Nachrichten

Nachrichten2023-10-24T09:04:33+02:00

Steinkauz landet im Herd

6. September 2023|

Neu ist die Erkenntnis nicht: Schornsteine sind eine Gefahr für Steinkäuze. Das Risiko, darin zu verenden, dürfte groß sein, wenn sie in den Kamin geraten. Weshalb die Käuze in Kamine gelangen, ob versehentlich durch Absturz oder auf der Suche nach einem vermeintlich geeigneten Brutplatz oder Tagesversteck? Vermutlich aus dem einen wie dem anderen Grund. Der Kauz im Bild geriet in den Kamin, gelangte von dort aus in den Herd und kam glücklicherweise äußerlich unversehrt davon. Das verdankt er seinem beharrlichen Scharren sowie den aufmerksamen Ohren und dem beherzten Eingreifen der Hausbewohner. Glücklicherweise war der Ofen aus. In der Heizperiode wäre die Sache wohl anders ausgegangen oder auch, wenn die Bewohner verreist wären. Zugetragen hat sich die Sache im August in Isengraben im Kreis Heinsberg gut 40 km südwestlich von Düsseldorf.

Zweckmäßigerweise sollte ein rußgeschwärzter Kauz vorsichtig mit einem feuchten Mikrofasertuch gereinigt werden, damit er sich bei der Gefiederpflege nicht die Schleimhäute kontaminiert und dann vielleicht doch noch zu Schaden kommt. Der Fall legt nahe, dass sich für Kamine im Umfeld von Steinkauzrevieren Schutzvorrichtungen empfehlen, um Käuzen aber auch anderen Vogelarten ein trauriges Ende zu ersparen. Wer so zum Schutz der Steinkäuze beitragen möchte, wende sich an den Schornsteinfeger. Schornsteinfeger sollen bekanntlich Glück bringen – und Käuze vor Unglück bewahren.

Exkursion in Steinkauzbiotope im Kreis Düren

6. September 2023|

Am 16. September 2023 lädt die Biologische Station im nordrhein-westfälischen Kreis Düren zu einer Wanderung zu den Ostbaumwiesen und Steinkäuzen um den Ort Boich in der Gemeinde Kreuzau ein. Die Leitung hat Doris Siehoff; sie leitet das Steinkauzprojekt der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) im Kreis Düren. Die Exkursion beginnt um 14:30 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Details erfahren möchten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich (siehe Details)!

Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen

1. September 2023|

Während die Pläne für das deutsche Heizungsgesetz wochenlang heftig diskutiert wurden und die Entscheidung über diese Pläne wegen unzureichender Fristen schließlich auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben werden musste, beschloss der Bundestag im Juli 2022 binnen kürzester Zeit die folgenschwersten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes – in der von den Fortschrittkoalitionären beschworenen „Deutschlandgeschwindigkeit“. Dies geschah ohne große Auseinandersetzungen und ohne eine mediale Berichterstattung, aber nach Meinung vieler als eine längst überfällige Großtat zur „Rettung des Planeten“. Die Furcht vor der Erderhitzung machte es möglich und nach Meinung der vielen nötig, wenngleich die wenigsten wissen, was auf Betreiben der Ampelkoalitionäre der Deutsche Bundestag ins Werk gesetzt hat. Eine annähernde Vorstellung von der Wucht der Gesetzesänderungen vermittelt der Beitrag von Wilhelm Breuer über die „Zeitenwende im Naturschutz“. Der Appell der Umweltvereinigungen, man müsse „Klimaschutz und Biodiversität zusammendenken“, dürfte für eine Schadensbegrenzung kaum genügen und wird keine Kurskorrektur bewirken. Eine Überprüfung der Narrative, welche diese und weitere Gesetzesänderungen erst ermöglicht haben, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten – auch vom und im Naturschutz nicht. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Titelgeschichte des Heftes lesen möchten.

Im Heft finden Sie weitere lesenswerte Beiträge: beispielsweise ein Plädoyer für die heimischen Wespen, Einsichten in das Leben der Tannenhäher, das Porträt des Hüters des ukrainischen Buchenwalderbes, Debattenbeiträge zur Bedeutung der Wildnis, Reiseberichte aus dem Kärtner Lesachtal und den Hochpyrenäen. Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenserinnerung von Wilhelm Breuer, der sich mit dem Klima oder auch nur mit dem Wetter befasst: Die Prozession zu einem Heiligen, von dessen Fürsprache sich das Landvolk einst den Schutz vor Unwetter, Blitzschlag und Hagel erhoffte.

Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen.“ Klicken Sie bitte hier, wenn Sie weitere Informationen über die aktuelle Ausgabe wünschen.

Wattenmeer: Neue Befahrensregelung in Kraft

18. August 2023|

Das Befahren der Meeresgebiete der deutschen Wattenmeer-Nationalparke darf nur der Bund regeln. Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1992. Die nach Bemühungen der betroffenen Bundesländer und der Umweltorganisationen und langer Untätigkeit des zuständigen Bundesverkehrsministeriums im April 2023 erfolgte Anpassung an den Schutz der Meeresgebiete war längst überfällig. Doch die Redensart, was lange währt, wird endlich gut, trifft hier nicht zu. Sonderlich naturschutzfreundlich ist die neue Rechtsverordnung nämlich nicht: Für das Kitesurfen und sonstige wassersportliche Aktivitäten entfaltet sie zwar eine gewisse Lenkungsfunktion, die Regelungen bleiben aber deutlich hinter den von den Ländern eingebrachten Änderungsvorschlägen zurück. Der Wattenrat Ostriesland beklagt insbesondere die in der Verordnung hingenommenen vielen Kitesuferzonen, die in den letzten Jahrzehnten in dem Weltnaturerbegebiet zugelassen wurden. Kritisch sind insbesondere die zahlreichen neuen durch die Nationalparke verlaufenden Schnellfahrkorridore und Wattfahrwasserbereiche sowie komplizierte Geschwindigkeitsregelungen. Ungeregelt bleibt der Betrieb von Wassertaxis und der Verkehr der zahlreichen Offshore-Versorgungsboote zu und von den Offshore Windparks. Wassertaxis können weiterhin unkontrolliert und mit hohen Geschwindigkeiten abseits von Fahrwassern über das Watt zu den Inseln und zum Festland verkehren. Die Folgen für störungsempfindliche Meeressäuger, brütende und rastende See- und Watvögel liegen auf der Hand. Trotz einiger Verbesserungen ist die Regelung für den Naturschutz nach Auffassung von Mellumrat und Wattenrat Ostriesland überwiegend enttäuschend. Für die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsministerium und ministerielle Beauftragte für die Ladesäuleninfrastruktur, Daniela Kluckert (FDP), aber sind nun „Naturschutz und Schifffahrt im Wattenmeer im Einklang“.

§ 13 b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar

1. August 2023|

Der 2017 in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügte § 13 b war von Anfang an umstritten. Er erlaubte es den Gemeinden, Freiflächen im Anschluss an Siedlungsbereiche ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleich von Eingriffsfolgen zu überplanen. Von dieser Möglichkeit hat eine Vielzahl von Gemeinden Gebrauch gemacht. Aufgrund dieser Vorschrift konnten beispielsweise siedlungsnahe Nahrungshabitate des Steinkauzes ohne Weiteres zerstört werden. Darunter litt die Steinkauzpopulation in der Niederrheinischen Bucht, denn dort brütet eine beträchtliche Anzahl Steinkäuze am Rande der Ortschaften. Genau auf solche Flächen zielte die Vorschrift des § 13 b BauGB. Der mit der Anwendung dieser Vorschrift entstandene Schaden für Natur und Landschaft dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope überplant wurden und kompensationslos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt: 13 b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Die für sein Urteil maßgeblichen Gründe hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Konsequenzen des Urteils sind weitreichend.

Nachdem die Regelung Ende 2019 ausgelaufen war, erklärte das damalige Bundesinnenministerium im Sommer 2020, das Ziel des § 13 b BauGB sei „angesichts des in vielen Regionen Deutschlands bestehenden Wohnraummangels weiterhin geboten“. Die Befristung wurde im Zuge der BauGB-Novelle 2021 durch das Baulandmobilisierungsgesetz, das am 14.06.2021 in Kraft getreten ist, aufgehoben und bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Immobilienbranche wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen und wollte den Paragrafen bis zum Jahr 2032 verlängert haben. Das Umweltbundesamt kam in einer Studie zu dem Ergebnis, dass § 13 b BauGB vor allem von kleineren, ländlich geprägten Gemeinden genutzt wird und für kleinere Bauvorhaben mit geringer Bebauungsdichte. Demnach bewirke der in der Summe große Flächenverbrauch nur eine geringe Linderung der Wohnungsnot.

Die Wohnungsnot ist trotz der mit § 13 b BauGB seit 2017 eröffneten Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens nicht behoben worden, sondern beständig gewachsen. Die Ursachen für die Misere liegen, wenn überhaupt, am wenigsten am Naturschutz. Immerhin dies hatte die amtierende Ampelkoalition erkannt, die deswegen im Koalitionsvertrag keine Fortdauer dieser Vorschrift vorsah. Allerdings ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt so prekär, dass neue Baulandoffensiven zulasten des Naturschutzes nicht ausgeschlossen sind – von welcher Partei auch immer.

Der Steinkauz im nördlichen Harzvorland

31. Juli 2023|

Wenn in einem ganzen Landstrich die Vorkommen des Steinkauzes erloschen sind, ist es nicht leicht, dort wieder Steinkäuze anzusiedeln. In nördlichen Harzvorland, im Raum Quedlinburg/Halberstadt, arbeitet an einem solchen Unterfangen der „Arbeitskreis zum Greifvogel- und Eulenschutz in Sachsen-Anhalt“. Eckhard Kartheuser gehört zum Vorstand dieser Gruppe. Am 11. September 2023 ist er zu Gast bei der AG Eulenschutz des NABU im niedersächsischen Hildesheim, um von dem Projekt aus erster Hand zu berichten. Besucher sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.

Aus die Maus!

26. Juli 2023|

Möhren sind ein gefundenes Fressen für Mäuse. Deshalb ist es nur zu verständlich, dass Landwirte die Nager von den Gemüsefeldern fernhalten wollen. Zu diesem Zweck werden bei der Feldbestellung Gräben um die Felder gezogen. Gräben mit senkrechten Wänden und bis zu 80 cm tief. Kehren die Mäuse vor dem Abgrund um, verliert der Acker noch mehr an Eignung als Nahrungshabitat für alle, die Mäuse zum Fressen gern haben: Füchse, Reiher, Störche, Greifvögel und Eulen. Doch was ist mit den unvorsichtigen Mäusen und allen anderen Tieren, für die der Graben zur Falle wird – Laufkäfer, Erdkröten, Blindschleichen beispielweise. Und was ist mit Turmfalke, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule und Schleiereule, wenn sie der vermeintlich leichten Beute nachjagen und selbst zum Gefangenen im schmalen Graben werden? Eine übertriebene Sorge? Nur ein allgemeines Lebensrisiko? Unvermeidbare Tierverluste? Hinzunehmende Kollateralschäden? Alles nicht der Rede wert? Hauptsache „Aus die Maus!“ und das sogar ohne Gift? Nach der Ernte werden mit dem Pflügen die Gräben zwar wieder verschlossen, aber zur nächsten Saisson neue angelegt. Diese Art der Mäuseabwehr beobachtet die EGE derzeit vermehrt in Nordrhein-Westfalen, weshalb die EGE das nordrhein-westfälische Umweltministerium mit dem Problem konfrontiert hat. Bleibt abzuwarten, wie dort die Sache bewertet wird. In Nordrhein-Westfalen werden Möhren auf mehr als 4.300 Hektar angebaut. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Brief an den Minister lesen möchten.

EGE trauert um Kersten Hänel

20. Juli 2023|

Kersten Hänel starb am 2. Juli 2023 mit nicht einmal 54 Jahren plötzlich und unerwartet. Kersten Hänel lehrte und forschte als Professor für Tierökologie und Naturschutz an der Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur der Hochschule Osnabrück. Sein Tod reißt nicht nur eine gewaltige Lücke in die Familie und in die Hochschule. Kersten Hänel wird nicht zuletzt denen fehlen, die seinen Namen mit dem Schutz der Uhus im Weserbergland verbinden. Kersten Hänel hatte sich dort seit 2004 der Erfassung der Reviere, der Zählung der Jungvögel und den Schutzbemühungen für Uhus verschrieben und führte fort, was Albrecht Jacobs aus Stadtoldendorf mit der Wiederansiedlung des Uhus 1977 im Weserbergland begonnen hatte.

Zum Tode von Kersten Hänel fand Albrecht Jacobs berührende Worte: „Viele Erinnerungen an Kersten werden wach. Seine menschliche Wärme und Bescheidenheit, sein umfassendes Wissen über Zusammenhänge in der Natur, sein Gespür und seine Fähigkeit, Spuren zu erkennen, einem unscheinbaren Hinweis nachzugehen, um einen versteckt liegenden Uhubrutplatz oder Baumbruten zu finden. Ein indigener Spurenleser hätte es nicht besser machen können. Im Himmelsblau ziehen Mauersegler ihre Kreise, als sei nichts geschehen. Und doch sind wir alle ärmer geworden durch den Verlust eines Menschen, der bleibende Spuren hinterlassen hat.“

Klima, Koalition und Katzenjammer

8. Juli 2023|

Die Zustimmungswerte für die Ampelkoalition haben nach 18 Monaten einen Tiefpunkt erreicht. Gewählt wurde sie ohnehin nur von 38,25 Prozent der Wahlberechtigten. Das schwindende Vertrauen in die Bundesregierung hat viele Gründe. Dazu zählen nicht zuletzt das Agieren des Wirtschaftsministers und die Vorgänge um das Heizungsgesetz. Es bedurfte einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die übereilte Durchsetzung dieses Gesetzes zu stoppen. Wums! Die Ampel weiß offenbar nicht, wie man Gesetze rechtmäßig verabschiedet.

Auf einem anderen Politikfeld agiert die Bundesregierung hingegen weithin unbehelligt und ungebremst, aber keineswegs weniger fatal: Die „Fortschrittskoalition“, wie sich das Dreierbündnis aus SPD, Bündnisgrünen und FDP selbst bezeichnet, hat bereits im letzten Jahr mit zahllosen Gesetzesänderungen natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften aufgehoben oder abgeschwächt. Dazu zählen beispielsweise die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windenergieanlagen, die Reduzierung der Anzahl der beim Ausbau der Windenergiewirtschaft zu beachtenden kollisionsgefährdeten Vogelarten, die drastische Absenkung von Prüfradien um die Brutplätze dieser Arten, die Erleichterungen für das Unterlaufen des Artenschutzes, die Verankerung des Vorranges der Windenergiewirtschaft vor dem Naturschutz, die Bindung von Naturschutzmaßnahmen an fragwürdige Zumutbarkeitsgrenzen, die Einführung einer Abgabe für Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot sowie ein genereller Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen für energiewirtschaftliche Pläne und Projekte. Es ist ein vor allem vom Wirtschaftsministerium dominiertes Streichprogramm nie gekannten Ausmaßes. Der frühere Staatssekretär Patrick Graichen, den Habeck zu entlassen sich aus anderen Gründen genötigt sah, und weitere Personen aus dem grünen Netzwerk Agora Energiewende haben daran wesentlichen Anteil.

Während die Wärmegesetzgebung monatelang Aufreger und fortlaufend Gegenstand von Talkshows war, vollzog der Gesetzgeber vor einem Jahr den brachialen Abbau des Naturschutzrechts abseits medialer Aufmerksamkeit und ohne großen Widerstand. Das geschah verglichen mit dem jetzt gestoppten Gesetz unter noch größerem Zeitdruck und mit noch heißerer Nadel, was einen Teil der handwerklichen Fehler, groben Schnitzer, Fallstricke und Rätsel erklärt, die sich durch die Beschleunigungsgesetzgebung ziehen. Die Medien haben den regierungsamtlich gewünschten Eindruck verbreitet, dass zu der Auflösung der Kontroverse zwischen Windenergiewirtschaft und Naturschutz etwas habe geschehen müssen und die Regierung endlich genau das Richtige auf den Weg gebracht habe. Die Folgen der in „Deutschlandgeschwindigkeit“ überhastet und unbedacht herbeigeführten Änderungen sind fatal. Davon hat außerhalb der kleinen Gruppe der professionell mit dem Naturschutz befassten Personen kaum jemand eine Vorstellung. Die Naturschutzvereinigungen, die selbst den entfesselten Ausbau der Windenergie gefordert und es an kritischer Distanz zu Politik und Wirtschaft haben fehlen lassen, sollten sich fragen, welchen Anteil sie an Ausmaß und Wucht des Kahlschlages haben.

Wer aus Naturschutzkreisen Hoffnungen in eine bündnisgrüne Regierungsverantwortung gesetzt hatte, reibt sich enttäuscht die Augen. Der Katzenjammer ist groß; doch er kommt spät, für eine Korrektur zu spät. Die Bundesregierung kann darauf vertrauen, ihren für die Rettung des Klimas als alternativlos ausgegebenen Anti-Naturschutzkurs unbehelligt fortsetzen zu können – an Land, in der Luft, zu Wasser und vor Rügen, ganz gleich wie fragwürdig Ziel und Weg sind. Die Furcht der Deutschen vor der Erderhitzung macht’s möglich.

Mit dem Uhu auf Du und Du

7. Juli 2023|

Am 05. Juli 2023 hat der SWR in den Landesschauen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg einen gut 15-minütigen Beitrag über Stefan Brüchers Einsatz für den Schutz der Eifeluhus ausgestrahlt. Falls Sie den Sendetermin verpasst haben oder den Beitrag noch einmal anschauen möchten: Der Beitrag ist noch bis Juli 2024 in der ARD-Mediathek anzuschauen.

Uhus in der SWR Landesschau am 05.07.2023

4. Juli 2023|

Der SWR strahlt in der Landesschau XL sowohl in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg einen Beitrag über Stefan Brüchers Bemühungen aus, die Uhus in der Eifel zu schützen. Sendezeit: Mittwoch, 05.07.2023, 18:15 – 19:30 Uhr.

Die EGE wünsche gute und erkenntnisreiche Unterhaltung.

Marder ahoi

28. Juni 2023|

Im Kreis Düren machten Doris Siehoff, Frank Bohlem und Doro Sieger am 21.06.2023 eine bemerkenswerte Entdeckung: Bei der Kontrolle einer Nisthilfe hofften die drei noch auf junge Steinkäuze zu treffen und zwar in einem Kasten, in dem sie am 26.04.2023 ein Steinkauzpaar, ein Weibchen mit Brutfleck und Partner, aber kein Gelege vorgefunden hatten. Nachdem Frank Bohlem die Eingangsöffnung verschlossen hatte, öffnete er vorsichtig die hintere Öffnung des Kastens – natürlich in der Hoffnung auf junge Käuze. „Da ist kein Kauz. Aber was ist das?“, fragte Frank Bohlem. Wer hatte sich in der Nisthilfe breit gemacht? Ein Marder, der regungslos darin verharrte. Erst als Frank Bohlem den Schwamm aus der Kastenöffnung entfernte und das Seitenbrett der Kastens nach vorne schob, flüchtete der Marder auf den Ast und sprang von diesem mit einem beherzten Sprung beinahe wie ein Flughörnchen in die Tiefe auf den Grund der Wiese. Doro Sieger hielt geistesgegenwärtig diese wenigen Momente mit dem Handy fest. Spielen Sie dazu das Video rechts ab, wenn Sie diese Aufzeichnung anschauen möchten.

Der Nistkasten, in dem sich der Marder aufgehalten hatte, weist als Lichtschutz zwei hintereinander angebrachte Querwände mit versetzten Öffnungen auf, die passiert werden müssen, um in das Innere des Kastens zu gelangen. Dass diese Konstruktion Marder nicht abhält, lässt sich denken; aber offenbar entfaltet sie gar keinen Schutz vor einem Marderbesuch. Über das Schicksal der im April angetroffenen Käuze ließ sich nichts in Erfahrung bringen.

Wenn das Haus kopfsteht

28. Juni 2023|

Manchmal verschwinden Steinkauznisthilfen so mir nichts Dir nichts. So hielten Doris Siehoff und ihr Team am 25.05.2023 im Kreis Düren vergeblich Ausschau nach einem Nistkasten, in dem noch im Vorjahr die Käuze gebrütet hatten. Die Steinkauzschützer schauten sich ratlos um. Dann fanden sie den Kasten; er stand senkrecht (!) mit der Öffnung nach oben ein ganzes Stück von dem Baum entfernt, in dem der Kasten zuvor gehangen hatte. Der Ast, der den Kasten getragen hatte, war abgebrochen. Irgendjemand muss den Kasten dann in diese für Steinkäuze eigentlich unbrauchbare Position gebracht haben. Doris Siehoff, Frank Bohlem und Doro Sieger staunten nicht schlecht als sie den Kasten inspizierten: Ein adultes Steinkauzweibchen saß auf drei Eiern auf dem Grund des senkrecht in die Höhe ragenden Kastens. Was tun? Zum Glück bot ein anderer alter Baum einen noch halbwegs brauchbaren Ast. Auf diesem wurde der Kasten samt neuer Streu montiert (im Bild; mit v. l. n. r. Alessandro Sgro und Frank Bohlem). Mit größter Vorsicht wurden die drei Eier und das Steinkauzweibchen in den Kasten platziert. Bei ihrer Kontrolltour am 21. Juni 2023 war die Freude groß: Die Steinkauzschützer trafen in der Nisthilfe auf zwei 16 Tage alte Steinkäuze, die sogleich mit Ringen der Vogelwarte Helgoland gekennzeichnet wurden.

Uhu endlich von Sender befreit!

20. Juni 2023|

Am 01. Juni 2023 fragten wir an dieser Stelle „Besenderung von Uhus: Forschung, Geschäft, Tierquälerei?“ Anlass war der Umstand, dass ein aus windenergiewirtschaftlichen Motiven mit einem Sender versehene Uhu mit dem am Vogel hängenden Sender 16 Monate nach der letzten Peilung angetroffen wurde. Ein unhaltbarer und für den Uhu lebensgefährlicher Zustand. Auf Druck der EGE ist der Uhu nun gefangen und vom Sender befreit worden. Der Uhu hat die Aktion ohne erkennbaren Schaden überstanden und versorgt seine beiden Jungvögel ohne Einschränkung. Glücklicherweise. Die beiden Jungvögel erleben die Mutter nun endlich ohne den ihr zuvor anhängenden Sender und laufen nicht länger Gefahr, sich zu strangulieren.

Beiträge von 2006 bis 2021

Nachrichtenarchiv

Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.

Nach oben