Frühlingserwachen
Ihr Kumpanen im Gefieder,
endlich, endlich singt ihr wieder
aus den Büschen, aus den Bäumen
und aus hohen Himmelsräumen!
Endlich kann ich wieder lauschen,
mich versenken, mich berauschen,
morgens, abends – immer wieder!
Ach, ich liebe eure Lieder,
ihr Kumpanen im Gefieder,
die durchs Leben mich begleitet
und mir so viel Glück bereitet,
viele Jahre – immer wieder,
ihr Kumpanen im Gefieder!
Herbert Zucchi
Mehr Gedichte von Herbert Zucchi finden Sie hier.
90 Jahre „Was fliegt denn da?“
Die Frage, was fliegt denn da, stellt sich spätestens seitdem der Mensch den Vögeln Namen gab. Ganz solange ist der Vogelführer dieses Titels nicht auf dem Markt. Den Anfang machte 1936 „Was fliegt denn da?“ als farbig illustriertes und mit 327 Arten vollständiges Taschenbuch über die Vögel Mitteleuropas. Heute, 90 Jahre und 35 Auflagen später und nach über 1,35 Millionen verkauften Exemplaren, ist es vermutlich der erfolgreichste Vogelführer aller Zeiten. Gut drei Generationen Vogelbeobachtern hat er hilfreiche Dienste erwiesen und sich fortwährend gemausert.
Anlässlich des Jubiläums erscheint der Longseller in einer aktualisierten 200 Seiten starken Neuausgabe im frischen Gewand und handlichen Format, mit übersichtlich angeordneten Texten und Illustrationen auf die fürs Bestimmen wichtigsten Informationen fokussiert. 540 Vogelarten – alle Brutvögel, Durchzügler und seltene Gäste Europas – lassen sich anhand von über 1.800 Farbillustrationen mit Informationen zu Kennzeichen, Kleidern, Stimme, Lebensraum, Verbreitung, Vorkommen und Zugzeiten rasch und zuverlässig bestimmen. Zusätzlich bietet das Buch die neuesten Erkenntnisse über die Verwandtschaftsbeziehungen der Vögel, überdies Farbtafeln mit den Eiern einiger typischer Vogelarten und in der dazugehörigen kostenfreien App präsentieren sich die meisten der vorgestellten Arten mit Rufen und Gesang. In der App findet sich zudem ein neu entwickeltes Artenquiz, mit dem das eigene ornithologische Wissen spielerisch getestet werden kann.
Möge mit dem Wissen die Bereitschaft zum Vogelschutz wachsen, damit die Artenverluste gestoppt werden und es für die Darstellung der Vögel Europas auch in 90 Jahren noch der 200 Seiten bedarf.
Wilhelm Breuer
Peter H. Barthel, Paschalis Dougalis: Was fliegt denn da?
200 Seiten, Breitklappenbroschur, 1.829 Farb-Illustrationen
ISBN 978-3-440-18319-9 Franckh-Kosmos Verlag, Stuttgart
E/D 18,00 / E/A 18,50 / sFr 24,90
ET: Februar 2026
Waldohreulen-Versammlungen
In den Wintermonaten finden sich Waldohreulen an gemeinschaftlich genutzten Schlafplätzen ein. Oft liegen diese Plätze in oder am Rand von Siedlungen. Werden die Eulen entdeckt, ist es den Zeitungsredaktionen bisweilen eine Nachricht wert. Oft werden die Versammlungsplätze über Jahre oder sogar Jahrzehnte genutzt. Dabei bevorzugen die Eulen als Tagesruheplatz vor allem Nadelbäume. Über die Ergebnisse eines 10-jährigen Monitorings an den Winterschlafplätzen der Waldohreule im Süden der Region Hannover berichtet aktuell eine Gruppe Autoren in dem Magazin Artenschutz und Biodiversität 7 (2) 2026.
Der Beitrag befasst sich mit den Eigenschaften der Winterschlafplätze, den Schlafplatzpräferenzen und der Beschaffenheit der genutzten Bäume. Die Autoren richten überdies den Blick auf die Gefahren, mit denen die Schlafplätze überwinternder Waldohreulen im Siedlungsraum bei Bautätigkeiten und Baumfällungen konfrontiert sind und wie die artenschutzrechtlich geschützten Ruhestätten besser geschützt werden können.
Die Empfehlungen des Autorenkollektivs umfassen insbesondere die Erfassung und Inventarisierung der Winterschlafplätze, die Umweltbildung und Sensibilisierung von Anwohnern, Öffentlichkeit und Kommunen, die Einbeziehung der Habitatbäume in kommunale Baumschutzsatzungen sowie den Verzicht auf Fällungen von Habitatbäumen zumindest in der winterlichen Nutzungsperiode der Eulen. Der Beitrag verknüpft Biologiewissen mit den Kenntnissen des Arten- und Naturschutzrechts – Kenntnisse, die zum Schutz der Waldohreulen unbedingt genutzt werden sollten. Klicken Sie hier, wenn Sie den Beitrag lesen möchten.
Der Steinkauz in der Städteregion Aachen 2025
„Wir sind knapp an den 100 vorbeigeschrammt“, schreibt Daniel Lück zur Bestandsentwicklung des Steinkauzes in der Städteregion Aachen. Daniel Lück ist der wissenschaftliche Mitarbeiter der dortigen Biologischen Station. Seinen ausführlichen Bericht finden Sie hier. In den Städteregion Aachen wird der Steinkauzbestand im zweijährigen Abstand erfasst.
In der Zusammenfassung heißt es: Die flächigen Kartierungen der Steinkauzreviere in den Jahren 2003-2025 in zweijährigem Abstand belegen aktuell einen, insbesondere bedingt durch die intensiven Schutzbemühungen in den letzten neun Jahren, deutlichen Bestandsanstieg. Im Jahr 2025 konnten mit 98 festgestellten Revieren so viele gezählt werden wie seit Beginn der Kartierungen noch nie. Es waren noch einmal sieben Reviere mehr als 2021 und 2023. Gegenüber 2017 hat mehr als eine Verdoppelung der Revierzahl stattgefunden. Insgesamt darf die Situation jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Lebensraumbedingungen für den Steinkauz auch weiterhin verschlechtern. Der Bestandsanstieg ist nahezu allein auf das Ausbringen, Warten und Säubern von Nisthilfen und begünstigt durch milde Winter zurückzuführen.
Eulenschützer in Nordbayern
Das 18. Nordbayerische Eulenschützertreffen findet am 14. März 2026, ab 13 Uhr im Gasthaus Schrüfer, Hauptstraße 27 in D-91361 Pinzberg statt. Auf dem Programm stehen u. a. Beiträge über 25 Jahre Artenhilfsprogramm für Felsbrüter, den Uhu in der Fränkischen Schweiz, das Glücksspiraleprojekt Schleiereule in Bayern, 35 Jahre Schleiereulenbetreuung im Landkreis Neustadt/Aisch, die Schleiereule im Landkreis Forchheim. Interessierte wenden sich bitte an Helmut Schmitt, LBV Forchheim, Jagdstr. 4, D – 91301 Forchheim.
Aus die Maus!
Seit Wochen beherrschen Schnee und Frost weite Teile Deutschlands – subjektiv gefühlt und objektiv gemessen. Klimaforschende zeigen sich vom Winter überrascht, wenn nicht gar „die Wissenschaft“ und natürlich die Deutsche Bahn. Der 1966 gestartete erfolgreiche Slogan der deutschen Bahngeschichte „Alle reden vom Wetter. Wir nicht!“ ist eine ferne Reminiszenz an ein anderes Deutschland. Unterdessen leeren sich die Gasspeicher. Nun soll hier nicht eine Gasmangellage beschworen werden, sondern die Rede sein von einer existentiellen Not ganz anderer Natur. Einer Notlage, die eher nicht ins öffentliche Bewusstsein dringt und dort allenfalls den Stellenwert einer Petitesse einnähme: Der Nahrungsmangel, dem mit jedem weiteren Frosttag und geschlossener Schneelage die schon aus zahllosen anderen Gründen dezimierten Vogelbestände ausgesetzt sind. Zu ihnen zählen nicht zuletzt die Schleiereulen auf dem Land, aber auch die in Bäumen und Baumgruppen in Stadt und Land versammelten Schlafgemeinschaften überwinternder Waldohreulen.
Ihnen und anderen Mäusejägern böte sich eine größere Überlebenschance, wären unordentliche Grundstücke, vernachlässigtes Offenland, verwilderte Winkel und brachliegende Unkrautfluren nicht seit Jahren Mangelbiotope in einer restlos verzweckten maschinengerechten Produktionslandschaft, in der sich abgesehen von den wenigen Arten Nutzpflanzen zwischen ausufernden Baugebieten und unter Solar- und Windparks so ziemlich alles vom Acker macht, was für eine lebendige Umwelt von Nutzen sein könnte. Jetzt hätten gar die aus Umweltschutzgründen geschlossenen wilden Müllkippen ein Gutes.
Die aufrüttelnde Mahnung mancher Eulenschützer richtet sich in diesen Tagen mitunter an Landwirte, Schleiereulen Scheunen und Ställe zu öffnen. Allerdings fehlt es den Eulen trotz der klirrenden Kälte weniger an einer Wärmestube, sondern für den überlebenswichtigen Jagderfolg an Beute. Dazu bedürfte es der Mäuse, denn im Leben der Eulen dreht sich alles um die Maus. Für Mäuse aber wären ganzjährig oder zumindest bei Zeiten Nahrungs- und Fortpflanzungshabitat vonnöten. Wenigstens jetzt Plätze mit Druschabfällen, Körnern und anderem Mäusefutter. Mäuse lassen sich nicht so ohne Weiteres ins Dasein rufen. Dafür braucht es zeitlichen Vorlauf und wenigstens stellenweise naturnaher Flächen. Weshalb es mit dem gutgemeinten Öffnen von Scheunen nicht getan ist.
Früher lagerte darin das Getreide; es zog ganzjährig Mäuse in Hülle und Fülle an. Der Eulen wegen gab es in den Scheunengiebeln eigens Einflugöffnungen. Das rettete den Eulen das Überleben im Winter und schonte die Getreidevorräte. Heute lagert in den Scheunen der viehlosen Bauernhöfe nicht einmal leeres Stroh, sondern bloß Maschinen, Dünger und Biozide. Allein mit einer offenen Scheue und einem Schleiereulennistkasten darin lässt sich die Zeit der Eulen nicht zurückdrehen. Ohne die Maus ist das Eulenleben aus. Auch und gerade in den 255.000 landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Die Landwirte produzieren was vom Verbraucher gefragt, vom Handel bezahlt und von der Europäischen Union gefördert wird. Schleiereulen sind in bestimmten Kreisen vielleicht gefragt, aber nicht einkommensrelevant.
Bemerkenswerter Wiederfund
Über einen Wiederfund eines Steinkauzes informierte kürzlich das Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“. Ein von Doris Siehoff im Projektgebiet der EGE bei Heimbach-Vlatten im nordrhein-westfälischen Kreis Düren am 11. Juni 2023 als Nestling beringter Steinkauz wurde am 10. Juni 2025, also fast auf den Tag genau zwei Jahre nach der Beringung, wiedergefunden. Der Steinkauz, ein Weibchen, wurde im Gebiet von Bad Camberg in einem Nistkasten angetroffen.
Bad Camberg ist mit über 14.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Süden des mittelhessischen Landkreises Limburg-Weilburg. Sie liegt im Hintertaunus, etwa 30 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt Wiesbaden und etwa 20 Kilometer südlich der Kreisstadt Limburg an der Lahn. Die Entfernung zwischen Beringungs- und Fundort beträgt 128 Kilometer.
Der wiedergefundene Steinkauz entstammt einem Brutplatz mit Streuobstbäumen auf einer Rinderweide im Tal des Neffelbaches am nördlichen Rand der Eifel fernab menschlicher Siedlungen und insofern für den Kreis Düren untypisch nicht aus der Peripherie eines Dorfes. Der Kauz schlüpfte 2023 in einem Nistkasten, der dort seit 2016 hängt. Bleibt zu hoffen, dass die Steinkäuze in diesem Winter in allen ihren Vorkommensgebieten Deutschlands Schnee und Frost trotzen und es an Mäusen nicht mangelt.
Verbände müssen Strategiewechsel vollziehen!
Was in Deutschland in einem halben Jahrhundert rechtlich für den Naturschutz erreicht wurde, droht in weniger als einer Legislaturperiode verspielt zu werden. Die frühere Bundesregierung unter Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner machte 2022 mit dem Abbau des Naturschutzrechts zugunsten der Windenergiewirtschaft den Anfang. Die von Friedrich Merz und Lars Klingbeil geführte christlich-soziale Regierung führt diesen Kurs unbekümmert fort zugunsten weiterer Interessen und flankiert von einem milliardenschweren Sondervermögen an Schulden. Nun wird ins Werk gesetzt, wofür es zuvor an Geld fehlte. Angesichts der laufenden Großoffensive gegen die Errungenschaften des Naturschutzrechts – respektive der Eingriffsregelung, des Artenschutzes und des Verbandsklagerechts – drängt sich die Frage nach der Rolle der Medien und der Zivilgesellschaft auf. Das Schweigen der Medien, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und des Journalismus insgesamt ist ebenso beschämend wie beängstigend. Sollten nicht wenigstens die großen Umweltorganisationen dem Angriff auf den Schutz der Biodiversität die Stirn bieten? Oder sind diese Vereinigungen infolge der Verbindungen, die sie mit der Politik eingegangen sind, noch glaubwürdige Anwälte des Naturschutzes?
Die renommierte Journalistin Johanna Romberg fragte kürzlich in der Wochenzeitung „der Freitag“ angesichts der Frontalangriffe auf Natur, Naturschutz und Naturschutzrecht nach den Strategien der Naturschutzverbände und resümierte: „Wer Geld vom Staat annimmt, riskiert Interessenkonflikte und macht sich angreifbar.“ Die EGE dankt der Autorin für ihre kritische Analyse und die Erlaubnis, ihren Beitrag auf der Website der EGE platzieren zu dürfen. Johanna Romberg ist den Lesern der EGE-Website nicht zuletzt als Autorin ihres Buches bekannt: Der Braune Bär fliegt erst nach Mitternacht. Unsere Naturschätze. Wie wir sie wiederentdecken und retten können.
Die Zwergohreule in Kärnten
Kärnten ist das südlichste Bundesland der Republik Österreich. Landeshauptstadt ist Klagenfurt am Wörthersee. An Kärnten grenzen im Westen das Bundesland Tirol, im Norden das Land Salzburg, im Norden und Osten die Steiermark und im Süden Italien und Slowenien. In Kärnten gibt es eine Gruppe Vogelschützer, die sich mit dem Schutz der Zwergohreule befasst. Gerne weisen wir an dieser Stelle auf die Website dieser Gruppe hin. Die EGE wünscht den Eulenschützern in Kärnten viel Erfolg!
Infrastruktur-Zukunftsgesetz zu Lasten des Naturschutzes
Mit kürzester Fristsetzung erhielten die Umweltverbände am Freitag, 12.12.2025 um ca. 15:30 Uhr die Möglichkeit zur Beteiligung am 126 Seiten umfassenden Referentenentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Die Frist endete am Montag, 15.12.2025 um 10 Uhr. Obwohl dieser Gesetzesentwurf mit erheblichen negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt verbunden sei, ließe sich die Vorlage in dieser Frist nicht vollumfänglich prüfen, beklagt der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN). Die Kürze der Frist, zudem über ein Wochenende, könne nur so interpretiert werden, dass die Bundesregierung nicht an einer fundierten Stellungnahme des BBN und der anderen kontaktierten Umweltorganisationen interessiert sei oder eine solche sogar ausschließen wolle. Ein solches Verhalten trage zu einer weiteren Parteien- und Politikverdrossenheit bei, die letztlich die Demokratie schwäche. Der BBN forderte die Ministerien auf, bei allen Gesetzgebungsverfahren den jeweils betroffenen Akteuren ausreichend Zeit für fachlich fundierte Stellungnahmen einzuräumen.
Hintergrund des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes ist der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung beschlossene Abbau natur- und artenschutzrechtlicher Vorschriften. Den Ton für diese Bestrebungen setzte bei Zeitonline am 11.12.2025 der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der beklagte: „Jede Maus und jeder Lurch führt dazu, dass wir jahrelange Verzögerungen haben.“
Die Regelungen des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes sind beunruhigend. Zu befürchten sind nach Angaben der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) u. a. weitreichende Änderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes:
- die Ausweitung des Kompensationsraumes auf angrenzende Naturräume, d. h. eine weitere Entkopplung von Eingriff und Kompensation,
- die Anrechenbarkeit von Kompensationsmaßnahmen auf die Verpflichtungen der EU-Wiederherstellungsverordnung und andere nationale Pflichtaufgaben (z. B. zum Aufbau des Biotopverbundes), d. h. im Ergebnis ein Weniger an Naturschutz,
- die verfassungsrechtlich umstrittene Gleichstellung ungleicher Kompensationsoptionen, nämlich von monetärer und naturaler Kompensation, welche bereits der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2009 vorsah, aber vernünftigerweise aufgegeben worden war,
- die Ermächtigung des Bundesumweltministeriums, in einer Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu dieser Gleichstellung zu treffen,
- die Ersatzzahlungen sollen nicht mehr nach Maßgabe der Ländernaturschutzgesetze für den Naturschutz in den Bundesländern verwendet werden, sondern an das Bundesumweltministerium fließen,
- der Erlass von Verwaltungsvorschriften des Bundesumweltministeriums zum Artenschutz. Hier dürfte für zahlreiche Eingriffsvorhaben geplant sein, was zugunsten der Windenergiewirtschaft bereits seit 2022 gesetzlich verankert ist: der Abbau von Zulassungshürden, die Reduktion der zu berücksichtigenden Tierarten und statt effektiver Schutzmaßnahmen die Auswahl von Minderungsmaßnahmen mit ungeklärter oder fehlender Wirksamkeit.
Die Gesetzesänderungen dürften eine Reihe von Arbeitsaufträgen für Anwendungshilfen nach sich ziehen. Sie gehen vermutlich nicht an die zuständigen Fachbehörden des Naturschutzes, sondern um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen wie in den letzten Jahren eher an kooperative Universitäten und staatlich finanzierte Nichtregierungsorganisationen.
Damit nehmen die Bestrebungen, die Kompensationspflichten für Eingriffe in Natur und Landschaft abzusenken, weiter an Fahrt auf. Zudem setzt sich die Tendenz fort, in der Eingriffsregelung nicht die Verpflichtung zur bestmöglichen Kompensation konkreter Eingriffsfolgen zu sehen, sondern ein Flächenbeschaffungs- und Finanzierungsinstrument für Pflichtaufgaben des Naturschutzes. Im Ergebnis wächst der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit der 1976 geschaffenen Eingriffs-Ausgleichsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Zu dieser Entkernung des Naturschutzrechts trägt nach Auffassung der EGE auf dem Gebiet des Journalismus der weitgehende Ausfall kritischer Analyse und Berichterstattung über umweltpolitische Vorgänge bei. In weniger als einer Legislaturperiode werde verspielt, was von den Naturschutzorganisationen in den 1970er Jahren ohne staatliche Transferleistungen unter ungleich schwierigeren Bedingungen erreicht worden sei.
Rückblick: EGE-Steinkauzprojekt im Jahr 2025
Der Steinkauz zählt in Deutschland zu den gefährdeten Brutvogelarten. Der größte Teil des deutschen Brutbestandes befindet sich mit ungefähr 5.000 Paaren in Nordrhein-Westfalen. Dieses Bundesland trägt für den Schutz dieser streng geschützten Art eine nationale Verantwortung. Die Niederrheinische Bucht ist eines der Dichtezentren des Steinkauzes in Deutschland. Hier liegt das Steinkauz-Projektgebiet der EGE. Es umfasst die Kreise Düren und Euskirchen, den Rhein-Erft-Kreis und den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises. Der Rhein-Erft-Kreis wird in Kooperation mit dem NABU Rhein-Erft-Kreis und dem NABU Köln, der linksrheinische Teil des Rhein-Sieg-Kreises in Kooperation mit dem NABU Bonn bearbeitet. Das Projekt umfasst die jährlichen Bestandskontrollen (einschließlich Beringung), Bau, Reparatur, Anbringen und Wartung der Nisthilfen, Schutz und Erhalt von Steinkauzlebensräumen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Für den Rhein-Sieg-Kreis hat sich ein kleines Team von Steinkauzschützern um Andrea Caviezel gebildet. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit dem NABU Bonn (Peter Meyer) ist verstärkt fortgesetzt worden. Andrea Caviezel ist in der Saison 2025 zur EGE gestoßen und nimmt zunehmend Verantwortung innerhalb des Steinkauzprojektes wahr.
Im Kreis Euskirchen wurde die von der Biologischen Station im Kreis Euskirchen, der Eifelstiftung und der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen gestartete Initiative fortgesetzt, welche Menschen für den Schutz des Steinkauzes zu gewinnen versucht. In dieser Region betreuten in der Vergangenheit Peter Josef Müller, Rita Edelburg-Müller zusammen mit weiteren Personen seit mehr als 25 Jahren das Steinkauzprojekt der EGE. Diesem Projekt ist die Erholung der Steinkauzbestände im Kreis Euskirchen von 30-40 Revierpaaren im Jahr 2000 auf heute etwa 170 Revierpaare zu verdanken.
In diesem Jahr wurden im Projektgebiet 517 besetzte Steinkauzreviere registriert. Das sind fünf mehr als im Vorjahr. Die Zahl der erfolgreichen Bruten stieg im Vorjahresvergleich um 30 auf 308. Die Zahl beringter Jungvögel sank allerdings von 856 auf 703. Die deutlich gesunkene Jungenzahl ist eine Folge der Nahrungsverknappung. Immerhin ist die Zahl der besetzten Steinkauzreviere sowie die Zahl der erfolgreichen Bruten im Vergleich zu 2024 leicht gestiegen.
Die Ergebnisse für das Jahr 2025 aus dem Kreis Düren, also einem der vier betreuten Kreise der Niederrheinischen Bucht, hat Doris Siehoff exemplarisch zusammengefasst. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie ihren Bericht lesen möchten.
Silvesterfeuerwerk-Nachlese
Zum Jahresbeginn fehlt es nicht an guten Vorsätzen. Dazu könnte der Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk an der Wende zum Jahr 2027 und besser noch eines jeden neuen Jahres gehören. Glaubt man den Umfragen, sind 59 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen für ein gesetzliches Silvesterböllerverbot. Ein Bündnis vieler Organisationen hat dem Bundesinnenministerium eine Liste mit einer Million Unterschriften für ein Verbot privater Silvesterfeuerwerke übergeben. Minister Dobrindt ließ sich dem Vernehmen nach bei der Übergabe nicht blicken.
Die Folgen der archaischen Böllerei haben sich in den letzten Jahren immer wieder gezeigt: Schwere Verletzungen und Todesfälle, mit Böllern angegriffene Einsatzkräfte, enorme Schäden für die Umwelt, tausende Tonnen Böller-Müll und eine Nacht des Schreckens für Millionen von Haus- und Wildtieren. Betroffen sind beispielweise die im ländlichen Raum, in der Peripherie und innerhalb der Ortschaften, auch am Rande der großen Städte, oft gemeinschaftlich in großer Zahl überwinternden Waldohreulen. Das entfesselte Höllenspektakel aus Lichtblitzen und ohrenbetäubendem Lärm verjagt die Eulen aus ihren Verstecken, schlägt sie rastlos in die Flucht und vereitelt die akustische Ortung ihrer Beutetiere. Dabei ist es für die Eulen schon in einer ruhigen Nacht in der ebenso aus- wie aufgeräumten Alltagsumgebung kaum mehr möglich, an Mäuse zu gelangen.
Der Jahreswechsel bescherte der Feuerwerksbranche Ende 2025 in Deutschland einen Rekordumsatz von mehr als 200 Millionen Euro. Der Staat verdient am Feuerwerk mit der Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis und indirekt durch weitere Steuern aus der Branche wie Umsatz- und Einkommensteuer. Es sind Einnahmen auf Kosten der Wildtiere.
In den Niederlanden wird privates Silvesterfeuerwerk ab dem Jahreswechsel 2026/2027 vollständig verboten, um Verletzungen, Sachschäden und Stress für Menschen und Tiere zu reduzieren; erlaubt bleiben lediglich professionelle Shows und genehmigte Veranstaltungen von Vereinen.
Sonderheft Vogelschutz erschienen
Ende 2025 erschien das Sonderheft Vogelschutz der Zeitschrift „Der Falke“. In diesem 72 Seiten umfassenden Heft werden aktuelle Themen aufgegriffen, brennende Fragen des Vogelschutzes beantwortet und motivierende Vogelschutzprojekte vorgestellt. Die Übersicht über das gesamte Heft finden Sie hier: www.falke-journal.de.
In diesem Sonderheft finden Sie u. a. den Beitrag von EGE-Geschäftsführer Wilhelm Breuer mit dem Titel: Erfolge, Enttäuschungen, Erfordernisse: Vom Recht der Vögel. In der Einleitung dieses Beitrages heißt es:
„Einige Vogelarten trotzen der Zivilisationslandschaft, arrangieren sich mit Technotopen, ziehen die Stadt dem für Vögel unwirtlichen Land vor, etablieren sich als Neozoen, profitieren von glücklichen Umständen wie dem Ende der Verfolgung und erstehen wie Phönix aus der Asche. Dagegen steht die Vielzahl der Arten, die in Deutschland unterhalb des Existenzminimums die Roten Listen füllt. Diesen Arten fehlt es am Nötigsten, an halbwegs ungestörten Habitaten, an Sicherheit und Nahrung. Die anhaltenden dramatischen Individuenverluste dieser Arten markieren ein Staatsversagen. Dessen Überwindung verlangt nicht zuletzt gesetzgeberisches und behördliches Handeln, im Ergebnis eine Art Grundsicherung und ein Recht auf Zukunft für diese Arten ihretwegen und der Menschen wegen. Aber ist nicht alles dies längst erreicht und mehr als das?“
Die EGE veröffentlicht diesen Beitrag hier mit freundlicher Genehmigung der AULA-Verlag GmbH.
Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2026
Herzlichen Dank sagt die EGE allen Personen, Verbänden, Stellen und Einrichtungen, die mit Anregungen, Lob und Tadel, auf ideelle oder finanzielle Weise im zu Ende gehenden Jahr die Anliegen der EGE unterstützt haben. Wenn Sie das alte Jahr mit einer guten Tat beenden oder das neue mit einer solchen beginnen möchten, bedenken Sie bitte die EGE mit Ihrer Spende. Ohne Ihre Unterstützung könnte die EGE nur wenig bis nichts erreichen. Selbstverständlich erhalten Sie über Ihre Spende eine Spendenbescheinigung. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den diesjährigen Weihnachtsbrief der EGE lesen möchten. Den Jahresbericht der EGE für das Jahr 2025 finden Sie hier.
Die EGE wünscht Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Neue Ausgabe von Nationalpark erschienen
Die neun Beiträge der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Nationalpark gelten den Vögeln, ihrer Gefährdung und ihrem Schutz. Das Heft richtet den Blick auf die Situation der Vögel in den Kriegsgebieten in der Ukraine. Ganze Landstriche sind verwüstet und verseucht, Brutvogelhabitate zerstört und die Zugrouten der wandernden Arten beeinträchtigt. Möge dieser Krieg endlich enden. Zu einem Ende kam glücklicherweise schon vor längerer Zeit in Deutschland und in anderen Staaten der Europäischen Union die Verfolgung von Kolkrabe und Saatkrähe. Im neuen Heft werden die beiden schwarzen Vogelgestalten vorgestellt und obendrein der Hausrotschwanz, bevor ihm das Rebhuhn als Vogel des Jahres 2026 folgen wird. Weitere Beiträge ergründen u. a. die Bedeutung des Totholzes für das Vogelleben, vermitteln von der niedersächsischen Küste teils erschütternde Details aus den dortigen Europäischen Vogelschutzgebieten, die – so ein anderer Heftbeitrag – „so schön sein könnten“, würde darin eingelöst, was zum Schutz der Küstenvögel seit Jahrzehnten gesetzlich verlangt ist. Überdies in diesem Heft: Beiträge über Glücksvögel, das Steinhuder Meer und der Blick auf die gegenwärtige Lage von Vogelschutz und Vogelschützern mit Analogien zu Roman und Film „Die Zeitmaschine“.
Die Zeitschrift Nationalpark berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt die auf 100% Recyclingpapier gedruckte Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Vielleicht möchten Sie die Zeitschrift mit einem Probe-Abo kennenlernen oder mit einem Geschenk-Abo helfen, sie bekannter zu machen. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
Beiträge von 2006 bis 2021
Nachrichtenarchiv
Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.

Buch gegen Mutlosigkeit im Naturschutz – Romberg, Johanna (2021): Der Braune Bär fliegt erst nach Mitternacht. Unsere Naturschätze. Wie wir sie wiederentdecken und retten können. Quadriga Verlag. Hardcover. 288 Seiten. ISBN: 978-3-86995-104-1. 28,00 € inkl. MwSt.