Ende Juni/Anfang Juli 2024 wurde in einem Wald im niedersächsischen Landkreis Gifhorn ein Baum gefällt. Das kommt vor und ist nicht schon zu beanstanden. Im Baum befand sich allerdings, auch für einen Unkundigen leicht erkennbar, ein Seeadlernest und darin ein noch nicht flügger Jungvogel. Der Jungvogel kam bei der Aktion offenkundig so schwer zu Schaden, dass er nicht mehr zu retten war und eingeschläfert werden musste. Dass die Fällung im Zusammenhang mit einem Windparkprojekt steht, kann die Polizei nicht ausschließen. Sie sucht nun in dem eingeleiteten Strafverfahren nach Zeugen wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

In dem betreffenden Gemeindegebiet war die Planung von Windenergieanlagen 2016 an der Anwesenheit von Seeadlern gescheitert. Sollte mit der Fällung der Weg für Windenergieanlagen freigemacht werden, hätte es einer solchen Straftat gar nicht bedurft. Der Bundesgesetzgeber hat nämlich vor zwei Jahren auf Betreiben der bündnisgrünen Bundesminister für Wirtschaft und Naturschutz das Artenschutzrecht so radikal verändert, dass die Existenz eines Seeadlers oder jedes anderen an Windenergieanlagen stark kollisionsgefährdeten Vogels kein Zulassungshindernis für solche Anlagen mehr darstellt. Die Bundesregierung sollte insofern ihre „Erfolge“ besser kommunizieren, damit auch dem letzten in diesem Land klar wird, dass beim Ausbau der Windenergiewirtschaft Artenschutz kein sonderlich gewichtiger Belang mehr ist, sich jedenfalls zur Überwindung dieses Belanges Straftaten erübrigen. Bisher (Stand 09.08.2023) sind in Deutschland 269 Seeadler als Kollisionsopfer an Windenergieanlagen registriert worden.