Uhus fliegen niedrig; so niedrig, dass sie in den Gefahrenbereich der Rotoren von Windenergieanlagen gar nicht gelangen können. Dies ist eine weitverbreitete Annahme. Bei einem Rotorabstand vom Boden von mehr als 50 m im Flachland und mehr als 80 m im Hügelland seien Uhus an Windenergieanlagen jedenfalls keinem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt. Der Gesetzgeber hat dies im letzten Sommer auf Betreiben der Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke (beide Bündnis90/DieGrünen) sogar ins Bundesnaturschutzgesetz geschrieben. Der Gesetzgeber stützt sich dabei vermutlich auf die Ergebnisse von Studien an besenderten Uhus. Die EGE hat die Aussagekraft dieser Studien begründet in Zweifel gezogen. Zudem hat die EGE die Besenderung der Uhus zu kommerziellen Zwecken als Tierversuch kritisiert und auf massive Gefahren für Leib und Leben besenderter Uhus hingewiesen. Zumindest müsse sichergestellt werden, dass sich am Vogel angebrachte Sender ohne menschliches Zutun nach einer gewissen Zeit zuverlässig lösen. Dass sich der Sender vom Vogel gelöst habe, müsse am Ende der Untersuchung nachgewiesen werden. Bei einem fehlenden Nachweis sei der Vogel erneut zu fangen. Das hat die EGE bei der 32. Jahrestagung der AG Eulen am 29.10.2016 in Kloster Schöntal/Baden-Württemberg gefordert. Nachzulesen ist dies in dem Beitrag von Wilhelm Breuer „Windenergie und Uhu – Aktuelle Aspekte eines unterschätzten Konflikts“ (Eulen-Rundblick Nr. 67 – Mai 2017: 25-30).

Nun zeigt sich Ende Mai 2023 in Rheinland-Pfalz, dass ein am 23.06.2021 besenderter Uhu (im Bild) – 16 Monate nach der letzten Peilung – noch immer den Sender träg! Der Sender hat sich nach nun 23 Monaten nicht vollständig gelöst und hängt um den Hals des Uhus! Offenbar haben die für die Besenderung verantwortlichen Stellen keine Kontrolle, keinen Nachweis und im Falle eines fehlenden Nachweises keinen erneuten Fang verlangt. Die EGE ist über den Vorgang entsetzt und drängt darauf, dass der Uhu unverzüglich gefangen und von dem Sender befreit wird. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Koblenz, welche die Besenderung genehmigt hat, verlangt dies nun auf Initiative der EGE von der Firma bzw. der Person, die den Uhu besendert hat. Stefan Brücher von der EGE war auf den unglücklichen Uhu bei Dreharbeiten mit dem Südwestfunk aufmerksam geworden. In dem Gebiet, in dem damals insgesamt drei Uhus besendert worden waren, sah er einen fliegenden Uhu mit dem um den Hals hängenden Sender. Brücher spricht von einer lebensgefährlichen Situation für den Uhu und die von ihm zu versorgenden Jungvögel. Für die Besenderung zeichnet die Firma öKon Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH in Münster verantwortlich. Die EGE fordert einen unverzüglichen Stopp kommerziell orientierter Besenderung von Uhus. „Der gefährliche Unsinn muss ein Ende finden“, sagt Stefan Brücher.