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EU-Vogelschutzrichtlinie: Blauer Brief aus Brüssel

16. März 2024|

Die EU-Kommission hat am 13. März 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet: Das Land habe die Maßnahmen zur Erhaltung wild lebender Vogelarten gemäß der aus dem Jahr 1979 stammenden Vogelschutzrichtlinie nicht hinreichend realisiert. Für fünf Vogelarten fehle die Ausweisung der für diese Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete. Für 220 von 742 bestehenden Schutzgebieten seien noch keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden. Nach Ansicht der Kommission reichen die von Deutschland innerhalb und außerhalb des Netzes der Schutzgebiete ergriffenen Maßnahmen bislang nicht aus, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Deutschland habe darüber hinaus das Schutzgebiet „Unterer Niederrhein“ nicht ausreichend geschützt. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben zu reagieren. In diesem Zusammenhang lohnt der Rückblick auf den Kommentar, den die EGE zum 40. Geburtstag der Europäischen Vogelschutzrichtlinie schrieb – das war vor fünf Jahren:

„In diesem Jahr wird die Europäische Vogelschutzrichtlinie 40 Jahre alt. Sie war eine Reaktion auf die schon damals – nicht zuletzt als Ergebnis der gemeinsamen Agrarpolitik – dramatischen Verluste biologischer Vielfalt. Die Richtlinie verlangt vom Mitgliedstaat einen durchgreifenden Schutz aller einheimischen Vogelarten und für die Erhaltung bestimmter Brut- und die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten die Einrichtung strenger Vogelschutzgebiete – nämlich die Unterschutzstellung der für diese Arten „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“. Deutschland muss deshalb für gut hundert der 250 hier vorkommenden Brutvogelarten solche Schutzgebiete einrichten – die für Zugvögel wichtigsten Vermehrungs-, Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiete eingeschlossen.

Die Deutschen haben von dieser Richtlinie erst Notiz genommen als sie, der Unterschutzstellung dieser Gebiete nach Jahrzehnten säumig, mit Mahnschreiben und Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission konfrontiert waren. Eingelöst hat Deutschland die Verpflichtungen nur schleppend und bis heute eklatant unzureichend. Zwar sind jetzt gut zehn Prozent der Landfläche als Vogelschutzgebiete benannt, doch durchgreifend unter Schutz gestellt ist immer noch eher nur die Minderzahl der Gebiete. Der Rückgang der Feld- und Wiesenvögel wurde selbst in den Vogelschutzgebieten nur ausnahmsweise gestoppt, weil sich die staatlichen Stellen auch dort scheuen, die landwirtschaftliche Nutzung an Auflagen zu binden. In vielen Fällen steht der Schutz nicht einmal auf dem Papier und sind die Verluste dramatisch – beispielsweise von Bekassine, Kampfläufer, Kiebitz, Uferschnepfe, Grauammer, Feldlerche und Rebhuhn.

Für diesen fortgesetzten Bruch des Gemeinschaftsrechts hat sich die öffentliche Berichterstattung damals so wenig interessiert wie heute am 40. Jahrestag der Richtlinie. Zwischen Fridays for Future, Insektensterben und Dieselskandal ist über das Ereignis bestenfalls verhalten berichtet worden und eine substantiierte Reflexion erwartungsgemäß ausgeblieben. Geburtstagsgeschenke gab es keine. Dabei hätte sich der Vogelschutz schon über Ehrlichkeit gefreut. Bis heute wird der rechtlich bindende Charakter der Richtlinie verkannt, als könne man sich nach ihr richten oder nicht. Dass sich die Situation einer Vielzahl Vogelarten in den letzten 40 Jahren verschlechtert hat, bleibt zumeist ungesagt oder wird – ganz gegen die Fakten – dem Klimawandel zugeschrieben. Allerdings könnte die Vogelschutzrichtlinie vor ihrem 50. Geburtstag noch einmal für Schlagzeilen sorgen – nämlich infolge eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens. Für einen Fortschritt bedarf es offenbar der Verurteilung und drohenden Strafzahlung. Der Tag wird kommen, aber nicht alle Vogelarten werden ihn erleben.“

Vortrag über den Uhu und andere Eulen

15. März 2024|

Mitte der 1960er Jahre lebten noch dreißig oder vierzig Uhupaare in Deutschland, heute sind es mehr als dreitausend. Der Uhu ist zurück, aber nicht unbedingt außer Gefahr. Wilhelm Breuer hat die Wiederansiedlung des Uhus seit Mitte der 1970er Jahre mitverfolgt. Breuer ist seit 1990 Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V., Dipl.-Ing. der Landschaftspflege und Lehrbeauftragter für Naturschutzrecht. Er berichtet aus erster Hand über die jahrzehntelangen Bemühungen im Uhuschutz.

Der Vortrag handelt nicht nur von den aktuellen Herausforderungen, den Uhu und andere der dreizehn in Europa heimischen Eulenarten zu schützen, sondern schließt auch Vorschläge ein, wie Menschen im ländlichen Raum zum Schutz der Eulen beitragen können.

Lauenau ist ein Flecken im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen 40 Kilometer westlich von Hannover. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

SWR 2: Eulen im Radio

11. März 2024|

Am 09. März 2024 brachte die dreistündige Sonntags-Matinee des SWR 2 Eulen nicht nach Athen, sondern ins Radio. Unter dem Titel „Komischer Kauz – Die Eule“ ging es u. a. um die Geschichte, wie eine schwarze Eule auf gelbem Grund auf die Naturschutzgebietsschilder der DDR gelangte und eine bunte Eule auf weißem Grund zum Erkennungsmerkmal des Deutschen Taschenbuchverlags wurde. Stefan Brücher, der Vorsitzende der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen, berichtete im Interview aus 40 Jahren Eulenschutz, warum Uhus gefährdet waren und wie es gelungen ist, sie wieder anzusiedeln. Er erzählte auch von Dramen vor der Uhu-Webcam in der Eifel und vom schwindenden Lebensraum für Käuze. Das elfminütige Interview finden Sie zum Nachhören hier.

Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen

2. März 2024|

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“ rückt die Artenvielfalt auf Truppenübungsplätzen in den Fokus. Truppenübungsplätze sind zumeist nährstoffarme, extrem artenreiche Offenlandschaften mit Seltenheitswert. Zwar wird dort scharf geschossen, doch „die Wüste lebt“. Aufgelassene Truppenübungsplätze sind im Visier der Vermarktungsinteressen als Bauland für Industrie und Gewerbe, als Aufforstungsareal und für den Tourismus. Bisweilen sind sie auch Kandidat für neue Nationalparke. Darin wäre allerdings ökologische Werterhaltung gesetzlich verlangt und nicht bloße touristische Wertschöpfung.

Angesichts der anhaltenden Konflikte in der Welt können die bestehenden Übungsplätze auf eine Standortgarantie hoffen und ehemalige auf eine Wiederindienstnahme. Auch oder gerade in Deutschland. Dort zählte der Truppenübungsplatz Senne südlich von Bielefeld lange Zeit als aussichtsreichster Kandidat für einen zweiten nordrhein-westfälischen Nationalpark. Dort ist mit Blick auf die Weltlage mit einem Rückzug des britischen Militärs nicht mehr zu rechnen und die Senne bei der vom Landesumweltminister ausgerufenen Nationalpark-Kandidatensuche chancenlos. Für den Naturschutz muss die Fortdauer des Übungsbetriebs nicht einmal schlecht sein.

Die neue Ausgabe „Nationalpark“ bietet noch reichlich mehr Stoff zum Nachdenken: Etwa über die Frage, ob dem Schutz des Rotmilans vor Kollisionen an Windenergieanlagen mit mehr Forschung geholfen ist oder der Ausbaustopp in den Dichtezentren der Art unabwendbar nötig ist. Ob wir in „vielen Regionen ein katastrophales Waldsterben“ erleben oder doch eher ein Scheitern vorschnell als „gute fachliche Waldwirtschaft“ deklarierter Experimente mit nicht standortheimischen Baumarten. Lesenswert ist auch der Kommentar zum Comeback des Wolfes – diesmal aus einer für Wolfsschützer ungewohnten Perspektive.

Hoffnungsvoll berichten die Autoren über die Blütenfülle auf kommunalem Grund und Boden. Noch zu selten nehmen Städte und Gemeinden die ihnen zugedachte Aufgabe wahr: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.“ Das ist keine Wunschvorstellung, sondern die Bestimmung des § 2 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Man möchte diesen Anspruch ausdehnen auf die Kirchen, die sich beim Klimaschutz bereitwillig dem Zeitgeist verschreiben, aber zugleich eine halbe Million Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche besitzen und sie weitgehend ohne Naturschutzauflagen verpachten. Die Landfläche der 16 deutschen Nationalparke ist weniger als halb so groß. Überdies liefert das Heft – hier aufrufbar – amüsante und nicht minder hintersinnige Gedanken für eine Neuauflage des Märchens von den Bremer Stadtmusikanten.

Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Vielleicht möchten Sie der Zeitschrift zu ihrem 50sten Geburtstag mit einem Abonnement gratulieren, dass sie dieses Versprechen bist heute eingelöst hat. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.

Auf freiem Feld frei von Kompensation

22. Februar 2024|

In Niedersachsen sollen nach dem Willen der Landesregierung bis 2035 auf 0,5 Prozent der Landesfläche Solarparks entstehen. Das entspricht einer Fläche von 24.000 ha oder 240 Solarparks von je 100 ha. Das ist die 15-fache Fläche des Dümmers, des zweitgrößten Sees in Niedersachsen.

Entschließen sich alle Bundesländer zu einem solchen 0,5-Prozent-Ziel, ist mit Solarparks auf einer Fläche von 178.000 ha zu rechnen. Das ist mehr als die Fläche der deutschen Nationalparke abzüglich der Meeresgebiete, auch mehr als die Fläche aller Naturschutzgebiete Mecklenburg-Vorpommerns und Baden-Württembergs zusammengenommen. Der Flächenbedarf entspricht der Fläche von 2.825 landwirtschaftlichen Betrieben durchschnittlicher Größe. Deutsche Umweltverbände haben damit offenbar kein Problem. Jedenfalls stellen sie die Ausbauziele nicht in Frage. Warum und wie auch. Der Glaube an die Freiheitsenergien ist ungebrochen.

Land für Solarparks stellen Landeigentümer vergleichsweise gerne bereit. 5.000 Euro Pacht je Hektar und Jahr sind beinahe garantiert. Das ist ein Mehrfaches dessen, was sich sonst aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mit dem Anbau von Kartoffeln, Rüben oder Getreide erzielen lässt. Wer sagt da noch nein. Und die Sonne schickt keine Rechnung. Der Stromanbieter dem Stromkunden natürlich schon.

An Versuchen, Solarparks als „Biodiversitätsparks“ oder Hotspots der Artenvielfalt auszugeben, fehlt es nicht. Schaut man sich bei den einschlägigen Organisationen um, liegt die Zukunft des Naturschutzes im Solarpark. Der in diesem Technotop bestenfalls erreichbare Schutz einzelner Pflanzen- und Tierarten, das dort mögliche botanisch-zoologische Gärtnern und Maximieren von Artenzahlen gilt als Naturschutz. Mit derselben Logik lassen sich Neubaugebiete als Biodiversitäts-Schutzgebiete deklarieren, wenn Dächer und Fassaden begrünt sind und hier und da ein Nistkasten für Blaumeisen oder ein Insektenhotel an der Wand hängen. Alles öko!

Von Bund und Ländern finanzierte Einrichtungen wie das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme liefern auf schlichte Fragen wohlfeile Antworten: Zerstören PV-Anlagen ökologisch wertvolle Flächen? „Nein, ganz im Gegenteil, gewöhnlich fördern sie die Renaturierung. Wird eine Fläche aus der intensiven Landwirtschaft, bspw. aus dem Energiepflanzenanbau, herausgenommen, in Grünland umgewandelt und darauf eine PV-Freiflächenanlage errichtet, dann nimmt die Biodiversität grundsätzlich zu.“ Für dieses Institut ist selbst der für Wildtiere unüberwindliche Zaun ein ökologischer Gewinn: Er „schützt die Fläche gegen unbefugten Zutritt und freilaufende Hunde, was u.a. Bodenbrütern entgegenkommt.“

Übrigens reklamierte der Deutsche Golf Verband die Biodiversität bereits in den 1990er auf seinen Plätzen als ein Produkt des Golfens, was damals noch auf die Vorbehalte des Naturschutzes stieß. Heute indessen ist die Banalisierung des Naturschutzes und die Bereitschaft fürs Greenwashing außerhalb wie innerhalb des Naturschutzes kritik- und grenzenlos. Die Politik folgt der Einladung nur zu gern.

So hat der Bundesrat sich am 02.02.2024 parteiübergreifend dafür ausgesprochen, „Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die per se einen ökologischen und nachhaltigen Mehrwert mit sich bringen, von dem naturschutzrechtlichen Kompensationserfordernis freizustellen.“ Man ist so frei. Die Landwirtschaftliche Zeitschrift Rheinland titelte daraufhin: „Auf freiem Feld frei von Kompensation“. Die 1976 zum Schutz von Natur und Landschaft geschaffene Eingriffs-Ausgleichs-Pflicht ist Politik, Land- und Energiewirtschaft seit langem ein Dorn im Auge. Nach dem erfolgreichen Abbau des Artenschutzrechts gerät nun die Eingriffsregelung ins Fadenkreuz der Ampelkoalition. Zur Freude der Opposition und wenn nicht mit Zutun, so doch mit dem Stillhalten der Umweltverbände.

Der Uhu in der Schule

11. Februar 2024|

Birgit Luley und Gerhard Mayer im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart unterstützen die Anliegen der EGE seit vielen Jahren – und zwar mit dem Abschluss von Uhupatenschaften. Die Patenschaften behalten die beiden Eulenschützer aber nicht für sich selbst, sondern sie geben sie weiter an Schulklassen. Zum zweiten Mal geht eine solche Uhu-Patenschaft an die Grund- und Mittelschule Perlesreut im Bayerischen Wald. Die Schüler und Schülerinnen haben für ihren Patenuhu den Namen „Pauli“ gewählt. Das teile die Klassenlehrerin Kathrin Bibelriether kürzlich der EGE mit. Pauli ist im April 2023 in der Eifel geschlüpft. Stefan Brücher hat den kleinen Uhu im Mai 2023 mit einem Ring der Vogelwarte Helgoland gekennzeichnet. Zwischen dem Beringungsort in der Eifel und der Schule im Bayerischen Wald liegen gut 600 Kilometer. Die auf die Klasse 3 b ausgestellte Patenschaftsurkunde hängt nun im Klassenzimmer; sie verbindet den Uhu mit den jungen Leuten. Davon zeugen beispielsweise die vielen ausdrucksstarken Uhu-Zeichnungen, die rund um die Patenschaft entstanden sind. Eine solche Zeichnung der neunjährigen Lilly ist oben im Bild und alle Künstler sind auf dem nachstehenden Klassenfoto zu sehen.

Klasse 3 b © Kathrin Bibelriether

Die EGE dankt Birgit Luley und Gerhard Mayer für die besondere Weise, mit der sie die Anliegen der EGE immer wieder unterstützen. Der Dank geht ebenso an die Lehrerin Kathrin Bibelriether für ihren Einsatz und natürlich an die Mädchen und Jungen der Klasse 3 b. Die EGE bedankte sich für so viel Engagement mit einem Klassensatz ihres Jugend- und Familienbuches „Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz“.

Rückblick: Uhu gerettet

7. Februar 2024|

Das neue Jahr ist noch jung, aber in wenigen Wochen schlüpfen bereits die ersten Uhus des Jahres 2024. Bevor es so weit ist, möchte die EGE noch kurz eine Uhu-Geschichte aus dem Vorjahr erzählen, die ein gutes Ende nahm.

EGE-Mitarbeiter Ulli Bergrath wurde von dem Teppichbodenhersteller ANKER Gebr. Schoeller GmbH + Co. KG, im nordrhein-westfälischen Düren, um Hilfe ersucht. Ein Uhumännchen hatte sich in eine 12 Meter hohe Lagerhalle des Unternehmens verflogen. Zwar hatte man darin bereits ein Fenster geöffnet und andere Versuche angestellt, den Uhu aus der Halle zu locken, aber diese Bemühungen verliefen ohne Erfolg. Dabei war Gefahr im Verzug: Zum einen gehörte der Uhu zu einem Uhuweibchen, das auf dem Werksgelände auf dem Flachdach zur selben Zeit brütete. Zum anderen befand sich der Uhu bereits seit einer Woche in der Halle. Schließlich gelang es Ulli Bergrath, des geschwächten Uhus habhaft zu werden. Ulli Bergrath brachte den Uhu in die Bergische Greifvogelhilfe nach Rösrath, wo er medizinisch versorgt wurde und wieder zu Kräften kam. Anschließend wurde der Uhu in der Nähe des Brutplatzes freigelassen. Die Brut verlief doch noch erfolgreich. Das Video von der Freilassung sehen Sie hier:

Es zeigt Ulli Bergrath von der EGE und Günter Schneider von der Fa. ANKER. Die EGE dankt allen Beteiligten, insbesondere der Anker Gebr. Schoeller GmbH + Co. KG fürs Engagement.

Steinkauz-Brutsaison 2023

1. Februar 2024|

Die Niederrheinische Bucht ist eines der Dichtezentren des Steinkauzes in Deutschland. Hier liegt das Steinkauz-Projektgebiet der EGE. Es umfasst die Kreise Düren und Euskirchen, den Rhein-Erft-Kreis und den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises. Die beiden letzten werden in Kooperation mit dem NABU-Rhein-Erft-Kreis und NABU Bonn bearbeitet.

Die Ergebnisse aus dem Gesamtgebiet: In diesem Jahr wurden in diesen vier Kreisen 500 besetzte Steinkauzreviere registriert. Das sind 6 weniger als in den beiden Vorjahren. Die Zahl der erfolgreichen Bruten stieg im Vorjahresvergleich um 22 auf 273. Das ist ein Plus von 8,8 Prozent. Die Zahl der beringten Jungvögel stieg von 729 auf 976. Das ist ein Drittel mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen 15 Jungvögel, die unberingt blieben. Damit hat sich die erreichte Jungvogelzahl dem außerordentlich guten Ergebnis des Jahres 2021, in dem 1.067 junge Steinkäuze beringt worden waren, deutlich angenähert.Den ausführlichen Bericht aus den vier Kreisen finden Sie hier.

Das Steinkauzschutz-Projekt der EGE umfasst u. a. die Pflege und Neuanlage von Obstbäumen sowie die Verteidigung der Steinkauzhabitate vor der Ausweisung von Bauland. Die EGE dankt allen Personen, die zum diesjährigen Erfolg beigetragen haben: den Aktiven, allen Helfern und den Spendern. Vielleicht möchten auch Sie die Aktivitäten der EGE unterstützen – beispielsweise mit einer Steinkauzpatenschaft. Schreiben Sie einfach an die EGE.

Dr. Wolfgang Scherzinger zum 80. Geburtstag

20. Januar 2024|

Der in Wien geborene und in der Gebirgsnatur der Obersteiermark aufgewachsene Wolfgang Scherzinger wird am 20. Januar 2024 80 Jahre alt. 1969 promovierte er an der Universität Wien über Ökologie und Verhalten des Sperlingskauzes. Der Waldökologe, Eulenforscher und Naturschützer arbeitete seit Beginn der 1970er Jahre als Zoologe im Nationalpark Bayerischer Wald. Sein 1996 im Ulmer Verlag erschienenes Buch „Naturschutz im Wald“ markiert einen Gipfelpunkt dieser Tätigkeit.

Der Name Scherzinger ist überdies verbunden mit dem Schutz von Kolkrabe, Uhu, Habichtskauz, Auer- und Haselhuhn und dem im Kosmos Verlag erschienenen Standardwerk „Die Eulen Europas“. Wolfgang Scherzinger ist fraglos einer der besten Kenner europäischer Eulen und anderer Eulen der Welt. Man darf ihn mit Fug und Recht auch als einen Tiergärtner bezeichnen, denn er hat mit der Haltung und Zucht von Eulen viel zu ihrer Erforschung beigetragen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu einem breiten Spektrum ökologischer, wildbiologischer, ethischer und naturschutzpolitischer Themen. Für sein Engagement wurde er vielfach ausgezeichnet, so mit dem Umweltpreis des Bayerischen Umweltministeriums und der Aufnahme in die Word Owl Hall of Fame.

Die 1990 gegründete Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) profitiert von seinen Beiträgen zum Naturschutz bis heute. Enge Kontakte zu ihm unterhielt EGE-Gründer Wilhelm Bergerhausen schon in den 1980er Jahren zur Zeit der Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus (AZWU). Die EGE dankt Dr. Wolfgang Scherzinger für die langjährige Verbundenheit und wünscht ihm Gesundheit und unverminderte Schaffensfreude.

Von der Klausurtagung der Grünen

12. Januar 2024|

In Berlin kam vom 8. bis 9. Januar 2024 der Grünen-Bundesvorstand zu einer Klausurtagung zusammen, um – wie es hieß – „Weichen für das neue Jahr zu stellen“. Auf der Agenda stand auch „Naturschutz“. Dazu war der Präsident des NABU, Jörg-Andreas Krüger, eingeladen. Im Herbst 2023 hatte der NABU in einer Bilanz zur Halbzeit der Ampelregierung von einer „weitestgehenden Leerstelle“ bei Natur- und Artenschutz gesprochen. Kritiker indessen halten diese Bewertung für eine Beschönigung. Tatsächlich habe die Bundesregierung das Natur- und Artenschutzrecht entkernt. Zudem arbeite sie an einem weiteren Abbau des Naturschutzes.

Die TAZ berichtete am 9. Januar 2024: Der NABU-Präsident freue sich, dass der Naturschutz auf der Klausurtagung „so hoch gehängt“ werde. Ausdrücklich lobte Krüger, so die TAZ, die Bereitstellung von Naturschutzgeldern, die die Regierung zur Verfügung stelle, auch wenn ihm bei der Finanzierung die langfristige Perspektive fehle.

Zwar berichteten Sendeanstalten und Zeitungen über die Ergebnisse der Klausurtagung. Hinsichtlich des Naturschutzes bewegte sich die Klausurtagung aber offenbar auf dem Niveau von Absichtsbekundungen und wenig realistischen in die Zukunft gerichteten Ankündigungen. Der von den Grünen betriebene Abbau des Naturschutzrechts ist hingegen bittere Realität. Von einer Rücknahme, Korrektur oder nur einer Überprüfung grüner Entscheidungen gegen den Naturschutz ist nirgends die Rede.

Was Naturschutz- von Landwirtschaftspolitik unterscheidet

8. Januar 2024|

Manchmal genügt es, Proteste nur anzukündigen. Jedenfalls hat die Ampelkoalition schon Ende Dezember einen Teil ihrer Kürzungspläne im Haushalt 2024 zurückgenommen. Die Kfz-Steuerbefreiung für Landwirte soll nun doch bestehen bleiben und die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll nicht mehr auf einen Schlag, sondern schrittweise bis 2026 wegfallen.

Das Beibehalten der Kfz-Steuerbefreiung begründet die Regierung mit einer von ihr zuvor unbedachten bürokratischen Mehrbelastung, welche nun abgewendet werde. Wirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnet die Kehrtwende als einen „guten und fairen Weg“. Man sehe die Belastungen, und die jetzige Lösung helfe den Landwirten. Die Regierung spricht nicht von einer Kehrtwende, sondern von einer Korrektur. Das Dreierbündnis hatte sich mit den Sparplänen für einen verfassungsgemäßen Haushalt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vier Wochen Zeit genommen. Vier Wochen für eine Entscheidung, die sie wenige Tage später großenteils wieder zurücknahm. Ob es dabei bleibt, wird man sehen.

Der Vorgang nährt Zweifel an der Regierung, aber vielleicht auch die Hoffnung auf ihre Korrekturfähigkeit auf einem anderen Feld der Politik?

Anders als im Falle der revidierten Kürzungspläne in der Landwirtschaft hat die Ampelkoalition einen beispiellosen Abbau des Naturschutzrechts nicht nur beschlossen, sondern durchgesetzt und weiteren Abbau angekündigt. Diese ins Werk gesetzten Abbruchpläne kamen nicht weniger unbedacht, dilettantisch und fehlerhaft zu Stande wie zuvor die Pläne zur Heizungsgesetzgebung und zuletzt die Sparbeschlüsse zur Haushaltskonsolidierung. Letztes mit Zutun der grünen Naturschutzministerin Steffi Lemke. Der für die Landwirtschaft zuständige Bundesminister Cem Özdemir soll hingegen vor den Kürzungsplänen zulasten der Landwirtschaft immerhin gewarnt haben.

Der Vergleich zeigt, welchen Stellenwert die Ampelkoalition dem Naturschutz beimisst. Allerdings sollten sich seine Vertreter fragen, was sie zu dieser Schieflage beitragen. Die Kritik der Naturschutzorganisationen an der laufenden Entkernung des Naturschutzrechts fällt verhalten aus. Von Protest kann kaum eine Rede sein. Die fehlende mediale Aufmerksamkeit für den systematischen Abbau des Naturschutzrechts kann deswegen nicht verwundern. Dabei repräsentieren allein NABU und BUND mehr als 1,5 Millionen Mitglieder. Der DNR (Deutscher Naturschutzring) sagt von sich, mit mehr als 100 Mitgliedsverbänden 11 Millionen Menschen zu erreichen. Vor dem Brandenburger Tor demonstrieren andere für anderes. Beispielsweise Aktivistinnen und Aktivisten mit Farbattacken auf das Symbol der Deutschen Einheit für den Klimaschutz, mit dem die Ampelkoalition den Abbau des Naturschutzrechts begründet.

In Berlin kommt vom 8. bis 9. Januar 2024 der Grünen-Bundesvorstand zu einer Klausurtagung zusammen, um – wie es heißt – „Weichen für das neue Jahr zu stellen“. Ob die Wiederherstellung des Naturschutzrechts auf dem Fahrplan steht? Bei Naturschutz versteht man in Berlin nur Bahnhof.

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2024

21. Dezember 2023|

Herzlichen Dank sagt die EGE allen Personen, Verbänden, Stellen und Einrichtungen, die mit Anregungen, Lob und Tadel, auf ideelle oder finanzielle Weise im zu Ende gehenden Jahr die Anliegen der EGE unterstützt haben. Wenn Sie das alte Jahr mit einer guten Tat beenden oder das neue mit einer solchen beginnen möchten, bedenken Sie bitte die EGE mit Ihrer Spende. Ohne Ihre Unterstützung könnte die EGE nur wenig bis nichts erreichen. Selbstverständlich erhalten Sie über Ihre Spende eine Spendenbescheinigung. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den diesjährigen Weihnachtsbrief der EGE lesen möchten. Den Jahresbericht der EGE für das Jahr 2023 finden Sie hier.

Die EGE wünscht Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Am grünen Tisch

20. Dezember 2023|

Die Ampelkoalition bereitet neuen Verdruss. Jedenfalls den E-Autokäufern und Landwirten. Die einen sind verärgert wegen über Nacht gestrichener Prämien, die anderen wegen des angekündigten Entzugs von Steuerprivilegien. Die Betroffenen können sich wehren, wie die Proteste der Landwirte vor dem Brandenburger Tor zeigen. Die Aufmerksamkeit ist garantiert.

Verlierer anderer politischer Entscheidungen leiden medial unbegleitet: die an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Vogelarten. Ihre Zahl und die zu ihrem Schutz von den Vogelschutzwarten empfohlenen Prüfmaßstäbe hat der Bundesgesetzgeber im Juli 2022 drastisch reduziert. Von Kritik weitgehend unbehelligt, abseits des öffentlichen Interesses, ohne Diskussion bei Lanz und Maischberger, ohne Leitartikel auch nur einer großen Zeitung.

Zwar muss weiterhin geprüft werden, wie wichtig heute noch freie, künftig mit Windenergieanlagen bebaute Flächen als Nahrungshabitat oder der Luftraum darüber als Flugweg für 15 gefährdete Brutvogelarten ist. Diese Prüfung erfordert aber kein stundenlanges Beobachten der Vögel mehr an Ort und Stelle, ja nicht einmal einen einzigen Schritt ins Freie, sondern die Prüfung erfolgt am grünen Tisch. Der Blick auf topografische Karten und Luftbilder genügt. Das Zauberwort für den Ersatz zuvor langwieriger Beobachtungen im Gelände heißt „Habitatpotentialanalyse“. Auch das hat der Gesetzgeber 2022 entschieden. Die Details regelt der Bundeswirtschaftsminister in einer Verordnung. Der Entwurf dazu liegt nun vor: „Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45 b des Bundesnaturschutzgesetzes“. Der Verzicht auf die zuvor verlangten Untersuchungen erspart der Windenergiewirtschaft nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums jährlich 1.428.000 Euro an Ausgaben für Gutachter und Begehungen.

Fachleute halten den Verzicht auf die Erfassungen für unverantwortlich und die erwartbaren Ergebnisse für nur begrenzt belastbar. Die Wirklichkeit ließe sich auf diese Weise kaum abbilden. Der Entwurf sei eine abstruse Kopfgeburt, praxisfern und fehlerhaft. So rechnet der Entwurf fälschlich nur „offene und halboffene Feuchtgebiete“ zu den wichtigen Habitaten der Wiesenweihe. Dabei hat die stark gefährdete Art in Deutschland einen Schwerpunkt in ackerbaulich geprägten Gebieten. Beim Rotmilan unterschlägt der Entwurf die Bedeutung von Ackerflächen, obgleich der Rotmilan eine Charakterart auch ackerbaulich genutzter Gebiete ist.

Konflikte zwischen Windenergiewirtschaft und Vogelschutz werden mit diesem Entwurf nicht vorsorglich vermieden, sondern vorab ausgeblendet. Dabei müsste man angesichts des von der Ampelkoalition abgesenkten Artenschutzrechts die Konflikte nicht einmal fürchten: Denn gegen den Ausbau der Windenergiewirtschaft ist der Artenschutz nahezu an jedem Standort chancenlos. Auch dann, wenn sich der Konflikt selbst am grünen Tisch nicht mehr leugnen lassen sollte, folgen daraus kaum nennenswerte Einschränkungen oder Auflagen. Der Nutzen der vom Gesetzgeber akzeptierten Schutzmaßnahmen ist unbelegt oder minimal, die wenigen wirksamen Maßnahmen wie wochenlange Abschaltungen der Anlagen oder der Einsatz von Antikollisionssystemen scheitern zumeist an der vom Gesetzgeber zugunsten der Betreiber gesetzten Zumutbarkeitsgrenze. Und falls es einmal unbestreitbar arg kommen sollte für die Vögel, entrichtet der Anlagenbetreiber eine Abgabe für noch ungewisse Vogelschutzmaßnahmen.

Zu dem Entwurf dürfen die Umweltverbände über Weihnachten und Neujahr Stellung nehmen. Ihre Vertreter werden den Verkehr in Berlin nicht aufhalten, auch die Verordnung nicht und sie wohl nicht einmal ansatzweise besser machen.

Fortsetzung: Aus die Maus!

15. Dezember 2023|

Sie erinnern sich? Am 26. Juli 2023 wandte sich die EGE wegen einer fragwürdigen, Eulen gefährdenden Art der Mäusebekämpfung im Möhrenanbau mit einem Brief an das grün geführte nordrhein-westfälische Umweltministerium (siehe unser Beitrag Aus die Maus!). 35 Tage später erhielt die EGE die Zwischennachricht des Ministeriums, an der Beantwortung seien „mehrere Stellen in der Landesverwaltung zu beteiligen“, daher würde die Beantwortung „noch etwas Zeit in Anspruch nehmen“. Mitte Oktober 2023 erinnerte die EGE das Ministerium an den offenen Vorgang: „Dass eine Stellungnahme Ihres Hauses nicht von jetzt auf gleich möglich war, verstehen wir. Nach jetzt über 80 Tagen sollte sich Ihr Haus aber doch zur Sache positionieren können.“

Eine ironische Bemerkung kann man sich in der Sache kaum verkneifen. 80 Tage genügten schon im Jahr 1870 für eine Reise um die Welt. Und das ganz ohne die Berufung auf die aktuelle „Deutschlandgeschwindigkeit“, mit der Bündnis90/DieGrünen so erfolgreich als Teil der Bundesregierung am ruinösen Abbruch des Artenschutzrechts gearbeitet haben.

Auch heute, fast fünf Monate später, steht eine Antwort auf die Anfrage aus. Der Umstand reiht sich ein in die Erfahrungen so vieler Naturschützer: Sie fragen, aber bekommen keine Antwort. Man hofft auf Vergesslichkeit und fehlende Ausdauer, betont aber die wichtige Rolle von Ehrenamt, bürgerlichem Engagement und Zivilgesellschaft. Man mag einräumen, dass die Entscheidung über eine Petitesse wie die Mäusebekämpfung im Möhrenanbau noch Zeit hat bis zur Aussaat im nächsten Frühjahr. Wenn aber die von der EGE beobachtete Methode im Möhrenanbau kritisch oder gar gesetzlich zu beanstanden ist, muss jetzt für Klarheit gesorgt werden, damit die Anbauer wissen, woran sie sind und ihre Praxis ggfs. ändern. Die Feldbestellung wird jetzt geplant.

Vielleicht liegt die Verzögerung aber auch gar nicht am Umweltministerium, sondern am nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium. Das wird von Silke Gorißen geführt; sie war von 1999 bis 2020 als selbstständige Rechtsanwältin tätig und ist in der CDU.

Der Steinkauz in der Städteregion Aachen 2023

5. Dezember 2023|

Mit 91 Revieren waren es im Jahr 2023 so viele wie 2021. Das ist sehr erfreulich, schrieb kürzlich Daniel Lück zur Bestandsentwicklung des Steinkauzes in der Städteregion Aachen. Daniel Lück ist der wissenschaftliche Mitarbeiter der dortigen Biologischen Station. Seinen ausführlichen Bericht für den Zeitraum 2000 bis 2023 finden Sie hier. In den Städteregion Aachen wird der Steinkauzbestand im zweijährigen Abstand erfasst.

Beiträge von 2006 bis 2021

Nachrichtenarchiv

Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.

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