Tagungshinweis: Populationsökologie von Greifvogel- und Eulenarten
Vom 20. bis 23. Oktober 2022 veranstaltet der Förderverein für Ökologie und Monitoring von Greifvogel- und Eulenarten e. V. gemeinsam mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e. V. (AG Eulen) das 10. Internationale Symposium „Populationsökologie von Greifvogel- und Eulenarten“ in Halberstadt. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie das Programm anschauen möchten.
Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V.(EGE) ist bei dem Symposium u.a. mit ihren Rollups „Norddeutschlands Sumpfohreulen schützen“ vertreten.
Eine Besonderheit der diesjährigen Tagung ist die Podiumsdiskussion zum Thema „Energiewende und Vogelschutz“. Diese findet am Freitag, den 21. Oktober 2022 von 10:30 bis 12:30 Uhr statt. Es diskutieren: Dr. Josef Tumbrinck (Sonderbeauftragter im Bundesumweltministerium), Dr. Bettina Wilkening (Sprecherin des AK Naturschutz beim Bundesverband Windenergie), Prof. Dr. Martin Gellermann (Rechtsanwalt, apl. Professur an der Universität Osnabrück) und Dr. Andreas von Lindeiner (Präsident des Deutschen Rates für Vogelschutz). Für Personen, die nicht bei der Tagung dabei sein können, bieten die Veranstalter eine Live-Übertragung der Podiumsdiskussion an. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Informationen zum Live-Stream und zu der Ticketreservierung erfahren möchten.
Die Naturschutzrechtsnovelle vom 20. Juli 2022
Im Juli 2022 hat der Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz grundlegend und weitreichend verändert. Kurz zuvor wurden die vorgesehenen Änderungen im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages in ungewöhnlicher Deutlichkeit kritisch behandelt. Mehrere Sachverständige hatten ausgeführt, dass die angestrebte Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem vorgelegten Gesetzentwurf kaum erreichbar sei. Als Grund hierfür wurden insbesondere erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union angeführt. Der Gesetzentwurf sei „von einer einseitigen Bevorzugung der Windkraftinteressen geprägt“, kritisierte beispielsweise Prof. Dr. Martin Gellermann den Entwurf. Nun ist ein von der „Naturschutzinitiative e. V.“ in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der im Umweltausschuss ungewöhnlich deutlich vorgetragenen Kritik auf den Grund gegangen.
Das Fazit des Gutachtens: „Die zahlreichen neuen Regelungen, die im Zuge der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Juli 2022 in Form von § 45 b BNatSchG und § 45 c BNatSchG in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden sind, sind weitestgehend nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Sowohl die Anzahl der zu identifizierenden Rechtsverstöße, als auch die Deutlichkeit überraschen, hat doch die obergerichtliche Rechtsprechung der hiesigen Verwaltungsgerichtsbarkeit und auch die Rechtsprechung des EuGH die von den Mitgliedstaaten zu beachtenden Maßgaben in ständiger Rechtsprechung ausgeformt und immer wieder bekräftigt. Die in der Anhörung im Umweltausschuss vorgebrachte Kritik, dass die Gesetzesnovelle ins völker- und unionsrechtliche Abseits führe und dass damit das Ziel des rechtssicheren Windenergieausbaus bei Beachtung des Artenschutzes bzw. des Biodiversitätsschutzes nicht erreichbar sei, kann nur bestätigt werden.“ Klicken Sie bitte hier, wenn Sie das Rechtsgutachten lesen möchten.
Prof. Martin Gellermann hatte bereits zuvor dem Gesetzgeber ein schlechtes Zeugnis ausgestellt: Genehmigungen auf Basis des neuen Gesetzes seien rechtlich angreifbar und böten den Investoren nicht die nötige Rechtssicherheit, sagte der renommierte Jurist dem Magazin Riffreporter. Gewinner dürften letztlich weder der Artenschutz noch die Windenergiewirtschaft, sondern die Anwälte sein, für die das neue Recht wie ein Arbeitsbeschaffungsprogramm wirke.
Diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geht vor allem auf das Betreiben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und der von ihm in dieses Ministerium berufenen Akteure zurück. Die Gesetzesänderung hat Habecks Beliebtheitswerte nicht schmälern können. Dazu bedurfte es erst seiner Einlassungen über das Wesen wirtschaftlicher Insolvenz.
Von der Nordeifel nach Unterfranken
Oberwichterich ist ein 300-Seelendorf bei Euskirchen am Nordrand der Eifel 30 Kilometer westlich von Bonn. Peter Josef Müller beringte dort auf einer Obstbaumwiese im Juni 2021 einen noch nicht flugfähigen Steinkauz. 395 Tage später, im Juli 2022, wurde dieser Steinkauz in Kleinostheim bei guter Gesundheit in einem Nistkasten angetroffen. Kleinostheim ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg zwischen Main und Spessart. Die Entfernung zwischen den beiden Orten beträgt 183 km. Das ist eine für das bescheidene Wanderverhalten von Steinkäuzen bemerkenswert weite Strecke. Über den Weg, den der Kauz genommen hat, lässt sich nur spekulieren. Auf direkter Strecke hätte der Kauz nicht weniger als vier Bundesautobahnen, 16 Bundesstraßen und wohl einige Hundert Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen queren müssen. Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie gefährlich das Leben reiselustiger Steinkäuze ist.
Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen
„Land unter Strom – Biologische Vielfalt und Energiewende“. So ist die Titelgeschichte der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“ überschrieben. Die Energiewende mit Freiflächen-Photovoltaik- und Windenergieanlagen wird für die Artenvielfalt zur Bedrohung. Der Ausbau der Regenerativen gerät aber nicht nur zu einem Dilemma zwischen Klima- und Naturschutz, sondern die Energiewende beruht zu einem Teil auf unrealistischen Wunschvorstellungen. Dafür steht das Titelbild beispielhaft. Es lässt die Illusion platzen, in „Solarparks“ böte sich eine große Chance für die Artenvielfalt.
Im Heft finden Sie viele weitere Beiträge – beispielsweise über das Haselhuhn im bayerisch-böhmischen Grenzgebirge, einen neuen Nationalpark in der russischen Tundra, Georgiens Naturschätze und die Ems – einen nordwestdeutschen Tieflandfluss, den fortlaufendes Ausbaggern und Aufstauen für die regelmäßigen Überführungen von Kreuzfahrtschiffen in einen andauernd dramatischen Zustand versetzen.
Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Herausgeber der Zeitschrift ist der „Verein der Nationalpark-Freunde e.V.“ Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie weitere Informationen über die aktuelle Ausgabe wünschen.
GEO-Reportage: Die Eifel und ihre Eulen-Hüter
Die Eifel und ihre Eulen-Hüter. Französisch: Sauver les hiboux, c’est chouette. Unter diesem Titel dokumentiert eine GEO-Reportage das Leben der Eulen in der Eifel und zugleich die Menschen, die sich in dieser Region Europas für den Schutz der Eulen engagieren. Die GEO Reportage präsentiert außergewöhnliche Menschen rund um den Globus – in dieser Reportage die Mitarbeiter der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die jetzt bei YouTube platzierte 52minütige Dokumentation aus dem Jahr 2021 anschauen möchten.
Bericht über die Uhus an der Lambertikirche in Hildesheim
Eine Uhubrut am Hildesheimer Dom hat es in diesem Jahr erstmals seit 2014 nicht gegeben. Stattdessen brüteten Uhus an der 500 Meter vom Dom entfernt gelegenen Lambertikirche. Angelika Krueger hat sich intensiv um die beiden dort geschlüpften Uhus gesorgt. Sie hat die Vorgänge am Brutplatz in einem Bericht zusammengefasst, der im aktuellen Jahresbericht des Hildesheimer Josephinums erschienen ist. Das Gymnasium Josephinum ist eine Schule des Bistums Hildesheim in Niedersachsen und gehört zu den ältesten Schulen in Deutschland. Sie liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Dom. Angelika Krueger war Lehrerin am Josephinum. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie den Beitrag von Angelika Krueger lesen möchten.
Neuer Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz
Von Alfred Biolek heißt es, er habe Kochbücher gelesen wie andere Menschen Romane. Einen Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz wird gewiss niemand auf diese Weise lesen. Mit dem Naturschutzrecht befasst sich ohnehin nur eine verschwindend kleine Minderheit von Menschen und manche von ihnen in der Absicht, in den gesetzlichen Bestimmungen Schwachstellen zu finden, die sich für eigene Interessen nutzen lassen. Schwerer indessen wiegt der Umstand, dass des Naturschutzrechts vor allem die Personen zu wenig kundig sind, die im weitesten Sinne Anwälte oder wenigstens Pflichtverteidiger von Natur und Landschaft sein sollten – nämlich die Naturschützer. Natur und Landschaft sind ja keine rechtlose Sache, sondern Naturschutz und Landschaftspflege sind in Deutschland seit mehr als 100 Jahren eine für Staat und Bürger verpflichtende Aufgabe. Wo das Naturschutzrecht graue Theorie bleibt, liegt es an den Stellen und Personen, die es anwenden müssen, es aber nicht vermögen. „Gesagt bedeutet noch nicht gehört. Gehört noch nicht verstanden. Verstanden noch nicht einverstanden. Einverstanden noch nicht angewandt. Angewandt noch nicht beibehalten.“ Über diese Hürden muss auch dem Naturschutz geholfen werden. Dafür muss man nicht unbedingt ein juristisches Studium absolvieren, aber immerhin so viel vom Naturschutzrecht verstehen wie ein Mitarbeiter eines Sozialamtes oder der Caritas von den gesetzlichen Grundlagen der Sozialhilfe. Jedenfalls könnte im Naturschutz weit mehr erreicht werden, würden seine Akteure ihr bioökologisches Fachwissen mit soliden Kenntnissen des Rechts verbinden. Die Beschäftigung mit dem Naturschutzrecht ist deshalb eine mindestens ebenso lohnende Investition wie der Landschaftspflegeeinsatz auf der Streuobstwiese.
Wer sich die Reichweite des Bundesnaturschutzgesetzes erschließen möchte, findet in der jetzt 3. Auflage des Kommentars von Jochen Schumacher und Peter Fischer-Hüftle zum Bundesnaturschutzgesetz eine verlässliche Erkenntnis- und Verständnisquelle. Der Kommentar erweist sich für Personen im beruflichen Naturschutz und in den mit Mitwirkungs- und Klagerechten ausgestatteten Naturschutzvereinigungen als unverzichtbares Nachschlagewerk für die fallbezogene Interpretation naturschutzrechtlicher Bestimmungen sowie als ein zuverlässiges Navigationssystem für das gründliche Durchdringen des Naturschutzrechts. Die Autoren haben dem an Schwachstellen und Schwächen nicht freien Bundesnaturschutzgesetz einen in jeder Hinsicht starken Kommentar zur Seite gestellt. Sein Gebrauch kann zum rechtmäßigen Schutz von Natur und Landschaft einiges beitragen. So bewertet Wilhelm Breuer von der EGE den Kommentar. Seine Rezension des Kommentars finden Sie hier.
Steinkauz-Brutsaison westlich von Köln
Die Brutsaison der Steinkäuze ist beendet. Für den nordrhein-westfälischen Kreis Euskirchen haben Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller einen ersten Bericht erstattet. Demnach kam es in diesem Gebiet zu 178 Bruten. Das sind fünf weniger als im Vorjahr. Doch der Bruterfolg war 2022 deutlich geringer als 2021. Während 2021 sage und schreibe 471 Jungvögel beringt wurden, waren es 2022 nur 304. Weniger waren es zuletzt im Jahr 2017. Ja, 2022 war kein gutes Steinkauz-Jahr. So berichten die Müllers traurig: „Noch nie registrierten wir so viele Jungvogelverluste wenige Tage oder Wochen nach der Beringung.“ Die Hauptursache ist Nahrungsmangel. Ein Mangel, den die Müllers auf die großen Niederschlagsmengen im Sommer 2021 zurückführen, die im Kreis Euskirchen bekanntlich eine Flutkatastrophe auslösten. „Viele Mäuse sind damals abgesoffen. Bis heute hat sich der Mäusebestand nicht erholt. Wenige Mäuse bedeuten wenige Käuze“, sagen die erfahrenen Steinkauzschützer.
Ganz selten einmal fanden die Müllers eine von den Kauzeltern bevorratete Maus. Bei den ersten Nestkontrollen fürs Beringen noch zu kleine Käuze waren bei der nächsten Kontrolle spurlos verschwunden. In vielen Fällen waren Prädatoren wie Marder und Wiesel am Werk. In Bürvenich, einem Dorf mit neun Brutplätzen, wurden nur an zweien junge Käuze festgestellt und beringt. Von einer der wenigen Fünferbruten wurden hier kurz nach der Bringung drei Jungvögel von einem Anwohner als tot gemeldet. Einer dieser Käuze war von einem Greifvogel erbeutet worden, die beiden anderen lagen tot in einem offenen Geräteschuppen.
Dabei war die Versorgungslage der am Haus der Müllers brütenden Turmfalken und ihrer sechs Jungvögel problemlos, berichtet Peter Josef Müller. „Soweit wir beobachten konnten, wurden immer nur Feldmäuse und keine anderen Beutetiere übergeben. Aber, während unsere Falken ungleich mehr Grünland rund ums Dorf zur Verfügung haben und viel weiter hinaus fliegen, suchen die Steinkäuze ihre Nahrung ausschließlich im direkten Umfeld ihres Brutplatzes. Das macht den Unterschied.“ Doris Siehoff berichtet, dass die Situation für den Steinkauz auch im Kreis Düren in diesem Jahr schlechter war als im Vorjahr. Die Müllers sind gleichwohl zuversichtlich: Im nächsten Jahr kann alles wieder anders und besser sein. Und Peter Josef Müller tröstet die anderen Mitarbeiter in der EGE: Im benachbarten Rhein-Erft-Kreis, in dem Müller und die EGE auch tätig sind, hat sich die Zahl der besetzten Reviere von 34 auf 40 erhöht.
Naturschutz unter Druck: Mehr grün war nie
Wirtschafts-, Klima-, Energie-, Umwelt- und Landwirtschaftsministerium – die Schlüsselressorts für einen durchgreifenden Naturschutz sind auf Bundesebene in grüner Hand. Und in elf von 16 Bundesländern stellen Bündnis90/DieGrünen die Umweltressortchefs. Aber auch außerhalb dieses vernetzten Parteibiotops hat das grüne Gedankengut Wurzeln geschlagen, schießt es ins Kraut, treibt Blüten und bildet Filz. Mehr grün war nie.
In Deutschland gibt es einen breiten gesellschaftlichen Konsens für die rasche Abkehr von fossilen Energieträgern weit über die bundesdeutsche Ampelkoalition hinaus und seit dem Ukrainekrieg vor allem von solchen aus Russland. Für den Abbau des deutschen Anteils von zwei Prozent am globalen CO2-Ausstoß scheint den Deutschen, der Abwendung einer kollektiv erwarteten Erderhitzung und Klimakatastrophe wegen, kaum ein Opfer zu groß zu sein. Es schließt die Wiederaufnahme der Gasförderung an der Grenze der Wattenmeer-Nationalparke, Windparks in Landschaftsschutzgebieten, die Zulassung von LNG-Terminals ohne Umweltprüfung und massive Einschränkungen des Artenschutzrechts ein. Soll eine Fabrik errichtet werden, mag sich dagegen argumentieren lassen. Ist es am selben Standort eine Fahrradfabrik, sieht die Sache anders aus, weil Fahrradfahren umweltfreundlich ist. Unangreifbar sind die Pläne und Projekte im Namen der Energiewende. Für die parteiübergreifende grüne Politik gibt es keine roten Linien mehr. Man will den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch beschleunigen und dafür alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg räumen. Es ist dies nicht allein die „gemeinsame Mission“ der deutschen Ampelkoalition.
Die Folgen werden Natur und Landschaft kalt erwischen. Die Akteure des Naturschutzes scheint das wenig zu bekümmern, schaut man etwa auf die Reaktion beim 36. Deutschen Naturschutztag Ende Juni 2022 in Hannover, der unter dem Motto stand „Naturschutz jetzt!“ und zu dem 1.200 Teilnehmer gemeldet waren. Gab es Kritik am Kurs der Bundesregierung, fiel sie verhalten aus. Man ist sich weithin einig. Doch nicht ganz: In den Naturschutzbehörden hat man eine Vorstellung vom Preis der Transformation und weiß, was die Stunde geschlagen hat. Dort kommentiert man die Vorgänge illusionslos zumeist nur mehr hinter vorgehaltener Hand und in der Gewissheit, auf verlorenem Posten zu sein. Die Rolle der Naturschutzbehörden in diesem ernsten Stück ist die der stummen Statisten, nicht einmal mehr der Mahner. Politischen Einfluss haben allenfalls die großen Umweltverbände, die sich allerdings früh in die Nähe der regenerativen Energiewirtschaft begeben haben und Geister riefen, deren Pläne sie kaum mehr einhegen können, sollten sie dazu willens sein. Hat etwa der BUND nicht schon vor Jahren lauthals die Entfesselung des Ausbaus der Windenergiewirtschaft gefordert und der DNR ihn mit Kampagnen mehr unterstützt als angemessen war?
Der NDR überschrieb seine Berichterstattung über den Naturschutztag in Hannover mit der Schlagzeile „Klimaexperten treffen sich“. Diese Zeile wirft ein ernüchterndes Schlaglicht auf die mediale Wahrnehmung des Naturschutzes und seine Einordnung unter den Primat des Klimaschutzes. Klimaschutz ist Naturschutz. Diese gewollte Gleichsetzung ist das Narrativ einer durch und durch wohlmeinenden, aber kenntnisarmen Gesellschaft. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke wurde beim Naturschutztag in Hannover mit viel Beifall bedacht für bereitgestellte vier Milliarden Euro, die bis 2026 für den Klimaschutz in Moore und Wälder fließen sollen – und dort hoffentlich ankommen. Mit einem um ein Vielfaches größeren Mitteleinsatz wird der regenerativen Energiewirtschaft der Weg in Wald und Flur geebnet – mitten durchs Naturschutzrecht mit der seit Inkrafttreten dieses Gesetzes 1976 für Natur und Landschaft folgenreichsten Novelle. An einer wissensbasierten vorherigen Abschätzung dieser Folgen ist die Politik nicht interessiert. Gerade auf diesem Feld verstummt der Ruf der Anhänger grüner Politik: „Hört auf die Wissenschaft“. Politische Eckpunkte sollen wissenschaftlich basierte größere Mindestabstände beispielsweise zu den Aktionsräumen kollisionsgefährdeter Vogelarten ersetzen.
Nur wenige Naturschutzorganisationen artikulieren Kritik an den überhastet und dilettantisch vorbereiteten Gesetzesänderungen. Eine Kritik, für die sich Politik und Medien nicht interessieren. Eine Analyse im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung offenbart fachliche und rechtliche Mängel der geplanten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie diese Analyse lesen möchten. Wie steht die Naturschutzorganisation, die Sie unterstützen, zu den geplanten Änderungen des Naturschutzgesetzes?
Uhus an der Hildesheimer Lambertikirche
Am Hildesheimer Dom haben in diesem Jahr erstmals seit 2014 keine Uhus gebrütet. Zwar war im März ein Uhupaar am Dom beobachtet worden, das auch den traditionellen Brutplatz über dem Kreuzgang inspizierte, aber zu einer Brut am Dom kam es nicht. Umso größer war die Überraschung, als schließlich Mitte Mai im Turm der Hildesheimer Lambertikirche ein etwa vier Wochen alter Jungvogel zusammen mit einem Altvogel aus der Öffnung eines Falkenkastens in etwa 50 m Höhe ins Freie schaute (s. Foto oben). Später zeigte sich dort noch ein zweiter Jungvogel. Die Lambertikirche liegt etwa 500 m vom Dom entfernt.
Für Fachleute war rasch ersichtlich, dass dieser Brutplatz und dessen Umfeld für junge Uhus sehr gefährlich ist: Der Kasten ist extrem klein, so dass die jungen Uhus ihn vermutlich sehr frühzeitig würden verlassen müssen. Der Turm ist so steil und glatt, dass er den jungen Uhus beim Verlassen des Kastens keinerlei Halt bieten würde mit der Gefahr eines unkontrollierten Absturzes. Auch fehlt es im Umfeld des Brutplatzes an geeigneten Aufenthaltsmöglichkeiten auf dem Kirchendach. Sollten die Uhus unverletzt den Erdboden erreichen, würden sie sich in einem ganz und gar städtisch geprägten Milieu, auf Straßen und einem Platz ohne jeden Rückzugsort befinden. Glücklicherweise blieben die Uhus bis etwa zur achten Lebenswoche im Kasten; anschließend landeten sie in der Dachrinne des Kirchturms unterhalb des Nistkastens, wo sie sich noch einige Tage aufhielten. Beim Wechsel von der Dachrinne auf den First des Kirchendaches verloren die jungen Uhus den Halt und rutschten das Dach hinunter. Sie blieben hinter dem Schneefanggitter des Kirchendaches unverletzt, aber in einer eher misslichen Lage liegen. Dieses Umstandes wegen holte die Hildesheimer Berufsfeuerwehr die beiden Jungvögel auf Bitte von Angelika Krueger von der Eulenschutzgruppe des NABU Hildesheim vom Dach. Von dort aus kamen sie in die Wildvogelauffangstation nach Leiferde, wo sie auf ein Leben in Freiheit vorbereitet im Herbst freigelassen werden sollen.
Bemühungen, für die beiden Jungvögel in der Nähe der Lambertikirche ein beruhigtes Areal bereitzustellen, in dem sie von den Altvögeln bis zum Ende der Infanteristenzeit hätten versorgt werden können, scheiterten am gefahrvollen Umfeld. Zwar wurde 250 Meter von der Kirche entfernt ein geeignetes Quartier gefunden, in das der erste der beiden Jungvögel versuchsweise gesetzt wurde. Der Jungvogel bettelte aber nicht in der für ihn fremden Umgebung, so dass die Altvögel ihn auch nicht entdeckten und vermutlich auch gar nicht vermissten, zumal sich zu dieser Zeit der zweite Jungvogel noch auf dem Kirchendach aufhielt.
Vermutlich handelt es sich bei dem Brutpaar um das Uhumännchen der beiden Vorjahre vom Dom und um ein neues Uhuweibchen. Das alte Uhuweibchen war 2010 geschlüpft und hatte seit 2014 in einem jeden Jahr am Dom gebrütet. Nach dieser langen Zeit dürfte es nicht mehr am Leben sein, denn auch an einem Dom brütenden Uhus ist kein biblisches Alter garantiert. Mit dem Tod des alten Uhuweibchens dürfte die Bindung zum menschennahen Brutplatz im Kreuzgang des Hildesheimer Domes abgerissen sein. Das alte Uhuweibchen hatte erst 2017 den hochgelegenen Brutplatz im Westwerk des Domes aufgegeben und den Brutplatz im von vielen Menschen besuchten Kreuzgang bezogen.
Der Brutplatz im Turm der Hildesheimer Lambertikirche hat sich für Uhus eher als Falle erwiesen. Er ist auch für Turm- und Wanderfalken des gefahrvollen Umfeldes wegen wenig geeignet. Der Brutplatz wurde in bester Absicht eingerichtet, aber sein Nutzen ist fraglich, zumal wenn er wie geschehen Uhus zu einer riskanten Brut verleitet. Die Uhuschützer um Angelika Krueger, die sich seit Mitte Mai unermüdlich um die Uhus an der Lambertikirche gesorgt und täglich schon vor Sonnenaufgang die Lage kontrolliert hatten, erwägen deshalb nicht grundlos, den Brutplatz unbrauchbar zu machen. Ob wieder einmal Uhus am Hildesheimer Dom brüten werden, bleibt abzuwarten.
Habicht schlägt Steinkauz
Am Niederrhein ist kürzlich ein Steinkauz vom Habicht geschlagen worden. So etwas kommt vor. Ralf Kistowski von der EGE fand frühmorgens die Überreste einer noch frischen Kauzrupfung in der Nähe des Habichtnestes (s. unten) und konnte dann sogar noch die Szene im Bild festhalten, als der Habicht den Kauz an seine Jungvögel verfütterte (s. oben).
Der EGE ist bekannt, dass in nächster Nähe zum Nest zeitgleich auch eines der wenigen lokalen Steinkauzpaare in einem hohlen Birnbaum Junge aufzog. Die Wahrscheinlichkeit war daher groß, dass das Opfer der Habichte einer der beiden versorgenden Altvögel war, zumal die Rupfung ziemlich genau zwischen Habichtnest und Steinkauz-Bruthöhle lag. Was tun in einem solchen Fall? Den Dingen ihren Lauf lassen, Natur Natur sein lassen und nicht eingreifen oder doch? Ein Altvogel allein dürfte es kaum schaffen, die jungen Steinkäuze aufzuziehen. Schon gar nicht, wenn allein das Steinkauzmännchen übrig geblieben ist.
Ralf Kistowski und Bernd Bäumer inspizierten mit einer speziellen Endoskopkamera die Bruthöhle im Birnbaum. Darin stießen sie auf drei junge Steinkäuze (nachstehendes Bild). In Abstimmung mit dem Grundbesitzer entschlossen sich die beiden EGE Mitarbeiter nach sorgfältiger Prüfung von Für und Wider, die drei jungen Käuze der Bruthöhle zu entnehmen, tierärztlich untersuchen zu lassen und mit Nahrung zu versorgen. Inzwischen sind die drei in einer guten Verfassung; sie wurden auf andere Steinkauzbruten mit ähnlich alten Jungvögeln und gutbestückten Mäusedepots verteilt. Die Voraussetzungen, dass die Adoption gelingt, sind sehr gut. Vögel können nicht zählen und nehmen anders als die meisten Säugetiere auch keinen Fremdgeruch oder anderes am Nachwuchs wahr, so das eigentlich fremde Jungvögel von ihnen gar nicht als fremd wahrgenommen werden (was auch der Kuckuck für sich zu nutzen weiß).
Den übriggebliebenen Steinkauz-Altvogel wird der Verlust seines Partners und auch der Jungvögel vermutlich nur kurze Zeit irritieren. Es bleibt zu hoffen, dass er schnell einen neuen Partner findet und das Steinkauzrevier als Brutplatz noch lange erhalten bleibt.
Ralf Kistowski hat noch eine Besonderheit registriert: „Ich beobachte die Habichte jetzt bereits seit einigen Wochen. Dabei konnte ich beobachten, wie Füße anderer geschlagener Vogelarten regelmäßig mit verfüttert wurden. Meine Vermutung ist (wobei ich allerdings nur ein Steinkauz-Beinchen finden konnte), dass der Habicht die Beine mit den nadelspitzen Krallen der Eule abtrennt, um ein Verletzungsrisiko für seine Jungvögel auszuschließen. Anders kann ich mir das Verhalten nicht erklären. Immerhin verliert er auf diese Weise einen guten Teil seiner Beute.“
Von Krieg, Wahrheit und Moral
Die Landwirte in der Europäischen Union sind ab 2023 verpflichtet, wollen sie weiterhin Direktzahlungen aus Brüssel erhalten, vier Prozent ihrer Ackerflächen stillzulegen. Eine Auflage, mit der die dramatischen Biodiversitätsverluste im Agrarraum begrenzt werden sollen.
In der Landwirtschaft formiert sich Protest gegen diese Regelung. Symbol des Protestes ist ein grünes Kreuz. Begründet wird der Protest mit dem Hunger in der Welt, der Verknappung von Getreide und dem Krieg in der Ukraine.
Die ersten grünen Kreuze und die Protestzeilen auf blaugelbem Grund, den Farben der ukrainischen Flagge, sind plakatiert: „Wenn Putin die Ukraine hat, kontrolliert er 30 Prozent des weltweiten Weizenhandels. Und wir sollen ab 2023 vier Prozent der Ackerflächen stilllegen müssen!?“
Der Krieg in der Ukraine liefert Argumente und bisweilen Vorwände. Er forciert nicht nur den Ausbau der Wind- und Solarwirtschaft oder Gasbohrungen im Wattenmeer, sondern wirft möglicherweise auch die zögerlichen agrarpolitischen Bemühungen für ein wenig mehr Naturschutz im Agrarraum um Jahre zurück. Im Namen des Klimaschutzes das eine, das andere für die Ernährung der Weltbevölkerung und beides moralisch unangreifbar überhöht für den Frieden in der Ukraine.
Übrigens: In Deutschland bauen Bauern und Bäuerinnen Mais auf 2,65 Mio. Hektar Ackerfläche an für „grünen“ Strom und für die Tierproduktion. Das sind zusammengenommen 22,65 Prozent der ackerbaulich genutzten Fläche und mehr als die doppelte Fläche aller Naturschutzgebiete zusammengenommen. Täglich werden in Deutschland mehr als 56 Hektar Fläche überbaut. Das ist die durchschnittliche Größe eines landwirtschaftlichen Betriebs. Und auch das gehört zur Wahrheit, dem ersten Opfer des Krieges: Der Landwirt, der an seinem Acker das im Bild gezeigte Kreuz errichtet hat, hatte erst kürzlich denselben Acker seiner Stadt als Bauland angeboten.
Zwei stromtote Uhus in fünf Monaten in Rheinland-Pfalz
Innerhalb der ersten fünf Monate des Jahres 2022 hat die EGE von zwei Uhus Kenntnis erlangt, die in Rheinland-Pfalz an widerrechtlich nicht oder unzureichend entschärften Mittelspannungsmasten ums Leben kamen. Eigentlich ein Unding, denn seit Ende 2012 müssen alle vogelgefährlichen Masten ausgetauscht, abgebaut oder so umgebaut sein, dass Vögel auch dann sicher sind, wenn sie auf den Masten landen. Ein Uhu war im Januar 2022 in Kusel im gleichnamigen rheinland-pfälzischen Kreis tot unter einem Mast gefunden worden. Das gleiche Schicksal traf 2019 einen Uhu bei Ploch im Kreis Mayen-Koblenz. Die beiden Jungenvögel dieses Opfers verhungerten daraufhin im Nest. Auch dieser Mast war nicht vorschriftsgemäß entschärft worden. Im Mai 2022 hat sich nun ein weiterer Todesfall ereignet – ebenfalls im Kreis Mayen-Koblenz, dieses Mal bei Plaidt. Das Bild zeigt Mast und Opfer.
Die Ereignisse bestätigen die Erfahrungen der EGE: Die Naturschutzbehörden haben keinen vollständigen Überblick, inwieweit die Netzbetreiber ihrer Umrüstungsfrist nachgekommen sind. Seit Jahren kritisiert die EGE diese Versäumnisse. Immerhin räumt die Landesregierung Handlungsbedarf ein. Bei Plaidt habe zuletzt 2019 eine interne Überprüfung des Netzbetreibers stattgefunden. Der betreffende Mast sei bedauerlicherweise übersehen worden, sagte eine Sprecherin von Westnetz. Stefan Brücher von der EGE indessen erklärte, dass im Kreis Mayen-Koblenz seit 2012 nicht nur dieser Mast bei Überprüfungen „übersehen“ worden sei. „Gerade an den besonders gefährlichen Schaltermasten sind die vorgeschriebenen Vogelschutzmaßnahmen oftmals nicht richtig ausgeführt worden“, klagt Brücher.
Das im Mai bekanntgewordene Stromopfer kam an einem Mast im Hotspot der Eifeluhus ums Leben. Im Umkreis von drei Kilometern um diesen Mast gibt es fünf Uhureviere. Strommasten und andere Sitzwarten nutzen Uhus für die Ansitzjagd. Die Jungvögel sind auf beide Altvögel angewiesen. Ein Ausfall eines Altvogels führt leicht zum Verlust der gesamten Brut.
Auf dem betreffenden Mast bei Plaidt waren zwar kostspielige lange Isolatoren angebracht worden (preisgünstigere Abdeckhauben wären auch zulässig gewesen); es fehlten aber die vorgeschriebenen isolierten Sitzprofile. Die Monteure hatten stattdessen abweichend von der Vorschrift versucht, die Gefahr durch zusätzliche „Andreaskreuze“ zu verringern. Diese machen aber einen gefährlichen Mast nicht ausreichend unattraktiv oder gar unbenutzbar für Uhus. Das ist eine alte Erkenntnis. Bei anderen Masten haben die Netzbetreiber zwar die vorgeschriebenen Sitzprofile angebracht, aber die „Andreaskreuze“ im Mastschalter fehlen. Auch in anderen Kreisen in der Eifel trifft Stefan Brücher immer wieder auf nicht korrekt gesicherte Mittelspannungsmasten. Seit Jahrzehnten drängt die EGE Netzbetreiber und Behörden, den Umrüstungsstand zu kontrollieren und alle Masten zu entschärfen. Eine Aufgabe, die seit Ende 2012 hätte abgeschlossen sein müssen – und es offensichtlich fast zehn Jahre später immer noch nicht ist.
Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen
Die Titelgeschichte in der aktuellen Ausgabe von „Nationalpark“ rückt den Tourismus in den Fokus – den Tourismus in Schutzgebieten. Ihre Zukunft hängt davon ab, ob es gelingt, Besucher so zu lenken, dass Naturerlebnisse ermöglicht, aber Schäden an Natur und Landschaft vermieden und Synergien für den Naturschutz genutzt werden. Die touristische Nutzung ist nicht zuletzt eine Herausforderung in den 16 Nationalparken Deutschlands. Der Leitspruch „Natur Natur sein lassen“ ist selbst in diesen Schutzgebieten, für die er geprägt wurde, nur eingeschränkt verwirklicht. Dabei umfassen die deutschen Nationalparke ohne marine Gebiete nur 0,6 Prozent der Fläche Deutschlands. Fünf dieser Nationalparke sind Entwicklungs-Nationalparke, d. h. sie müssen erst noch in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einen nicht oder wenig vom Menschen beeinflussten Zustand entwickelt werden. Für viele Schutzgebiete ist der Tourismus schon heute eher Fluch als Segen. Im 177 Seiten starken Koalitionsvertrag der Bundesregierung werden die Nationalparke als „Nationale Naturlandschaften“ im Kapitel Tourismus und als Kapital desselben abgehandelt. Selbstverständlich ganz zeitgemäß artig versehen mit den Eigenschaftswörtern „nachhaltig und naturverträglich.
Im Heft finden Sie viele weitere Beiträge – beispielsweise zur Frage, inwieweit der Wildnis ein Recht eingeräumt werden sollte auf eine vom Menschen ungestörte Entwicklung. Angesichts fragwürdiger Aufforstungspläne der Forstwirtschaft wird der Leser auch dem Plädoyer für die heimische Buche einiges abgewinnen können. Nicht weniger interessant: die Betrachtung über Vögel als stete Begleiter des Menschen von der Antike bis in die Gegenwart.
Die Zeitschrift Nationalpark berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Herausgeber der Zeitschrift ist der „Verein der Nationalpark-Freunde e.V.“ Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“.
Steinkäuze in den Niederlanden und in Belgien wiedergefunden
In der ersten Mai-Dekade sind im Kreis Euskirchen die ersten Steinkäuze geschlüpft (im Bild oben). Dank der langjährigen Bemühungen von Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller hat sich dieses Gebiet kontinuierlich zu einem Hotspot der Steinkäuze entwickelt. Aus dieser Population finden offenkundig Steinkäuze den Weg in andere Regionen, auch in die Nachbarstaaten. So wurde ein im Mai 2021 von Peter Josef Müller in Zülpich im Kreis Euskirchen als Nestling beringter Steinkauz im Mai 2022 in der niederländischen Region Limburg, 71 km vom Beringungsort entfernt, angetroffen. Glücklicherweise war der Kauz gesund und munter. Die Umstände des Wiederfundes eines zweiten Steinkauzes aus dem Kreis Euskirchen sind indessen weniger glücklich. Ein im Juni 2021 in Weilerswist beringter nestjunger Steinkauz wurde 165 Tage später und 121 km vom Beringungsort entfernt in der belgischen Stadt Marche-en-Famenne in der Provinz Luxemburg tot aufgefunden. Der Kauz war an einer Glasscheibe kollidiert.
Bei der Kontrolle der Bruthöhlen entdecken die Müllers derzeit nicht nur junge Steinkäuze, sondern bisweilen auch Sonderbares. Nämlich mit rostroten Sprenkeln übersäte Steinkauzeier (ebenfalls im Bild). Dabei legen Steinkäuze wie alle Eulen rein weiße Eier. Die Sprenkel lassen sich abwaschen und weisen Spuren von Blut auf – genauer: von Steinkauzblut. Es sind die Hinterlassenschaften von Flöhen. Flöhe leben parasitär von Steinkauzblut, das sie als Kot verdaut ausscheiden. Die merkwürdige Sprenkelung ist insofern nichts anderes als das Bewegungsmuster einer Horde unfreiwillig kreativer Parasiten, die es sich auf dem federlosen Brutfleck des brütenden Kauzweibchens mit Blutsaugen Wohlsein lassen. Aber die tapferen Weibchen fliehen nicht vor den Flöhen, sondern halten tapfer aus, auch wenn es juckt.
Beiträge von 2006 bis 2021
Nachrichtenarchiv
Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.