Produktionsintegrierte Kompensation (PIK): Das ist – zugegebenermaßen – kein sich selbsterklärender Begriff. Und was es damit auf sich hat, wird die wenigsten Leser interessieren. Wer allerdings, in welcher Rolle auch immer, mit Eingriffen in Natur und Landschaft und der gesetzlich verlangten Kompensation der Eingriffsfolgen konfrontiert ist, ist vermutlich dankbar für die Arbeitshilfe, die exakt für dieses besondere Feld der Kompensation kürzlich von der Landesnaturschutzbehörde Niedersachsens herausgegeben worden ist.
Das 80 Seiten starke Heft informiert über die rechtlich-fachlichen Grundlagen der Eingriffsregelung sowie die Anforderungen an in die Bewirtschaftung von Acker und Grünland integrierte Kompensation. Die gemeinsam von Naturschutz und Landwirtschaft entwickelte Arbeitshilfe umfasst insgesamt 16 solcher Maßnahmen, die für eine Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen der Habitate von 13 Brutvogelarten der Äcker und des Grünlandes (darunter der Steinkauz) sowie für den Feldhamster in Betracht kommen. Die berücksichtigten Arten sind Leitarten für die Lebensgemeinschaften schutzwürdiger Acker- und Grünlandbiotope. Von den auf diese Arten bezogenen PIK-Maßnahmen kann deswegen auch ein Schutz für weitere Arten agrarisch genutzter Biotope erwartet werden. Einziges Manko der Arbeitshilfe: Sie gilt der Eingriffsregelungspraxis in Niedersachsen. Dabei wäre den Akteuren der Eingriffsregelung auch in anderen Bundesländern eine vergleichbar gut fundierte Anwendungshilfe für die produktionsintegrierte Kompensation zu wünschen.
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