Eulen-Adventskalender jetzt bestellen
Adventskalender bereiten Freude und verkürzen das Warten auf Weihnachten. Aber nur die Adventskalender der EGE werben zudem für den Schutz der Eulen. Bei der EGE sind in diesem Jahr zwei verschiedene Adventskalender erhältlich: der eine präsentiert den Uhu, der andere die Schleiereule.
Hinter den 24 Türchen des Uhu-Adventskalenders (siehe links) verbergen sich Tiere, welche in den Lebensräumen des Uhus daheim sind. Das Kalendermotiv beruht auf einem Foto von Achim Schumacher. Und hinter den Türchen des Schleiereulen-Adventskalenders (siehe rechts) stecken die Tiere der Dörfer und der Feldflur. Das Kalendermotiv beruht auf einem Aquarell von Bärbel Pott-Dörfer. Auf den Kalenderrückseiten befinden sich illustrierte Informationen über Uhu und Schleiereule. Die Tiere hinter den Türchen zeichnete Michael Papenberg. Die EGE dankt den Künstlern und den Fotografen für die kostenfreie Bereitstellung der Bilder.
Vielleicht möchten Sie Freunden und Verwandten vor dem 1. Dezember mit diesen Kalendern eine Freude machen. Die Kalender sind ein schönes Geschenk vor allem für Kinder und Enkel. Der Kalender passt in einen B 4-Umschlag und lässt sich für 1,80 Euro mit der Deutschen Post versenden. Die originellen Adventskalender (Papier: 300g/m² Circlesilk Premium White) mit den Maßen 24 x 34 cm sind nur bei der EGE erhältlich.
Die EGE erbittet für einen Kalender eine Spende von 7 Euro, bei einer Bestellung ab drei Kalender 6 Euro und ab 5 Kalender 5 Euro je Kalender. Die Versandkosten trägt die EGE. Der Erlös fließt in die Eulenschutzprojekte der EGE.
Tipp: Adventskalender und Kinderbuch im Paket
Wer den Kalender verschenkt, kann ihn wunderbar mit dem EGE-Kinderbuch „Wo die Eule schläft“ kombinieren. In sechs spannenden Kapiteln nimmt Autor Wilhelm Breuer Kinder und Jugendliche mit auf Entdeckungsreise zu Uhu, Schleiereule, Waldkauz und weiteren Arten – ergänzt durch Fakten und Porträts aller 13 europäischen Eulen. Die Aquarellzeichnungen von Bärbel Pott-Dörfer runden das handliche Buch ab, das sich besonders für Kinder zwischen 8 und 14 Jahren eignet.
So wird aus Kalender und Buch ein rundes Geschenkpaket für kleine und große Naturfreunde – eine Freude, die lange über die Adventszeit hinaus wirkt. Einen Blick ins Buch können Sie hier werfen.
Die EGE sendet Ihnen das Buch für eine Spende in Höhe von 12,50 Euro bzw. 10 Euro je Buch ab 10 Büchern versandkostenfrei zu.
Bitte richten Sie Ihre Bestellungen unter Angabe des gewünschten Motivs per E-Mail an:
Egeeulen@t-online.de
oder per Post an
EGE
Breitestraße 6
53902 Bad Münstereifel
Die Spende erbittet die EGE nach Erhalt der Lieferung auf ihr Spendenkonto
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Stichwort Adventskalender
Leiseflieger: Die Federn des Uhus
In der August-Ausgabe 2025 der Zeitschrift „Der Falke“ erschien der Beitrag von Prof. Dr. Hans-Heiner Bergmann „Leiseflieger: Die Federn des Uhus“. Die EGE dankt der Redaktion der Zeitschrift und dem Autor, dass der Beitrag auf der Website der EGE erscheinen darf. Die Zeitschrift „Der Falke“ berichtet monatlich aus dem Leben und über den Schutz der Vögel. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Beitrag lesen möchten. Mehr auf www.falke-journal.de
Über die zwölf Monatsausgaben hinaus erscheint jährlich ein Sonderheft. Das Sonderheft des Jahres 2025 erscheint im Oktober. In diesem Sonderheft von „Der Falke“ werden aktuelle Themen aufgegriffen, brennende Fragen beantwortet und motivierende Vogelschutzprojekte vorgestellt.
Zwei Urteile setzen Windenergiewirtschaft Grenzen
Der Bundesgesetzgeber hat die naturschutz- und planungsrechtlichen Bestimmungen zugunsten des Ausbaus der Windenergiewirtschaft 2022 und zuletzt im August 2025 gravierend geschwächt. Landschaftsschutzgebiete stehen Windenergieanlagen offen und Beschränkungen von Bau und Betrieb von Windenergieanlagen im Umfeld kollisionsgefährdeter Vogelarten sind weitgehend aus dem Weg geräumt. Einigermaßen sicher vor dem weiteren Ausbau sind am ehesten die wenigen Natura 2000-Gebiete. Wenngleich die Branche selbst darin zahlreiche Anlagen mit behördlicher Genehmigung hat errichten können und ungeniert betreibt.
Zwei Gerichtsentscheidungen aus dem Mai und September 2025 vermögen zwar den fatalen Abbau rechtlicher Maßstäbe nicht zu korrigieren, sie setzen aber bestimmten Revisions- und Expansionsbestrebungen der Windenergiewirtschaft Grenzen.
In dem einen Fall ging es um den Versuch eines Anlagenbetreibers, Abschaltauflagen zu überwinden, die ihm vor Jahren aus Vogelschutzgründen auferlegt worden waren. Hierbei handelte es sich nicht allein um den Schutz der prominenten Kollisionsopfer wie den Rotmilan, sondern um kaum minder schlaggefährdete Vogelarten wie Mäusebussard und Feldlerche, die in großer Zahl als Kollisionsopfer unter den Anlagen belegt sind, aber kaum irgendwo in Deutschland die Behörden zu einem Abschalten der Anlagen oder zu Kompensationsmaßnahmen veranlasst haben. In einigen Teilen Niedersachsens, insbesondere im Landkreis Osnabrück auf Betreiben des Osnabrücker Umweltforums, indessen war es gelungen, zum Schutz auch dieser Arten Abschaltzeiten zu erzielen. Nun glaubten aber die Betreiber der Anlagen, sich im Nachhinein dieser Auflagen erwehren zu können. Schließlich habe der Gesetzgeber 2022 die Zahl der an Windenergieanlagen als kollisionsgefährdet eingestuften Arten begrenzt. Und Mäusebussard und Feldlerche stünden nicht auf der Liste. Der Landkreis Osnabrück hatte dem Antrag auf Auflösung der Auflagen stattgegeben. Dagegen ist das Osnabrücker Umweltforum mit einer Klage beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorgegangen. Im Mai 2025 hat das Gericht entschieden (OVG Niedersachsen 12 KS 55/24 – Urteil vom 30. Mai 2025). Die neuen Vorschriften können nicht rückwirkend auf alte, rechtskräftige Genehmigungen angewendet werden, so das Gericht.
Eigentlich gab es in der Sache kein Vertun: Nach § 74 Absatz 4 Satz 1 Alt. 1 BNatSchG sind „§ 45 b Absatz 1 bis 6 nicht anzuwenden auf bereits genehmigte Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land“. Und so lag die Sache hier. Der Wortlaut ist insoweit eindeutig und vom Gesetzgeber bewusst gewählt. Denn in der Gesetzentwurfsbegründung (BT-Drs. 20/2354, S. 31) heißt es: „Durch die erstmals bundesweit eingeführte Standardisierung der artenschutzrechtlichen Signifikanzprüfung mit Blick auf den Betrieb von Windenergieanlagen an Land soll nicht zu einer erneuten Prüfung der Artenschutzrechtskonformität des Betriebs bestandskräftig genehmigter Anlagen und zum Erlass nachträglicher Anordnungen Anlass gegeben werden. Die gegenwärtige Praxis zur nachträglichen Anordnung soll durch dieses Gesetz nicht berührt werden. Deshalb finden die Regelungen des § 45 b Absatz 1 bis 6 nach dem neuen § 74 Absatz 4 keine Anwendung auf bereits bestandskräftig genehmigte Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land.“ Die Frage der Rechtmäßigkeit der vom Gesetzgeber 2022 vorgenommenen Beschränkung kollisionsgefährdeter Vogelarten ist damit nicht geklärt.
In dem anderen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 C 10.24 – Urteil vom 11. September 2025). Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wandte sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windenergieanlagen im Landkreis Göttingen (Niedersachsen), die mit umfangreichen Nebenbestimmungen (u.a. Abschaltungen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in der Zeit von März bis August) zum Schutz des Rotmilans und weiterer Greifvögel verbunden ist. Die Windenergieanlagen sollen 1.300 m nord-östlich eines Vogelschutzgebiets und westlich eines Flora-Fauna-Habitat-Gebiets errichtet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erfordernis eines ergänzenden Verfahrens bestätigt, innerhalb dessen die fehlende Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nachzuholen sein wird. Zwar erstreckt sich der Natura 2000-Gebietsschutz grundsätzlich nicht auf gebietsexterne Flächen, auch wenn diese von im Gebiet ansässigen Vorkommen geschützter Tierarten genutzt werden. Gleichwohl sind im vorliegenden Einzelfall erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht offensichtlich ausgeschlossen. Zum einen können hiernach bereits Einzelverluste des Rotmilans dessen Erhaltungszustand im Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen. Zum anderen werden die genehmigten Windenergieanlagen wiederkehrend von im Vogelschutzgebiet lebenden Rotmilanen zur Nahrungssuche in Richtung des benachbarten Flora-Fauna-Habitat-Gebiets überquert.
Genehmigungserleichterungen im Zuge der EU-Notfall-Verordnung und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes kommen nicht in Betracht, weil im Zeitpunkt des Antrags auf die Genehmigungserleichterungen das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bereits abgeschlossen und eine endgültige behördliche Entscheidung über die Genehmigungserteilung ergangen war.
AG Eulen-Tagung in Hessen
Die 40. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e. V. (AG Eulen) findet vom 24.-26. Oktober 2025 in Rodgau in der Rhein-Main-Region statt. Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) weist gerne auf diese Veranstaltung hin. Die Veranstaltung befasst sich u. a. mit der Bedeutung von Schwarzspechthöhlen als Nistplatz des Rauhfußkauzes, mit Ruheplatzwahl, Geschlechts- und Altersbestimmung von Waldohreulen, den sozialen Kontakten und der Fitness der Schleiereule, der Situation der Zwergohreule in Deutschland und der Einrichtung von Auffang- und Pflegestationen für Greifvögel und Eulen. Aus der EGE referieren Stefan Brücher und Doris Siehoff. Brücher berichtet aus 45 Jahren mit den Eifel-Uhus über Bestandsentwicklung, Beringung, altbekannte und neue Verlustursachen, Webcam-Beobachtungen und Kuriositäten. Siehoff berichtet über die langjährige, mit Schutzmaßnahmen intensiv begleitete Entwicklung der Steinkauzbestände im nordrhein-westfälischen Kreis Düren. Das Tagungsprogramm und die Anmeldeinformationen finden sie auf der Website der AG Eulen.
Neue Ausgabe von Nationalpark erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Nationalpark befasst sich mit der bedrohten Vielfalt des Grünlandes. Für den Anbau von Energie- und Futtermais sind in nahezu allen Landstrichen Deutschlands Wiesen und Weiden unter den Pflug gekommen. So verringerte sich die Dauergrünlandfläche beispielsweise in Niedersachsen von 1,1 Mio. Hektar im Jahr 1984 auf ungefähr 0,7 Mio. Hektar im Jahr 2009. Das ist ein Rückgang um mehr als ein Drittel in 25 Jahren. Der Rest des Grünlandes wurde großenteils mit zu viel Mineraldünger und Gülle, zu hohem Viehbesatz und zu vielen Mahdterminen zum Grasacker. Das sind zugleich die Gründe für den Rückgang des Braunkehlchens. Doch es geht auch anders. In einem EU-Vogelschutzgebiet im Siegerland ist es gelungen, die Zahl der Braunkehlchen zu erhalten. Ein ermutigender Erfolg, der aber selbst für Naturschutzgebiete eher Ausnahme als Regel ist. Die Natura 2000-Gebiete sind oftmals Sanierungsfälle ähnlich wie die technische Infrastruktur. Mit dem Unterschied, dass für die Sanierung der „grünen Infrastruktur“ kaum Geld fließt, für andere Zwecke aber Milliarden Euro an Schulden aufgenommen werden. Die Sanierungskosten für Natura 2000-Gebiete werden vom Staat nicht einmal näherungsweise beziffert, geschweige denn bereitgestellt.
Weitere Beiträge handeln von den Wisenten im Schweizer Jura und vom Einsatz der Wasserbüffel bei der Beweidung brachgefallener Nasswiesen im Naturpark Bayerischer Wald. Die neue Ausgabe verbindet Wartburg und Nationalpark Hainich zu einer Welterberegion, führt den Leser an die Ufer von Bode und Selke im Harz, in die Wacholderheiden und Felsen des Altmühltals und bis nach Grönland. Im Panorama lesen Sie bitte den Nachruf auf den im Juni 2025 verstorbenen Hubert Weinzierl, einem Naturschützer klarer Worte, behutsamer Rede und der leisen Töne. Weinzierls Stimme fehlt zumal angesichts des von der Bundesregierung vereinbarten weiteren Abbaus des Naturschutzrechts. Auch darüber mehr im neuen Heft.
Die Zeitschrift Nationalpark berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt die auf 100% Recyclingpapier gedruckte Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
50 Jahre Eingriffsregelung
Die Ausgabe der Braunschweiger Umweltzeitung für September/Oktober 2025 wendet sich vielleicht etwas voreilig aber verlässlich wissensbasiert einem kommenden Jubiläum zu: Im nächsten Jahr wird die Eingriffsregelung und mit ihr das Bundesnaturschutzgesetz 50 Jahre alt. „Wer dies für ein staubtrockenes Thema hält, den belehrt der Autor des Beitrags eines Besseren“, so die Ankündigung der Redaktion. Autor ist Wilhelm Breuer, der seit Inkrafttreten der Eingriffsregelung mit diesem Teil des Naturschutzrechts bestens vertraut ist. Er kennt die Stärken und Schwächen der Eingriffsregelung und die fortwährenden Bestrebungen aus Politik und Wirtschaft, das Naturschutzrecht abzuschwächen und auszuhöhlen. Was wurde in dieser langen Zeit für den Naturschutz in der Eingriffsregelung erreicht, versäumt oder steht auf dem Spiel?
Bleibt zu hoffen, dass die Eingriffsregelung nicht schon in dem gerade von der deutschen Bundesregierung angekündigten „Herbst der Reformen“ zu Fall kommt. Im Visier von CDU, CSU und SPD ist dieser Teil des Naturschutzrechts längst. SPD, Grüne und FDP haben in der Ampel vorgemacht, wie man das Naturschutzrecht entkernt. Daran knüpft die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag nahtlos an. Zur Braunschweiger Umweltzeitung gelangen Sie hier.
Deutsche Wildtierstiftung beklagt artenschutzwidrigen Windenergieausbau
Während die großen Umweltverbände die Kollateralschäden des Ausbaus der Windenergiewirtschaft dröhnend beschweigen oder die Entfesselung dieses Ausbaus fordern, meldet sich die Deutsche Wildtierstiftung mit einer Studie zu Wort, die nicht einmal der staatstragende Deutschlandfunk in diesen Tagen übergehen konnte. Dass die Studie in den Nachrichten des Senders Erwähnung fand, dürfte allerdings der Betonung der Sendeverantwortlichen geschuldet sein, letztendlich seien nur zwei Prozent der 29.000 Windenergieanlagen für den Vogelschutz problematisch.
Die in der Studie präsentierte Faktenlage ist allerdings weitaus dramatischer: Der Fokus der Studie lag auf Vogelschutzgebieten auf dem deutschen Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben, zum Beispiel Schreiadler, Wiesenweihe oder Rotmilan. Untersucht wurde die Nähe ihrer Schutzgebiete zu Windenergieanlagen. Das Ergebnis: Deutschlandweit stehen fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen und 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem für diese Vogelarten gesetzlich relevanten Prüfbereich von Windenergieanlagen.
„Die von uns herausgegebene Studie zeigt leider deutlich, dass der Artenschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien häufig untergraben wird“, so ein Sprecher der Deutschen Wildtierstiftung. Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind davon betroffen. Dabei beschreibt die Studie selbstkritisch lediglich einen Teil der Probleme: „Die aktuellen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes lassen viele Arten außer Acht, die ebenfalls negativ durch die Nähe ihrer Brutgebiete zu Windkraftanlagen beeinflusst werden, zum Beispiel Uferschnepfe und Schwarzstorch“, so die Deutsche Wildtierstiftung. Die gesetzlich normierten Prüfbereiche seien überdies viel geringer als die Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten.
Die Zulassungen vieler Windenergieanlagen dürften sich, so die Stiftung, bei einer erneuten Prüfung als rechtswidrig erweisen, da sie nach den für Vogelschutzgebiete geltenden Maßstäben des EU-Rechts nicht hätten erteilt werden dürfen. Zugunsten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes hätten sie aber vermutlich Bestand. Die Deutsche Wildtierstiftung fordert die Festlegung nachträglicher Abschaltzeiten mindestens dort, wo sich Vogelschutzgebiete und zentrale Prüfbereiche überlagern. Nach Auffassung der Stiftung müssten alle Windenergieanlagen zumindest im Nahbereich von Vogelschutzgebieten mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten abgebaut werden. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windenergieanlagen.
Die Wortmeldung der Deutschen Wildtierstiftung zur Studie ist fraglos wichtig. Allerdings fragt man sich, ob die in ihrer Pressemeldung artig platzierten Bekenntnisse zum Ausbau der übermächtigen Windenergiewirtschaft angemessen sind oder doch vergleichsweise hasenfüßig.
Eine Lang- und eine Kurzfassung der Studie sowie Infografiken zu den wichtigsten Ergebnissen finden Sie hier.
EuGH bezieht Position im Vogelschutzrecht
Der Gesetzgeber hat die Störungs- und Schädigungsverbote des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung sowie für Eingriffe in Natur und Landschaft eingeschränkt. Begünstigt sind damit ausgerechnet die Hauptverursacher des Artensterbens. Für sie sind die Schädigungs- und Störungsverbote auf den Schutz von 598 Arten, nämlich der europäischen Vogelarten (in Deutschland 466 Arten) und der Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie (in Deutschland 132 Arten) beschränkt. Das sind nur 23 Prozent der besonders geschützten und weniger als 0,8 Prozent der heimischen Arten.
Die Koalitionäre der derzeitigen deutschen Bundesregierung wollen dieses Niveau noch weiter senken, nämlich auf einen „bundeseinheitlichen Populationsansatz“. Hinter dem sperrigen Vertragsdiktum steht der Wunsch aus Politik, Wirtschaft und Kommunen nicht länger einzelne Pflanzen und Tiere zu schützen, sondern nur solche Schädigungen von Arten dem Artenschutzrecht zu unterwerfen, welche ein populationsrelevantes Maß erreichen können. Gearbeitet wird an der Aushöhlung des Artenschutzrechts schon lange. Dazu zählt beispielsweise die vorgenommene Unterscheidung in planungsrelevante und planungsirrelevante Arten. Eine von Naturschutzbehörden (!) gelieferte Unterscheidung, welche den Großteil der Arten faktisch zu Egalarten erklärt.
Das Anliegen der Bundesregierung könnte durchaus mehrheitsfähig sein. Der Erfolg wäre nicht ohne Beispiel: Schon im Juli 2022 gelang ein solcher Erfolg zugunsten der Windenergiewirtschaft. Die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages stimmte für die Beschränkung der Liste der an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf 15. Aufzufinden sind diese Arten seitdem in Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 45 b Abs. 1-5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Darin fehlen beispielsweise Mäusebussard und Feldlerche, obgleich Individuen beider Arten in großer Zahl an den Anlagen zu Tode kommen. Allein am Anlagenbestand des Jahres 2016 in den vier norddeutschen Bundesländern sterben nach Berechnungen einer von Bundesministerien geförderten Studie 8.580 Mäusebussarde in einem jeden Jahr. Egal. Der letzte deutsche Bundestag hat auf Betreiben der damals grüngesteuerten Ministerien für Wirtschaft und Umwelt den Mäusebussard und die Feldlerche nicht in die als abschließend befundene Liste kollisionsgefährdeter Vogelarten aufgenommen.
Ist diese Beschränkung und sind andere in der letzten Legislaturperiode zugunsten des Ausbaus der Windenergiewirtschaft herbeigestimmte Regulierungen des Naturschutzrechts im Bundesnaturschutzgesetz mit dem Unionsrecht vereinbar? Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.08.2025 (Az. C-784/23) mag man die Hoffnung hegen, sie sind es nicht. Dr. Matthias Schreiber hat für das Osnabrücker Umweltforum das Urteil des EuGH beleuchtet und daraus Schlussfolgerungen für klagebefugte Naturschutzvereinigungen, das Bundesamt für Naturschutz und die für Wirtschaft und Kommunen tätigen Gutachterbüros gezogen. Seinen Beitrag finden Sie hier.
Das Urteil umfasst die Antworten des EuGH auf ein Vorlagersuchen des obersten estnischen Gerichts im Zusammenhang mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu dem Verbot des Holzeinschlages während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln – von Arten, die in Deutschland in behördlichen Entscheidungen zumeist als nicht planungsrelevant beiseitegeschoben werden. Der EuGH indessen bestätigt den Individuenbezug und den Absichtsbegriff beim Artenschutz für europäische Vogelarten.
Übrigens hatte die Generalanwältin am EuGH, die deutsche Juristin Juliane Kokott, in ihren Schlussanträgen zu diesem Verfahren ausführlich für einen weniger strengen Artenschutz für europäische Vögel geworben. Die Schlussanträge sind üblicherweise die Gutachten, welche die Entscheidung des EuGH vorbereiten sollen. Der EuGH hat die Überlegungen der Generalanwältin mit keiner Silbe gewürdigt. Gut so. CDU, CSU und SPD haben allerdings in ihrem Koalitionsvertrag vorgesorgt: Wo EU-Vorschriften den deutschen Absichten Grenzen setzen, will die Bundesregierung eine europäische Beschleunigungsinitiative starten. Deutschland eben.
Aus dem Alltag der Uhuschützer
Sonia M. Weinberger von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen hat eine neue Dokumentation über Uhus und ihren Schutz fertiggestellt. Der Titel: Glück im Unglück. Worum geht’s?
In der Eifel hatte sich ein Uhuweibchen in einem Schafszaun verfangen. Wie lange es darin verstrickt war, ist schwer zu sagen. Vermutlich mindestens eine ganze Nacht und mehr als einen halben Tag lang. Schließlich haben Menschen den entkräfteten Uhu bemerkt, aus dem Zaun befreit, zu den Müllers und von dort aus in eine Tierklinik zur stationären Versorgung gebracht. Der Vorgang ereignete sich in der Brutzeit, weshalb mit unversorgten jungen Uhus im Umkreis des Fundortes des Altvogels zu rechnen war. Hier setzt die Dokumentation ein.
Stefan Brücher macht sich auf die Suche und stößt auf drei hungrige junge Uhus – vermutlich die Jungvögel des unglücklich im Zaun gefangenen Uhus. Brücher belässt den am besten genährten Uhu mit etwas Nahrung versorgt im Nest. Die beiden anderen Jungvögel kommen derweil bei den Müllers in Pflege. Nach zwei Wochen ist das Uhuweibchen wieder bei Kräften und der Familienzusammenführung sollte nichts mehr im Wege stehen, hofft Stefan Brücher.
Die gut neunminütige Dokumentation setzt ein Stück Alltag der Uhuschützer bewegt und bewegend ins Bild. Naturschutz zum Anfassen – unsentimental, unaufgeregt und doch außerordentlich berührend. Sehen Sie selbst.
Uhu stirbt nach Versäumnissen von Netzbetreiber und Naturschutzbehörde
In den Jahren 2007 und 2008 hatte die EGE den Betreibern des Mittelspannungsnetzes im Kreis Euskirchen eine Karte und eine Liste der dortigen Uhubrutplätze zur Verfügung gestellt. Die Daten sollten dazu dienen, in für Uhus besonders wichtigen Lebensräumen vogelgefährliche Masten vorzeitig zu entschärfen. Vorzeitig hieß möglichst deutlich vor Ende 2012, dem Ablauf der den Netzbetreibern gesetzlich gesetzten Umrüstungsfrist.
Im Kreisgebiet wurden daraufhin viele Masten entschärft, an einigen Masten wurden sogenannte „Büschelabweiser“ montiert. Diese Bauteile sollten potentielle Vogelsitzplätze an gefahrenreichen Stellen auf den Quertraversen der Strommasten für große Vögel unattraktiv machen, um sie vom Landen abzuhalten und die Stromschlagrisiken für Vögel zu senken.
2015 machte die EGE die Stromnetzbetreiber auf die mangelhafte Qualität dieser Büschelabweiser aufmerksam. Denn innerhalb weniger Jahre waren die kleinen Fiberglasstäbe nach und nach aus ihren Halterungen gefallen. Darüber hatte die EGE die Netzbetreiber und die Naturschutzbehörde in Mängelberichten ausführlich informiert. In einem Bericht der EGE aus dem Jahr 2018 wurden diese Masten erneut als gefährlich benannt, aber erst einige Jahre später wurden die verlorengegangenen Büschelabweiser durch längere Isolatoren ersetzt.
Weitere Masten, die ihre Büschelabweiser eingebüßt hatten, meldete die EGE dem Netzbetreiber Westnetz am 27. Februar 2023. Diese Masten befinden sich nur wenige hundert Meter von einem Uhubrutplatz bei Bad Münstereifel entfernt. Es ist einer jener Brutplätze, die den Netzbetreibern bereits 2008 gemeldet worden waren und in deren Umgebung schon damals vorrangig Sicherungsmaßnahmen hatten durchgeführt werden sollen.
Wie die EGE feststellte, wurde an dem betreffenden Leitungsabschnitt zwar im Herbst 2023 gearbeitet und ein Mast getauscht, dazu der Strom abgeschaltet und angrenzende Ortschaften aufwändig durch mobile Generatoren mit Strom versorgt. Die drei in Sichtweite gelegenen benachbarten Betonmasten mit den verlorengegangenen Büschelabweisern wurden jedoch nicht nachgebessert, was buchstäblich nahegelegen und sich aufgedrängt hätte. Das Stromschlagproblem für Uhus und andere große Vögel blieb folglich widerrechtlich weiterhin ungelöst.
Zwar richtete die Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen nach dem Bekanntwerden von durch Stromschlag an Mittelspannungsmasten getöteten Uhus 2015 ein Gesprächsforum zwischen Netzbetreiber, Naturschutzbehörde und EGE ein. Doch nach 2021 fanden keine Gespräche mehr statt, obwohl noch nicht alle Masten umgerüstet waren. Die Bemühungen der EGE für eine Wiederaufnahme der Gespräche blieben erfolglos.
Warum berichten wir alles dies? Nun, am 09. Juli 2025 wurde unter einem hier in Rede stehenden Mast ein vom Stromschlag getöteter Uhu gefunden (im Bild oben mit Stefan Brücher). Es handelt sich um einen weiblichen Altvogel, der im Mai 2022 im Kreis Düren nestjung beringt worden war. Inwiefern der Uhu Jungvögel im benachbarten Steinbruch zu versorgen hat, ist noch unklar. Der Tod des Uhus ist das bittere Versäumnis von Netzbetreiber und Naturschutzbehörde – mehr als 12 Jahre nach Ablauf der den Netzbetreibern gesetzlich gesetzten Umrüstungsfrist. Konsequenzen? Vermutlich keine.
Ende gut, alles gut.
Sie erinnern sich? Am 19. Mai 2025 hatten wir von einem ungewöhnlichen Uhubrutplatz berichtet: einem Brutplatz im Abluftrohr einer Getreidetrocknungsanlage in einem Gewerbegebiet. Am 07. Juni 2025 wurde das mutmaßliche Uhuweibchen des betreffenden Brutpaares in der Nachbarschaft verletzt aufgefunden. Vermutlich war es gegen die Glasfassade eines Autohauses geprallt. Die „Wildtierhilfe Nordeifel“ brachte den Uhu zum Tierarzt, anschließend kümmerte sich die „Greifvogelhilfe Voreifel“ um den verletzten Uhu.
Anlass zur Sorge gab aber nicht nur der verunglückte Uhu, sondern auch dessen mutmaßliche Jungvögel. Es gab mindestens den einen, den Stefan Brücher im Mai an Ort und Stelle beringt hatte. Aber gab es nicht vielleicht noch einen zweiten Jungvogel? Zusammen mit dem Leiter der Trocknungsanlage suchte Stefan Brücher am 07. Juni das Betriebsgelände ab und wurde fündig. Der noch unberingte Jungvogel saß zwischen einem Stahltank und einer Wand im kühlen Schatten. Nach der Beringung setzte Stefan Brücher den zweiten Jungvogel an die Stelle, wo die Altvögel ihre vorjährigen Jungvögel hingeleitet und bis zum Flüggewerden versorgt hatten. Dort deponierte Stefan Brücher nun einen Vorrat an Nahrung in der Hoffnung, dass das Uhuweibchen am nächsten Tag vielleicht schon wieder fit sein könnte. Doch die Uhumutter starb in der Nacht.
Zwei Tage später bot sich Stefan Brücher folgendes Bild: Beide Jungvögel saßen an der besagten Stelle und waren offensichtlich vom nun partnerlosen Männchen versorgt worden. Von ihm herbeigebrachte Nahrungsreste lagen bei den Junguhus. Stefan Brücher steuerte nochmals Nahrung bei, und seitdem bringt ein Mitarbeiter der „Wildtierhilfe Nordeifel“ alle drei Tage etwas zusätzliche Nahrung zum Aufenthaltsort der beiden Jungvögel. Insoweit haben die beiden doch noch die Chance, flügge zu werden. Das ist Brüchers Intuition, dem kooperativen Betriebsleiter Fabian Pütz, der Fürsorge des Uhumännchens und den beteiligten Hilfseinrichtungen zu danken. Bei einer weiteren Kontrolle wurden zwei vom Uhumännchen erbeutete Marder als Nahrungsdepot festgestellt.
Über die Rückkehr des Uhus
Mitte der 1960er Jahre lebten noch dreißig oder vierzig Uhupaare in Deutschland, heute sind es mehr als dreitausend. Der Uhu ist zurück, aber nicht unbedingt außer Gefahr. Wilhelm Breuer hat die Wiederansiedlung des Uhus seit Mitte der 1970er Jahre mitverfolgt. Breuer ist Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V., Dipl.-Ing. der Landschaftspflege und Lehrbeauftragter für Naturschutzrecht.
Auf Einladung des NABU Bad Münder am Deister berichtet Wilhelm Breuer am 30. Juni 2025 über die jahrzehntelangen Bemühungen im Uhuschutz. Der Vortrag handelt zudem von den aktuellen Herausforderungen, den Uhu und andere der dreizehn in Europa heimischen Eulenarten zu schützen und schließt Vorschläge ein, wie Menschen im ländlichen Raum beispielsweise zum Schutz von Schleiereule und Waldohreule beitragen können.
Der Vortrag mit dem Titel „Eulen brauchen mehr als den Schutz der Dunkelheit“ findet am 30. Juni 2025 um 19 Uhr im TUSPO Vereinsheim, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 13, 31848 Bad Münder am Deister statt. Bad Münder ist eine Kurstadt im niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont etwa 30 Kilometer südwestlich von Hannover. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Albrecht Jacobs zum 85sten Geburtstag
Albrecht Jacobs im Weserbergland. Seit frühester Jugend ist er mit Uhus verbunden. Mit einem Buch fing es an: „Strix. Die Geschichte eines Uhus“. Svend Fleurons illustrierte Schilderungen aus dem Leben Europas größter Eulenart weckten das Interesse des jungen Albrecht. Das war zu Beginn der 1950er Jahre. Deutschland war mit dem Wiederaufbau beschäftigt, die Vogelwelt – von heute aus betrachtet – fast unversehrt, der Uhu aber im Weserbergland schon lange zuvor verschwunden. Albrechts Interesse galt der Vogelkunde, dem Vogelschutz und dem Uhu.
In den 1970er Jahren stieß Albrecht Jacobs zur damaligen „Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus“, aus der die „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen“ hervorging. Albrecht Jacobs war der Hauptverantwortliche dieser Aktion für Niedersachsen. Dort hatte der Diplom-Ingenieur mit elektrotechnischem Knowhow, Umsicht und pädagogischem Geschick früh zur Umrüstung der für Uhus gefährlichen Mittelspannungsmasten beigetragen, Steinbruchbetreiber und Öffentlichkeit für den Schutz von Uhulebensräumen gewonnen und die Rückkehr der Uhus vorbereitet.
Am 10. Juni 2025 wird Albrecht Jacobs 85 Jahre alt. Eine Würdigung seines Einsatzes erschien 2015 in der Zeitschrift Eulen-Rundblick. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Beitrag lesen möchten.
Die EGE wünscht Albrecht Jacobs Gesundheit, Schaffensfreude und im Jubiläumsjahr den Schlupf von 85 Mauerseglern in den Nistkästen an seinem Haus, das er zu einem Hotspot des Mauerseglerschutzes im Weserbergland entwickelt hat.
Neue Ausgabe von Nationalpark erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Nationalpark befasst sich mit den Quellen; sie betreibt sozusagen Quellenforschung. Und im Nationalpark Kellerwald-Edersee gehen die Autoren den Bächen auf den Grund. Der Leiter der Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg, Torsten Langgemach, rückt die Kollisionsrisiken für Rotmilane an Windenergieanlagen ins Blickfeld. Er widerlegt die Behauptungen, die Risiken seien aufgebauscht. In Brandenburg gehen inzwischen 40 Prozent der Verluste von Rotmilanen auf das Konto der Windenergieanlagen. Das Kollisionsrisiko wird weiter steigen, prognostiziert der Fachmann. Volker Scherfose wendet sich der jüngsten der in Deutschland neun Schutzgebietskategorien zu: dem Nationalen Naturmonument. Ist diese Kategorie sinnvoll oder doch eher ein Etikett für mehr Tourismus? Eva Pongratz und Hans D. Knapp würdigen den im März 2025 verstorbenen Leiter des ersten deutschen Nationalparks, Dr. Hans Bibelriether, der dieses Schutzgebiet ebenso wie die Zeitschrift Nationalpark geprägt hat. Den Tieren der Wiese hat Herbert Zucchi gelauscht und die vernommenen Stimmen und Laute in einem Gedicht vereint. Neben weiteren Beiträgen über ein geeignetes Wildnisgebiet für Lichtenstein und über die Schlei in Schleswig-Holstein finden Sie in diesem Heft den Kommentar von Wilhelm Breuer über Solaranlagen auf Freiflächen. Sind Solarparks, wie die Solarwirtschaft meint, ein Hort der Artenvielfalt und ein extrem positiver Teil der Landschaft? Klicken Sie bitte hier, wenn Sie diesen Kommentar lesen möchten.
Die Zeitschrift Nationalpark berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
Käuze auf Wanderschaft
Steinkäuze sind heimatverbunden und nicht sonderlich reisefreudig. Umso mehr erstaunen zwei aktuelle Wiederfunde zweier in Nordrhein-Westfalen als Nestlinge beringter Steinkauzweibchen. Das eine, beringt im Juni 2024 in Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis, wurde Ende Mai 2025 121 Kilometer vom Beringungsort entfernt in einer Steinkauzröhre zusammen mit drei Jungvögeln in Useldingen im Großherzogtum Luxemburg angetroffen. Das andere im Juni 2022 in Titz im Kreis Düren beringte Steinkauzweibchen wurde kürzlich 1.067 Tage nach der Beringung 57 Kilometer entfernt in der niederländischen Provinz Limburg angetroffen. Beide Käuze haben unzählige Straßen überquert und einer Vielzahl weiterer zivilisatorischer Risiken getrotzt.
Beiträge von 2006 bis 2021
Nachrichtenarchiv
Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.