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Nachrichten2023-10-24T09:04:33+02:00

Am grünen Tisch

20. Dezember 2023|

Die Ampelkoalition bereitet neuen Verdruss. Jedenfalls den E-Autokäufern und Landwirten. Die einen sind verärgert wegen über Nacht gestrichener Prämien, die anderen wegen des angekündigten Entzugs von Steuerprivilegien. Die Betroffenen können sich wehren, wie die Proteste der Landwirte vor dem Brandenburger Tor zeigen. Die Aufmerksamkeit ist garantiert.

Verlierer anderer politischer Entscheidungen leiden medial unbegleitet: die an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Vogelarten. Ihre Zahl und die zu ihrem Schutz von den Vogelschutzwarten empfohlenen Prüfmaßstäbe hat der Bundesgesetzgeber im Juli 2022 drastisch reduziert. Von Kritik weitgehend unbehelligt, abseits des öffentlichen Interesses, ohne Diskussion bei Lanz und Maischberger, ohne Leitartikel auch nur einer großen Zeitung.

Zwar muss weiterhin geprüft werden, wie wichtig heute noch freie, künftig mit Windenergieanlagen bebaute Flächen als Nahrungshabitat oder der Luftraum darüber als Flugweg für 15 gefährdete Brutvogelarten ist. Diese Prüfung erfordert aber kein stundenlanges Beobachten der Vögel mehr an Ort und Stelle, ja nicht einmal einen einzigen Schritt ins Freie, sondern die Prüfung erfolgt am grünen Tisch. Der Blick auf topografische Karten und Luftbilder genügt. Das Zauberwort für den Ersatz zuvor langwieriger Beobachtungen im Gelände heißt „Habitatpotentialanalyse“. Auch das hat der Gesetzgeber 2022 entschieden. Die Details regelt der Bundeswirtschaftsminister in einer Verordnung. Der Entwurf dazu liegt nun vor: „Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45 b des Bundesnaturschutzgesetzes“. Der Verzicht auf die zuvor verlangten Untersuchungen erspart der Windenergiewirtschaft nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums jährlich 1.428.000 Euro an Ausgaben für Gutachter und Begehungen.

Fachleute halten den Verzicht auf die Erfassungen für unverantwortlich und die erwartbaren Ergebnisse für nur begrenzt belastbar. Die Wirklichkeit ließe sich auf diese Weise kaum abbilden. Der Entwurf sei eine abstruse Kopfgeburt, praxisfern und fehlerhaft. So rechnet der Entwurf fälschlich nur „offene und halboffene Feuchtgebiete“ zu den wichtigen Habitaten der Wiesenweihe. Dabei hat die stark gefährdete Art in Deutschland einen Schwerpunkt in ackerbaulich geprägten Gebieten. Beim Rotmilan unterschlägt der Entwurf die Bedeutung von Ackerflächen, obgleich der Rotmilan eine Charakterart auch ackerbaulich genutzter Gebiete ist.

Konflikte zwischen Windenergiewirtschaft und Vogelschutz werden mit diesem Entwurf nicht vorsorglich vermieden, sondern vorab ausgeblendet. Dabei müsste man angesichts des von der Ampelkoalition abgesenkten Artenschutzrechts die Konflikte nicht einmal fürchten: Denn gegen den Ausbau der Windenergiewirtschaft ist der Artenschutz nahezu an jedem Standort chancenlos. Auch dann, wenn sich der Konflikt selbst am grünen Tisch nicht mehr leugnen lassen sollte, folgen daraus kaum nennenswerte Einschränkungen oder Auflagen. Der Nutzen der vom Gesetzgeber akzeptierten Schutzmaßnahmen ist unbelegt oder minimal, die wenigen wirksamen Maßnahmen wie wochenlange Abschaltungen der Anlagen oder der Einsatz von Antikollisionssystemen scheitern zumeist an der vom Gesetzgeber zugunsten der Betreiber gesetzten Zumutbarkeitsgrenze. Und falls es einmal unbestreitbar arg kommen sollte für die Vögel, entrichtet der Anlagenbetreiber eine Abgabe für noch ungewisse Vogelschutzmaßnahmen.

Zu dem Entwurf dürfen die Umweltverbände über Weihnachten und Neujahr Stellung nehmen. Ihre Vertreter werden den Verkehr in Berlin nicht aufhalten, auch die Verordnung nicht und sie wohl nicht einmal ansatzweise besser machen.

Fortsetzung: Aus die Maus!

15. Dezember 2023|

Sie erinnern sich? Am 26. Juli 2023 wandte sich die EGE wegen einer fragwürdigen, Eulen gefährdenden Art der Mäusebekämpfung im Möhrenanbau mit einem Brief an das grün geführte nordrhein-westfälische Umweltministerium (siehe unser Beitrag Aus die Maus!). 35 Tage später erhielt die EGE die Zwischennachricht des Ministeriums, an der Beantwortung seien „mehrere Stellen in der Landesverwaltung zu beteiligen“, daher würde die Beantwortung „noch etwas Zeit in Anspruch nehmen“. Mitte Oktober 2023 erinnerte die EGE das Ministerium an den offenen Vorgang: „Dass eine Stellungnahme Ihres Hauses nicht von jetzt auf gleich möglich war, verstehen wir. Nach jetzt über 80 Tagen sollte sich Ihr Haus aber doch zur Sache positionieren können.“

Eine ironische Bemerkung kann man sich in der Sache kaum verkneifen. 80 Tage genügten schon im Jahr 1870 für eine Reise um die Welt. Und das ganz ohne die Berufung auf die aktuelle „Deutschlandgeschwindigkeit“, mit der Bündnis90/DieGrünen so erfolgreich als Teil der Bundesregierung am ruinösen Abbruch des Artenschutzrechts gearbeitet haben.

Auch heute, fast fünf Monate später, steht eine Antwort auf die Anfrage aus. Der Umstand reiht sich ein in die Erfahrungen so vieler Naturschützer: Sie fragen, aber bekommen keine Antwort. Man hofft auf Vergesslichkeit und fehlende Ausdauer, betont aber die wichtige Rolle von Ehrenamt, bürgerlichem Engagement und Zivilgesellschaft. Man mag einräumen, dass die Entscheidung über eine Petitesse wie die Mäusebekämpfung im Möhrenanbau noch Zeit hat bis zur Aussaat im nächsten Frühjahr. Wenn aber die von der EGE beobachtete Methode im Möhrenanbau kritisch oder gar gesetzlich zu beanstanden ist, muss jetzt für Klarheit gesorgt werden, damit die Anbauer wissen, woran sie sind und ihre Praxis ggfs. ändern. Die Feldbestellung wird jetzt geplant.

Vielleicht liegt die Verzögerung aber auch gar nicht am Umweltministerium, sondern am nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium. Das wird von Silke Gorißen geführt; sie war von 1999 bis 2020 als selbstständige Rechtsanwältin tätig und ist in der CDU.

Der Steinkauz in der Städteregion Aachen 2023

5. Dezember 2023|

Mit 91 Revieren waren es im Jahr 2023 so viele wie 2021. Das ist sehr erfreulich, schrieb kürzlich Daniel Lück zur Bestandsentwicklung des Steinkauzes in der Städteregion Aachen. Daniel Lück ist der wissenschaftliche Mitarbeiter der dortigen Biologischen Station. Seinen ausführlichen Bericht für den Zeitraum 2000 bis 2023 finden Sie hier. In den Städteregion Aachen wird der Steinkauzbestand im zweijährigen Abstand erfasst.

Uhu-Brutsaison 2023

4. Dezember 2023|

„Das Monitoring der Eifeluhus war im zu Ende gehenden Jahr ein recht mühsames Geschäft“, sagt Stefan Brücher Im zeitigen Frühjahr wirkten viele Brutplätze noch verwaist. Brütende Uhuweibchen und auch Rupfungen oder Kotspritzer an den markanten Stellen der Steilhänge fehlten an etwa 30 Prozent der traditionellen Brutplätze. Viele weitere Kontrollen waren also erforderlich, um den Besiedlungsstatus zuverlässig bestimmen zu können.

Auch die Situation am Brutplatz der Webcam-Uhus im Ahrtal war ungewöhnlich: Das Uhupaar verschwand nach anfänglicher Balz aus dem traditionellen Brutfelsen. „Ein solches Verhalten haben wir hier noch nie beobachtet“, so Brücher, „obwohl wir den Brutplatz seit 2008 dank der Webcam stets im Blick haben.“ Bisher waren die Uhus hier auch in den Jahren regelmäßig präsent, wenn eine Brut ausblieb. Noch am 14. März 2023 kopulierte das Uhupaar im Bereich der Webcam. Aber danach war es plötzlich verschwunden. Der nächstgelegene Brutplatz in 1.300 m Entfernung war zum Jahresbeginn verwaist, aber am 15. April begannen Uhus dann hier mit der Brut. Ein extrem später Termin. Ob es sich um die Webcam-Uhus Lotte und Leo handelt, wird hoffentlich die Analyse der Federproben klären, welche Stefan Brücher eingesammelt hat. Wichtiger als das abzuwartende Ergebnis ist indessen der Umstand, dass das Paar einen Jungvogel aufgezogen hat.

Wie aber ist es den anderen Eifeluhus ergangen? Die Anzahl besiedelter Habitate sank im Vorjahresvergleich um 20 auf 214. Dort wurden 155 Bruten begonnen (zehn mehr als im Vorjahr), aber von diesen wurden 25 aufgegeben (vier weniger als im Vorjahr). So ergab sich eine Jungenanzahl von hochgerechnet 258 gegenüber 231 im vorigen Jahr. Eine Fünferbrut wurde nicht festgestellt, jedoch 5mal 4, 21mal 3, 62mal 2 Jungvögel und 36mal ein Jungvogel. Die durchschnittliche Jungenzahl je Brutpaar liegt mit 1,98 auf Vorjahresniveau (1,99). Beringt wurden in diesem Jahr 165 Uhus.

In diesem Jahr fehlten auffälliger Weise Uhus auch in solchen Habitaten, in denen im vergangenen Jahrzehnt Uhus sehr großen Bruterfolg erzielten. An vielen dieser teilts seit den 1980er und 1990er Jahren traditionell besiedelten Brutplätzen mitten in Dichtezentren waren früher stets zumindest Einzelvögel nachweisbar. Fiel hier ein Partner aus, konnte sich der verbleibende Uhu zeitnah einen neuen Partner heranrufen und die Bruttradition fortsetzen. Folglich müssten 2023 an mehreren dieser Traditionsbrutplätze beide Partner ausgefallen sein und es im Umfeld an zuzugsbereiten Uhus gefehlt haben, um die Lücken zu schließen. „Bei den diesjährigen Beobachtungen von brütenden Uhuweibchen hatten wir zudem auffallend oft den Eindruck in sozusagen ängstliche Uhugesichter zu schauen“, sagt Stefan Brücher. „Es schien uns, als wären es unerfahrene, erstmals brütende Weibchen.“ Bei einem weniger intensiven Monitoring dürften solche Beobachtungen kaum zu machen sein.

Krankheiten wie die Vogelgrippe könnten eine Erklärung für diese Befunde sein und sowohl Paare als auch unverpaarte Paare dezimiert haben. In diesem Fall stellt sich die Frage, was diese Verluste für die Population bedeuten. Nun, die Gesamtjungenzahl gibt auch weiterhin keinen Grund zur Sorge. Zudem erschließen sich die Eifeluhus weiterhin neue Brutplätze in Ruinen, in Industriebauten und auf Flachdächern. Dort bedarf es allerdings oft besonderer Anstrengungen, um einen sicheren Brutverlauf ohne übermäßige Beschränkungen menschlicher Aktivitäten und betrieblicher Abläufe zu ermöglichen.

So war in diesem Jahr in der Förderanlage einer Kiesgrube ein aufgeschrecktes Uhuweibchen und beim genauen Hinschauen unter dem Förderband ein unvollständiges Gelege entdeckt worden (Bild unten). Die Betriebsleitung entschied sich daraufhin in Absprache mit der EGE zu technischen Veränderungen an der Anlage und einer Beschränkung der Laufzeiten, um die Chancen für eine erfolgreiche Brut zu erhöhen. Dank dieser Rücksichtnahme schlüpften schließlich drei junge Uhus. Diese wurden zu ihrer Sicherheit mit Fortschreiten der Nestlingszeit aus dem Gefahrenbereich des Förderbandes entfernt. Zu diesem Zweck wurde ein Nistkasten mit dem Abstand von einigen Tagen immer näher an den Nestplatz herangerückt, die Jungvögel schließlich hineingesetzt und der Kasten mitsamt den Vögeln in mehreren Etappen abschnittsweise auf eine Plattform außerhalb der für Uhus gefährlichen Anlagenteile verschoben. So konnte die Anlage endlich wieder auflagenfrei betrieben werden. Die Uhus wurden flügge! Oben im Bild ist Stefan Brücher zu sehen, wie er einen der drei jungen Uhus beringt.

Uhunest in der Förderanlage © EGE-Archiv

Die Gefahr der Prädation von Uhubruten durch Waschbären ist in der Eifel weiterhin gegeben. Eine Reihe von Brutaufgaben dürfte auf das Konto der Waschbären gehen. Daneben gibt es aber auch Uhupaare, die mit der Gefahr umzugehen gelernt haben. So wurde beispielsweise an einem Brutplatz im Siebengebirge ein Uhu flügge, obwohl die Brut im Vorjahr von Waschbären geholt worden war und es am Brutplatz auch heuer nicht an frischen Waschbärenspuren fehlte. Der Bruterfolg ist, so vermutet Stefan Brücher, am ehesten einer Verhaltensänderung der Uhus zu verdanken. Das setzt allerdings voraus, dass das Männchen das Uhuweibchen und die Jungvögel so lange mit Nahrung versorgt, bis die Jungen ausreichend wehrhaft sind und das Weibchen sich wieder an der Nahrungsbeschaffung beteiligen kann.

Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen

4. Dezember 2023|

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“ gilt den Alpen: den Gletschern des Hochgebirges, den Folgen des Energiehungers der Alpenstaaten, der Rückkehr von Luchs und Wolf, den im Laufe der Zeit wechselnden klimatischen Bedingungen, den Naturschutzzielen im Alpenland, dem Karwendel und einem wilden Tal im Tessin. Sie glauben, über die Alpen schon alles zu wissen? Die Beiträge im neuen Heft werden Ihren Blick weiten, Ihnen Überblick verschaffen und zu neuen Einsichten in die alpine Bergwelt verhelfen. Zum aktuellen Heft gelangen Sie hier.

Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Vielleicht möchten Sie zu Weihnachten einem lieben Menschen mit einem Geschenkabonnement eine Freude bereiten – oder Sie sich selbst. Im nächsten Jahr wird die Zeitschrift 50 Jahre alt. Horst Sterns Versprechen hat sie bis heute gehalten.

Beim Schenken an Eulen denken

24. November 2023|

Sie sind auf der Suche nach einem passenden Weihnachtsgeschenk für Freunde und Verwandte? Vielleicht finden Sie bei der EGE genau das Richtige.

Eine Eulenpatenschaft für eine einmalige Spende in Höhe von 100 Euro: Uhus, Schleiereulen und Steinkäuze, die in diesem Jahr in Deutschland geschlüpft und von Mitarbeitern der EGE mit Ringen der Vogelwarten Helgoland und Radolfzell gekennzeichnet wurden. Die EGE stellt die Patenschaftsurkunde nach Ihren Wünschen auf den Namen der beschenkten Person aus. Mit der Patenschaft gehen Sie und die beschenkte Person keine weiteren Verpflichtungen ein. Selbstverständlich erhalten Sie über den Betrag eine Spendenbescheinigung.

Und auch wenn Sie zu Nikolaus oder Weihnachten Kinder- und Jugendbücher über Eulen verschenken möchten, sind Sie bei der EGE genau richtig: „Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz“ und „Die Uhus vom Dom. Eine Zeitreise durch zwölf Jahrhunderte“.

Falls Sie noch rechtzeitig zum 1. Dezember einem lieben Menschen oder sich selbst mit einem Eulen-Adventskalender der EGE eine Freude bereiten möchten, dann liefert Ihnen einen solchen Kalender umgehend die EGE.

Ihre Spenden aus Patenschaft, Buch- und Kalenderversand fließen in die Eulenschutzprojekte der EGE.

Wald nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

17. November 2023|

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Bundeshaushalt dürfte nicht nur einem „Weiter-so“ der Ampelkoalition Grenzen setzen. Nach der auf dieses Urteil hin von Bundesfinanzminister Christian Lindner verfügten Ausgabensperre für den sogenannten Klima- und Transformationsfond werden in einem erheblichen Umfang zur Unterstützung des Waldumbaus vorgesehene Mittel nicht fließen können. Hiervon betroffen ist beispielsweise mit 120 Mio. Euro die Förderung der Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen. Diese Mittel sollten aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz kommen. Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnten bis zu 370 Mio. Euro infolge des Verfassungsgerichtsurteils für die Waldförderung ausfallen.

Damit nicht genug: Mit dem Urteil fehlen im Bundeshaushalt des nächsten Jahres 60 Mrd. Euro, die für „Klimaschutzmaßnahmen“ und die „Transformation der Wirtschaft“ vorgesehen waren. Über die Sinnhaftigkeit eines Teils dieser Maßnahmen, deren Finanzierung nun fraglich ist, mag man zu recht unterschiedlicher Meinung sein. Zu befürchten steht allerdings, dass vor allem solche Maßnahmen gestrichen werden, die wie die Wiedervernässung von Mooren oder die Förderung einer naturnahen Forstwirtschaft zugleich der Sache des Naturschutzes hätten nützen können. Der seit jeher chronisch unterfinanzierte Naturschutz in Deutschland wird sich auf massive Mittelkürzungen einstellen müssen.

Scheitern aber Maßnahmen für die Entwicklung naturnaher Wälder an fehlenden Finanzen, dürften die nach einigen trockenen Sommern und Borkenkäferkalamitäten kahlgeschlagenen vormaligen Holzäcker umso mehr in das Visier der regenerativen Energiewirtschaft geraten und der auf vielen Standorten nicht heimischen Fichte Felder mit Solaranlagen und eine neue Generation Stangenforste – aus Windenergieanlagen – folgen. Doch das dürfte in Deutschland weiterhin ein allgemein akzeptiertes Ziel sein – nicht nur in der Ampel-, sondern in jeder anderen derzeit denkbaren Koalition.

Eulen-Rundblick Nr. 73/2023 erschienen

16. November 2023|

Die Ausgabe 73/2023 des Eulen-Rundblicks ist da. Der Eulen-Rundblick ist keine Zeitschrift der EGE, sondern die Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen (AG Eulen). In dem 112 Seiten umfassenden Heft finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen über Eulenschutz und Eulenbiologie, beispielsweise über die Rückkehr des Habichtskauzes nach Bayern, das Vorkommen der Waldohreule im östlichen Saalekreis, die Vorkommen von Zwergohreulen in der Oberrhein-Ebene, ein Steinkauzprojekt im Burgenland sowie Beiträge über die Biologie der Schleiereule.

Im Heft sind außerdem enthalten

Der Eulen-Rundblick erscheint einmal jährlich. Er enthält Originalbeiträge, Fachberichte und Informationen über Biologie und Schutz der Eulen. Das Jahresabonnement kostet 15 Euro einschließlich Porto und Versandkosten. Bestellungen richten Sie bitte an Herrn Klaus Hillerich, Röntgenstr. 7, 64823 Groß-Umstadt, klaus.hillerich@t-online.de.

Kompensation auf Acker und Grünland mit der Landwirtschaft

9. November 2023|

Produktionsintegrierte Kompensation (PIK): Das ist – zugegebenermaßen – kein sich selbsterklärender Begriff. Und was es damit auf sich hat, wird die wenigsten Leser interessieren. Wer allerdings, in welcher Rolle auch immer, mit Eingriffen in Natur und Landschaft und der gesetzlich verlangten Kompensation der Eingriffsfolgen konfrontiert ist, ist vermutlich dankbar für die Arbeitshilfe, die exakt für dieses besondere Feld der Kompensation kürzlich von der Landesnaturschutzbehörde Niedersachsens herausgegeben worden ist.

Das 80 Seiten starke Heft informiert über die rechtlich-fachlichen Grundlagen der Eingriffsregelung sowie die Anforderungen an in die Bewirtschaftung von Acker und Grünland integrierte Kompensation. Die gemeinsam von Naturschutz und Landwirtschaft entwickelte Arbeitshilfe umfasst insgesamt 16 solcher Maßnahmen, die für eine Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen der Habitate von 13 Brutvogelarten der Äcker und des Grünlandes (darunter der Steinkauz) sowie für den Feldhamster in Betracht kommen. Die berücksichtigten Arten sind Leitarten für die Lebensgemeinschaften schutzwürdiger Acker- und Grünlandbiotope. Von den auf diese Arten bezogenen PIK-Maßnahmen kann deswegen auch ein Schutz für weitere Arten agrarisch genutzter Biotope erwartet werden. Einziges Manko der Arbeitshilfe: Sie gilt der Eingriffsregelungspraxis in Niedersachsen. Dabei wäre den Akteuren der Eingriffsregelung auch in anderen Bundesländern eine vergleichbar gut fundierte Anwendungshilfe für die produktionsintegrierte Kompensation zu wünschen.

Nähere Informationen und Bezugshinweis finden Sie hier.

Ampelkoalition setzt Kurs gegen den Naturschutz fort

8. November 2023|

Bund und Länder haben sich am 6. November 2023 auf einen „gemeinsamen Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ geeinigt. Er umfasst nach Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz „mehr als hundert Maßnahmen für eine grundlegende Änderung in vielen, vielen Bereichen“. Zu diesen Bereichen zählen der Verkehrswege-, Netzaus- und Wohnungsbau. Für diese Zwecke sollen Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert, Prüfschritte reduziert und Klagerechte beschränkt, die erforderlichen Gesetzesänderungen schnellstmöglich umgesetzt, mit einer Sonderregelung bis Dezember 2026 auf Bauleitpläne verzichtet, lange Einzelfallprüfungen beim Artenschutz vermieden und dazu gesetzliche Standards und Verwaltungsvorschriften erarbeitet werden. So setzt die Ampelkoalition – nun im ausdrücklichen Schulterschluss mit den Länderregierungen – ihren naturschutzwidrigen Kurs fort.

Unterdessen versprechen Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide Bündnis90/Die Grünen) den besorgten Naturschutzvereinigungen, man werde „in der nun anstehenden Umsetzung dieser Verabredungen weiterhin darauf achten, dass Transparenz und Rechtsschutz gewahrt sowie Umwelt- und Naturschutzstandards nicht gesenkt werden“. Beruhigen kann dieses Versprechen nicht. Waren es doch vor allem Habeck und Lemke, die im letzten Jahr mit den gemeinsam verabredeten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Windenergiewirtschaft die Blaupause für die Absenkung des Naturschutzrechts geliefert und eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt haben. Die anderen Parteien können mit diesem grünen Beitrag mehr als zufrieden sein; sie hätten sich selbst einen solchen Kahlschlag kaum zugetraut. Das erinnert an die Hartz-IV-Gesetzgebung der SPD: So massiv in die Sozialleistungen einzugreifen dürften CDU und FDP aus Furcht vor Sozialdemokraten und Gewerkschaften eher nicht gewagt haben. Die aktuelle Gesetzgebung weckt überdies Erinnerungen an Habecks Heizungsgesetzentwurf, der immerhin nach monatelangen Kontroversen ansatzweise Korrekturen erfahren hat. Die Änderungen des Naturschutzrechts indessen sind mit einer noch viel heißeren Nadel genäht, kein Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit und sie werden vollzogen ohne langes Federlesen in einem partei- und länderübergreifenden Konsens.

Der Naturschutz steht vor einem dramatischen Befund. War seit Mitte der 1970er Jahre vor Bau- und Infrastrukturprojekten eine Sachverhaltsermittlung der betroffenen Natur und Landschaft zwingend verlangt, so können nun u. U. Bestandsaufnahmen entfallen. Die Behörden müssen anhand der Daten entscheiden, die mehr oder weniger zufällig über den betroffenen Raum vorliegen. Auf diese Weise wird die wahre Betroffenheit von Natur und Landschaft nicht mehr erkannt, der Eingriff gewissermaßen zum Blindflug und die Bewältigung der Eingriffsfolgen zur Glücksache. Es ist eine systematische Entrechtung von Natur und Landschaf von Grund auf. Kanzler Scholz indessen sieht es so: In den letzten Jahrzehnten hätten Bund und Länder „mit großer Liebe und Zuneigung immer mehr bremsende Vorschriften erfunden“ (so NWZ online am 7. November 2023). Derweil wollen Bund und Länder die Welt oder jedenfalls „den Planeten“ retten. Die Distanz zwischen Anspruch und Realität könnte größer nicht sein.

Es wäre nun die Stunde der viel beschworenen „Zivilgesellschaft“, doch die Politik wird die „Nichtregierungsorganisationen“ auch weiterhin „einzubinden“ wissen, soweit man dort nicht ohnehin wie die Berichterstattung auf Regierungskurs ist. Bei dem Abbau des Artenschutzrechts zugunsten der Windenergiewirtschaft ist dies ohne große Gegenwehr gelungen. Oder regt sich nun doch die Erkenntnis, naiv, vertrauensselig und distanzlos auf eine „grüne“ Politik vertraut zu haben?

Schleiereulen entlang der Erft 2023

30. Oktober 2023|

Die bei der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. im Schleiereulenschutz aktiven Personen aus dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen melden für die Brutzeit 2023 positive Ergebnisse: In diesem Gebiet zwischen den Städten Bedburg im Norden und Bad Münstereifel im Süden wurden 65 Schleiereulenkästen kontrolliert. Die Entfernung zwischen den beiden Städten längs der Erft beträgt 50 Kilometer. Festgestellt wurden 44 besetzte Reviere und 28 Bruten mit insgesamt 140 Jungvögeln. 121 Jungvögel wurden beringt. Fünf der 28 Bruten waren Zweitbruten. An sieben Brutplätzen waren die Jungvögel bereits ausgeflogen. Die Anzahl der Jungen je Brut umfasste zwei bis acht Jungvögel. An einem Brutplatz stießen die Beringer auf ein bereits beringtes adultes Schleiereulenmännchen. Der Ring lässt einen 2019 geschlüpften, in menschlicher Obhut gehaltenen und aus Gefangenschaft entkommenden Vogel vermuten. Nach dem Entfernen des Ringes erhielt die Eule einen Ring der Vogelwarte Helgoland. Das diesem Männchen zugehörige Weibchen war 2018 als Jungvogel in der Region beringt worden.

Schleiereulen © Dagmar Börner

Eine Zweitbrut mit fünf Eiern in der Lagerhalle einer Holzhandlung wurde aufgegeben. In einer Kirche ist die Brut nach dem Beringen in arge Nöte geraten, denn von fünf Jungvögeln wurden zwei tot aufgefunden; ein dritter Jungvogel war so geschwächt, dass er in eine Pflegestation eingeliefert wurde. Möglicherweise war zuvor einer der Altvögel ums Leben gekommen. Es ist aber auch möglich, sagt Peter Josef Müller, dass die Kartoffelernte und andere Feldarbeiten auf den umliegenden Äckern zu einem temporären Einbruch der Feldmauspopulation geführt haben. Grünland, auf dem die Feldmaus als Hauptbeute der Schleiereule leichter zu fangen ist, fehlt in diesem Revier nämlich gänzlich. An einem anderen Brutplatz zerstörte Vandalismus die But: Vermutlich waren es Jugendliche, welche das Scheunentor aufbrachen, auf das gestapelte Stroh kletterten und den Nistkasten mit einem Brecheisen von der Wand brachen. Dabei ging das Gelege ausweislich der Eierschalen offenkundig zu Bruch. Trotz dieser traurigen Umstände sind die Bestandsergebnisse ermutigend positiv. Zu danken ist für diese Ergebnisse Chantal Tholen, Guido Schlangen, Marco Böhm-Dores, Stefanie Taube, Dagmar Börner, Johannes Ismar, Stefan Brücher und Peter Josef Müller.

Teufelsschnur

27. Oktober 2023|

Am 27. Oktober 1873 – also vor 150 Jahren – meldete der US-amerikanische Farmer Joseph F. Glidden seine Erfindung zum Patent an: den Stacheldraht. Der Menschen wie Tiere abwehrende Draht, die Native Americans nannten ihn Teufelsschnur, trat alsbald den Siegeszug rund um den Erdball an. Bald hielt Stacheldraht die Rinder der amerikanischen Cowboys von den Ackerflächen und von den Eisenbahnlinien fern, er durchzog die Schlachtfelder des ersten Weltkrieges und der ungezählten Kriege hernach, trennte Ost- von Westberlin, markierte die innerdeutsche Grenze, schließt Arme aus Wohlstandsinseln aus und Menschen bis heute in Gefangenen- und Todeslagern ein. Eine von Stacheldraht umwundene Kerze ist nicht grundlos das Logo der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty international.

Wo es um die Begrenzung von Freiheitsrechten und die Sicherung von Besitzständen geht, ist Stacheldraht nicht weit. Überdies ist Stacheldraht eine teuflische Falle für Vögel, die sich im Draht verfangen und zu Tode kommen. Dieses Schicksal trifft nicht nur Küstenvögel, die bei Sturm nur zu leicht in die Drähte des seenahen Weidegrünlandes geraten – wie etwa Möwen, Weihen und die Sumpfohreule (im Bild). Nicht weniger gefährlich ist der Draht mit den Widerhaken für die Eulen in den Weidelandschaften auf allen Kontinenten. Auch daran mag man am 150sten Jahrestag der Patentanmeldung dieses Drahtes erinnern.

Herbstgedanken

27. Oktober 2023|

Herbert Zucchi, emeritierter Professor für Zoologie/Tierökologie an der Hochschule Osnabrück, hat – wie uns scheint – nicht nur die jahreszeitliche Lage in ein Gedicht gefasst. Wir veröffentlichen es an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Herbst 2023

Es ziehen Gänse nach Südwesten,
ein kalter Wind weht übers Land
und rüttelt an den kahlen Ästen,
wo ich im Sommer Schatten fand.

Der Morgennebel will nicht schwinden
und müde döst der trübe Tag.
Es fallen Blätter unter Linden
und schweigend liegt der graue Hag.

Mir ist, als wollt mein Herz zerspringen,
und dunkles Ahnen macht sich breit.
Nur einer Amsel leises Singen
ist Trost in dieser bittren Zeit.

Herbert Zucchi

Eulen-Adventskalender jetzt bestellen

19. Oktober 2023|

Adventskalender bereiten Freude und verkürzen das Warten auf Weihnachten. Aber nur die Adventskalender der EGE werben zudem für den Schutz der Eulen. Bei der EGE sind in diesem Jahr zwei verschiedene Adventskalender erhältlich: der eine präsentiert den Uhu, der andere die Schleiereule.

Hinter den 24 Türchen des Uhu-Adventskalenders (siehe links) verbergen sich Tiere, welche in den Lebensräumen des Uhus daheim sind. Das Kalendermotiv beruht auf einem Foto von Achim Schumacher. Und hinter den Türchen des Schleiereulen-Adventskalenders (siehe rechts) stecken die Tiere der Dörfer und der Feldflur. Das Kalendermotiv beruht auf einem Aquarell von Bärbel Pott-Dörfer. Auf den Kalenderrückseiten befinden sich illustrierte Informationen über Uhu und Schleiereule. Die Tiere hinter den Türchen zeichnete Michael Papenberg. Die EGE dankt den Künstlern und den Fotografen für die kostenfreie Bereitstellung der Bilder.

Vielleicht möchten Sie Freunden und Verwandten vor dem 1. Dezember mit diesen Kalendern eine Freude machen. Die Kalender sind ein schönes Geschenk vor allem für Kinder und Enkel. Der Kalender passt in einen B 4-Umschlag und lässt sich für 1,60 Euro mit der Deutschen Post versenden. Die originellen Adventskalender (Papier: 300g/m² Circlesilk Premium White) mit den Maßen 24 x 34 cm sind nur bei der EGE erhältlich.

Die EGE erbittet für einen Kalender eine Spende von 7 Euro, bei einer Bestellung ab drei Kalender 6 Euro und ab 5 Kalender 5 Euro je Kalender. Die Versandkosten trägt die EGE. Der Erlös fließt in die Eulenschutzprojekte der EGE.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung unter Angabe des gewünschten Motivs per E-Mail an:
Egeeulen@t-online.de

oder per Post an

EGE
Breitestraße 6
53902 Bad Münstereifel

Die Spende erbittet die EGE nach Erhalt der Lieferung auf ihr Spendenkonto

Postbank Köln
BIC PBNKDEFF
IBAN DE66370100500041108501
Stichwort Adventskalender

Von Solar- und Biodiversitätsparks

12. Oktober 2023|

In zehn Jahren werden Regierungsplänen zufolge Solarparks voraussichtlich 100.000 Hektar der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands beanspruchen. Diese Fläche entspricht der Fläche der acht deutschen Waldnationalparke oder dem Dreifachen der hessischen Naturschutzgebietsfläche oder – eine weitere Vergleichszahl – der Fläche von 1.700 landwirtschaftlichen Betrieben durchschnittlicher Größe. Nimmt man den auf zwei Prozent der Landfläche geplanten Ausbau der Windenergiewirtschaft hinzu, stehen Natur und Landschaft nach Art und Umfang beispiellose Veränderungen bevor. Die mit Solarparks verbundene Flächeninanspruchnahme ist beträchtlich. Schon allein deswegen dürfte das lang gehegte Ziel, das bereits 2020 hatte erreicht sein sollen, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, noch lange verfehlt werden. Derzeit sind es täglich 56 Hektar. Zum Vergleich: Mehr als 45 Jahre nach Einführung der Eingriffs-Ausgleichs-Pflicht beträgt die in Deutschland mit Kompensationsmaßnahmen belegte Fläche schätzungsweise kaum mehr als ein Prozent.

Derzeit werden überall in Deutschland Freiflächen für Solaranlagen mobilisiert. Wird es gelingen, wenigstens die für Naturschutz und Landschaftspflege wertvollen Gebiete vor diesem Boom zu schützen? Die prioritäre Verschonung naturschutzwichtiger Bereiche geht mit der Preisgabe aktuell für den Naturschutz weniger bedeutsamer oder vorbelasteter Bereiche einher. Dabei bedürfen diese Gebiete eigentlich einer Wiederherstellung. Gerade die für Solarparks so geeignet erscheinenden Acker- und Grünlandstandorte geringer Produktivität (Grenzertragsstandorte) weisen insbesondere für Vögel der Agrarlandschaft noch vergleichsweise gute Bedingungen auf. Die Verluste ihrer Lebensräume können nicht durch die in Solarparks durchaus mögliche Förderung anderer Vogelarten z. B. der Gehölze und Siedlungen oder der Pflanzen- und Insektenvielfalt angemessen ausgeglichen werden, selbst wenn zwischen den Modulen mehr Platz für weniger empfindliche bodenbrütende Vogelarten freigelassen wird. Diese Vorbehalte hat kürzlich die Deutsche Ornithologen Gesellschaft in ihrem Positionspapier zum Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Agrarlandschaft herausgestellt.

Dass die Bezeichnung Solarpark ein Euphemismus ist, der die industriellen Anlagen schönfärbt, liegt auf der Hand. Dabei ist für die technisch überformten Solarfelder schon eine noch kreativere Bezeichnung gefunden: Biodiversitätspark. An Bestrebungen von Naturschutzorganisationen, Hochschulen und der Solarwirtschaft, Solarparks als „Hotspots der Artenvielfalt“ in Stellung zu bringen, fehlt es nicht. Diese Bestrebungen leisten dem Ansinnen Vorschub, die mit den Anlagen verbundene Flächeninanspruchnahme aus der Flächenverbrauchsstatistik herauszunehmen. Liegt die Zukunft des Naturschutzes also im Solarpark? Sind der darin mit einem botanisch-zoologischen Gärtnern erreichbare Schutz einzelner Arten und die Maximierung von Artenzahlen schon oder überhaupt Naturschutz? Ein Starenkasten und ein Tümpel hier, ein Lesestein- oder Totholzhaufen dort, zwischen den Modulen ein paar floristische Besonderheiten und grasende Schafe? Im Editorial der Ausgabe von Februar 2023 der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ geht es gar ums ganz große Ganze. Der Autor empfiehlt „Agri-Photovoltaikanlagen als Stockwerk über Weidelandschaften und Nutzpflanzen“ als Strategie, „um die Kulturen klimafit zu machen“ und verheißt „Solarparks mit landschaftlich angepasster Gestaltung und üppig geförderter Biodiversität. Sind Solarparks womöglich Ökokonten mit Ausgleichsfunktion für Eingriffe andernorts?

Sollten sich mit derselben Logik dann nicht auch neue Wohnsiedlungen auf der buchstäblich grünen Wiese zumal mit Solaranlagen am Balkon, Windrad auf dem Dach und Wärmepumpe im Keller als Biodiversitätsgebiete deklarieren lassen, wenn Dächer und Fassaden begrünt sind, ein Nistkasten für Blaumeisen und ein Insektenhotel am Haus hängt? Taugt auch das für Bonuspunkte zum Ansparen und Verrechnen in der grünen Eingriffs-Ausgleichs-Buchhalterei? Die Banalisierung des Naturschutzes scheint grenzenlos zu sein. Übrigens reklamierte der Deutsche Golfverband die Biodiversität bereits in den 1990er Jahren – damals allerdings noch unter der schlichten Bezeichnung Artenvielfalt –für seine Golfplätze. Zu früh allerdings, um sie in die bald darauf eröffneten Ökokonten einzuzahlen.

Künftig könnten Solarparks aber noch aus einer ganz anderen Sicht heraus keinen Ausgleich mehr erfordern. Dann nämlich, wenn sie als „Vorhaben des Klimaschutzes“ per se gar nicht mehr als Eingriff angesehen würden. Dann wäre auch der Bau einer Fabrik kein Eingriff mehr in Natur und Landschaft, sofern in ihr keine Verbrennerautomobile, sondern Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder produziert werden. Ein bereits 2019 mit den Umweltministern der Länder abgestimmter Arbeitsplan des Bundeswirtschaftsministeriums hatte exakt dies zum Ziel: die „Weiterentwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von den naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten vollständig auszunehmen“.

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