Kompensation im Fadenkreuz der Ampelkoalition
Die deutsche Bundesregierung will den Vorrang der Realkompensation vor Geldzahlungen aufgeben und Eingriffsverursachern den Weg öffnen, sich von Ausgleichsverpflichtungen freizukaufen. Diese Absicht ist Teil der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023. Für die Durchsetzung dieser Absicht müsste das Bundesnaturschutzgesetz erneut geändert werden. Dann wäre nicht mehr vorrangig die bestmögliche Reparatur der Eingriffsfolgen verlangt, sondern nur [...]
