Deutsche Wildtierstiftung beklagt artenschutzwidrigen Windenergieausbau
Während die großen Umweltverbände die Kollateralschäden des Ausbaus der Windenergiewirtschaft dröhnend beschweigen oder die Entfesselung dieses Ausbaus fordern, meldet sich die Deutsche Wildtierstiftung mit einer Studie zu Wort, die nicht einmal der staatstragende Deutschlandfunk in diesen Tagen übergehen konnte. Dass die Studie in den Nachrichten des Senders Erwähnung fand, dürfte allerdings der Betonung der Sendeverantwortlichen geschuldet sein, letztendlich seien nur zwei Prozent der 29.000 Windenergieanlagen für den Vogelschutz problematisch.
Die in der Studie präsentierte Faktenlage ist allerdings weitaus dramatischer: Der Fokus der Studie lag auf Vogelschutzgebieten auf dem deutschen Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben, zum Beispiel Schreiadler, Wiesenweihe oder Rotmilan. Untersucht wurde die Nähe ihrer Schutzgebiete zu Windenergieanlagen. Das Ergebnis: Deutschlandweit stehen fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen und 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem für diese Vogelarten gesetzlich relevanten Prüfbereich von Windenergieanlagen.
„Die von uns herausgegebene Studie zeigt leider deutlich, dass der Artenschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien häufig untergraben wird", so ein Sprecher der Deutschen Wildtierstiftung. Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind davon betroffen. Dabei beschreibt die Studie selbstkritisch lediglich einen Teil der Probleme: „Die aktuellen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes lassen viele Arten außer Acht, die ebenfalls negativ durch die Nähe ihrer Brutgebiete zu Windkraftanlagen beeinflusst werden, zum Beispiel Uferschnepfe und Schwarzstorch", so die Deutsche Wildtierstiftung. Die gesetzlich normierten Prüfbereiche seien überdies viel geringer als die Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten.
Die Zulassungen vieler Windenergieanlagen dürften sich, so die Stiftung, bei einer erneuten Prüfung als rechtswidrig erweisen, da sie nach den für Vogelschutzgebiete geltenden Maßstäben des EU-Rechts nicht hätten erteilt werden dürfen. Zugunsten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes hätten sie aber vermutlich Bestand. Die Deutsche Wildtierstiftung fordert die Festlegung nachträglicher Abschaltzeiten mindestens dort, wo sich Vogelschutzgebiete und zentrale Prüfbereiche überlagern. Nach Auffassung der Stiftung müssten alle Windenergieanlagen zumindest im Nahbereich von Vogelschutzgebieten mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten abgebaut werden. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windenergieanlagen.
Die Wortmeldung der Deutschen Wildtierstiftung zur Studie ist fraglos wichtig. Allerdings fragt man sich, ob die in ihrer Pressemeldung artig platzierten Bekenntnisse zum Ausbau der übermächtigen Windenergiewirtschaft angemessen sind oder doch vergleichsweise hasenfüßig.
Eine Lang- und eine Kurzfassung der Studie sowie Infografiken zu den wichtigsten Ergebnissen finden Sie hier.
EuGH bezieht Position im Vogelschutzrecht
Der Gesetzgeber hat die Störungs- und Schädigungsverbote des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung sowie für Eingriffe in Natur und Landschaft eingeschränkt. Begünstigt sind damit ausgerechnet die Hauptverursacher des Artensterbens. Für sie sind die Schädigungs- und Störungsverbote auf den Schutz von 598 Arten, nämlich der europäischen Vogelarten (in Deutschland 466 Arten) und der Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie (in Deutschland 132 Arten) beschränkt. Das sind nur 23 Prozent der besonders geschützten und weniger als 0,8 Prozent der heimischen Arten.
Die Koalitionäre der derzeitigen deutschen Bundesregierung wollen dieses Niveau noch weiter senken, nämlich auf einen „bundeseinheitlichen Populationsansatz". Hinter dem sperrigen Vertragsdiktum steht der Wunsch aus Politik, Wirtschaft und Kommunen nicht länger einzelne Pflanzen und Tiere zu schützen, sondern nur solche Schädigungen von Arten dem Artenschutzrecht zu unterwerfen, welche ein populationsrelevantes Maß erreichen können. Gearbeitet wird an der Aushöhlung des Artenschutzrechts schon lange. Dazu zählt beispielsweise die vorgenommene Unterscheidung in planungsrelevante und planungsirrelevante Arten. Eine von Naturschutzbehörden (!) gelieferte Unterscheidung, welche den Großteil der Arten faktisch zu Egalarten erklärt.
Das Anliegen der Bundesregierung könnte durchaus mehrheitsfähig sein. Der Erfolg wäre nicht ohne Beispiel: Schon im Juli 2022 gelang ein solcher Erfolg zugunsten der Windenergiewirtschaft. Die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages stimmte für die Beschränkung der Liste der an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf 15. Aufzufinden sind diese Arten seitdem in Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 45 b Abs. 1-5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Darin fehlen beispielsweise Mäusebussard und Feldlerche, obgleich Individuen beider Arten in großer Zahl an den Anlagen zu Tode kommen. Allein am Anlagenbestand des Jahres 2016 in den vier norddeutschen Bundesländern sterben nach Berechnungen einer von Bundesministerien geförderten Studie 8.580 Mäusebussarde in einem jeden Jahr. Egal. Der letzte deutsche Bundestag hat auf Betreiben der damals grüngesteuerten Ministerien für Wirtschaft und Umwelt den Mäusebussard und die Feldlerche nicht in die als abschließend befundene Liste kollisionsgefährdeter Vogelarten aufgenommen.
Ist diese Beschränkung und sind andere in der letzten Legislaturperiode zugunsten des Ausbaus der Windenergiewirtschaft herbeigestimmte Regulierungen des Naturschutzrechts im Bundesnaturschutzgesetz mit dem Unionsrecht vereinbar? Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.08.2025 (Az. C-784/23) mag man die Hoffnung hegen, sie sind es nicht. Dr. Matthias Schreiber hat für das Osnabrücker Umweltforum das Urteil des EuGH beleuchtet und daraus Schlussfolgerungen für klagebefugte Naturschutzvereinigungen, das Bundesamt für Naturschutz und die für Wirtschaft und Kommunen tätigen Gutachterbüros gezogen. Seinen Beitrag finden Sie hier.
Das Urteil umfasst die Antworten des EuGH auf ein Vorlagersuchen des obersten estnischen Gerichts im Zusammenhang mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu dem Verbot des Holzeinschlages während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln – von Arten, die in Deutschland in behördlichen Entscheidungen zumeist als nicht planungsrelevant beiseitegeschoben werden. Der EuGH indessen bestätigt den Individuenbezug und den Absichtsbegriff beim Artenschutz für europäische Vogelarten.
Übrigens hatte die Generalanwältin am EuGH, die deutsche Juristin Juliane Kokott, in ihren Schlussanträgen zu diesem Verfahren ausführlich für einen weniger strengen Artenschutz für europäische Vögel geworben. Die Schlussanträge sind üblicherweise die Gutachten, welche die Entscheidung des EuGH vorbereiten sollen. Der EuGH hat die Überlegungen der Generalanwältin mit keiner Silbe gewürdigt. Gut so. CDU, CSU und SPD haben allerdings in ihrem Koalitionsvertrag vorgesorgt: Wo EU-Vorschriften den deutschen Absichten Grenzen setzen, will die Bundesregierung eine europäische Beschleunigungsinitiative starten. Deutschland eben.
Aus dem Alltag der Uhuschützer
Sonia M. Weinberger von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen hat eine neue Dokumentation über Uhus und ihren Schutz fertiggestellt. Der Titel: Glück im Unglück. Worum geht's?
In der Eifel hatte sich ein Uhuweibchen in einem Schafszaun verfangen. Wie lange es darin verstrickt war, ist schwer zu sagen. Vermutlich mindestens eine ganze Nacht und mehr als einen halben Tag lang. Schließlich haben Menschen den entkräfteten Uhu bemerkt, aus dem Zaun befreit, zu den Müllers und von dort aus in eine Tierklinik zur stationären Versorgung gebracht. Der Vorgang ereignete sich in der Brutzeit, weshalb mit unversorgten jungen Uhus im Umkreis des Fundortes des Altvogels zu rechnen war. Hier setzt die Dokumentation ein.
Stefan Brücher macht sich auf die Suche und stößt auf drei hungrige junge Uhus – vermutlich die Jungvögel des unglücklich im Zaun gefangenen Uhus. Brücher belässt den am besten genährten Uhu mit etwas Nahrung versorgt im Nest. Die beiden anderen Jungvögel kommen derweil bei den Müllers in Pflege. Nach zwei Wochen ist das Uhuweibchen wieder bei Kräften und der Familienzusammenführung sollte nichts mehr im Wege stehen, hofft Stefan Brücher.
Die gut neunminütige Dokumentation setzt ein Stück Alltag der Uhuschützer bewegt und bewegend ins Bild. Naturschutz zum Anfassen – unsentimental, unaufgeregt und doch außerordentlich berührend. Sehen Sie selbst.
Uhu stirbt nach Versäumnissen von Netzbetreiber und Naturschutzbehörde
In den Jahren 2007 und 2008 hatte die EGE den Betreibern des Mittelspannungsnetzes im Kreis Euskirchen eine Karte und eine Liste der dortigen Uhubrutplätze zur Verfügung gestellt. Die Daten sollten dazu dienen, in für Uhus besonders wichtigen Lebensräumen vogelgefährliche Masten vorzeitig zu entschärfen. Vorzeitig hieß möglichst deutlich vor Ende 2012, dem Ablauf der den Netzbetreibern gesetzlich gesetzten Umrüstungsfrist.
Im Kreisgebiet wurden daraufhin viele Masten entschärft, an einigen Masten wurden sogenannte „Büschelabweiser" montiert. Diese Bauteile sollten potentielle Vogelsitzplätze an gefahrenreichen Stellen auf den Quertraversen der Strommasten für große Vögel unattraktiv machen, um sie vom Landen abzuhalten und die Stromschlagrisiken für Vögel zu senken.
2015 machte die EGE die Stromnetzbetreiber auf die mangelhafte Qualität dieser Büschelabweiser aufmerksam. Denn innerhalb weniger Jahre waren die kleinen Fiberglasstäbe nach und nach aus ihren Halterungen gefallen. Darüber hatte die EGE die Netzbetreiber und die Naturschutzbehörde in Mängelberichten ausführlich informiert. In einem Bericht der EGE aus dem Jahr 2018 wurden diese Masten erneut als gefährlich benannt, aber erst einige Jahre später wurden die verlorengegangenen Büschelabweiser durch längere Isolatoren ersetzt.
Weitere Masten, die ihre Büschelabweiser eingebüßt hatten, meldete die EGE dem Netzbetreiber Westnetz am 27. Februar 2023. Diese Masten befinden sich nur wenige hundert Meter von einem Uhubrutplatz bei Bad Münstereifel entfernt. Es ist einer jener Brutplätze, die den Netzbetreibern bereits 2008 gemeldet worden waren und in deren Umgebung schon damals vorrangig Sicherungsmaßnahmen hatten durchgeführt werden sollen.
Wie die EGE feststellte, wurde an dem betreffenden Leitungsabschnitt zwar im Herbst 2023 gearbeitet und ein Mast getauscht, dazu der Strom abgeschaltet und angrenzende Ortschaften aufwändig durch mobile Generatoren mit Strom versorgt. Die drei in Sichtweite gelegenen benachbarten Betonmasten mit den verlorengegangenen Büschelabweisern wurden jedoch nicht nachgebessert, was buchstäblich nahegelegen und sich aufgedrängt hätte. Das Stromschlagproblem für Uhus und andere große Vögel blieb folglich widerrechtlich weiterhin ungelöst.
Zwar richtete die Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen nach dem Bekanntwerden von durch Stromschlag an Mittelspannungsmasten getöteten Uhus 2015 ein Gesprächsforum zwischen Netzbetreiber, Naturschutzbehörde und EGE ein. Doch nach 2021 fanden keine Gespräche mehr statt, obwohl noch nicht alle Masten umgerüstet waren. Die Bemühungen der EGE für eine Wiederaufnahme der Gespräche blieben erfolglos.
Warum berichten wir alles dies? Nun, am 09. Juli 2025 wurde unter einem hier in Rede stehenden Mast ein vom Stromschlag getöteter Uhu gefunden (im Bild oben mit Stefan Brücher). Es handelt sich um einen weiblichen Altvogel, der im Mai 2022 im Kreis Düren nestjung beringt worden war. Inwiefern der Uhu Jungvögel im benachbarten Steinbruch zu versorgen hat, ist noch unklar. Der Tod des Uhus ist das bittere Versäumnis von Netzbetreiber und Naturschutzbehörde – mehr als 12 Jahre nach Ablauf der den Netzbetreibern gesetzlich gesetzten Umrüstungsfrist. Konsequenzen? Vermutlich keine.
Ende gut, alles gut.
Sie erinnern sich? Am 19. Mai 2025 hatten wir von einem ungewöhnlichen Uhubrutplatz berichtet: einem Brutplatz im Abluftrohr einer Getreidetrocknungsanlage in einem Gewerbegebiet. Am 07. Juni 2025 wurde das mutmaßliche Uhuweibchen des betreffenden Brutpaares in der Nachbarschaft verletzt aufgefunden. Vermutlich war es gegen die Glasfassade eines Autohauses geprallt. Die „Wildtierhilfe Nordeifel" brachte den Uhu zum Tierarzt, anschließend kümmerte sich die „Greifvogelhilfe Voreifel" um den verletzten Uhu.
Anlass zur Sorge gab aber nicht nur der verunglückte Uhu, sondern auch dessen mutmaßliche Jungvögel. Es gab mindestens den einen, den Stefan Brücher im Mai an Ort und Stelle beringt hatte. Aber gab es nicht vielleicht noch einen zweiten Jungvogel? Zusammen mit dem Leiter der Trocknungsanlage suchte Stefan Brücher am 07. Juni das Betriebsgelände ab und wurde fündig. Der noch unberingte Jungvogel saß zwischen einem Stahltank und einer Wand im kühlen Schatten. Nach der Beringung setzte Stefan Brücher den zweiten Jungvogel an die Stelle, wo die Altvögel ihre vorjährigen Jungvögel hingeleitet und bis zum Flüggewerden versorgt hatten. Dort deponierte Stefan Brücher nun einen Vorrat an Nahrung in der Hoffnung, dass das Uhuweibchen am nächsten Tag vielleicht schon wieder fit sein könnte. Doch die Uhumutter starb in der Nacht.
Zwei Tage später bot sich Stefan Brücher folgendes Bild: Beide Jungvögel saßen an der besagten Stelle und waren offensichtlich vom nun partnerlosen Männchen versorgt worden. Von ihm herbeigebrachte Nahrungsreste lagen bei den Junguhus. Stefan Brücher steuerte nochmals Nahrung bei, und seitdem bringt ein Mitarbeiter der „Wildtierhilfe Nordeifel" alle drei Tage etwas zusätzliche Nahrung zum Aufenthaltsort der beiden Jungvögel. Insoweit haben die beiden doch noch die Chance, flügge zu werden. Das ist Brüchers Intuition, dem kooperativen Betriebsleiter Fabian Pütz, der Fürsorge des Uhumännchens und den beteiligten Hilfseinrichtungen zu danken. Bei einer weiteren Kontrolle wurden zwei vom Uhumännchen erbeutete Marder als Nahrungsdepot festgestellt.
Über die Rückkehr des Uhus
Mitte der 1960er Jahre lebten noch dreißig oder vierzig Uhupaare in Deutschland, heute sind es mehr als dreitausend. Der Uhu ist zurück, aber nicht unbedingt außer Gefahr. Wilhelm Breuer hat die Wiederansiedlung des Uhus seit Mitte der 1970er Jahre mitverfolgt. Breuer ist Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V., Dipl.-Ing. der Landschaftspflege und Lehrbeauftragter für Naturschutzrecht.
Auf Einladung des NABU Bad Münder am Deister berichtet Wilhelm Breuer am 30. Juni 2025 über die jahrzehntelangen Bemühungen im Uhuschutz. Der Vortrag handelt zudem von den aktuellen Herausforderungen, den Uhu und andere der dreizehn in Europa heimischen Eulenarten zu schützen und schließt Vorschläge ein, wie Menschen im ländlichen Raum beispielsweise zum Schutz von Schleiereule und Waldohreule beitragen können.
Der Vortrag mit dem Titel „Eulen brauchen mehr als den Schutz der Dunkelheit" findet am 30. Juni 2025 um 19 Uhr im TUSPO Vereinsheim, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 13, 31848 Bad Münder am Deister statt. Bad Münder ist eine Kurstadt im niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont etwa 30 Kilometer südwestlich von Hannover. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Albrecht Jacobs zum 85sten Geburtstag
Albrecht Jacobs im Weserbergland. Seit frühester Jugend ist er mit Uhus verbunden. Mit einem Buch fing es an: „Strix. Die Geschichte eines Uhus". Svend Fleurons illustrierte Schilderungen aus dem Leben Europas größter Eulenart weckten das Interesse des jungen Albrecht. Das war zu Beginn der 1950er Jahre. Deutschland war mit dem Wiederaufbau beschäftigt, die Vogelwelt – von heute aus betrachtet – fast unversehrt, der Uhu aber im Weserbergland schon lange zuvor verschwunden. Albrechts Interesse galt der Vogelkunde, dem Vogelschutz und dem Uhu.
In den 1970er Jahren stieß Albrecht Jacobs zur damaligen „Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus", aus der die „Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen" hervorging. Albrecht Jacobs war der Hauptverantwortliche dieser Aktion für Niedersachsen. Dort hatte der Diplom-Ingenieur mit elektrotechnischem Knowhow, Umsicht und pädagogischem Geschick früh zur Umrüstung der für Uhus gefährlichen Mittelspannungsmasten beigetragen, Steinbruchbetreiber und Öffentlichkeit für den Schutz von Uhulebensräumen gewonnen und die Rückkehr der Uhus vorbereitet.
Am 10. Juni 2025 wird Albrecht Jacobs 85 Jahre alt. Eine Würdigung seines Einsatzes erschien 2015 in der Zeitschrift Eulen-Rundblick. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Beitrag lesen möchten.
Die EGE wünscht Albrecht Jacobs Gesundheit, Schaffensfreude und im Jubiläumsjahr den Schlupf von 85 Mauerseglern in den Nistkästen an seinem Haus, das er zu einem Hotspot des Mauerseglerschutzes im Weserbergland entwickelt hat.
Neue Ausgabe von Nationalpark erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Nationalpark befasst sich mit den Quellen; sie betreibt sozusagen Quellenforschung. Und im Nationalpark Kellerwald-Edersee gehen die Autoren den Bächen auf den Grund. Der Leiter der Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg, Torsten Langgemach, rückt die Kollisionsrisiken für Rotmilane an Windenergieanlagen ins Blickfeld. Er widerlegt die Behauptungen, die Risiken seien aufgebauscht. In Brandenburg gehen inzwischen 40 Prozent der Verluste von Rotmilanen auf das Konto der Windenergieanlagen. Das Kollisionsrisiko wird weiter steigen, prognostiziert der Fachmann. Volker Scherfose wendet sich der jüngsten der in Deutschland neun Schutzgebietskategorien zu: dem Nationalen Naturmonument. Ist diese Kategorie sinnvoll oder doch eher ein Etikett für mehr Tourismus? Eva Pongratz und Hans D. Knapp würdigen den im März 2025 verstorbenen Leiter des ersten deutschen Nationalparks, Dr. Hans Bibelriether, der dieses Schutzgebiet ebenso wie die Zeitschrift Nationalpark geprägt hat. Den Tieren der Wiese hat Herbert Zucchi gelauscht und die vernommenen Stimmen und Laute in einem Gedicht vereint. Neben weiteren Beiträgen über ein geeignetes Wildnisgebiet für Lichtenstein und über die Schlei in Schleswig-Holstein finden Sie in diesem Heft den Kommentar von Wilhelm Breuer über Solaranlagen auf Freiflächen. Sind Solarparks, wie die Solarwirtschaft meint, ein Hort der Artenvielfalt und ein extrem positiver Teil der Landschaft? Klicken Sie bitte hier, wenn Sie diesen Kommentar lesen möchten.
Die Zeitschrift Nationalpark berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen". Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
Käuze auf Wanderschaft
Steinkäuze sind heimatverbunden und nicht sonderlich reisefreudig. Umso mehr erstaunen zwei aktuelle Wiederfunde zweier in Nordrhein-Westfalen als Nestlinge beringter Steinkauzweibchen. Das eine, beringt im Juni 2024 in Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis, wurde Ende Mai 2025 121 Kilometer vom Beringungsort entfernt in einer Steinkauzröhre zusammen mit drei Jungvögeln in Useldingen im Großherzogtum Luxemburg angetroffen. Das andere im Juni 2022 in Titz im Kreis Düren beringte Steinkauzweibchen wurde kürzlich 1.067 Tage nach der Beringung 57 Kilometer entfernt in der niederländischen Provinz Limburg angetroffen. Beide Käuze haben unzählige Straßen überquert und einer Vielzahl weiterer zivilisatorischer Risiken getrotzt.
Uhus zwischen Idyll und Technotop
Uhus galten als menschenscheue Gebirgsvögel. Die letzten ihrer Art hatten jedenfalls nur in schwerzugänglicher Gegend überlebt – buchstäblich weitab vom Schuss. Doch die Abgeschiedenheit entsprach nicht der Natur des Uhus, sondern war das Resultat einer jahrhundertewährenden erbitterten Verfolgungsjagd. Der Uhu galt wie Wolf, Bär, Luchs und Wildkatze als Raubzeug. Heute wissen es die Menschen besser. Seit der gelungenen Wiederansiedlung Europas größter Eulenart zeigt der Uhu ein enormes Anpassungsvermögen an Lebensraum und Brutplatz. Die beiden Fotos zu dieser Nachricht markieren gewissermaßen die beiden Enden eines breiten Spektrums. Im Bild oben der natürliche Brutplatz in den Felsen eines Mittelgebirges (hier: den Buntsandsteinfelsen im Tal der Rur in der Eifel); ein Jungvogel lugt hinter den Felsen hervor. Im Bild unten mit einem roten Pfeil markiert der Brutplatz im Abluftrohr einer Getreidetrocknungsanlage in einem Gewerbegebiet. Stefan Brücher trifft auf seiner Beringungstour in diesen Tagen wie in einem jeden Jahr auf Uhubruten an den verschiedensten möglichen und – so möchte man meinen – unmöglichsten Orten: an idyllischen Naturfelsen, in Steinbrüchen mit krachendem Abbaubetrieb, in ausgedienten Baumnestern von Greifvögeln und an vielerlei anderen Stellen. Der Uhu ist zivilisationstauglich und eine friedliche Koexistenz zwischen Uhus und Menschen möglich.

Die Fortschrittskoalition 2.0
Der erste Koalitionsvertrag einer deutschen Bundesregierung kam 1961 mit acht Seiten aus. Der 64 Jahre und 17 Legislaturperioden später im Mai 2025 von Friedrich Merz (CDU), Markus Söder (CSU) und Lars Klingbeil (SPD) unterzeichnete, mit „Verantwortung für Deutschland" überschriebene Vertrag hat 144 Seiten. Notwendig, so der Grundton des Vertrags, sei eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verfahrensrecht. Die Ankündigung lässt für den Naturschutz nichts Gutes erwarten. Es droht die Fortsetzung der von der sozial-grün-liberalen Fortschrittskoalition begonnenen Schwächung des Naturschutzes. Eine Verankerung von Betreiberpflichten für die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung, um dem Biodiversitätsniedergang auf dem Land wenigstens aufzuhalten? Fehlanzeige! Stattdessen setzt die Regierung in Feld und Wald auf Freiwilligkeit der Unternehmen und ein bloßes „Weiter so".
Die angekündigten gesetzgeberischen Ambitionen der Koalitionäre zielen auf den Abbau von Umweltprüfungen, Eingriffsfolgenbewältigung, Artenschutz sowie der Mitwirkungsrechte der Naturschutzvereinigungen. Das soll ganz schnell geschehen. 86 Mal ist, zumeist im Zusammenhang von Planungs- und Zulassungsverfahren, von beschleunigen, vereinfachen, flexibilisieren und reduzieren die Rede. Das Baugesetzbuch soll in zwei Schritten novelliert und in den ersten 100 Tagen ein Gesetzentwurf zur Einführung eines „Wohnungsbau-Turbos" vorgelegt werden. Wo gemeinschaftsrechtliche Vorschriften der Regierung noch Einhalt gebieten, will sie eine europäische Beschleunigungsinitiative starten. Den von der Vorgängerregierung initiierten Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung setzt die Regierung fort.
Ganze 29 von 4.588 Zeilen gelten dem Naturschutz. Das Artensterben bleibt unerwähnt. Das Wort Naturschutz findet zehnmal und damit so oft Erwähnung wie die Raumfahrt. Das geschieht zumeist in inhaltsschwachen unschädlichen Absichtsbekundungen wie „Wir unterstützen kooperative Modelle für Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz" oder „Wir wollen das Grüne Band im Sinne des Naturschutzes und der spezifischen Erinnerungskultur erhalten".
Eine andere Aussage hingegen zielt unverhohlen auf eine zentrale Errungenschaft des deutschen Naturschutzrechts, nämlich die Verpflichtung zur Reparatur der Folgen zwar nicht sämtlicher Eingriffe in Natur und Landschaft, aber solcher zum „Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung". Für diese grünschillernden Vorhaben wollen die Koalitionäre „die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduzieren". Zu diesen Eingriffen darf man mindestens den Zu- und Ausbau von Wind- und Solarparks, Pumpspeicherbecken, Wasserkraftanlagen, Gaskraftwerken, Stromleitungen, Energiespeicheranlagen oder gar den „klimaresilienten" Wohnungsbau rechnen. Ulrike Fokken kommentierte diese Ankündigung in der taz: „unter Klimaschutz und Anpassung wird in Deutschland in Zukunft alles fallen" und prognostizierte einen heillosen und ausgleichsfreien Verbrauch an Natur und Landschaft im Namen des Klimaschutzes. Wer eine Fabrik aufs Feld setzt, muss vollumfänglich die Schäden kompensieren. Nicht so, wenn darin Fahrräder oder E-Autos produziert werden, weil letztere gut sind, so die schlichte Logik der Vertragspartner, als wäre die Zerstörung von Natur und Landschaft nicht dieselbe. Wie kopflos die Koalition im Naturschutz agieren will, zeigt nicht zuletzt ihre Bereitschaft, selbst kleine Fließgewässer für die Energiegewinnung in Anspruch nehmen zu lassen. Damit erweist sich die neue Regierung als noch naturschutzvergessener als ihr Vorgänger. Dem Zubau von Wind- und Solarparks setzt die Koalition keine Grenze; begrenzen will sie nur die Höhe der Pachten für die Grundeigentümer von Solar- und Windparks. Pachten in obszöner Höhe, welche zu der Kostensteigerung für die Energie aus Sonne und Wind beitragen, die angeblich keine Rechnung schicken.
Die Merz-Regierung hält zur Zufriedenheit von Bündnis90/DieGrünen, von deren Wohlwollen die kleine christlich-soziale Koalition abhängig ist, ungebremst an den Ausbauplänen der Wind- und Solarenergiewirtschaft fest. Mehr noch: Die Regierung plant die Übertragung der von der Ampelkoalition zugunsten der Windenergiewirtschaft durchgesetzten Absenkung des Artenschutzrechts auf weitere Industrie- und Infrastrukturvorhaben, wenn nicht insgesamt aufs Bauen. Denn das verbirgt sich hinter dem sperrigen Diktum eines „bundeseinheitlichen Populationsansatzes im Artenschutz": die Abkehr vom Schutz des Individuums, wenn nur die nationale Population im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat, nicht schon zusammenbricht. Ein Kerngedanke grüner Politik, der nun zu einer Blaupause schwarz-roter Wirtschafts-, Industrie-, Verkehrs-, Energie- und Baupolitik werden soll. Unterm Strich ist die Naturschutzpolitik der neuen Regierung ähnlich schlecht wie die der alten. Mit einem entscheidenden Unterschied: Der neuen Regierung steht für die Durchsetzung ihrer Pläne ein Milliarden Euro schweres Sondervermögen an Schulden zur Verfügung für Dinge, die zuvor unbezahlbar waren.
Die großen Umweltverbände sind angesichts dieses Debakels weithin sprachlos – vielleicht deswegen, weil die neue Bundesregierung an der großzügigen finanziellen Förderung der Nichtregierungsorganisationen festhält, die deshalb, so die Kritiker, sich die Unabhängigkeit und den Schneid längst haben abkaufen lassen. Von einer Regierung, die ihnen die Klagerechte nehmen, aber zugleich für mehr Anerkennung gemeinnütziger Organisationen und des Ehrenamts sorgen will. Auch darauf haben sich die Koalitionäre verständigt und darauf verstehen sie sich. Worauf und als was sich die Umweltverbände verstehen? Man weiß es nicht. Als außerparlamentarische Opposition gewiss nicht.
Buchtipp “Das Buch der Gartenvögel“
An deutschsprachigen Vogelbestimmungsbüchern ist kein Mangel, weshalb es Neuerscheinungen nicht leicht haben. „Das Buch der Gartenvögel" der Diplom-Biologen Katrin und Frank Hecker dürfte indessen eine Leserschaft finden. Es wendet sich nämlich an ein breites Publikum, nicht an den überschaubaren Kreis der ornithologisch Fortgeschrittenen, sondern an Menschen, die sich Kenntnisse über die Vögel im eigenen Garten verschaffen oder diese vertiefen möchten. Das Buch beschränkt sich nicht auf Gartenvögel im engen Sinne, sondern stellt auch Arten aus Lebensräumen vor, die wie Stadt und Dorf Gärten umfassen oder wie Feld, Wiese und Wald an Gärten anschließen. Das erklärt die stattliche Zahl der auf bis zu vier Seiten je Art textlich knapp und mit zahlreichen bestimmungstauglichen Farbaufnahmen vorgestellten 124 Arten. Dazu zählen mit je einer Seite auch Uhu, Waldohreule, Waldkauz, Schleiereule und Steinkauz. APP-Codes liefern die Vogelstimmen von 121 der vorgestellten Arten. Eingangs widmen sich die Autoren den vielfältigen Verbindungen zwischen Garten- und Vogeljahr mit den für Vogelbeobachter jahreszeitlichen Besonderheiten. Das Buch spart nicht an nützlichen Hinweisen für den Vogelschutz im Garten: zu Vogeltränke, Sandbad, Lehmpfütze, Nisthilfen, Pflanzenauswahl und Winterfütterung. Das reich illustrierte, ansprechend gestaltete Buch eignet sich nicht zuletzt als Geschenk für Gartenbesitzer, zumal für solche, deren Gärten wie die meisten der 17 Millionen Gärten in Deutschland erst noch zu einem guten Ort für Vögel entwickelt werden wollen.
Wilhelm Breuer
Katrin und Frank Hecker: Das Buch der Gartenvögel
Dein Begleiter für Garten und Balkon – Ein lebendiger Streifzug für die ganze Familie.
224 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen. Kosmos Verlag ISBN 978-3-440-18076-1, 24,00 € (D)
EGE erinnert an Wilhelm Bergerhausen
Am 9. Mai 2025 wäre der Gründer der EGE, Wilhelm Bergerhausen (im Bild), 75 Jahre alt geworden. Wilhelm Bergerhausen war einer der profiliertesten Eulenschützer in Deutschland. Für die Wiederansiedlung des Uhus in Deutschland hatte er bereits seit Mitte der 1970er Jahre in der damaligen „Aktion zur Wiederansiedlung des Uhus" an herausragender Stelle gearbeitet. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Projektes gründete Bergerhausen 1990 die EGE, um einen vergleichbaren Erfolg auch für andere bedrohte Eulenarten zu ermöglichen. Nach unermüdlichem Einsatz für diese Sache starb Wilhelm Bergerhausen überraschend im November 2006 im Alter von 56 Jahren. In der Zeitschrift „Natur und Landschaft" erschien damals ein Nachruf auf Wilhelm Bergerhausen.
Flugverkehr versus Vogelflug
Bisweilen erreichen die EGE negative Nachrichten, so vor wenigen Tagen. Ein in der Eifel im Mai 2023 von Stefan Brücher beringter junger Uhu ist 722 Tage später und 119 Kilometer vom Beringungsort entfernt tot aufgefunden worden. Die Vogelwarte Radolfzell, der der Fund gemeldet worden war, gibt als Todesursache die Kollision mit einem Luftfahrzeug an. Gefunden wurde der Uhu zerstückelt auf der Landebahn des internationalen Flughafens von Luxemburg. Der 359 Hektar große Airport verzeichnete im Jahr 2023 fast 93.000 Flugbewegungen. Das kaninchenreiche, baumlose Grasland von Flugplätzen zählt zu den für Uhus attraktiven, aber – wegen der Vielzahl der Start- und Landevorgänge von Flugzeugen – nicht gerade ungefährlichen Nahrungshabitaten.
Zum ökologischen Fußabdruck des internationalen Luftverkehrs gehört eben nicht allein der enorme Energieverbrauch und der Ausstoß von Kohlendioxid, sondern zu Buche schlagen auch die tödlichen Verluste, die Vögel überall auf Flughäfen und in der Luft an den Maschinen erleiden. Dass Vögel und Flugzeuge kollidieren, ist keine Seltenheit, es gehört vielmehr zum Alltag im Luftraum. Allein in den USA ist es laut Daten der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA zwischen 1990 und 2023 zu 291.600 solcher Vogelschläge gekommen. Der Deutsche Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr (DAVVL) verzeichnete für 2024 mindestens 1.779 Fälle. In der Regel gehen die Zusammenstöße zwischen Vogel und Flugzeug glimpflich aus – für das Flugzeug, nicht aber für die Vögel.
Uhuschutz mit Weitsicht
Die ersten Uhus der diesjährigen Brutzeit hat Stefan Brücher in der Eifel bereits beringt. Dabei geht es ihm um mehr als nur um die Beringung der Uhus. Im Blick hat Brücher auch stets das Umfeld der Brutplätze, damit die Jungvögel gefahrlos aufwachsen können. Das Bild oben zeigt eine keineswegs ungewöhnliche Situation: Eine Kiesgrube, in der fortlaufend Kies abgebaut wird. An der im Bild markierten Stelle haben in diesem Jahr Uhus gebrütet. Im Nest befinden sich drei junge Uhus (im Bild unten), die Stefan Brücher kürzlich beringt hat. Die Abbaufirma ist informiert. Die Uhus können vom Abbaubetrieb unbehelligt aufwachsen. Im nächsten Jahr jedoch wird an dieser Stelle möglicherweise der Kiesabbau fortgesetzt werden. Dann steht der alte Brutplatz nicht mehr zur Verfügung. Für diesen Fall denken Stefan Brücher und die Leute von der Abbaufirma schon heute vorsorglich an die Bereitstellung eines sicheren neuen Brutplatzes für 2026 im räumlichen Zusammenhang des Uhureviers.
Beiträge von 2006 bis 2021
Nachrichtenarchiv
Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten" Website veröffentlicht wurden.