtig. Allerdings fragt man sich, ob die in ihrer Pressemeldung artig platzierten Bekenntnisse zum Ausbau der übermächtigen Windenergiewirtschaft angemessen sind oder doch vergleichsweise hasenfüßig.

Eine Lang- und eine Kurzfassung der Studie sowie Infografiken zu den wichtigsten Ergebnissen finden Sie hier.