Künftig müssen Windenergieanlagenbetreiber in einen Artenschutzfond einzahlen, wenn der Betrieb ihrer Anlagen für bestimmte Vogelarten zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko führt. Der Gesetzgeber hat die Anzahl der hierfür zu beachtenden Vogelarten gegen das Fachvotum der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten auf 15 begrenzt. Zudem arbeitet die Bundesregierung an einer Methode, mit der das Tötungsrisiko berechnet werden soll. Kritiker vermuten, die Kriterien könnten so gesetzt werden, dass die meisten Anlagen als unbedenklich durchgehen. Dann muss nichts gezahlt werden.
Wenn ausnahmsweise doch eine Zahlung fällig werden sollte, fließt diese an das Bundesumweltministerium – wenn es gut läuft – in zumindest halbwegs sinnvolle Artenschutzprojekte zugunsten der Vogelarten, die an Windenergieanlagen zu Tode kommen. Um diesen Arten zu helfen, bedürfte es vor allem einer Nutzungsaufgabe oder -extensivierung intensiv genutzter Felder, Wiesen, Weiden und Wälder. Doch auf diesen Flächen wirtschaften Land- und Forstwirte. Sie sind zu mehr Naturschutz nur bedingt und am wenigsten zum Verkauf ihrer Flächen für Naturschutzzwecke bereit. Grundstückseigentümer verkaufen oder verpachten stattdessen für Solar- und Windenergieprojekte, denn dafür lassen sich exorbitant hohe Kauf- und Pachtpreise erzielen. Damit kann der Naturschutz und nicht einmal die normale landwirtschaftliche Produktion konkurrieren. Aus Rücksichtnahme auf land- und forstwirtschaftliche Interessen hat der Bundesgesetzgeber zudem vorsorglich festgelegt, dass aus dem Artenschutzfond des Bundes selbst dann keine Flächen für Artenschutzprojekte gekauft werden dürfen, wenn jemand verkaufen wollte. Das ist kein Aprilscherz.
Nun ist guter Rat teuer, sollen die dem Bundesumweltministerium aus der „Lizenz zum Töten“ zufließenden Mittel sinnvoll für den Naturschutz eingesetzt werden. Licht ins Dunkel brachte nun ein investigativ tätiges Medienhaus, welches die Teilnehmer:innen einer Konferenz in einer Berliner Villa ausgespäht haben will. Diesen Recherchen zufolge zeichnet sich der Abschluss eines Abkommen mit marodierenden ausländischen Milizen ab, um diese mit Geldzahlungen vom Abschuss windenergiesensibler ziehender Vogelarten während der Zugzeiten abzuhalten. Tatsächlich erfolgen solche Abschüsse aus Langeweile, Lust oder Angeberei auf den Routen des internationalen Vogelzuges.
Die deutsche Bundesumweltministerin brachte das Problem erst kürzlich im Vorwort einer Broschüre des Komitees gegen Vogelmord auf den Punkt: „Bislang sind die Bestände vieler bei uns einheimischer Greifvogel- und Eulenarten trotz intensiver Schutzbemühungen weiter rückläufig. Tausende Schreiadler, Weihen und Wespenbussarde fallen immer noch jedes Jahr illegalen Nachstellungen auf den Zugrouten zum Opfer. Deutschland setzt sich als Mitglied der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten international dafür ein, die Zugwege dieser Arten wieder sicher zu machen und unterstützt Projekte zur Aufklärung der Bevölkerung und zur Bekämpfung der Wilderei.“ Soll hierfür also der Artenschutzfond eingesetzt werden? Man mag den Plan für fragwürdig halten. Noch fragwürdiger wäre es, mit dem Geld Vereinigungen zu fördern, welche zu der Zerstörung des deutschen Naturschutzrechts dröhnend schweigen.