Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“ widmet sich einer Errungenschaft des Naturschutzes von nationalem Rang: den Nationalparken in Deutschland. Sie sind ein Erfolgsmodell – allerdings mit Fehlern. Welche Zukunft hat die Nationalparkidee in Deutschland? Wie steht es um diese Gebiete? Ihr Anteil an der Landfläche Deutschlands ist mit 0,6 Prozent im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich. Die naturschutzgesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer Kernzone (Fläche mit vom Menschen unbeeinflusster Naturentwicklung) von mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche erfüllen noch nicht alle diese Nationalparke. Manche müssen sich erst noch entwickeln. Eine Ausweisung weiterer Nationalparke und die Erweiterung bestehender Nationalparke sind erforderlich, um bedeutende Lebensräume zu erfassen, die bisher nicht hinreichend berücksichtigt wurden.
Anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Zeitschrift richtet der mit „Hoffnung und Enttäuschung“ überschriebene Beitrag von Wilhelm Breuer den Blick zurück auf das Jahr 1974. Damals war die Lage des Naturschutzes in Deutschland eine andere, aber kaum weniger bedrohlich als heute. 50 Jahre nach Gründung der Zeitschrift erinnert der Autor an große Erfolge, schmerzliche Verluste, verfehlte Ziele und die Demontage tragender Teile des Naturschutzrechts. Was ist für die nächste Zeit zu befürchten, was zu erhoffen, wofür zu sorgen? Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Breuers Einschätzung erfahren möchten.
Die neue Ausgabe der Zeitschrift entführt den Leser überdies in die mitteleuropäische Prärie: in Ungarns Hortobágy-Nationalpark. Zudem berichtet das Heft vom Engagement junger Menschen im Naturschutz. Auf Interesse stößt gewiss auch der Kurz-Kommentar: Das „Nature Restoration Law“ der EU – Chance oder Flop?“. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie diesen Kommentar lesen möchten.
Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Vielleicht möchten Sie der Zeitschrift zu ihrem 50sten Geburtstag mit dem Abschluss eines Abonnements gratulieren, dass sie dieses Versprechen bis heute eingelöst hat, wenngleich die Zeitschrift seit langer Zeit auf Recyclingpapier gedruckt wird. Ein Jahresabonnement der Zeitschrift ist vielleicht genau das richtige Geschenk zu Weihnachten. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
Wissenstransfer für den Steinkauzschutz
Im Kreis Euskirchen starten die Biologische Station im Kreis Euskirchen, die Eifelstiftung und die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen eine Initiative, um Menschen für den Schutz des Steinkauzes zu gewinnen. In dieser Region betreut Peter Josef Müller zusammen mit seiner Frau Rita Edelburg-Müller und einigen weiteren ehrenamtlichen Mitstreitern mit hohem persönlichen Einsatz seit mehr als 25 Jahren ein Steinkauzschutzprojekt. Diesem Projekt verdankt sich die Erholung der Steinkauzbestände im Kreis Euskirchen von 30-40 Revierpaaren im Jahr 2000 auf heute gut 170 Revierpaare. Das ist ein enormer Erfolg, zumal in vielen anderen Teilen Nordrhein-Westfalens der Steinkauzbestand abgenommen hat.
Umso wichtiger ist es, das erworbene Wissen und die praktischen Erfahrungen weiterzugeben und vor allem jüngere Menschen für den Steinkauzschutz zu gewinnen – im Kreis Euskirchen und darüber hinaus. Diesem Ziel gilt die Auftaktveranstaltung „Helfende Hände für den Steinkauz“ am Nachmittag des 29. November 2024 in Zülpich. Eine ähnliche Aktion könnte auch in anderen Regionen Deutschlands die Situation des Steinkauzes verbessern. Vielleicht animiert der Aufruf Naturschutzeinrichtungen zur Nachahmung. Der Steinkauz braucht ein starkes Netzwerk. In der Eifel werden nun Steinkauzschützer auf ihre Aufgaben in Seminaren und im Gelände systematisch vorbereitet.
Bei der Auftaktveranstaltung wird das Video „Peter und der Kauz“ von Sonia M. Weinberger und Stefan Brücher von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen gezeigt. Die beiden haben Peter Josef Müller mit der Kamera bei der Beringung junger Steinkäuze begleitet, ihm über die Schulter geschaut und zur Lage der Käuze befragt. Das Video führt eindrücklich vor Augen, welche Anstrengungen zum Schutz des Steinkauzes unternommen werden müssen. Zu dem knapp 12minütigen Video gelangen Sie hier.
Wind of Change?
Die bundesdeutsche Ampel-Koalition ist zerbrochen. Sie hatte „mehr Fortschritt“ versprochen, allerdings am wenigsten im Naturschutz. Die Ampelparteien waren nur von 38,25 Prozent der Wahlberechtigten gewählt worden. Am Ende lagen die Zustimmungswerte für die Regierungskoalition weit darunter. Eine Bilanz über die dreijährige Regierungszeit möge jeder Leser und jede Leserin selbst ziehen. Auf einem Gebiet ist die Bilanz allerdings zweifelsfrei negativ: im Naturschutz.
Mit den 2022 von Bündnis90/Die Grünen betriebenen und erreichten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Windenergiewirtschaft wurde eine beispiellose Abwärtsspirale des Naturschutzrechts in Gang gesetzt. Es folgte die Etablierung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen, Stromautobahnen und Solarparks. In diesen Gebieten entfallen Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen und ist allein auf Basis vorliegender aktueller Daten über Artenvorkommen zu entscheiden. Vorgesehen sind im Konfliktfall vereinfachend nach Art und Umfang unbestimmte Minderungsmaßnahmen und Zahlungen in geringer Höhe in einen vom Bundesumweltministerium bewirtschafteten Artenschutzfond mit beschränkten Verwendungsoptionen. Die Änderungen bedeuten eine grundlegende Abkehr von den bisherigen rechtsstaatlichen Grundprinzipien im Naturschutz. Dieser Paradigmenwechsel ist nach dem Geschmack aller im Bundestag vertretenen Parteien von links bis rechts. Korrekturen sind nicht zu erwarten. Eine Rückabwicklung verspricht keine der im Bundestag vertretenen Parteien.
Im Gegenteil: Mit weiteren Abschwächungen des Naturschutzrechts ist zu rechnen – möglicherweise noch unter der bestehenden Minderheitsregierung, aber spätestens mit einer im Februar 2025 neu ins Amt gewählten Bundesregierung, ganz gleich, welche Parteien diese stellen werden. Der Wind steht nicht günstig für den Naturschutz. Angesichts einbrechender Wirtschaftsdaten, Inflation, Rezession, wachsender Abgaben und steigender Verschuldung der öffentlichen Haushalte könnte ein Sturm aufziehen mit noch deutlich größeren Einschnitten für den Naturschutz. Immerhin die Grenzen der Nationalparke, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete, weniger als einem Fünftel der bundesdeutschen Landfläche, dürften sich als verteidigungsfähig erweisen. Die finanziellen Mittel für die dringende Sanierung dieser oft ähnlich wie Brücken, Schienen und Schultoiletten maroden Gebiete werden sich allerdings drastisch verknappen.
Kamine – die unterschätzte Gefahr
Mitte Oktober 2024 wurde erneut ein Steinkauz in einem Kamin gefunden. Dieses Mal in Niederembt, einem Ortsteil der Stadt Elsdorf im Rhein-Erft-Kreis westlich von Köln. Der besorgte Finder brachte den völlig entkräfteten Vogel, der kurze Zeit später starb, zu Rolf Thiemann. Der beringte Kauz (im Bild) wog nur noch 102 Gramm, also etwa halb so viel wie normal. Der Finder war über die Situation so bekümmert, dass er den Kamin künftig mit einem Gitter sichern möchte. Eine solche Maßnahme empfiehlt sich insbesondere für Kamine in der Nachbarschaft von Steinkauzhabitaten.
Weshalb die Käuze in Kamine gelangen, ob versehentlich durch Absturz oder auf der Suche nach einem vermeintlich geeigneten Brutplatz oder Tagesversteck? Vermutlich aus dem einen wie dem anderen Grund.
Doris Siehoff hatte den Steinkauz als Nestling im Juni 2024 in Luchem bei Langerwehe im Kreis Düren beringt. Der Kauz wurde nur fünf Monate alt. Der Fundort liegt gut 20 Kilometer Luftlinie vom Beringungsort entfernt. Eine so große Distanz legen die wenigsten junge Käuze zurück, um ein eigenes Revier zu finden. Zwischen Beringungs- und Fundort liegen der Braunkohletagebau Hambach und die dort entstandene rekultivierte Abraumhalde. Es ist ein für Steinkäuze gänzlich ungeeignetes Gebiet, das der Kauz auf seiner Wanderung vermutlich nicht über- sondern umflogen hat.
Den Steinkauz im Dorf lassen
Warum Eulen mehr brauchen als den Schutz der Dunkelheit und Naturschutz auch Aufgabe der Christen ist. Das ist am Dienstag, 5. November 2024, um 19 Uhr Thema eines Vortrages mit Wilhelm Breuer in der Gemeindekirche St. Barbara in Inden-Schophoven im Kreis Düren. Breuer ist Geschäftsführer der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen und hat die Wiederansiedlung des Uhus in Deutschland seit Mitte der 1970er Jahre mitverfolgt. Breuers Vortrag handelt von den aktuellen Herausforderungen, die 13 in Europa heimischen Eulenarten zu schützen und schließt Vorschläge ein, wie Menschen im ländlichen Raum zum Schutz der Eulen beitragen können. Im Kreis Düren geht es insbesondere um den Schutz des Steinkauzes in der Peripherie der Ortschaften.
Mit der Veranstaltung wird die Ausstellung der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen „Den Steinkauz im Dorf lassen“ und „Einflug frei für Schleiereulen“ eröffnet, die bis zum 27. November in Schophoven in der Kirche St. Barbara täglich von 11 bis 17 Uhr zu sehen ist. Vortrag und Ausstellung sind Teil einer Veranstaltungsreihe der örtlichen Naturschutzvereinigungen BUND, LNU und NABU sowie der örtlichen katholischen Kirchengemeinde St. Barbara. Die Veranstaltungsreihe soll das Bewusstsein für Naturschutz schärfen und den gesellschaftlichen Dialog fördern.
Zu neuen Ufern
Strahlend blau das Himmelszelt,
bunte Blätter an den Zweigen,
durch die morgendliche Welt
tanzt der Herbst den schönsten Reigen.
Voller Anmut ist der Tanz,
doch wo sich die Gräser neigen
wartet hinter all dem Glanz
schon des Winters langes Schweigen.
Du, mein Herz, verzage nicht,
denn es wird nach grauen Tagen
hell und klar der Sonne Licht
dich zu neuen Ufern tragen.
Herbert Zucchi
Eulen-Adventskalender jetzt bestellen
Adventskalender bereiten Freude und verkürzen das Warten auf Weihnachten. Aber nur die Adventskalender der EGE werben zudem für den Schutz der Eulen. Bei der EGE sind in diesem Jahr zwei verschiedene Adventskalender erhältlich: der eine präsentiert den Uhu, der andere die Schleiereule.
Hinter den 24 Türchen des Uhu-Adventskalenders (siehe links) verbergen sich Tiere, welche in den Lebensräumen des Uhus daheim sind. Das Kalendermotiv beruht auf einem Foto von Achim Schumacher. Und hinter den Türchen des Schleiereulen-Adventskalenders (siehe rechts) stecken die Tiere der Dörfer und der Feldflur. Das Kalendermotiv beruht auf einem Aquarell von Bärbel Pott-Dörfer. Auf den Kalenderrückseiten befinden sich illustrierte Informationen über Uhu und Schleiereule. Die Tiere hinter den Türchen zeichnete Michael Papenberg. Die EGE dankt den Künstlern und den Fotografen für die kostenfreie Bereitstellung der Bilder.
Vielleicht möchten Sie Freunden und Verwandten vor dem 1. Dezember mit diesen Kalendern eine Freude machen. Die Kalender sind ein schönes Geschenk vor allem für Kinder und Enkel. Der Kalender passt in einen B 4-Umschlag und lässt sich für 1,60 Euro mit der Deutschen Post versenden. Die originellen Adventskalender (Papier: 300g/m² Circlesilk Premium White) mit den Maßen 24 x 34 cm sind nur bei der EGE erhältlich.
Die EGE erbittet für einen Kalender eine Spende von 7 Euro, bei einer Bestellung ab drei Kalender 6 Euro und ab 5 Kalender 5 Euro je Kalender. Die Versandkosten trägt die EGE. Der Erlös fließt in die Eulenschutzprojekte der EGE.
Bitte richten Sie Ihre Bestellung unter Angabe des gewünschten Motivs per E-Mail an:
Egeeulen@t-online.de
oder per Post an
EGE
Breitestraße 6
53902 Bad Münstereifel
Die Spende erbittet die EGE nach Erhalt der Lieferung auf ihr Spendenkonto
Postbank Köln
BIC PBNKDEFF
IBAN DE66370100500041108501
Stichwort Adventskalender
Allianz für den Steinkauz
Im Rhein-Erft-Kreis leben 470.000 Menschen. Dieser Kreis umfasst das dicht besiedelte Umland im Westen der Millionenstadt Köln sowie den dünner besiedelten Ostteil der Jülich-Zülpicher Börde zu beiden Seiten der namensgebenden Erft. Leicht hat es der Steinkauz dort trotz der rheinischen Maxime „leben und leben lassen“ nicht. 2023 beschränkte ich die Zahl der dort vom Kauz besiedelten Reviere auf 38. „Da ist noch Luft nach oben“, kommentiert Peter Josef Müller die Lage. Müller hat sich die Luftbilder vom Kreisgebiet angesehen. Er hält die Entwicklung von 120 weiteren Revieren für möglich. Ob aber die Grundeigentümer offen für Steinkäuze sind? Manche wünschen sich, dass ihr Land zu Bauland wird. Dann werden Käuze mitunter als hinderlich empfunden.
Eine tatkräftige Truppe Steinkauzschützer will nun im Kreisgebiet in geeigneten Habitaten für zusätzliche Brutplätze sorgen. Allein in den letzten Wochen kamen im nördlichen Teil des Rhein-Erft-Kreises 17 Nistkästen zum bestehenden Nistkastenangebot hinzu. Peter Josef Müller suchte mit seiner langjährigen Erfahrung die Standorte aus, gab Tipps und zeigte praktische Kniffe, wie die Kästen auch in Bäumen platziert werden können, die auf den ersten Blick ihres Wuchses wegen weniger geeignet erscheinen.
Für die gute Sache arbeitet nicht allein die EGE, sondern hier bringen sich gleich mehrere Organisationen ein: Neben der EGE der Nabu des Rhein-Erft-Kreises (vor allem Stefanie Taube), die Eulengruppe des Nabu Köln (Simone Schubert, Franz Lindinger und Michael Häser), die auch im Rhein-Erft-Kreis tätige Biologische Station Bonn (vertreten von Martin Woitsch) sowie Thomas Werner. Die Eulengruppe des Kölner Nabu möchte die Steinkäuze im Nordkreis im Blick behalten, denn in Köln sind die Steinkauzhabitate rar, aber dafür ist der Weg aus der Domstadt in den nördlichen Rhein-Erft-Kreis kurz. Mögen die Anstrengungen zum Erfolg führen – nämlich zu neuen Steinkauzvorkommen.
Schauen Sie hier in unsere Bildergalerie, wenn Sie Fotos vom Arbeitseinsatz der Aktivisten sehen möchten. Der Bildautor ist Franz Lindinger.
Buchtipp: Birding
Das mit 27 x 34 cm großformatige und sehr schön illustrierte Buch bahnt jungen Lesern ab 7 Jahren auf spielerische und interaktive Weise den Weg in die Wunderwelt der Vögel. Es ist ein Buch für Entdecker. Auf 48 Seiten vermittelt es vogelkundliches Basiswissen, stellt im deutschsprachigen Raum heimische Vogelarten vor und leitet junge Menschen sachkundig zum Vogelbeobachten an. Das Buch führt zu den gefiederten Bewohnern der Städte und Dörfer, Wiesen und Felder, des Waldes, der Seen, Küsten und Berge. Dort treffen die jungen Leser, das ist keinesfalls von Nachteil, auf eine vergleichsweise heile Welt. Dass der Fortbestand vieler Vogelarten bedroht ist, erfahren die jungen Leser nicht in diesem Buch, aber im Leben noch früh genug. Dann werden sie Vögel möglicherweise nicht nur begeistert beobachten und bestimmen, sondern auch schützen. Das großartige Buch ist eine gute Investition in eine neue Generation Vogelschützer. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie probehalber ins Buch schauen möchten.
Silke Hartmann, mit Illustrationen von Fiona Osbaldstone: Birding. Entdecke die Wunderwelt der Vögel. Léman Publishing. Für Kinder ab 7 Jahren. 48 Seiten, Hardcover, € 19,90 (D) / € 19,90 (AT), ISBN: 978-2-9701720-1-7
Mitmachheft Geheimnisvolle Eulen
Für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 12 Jahre ist dieses 36 Seiten starke Heft im Hochformat 21 x 29,7 cm bestens geeignet. Es enthält Geschichten über den Uhu, den König der Nacht, und den Steinkauz, eine Vielzahl spannender Rätsel, Bastelbögen, Postkarten zum Ausmalen, Steckbriefe und Abbildungen aller 13 in Europa heimischen Eulenarten. Begriffserklärungen rund ums Thema Eule und Lesetipps für Eulenfreunde runden das gelungene und in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen entworfene Mitmachheft ab.
Das Heft ist zum Preis von 6,95 Euro inkl. 7% MwSt. zzgl. Versand erhältlich beim Verlag Ulbrich & Papenberg, Marienthaler Str. 17, D-24340 Eckernförde. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie probeweise ins Heft schauen möchten. Zu diesem Produkt empfehlen wir Ihnen das nur bei der EGE erhältliche Jugendbuch Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz.
Ausblick auf den Deutschen Naturschutztag
Am 24. September 2024 beginnt Deutschlands größter Naturschutzkongress, wie die Veranstalter den 37. Deutschen Naturschutztag ankündigen, der bis zum 28. September 2024 in Saarbrücken stattfindet und unter dem Motto steht „Europa Natürlich Verbunden“. Veranstalter sind der Bundesverband Beruflicher Naturschutz, das Bundesamt für Naturschutz, der Deutsche Naturschutzring und das Saarländische Umweltministerium. Die Veranstaltung böte Anlass und Gelegenheit für eine Bilanz des Naturschutzhandelns, eine die Akteure des Naturschutzes einbeziehende Fehlersuche und eine darauf aufbauende Strategiediskussion. Zu rechnen ist damit eher nicht, müsste dafür doch die Naturschutzpolitik der Regierungen von Bund und Ländern auf den Prüfstand, die für einen Großteil der Versäumnisse und Fehlentwicklungen im Naturschutz verantwortlich ist. Allerdings liegt der Naturschutz seit Jahrzehnten nicht selten in bündnisgrüner Verantwortung, so derzeit in zehn der sechszehn Bundesländern und überdies seit 2021 wie schon 1998 bis 2005 im Bund. Wer von grüner Regierungsverantwortung mehr Naturschutz erwartet als von anderen Parteien, ist möglicherweise enttäuscht. Für die tiefsten Einschnitte in das Naturschutzrecht sind ausgerechnet der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, die Bundesumweltministerin (beide Bündnis90/DieGrünen) und ist vor allem das Grün in der Ampel verantwortlich.
Auf ihr Betreiben hin wurden 2022 die Landschaftsschutzgebiete für Windenergieanlagen geöffnet, die Liste der an diesen Anlagen kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf 15 reduziert, artenschutzbasierte Abstands- und Untersuchungserfordernisse reduziert, die Beweislast umgekehrt, Zumutbarkeitsgrenzen für wirksame Schutzmaßnahmen und der generelle Vorrang der Windenergiewirtschaft vor dem Naturschutz durchgesetzt. Dies war nur ein Vorspiel: Im Anschluss werden Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen, Solarparks und Stromautobahnen etabliert, in denen Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen entfallen und allein auf Basis vorliegender aktueller Daten über Natur und Landschaft zu entscheiden ist. Vorgesehen sind im Konfliktfall vereinfachend nach Art und Umfang unbestimmte schadensmindernde Maßnahmen und Zahlungen in geringer Höhe in einen vom Bundesumweltministerium bewirtschafteten Artenschutzfond. Das ist nach dem Geschmack aller im Bundestag vertretenen Parteien von links bis rechts. Allerdings darf man zweifeln, ob andere Parteien mit derselben Chuzpe gegen den Naturschutz angetreten wären. Das Ende dieser Entwicklung ist noch nicht erreicht. Bund und Länder haben sich Ende 2023 auf einen „gemeinsamen Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ geeinigt, der eine weitere Entrechtung des Naturschutzes erwarten lässt. Der Naturschutz ist auf der Verliererstraße; sie führt schnurstracks bergab.
Die Grünen haben damit, bis auf wenige Dissidenten in den eigenen Reihen, kein Problem. Die sinkende Zustimmung zu grüner Politik hat eher andere Gründe. Die Grünen können sich ihrer Gefolgsleute und Verbindungen in die großen Umweltverbände hinein weiterhin sicher sein. Katerstimmung und Katzenjammer gibt es nur an der Basis bei den Aktiven, welche mit den Folgen des Abbaus von Schutzvorschriften in Planungs- und Zulassungsverfahren konkret und unmittelbar konfrontiert sind. Das ist eine Minderheit, die Karawane aber zieht weiter – mit 1,5 Millionen Mitgliedern allein in NABU und BUND. Damit verfügen die beiden Verbände über weit mehr Mitglieder als alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. NABU und BUND sind wie 97 weitere Vereinigungen Mitglieder des Deutschen Naturschutzrings, dem etwa 11 Millionen Menschen zugerechnet werden. Der Deutsche Naturschutzring ist Mitveranstalter des Deutschen Naturschutztages. Dort dürfte sich Unmut über die Naturschutzpolitik von Bund und Ländern kaum artikulieren. Eine rote oder auch nur gelbe Karte zieht dort kaum jemand aus dem Ärmel. Proteste bleiben aus. Alles andere wäre eine Überraschung. Nicht wenige Akteure des Naturschutzes hängen am Tropf staatlicher Finanzierung oder im Schlepptau als alternativlos empfundener Regierungspolitik. Im Naturschutz fehlt es an Unabhängigkeit, Konfliktbereitschaft und Konfliktfähigkeit – und wohl auch an Vernunft und Verantwortung.
Die Frage, warum BUND und NABU so wenig Einfluss auf die Politik haben, stellten sich kürzlich auch Matthias Schreiber und Johanna Romberg in der Zeitung „der Freitag“. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Beitrag lesen möchten.
Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“ richtet den Blick in den deutschen Wald und aufs Waldsterben. Bei Licht besehen ist das Waldsterben vor allem ein Forststerben. Nämlich eine Antwort auf eine auf vielen Waldstandorten fehlgeleitete Forstwirtschaft. Sie hat zu lange den Wald als einen Holzacker betrachtet, auf dem nun nach einer Abfolge trockener Sommer der vom Witterungsverlauf begünstigte Borkenkäfer vorzugsweise der Fichte den Garaus macht. Die öffentliche und veröffentlichte Meinung hingegen sieht darin vor allem den Klimawandel am Werk. Der Beitrag von Martin Flade und Susanne Winter veranschaulicht, wie sehr der Anbau nicht standortheimischer Waldbäume das Wasser im Wald verknappt. Ob es aber, so die These eines anderen Beitrages im Heft, sinnvoll ist, Baumarten aus anderen Herkunftsgebieten gleichsam einem erwarteten Klimawandel vorauseilend in den deutschen Wald zu holen, darf man infrage stellen. Eine Vielzahl weiterer Beiträge widmet sich aktuellen Naturschutzthemen: so dem Schutz der Zauneidechse, den Zugvogeltagen im Wattenmeer, der Situation der Bergwiesen im Harz, dem Rewilding als einem Weg für ein Comeback der Natur. Bemerkenswert ist aber auch der Beitrag über den Landschaftsmaler Caspar David Friedrich, eine Reportage aus den Dolomiten und der Reisebericht aus dem Tal des Río Tajo in Spanien. Außerdem in diesem Heft und hier als Leseprobe der Beitrag von Wilhelm Breuer: Metamorphosen – Von Drachen, Raupen und dem Wandel auf dem Lande.
Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Vielleicht möchten Sie der Zeitschrift zu ihrem 50sten Geburtstag mit dem Abschluss eines Abonnements gratulieren, dass sie dieses Versprechen bis heute eingelöst hat, wenngleich die Zeitschrift seit langer Zeit auf Recyclingpapier gedruckt ist. Zur aktuellen Ausgabe gelangen Sie hier.
Die grüne Reform des Bundeswaldgesetzes
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich der Biodiversität könnte in vorbildlicher Weise in den Staatsforstbetrieben und im Körperschaftswald erreicht werden. Im Privatwald erfordert der Naturschutz als Untergrenze eine normativ konkretisierte „gute forstliche Praxis“. Beides ist weder im Waldrecht noch im Naturschutzrecht hinreichend gewährleistet. Selbst im Staatswald ist die Forstgesetzgebung im Bereich der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität des Waldes unzureichend. Die Bewirtschaftung in Natura 2000 Wäldern erfolgt derzeit überwiegend nicht gemeinschaftsrechtskonform. Für den Privatwald ist zwar teilweise geregelt, dass die Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt „Kennzeichen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“ ist. Die Bestandsaufnahme ergibt jedoch, dass es bis auf wenige Ausnahmen an einer Vollzugsfähigkeit dieser Zielsetzungen fehlt. Der Privatwaldeigentümer genießt den Grundrechtsschutz aus Art. 14 des Grundgesetzes. Eigentum hat aber zugleich eine Gemeinwohlfunktion; es „verpflichtet“ auch. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist für den Privatwald als Ökologiepflichtigkeit anzusehen. Das verlangt vollzugstaugliche gesetzliche Betreiberpflichten.
Die vorstehenden Mängel im deutschen Wald- und Naturschutzrecht hat der 14. Deutsche Naturschutzrechtstag (DNRT) 2021 identifiziert und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Defizite zu beheben. Eine Dokumentation dieses DNRT finden Sie hier. Die 2021 ins Amt gekommene Ampelkoalition war angetreten, das Bundeswaldgesetz in diesem Sinne zu verbessern. Vor Monaten waren nach verschiedenen Leaks Überlegungen der Bundesregierung für eine Reform des Bundeswaldgesetzes bekanntgeworden, die allerdings wenig Anlass für Optimismus boten. Am 19. August 2024 ist ein neuer Referentenentwurf für das Bundeswaldgesetz in die Ressortabstimmung gegangen. Im Vergleich zu vorherigen Ansätzen soll sich darin einiges getan haben. Aber auch zum Besseren?
Von einer umfassenden Neufassung des aus dem Jahr 1975 stammenden Gesetzes ist keine Rede mehr. Ursprüngliche Pläne für die Festlegung von Straftatbeständen und ihnen entsprechenden Sanktionen sollen gänzlich entfallen. Einschränkungen des Holzeinschlages sind nur für bestimmte Fälle vorgesehen und sollen mit einer Kompensation für den betroffenen Waldbesitzer einhergehen. Zwar soll es ein Kahlschlagverbot ab einem Hektar geben, für eine Ausnahme aber die Zustimmung der lokalen Forstbehörde genügen. War in früheren Entwürfen noch „ein weit überwiegender Anteil“, dann nur noch „ein überwiegender Anteil standortheimischer Baumarten“ für Aufforstungen verlangt, soll nun jede zum Standort passende Baumart gepflanzt werden können. Der WWF beklagt, das antiquierte Gesetz solle nur „mager aufgehübscht“ und „etwas entstaubt“ werden. Der DNR spricht von einem „enttäuschenden und stark verwässerten Entwurf. Die Reform des Bundeswaldgesetzes fällt in die Ressortverantwortung des bündnisgrünen Bundesforstministers Cem Özdemir.
Schöpfungsverantwortung
Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland besitzen mehr als eine halbe Million Hektar landwirtschaftliche Fläche. Die Landfläche der 16 deutschen Nationalparke ist weniger als halb so groß. Hinzu kommen 150.000 Hektar Wald in Kirchenbesitz. Diese Waldfläche ist dreimal größer als die Wald-Nationalparke Harz und Bayerischer Wald zusammengenommen. Die Vertreter der Kirchen betonen die Verantwortung der Christen für die Erhaltung der Schöpfung. An entsprechenden Verlautbarungen ist kein Mangel. Allerdings sollte es nicht bei einem theoretischen Bekenntnis bleiben, sondern der Glaube an den Schöpfer des Himmels und der Erde zu praktischen Konsequenzen im Umgang mit dem eigenen Grund und Boden führen und wo möglich zu mehr Naturschutz. Das ist leichter gesagt als getan.
Pars pro toto: Die Emsmarsch im ostfriesischen Landkreis Leer soll Landschaftsschutzgebiet werden. In ihm soll geschützt werden, was nach dem Naturschutzrecht der Europäischen Union seit 45 Jahren längst bestens geschützt sein sollte: Das Grünland und die dort brütenden Wiesenvögel. Die Wiesenvögel sind in diesem Gebiet aber immer seltener geworden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: eine zu intensive und unzureichend an die Bedürfnisse der Wiesenvögel wie Kiebitz, Bekassine, Uferschnepfe und Rotschenkel angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Doch nun muss der Landkreis handeln, den Rückgang stoppen und den Trend umkehren. Das erfordert Auflagen bei der Grünlandbewirtschaftung. Gegen Auflagen indessen protestieren Landwirte. Und nicht nur sie, sondern auch die Vertreter der örtlichen evangelisch-reformierten Kirchengemeinden, die im geplanten Schutzgebiet Flächeneigentümer sind. In der Emder Zeitung vom 7. August 2024 kommen die Kirchenvertreter und ihre Gründe zu Wort: „Wir haben sie (die Flächen) verpachtet und müssen mit Wert- und Einkommensverlusten rechnen.“
Dass sich diese Haltung künftig grundlegend ändern könnte, ist eher unwahrscheinlich. Naturschutzauflagen – staatliche wie kirchliche – sind dem Pachtzins abträglich. Die beiden großen Kirchen bereiten sich angesichts des Mitgliederschwunds auf die in naher Zukunft massiv sinkenden Kirchensteuereinnahmen vor. Man wird dann – wie eigentlich seit jeher – an die meistbietenden Interessenten verpachten.
Späte Steinkäuze
Ein Nistkasten für Steinkäuze hängt an diesem Standort schon seit dem Jahr 2010. Und ein zweiter seit 2022. Aber erst 2022 kam es hier zu einer Steinkauzbrut, dann aber auch 2023 und 2024. Warum es so viele Jahre gedauert hat, bis die Käuze sich hier angesiedelt haben, ist schwer zu sagen. Das Umfeld der Nistkästen – eine Burg mit alten Bäumen und Grünland – bietet alles, was Steinkäuze zum Leben brauchen.
Am 10. August 2024 beringten Doris Siehoff und Ulli Bergrath in diesem Revier drei gut genährte Steinkäuze (im Bild). Zu dem Zeitpunkt waren die drei etwa 25 Tage alt. Demnach sind sie Mitte Juli geschlüpft. Das ist ein vergleichsweise später Schlupftermin; der späteste Schlupftermin von Steinkäuzen, den Doris Siehoff in den letzten zehn Jahren im Kreis Düren festgestellt hat. Möge den Steinkäuzen am Ort ein langes Leben vergönnt sein. Vielleicht kann das Revier dazu beitragen. Die Burg ist eine Seniorenresidenz.
Beiträge von 2006 bis 2021
Nachrichtenarchiv
Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.