Buchtipp „Unsere Wälder“
Das Buch des Biologen und vielfach ausgezeichneten Natur- und Tierfilmers Jan Haft hält, was der Untertitel verspricht. Mehr noch: Es vermag unbegründetes Mutmaßen, vermeintliches Wissen und leichtfertiges Urteilen über den deutschen Wald, Waldnaturschutz und Forstwirtschaft zu überwinden und durch Fakten zu ersetzen. Dem Buch könnte gelingen, was der mit 8,7 Mrd. Euro abgabenfinanzierte Öffentlich-Rechtliche Rundfunk an 365 Sendetagen selten versucht und so gut wie nie erreicht. Trotz der Bekenntnisse zur Wissenschaft und des Einsatzes der Fakten-Checker ist die um Einordnung bemühte mediale Berichterstattung über den Wald häufig auf dem Holzweg und erschreckend unterkomplex wie eine Fichtenmonokultur. Das Dargebotene reicht oft nicht einmal für die Unterscheidung zwischen Wald und Forst, umso mehr für Halbwahrheiten und ganze Lügen. Dementsprechend begrenzt ist der Kenntnis- und Bildungsstand der Gesellschaft über Deutschlands grünes Drittel. Das zwölf Kapitel umfassende Buch zum Preis von weniger als 10 Cent je Seite ist ein faktenbasiertes, überaus informatives Sach-, Lehr- und Lesebuch in einer wohltuend leisen, dem Wunderwerk Wald angemessenen Sprache. Obendrein ist es ein Ausflugsführer in 23 erlebenswerte Waldgebiet Deutschlands, Österreichs und der Schweiz und ein ebenso scharfsichtiges wie überzeugendes Plädoyer für einen Wald, wie wir ihn noch nicht gesehen haben, ließe man den Bäumen darinnen mehr Raum und Zeit zum autonomen Keimen, Wachsen, Werden und Vergehen. Das Buch öffnet den Blick in den Wald der Zukunft, in dem vieles Platz hat, so auch Wild, Wildnis, Windwurf, Wisente und Wirtschaftlichkeit.
Wilhelm Breuer
JAN HAFT: Unsere Wälder
Wie sie sind, wie sie sein könnten: Ein anderer Blick auf das Zusammenleben
254 Seiten sowie 32 Seiten farbiger Fotos. Pinguin Verlag 2024 ISBN 978-3-328-60363-4. 24,00 € (D) 24,70 € (A)
April, April!
In den Vorjahren standen Leser dieser Website an einem 1. April in der Gefahr, in den April geschickt zu werden. In diesem Jahr widersteht die EGE dieser Versuchung. Zum einen ist der Grat für einen zulässigen Scherz schmal geworden. Zu leicht könnte eine Meldung als Fakenews oder Delegitimierung des Staates missdeutet werden. Und zum anderen übertrifft die Wirklichkeit bisweilen die aprilscherzhafte Zuspitzung. Das lehren beispielsweise aktuelle Nachrichten über die Artenvielfalt in Solarparks, die geradezu als überwältigend beschrieben wird. Dass sich zwischen den Modulen mehr Arten anzusiedeln vermögen als in einem güllegetränkten Gras- oder Maisacker, steht gleichwohl außer Frage. Aber wird eine mit Solaranlagen überstellte eingezäunte zuvor als Acker oder Grünland genutzte Fläche deswegen schon zu einem Park? Der Neusprech hat sich in noch euphemistischere Höhen verstiegen. Abgehoben von der Wirklichkeit entstehen auf Deutschlands Fluren Biodiversitätssolarparks wie Luftschlösser. Da kann die Kirche kaum abseits stehen.
In einem Positionspapier formuliert das Bistum Münster Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Kirchenland. Von Solarparks ausschließen will das Bistum zwar Kirchenland in Naturschutzgebieten, nicht aber in Landschaftsschutzgebieten. Dabei ist auch darin ein Anlagenbau naturschutzrechtlich kaum zulässig. Zu einem generellen Ausschluss von Solarparks bekennt sich das Papier nicht einmal in Natura 2000-Gebieten. Das Bistum mag damit seinem grünen Gewissen folgen, aber wohl auch dem Wissen um die mit Solarparks erzielbaren Pachteinnahmen von 5.000 Euro pro Hektar und Jahr. Einnahmen, die einen Hinweis auf die Gewinnspannen der Erneuerbaren Energien geben, welche ein mit dem Anbau von Feldfrüchten erzielbares Auskommen in den Schatten stellen und die Boden- und Pachtpreise für die landwirtschaftliche Nutzfläche in die Höhe treiben. Sind diese Gewinne nicht auch ein Grund für die steigenden Energiepreise, die viele Menschen zu zahlen nicht mehr in der Lage sind und deswegen von staatlichen Transferleistungen oder der Caritas abhängig sind? Sollte die Kirche nicht diese Geldmacherei kritisieren, anstatt sich daran zu beteiligen?
Das kirchliche Positionspapier steckt voller Details. Und Details sind bisweilen eine Heimstatt des Teufels. Das Papier bindet die Verwendung des Kirchenlandes für die Solarwirtschaft an inhaltsleere Nachhaltigkeitskriterien und Scheinauflagen. Es begrenzt die Versieglung auf ein Maß, das kaum ein Solarpark überschreitet, verlangt den Ausschluss von Dünger, Bioziden und Chemikalien, die darin niemand einsetzt. Es präferiert Solarparks auf landwirtschaftlich weniger ertragreichen Böden wohl aus Sorge um die Ernährungssicherheit. Allerdings sind es oftmals gerade die ertragsschwachen Böden, die mit einer höheren Artenvielfalt noch einen Beitrag zum Naturschutz leisten. Leichter zum Zuge kommen sollen Solarparks, die an einen ökologischen Begleitplan oder an ein Monitoring geknüpft sind. Doch garantiert ist damit nichts, denn Qualitätsstandards für diese Pläne gibt es nicht, und ohne ökologische Nachbesserungspflichten bleibt auch das gründlichste Monitoring im artenarmen Solarpark folgenlos. Die propagierte Anreicherung der Solarparks mit Steinhaufen und Totholz stößt auf kirchliches Wohlwollen, schadet nicht, hat aber die Qualität eines Ökozirkus. Das Bistum spekuliert bereits auf zusätzliche Ökopunkte, die als Ausgleich für neue Bauprojekte herangezogen werden können. Nach dieser Logik sind Industrieanlagen mit einem Blaumeisennistkasten Biodiversitätsfabriken.
Übrigens: Schon die moderat erscheinende Zielmarke eines Anteils von 0,5 Prozent Freiflächen-Solarparks in Deutschland entspricht mit 178.000 Hektar der Fläche von 2.825 landwirtschaftlichen Betrieben. Das Bistum Münster hält eine Verwendung des jeweiligen Kirchenlandes bis zu einem Anteil von zehn Prozent kirchenaufsichtlich für grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Kirchen in Deutschland besitzen mehr als 380.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche.
Künftige Koalition für Demontage des Naturschutzrechts
Kenner der Materie hatten es nicht anders erwartet. Die künftigen Koalitionspartner CDU/CSU und SPD wollen zahlreiche Gesetze durchforsten und Hindernisse aus dem Weg räumen. Deutschland droht eine Fortschrittskoalition 2.0. Den von der Ampelkoalition ins Werk gesetzten Kahlschlag will die künftige Regierung fortsetzen. Die Grünen haben 2022 die Blaupause dazu geliefert und im Namen des Klimaschutzes die Büchse der Pandora geöffnet. „Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verfahrensrecht“, heißt es in Berlin.
Im Fadenkreuz steht der Ausgleich für die Folgen künftiger Eingriffe in Natur und Landschaft – noch nicht für sämtliche Eingriffe, aber für alle Projekte der Energiewende. Dazu darf man mindestens den ungeheuren Zubau an Wind- und Solarparks, den Stromleitungsbau, den Bau von Gaskraftwerken, Wasserkraftanlagen und Speicherkapazitäten rechnen. „Bei Projekten der Energiewende verzichten wir künftig auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich.“ Damit fällt auf breiter Front nach fast einem halben Jahrhundert eine der grundlegenden Errungenschaften des Bundesnaturschutzgesetzes, das sich der sozial-liberalen Bundesregierung verdankt. „Klimaschutz ist als solcher schon der beste Umwelt- und Naturschutz“. So dreist begründen die Unionsunterhändler den Anschlag auf das Naturschutzrecht. Ein Anschlag übrigens, den Bundeskanzler Helmut Kohl und Umweltminister Klaus Töpfer (beide CDU) zu ihrer Zeit stets abgewehrt hatten. Damit haben sich die tiefgrün eingefärbten Desinformationskampagnen der regenerativen Energiewirtschaft, der ihnen folgenden Medien und Nichtregierungsorganisationen ausgezahlt. Dem Vernehmen nach will die SPD diesen weitgehenden Vorschlag nicht mittragen, heißt es. Nun müssen die Koalitionsspitzen darüber entscheiden. Ob die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Saskia Esken für den Naturschutz auf die Barrikaden gehen? Wer kann das glauben.
Auf dem Prüfstand stehen auch die Rechte der Naturschutzvereinigungen. Das Verbandsklagerecht soll zumindest reformiert werden. Wörtlich heißt es, „Wir reduzieren, wo heute schon möglich, Verbandsklagerechte und setzen uns auf europäischer Ebene für ihre Abschaffung ein.“ Die SPD trägt auch das zumindest so nicht mit. Wenn nicht so, dann aber vielleicht anders. Streit gibt es hingegen um das Ausmaß des künftigen Windenergieausbaus. Hier ist es die SPD, die unbeirrt vom Irrtum an den bisherigen Ausbauzielen festhalten will, während die Union das bisherige Zwei-Prozent-Flächenziel für zu unflexibel hält. Nun, vermutlich wird man sich einigen. Es kostet nur Natur und Landschaft. Nicht oder nur wenig streitbefangen ist offenbar das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und das Renaturierungsgesetz. Darin wird man allerdings kaum eine Entwarnung erblicken dürfen, sondern eher deren geringe Bedeutung, auf die Insider frühzeitig hingewiesen haben. Ein Maß an Bedeutungslosigkeit, das nur noch von den deutschen Naturschutzorganisationen unterboten wird.
Die Bilanz einer künftigen Regierung aus Union und SPD dürfte für den Naturschutz noch abträglicher sein, als die der gescheiterten Ampelkoalition. Schlimmer geht immer. Denn während der Vorgängerregierung das Geld ausging, hat der alte Bundestag die Pläne der kommenden Regierung mit Milliarden Euro Schulden geflutet. Pardon: Sondervermögen.
Kauzbrief-Ausgabe 37 erschienen
Erstmals erschien der Kauzbrief der „Arbeitsgemeinschaft Eulenschutz im Landkreis Ludwigsburg“ 1992. Das jetzt vorliegende neue Heft ist die 37. Ausgabe. Sie bietet auf 70 Seiten Neuigkeiten und Fachbeiträge aus Eulenschutz und Eulenforschung sowie über Eulen in Kunst- und Kulturgeschichte. Der Kauzbrief bietet deshalb gerade auch den Personen lohnenden Lesestoff, die sich umfassend und aus breiter Perspektive mit dem Evolutionsphänomen Eule befassen möchten. So vereint auch die aktuelle Ausgabe des Kauzbriefs Naturkunde, Naturschutz, Kunst- und Kulturgeschichte. Erwähnt sein hier beispielsweise der Beitrag über Für und Wider der Beringung von Steinkäuzen, ein reichbebilderter Beitrag über Eule und Kauz in der Sammlung des Schweizerischen Nationalmuseums und ein Beitrag zur Ikonographie des Vogelfangs mit dem Kauz. Nähere Informationen finden Sie hier.
Am Ende des Editorials erfährt der Leser, dass der Redakteur und Gründer des Kauzbriefs, Rudolf Schaaf, in die „World Owl Hall of Fame“ aufgenommen wurde und im Frühjahr 2025 als Anerkennung für seine jahrzehntelange Tätigkeit den zugehörigen Preis „Special Achievement Award“ des International Owl Center (Houston, MN, USA) erhalten wird. Die EGE gratuliert dem Preisträger und ebenso zur gelungenen neuen Ausgabe des Kauzbriefes!
Steinkäuze mit Geschichte
Die Lebenszeit von Obstbäumen ist begrenzt. Das Alter, die fehlende Pflege und die Stürme lasten auf den Ästen. Steinkauzschützer wissen das und kennen den im Bild festgehaltenen Anblick. Glücklicherweise kamen beim Astbruch keine Käuze zu Schaden und auch der Kasten, der mit dem Ast zu Boden stürzte, lässt sich reparieren. Aber Doris Siehoff von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen und die jungen Menschen im Freiwilligen Ökologischen Jahr bei der Biologischen Station des Kreises Düren haben Anfang März hier in Thuir bei Nideggen vorsorglich einen neuen Kasten in einem anderen Baum montiert.
Auf dieser Grünlandparzelle hängt seit längerem eine weitere Röhre. Darin saß kürzlich das Steinkauzpaar. Das Weibchen war schon dick und rund. Schließlich beginnt bald die Brutzeit. Doris Siehoff fand dieses Weibchen hier bereits Ende März 2018. „Wir haben es seitdem jedes Jahr an dieser Stelle angetroffen, die Nummer seines Ringes abgelesen und seine Jungvögel beringt.“ Geschlüpft war es 2017, also ein Jahr zuvor, an einem sechs Kilometer entfernten Ort in Heimbach-Vlatten. Das Männchen ist wesentlich jünger. Es schlüpfte 2023 in Nideggen-Berg. Der Ort ist nur 1.500 Meter von Thuir entfernt. Verpaart sind die beiden Käuze seit 2024. Ihr Brutplatz ist für alte Käuze bekannt. In dem jetzt abgestürzten Kasten hatte ein Kauzweibchen von 2001 bis 2008 alljährlich gebrütet. Im Jahr 1997 war es von Karl Zens beringt worden. Doris Siehoff hofft, dass hier bald ein paar Bäume gepflanzt werden und die Käuze nicht nur eine Geschichte, sondern auch eine Zukunft haben.
Nistkastenbaum gefällt
Steinkäuze brauchen ein Dach über dem Kopf – zumal für eine erfolgreiche Brut. Dafür braucht es einen Baum mit einer komfortablen Höhle im Stamm oder Ast oder ersatzweise einen Nistkasten. Auf dem Bild ist ein solcher Nistkasten zu sehen, aber der alte Nussbaum, in dem der Kasten befestigt war, wurde kurzerhand gefällt und der Kasten auf den traurigen Rest des Baumes gestellt. Die verpachtete Parzelle ist Eigentum der Gemeinde Niederzier im nordrhein-westfälischen Kreis Düren und insofern öffentliches Eigentum. Der Baum war es dann also auch. Ein Anwohner hatte den Fall dankenswerterweise der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) gemeldet.
Warum der Baum abgesägt und was aus dem Holz wurde, ist noch fraglich. Doris Siehoff von der EGE versucht, die Umstände des Geschehens aufzuklären. Immerhin hat die Gemeinde beim Anbringen eines Ersatzkastens Hilfe angeboten. Doris Siehoff und Achim Schumacher haben aber bereits alleine nicht nur den alten Kasten nach Renovierung und sogar einen neuen zweiten in einen benachbarten Obstbaum platziert. So muss eine diesjährige Steinkauzbrut nicht scheitern. Seit 2017 brüten Steinkäuze auf diesem Grundstück erfolgreich. Das obstbaumbestandene Grünland ist ein gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil und der Steinkauz eine streng geschützte Art, so dass der alte Nussbaum mit der Nisthilfe wohl kaum so mir nichts dir nichts gefällt werden durfte. Warten wir ab, was die Nachforschungen ergeben.
Buchtipp
Mitte März 2025 erscheint das Buch des Biologen und Naturschützers Herbert Zucchi: Nachdenkliches, Heiteres und Biografisches in Erzählung und Gedicht. Das Buch mit dem Titel „…und die Hoffnung kehrt zurück“ hat 160 Seiten, erscheint im Geest-Verlag und kostet 13 Euro. Herbert Zucchi war von 1993 bis 2018 Professor für Zoologie/Tierökologie und Umweltbildung an der Hochschule Osnabrück. Gedichte und Geschichten verfasst er seit seiner Kindheit. Geboren wurde er 1950 im nordhessischen Bergland. Dort wuchs er nach eigenem Bekunden mit dem Zaubertrunk der damals noch weithin unversehrten biologischen Vielfalt auf. Den Leser erwarten Geschichten und Gedichte über die Natur und die Hoffnung auf ihren Schutz.
Schutz der Dunkelheit steht in den Sternen
Die Dunkelheit der Nacht ist längst keine selbstverständliche Konstante mehr auf dem Globus. Der Mensch hat die Nacht zum Tag gemacht. Die Sterne am Nachthimmel sind von Städten und Ballungszentren aus betrachtet nur noch ein fahler Abglanz am Firmament. Die Dunkelheit ist ein rares Gut. 2021 hatte sich der deutsche Gesetzgeber ihres Schutzes angenommen. Was ist seitdem zum Schutz der Dunkelheit geschehen? Ist überhaupt etwas geschehen? Wilhelm Breuer von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. hat in der aktuellen Ausgabe der Braunschweiger Umweltzeitung den Sachstand zusammengefasst und kommentiert: Von Lichtverschmutzung, Ankündigungen und Beschleunigungsgesetzen. Die Bildunterschrift unter dem Waldkauz-Foto beruht auf einem Redaktionsversehen. Zur Braunschweiger Umweltzeitung gelangen Sie hier.
Neue Ausgabe von Nationalpark erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“ führt den Leser in die Wüste Gobi und in das Land der Przewalski-Pferde. Die Wiederansiedlung dieser Pferde in der Mongolei macht Hoffnung und zeigt, worauf es im Artenschutz ankommt: auf Kopf, Hand und Herz. Mut macht auch der Beitrag über den Großen Panda in China. Auf Chinas Umweltpolitik ruhen die Hoffnungen nicht nur für die Zukunft des Pandas. Ergaben die Schätzungen der 1980er Jahre kaum 1.200 Pandas, so wurden 2015 mindestens 1.864 erwachsene Tiere gezählt. In West- und Ostdeutschland setzt der Naturschutz in ausgekohlten Braunkohletagebauen auf eine neue Wildnis. Am Beispiel von Sielmanns Naturlandschaft Wanninchen im Süden Brandenburgs lässt sich beobachten, wie die Natur die vom Bergbau wüst hinterlassenen Rohböden zurückgewinnt. Weniger optimistisch indessen liest sich der eindrücklich illustrierte Beitrag über Windenergieanlagen im Wald. Auch eine Bundesregierung ohne Beteiligung von Bündnis90/DieGrünen wird an den Ausbauplänen der Windenergiewirtschaft und der Industrialisierung der Waldhorizonte festhalten. Außerdem im neuen Heft: ein Beitrag über Brände und Brandbekämpfung im Nationalpark Harz, die Insel Elba und das Wohnen auf kleinem Fuß in einem Tiny House. Nicht minder lesenswert ist Wilhelm Breuers Kommentar über den Ende 2024 erschienen „Faktencheck Artenvielfalt“. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie diesen Kommentar lesen möchten.
Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
Zum Tode von Hans Bibelriether (17.03.1933 – 18.02.2025)
Die Erfolgsgeschichte des 1970 gegründeten ersten deutschen Nationalparks, des Nationalparks Bayerischer Wald, ist ohne Dr. Hans Bibelriether nicht vorstellbar. Am 18. Februar 2025 ist der erste und langjährige Leiter dieses Nationalparks im Alter von 91 Jahren gestorben. Bibelriether, der wegen seiner Verdienste um die Nationalparkidee vielfach ausgezeichnet wurde, brachte die Zweckbindung der Nationalparke auf eine denkbar einfache wie eingängige Formel: „Natur Natur sein lassen“. Hans Bibelriether hat die Geschicke des Nationalparks Bayerischer Wald über drei Jahrzehnte entscheidend mitgeprägt und ihn zusammen mit Bernhard Grzimek, Hubert Weinzierl, Horst Stern und anderen Weggefährten an vorderster Stelle gegen einflussreiche forst- und jagdwirtschaftliche Interessen ungeachtet persönlicher Anfeindungen verteidigt und zu einer Blaupause deutscher Nationalparke entwickelt. Über Jahrzehnte war Bibelriether überdies eine der maßgeblichen Personen in der Redaktion der von ihm vor 50 Jahren mitgegründeten Zeitschrift „Nationalpark“, die er dem ersten Nationalpark auf deutschen Boden schützend zur Seite gestellt hatte und in der er brisante Themen aufgriff, Diskussionen anstieß und Politik und Verwaltung zu verantwortlichem Handeln aufforderte.
Mit Bibelriether verliert der Naturschutz einen herausragenden Vordenker, mutigen Verfechter der Wildnis und einen von Demut gegenüber Schöpfer und Schöpfung geprägten Christen. Mehr als 50 Jahre nach der Gründung des ersten deutschen Nationalparks fehlt es im Naturschutz weniger an Personen, aber an Persönlichkeiten. Bibelriethers Tod vergrößert diese Lücke. Dabei sind die Erfahrungen des Zeitzeugen und Forstmannes Hans Bibelriether angesichts der notwendigen Neuausrichtung von Waldpolitik, Waldnaturschutz und Waldwirtschaft außerordentlich aktuell. Bibelriethers 2017 erschienenes Buch Natur Natur sein lassen . Die Entstehung des ersten Nationalparks Deutschlands: Der Nationalpark Bayerischer Wald“ ist ein beredtes Zeugnis deutscher Naturschutzgeschichte. Es ist zugleich eine Aufforderung, die gegenwärtige Verzagtheit und Mutlosigkeit innerhalb des Naturschutzes zu überwinden, um ins Denken und Handeln zu gelangen.
Karneval der Tiere in Köln
Noch ist Winter und nicht einmal Rosenmontag. In Köln indessen sind die Waldohreulen außer Rand und Band. Ein Paar jedenfalls. Es hat 1,5 Kilometer westlich vom Dom in einem umbauten Innenhof in der Innenstadt fast flüggen Nachwuchs zu versorgen. Die Brut wurde vermutlich schon vor Weihnachten begonnen. Eine Anwohnerin war auf die Bettelrufe der vier Jungvögel aufmerksam geworden. Die frühe Brut verdankt sich, so ist anzunehmen, einem üppigen Mäuseangebot im angrenzenden Stadtgarten, einem kleinen Park. Die Route des Rosenmontagszugs verläuft nicht weit vom Brutplatz entfernt. Gefahr ist nicht in Verzug, auch wenn, wie es in Köln heißt, „D´r Zoch kütt“. Die Eulen sind Züge gewöhnt. Hinterm Stadtgarten verlaufen die Gleise des Stadt- und Fernbahnverkehrs. Die sechsköpfige Eulenfamilie dürfte sich statt für kölsche Kamelle und Strüssjer (Bonbons und Blumensträußchen) einzig für Wühlmäuse interessieren.
Kompensation mit Verstand
Zugegeben: Frühlingshaft und idyllisch mutet das abgelichtete Stück Land noch nicht an. Gleichwohl wächst hier ein Lebensraum für den Steinkauz und eine ganze Lebensgemeinschaft heran. Das Grünland und die Obstbäume sind die Kompensation für die im Zuge eines Radwegebaus verursachten Eingriffsfolgen in Natur und Landschaft. Für die Pflege der Obstbäume sorgt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vertraglich vereinbart, die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE). Zunächst musste sie aber einen grundlegenden Missstand korrigieren und mit einem gutgesetzten Gehölzschnitt die Obstbäume in die gewünschte Form bringen. Gepflanzt hatte man nämlich fälschlich Bäume mit säulenartigem Habitus. Jetzt, nach einigen Jahren der Pflege endlich, gewinnen die Kronen an Breite, so dass darin wohl auch bald eine Steinkauzniströhre befestigt werden kann.
Auch das Grünland entwickelt sich. Wurde anfangs nur gemäht, wird die Fläche nun beweidet. Zu diesem Zweck hat die EGE die notwenige Verbindung zwischen Straßenbauverwaltung und einem Landwirt hergestellt, der daraufhin das Grünland mit Schafen beweidete. Beweidete Flächen bieten, anders als zur Brutzeit der Käuze hochaufgewachsenes Mähgrünland, dem Steinkauz ganzjährig gute Chancen für die Jagd auf Mäuse und andere Kleintiere. Auf die Bitte des Landwirtes hin ist die Fläche nun so ertüchtigt worden, dass auch Rinder auf die Weide dürfen. Zu diesem Zweck ist sie mit einem robusten Zaun und sind die Obstbäume mit einem soliden Verbissschutz versehen worden. In unmittelbarer Nachbarschaft brüten Steinkäuze. Die optimierte Fläche ist seit Jahren ein wichtiger Teil des Nahrungshabitates der Käuze, freut sich Peter Josef Müller: „Doch wie oft werden in Deutschland Obstbäume gepflanzt – ohne sorgfältige Planung, mit falschen Wuchsformen, ohne Verbissschutz, ohne Wässerung bei Trockenheit, ohne Nachpflanzverpflichtungen bei Ausfällen, ohne Pflegeverpflichtungen für Bäume und Grünland. Solche Maßnahmen erweisen sich oft als Fehlschlag und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Kompensationsruinen.“ Das Beispiel zeige, so Müller, wie wichtig eine gute Planung und eine organisierte Pflege und Beweidung sei.
Herbert Zucchi zum 75. Geburtstag
Herbert Zucchi ist im hessischen Bergland nach eigenem Bekunden mit dem Zaubertrunk damals noch unversehrter biologischer Vielfalt aufgewachsen. Diese Erfahrung hat den Hochschullehrer für Zoologie und Tierökologie an der Hochschule Osnabrück und den streitbaren Vertreter seines Fachs geprägt – und seine 45-jährige Lehrtätigkeit die Studierenden. Am 11. Februar 2025 wird Herbert Zucchi 75 Jahre alt. Seit mehr als 50 Jahren arbeitet er für den Naturschutz, so beispielsweise seit vielen Jahren als Autor der Zeitschrift „Nationalpark“. Darin erschien das Porträt des ebenso urteilssicheren wie unerschrockenen Naturschützers zu seinem 68. Geburtstag in der Reihe „Menschen im Naturschutz“. Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. dankt Prof. Herbert Zucchi für den Mut zum Widerspruch gegen den Zeitgeist, das beeindruckende und andere für den Naturschutz einnehmende Engagement und die Klarsichtigkeit des Urteils. Möge der Zaubertrunk weiterhin wirksam sein, die Inspiration für Gedichte, Standpunkte und Stellungnahmen sprudeln und Herbert Zucchi, wie er anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes versprach, allenfalls erst ruhiger werden, wenn der Kurs des Naturschutzes sprunghaft steigt und Kinder die Umbenennung des Dax in „Dachs“ verlangen.
Uhus an der Wupper
Von Hanglagen dürfen selbstverständlich keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. So müssen Hänge nötigenfalls beispielsweise so gesichert werden, dass sich keine großen Steine lösen oder das Erdreich ins Rutschen gerät. Die Sicherungsmaßnahmen erfordern aber ein Mindestmaß an Rücksichtnahme auf Natur und Landschaft. Diese Rücksichtnahme vermisst die EGE im Gebiet der Stadt Wuppertal. Dort wurde bei der Sicherung eines Hanges der darin befindliche Uhubrutplatz zwar von der Verdrahtung mit Maschendraht ausgenommen. Die Verdrahtung weist aber so große Lücken auf, dass sich darin junge Uhus verstricken und zu Tode kommen können. Zudem gibt es nun eine Vielzahl scharfkantiger Drahtenden in Augenhöhe der Uhus Stefan Brücher befürchtet für Uhus eine enorme Fallenwirkung und Verletzungsgefahren. Das Bild oben zeigt die Situation am Brutplatz nach den dilettantisch ausgeführten Arbeiten.
Brücher hat sich nun an die Stadt Wuppertal gewandt: „Wir ersuchen Sie dringend, die Missstände unverzüglich zu beseitigen. Die geschaffene Situation verstößt gegen artenschutzrechtliche Sorgfaltspflichten und erfüllt die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Es ist Gefahr im Verzug, da die Brutzeit unmittelbar bevorsteht. Im hohen Maße ärgerlich ist die eingetretene Situation auch deswegen, weil Sie die von unserer Organisation angebotene Beratung und Unterstützung nicht weiter in Anspruch genommen haben, sondern offenbar unkundige Personen mit den Arbeiten betraut waren und keinerlei Beratung für die Details der Arbeiten eingeholt wurde.“
Stefan Brücher war in die vorausgegangene Planung einbezogen worden und hatte die Aussparung des Brutplatzes aus der Verdrahtung erreicht. Brüchers Angebot, vor Abschluss der Arbeiten vor Ort am Seil hängend mit einem Monteur die detaillierte Gestaltung der Brutnische abzusprechen, wurde weder von der Naturschutzbehörde zur Auflage gemacht noch vom Bauherren oder von dessen Planungsbüro wahrgenommen.
Die Reaktion der Stadt Wuppertal bleibt abzuwarten. Hoffen wir, dass die Uhus nicht über die Wupper gehen. Die Redewendung „über die Wupper gehen“ hat im deutschen Sprachgebrauch mehrere Bedeutungen. Die Überquerung des Flusses Wupper steht als Redewendung synonym für das Sterben, aber auch als Umschreibung für eine Insolvenz.

Wieder Schnelligkeit vor Gründlichkeit?
Die deutschen Bundesministerien für Verkehr und Umwelt haben den Länderumweltministerien am 06. Januar 2025 den Entwurf einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz bei der Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur“ zur Stellungnahme vorgelegt. Gegenstand des Entwurfs ist der Bau von Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen an bisher nicht elektrifizierten Strecken. Der Anteil des elektrifizierten Streckennetzes beträgt aktuell 62 Prozent und wird bis 2030 auf rund 65 Prozent steigen.
Betroffen sind von den Elektrifizierungsplänen auch Bahnstrecken in Uhulebensräumen. Die Leitungen stellen in doppelter Hinsicht eine potentielle Gefahr für größere Vögel dar. Zum einen können sie daran einem tödlichen Stromschlag erliegen und zum anderen durch Leitungskollision ums Leben kommen. Vor allem Eulen und Greifvögel nutzen die Trassenverläufe als Jagdgebiete. Der Bau von Oberleitungsanlagen erfordert deshalb die Anwendung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, um die Gefahren auf ein nicht signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu begrenzen. Der Entwurf formuliert Maßgaben, die dieses sicherstellen sollen.
Die den Länderumweltministerien am 06. Januar gesetzte Frist zur Rückäußerung endete am 14. Januar 2025, also nach nur sechs Werktagen. Schon diese enge Fristsetzung für die kritische Durchsicht eines 12seitigen Dokuments mit hochkomplexen juristischen und technischen Regelungen ist höchst ärgerlich. Die Eile mag der Deutschlandgeschwindigkeit der gescheiterten Ampelkoalition geschuldet sein. Verlangt wären indessen Gründlichkeit und Sorgfalt. Daran hat es diese Regierung von Beginn an und von Grund auf fehlen lassen, was nicht unwesentlich zu ihrem Scheitern beigetragen hat.
Obgleich die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) am Entwurf nicht beteiligt wurde, hat sie ihn geprüft und schwerwiegende Mängel festgestellt. Defizitär ist bereits die Problembeschreibung. Das Problem beschränkt sich nämlich nicht allein auf die beklagenswerten Vogelverluste, sondern die von den Vögeln verursachten Kurzschlüsse verursachen beträchtliche wirtschaftliche Schäden am Leitungsnetz sowie Störungen des Bahnbetriebs; sie tragen so zu Verspätungen und Zugausfällen bei. Überdies können die brennend herabfallenden Vögel Brände auslösen. Diese Befundlage bleibt in der Problembeschreibung unerwähnt. Würde man auch sie berücksichtigen, würde der Vogelschutz bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken möglicherweise mit größerer Sorgfalt verfolgt.
Mit der Beachtung der Maßgaben der geplanten Verwaltungsvorschrift soll ein signifikant erhöhtes Tötungsrisikos ausgeschlossen sein. Die EGE indessen hat Zweifel, ob die hierfür vorgesehenen Maßgaben genügen. Zweifel bestehen insbesondere bei zu elektrifizierenden Eisenbahnen in Europäischen Vogelschutzgebieten und in ihrem Umfeld, wenn dort stromschlag- oder leitungsanfluggefährdete Vogelarten vorkommen. Im Hinblick auf die in diesen Gebieten zu schützenden Vogelarten sind nämlich höhere Schutzanforderungen zu stellen als lediglich die Abwendung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos. In diesen Gebieten dürfen am Ausschluss einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen keinerlei Zweifel bestehen. Ob die beiden Bundesministerien diesen Unterschied bedacht haben, erscheint fraglich.
Mängel sieht die EGE auch in Details: Der Entwurf stuft die Kollisionsgefahr für Vögel an künftigen Bahnstromleitungen an unmittelbar angrenzenden Strukturen wie Waldränder, Baumreihen, Hangkanten oder Häuser, welche die Höhe der höchsten horizontalen Leitung erreichen, als gering ein. Diese Strukturen stellten eine ausreichende Überflughilfe dar, so die ministerielle Annahme. Die EGE indessen weist darauf hin, dass auch das Umfeld von Bahnlinien natürlichen wie landnutzungsbedingten Änderungen unterworfen ist. Beispielsweise können sich durch Baumfällungen, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, Witterungsereignissen oder Gebäudeabriss die Verhältnisse ändern, weshalb es eines zeitlich ungebrochenen Schutzes und ggf. zumindest der Kennzeichnung der Leitungen mit Vogelmarkern bedarf.
Zudem vermisst die EGE ausreichende Schutzmaßnahmen für in Felspartien entlang von Bahnlinien brütende Arten wie Uhu, Wanderfalke und Kolkrabe, welche die Felsen als Start- und Landepunkte nutzen und auf diese Weise die Gefahr von arten- und habitatschutzrechtlich relevanten Leitungsanflügen für Individuen dieser Arten steigt. Doch diese Arten finden in dem Entwurf keinerlei Erwähnung. Hier sollten ausreichende artspezifische Sicherheitsabstände definiert werden oder zumindest auf solche Situationen mit einem besonderen Prüfbedarf hingewiesen und mit konstruktiven Lösungen reagiert werden, fordert die EGE.
Beiträge von 2006 bis 2021
Nachrichtenarchiv
Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.