Verstärkung für unser Webcam-Team gesucht
Für unsere beiden Webcams in der Uhu-Ruine suchen wir ehrenamtliche Unterstützung für unser kleines Kamerateam.
Unsere Kameras laufen zwar rund um die Uhr, werden aber insbesondere dann aktiv gesteuert, wenn sich die Uhus zeigen. Dabei geht es nicht nur darum, einem Vogel mit der Kamera zu folgen: Schwenk, Zoom und Fokus wollen mit etwas Fingerspitzengefühl eingesetzt werden – und manchmal besteht die beste Kameraführung auch darin, einfach nichts zu verändern.
Gesucht wird deshalb eine Person, die Freude an der Beobachtung unserer Uhus hat, technisch nicht ganz auf Kriegsfuß mit Computer und Browser steht und außerdem ein gutes Auge für Bildausschnitt und Bildgestaltung mitbringt.
Besonders hilfreich wäre Unterstützung in den späteren Abend- und Nachtstunden. Eine tägliche Verpflichtung ist damit natürlich nicht verbunden – wir stimmen uns innerhalb des Teams ab.
Erfahrung mit unserer Kameratechnik ist nicht erforderlich. Die Bedienung erklären und üben wir gemeinsam. Viel wichtiger sind Zuverlässigkeit, ein wenig technisches Verständnis und natürlich Begeisterung für die Uhus und alle anderen Ruinenbewohner.
Wer sich vorstellen könnte, unser Webcam-Team zu unterstützen, darf sich gerne bei uns melden: egeeulen@t-online.de
Alles Weitere besprechen wir dann ganz in Ruhe und unverbindlich.
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Störungsverbot als Störfall
2022 hat der Bundesgesetzgeber die Liste der an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf 15 und die zu ihren Brutplätzen beachtlichen Abstände und Prüfradien beschränkt. Überdies können seitdem mit Schutzmaßnahmen ungeklärter Wirksamkeit die Abstände unterschritten werden. Das war gewissermaßen der erste Streich. Er richtete sich gegen das individuenbezogene artenschutzrechtliche Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), das die Windenergiebranche seitdem nicht mehr sonderlich fürchten muss. Begründet hat der Gesetzgeber die Beschränkungen nicht; dieser Makel haftet dem Gesetz an wie Kaugummi unter der Schuhsohle.
Einen weiteren Durchbruch erhofft sich die Branche für die Auslegung des artenschutzrechtlichen Störungsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Es untersagt eine erhebliche Störung europäischer Vogelarten, die in Deutschland brüten, rasten oder überwintern. Eine erhebliche Störung liegt nur vor, wenn sich während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten infolge der Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer dieser Arten verschlechtert. Um die Deutungshoheit dieses Verbotstatbestandes wird schon lange gerungen. Mit einem kürzlich vorgelegten 142-Seiten-Papier der Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung (ARSU) geht das Ringen in die nächste Runde. Auftraggeber der „Vorschläge zur Standardisierung des Umgangs mit dem artenschutzrechtlichen Störungsverbot – Für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land“ ist das Bundeswirtschaftsministerium.
Eine potentielle Gefahr einer erheblichen Störung sehen die Autoren nur für 20 Brutvogelarten und eine noch geringere Anzahl Gastvogelarten. Für Gastvogelarten wird eine Gefahr nur gesehen, wenn Areale betroffen sind, in denen die Individuenzahlen der jeweiligen Art eine landesweite Bedeutung, nämlich mindestes zwei Prozent des landesweiten Rastbestandes erreichen. Erheblich sei die Störung dort zudem nur dann, wenn mindestens 50 Prozent bzw. mindestens ein Prozent des landesweiten Rastbestandes betroffen sind. Der ARSU-Vorschlag hätte beispielsweise zur Folge, dass lokal und regional bedeutende Gastvogellebensräume etwa von Kiebitz, Uferschnepfe, Brachvogel, Kranich oder Gänsen und Schwänen ohne Weiteres zerstört werden dürften.
Besonders ins Auge stechen die geringen Wirkdistanzen, welche die Autoren den Windenergieanlagen zumessen. Sie liegen bis zu 80 Prozent unter den von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten empfohlenen Mindestabständen, die die Anlagen zu den Lebensräumen der betroffenen Arten einhalten sollen, um eine erhebliche Störung auszuschließen: beispielsweise beim Schwarzstorch künftig lediglich 500 m statt 3.000 m, beim Kiebitz nur noch 150 m statt 500 m.
Die Autoren sind um Begründungen für ein derartiges Vorgehen bemüht, wohl auch deswegen, um dem Gesetzgeber eine neuerliche Blöße zu ersparen. Nun wäre es Aufgabe der Vogelschutzorganisationen, Fehler und Schwächen des Papiers aufzudecken und Korrekturen durchzusetzen. Ist etwa die Liste der Brut- und Gastvogelarten ausreichend? Gibt es nicht doch weitere Brutvogelarten, die zu den Anlagen Abstände einhalten – etwa wegen der ins Revier fallenden Schlagschatten? Was ist mit einem Meideverhalten, welches Brutvogelarten gegenüber den mit Windenergieanlagen im Wald verbundenen Rodungsinseln zeigen? Sind die im Papier genannten geringen Wirkdistanzen gerechtfertigt? Welchen Wert haben die in dem Papier genannten Minderungsmaßnahmen? Und wie kann es sein, dass Gelegeschutzmaßnahmen, die bereits bei der Feld- und Grünlandbewirtschaftung gesetzlich geschuldet sein können, den Umfang von habitatverbessernden Maßnahmen halbieren dürfen? Fragen über Fragen. Und hoffentlich bald auch Antworten, damit das gesetzliche Störungsverbot nicht erodiert.
Das Buch der Vögel
Heute möchte ich ein Buch empfehlen. Ich möchte es Euch regelrecht ans Herz legen. Denn da gehört es hin.
«Das Buch der Vögel» von Jackie Morris und Robert Macfarlane ist nicht einfach noch ein Fachbuch über bedrohte Vogelarten und ihre schwindenden Lebensräume. Natürlich werden die 49 Vogelarten fachkundig und wissenschaftlich richtig beschrieben. Der Unterschied zu anderen Vogelkunde- und Bestimmungsbüchern liegt in der großartigen Sprache und der phantastischen Illustration der einzelnen Vogelarten.
Durch fast vergessene Worte und wunderschön gezeichnete Vögel lassen die Autoren ein Bild von jeder Art vor unserem inneren Auge entstehen, welches mit jeder Zeile deutlicher und lebendiger in uns aufsteigt. Wir können empfinden, was die Einzigartigkeit einer jeden Art ausmacht. Keine leblosen Wikipediaeinträge wie: «Der Säbelschnäbler ist eine Vogelart aus der Familie der Säbelschnäbler», sondern: «Zierlicher Säbelschnäbler ist Stelz und Pinzette, Nadel und Zwecke, Kristallstab und schlanke Spindel.» Laut gelesen schnalzen die Worte von der Zunge und treffen mitten ins Herz. Es eignet sich wunderbar zum Vorlesen – Jung und Alt werden begeistert sein!
Eine Liebeserklärung an unsere Vögel und das Leben selbst.
Andrea Caviezel
Robert Macfarlane, Jackie Morris:
Das Buch der Vögel
Aus dem Englischen von Daniela Seel
Ullstein Verlag, 2026
384 Seiten, Halbleinen
ISBN 978-3-550-20458-6
34,00 Euro
Aus der diesjährigen Steinkauzsaison
Die Eulenschützer um Peter Josef Müller im Kreis Euskirchen können von zahllosen Begegnungen mit Steinkäuzen berichten. Es sind überraschende Erlebnisse, erstaunliche Beobachtungen, traurige Ereignisse und rätselhafte Begebenheiten oder es ist wie neulich eine ganz unerwartete Entdeckung. In einer einzeln stehenden von Bäumen gesäumten Scheune inmitten einer großen Ackerparzelle, alles andere als ein idealtypisches Steinkauzhabitat, treffen die Eulenschützer auf vier zwei Tage alte junge Steinkäuze – in einem Nistkasten für Schleiereulen. Eigentlich hatte man Schleiereulen beringen wollen. Vierzehn Tage später sind die vier Käuze wohlgenährt und putzmunter, so dass nun sie beringt werden. Man fragt sich, wie es den Altvögeln in diesem für Steinkäuze an geeigneten Jagdhabitaten armen Revier gelungen ist, die Jungen ausreichend mit Nahrung zu versorgen.
Von Besonderheiten weiß auch Doris Siehoff aus dem Kreis Düren zu berichten. Welch ein Glück, dachte sie Anfang Juni. Endlich war die Mutterkuhherde von der Weide geholt. Jetzt endlich konnte sie den Nistkasten kontrollieren. Im Frühjahr hatten hier zwei Käuze sehr energisch auf die Steinkauzrufe der Klangattrappe reagiert. Doris Siehoff hoffte darauf, in diesem Revier noch den Nachwuchs anzutreffen. Und tatsächlich: Im Brutraum erwarteten sie vier muntere beringungsfähige Junge, schon etwas über drei Wochen alt. Doch dann blieb ihr beinahe das Herz stehen. Im Einflugbereich steckte ein toter alter Steinkauz, ein Weibchen mit Brutfleck, wohl die Mutter der jungen Käuze. Woran dieser Altvogel gestorben ist, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Aber seine Herkunft ist klar. Er wurde 2023 als Nestling in einem fünf Kilometer entfernten Nachbarort beringt. Was aber sollte nun mit den mutterlosen vier jungen Steinkäuzen geschehen? Doris Siehoff verteilte sie kurz entschlossen auf Steinkauzfamilien mit ähnlich alten Jungvögeln in Revieren, von denen sie annahm, dass die Altvögel dort einen Jungvogel mehr gut ernähren können. Steinkauzeltern lassen sich fremde Jungvögel ohne langes Federlesen unterschieben. Vielleicht wird einer der Käuze in den nächsten Jahren bei der Kontrolle der Nistkästen im Kreis Düren oder Euskirchen brütend angetroffen. Schön wär es.
Peter Josef Müller und Doris Siehoff haben zwar noch nicht alle Zahlen addiert und Bilanz gezogen, aber beide sprechen von einem guten Steinkauzjahr. „Nicht das Beste aller Zeiten“, sagen die beiden, aber doch eines der besseren. Peter Josef Müller hat etwa 120 und Doris Siehoff gut 100 junge Käuze mehr beringt als im Vorjahr. Aber warten wir die ausführlichen Berichte der EGE aus allen Teilen des Projektgebietes der EGE ab.
Uhuberingung 1988 und 2026
Mit Menschen muss man Geduld haben, aber auch mit Uhus. Stefan Brücher ist ein geduldiger Mensch. Nun, worum geht’s? Vor 40 Jahren, als sich in der Eifel nach dem Verschwinden der Uhus eine Uhupopulation erst wieder entwickeln musste, brüteten in einer Burgruine in der Eifel Uhus. Das war in den Jahren 1985, 1986 und 1988. Das Foto oben links zeigt Stefan Brücher 1988 bei der Beringung eines jungen Uhus genau dort. Kurz zuvor war die Ruine renoviert worden, aber auf Stefan Brüchers Betreiben hin so, dass der Uhubrutplatz erhalten blieb.
Dann hatten die Uhus anderes im Sinn. Jedenfalls kam es an diesem Brutplatz erst wieder nach Jahren zu erfolgreichen Bruten: nämlich 2001, 2002 und 2003. Und danach blieben erfolgreiche Bruten erneut aus – bis 2026. In diesem Jahr endlich konnte Stefan Brücher dort wieder zwei junge Uhus beringen (s. Foto rechts). 40 Jahre nach der Erstberingung an diesem Standort. So zeigen die beiden Aufnahmen mit dem Abstand der Jahre zwar verschiedene Uhus, aber den selben, wenngleich auch einen um viele Begegnungen mit Uhus reicheren Stefan Brücher. Jetzt soll die Ruine wieder restauriert werden, natürlich nicht ohne Brüchers Rat. Wie sagte Wilhelm Busch: Ausdauer wird früher oder später belohnt. Meistens später.
Wohnungsbau als trojanisches Pferd
Die Bundesregierung will die Planungsverfahren für den Wohnungsbau beschleunigen. Dazu soll der Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ beitragen. Dieser sieht vor, dass das Bauen von Wohnungen bei der Festsetzung von bestimmten Baugebieten in einem Bebauungsplan als im überragenden öffentlichen Interesse berücksichtigt wird. Damit soll der Bau von Wohnungen Vorrang gegenüber anderen wichtigen Belangen, auch vor dem Naturschutz, haben. Die Vorrangregelung gilt nicht nur für einzelne Bauvorhaben, sondern für ganze Baugebiete. Von dieser Regelung würde – anders als in der Gesetzesbegründung behauptet – nicht nur der Wohnungsbau, sondern auch der Bau von Gewerbe – und Bürogebäuden begünstigt. Der Entwurf verstärkt den Trend der Zurückdrängung der Naturschutzbelange. Fachleute erkennen in dem Entwurf ein trojanisches Pferd, mit dem unter dem Etikett der Schaffung von Wohnraum zugleich Baugebiete mit sämtlichen anderen Nutzungsarten in der Abwägung ein Vorrang gegenüber entgegenstehenden Belangen, wie etwa denen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, eingeräumt werden soll.
Mit der vorbereiteten Änderung des Baugesetzbuches werden beispielsweise die in der Peripherie der Ortschaften im ländlichen Raum verbliebenen Streuobstbestände noch stärker in den Fokus der Bauleitplanung geraten. Künftig wird es noch schwieriger werden, diese Gebiete vor Bebauung zu schützen oder auch nur eine angemessene Kompensation der Eingriffsfolgen etwa für die dort lebenden Steinkäuze zu erreichen.
Neue Ausgabe von Nationalpark erschienen
Die Titelgeschichte der neuen Ausgabe führt den Leser in die Abruzzen, in das wilde Herz Italiens. In dieser Region berühren sich geschützte Natur- und historische Kulturlandschaften zur Freude von Einheimischen und Urlaubern. Einer der beiden Berichte aus der Tierwelt gilt dem Biber in Bayern, der dort heute – 60 Jahre nach den ersten Bemühungen um seine Wiederansiedlung – mit 25.000 Tieren in 7.500 Revieren daheim ist. Das zweite Tierporträt gilt einem ebenso seltenen wie seltsamen Wesen: Dem Schwarzblauen Ölkäfer.
Einen kritischen Blick richtet die Ausgabe auf die Jagd nach dem ultimativen Selfie, auf der Fotografen und Darsteller in den Hotspots landschaftlicher Schönheit immer häufiger Grenzen überschreiten – mit gravierenden Folgen für Natur und Landschaft. Der Beitrag aus dem Amazonasgebiet befasst sich mit der Zerstörung des Regenwaldes, die nun auch den Osten Perus erreicht hat. Eine Weltgegend, die man bisher als vom Raubbau verschont glaubte. Der Bericht um das Gasterminal vor Rügen zeigt, mit welchen Folgen die deutsche Energiepolitik in der Ostsee zu Buche schlägt. Weitere Beiträge gelten dem UN-Hochseeabkommen, an das sich Hoffnungen für einen besseren Schutz der Meeresumwelt knüpfen. In „Menschen und Geschichten“ trifft der Leser auf einen unbestechlichen und unbeugsamen Naturschützer: Michael Succow. Kaum ein Naturschützer in Deutschland genieß mehr Respekt und Renommee. Zwei Aufsätze gelten dem Reinhardswald, dem von Windenergieanlagen bedrängten und entstellten Dornröschenwald.
Die Zeitschrift Nationalpark berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick in den Naturschutz. Die EGE empfiehlt die auf 100% Recyclingpapier gedruckte Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Vielleicht möchten Sie die Zeitschrift mit einem Probe-Abo kennenlernen oder mit einem Geschenk-Abo helfen, sie bekannter zu machen. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
Gänsegeier zu Gast in Bayern
Nach Angaben des bayerischen Landesbundes für Vogelschutz (LBV) gibt es derzeit hohen Besuch im Freistaat. Am weißblauen Himmel wurden in den vergangenen Tagen an mindestens fünf Orten Gänsegeier beobachtet: bei Bayreuth, im Oberallgäu, im Landkreis Fürstenfeldbruck, am Ammersee und im Karwendelgebirge. Die Gänsegeier stammen vermutlich aus Südeuropa, höchstwahrscheinlich aus dem Friaul, Kroatien oder aus dem Südosten Frankreichs. Bei den Gästen dürfte es sich um vagabundierende junge Gänsegeier auf Nahrungssuche handeln. Pro Tag legen Gänsegeier mühelos Flugstrecken von 300 bis 400 Kilometer zurück. Mit einer Flügelspannweite von bis zu 2,70 Meter sind Gänsegeier größer als See- und Steinadler.
Gänsegeier sind eine seltene Erscheinung in Bayern. 1.150 Windenergieanlagen ragen in den Himmel des Freistaates und damit in den Flugraum der seltenen Vögel. Bis zum Jahr 2030 sollen 1.000 Windenergieanlagen hinzukommen. Dabei sind die Risiken für viele Vogelarten, an den Rotoren zu verunglücken, bereits hoch. Vor wenigen Tagen, am 14. Juni 2026, kollidierte ausgerechnet einer der seltenen Gänsegeier an einer Windenergieanlage bei Mindelheim im Unterallgäu. Der Rotor hatte dem Geier Beine und Hinterleib abgetrennt. Das gleiche Schicksal ereilte einen Gänsegeier 2022 im Landkreis Starnberg.
Der LBV-Vorsitzende der Kreisgruppe Unterallgäu fordert „bessere Schutzmaßnahmen für Greifvögel an Windrädern“. Wie ein solcher Schutz, zumal für unvorhersehbar und ungeplant aufkreuzende Gänsegeier, erreicht werden soll, ist unklar. Ein auch nur ansatzweise funktionierender Schutz ist praktisch illusorisch. Einen Stopp des Windenergieausbaus fordern die Vogelschützer im LBV wie auch BUND und NABU nicht. Zu sehr hängt man am Narrativ einer naturverträglichen Energieerzeugung und der Vorstellung, der Schutz der Biodiversität und der Ausbau der Windenergiewirtschaft würden einander bedingen. Der Wunsch ersetzt die Wirklichkeit. Der bayerische Ministerpräsident umarmt Bäume, vermutlich auch Windenergieanlagen, aber keine Geier. So möchte man den Gänsegeiern keinen Einflug nach Deutschland empfehlen, nicht einmal nach Bayern.
Kalenderblatt
Das öffentliche Sterben des gestrandeten Buckelwals Timmy in der Ostsee und die Versuche, ihn zu retten, bewegten vor einigen Wochen die mediale deutsche Öffentlichkeit. Das Schicksal eines anderen Wildtieres liegt 20 Jahre zurück und ist weithin vergessen. Damals, im Juni 2006, hielt sich der als Bruno bekannt gewordene Braunbär für längere Zeit im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet auf und überschritt mehrfach die Landesgrenze. Der Bär stammte aus der italienischen Provinz Trient. Der letzte Braunbär war 1835 im bayerischen Ruhpolding erlegt worden. Die Bayerische Staatsregierung stufte Bruno als Gefahr für Menschen ein und gab ihn schließlich zum Abschuss frei. Am 26. Juni 2006 wurde der Bär erlegt. Er wurde präpariert und kann im Museum „Mensch und Natur“ im Schloss Nymphenburg besichtigt werden. Dort ist auch der 170 Jahre zuvor in Bayern erlegte Bär untergekommen. Nach dem tödlichen Angriff eines Bären aus demselben Wurf wie Bruno auf einen Jogger in der Provinz Trient im April 2023 dürfte die Akzeptanz für die Rückkehr des Braunbären hierzulande weiter gesunken sein. Überträgt man diesen Maßstab im Umgang mit großen Wildtieren auf die Länder des Südens, wachsen die Sorgen um die Zukunft beispielsweise der Big Five Afrikas.
Trauer um Hartmut Heckenroth
Nach Landschaftspflegestudium, Tätigkeit in Naturschutzbehörden und der Vogelwarte Radolfzell leitete Hartmut Heckenroth von 1974 bis 1998 die niedersächsische Vogelschutzwarte. In dieser Aufgabe erreichte er viel für den Schutz u.a. von Birkhuhn, Graureiher und Saatkrähe, schuf er ein zumal für die damalige Zeit vorbildliches Artenerfassungsprogramm, initiierte er die enge Kooperation zwischen Vogelschutzwarte und Niedersächsischer Ornithologischer Vereinigung, die er mitbegründete und in der er eine maßgebliche Rolle einnahm. Sein Name ist vor allem mit dem Weißstorch verbunden, zu dessen Erforschung er ab den 1950er Jahren tausende Weißstörche beringte und zahlreiche Reisen nach Griechenland, auf den Balkan und in den Nahen Osten unternahm. Ab 1998 engagierte er sich im Vorstand der Stork Foundation für die Wiederherstellung von Feuchtwiesen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue und bis zuletzt für den Schutz alter Nutztierrassen.
Am 23.4.2026 ist Hartmut Heckenroth nach einem arbeitsreichen verdienstvollen Leben im Alter von 87 Jahren gestorben. Wilhelm Breuer hat Hartmut Heckenroths Wirken gewürdigt. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Beitrag lesen möchten.
Uhus im WDR, bei Lanz und Precht
Seit Wochen ist Stefan Brücher in der Eifel unterwegs. Dort soll wie schon in den mehr als vierzig Jahren zuvor in der Brutsaison des Jahres 2026 kein junger Uhu unberingt bleiben. Der WDR hat Stefan Brücher bei einer dieser Beringungstouren begleitet und ihm bei der Arbeit über die Schulter geschaut. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den am 27. Mai 2026 ausgestrahlten gut elf Minuten langen Beitrag anschauen möchten (bei etwa 17:43).
Über Uhus sprachen kürzlich auch die Medienprofis Markus Lanz und David Precht in der Folge 246 ihres Podcast. David Precht berichtet darin von seiner Begegnung mit den Uhus in der Eifel. Precht hatte sich dort mit Stefan Brücher verabredet, nicht zum Philosophieren, sondern um den Uhus gemeinsam auf die Spur zu kommen. In den ersten gut fünf Minuten der Audio-Reihe im Internet schildert David Precht begeistert die auf der Exkursion in die Eifelnatur gewonnenen Eindrücke aus der Welt der Uhus:
Mein Moor
Von den in Deutschland einst horizontweiten Mooren sind nach Abtorfung und agrarischer Anschlussverwendung nur Reste geblieben. Das Emsdettener Venn im nördlichen Münsterland ist ein solcher vergleichsweise gut erhaltener Rest. Das Buch entfaltet die Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieses Moores, vor allem die seiner Vogelwelt. Das Buch ist eine reich illustrierte Liebeserklärung des Autors an „sein“ Moor, zugleich ein um die Beiträge von Gastautoren ergänztes Geschichts- und Naturkundebuch und ein Plädoyer für den Schutz und die Wiederherstellung der Lebenswelt der Moore. Es ist eine Einladung ins Moor, um mit seiner Natur in Kontakt zu treten. Ein Kontakt, den vor allem Kinder und Jugendliche benötigen, soll ihnen und den Mooren eine annehmbare Zukunft beschieden sein. Für die Wiederherstellung der Moore spricht nicht zuletzt ihre Bedeutung für die Bindung von Kohlenstoff.
Doch während staatliche Anreize den Betreibern von Wind- und Solarparks im Namen des Klimaschutzes kaum mehr finanzierbare exorbitante Gewinne verschaffen und zu einer neuen Industrialisierungswelle von Natur und Landschaft führen, fehlt es trotz aller Bekenntnisse für einen „natürlichen Klimaschutz“ an Anreizen für die planmäßige Wiedervernässung entwässerter Moore. Sie setzen ohne die Wiederherstellung ihres Wasserhaushalts fortwährend etwa fünf bis sieben Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen frei. Das auf vielfältige Weise zerstörte Moor mag seine Schuldigkeit getan haben. Politik und Gesellschaft aber schulden ihm die Wiedervernässung, sollte Klimaschutz mehr sein als der Vorwand für eine vorgeblich grüne Industrie.
Das Buch des international renommierten Tiermalers ist deshalb auch ein politisches Buch für einfach nur Naturinteressierte ebenso wie für die vielen Moorgrundstückseigentümer und Parlamentarier in Bund, Ländern und Kommunen. Seine ästhetische Bildsprache bewegt den Leser und hoffentlich Mehrheiten zu naturschutznahen Entscheidungen.
Wilhelm Breuer
Mein Moor
Pöppelmann, Bernd
Streifzüge durch das Emsdettener Venn
Tecklenborg Verlag
128 Seiten, 94 Abbildungen
Gebunden, 18,5 x 23,5 cm
ISBN 978-3-949076-39-8
19,90 €
Kräfteverschiebung zugunsten des Wohnungsbaus
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vorgelegt. Dem Entwurf zufolge sollen künftig in bestimmten Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt Bebauungspläne zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs im überragenden öffentlichen Interesse liegen und als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Abwägungen eingebracht werden. Das soll auch für die im Bebauungsplan festgesetzten, die Wohnbebauung ergänzenden Nutzungen gelten, insbesondere wenn sie kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken oder der verbrauchernahen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen.
Demzufolge würde im Konfliktfall zwischen Städtebau und Naturschutz der Naturschutz stets unterliegen. Zudem soll die Wohnbebauung generell auch außerhalb angespannter Wohnungsmärkte privilegiert werden, indem der Wohnungsbau in den Rang zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art aufsteigt.
Die angestrebte Neuregelung würde die Kräfteverhältnisse zwischen Naturschutz und Wohnungsbau nach dem Muster, welches die abgewählte Ampelregierung zugunsten der Windenergiewirtschaft durchgesetzt hat, verschieben. Die damalige Regierung hatte die Dose der Pandora geöffnet, in welche nun die christlich-soziale Bundesregierung zugunsten ihrer Ziele greift.
Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft dürfen sowohl dem Umfang der Flächeninanspruchnahme als auch der Schwere der Auswirkungen nach beträchtlich sein. Immerhin fehlen in Deutschland schon heute 1,4 Millionen Wohnungen. Setzt sich die geplante Neuregelung durch, werden Naturschutz und Landschaftspflege im Konfliktfall regelmäßig unterliegen. Sicher sind dann vor Bebauung weder Schutzgebiete noch die Vorkommen besonders oder streng geschützter Pflanzen- und Tierarten.
Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen befürchtet beispielsweise die Durchsetzung von Baugebieten in der Peripherie der Ortschaften, die seit jeher als Bauerwartungsland im Fokus kommunaler Interessen steht. Diese Interessen konnten bisher bisweilen an naturschutzrechtlichen Hürden scheitern. So war es in den letzten Jahren insbesondere in der Niederrheinischen Bucht häufiger gelungen, Steinkauzlebensräume vor der Bebauung zu bewahren.
Überdies sieht der Referentenentwurf die Erhöhung der Schwellenwerte für Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches vor. In diesen Verfahren entfällt die Anwendung der Eingriffsregelung und somit auch der Ausgleich der Eingriffsfolgen. Der bereits legalisierte Verzicht auf einen Schadensausgleich soll insofern noch ausgeweitet werden.
Kauzbrief-Ausgabe 38 erschienen
Erstmals erschien der Kauzbrief der „Arbeitsgemeinschaft Eulenschutz im Landkreis Ludwigsburg“ 1992. Das jetzt vorliegende neue Heft ist die 38. Ausgabe. Sie bietet auf 82 Seiten Neuigkeiten und Fachbeiträge aus Eulenschutz und Eulenforschung sowie über Eulen in Kunst- und Kulturgeschichte. Der Kauzbrief präsentiert deshalb gerade auch den Personen lohnenden Lesestoff, die sich umfassend und aus breiter Perspektive mit dem Evolutionsphänomen Eule befassen möchten. So vereint auch die aktuelle Ausgabe des Kauzbriefs Naturkunde, Naturschutz, Kunst- und Kulturgeschichte – beispielsweise: neue Erkenntnisse über die Taxonomie der Steinkäuze, eine Abhandlung über den Steinkauz als Sexsymbol, Informationen über fossile Rieseneulenarten der Karibik, Eulendarstellungen an der Kathedrale von Exeter, kritische Anmerkungen zu Haltungsvorschriften von Greifvögeln und Eulen und vieles mehr.
Rückblick auf Steinkauz-Brutzeit 2025
Bei den Steinkäuzen im Projektgebiet der EGE in den vier nordrhein-westfälischen Kreisen Düren, Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-Erft-Kreis steht die Brutzeit bevor. In diesem Gebiet wurden im letzten Jahr 516 besetzte Steinkauzreviere mit 247 erfolgreichen Bruten und 725 jungen Steinkäuzen registriert. Beringt wurden von den Mitarbeitern der EGE 711 Jungvögel.
Die vier Kreise (abzüglich des rechtsrheinischen Teils des Rhein-Sieg-Kreises) umfassen eine Fläche von rund 3.228 km² und damit etwa zehn Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens.
Peter Josef Müller hat die vorjährigen Ergebnisse aus dem Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis und Rhein-Erft-Kreis hier zusammengefasst. Die aus dem Kreis Düren von Doris Siehoff zusammengefassten Ergebnisse finden Sie hier.
Beiträge von 2006 bis 2021
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