Mit kürzester Fristsetzung erhielten die Umweltverbände am Freitag, 12.12.2025 um ca. 15:30 Uhr die Möglichkeit zur Beteiligung am 126 Seiten umfassenden Referentenentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die Frist endete am Montag, 15.12.2025 um 10 Uhr. Obwohl dieser Gesetzesentwurf mit erheblichen negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt verbunden sei, ließe sich die Vorlage in dieser Frist nicht vollumfänglich prüfen, beklagt der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN). Die Kürze der Frist, zudem über ein Wochenende, könne nur so interpretiert werden, dass die Bundesregierung nicht an einer fundierten Stellungnahme des BBN und der anderen kontaktierten Umweltorganisationen interessiert sei oder eine solche sogar ausschließen wolle. Ein solches Verhalten trage zu einer weiteren Parteien- und Politikverdrossenheit bei, die letztlich die Demokratie schwäche. Der BBN forderte die Ministerien auf, bei allen Gesetzgebungsverfahren den jeweils betroffenen Akteuren ausreichend Zeit für fachlich fundierte Stellungnahmen einzuräumen.

Hintergrund des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ist der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beschlossene Abbau natur- und artenschutzrechtlicher Vorschriften. Den Ton für diese Bestrebungen setzte bei Zeitonline am 11.12.2025 der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der beklagte: „Jede Maus und jeder Lurch führt dazu, dass wir jahrelange Verzögerungen haben.“

Die Regelungen des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes sind beunruhigend. Zu befürchten sind nach Angaben der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) u. a. weitreichende Änderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes:

  • die Ausweitung des Kompensationsraumes auf angrenzende Naturräume, d. h. eine weitere Entkopplung von Eingriff und Kompensation,
  • die Anrechenbarkeit von Kompensationsmaßnahmen auf die Verpflichtungen der EU-Wiederherstellungsverordnung und andere nationale Pflichtaufgaben (z. B. zum Aufbau des Biotopverbundes), d. h. im Ergebnis ein Weniger an Naturschutz,
  • die verfassungsrechtlich umstrittene Gleichstellung ungleicher Kompensationsoptionen, nämlich von monetärer und naturaler Kompensation, welche bereits der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2009 vorsah, aber vernünftigerweise aufgegeben worden war,
  • die Ermächtigung des Bundesumweltministeriums, in einer Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu dieser Gleichstellung zu treffen,
  • die Ersatzzahlungen sollen nicht mehr nach Maßgabe der Ländernaturschutzgesetze für den Naturschutz in den Bundesländern verwendet werden, sondern an das Bundesumweltministerium fließen,
  • der Erlass von Verwaltungsvorschriften des Bundesumweltministeriums zum Artenschutz. Hier dürfte für zahlreiche Eingriffsvorhaben geplant sein, was zugunsten der Windenergiewirtschaft bereits seit 2022 gesetzlich verankert ist: der Abbau von Zulassungshürden, die Reduktion der zu berücksichtigenden Tierarten und statt effektiver Schutzmaßnahmen die Auswahl von Minderungsmaßnahmen mit ungeklärter oder fehlender Wirksamkeit.

Die Gesetzesänderungen dürften eine Reihe von Arbeitsaufträgen für Anwendungshilfen nach sich ziehen. Sie gehen vermutlich nicht an die zuständigen Fachbehörden des Naturschutzes, sondern um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen wie in den letzten Jahren eher an kooperative Universitäten und staatlich finanzierte Nichtregierungsorganisationen.

Damit nehmen die Bestrebungen, die Kompensationspflichten für Eingriffe in Natur und Landschaft abzusenken, weiter an Fahrt auf. Zudem setzt sich die Tendenz fort, in der Eingriffsregelung nicht die Verpflichtung zur bestmöglichen Kompensation konkreter Eingriffsfolgen zu sehen, sondern ein Flächenbeschaffungs- und Finanzierungsinstrument für Pflichtaufgaben des Naturschutzes. Im Ergebnis wächst der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit der 1976 geschaffenen Eingriffs-Ausgleichsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Zu dieser Entkernung des Naturschutzrechts trägt nach Auffassung der EGE auf dem Gebiet des Journalismus der weitgehende Ausfall kritischer Analyse und Berichterstattung über umweltpolitische Vorgänge bei. In weniger als einer Legislaturperiode werde verspielt, was von den Naturschutzorganisationen in den 1970er Jahren ohne staatliche Transferleistungen unter ungleich schwierigeren Bedingungen erreicht worden sei.