Das Befahren der Meeresgebiete der deutschen Wattenmeer-Nationalparke darf nur der Bund regeln. Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1992. Die nach Bemühungen der betroffenen Bundesländer und der Umweltorganisationen und langer Untätigkeit des zuständigen Bundesverkehrsministeriums im April 2023 erfolgte Anpassung an den Schutz der Meeresgebiete war längst überfällig. Doch die Redensart, was lange währt, wird endlich gut, trifft hier nicht zu. Sonderlich naturschutzfreundlich ist die neue Rechtsverordnung nämlich nicht: Für das Kitesurfen und sonstige wassersportliche Aktivitäten entfaltet sie zwar eine gewisse Lenkungsfunktion, die Regelungen bleiben aber deutlich hinter den von den Ländern eingebrachten Änderungsvorschlägen zurück. Der Wattenrat Ostriesland beklagt insbesondere die in der Verordnung hingenommenen vielen Kitesuferzonen, die in den letzten Jahrzehnten in dem Weltnaturerbegebiet zugelassen wurden. Kritisch sind insbesondere die zahlreichen neuen durch die Nationalparke verlaufenden Schnellfahrkorridore und Wattfahrwasserbereiche sowie komplizierte Geschwindigkeitsregelungen. Ungeregelt bleibt der Betrieb von Wassertaxis und der Verkehr der zahlreichen Offshore-Versorgungsboote zu und von den Offshore Windparks. Wassertaxis können weiterhin unkontrolliert und mit hohen Geschwindigkeiten abseits von Fahrwassern über das Watt zu den Inseln und zum Festland verkehren. Die Folgen für störungsempfindliche Meeressäuger, brütende und rastende See- und Watvögel liegen auf der Hand. Trotz einiger Verbesserungen ist die Regelung für den Naturschutz nach Auffassung von Mellumrat und Wattenrat Ostriesland überwiegend enttäuschend. Für die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsministerium und ministerielle Beauftragte für die Ladesäuleninfrastruktur, Daniela Kluckert (FDP), aber sind nun „Naturschutz und Schifffahrt im Wattenmeer im Einklang“.