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Nachrichten2023-10-24T09:04:33+02:00

Eulen-Adventskalender jetzt bestellen

19. Oktober 2023|

Adventskalender bereiten Freude und verkürzen das Warten auf Weihnachten. Aber nur die Adventskalender der EGE werben zudem für den Schutz der Eulen. Bei der EGE sind in diesem Jahr zwei verschiedene Adventskalender erhältlich: der eine präsentiert den Uhu, der andere die Schleiereule.

Hinter den 24 Türchen des Uhu-Adventskalenders (siehe links) verbergen sich Tiere, welche in den Lebensräumen des Uhus daheim sind. Das Kalendermotiv beruht auf einem Foto von Achim Schumacher. Und hinter den Türchen des Schleiereulen-Adventskalenders (siehe rechts) stecken die Tiere der Dörfer und der Feldflur. Das Kalendermotiv beruht auf einem Aquarell von Bärbel Pott-Dörfer. Auf den Kalenderrückseiten befinden sich illustrierte Informationen über Uhu und Schleiereule. Die Tiere hinter den Türchen zeichnete Michael Papenberg. Die EGE dankt den Künstlern und den Fotografen für die kostenfreie Bereitstellung der Bilder.

Vielleicht möchten Sie Freunden und Verwandten vor dem 1. Dezember mit diesen Kalendern eine Freude machen. Die Kalender sind ein schönes Geschenk vor allem für Kinder und Enkel. Der Kalender passt in einen B 4-Umschlag und lässt sich für 1,60 Euro mit der Deutschen Post versenden. Die originellen Adventskalender (Papier: 300g/m² Circlesilk Premium White) mit den Maßen 24 x 34 cm sind nur bei der EGE erhältlich.

Die EGE erbittet für einen Kalender eine Spende von 7 Euro, bei einer Bestellung ab drei Kalender 6 Euro und ab 5 Kalender 5 Euro je Kalender. Die Versandkosten trägt die EGE. Der Erlös fließt in die Eulenschutzprojekte der EGE.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung unter Angabe des gewünschten Motivs per E-Mail an:
Egeeulen@t-online.de

oder per Post an

EGE
Breitestraße 6
53902 Bad Münstereifel

Die Spende erbittet die EGE nach Erhalt der Lieferung auf ihr Spendenkonto

Postbank Köln
BIC PBNKDEFF
IBAN DE66370100500041108501
Stichwort Adventskalender

Von Solar- und Biodiversitätsparks

12. Oktober 2023|

In zehn Jahren werden Regierungsplänen zufolge Solarparks voraussichtlich 100.000 Hektar der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands beanspruchen. Diese Fläche entspricht der Fläche der acht deutschen Waldnationalparke oder dem Dreifachen der hessischen Naturschutzgebietsfläche oder – eine weitere Vergleichszahl – der Fläche von 1.700 landwirtschaftlichen Betrieben durchschnittlicher Größe. Nimmt man den auf zwei Prozent der Landfläche geplanten Ausbau der Windenergiewirtschaft hinzu, stehen Natur und Landschaft nach Art und Umfang beispiellose Veränderungen bevor. Die mit Solarparks verbundene Flächeninanspruchnahme ist beträchtlich. Schon allein deswegen dürfte das lang gehegte Ziel, das bereits 2020 hatte erreicht sein sollen, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, noch lange verfehlt werden. Derzeit sind es täglich 56 Hektar. Zum Vergleich: Mehr als 45 Jahre nach Einführung der Eingriffs-Ausgleichs-Pflicht beträgt die in Deutschland mit Kompensationsmaßnahmen belegte Fläche schätzungsweise kaum mehr als ein Prozent.

Derzeit werden überall in Deutschland Freiflächen für Solaranlagen mobilisiert. Wird es gelingen, wenigstens die für Naturschutz und Landschaftspflege wertvollen Gebiete vor diesem Boom zu schützen? Die prioritäre Verschonung naturschutzwichtiger Bereiche geht mit der Preisgabe aktuell für den Naturschutz weniger bedeutsamer oder vorbelasteter Bereiche einher. Dabei bedürfen diese Gebiete eigentlich einer Wiederherstellung. Gerade die für Solarparks so geeignet erscheinenden Acker- und Grünlandstandorte geringer Produktivität (Grenzertragsstandorte) weisen insbesondere für Vögel der Agrarlandschaft noch vergleichsweise gute Bedingungen auf. Die Verluste ihrer Lebensräume können nicht durch die in Solarparks durchaus mögliche Förderung anderer Vogelarten z. B. der Gehölze und Siedlungen oder der Pflanzen- und Insektenvielfalt angemessen ausgeglichen werden, selbst wenn zwischen den Modulen mehr Platz für weniger empfindliche bodenbrütende Vogelarten freigelassen wird. Diese Vorbehalte hat kürzlich die Deutsche Ornithologen Gesellschaft in ihrem Positionspapier zum Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Agrarlandschaft herausgestellt.

Dass die Bezeichnung Solarpark ein Euphemismus ist, der die industriellen Anlagen schönfärbt, liegt auf der Hand. Dabei ist für die technisch überformten Solarfelder schon eine noch kreativere Bezeichnung gefunden: Biodiversitätspark. An Bestrebungen von Naturschutzorganisationen, Hochschulen und der Solarwirtschaft, Solarparks als „Hotspots der Artenvielfalt“ in Stellung zu bringen, fehlt es nicht. Diese Bestrebungen leisten dem Ansinnen Vorschub, die mit den Anlagen verbundene Flächeninanspruchnahme aus der Flächenverbrauchsstatistik herauszunehmen. Liegt die Zukunft des Naturschutzes also im Solarpark? Sind der darin mit einem botanisch-zoologischen Gärtnern erreichbare Schutz einzelner Arten und die Maximierung von Artenzahlen schon oder überhaupt Naturschutz? Ein Starenkasten und ein Tümpel hier, ein Lesestein- oder Totholzhaufen dort, zwischen den Modulen ein paar floristische Besonderheiten und grasende Schafe? Im Editorial der Ausgabe von Februar 2023 der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ geht es gar ums ganz große Ganze. Der Autor empfiehlt „Agri-Photovoltaikanlagen als Stockwerk über Weidelandschaften und Nutzpflanzen“ als Strategie, „um die Kulturen klimafit zu machen“ und verheißt „Solarparks mit landschaftlich angepasster Gestaltung und üppig geförderter Biodiversität. Sind Solarparks womöglich Ökokonten mit Ausgleichsfunktion für Eingriffe andernorts?

Sollten sich mit derselben Logik dann nicht auch neue Wohnsiedlungen auf der buchstäblich grünen Wiese zumal mit Solaranlagen am Balkon, Windrad auf dem Dach und Wärmepumpe im Keller als Biodiversitätsgebiete deklarieren lassen, wenn Dächer und Fassaden begrünt sind, ein Nistkasten für Blaumeisen und ein Insektenhotel am Haus hängt? Taugt auch das für Bonuspunkte zum Ansparen und Verrechnen in der grünen Eingriffs-Ausgleichs-Buchhalterei? Die Banalisierung des Naturschutzes scheint grenzenlos zu sein. Übrigens reklamierte der Deutsche Golfverband die Biodiversität bereits in den 1990er Jahren – damals allerdings noch unter der schlichten Bezeichnung Artenvielfalt –für seine Golfplätze. Zu früh allerdings, um sie in die bald darauf eröffneten Ökokonten einzuzahlen.

Künftig könnten Solarparks aber noch aus einer ganz anderen Sicht heraus keinen Ausgleich mehr erfordern. Dann nämlich, wenn sie als „Vorhaben des Klimaschutzes“ per se gar nicht mehr als Eingriff angesehen würden. Dann wäre auch der Bau einer Fabrik kein Eingriff mehr in Natur und Landschaft, sofern in ihr keine Verbrennerautomobile, sondern Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder produziert werden. Ein bereits 2019 mit den Umweltministern der Länder abgestimmter Arbeitsplan des Bundeswirtschaftsministeriums hatte exakt dies zum Ziel: die „Weiterentwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von den naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten vollständig auszunehmen“.

Buchempfehlungen: Time over

25. September 2023|

Time over. So lautet der Titel des gerade erschienenen Buches über die „verlorene Biodiversität in Feld und Flur“ (Hardcover, 204 Seiten, 2023, Tecklenborg Verlag, 28,50 Euro, ISBN 978-3-949076-21-3). Das Buch ist dem renommierten Tiermaler Bernd Pöppelmann zu verdanken, der es herausgegeben hat. Es vereinigt die Beiträge von vierzig namhaften Autoren aus dem Naturschutz. Ihre Beiträge handeln von der einstigen Vielfalt der Pflanzen und Tiere der Agrarlandschaft. Doch es beschränkt sich nicht auf die Klage über das Verlorene, sondern rüttelt auf und macht Mut, das Leben zurückzuholen auf die Felder, Wiesen und Weiden, in den Ackerboden und in den Himmel über den Fluren. Es ist ein Buch, das nicht bloß Fakten und Fachwissen vermittelt, sondern um nichts weniger einer breiten Leserschaft emotionale Zugänge in das Anliegen des Naturschutzes öffnen kann – Menschen, die sich als Politiker, Beamte, Berater und Unternehmer beruflich mit der Landwirtschaft befassen oder als Konsumenten über die Zukunft der Landwirtschaft mitentscheiden. Die eindrucksvollen Zeichnungen des Herausgebers und der anderen fürs Buch gewonnenen Künstler machen das Buch auch der äußeren Gestaltung nach zu einem eindrucksvollen Plädoyer für den Wiederaufbau und einen Neuanfang auf dem Feld.

EGE-Uhu-Webcams wieder auf Sendung

25. September 2023|

Nach einigen technischen Schwierigkeiten sind endlich wieder alle drei Uhu-Webcams der EGE online.

Nachdem sich unsere Webseite seit einigen Monaten in einem neuen Gewand zeigt, sind nun auch die Webcams neu eingebunden. Neben den dortigen Livestreams gibt es auch die Möglichkeit, aktuelle Video-Beobachtungen in unserer YouTube-Playlist anzuschauen und die Foto-Highlights zu erkunden. Zudem finden Sie unser Tagebuch, das Ihnen wertvolle Zusatz- und Hintergrundinformationen gewährt.

Nach und nach werden die älteren Inhalte in die erneuerte Website importiert. Die bisherigen Seiten sind bis dahin noch immer hier zu erreichen.

Die EGE wünscht allen Zuschauern eindrucksvolle Begegnungen mit Uhus vor der Kamera.

WDR 5: Dem Uhu auf der Spur

12. September 2023|

Am 11. September 2023 sendete WDR 5 in der Reihe „Quarks – Wissenschaft und mehr“ ein 30 minütiges Gespräch mit Stefan Brücher von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. Das Thema der Sendung: Der Uhu, seine stille Rückkehr nach jahrhundertelanger Verfolgung und die Lage der Uhus heute. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Sendung nachhören möchten. Stefan Brücher berichtet darin aus seiner Arbeit für den Schutz der Uhus und beantwortet Zuhörerfragen. Informativ, aktuell und aus erster Hand.

Steinkauz landet im Herd

6. September 2023|

Neu ist die Erkenntnis nicht: Schornsteine sind eine Gefahr für Steinkäuze. Das Risiko, darin zu verenden, dürfte groß sein, wenn sie in den Kamin geraten. Weshalb die Käuze in Kamine gelangen, ob versehentlich durch Absturz oder auf der Suche nach einem vermeintlich geeigneten Brutplatz oder Tagesversteck? Vermutlich aus dem einen wie dem anderen Grund. Der Kauz im Bild geriet in den Kamin, gelangte von dort aus in den Herd und kam glücklicherweise äußerlich unversehrt davon. Das verdankt er seinem beharrlichen Scharren sowie den aufmerksamen Ohren und dem beherzten Eingreifen der Hausbewohner. Glücklicherweise war der Ofen aus. In der Heizperiode wäre die Sache wohl anders ausgegangen oder auch, wenn die Bewohner verreist wären. Zugetragen hat sich die Sache im August in Isengraben im Kreis Heinsberg gut 40 km südwestlich von Düsseldorf.

Zweckmäßigerweise sollte ein rußgeschwärzter Kauz vorsichtig mit einem feuchten Mikrofasertuch gereinigt werden, damit er sich bei der Gefiederpflege nicht die Schleimhäute kontaminiert und dann vielleicht doch noch zu Schaden kommt. Der Fall legt nahe, dass sich für Kamine im Umfeld von Steinkauzrevieren Schutzvorrichtungen empfehlen, um Käuzen aber auch anderen Vogelarten ein trauriges Ende zu ersparen. Wer so zum Schutz der Steinkäuze beitragen möchte, wende sich an den Schornsteinfeger. Schornsteinfeger sollen bekanntlich Glück bringen – und Käuze vor Unglück bewahren.

Exkursion in Steinkauzbiotope im Kreis Düren

6. September 2023|

Am 16. September 2023 lädt die Biologische Station im nordrhein-westfälischen Kreis Düren zu einer Wanderung zu den Ostbaumwiesen und Steinkäuzen um den Ort Boich in der Gemeinde Kreuzau ein. Die Leitung hat Doris Siehoff; sie leitet das Steinkauzprojekt der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) im Kreis Düren. Die Exkursion beginnt um 14:30 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Details erfahren möchten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich (siehe Details)!

Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen

1. September 2023|

Während die Pläne für das deutsche Heizungsgesetz wochenlang heftig diskutiert wurden und die Entscheidung über diese Pläne wegen unzureichender Fristen schließlich auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben werden musste, beschloss der Bundestag im Juli 2022 binnen kürzester Zeit die folgenschwersten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes – in der von den Fortschrittkoalitionären beschworenen „Deutschlandgeschwindigkeit“. Dies geschah ohne große Auseinandersetzungen und ohne eine mediale Berichterstattung, aber nach Meinung vieler als eine längst überfällige Großtat zur „Rettung des Planeten“. Die Furcht vor der Erderhitzung machte es möglich und nach Meinung der vielen nötig, wenngleich die wenigsten wissen, was auf Betreiben der Ampelkoalitionäre der Deutsche Bundestag ins Werk gesetzt hat. Eine annähernde Vorstellung von der Wucht der Gesetzesänderungen vermittelt der Beitrag von Wilhelm Breuer über die „Zeitenwende im Naturschutz“. Der Appell der Umweltvereinigungen, man müsse „Klimaschutz und Biodiversität zusammendenken“, dürfte für eine Schadensbegrenzung kaum genügen und wird keine Kurskorrektur bewirken. Eine Überprüfung der Narrative, welche diese und weitere Gesetzesänderungen erst ermöglicht haben, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten – auch vom und im Naturschutz nicht. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Titelgeschichte des Heftes lesen möchten.

Im Heft finden Sie weitere lesenswerte Beiträge: beispielsweise ein Plädoyer für die heimischen Wespen, Einsichten in das Leben der Tannenhäher, das Porträt des Hüters des ukrainischen Buchenwalderbes, Debattenbeiträge zur Bedeutung der Wildnis, Reiseberichte aus dem Kärtner Lesachtal und den Hochpyrenäen. Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenserinnerung von Wilhelm Breuer, der sich mit dem Klima oder auch nur mit dem Wetter befasst: Die Prozession zu einem Heiligen, von dessen Fürsprache sich das Landvolk einst den Schutz vor Unwetter, Blitzschlag und Hagel erhoffte.

Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen.“ Klicken Sie bitte hier, wenn Sie weitere Informationen über die aktuelle Ausgabe wünschen.

Wattenmeer: Neue Befahrensregelung in Kraft

18. August 2023|

Das Befahren der Meeresgebiete der deutschen Wattenmeer-Nationalparke darf nur der Bund regeln. Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1992. Die nach Bemühungen der betroffenen Bundesländer und der Umweltorganisationen und langer Untätigkeit des zuständigen Bundesverkehrsministeriums im April 2023 erfolgte Anpassung an den Schutz der Meeresgebiete war längst überfällig. Doch die Redensart, was lange währt, wird endlich gut, trifft hier nicht zu. Sonderlich naturschutzfreundlich ist die neue Rechtsverordnung nämlich nicht: Für das Kitesurfen und sonstige wassersportliche Aktivitäten entfaltet sie zwar eine gewisse Lenkungsfunktion, die Regelungen bleiben aber deutlich hinter den von den Ländern eingebrachten Änderungsvorschlägen zurück. Der Wattenrat Ostriesland beklagt insbesondere die in der Verordnung hingenommenen vielen Kitesuferzonen, die in den letzten Jahrzehnten in dem Weltnaturerbegebiet zugelassen wurden. Kritisch sind insbesondere die zahlreichen neuen durch die Nationalparke verlaufenden Schnellfahrkorridore und Wattfahrwasserbereiche sowie komplizierte Geschwindigkeitsregelungen. Ungeregelt bleibt der Betrieb von Wassertaxis und der Verkehr der zahlreichen Offshore-Versorgungsboote zu und von den Offshore Windparks. Wassertaxis können weiterhin unkontrolliert und mit hohen Geschwindigkeiten abseits von Fahrwassern über das Watt zu den Inseln und zum Festland verkehren. Die Folgen für störungsempfindliche Meeressäuger, brütende und rastende See- und Watvögel liegen auf der Hand. Trotz einiger Verbesserungen ist die Regelung für den Naturschutz nach Auffassung von Mellumrat und Wattenrat Ostriesland überwiegend enttäuschend. Für die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsministerium und ministerielle Beauftragte für die Ladesäuleninfrastruktur, Daniela Kluckert (FDP), aber sind nun „Naturschutz und Schifffahrt im Wattenmeer im Einklang“.

§ 13 b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar

1. August 2023|

Der 2017 in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügte § 13 b war von Anfang an umstritten. Er erlaubte es den Gemeinden, Freiflächen im Anschluss an Siedlungsbereiche ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleich von Eingriffsfolgen zu überplanen. Von dieser Möglichkeit hat eine Vielzahl von Gemeinden Gebrauch gemacht. Aufgrund dieser Vorschrift konnten beispielsweise siedlungsnahe Nahrungshabitate des Steinkauzes ohne Weiteres zerstört werden. Darunter litt die Steinkauzpopulation in der Niederrheinischen Bucht, denn dort brütet eine beträchtliche Anzahl Steinkäuze am Rande der Ortschaften. Genau auf solche Flächen zielte die Vorschrift des § 13 b BauGB. Der mit der Anwendung dieser Vorschrift entstandene Schaden für Natur und Landschaft dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope überplant wurden und kompensationslos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt: 13 b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Die für sein Urteil maßgeblichen Gründe hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Konsequenzen des Urteils sind weitreichend.

Nachdem die Regelung Ende 2019 ausgelaufen war, erklärte das damalige Bundesinnenministerium im Sommer 2020, das Ziel des § 13 b BauGB sei „angesichts des in vielen Regionen Deutschlands bestehenden Wohnraummangels weiterhin geboten“. Die Befristung wurde im Zuge der BauGB-Novelle 2021 durch das Baulandmobilisierungsgesetz, das am 14.06.2021 in Kraft getreten ist, aufgehoben und bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Immobilienbranche wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen und wollte den Paragrafen bis zum Jahr 2032 verlängert haben. Das Umweltbundesamt kam in einer Studie zu dem Ergebnis, dass § 13 b BauGB vor allem von kleineren, ländlich geprägten Gemeinden genutzt wird und für kleinere Bauvorhaben mit geringer Bebauungsdichte. Demnach bewirke der in der Summe große Flächenverbrauch nur eine geringe Linderung der Wohnungsnot.

Die Wohnungsnot ist trotz der mit § 13 b BauGB seit 2017 eröffneten Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens nicht behoben worden, sondern beständig gewachsen. Die Ursachen für die Misere liegen, wenn überhaupt, am wenigsten am Naturschutz. Immerhin dies hatte die amtierende Ampelkoalition erkannt, die deswegen im Koalitionsvertrag keine Fortdauer dieser Vorschrift vorsah. Allerdings ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt so prekär, dass neue Baulandoffensiven zulasten des Naturschutzes nicht ausgeschlossen sind – von welcher Partei auch immer.

Der Steinkauz im nördlichen Harzvorland

31. Juli 2023|

Wenn in einem ganzen Landstrich die Vorkommen des Steinkauzes erloschen sind, ist es nicht leicht, dort wieder Steinkäuze anzusiedeln. In nördlichen Harzvorland, im Raum Quedlinburg/Halberstadt, arbeitet an einem solchen Unterfangen der „Arbeitskreis zum Greifvogel- und Eulenschutz in Sachsen-Anhalt“. Eckhard Kartheuser gehört zum Vorstand dieser Gruppe. Am 11. September 2023 ist er zu Gast bei der AG Eulenschutz des NABU im niedersächsischen Hildesheim, um von dem Projekt aus erster Hand zu berichten. Besucher sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.

Aus die Maus!

26. Juli 2023|

Möhren sind ein gefundenes Fressen für Mäuse. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass Landwirte die Nager von den Gemüsefeldern fernhalten wollen. Zu diesem Zweck werden bei der Feldbestellung Gräben um die Felder gezogen. Gräben mit senkrechten Wänden und bis zu 80 cm tief. Kehren die Mäuse vor dem Abgrund um, verliert der Acker noch mehr an Eignung als Nahrungshabitat für alle, die Mäuse zum Fressen gern haben: Füchse, Reiher, Störche, Greifvögel und Eulen. Doch was ist mit den unvorsichtigen Mäusen und allen anderen Tieren, für die der Graben zur Falle wird – Laufkäfer, Erdkröten, Blindschleichen beispielweise. Und was ist mit Turmfalke, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule und Schleiereule, wenn sie der vermeintlich leichten Beute nachjagen und selbst zum Gefangenen im schmalen Graben werden? Eine übertriebene Sorge? Nur ein allgemeines Lebensrisiko? Unvermeidbare Tierverluste? Hinzunehmende Kollateralschäden? Alles nicht der Rede wert? Hauptsache „Aus die Maus!“ und das sogar ohne Gift? Nach der Ernte werden mit dem Pflügen die Gräben zwar wieder verschlossen, aber zur nächsten Saisson neue angelegt. Diese Art der Mäuseabwehr beobachtet die EGE derzeit vermehrt in Nordrhein-Westfalen, weshalb die EGE das nordrhein-westfälische Umweltministerium mit dem Problem konfrontiert hat. Bleibt abzuwarten, wie dort die Sache bewertet wird. In Nordrhein-Westfalen werden Möhren auf mehr als 4.300 Hektar angebaut. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Brief an den Minister lesen möchten.

EGE trauert um Kersten Hänel

20. Juli 2023|

Kersten Hänel starb am 2. Juli 2023 mit nicht einmal 54 Jahren plötzlich und unerwartet. Kersten Hänel lehrte und forschte als Professor für Tierökologie und Naturschutz an der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur der Hochschule Osnabrück. Sein Tod reißt nicht nur eine gewaltige Lücke in die Familie und in die Hochschule. Kersten Hänel wird nicht zuletzt denen fehlen, die seinen Namen mit dem Schutz der Uhus im Weserbergland verbinden. Kersten Hänel hatte sich dort seit 2004 der Erfassung der Reviere, der Zählung der Jungvögel und den Schutzbemühungen für Uhus verschrieben und führte fort, was Albrecht Jacobs aus Stadtoldendorf mit der Wiederansiedlung des Uhus 1977 im Weserbergland begonnen hatte.

Zum Tode von Kersten Hänel fand Albrecht Jacobs berührende Worte: „Viele Erinnerungen an Kersten werden wach. Seine menschliche Wärme und Bescheidenheit, sein umfassendes Wissen über Zusammenhänge in der Natur, sein Gespür und seine Fähigkeit, Spuren zu erkennen, einem unscheinbaren Hinweis nachzugehen, um einen versteckt liegenden Uhubrutplatz oder Baumbruten zu finden. Ein indigener Spurenleser hätte es nicht besser machen können. Im Himmelsblau ziehen Mauersegler ihre Kreise, als sei nichts geschehen. Und doch sind wir alle ärmer geworden durch den Verlust eines Menschen, der bleibende Spuren hinterlassen hat.“

Klima, Koalition und Katzenjammer

8. Juli 2023|

Die Zustimmungswerte für die Ampelkoalition haben nach 18 Monaten einen Tiefpunkt erreicht. Gewählt wurde sie ohnehin nur von 38,25 Prozent der Wahlberechtigten. Das schwindende Vertrauen in die Bundesregierung hat viele Gründe. Dazu zählen nicht zuletzt das Agieren des Wirtschaftsministers und die Vorgänge um das Heizungsgesetz. Es bedurfte einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die übereilte Durchsetzung dieses Gesetzes zu stoppen. Wums! Die Ampel weiß offenbar nicht, wie man Gesetze rechtmäßig verabschiedet.

Auf einem anderen Politikfeld agiert die Bundesregierung hingegen weithin unbehelligt und ungebremst, aber keineswegs weniger fatal: Die „Fortschrittskoalition“, wie sich das Dreierbündnis aus SPD, Bündnisgrünen und FDP selbst bezeichnet, hat bereits im letzten Jahr mit zahllosen Gesetzesänderungen natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften aufgehoben oder abgeschwächt. Dazu zählen beispielsweise die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windenergieanlagen, die Reduzierung der Anzahl der beim Ausbau der Windenergiewirtschaft zu beachtenden kollisionsgefährdeten Vogelarten, die drastische Absenkung von Prüfradien um die Brutplätze dieser Arten, die Erleichterungen für das Unterlaufen des Artenschutzes, die Verankerung des Vorranges der Windenergiewirtschaft vor dem Naturschutz, die Bindung von Naturschutzmaßnahmen an fragwürdige Zumutbarkeitsgrenzen, die Einführung einer Abgabe für Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot sowie ein genereller Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen für energiewirtschaftliche Pläne und Projekte. Es ist ein vor allem vom Wirtschaftsministerium dominiertes Streichprogramm nie gekannten Ausmaßes. Der frühere Staatssekretär Patrick Graichen, den Habeck zu entlassen sich aus anderen Gründen genötigt sah, und weitere Personen aus dem grünen Netzwerk Agora Energiewende haben daran wesentlichen Anteil.

Während die Wärmegesetzgebung monatelang Aufreger und fortlaufend Gegenstand von Talkshows war, vollzog der Gesetzgeber vor einem Jahr den brachialen Abbau des Naturschutzrechts abseits medialer Aufmerksamkeit und ohne großen Widerstand. Das geschah verglichen mit dem jetzt gestoppten Gesetz unter noch größerem Zeitdruck und mit noch heißerer Nadel, was einen Teil der handwerklichen Fehler, groben Schnitzer, Fallstricke und Rätsel erklärt, die sich durch die Beschleunigungsgesetzgebung ziehen. Die Medien haben den regierungsamtlich gewünschten Eindruck verbreitet, dass zu der Auflösung der Kontroverse zwischen Windenergiewirtschaft und Naturschutz etwas habe geschehen müssen und die Regierung endlich genau das Richtige auf den Weg gebracht habe. Die Folgen der in „Deutschlandgeschwindigkeit“ überhastet und unbedacht herbeigeführten Änderungen sind fatal. Davon hat außerhalb der kleinen Gruppe der professionell mit dem Naturschutz befassten Personen kaum jemand eine Vorstellung. Die Naturschutzvereinigungen, die selbst den entfesselten Ausbau der Windenergie gefordert und es an kritischer Distanz zu Politik und Wirtschaft haben fehlen lassen, sollten sich fragen, welchen Anteil sie an Ausmaß und Wucht des Kahlschlages haben.

Wer aus Naturschutzkreisen Hoffnungen in eine bündnisgrüne Regierungsverantwortung gesetzt hatte, reibt sich enttäuscht die Augen. Der Katzenjammer ist groß; doch er kommt spät, für eine Korrektur zu spät. Die Bundesregierung kann darauf vertrauen, ihren für die Rettung des Klimas als alternativlos ausgegebenen Anti-Naturschutzkurs unbehelligt fortsetzen zu können – an Land, in der Luft, zu Wasser und vor Rügen, ganz gleich wie fragwürdig Ziel und Weg sind. Die Furcht der Deutschen vor der Erderhitzung macht’s möglich.

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