Vor 25 Jahren sorgten die Ergebnisse einer Studie der EGE für Aufregung. Die Studie brachte ans Licht, dass Kommunen im großen Ausmaß Steinkauzlebensräume zu Bauland erklärten, ohne die damit verbundenen Folgen zu erwägen, geschweige denn zu kompensieren. Die Ergebnisse stammten aus dem zu der Zeit rotgrün regierten Nordrhein-Westfalen. Der Journalist Horst Stern (1922-2019) hielt sie in der Wochenzeitung „Die Woche“ der Landesregierung vor: „Die Pflicht zur staatlichen Aufsicht über die Kommunen pervertierte, wie die EGE feststellt, zur Nachsicht. Die Eulenschützer taten, was Düsseldorf nicht tut: Flächennutzungspläne daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Gesetz übereinstimmen. Das tun sie in allen Fällen nicht“. Die damalige nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn, eine Bündnisgrüne, reagierte prompt: Die Genehmigung der Flächennutzungspläne läge nicht in ihrer Verantwortung. Stern bezeichnete die Grünen ob ihrer unzureichenden Verhaftung im Naturschutz bis zuletzt als „Flachwurzler“. Klicken Sie bitte hier, wenn sie Sterns Kolumne vom 29. Mai 1998 lesen möchten.

Dass der Steinkauz aus Nordrhein-Westfalen nicht ganz verschwunden ist, verdankt sich vor allem einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2006. Das Urteil zwang Deutschland zu gesetzgeberischen Korrekturen des Bundesnaturschutzgesetzes, denn die Deutschen hatten sich fürs Bauen mehr Ausnahmen vom Artenschutzrecht herausgenommen als das Recht der Europäischen Union erlaubte. Ausgerechnet die daraufhin verbesserten artenschutzrechtlichen Vorschriften, die seitdem zu einer ansatzweisen Berücksichtigung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren führten, hat der deutsche Gesetzgeber 2022 zugunsten des Ausbaus der Windenergie eingeschränkt – auf Betreiben der von Bündnis90/Die Grünen geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt.