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Nachrichten2023-10-24T09:04:33+02:00

Heinsberger Kirchenuhus

13. Juni 2023|

An der Heinsberger Kirche St. Gangolf im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg sind in einem Nistkasten vier Uhus geschlüpft. Den Kasten hatten Bernd Bäumer und Ferdi Thelen vor etwa 15 Jahren angebracht; gedacht war er für Wanderfalken. Doch seit fünf Jahren brüten darin Uhus. Die diesjährigen Jungvögel sind bis zum Flüggewerden in der Höhe des Turmes geblieben. Inzwischen erkunden sie die Umgebung. Die Kirche liegt auf einem Hügel; vom Turm aus haben die Uhus freie Sicht auf die Stadt und das Rurtal. Der zur Kirche nächstgelegen Brutplatz eines zweiten Uhupaares befindet sich etwa zwei Kilometer entfernt in einer Kiesgrube. Die EGE dankt Jürgen Ritterbach für die freundliche Bereitstellung der Aufnahmen.

Drei junge Uhus © Jürgen Ritterbach

Tod im Europäischen Vogelschutzgebiet

9. Juni 2023|

Erneut ist ein Uhu an einem unzureichend gesicherten Mittelspannungsmast ums Leben gekommen (s. Foto oben). Der Vorfall ereignete sich im Mai in dem zum Schutz von Uhus eingerichteten Europäischen Vogelschutzgebiet „Unteres Mittelrheintal“. Ein Förster hatte den Vogel gefunden und die Naturschutzbehörde verständigt. Diese verständigte Stefan Brücher von der EGE. Brüchers schlimmste Befürchtung bestätigte sich: Der 2.860 g schwere Uhu mit Brutfleck erwies sich als Weibchen. In 300 m Entfernung fand Brücher die beiden Jungvögel des Uhus und veranlasste sogleich das Zufüttern der beiden, denn das Uhumännchen allein kann deren Ernährung kaum bewältigen.

Die weiteren Details des Falles offenbaren exemplarisch die Tragik des Vogelschutzes an Mittelspannungsmasten:

An dem Todesmast waren auf Drängen der EGE bereits vor mehr als 20 Jahren Entschärfungsarbeiten durchgeführt worden. Damals waren diese noch kein gesetzliches Muss. Auch gab es für die Entschärfungsmaßnahmen noch keine verbindlichen Ausführungsbestimmungen. Wie bei zahlreichen anderen Masten wurden an dem Mast keine längeren Isolatoren eingebaut, sondern lediglich sogenannte Büschelabweiser montiert. Diese sollen Vögel von der Landung auf gefährlichen Bauteilen abhalten. Sonderlich wirkungsvoll sind Büschelabweiser nicht, wie zahlreiche Fälle verunglückter Uhus und Störche an solchermaßen behandelten Masten belegen. Deshalb standen Büschelabweiser bereits in den 1980er Jahren in der Kritik. Weil der Einbau der Büschelabweiser aber vergleichsweise kostengünstig ist, wurden sie tausendfach montiert – bis die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten sie 2011 amtlich als untauglich einstufte. Das Nachrüsten der betreffenden Masten lehnen die Netzbetreiber ab. Der Todesmast weist eine weitere Schwachstelle auf: Einer der seinerzeit montierten Vogelabweiser wurde an der falschen Stelle angebracht, nämlich gut 25 cm von der eigentlichen Gefahrenstelle entfernt (s. Foto unten; der rote Pfeil markiert die falsche, der grüne Pfeil die richtige Stelle). Vermutlich wurde dieser Umstand dem Uhu zum Verhängnis. Ein Jahr zuvor ist ein Uhu aus demselben Gebiet an einem anderen unzureichend gesicherten Mast ums Leben gekommen.

Todesmast © EGE

Wie alle anderen Mittelspannungsmasten wurde wohl auch der Mast des neuerlichen Falles in der Vergangenheit alle drei bis fünf Jahre vom Netzbetreiber auf Vogelschutzmaßnahmen und eventuelle Mängel hin angesehen. Die Kontrolleure hatten insofern mehrmals die Gelegenheit, die Fehler zu erkennen und zu beheben. Stefan Brücher dazu: „Meiner Erfahrung nach achten die Netzbetreiber bei den Kontrollen zu wenig auf die entscheidenden Details. Nur wenn große Schutzkappen verloren gegangen sind, wird nachgebessert. Handwerkliche Montagefehler werden oft jahrzehntelang nicht korrigiert. Keine Behörde führt Kontrollen durch, nur die EGE schaut genauer hin.

So steht der Schutz der Uhus selbst in den zu ihrem Schutz eingerichteten Schutzgebieten oftmals nur auf dem Papier. Anfang 2023 hat sich die EGE mit detaillierten Vorschlägen an die Naturschutzbehörde gewandt, Missstände in den 24 Teilflächen des Vogelschutzgebietes „Unteres Mittelrheintal“ abzustellen. Diese Vorschläge betreffen auch Mittelspannungsmasten. Umweltministerium, Vogelschutzwarte und EGE haben dazu Gespräche vereinbart. Die EGE drängt Netzbetreiber und Behörden, zumindest im 3 km-Radius um Uhubrutplätze unverzüglich für vogelsichere Masten zu sorgen. Meistens wird aber erst nachgebessert und auch nur der betreffende Mast, wenn ein Uhu ums Leben gekommen ist. Schon vor zehn Jahre hatte der örtliche Netzbetreiber lauthals „den flächendeckenden Vogelschutz an Mittelspannungsmasten“ als erreicht verkündet.

Vom illegalen und legalen Töten von Greifvögeln

4. Juni 2023|

Das Ausmaß illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland ist dramatisch groß. Der 41 Seiten starken Broschüre „Illegale Greifvogelverfolgung – erkennen, verfolgen, verhindern“ ist schon deshalb eine weite Verbreitung zu wünschen. Für den „Leitfaden für Zeugen, Naturfreunde und Strafverfolgungsbehörden“ zeichnen das renommierte Komitee gegen den Vogelmord e. V. als Herausgeber und profilierte Fachleute als Verfasser verantwortlich. Die Broschüre konfrontiert den Leser mit kriminellen Machenschaften, den ihnen zugrundeliegenden Motiven, einem großen Dunkelfeld und erschreckend geringen Aufklärungsraten; sie liefert umfassende Informationen für die Aufklärung und Verfolgung der Straftaten. Den Verfassern ist es gelungen, darin auch einen Hinweis auf „vermehrt beobachtete Verfolgungsaktionen im Bereich von geplanten Windenergieanlagen“ zu platzieren. In der Regel handele es sich dabei um gezielte Störungen brütender Vögel oder das Fällen der Nistbäume. Durch den Ausbau der Windenergie komme es nämlich immer wieder zu Konflikten mit „windkraftsensiblen“ Vogelarten, zu deren Nestern ein gesetzlicher Mindestabstand vorgesehen sei und in der Folge Vorkommen bestimmter Greifvogelarten ein Ausschlusskriterium für Windenergieanlagen darstellten.

Bemerkenswert ist die Broschüre noch aus einem anderen Grund – nämlich wegen des Vorwortes der Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Die Klimakrise sei in Form von Hitze, Dürre, Überschwemmungen und Waldbränden unübersehbar. Genauso dringlich wie die Klimakrise bekämpfe die neue Bundesregierung die Krise des Artenaussterbens. Viele Greifvogel- und Eulenarten könnten zwar vom Ausbau der Windkraft betroffen sein. Die Hauptursachen für den Rückgang dieser Arten seien aber ganz andere. So beklagt die Bündnisgrüne wortreich den Tod von Tausenden auf den Zugrouten illegal getöteter Greifvögel, weshalb sich Deutschland dafür einsetze, die Zugwege dieser Arten mit Aufklärung der Bevölkerung und Bekämpfung der Wilderei wieder sicher zu machen. Der Leser mag daraus schließen, dass Deutschland die Artenvielfalt nun wie zuvor die Demokratie auch am Hindukusch verteidigt. Über die mehr als 8.500 Mäusebussarde, die von den Windenergieanlagen allein in den vier norddeutschen Bundesländern in einem jeden Jahr erschlagen werden (Stand 2016), verliert die Ministerin kein Wort. Und schon gar nicht über die Folgen der von der neuen Bundesregierung herbeigeführten Änderung des Artenschutzrechts zugunsten des Windenergieausbaus. Deswegen – und in diesem Punkt bedarf die druckfrische Broschüre der Korrektur – sind die in ihr noch genannten „gesetzlichen Mindestabstände“ und „Ausschlusskriterien“ zugunsten des Vogelschutzes faktisch bedeutungslos, weshalb in projektierten Windenergiegebieten das Motiv für das Verfolgen von Greifvögeln schlicht entfällt – das Tötungsrisiko am Rotor indessen nicht! Einer Aussage der Ministerin wird man indessen zustimmen können: „Die bedrohte Artenvielfalt in Deutschland kann wirklich jede Hilfe gebrauchen.“ Vor allem seit Antritt der Ampelkoalition.

Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen

2. Juni 2023|

Die Kulturlandschaft ist das Gegenteil der Wildnis, nämlich das Ergebnis zivilisatorischen Schaffens und Wirtschaftens des Menschen; sie unterliegt einer fortwährenden Veränderung. Doch auch die Kulturlandschaft ist eine Sache des Naturschutzes, zumal die historische Kulturlandschaft. Sie zumindest in repräsentativen Ausschnitten der Nachwelt zu erhalten, ist eines der gesetzlich normierten Naturschutzziele. Heute steckt die Kulturlandschaft in einer dreifachen Krise – ökologisch, ökonomisch und sozial. Die Industrialisierung der Landwirtschaft und die Globalisierung der Märkte zerstören die Kulturlandschaft. Darüber schreibt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Nationalpark der ehemalige Direktor und Professor der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm, Hans D. Knapp. Im Heft finden Sie weitere Beiträge – beispielsweise über des Menschen Verhältnis zum Bär, die Verletzlichkeit des Sternenhimmels sowie den niederländischen Nationalpark De Meinweg. Überdies geht es in diesem Heft um Uhus. Genaugenommen um das gefahrvolle Leben junger Uhus in den Weinbergen im auf dem ersten Blick idyllischen Tal der Mosel. Warum nur? „Im Wein liegt Wahrheit, manchmal eine bittere“, fasst Wilhelm Breuer seinen Beitrag zusammen.

Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Herausgeber der Zeitschrift ist der „Verein der Nationalpark-Freunde e.V.“ Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie weitere Informationen über die aktuelle Ausgabe wünschen.

Besenderung von Uhus: Forschung, Geschäft, Tierquälerei?

1. Juni 2023|

Uhus fliegen niedrig; so niedrig, dass sie in den Gefahrenbereich der Rotoren von Windenergieanlagen gar nicht gelangen können. Dies ist eine weitverbreitete Annahme. Bei einem Rotorabstand vom Boden von mehr als 50 m im Flachland und mehr als 80 m im Hügelland seien Uhus an Windenergieanlagen jedenfalls keinem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt. Der Gesetzgeber hat dies im letzten Sommer auf Betreiben der Bundesminister Robert Habeck und Steffi Lemke (beide Bündnis90/DieGrünen) sogar ins Bundesnaturschutzgesetz geschrieben. Der Gesetzgeber stützt sich dabei vermutlich auf die Ergebnisse von Studien an besenderten Uhus. Die EGE hat die Aussagekraft dieser Studien begründet in Zweifel gezogen. Zudem hat die EGE die Besenderung der Uhus zu kommerziellen Zwecken als Tierversuch kritisiert und auf massive Gefahren für Leib und Leben besenderter Uhus hingewiesen. Zumindest müsse sichergestellt werden, dass sich am Vogel angebrachte Sender ohne menschliches Zutun nach einer gewissen Zeit zuverlässig lösen. Dass sich der Sender vom Vogel gelöst habe, müsse am Ende der Untersuchung nachgewiesen werden. Bei einem fehlenden Nachweis sei der Vogel erneut zu fangen. Das hat die EGE bei der 32. Jahrestagung der AG Eulen am 29.10.2016 in Kloster Schöntal/Baden-Württemberg gefordert. Nachzulesen ist dies in dem Beitrag von Wilhelm Breuer „Windenergie und Uhu – Aktuelle Aspekte eines unterschätzten Konflikts“ (Eulen-Rundblick Nr. 67 – Mai 2017: 25-30).

Nun zeigt sich Ende Mai 2023 in Rheinland-Pfalz, dass ein am 23.06.2021 besenderter Uhu (im Bild) – 16 Monate nach der letzten Peilung – noch immer den Sender träg! Der Sender hat sich nach nun 23 Monaten nicht vollständig gelöst und hängt um den Hals des Uhus! Offenbar haben die für die Besenderung verantwortlichen Stellen keine Kontrolle, keinen Nachweis und im Falle eines fehlenden Nachweises keinen erneuten Fang verlangt. Die EGE ist über den Vorgang entsetzt und drängt darauf, dass der Uhu unverzüglich gefangen und von dem Sender befreit wird. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Koblenz, welche die Besenderung genehmigt hat, verlangt dies nun auf Initiative der EGE von der Firma bzw. der Person, die den Uhu besendert hat. Stefan Brücher von der EGE war auf den unglücklichen Uhu bei Dreharbeiten mit dem Südwestfunk aufmerksam geworden. In dem Gebiet, in dem damals insgesamt drei Uhus besendert worden waren, sah er einen fliegenden Uhu mit dem um den Hals hängenden Sender. Brücher spricht von einer lebensgefährlichen Situation für den Uhu und die von ihm zu versorgenden Jungvögel. Für die Besenderung zeichnet die Firma öKon Angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GmbH in Münster verantwortlich. Die EGE fordert einen unverzüglichen Stopp kommerziell orientierter Besenderung von Uhus. „Der gefährliche Unsinn muss ein Ende finden“, sagt Stefan Brücher.

Vor 25 Jahren – Grüne Politik damals und heute

16. Mai 2023|

Vor 25 Jahren sorgten die Ergebnisse einer Studie der EGE für Aufregung. Die Studie brachte ans Licht, dass Kommunen im großen Ausmaß Steinkauzlebensräume zu Bauland erklärten, ohne die damit verbundenen Folgen zu erwägen, geschweige denn zu kompensieren. Die Ergebnisse stammten aus dem zu der Zeit rotgrün regierten Nordrhein-Westfalen. Der Journalist Horst Stern (1922-2019) hielt sie in der Wochenzeitung „Die Woche“ der Landesregierung vor: „Die Pflicht zur staatlichen Aufsicht über die Kommunen pervertierte, wie die EGE feststellt, zur Nachsicht. Die Eulenschützer taten, was Düsseldorf nicht tut: Flächennutzungspläne daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Gesetz übereinstimmen. Das tun sie in allen Fällen nicht“. Die damalige nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn, eine Bündnisgrüne, reagierte prompt: Die Genehmigung der Flächennutzungspläne läge nicht in ihrer Verantwortung. Stern bezeichnete die Grünen ob ihrer unzureichenden Verhaftung im Naturschutz bis zuletzt als „Flachwurzler“. Klicken Sie bitte hier, wenn sie Sterns Kolumne vom 29. Mai 1998 lesen möchten.

Dass der Steinkauz aus Nordrhein-Westfalen nicht ganz verschwunden ist, verdankt sich vor allem einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2006. Das Urteil zwang Deutschland zu gesetzgeberischen Korrekturen des Bundesnaturschutzgesetzes, denn die Deutschen hatten sich fürs Bauen mehr Ausnahmen vom Artenschutzrecht herausgenommen als das Recht der Europäischen Union erlaubte. Ausgerechnet die daraufhin verbesserten artenschutzrechtlichen Vorschriften, die seitdem zu einer ansatzweisen Berücksichtigung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren führten, hat der deutsche Gesetzgeber 2022 zugunsten des Ausbaus der Windenergie eingeschränkt – auf Betreiben der von Bündnis90/Die Grünen geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt.

Der Bundeswirtschaftsminister und der Artenschutz

11. Mai 2023|

2022 hat der Bundesgesetzgeber die Liste der an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf 15 Arten und die zu ihren Brutplätzen zu beachtenden Abstände erheblich reduziert. Artenliste und Abstände weichen von den begründeten Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten aus dem Jahr 2015 ab. Eine Begründung für diese Abweichungen hat der Gesetzgeber nicht vorgelegt. Zugleich hat der Gesetzgeber es der Windenergiewirtschaft ermöglicht, ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko unter Verzicht auf Erfassungen der tatsächlichen Raumnutzung dieser Arten mit einer weitgehend am buchstäblich „grünen Tisch“ erstellten Habitatpotentialanalyse zu widerlegen.

Der Entwurf eines vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Fachkonzepts für solche Potentialanalysen liegt seit Ende März 2023 vor. Das von der Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH erarbeitete Konzept soll Grundlage einer geplanten Rechtsverordnung sein. Kritikwürdig ist der Entwurf aus einer Reihe von Gründen, die hier darzulegen zu weit führen würde. Einen Eindruck von den Schwächen des Konzepts vermittelt exemplarisch der Umgang mit zwei der verbliebenen 15 Brutvogelarten: Sumpfohreule und Uhu.

Der Gesetzgeber hat den für die Habitatpotentialanalyse zu betrachtenden „Zentralen Prüfbereich“ bezogen auf diese beiden Eulenarten auf 1.000 m um den Brutplatz begrenzt. Viele Sumpfohreulen und Uhus jagen jedoch regelmäßig 1.000-2.000 m oder weiter vom Nest entfernt. Die LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2015) empfiehlt für beide Eulenarten einen Mindestabstand von 1.000 m und einen Prüfbereich von 3.000 m.

Im Fachkonzept heißt es auf Seite 70 zur Sumpfohreule, „aufgrund der arttypischen niedrigen Flugweise bei der Nahrungssuche wird durch die Einhaltung einer hohen Rotorunterkante das Kollisionsrisiko (> 80 m) bereits sehr weitgehend reduziert.“ Balzflüge spielen für das Fachkonzept keine Rolle. SCHERZINGER & MEBS (2020) schreiben mit Verweis auf CLARK (1975): „Zum spektakulären Balzflug steigt das Männchen rasch in die Höhe, kreisende Segelstrecken dazwischenschaltend, und singt mit weichen bu.bu.bu-Serien in zum Teil sehr großer Höhe.“ Die STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE BRANDENBURG (2022) schreibt, dass die Sumpfohreule besonders nach Störungen oder bei Belästigung durch hassende Vögel sich nach Art des Mäusebussards in große Höhen schraubt und der Imponierflug 200 bis 300 m hoch erfolgen kann.

Bewegt sich das Fachkonzept bei der Sumpfohreule noch in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen, schlägt es bezogen auf den Uhu auf Seite 72 eine Absenkung der vom Gesetzgeber vorgenommenen Einstufung vor: Auch im Nahbereich des Nestes – d. h. im 500 m-Radius – seien Uhus nicht kollisionsgefährdet, wenn die im Gesetz genannte Höhe der Rotorunterkante von mindestens 30 m im Flachland und 80 m im hügeligen Gelände eingehalten werde. Dabei ist bereits die bestehende Rechtslage für Uhus mehr als prekär, denn die Berücksichtigung der Höhe der unteren Rotorkante ist beim Uhu grundsätzlich nicht plausibel. Tatsächlich sind die Kollisionsumstände keines der bisherigen Kollisionsopfer geklärt. Weder kann mit Gewissheit gesagt werden, dass die Topografie eine Rolle spielte, noch um welche Art Flüge es sich handelte. Auch ist offen, auf welcher Höhe es zur Kollision kam. Auch an den Anlagen mit niedrigem Freiraum zwischen unterer Rotorspitze und Grund kann der Vogel in größerer Höhe kollidiert sein. Die Abstandsempfehlungen der LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2015) sowie die darin formulierten Prüferfordernisse stellen vernünftigerweise weder auf den Rotorabstand zum Boden ab noch unterscheiden sie zwischen Anlagen im Flach- und Hügelland. Uhus steuern hohe Bauwerke wie Hochspannungsmasten, Industriebauten und Fernmeldetürme gezielt an, um von dort zu rufen oder dort zu brüten (LINDNER 2016). Dieses Verhalten kann die vergleichsweise hohe Zahl von 21 an Windenergieanlagen kollidierten Uhus (STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE BRANDENBURG 2022a Stand 17.06.2022) bei einer Art mit an sich niedrigen Flughöhen erklären. Der Entwurf des Fachkonzepts verkennt diese Gefahr; mit der vorgeschlagenen Absenkung würde diese Gefahr im Nahbereich noch ausgeweitet.

Im Bundeswirtschaftsministerium wird an weiteren Standardisierungen für einen – wie es heißt – „naturverträglichen, beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land“ gearbeitet. So an einer probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Vogelarten. Die Ampelparteien schauen wohlwollend zu und die Oppositionsparteien weg.

Literatur:

  • CLARK, R. (1975): A field study of the Short-eared Owl Asio flammeus (Pontoppidan), in North America. Wildlife Monogr. 47: 67 S.
  • LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG VSW) (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Berichte zum Vogelschutz Band 51. 2014: 15-42.
  • LINDNER, M. (2016): Uhus als Bauwerksbrüter in Deutschland. Eulen-Rundblick Nr. 66 –April 2016: S. 90-95.
  • SCHERZINGER, W. & T. MEBS (2020): Die Eulen Europas. Biologie, Kennzeichen, Bestände. KOSMOS: S. 295.
  • STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE BRANDENBURG (2022): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel, Stand 17.06.2022.
  • STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE BRANDENBURG (2022a): Daten aus der zentrale Fundkartei über Anflugopfer an Windenergieanlagen (WEA) zusammengestellt von Tobias Dürr; Stand vom: 17.06.2022.

Uhubrut erfolgreich in den Sand gesetzt

7. Mai 2023|

Die Fantastischen Vier. So heißen die vier Uhus, die in diesem Jahr auf dem Gelände der Frechener Quarzwerke geschlüpft sind. Über das Ereignis berichtete kürzlich der Kölner Stadt-Anzeiger. Der Brutplatz liegt in einer Grube, in der Quarzsand abgebaut wird. Bisweilen muss ein vorjähriger Brutplatz dem fortschreitenden Rohstoffabbau weichen. Das Abbauunternehmen arbeitet jedoch seit vielen Jahren mit der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) zusammen. Sie berät das Unternehmen, wie neue Brutplätze im Abbaugebiet bereitgestellt und so trotz der Abbautätigkeit Uhus geschützt werden können. Diese Zusammenarbeit zeigt, dass sich Abbaubetrieb und Uhuschutz durchaus unter einen Hut bringen lassen. Die EGE dankt dem Kölner Stadt-Anzeiger für die Erlaubnis zur Wiedergabe des Berichts.

Kompensation im Fadenkreuz der Ampelkoalition

3. Mai 2023|

Die deutsche Bundesregierung will den Vorrang der Realkompensation vor Geldzahlungen aufgeben und Eingriffsverursachern den Weg öffnen, sich von Ausgleichsverpflichtungen freizukaufen. Diese Absicht ist Teil der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023. Für die Durchsetzung dieser Absicht müsste das Bundesnaturschutzgesetz erneut geändert werden. Dann wäre nicht mehr vorrangig die bestmögliche Reparatur der Eingriffsfolgen verlangt, sondern nur noch als Gegenleistung für Eingriffe „irgendetwas Gutes für Natur und Landschaft“. Die Grünen betonen im Nachgang zu den Beschlüssen, es ginge bei der Ausweitung der Ersatzzahlung „lediglich um Brücken und Engpässe“ bei Infrastrukturprojekten. Dr. Andreas Lukas, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, hat diese Darstellung in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ als „eine arge Fehleinschätzung“ bezeichnet. Tatsächlich geht es der Koalitionären um eine grundlegende Änderung der Eingriffsregelung mit Folgen für sämtliche Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die Fehleinschätzung der Grünen ist angesichts ihrer Naturschutzferne keine Überraschung, sollte hier nicht bewusst eine falsche Fährte gelegt werden.

Ärgerlich ist das Ansinnen der Fortschrittskoalition nicht allein wegen des Verzichts auf die nach den Umständen bestmögliche Reparatur von Eingriffsfolgen, sondern auch deswegen, weil mit den Einnahmen eine Verpflichtung eingelöst werden soll, die schon nach dem Bundesnaturschutzgesetz von 2010 eine Grundverpflichtung des Staates ist: nämlich der Aufbau eines Biotopverbundes auf mindestens zehn Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes. So gesehen ist das als Synergieeffekt bemäntelte Resultat kein Mehr, sondern ein Weniger für den Naturschutz. Das Geld soll für ein Ziel verwendet werden, das zu erreichen der Staat auch ohne die Instrumentalisierung des Eingriffsausgleichs verpflichtet ist.

Nun dürfte es umso mehr auf die Zivilgesellschaft – genau genommen auf die Naturschutzvereinigungen – ankommen, der Bundesregierung in den Arm zu fallen. Allerdings ist mehr als fraglich, ob diese Vereinigungen dazu noch die Kraft finden. Insider rechnen damit, dass sich diese Verbände in dem von der Ampelkoalition angekündigten Konsultationsprozess mit einer Partizipation an den Mehreinnahmen aus der Ersatzzahlung für den Plan der Regierung gewinnen lassen. Immerhin ist auch die Kritik der viel beschworenen Zivilgesellschaft an der Öffnung der Landschaftsschutzgebiete und der Absenkung des Artenschutzrechts zugunsten von Windenergieanlagen weithin ausgefallen. So hofft man in den Naturschutzverbänden auch darauf, an der Verwendung der Zahlungen mitwirken zu dürfen, welche die Betreiber von Windenergieanlagen seit der Änderung des Artenschutzrechts für die Lizenz zum Töten von Vögeln und Fledermäusen in nationale Artenhilfsprogramme einzahlen müssen. Der befürchtete Ablasshandel im Naturschutz ist längst im Gange.

Fernsehtipp: Gute Nachrichten vom Planeten

3. Mai 2023|

Arte berichtete am Freitag, den 05. Mai 2023 von 18:35 bis 19:20 Uhr in der Dokumentation „Gute Nachrichten vom Planeten“ zwar nicht nur, aber auch über Uhus und die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. In der Sendung geht es um den Schutz bedrohter Arten. Statt der täglichen Flut an negativen Nachrichten in den Medien zu folgen, entdeckt die Dokumentationsserie die „good news“ dieser Welt.

Der Beitrag ist mittlerweile in der ARD-Mediathek zu finden.

Schöne neue Welt

3. Mai 2023|

Der Flächenverbrauch für Bauvorhaben in Deutschland sollte bereits vor Jahren von heute 56 Hektar auf 30 Hektar pro Tag begrenzt sein. Doch das Erreichen dieses Ziels wurde regierungsamtlich auf das Jahr 2030 verschoben. Dann sollen es weniger als 30 Hektar pro Tag sein. Bis dahin werden – geht es nach den Plänen der Ampelkoalition – allein 73.000 Hektar mit Photovoltaikanlagen überbaut sein. Diese Fläche entspricht der von Bundeskanzler Olaf Scholz am 06.03.2023 zum Abschluss der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg auf einer Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner getroffenen Ankündigung: Täglich soll eine Fläche von umgerechnet 40 Fußballfeldern mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Das entspräche bereits der Hälfte der aktuellen täglichen Flächeninanspruchnahme oder anders gesagt der Fläche von 1.160 landwirtschaftlichen Betrieben durchschnittlicher Größe oder der Fläche von sieben der zehn deutschen Waldnationalparke. Die Ausbauziele dürften mit der angekündigten Reduzierung des Flächenverbrauchs kaum vereinbar sein. Oder doch? Alles eine Frage der Statistik. Man muss Freiflächen-Photovoltaikanlagen nur künftig aus der Flächeninanspruchnahme herausrechnen. Mal sehen, welche Politiker welcher Parteien wann auf diese Idee kommen.

Dritte Uhu-Webcam online

17. April 2023|

Das Uhupaar im Ahrtal – Lotte und Leo – brütet in diesem Jahr offenbar nicht oder jedenfalls nicht vor der Webcam. Kurzerhand hat Stefan Brücher einen anderen Uhubrutplatz mit einer Webcam ausgestattet: Einen Brutplatz in einer Burgruine 30 Kilometer westlich von Köln. Die Jungen dieses Paares sind bereits um den 10. März herum geschlüpft: Zwei Weibchen und ein Männchen. Stefan Brücher hat sie am 16. April mit Ringen der Vogelwarte Helgoland gekennzeichnet. Einer der Altvögel saß während der Aktion gut 15 Meter entfernt das Geschehen beobachtend im Gemäuer. Dank der Webcam können die Zuschauer nun doch noch Uhus beim Aufwachsen zusehen. In der Burgruine brüten Uhus schon seit einigen Jahren. Im letzten Jahr zog das Paar sogar vier Jungvögel auf. An Nahrung scheint es auch dem diesjährigen Nachwuchs nicht zu fehlen. Offensichtlich ist das Revier ein Schlaraffenland für Uhus. Jede Nacht und auch tagsüber wird gefüttert. Die jungen Uhus sind gut genährt; sie stürzen sich nicht gleich auf eingebrachte Nahrung, sondern lassen sich Zeit. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Einblicke in das Familienleben der Uhus erhalten möchten.

Ampelkoalition plant weitere Schwächung des Naturschutzes

17. April 2023|

Am 28. März 2023 haben die übernächtigten Mitglieder des Koalitionsausschusses der in Deutschland regierenden Ampelkoalition in einer 30stündigen Sitzung Beschlüsse gefasst, die für den Naturschutz in Deutschland nichts Gutes erwarten lassen. Nach der im letzten Jahr überstürzt durchgesetzten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes steht nun die naturschutzgesetzliche Eingriffsregelung im Fadenkreuz der „Fortschrittskoalition“:

Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt seit 1976, dass die mit Bauvorhaben verbundenen unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bestmöglich repariert werden. Diese Verpflichtung galt damals als ein Meilenstein des Naturschutzes. Zwar hält die Ampelkoalition an der Eingriffsregelung an sich noch fest, aber der Eingriffsverursacher soll – so lesen es Kenner der Materie aus den 16seitigen Beschlüssen heraus – künftig wählen können, ob er Maßnahmen zum Schadensausgleich ergreift oder eine Naturschutzabgabe entrichtet. Das ist zwar prinzipiell nicht neu, aber freikaufen kann sich der Eingriffsverursacher mit einer „Ersatzzahlung“ bisher erst dann, wenn die Eingriffsfolgen nicht mit Naturschutzmaßnahmen kompensiert werden können. Zudem sind Eingriffe, deren Folgen so schwerwiegend sind, dass die nicht behoben werden können, unzulässig – sofern der Naturschutz vorrangig ist.

Schon eine frühere Bundesregierung verfolgte ein ähnliches Ziel – und zwar 2009 die Koalition aus CDU, CSU und FDP. In ihrem Koalitionsvertrag hieß es: „Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzustellen.“ Die Fachleute des Naturschutzes fürchteten damals nicht grundlos die Aushöhlung der Eingriffsregelung und statt eines echten Schadenausgleichs schnöden Ablasshandel.

Dieses Ansinnen wurde damals wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht ins Werk gesetzt. Prof. Dr. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig hatte diese in einem an das Bundesumweltministerium adressierten Gutachten aufgezeigt. Soweit reicht das Erinnerungsvermögen der amtierenden Bundesregierung nicht. Feierte der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil am Abend des 28. März 2023 in einem Interview im heute Journal die Aufgabe des Vorranges naturaler vor monetärer Kompensation denn nicht als Paradigmenwechsel und als Fortschritt – bizarrer Weise als Fortschritt für den Naturschutz? Im Beschluss wird für weitere Gesetzesänderungen „ein Konsultationsprozess mit Verbänden, Praxis und Wissenschaft“ angekündigt. Die Koalitionäre wollen einen „Turbo einlegen“, „Deutschlandgeschwindigkeit“ und noch mehr „Wums“.

Nach der fatalen Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Windenenergieanlagen, dem Abbau von planungsrechtlichen Vorschriften und einem dramatischen Abbau des Artenschutzrechts zugunsten der Windenergiewirtschaft arbeitet die Ampelkoalition offenkundig an einer weiteren beispiellosen Entrechtung des Naturschutzes. Die Kritik der Spitzen der Naturschutzorganisationen fällt verhalten aus. Allerdings wachsen Zweifel am Kurs der Bundesregierung an der Basis dieser Verbände und nicht nur dort.

Frohe Ostern!

9. April 2023|

Für das Lied der Nachtigall ist es jahreszeitlich noch zu früh. Vielleicht unternehmen Sie an Ostern trotzdem einen Ausflug oder Sie machen einen Spaziergang. Stefan Brücher von der EGE wird an Ostern auch unterwegs sein, allerdings weniger des Naturerlebens sondern des Naturschutzes wegen. Denn gerade an Feiertagen und Wochenenden drängt es bei gutem Wetter viele Menschen ins Freie. Menschen, die zur falschen Zeit und am falschen Ort unbeabsichtigt Uhus stören könnten – Klettersportler, Gleitschirmflieger, Geocacher, Fossiliensammler oder Mountainbiker beispielsweise. Deshalb ist es gut, wenn die Uhuschützer in der Eifel gerade jetzt störungsempfindliche Brutplätze im Blick haben, auch wenn viele Uhus in diesem Jahr deutlich später dran sind und das Frühjahr auf sich warten lässt. Vielleicht unternehmen Sie an Ostern trotzdem einen Ausflug oder Sie machen einen Spaziergang. In jedem Fall wünschen wir Ihnen gute Aussichten – nicht nur in meteorologischer, sondern auch in landschaftlicher Hinsicht. Frohe Ostern!

Windpark an der Nordsee © Eilert Voß

Moseltal soll Silicon Valley der Solarwirtschaft werden

1. April 2023|

Nach dem jüngsten Streit in der Ampelkoalition demonstrieren FDF-Chef Christian Lindner und der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Einigkeit. Beide wollen den Ausbau der Solarenergie beschleunigen. Die grün-liberale Offensive zielt auf das Moseltal zwischen Trier und Koblenz. Die zum Fluss steil abfallenden sonnenexponierten Felsen und Rebflächen sollen in einem ersten hundert Kilometer langen Bauabschnitt mit Agrikultur-Photovoltaikanlagen überstellt werden.

Dieses Projekt diene nicht nur dem Klimaschutz, sondern schütze zugleich die Rebstöcke in den Spitzenweinlagen vor den dramatischen Auswirkungen des Klimawandels. Das angestaubte touristische Image des Moseltals könne so endlich überwunden und die Energiewende großräumig sichtbar werden. Das Projekt füge sich ein in die ambitionierten Pläne der Bundesregierung, welche die Überbauung einer Fläche von umgerechnet 40 Fußballfeldern pro Tag mit Photovoltaikanlagen bis 2030 vorsehen. Zudem wolle man an der Mosel Solarfabriken ansiedeln und in den Moselfelsen nach den für die Produktion der Module benötigten Seltenen Erden schürfen, um von Importen aus China unabhängig zu werden, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Kritik von Naturschutzorganisationen an den Plänen fällt verhalten aus. Zwar sorge man sich um das Moseltal, doch fürchte man bei Kritik die Gunst der Ampelkoalition zu verlieren und sich den Vorwurf zuzuziehen, den Klimawandel nicht ernst zu nehmen. Eine differenzierte Bewertung des Ausbaus der regenerativen Energien sei kaum mehr möglich und im Namen des Klimaschutzes nahezu alles erlaubt, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Die Geister, die man selbst gerufen habe, würde man nicht mehr los.

Beiträge von 2006 bis 2021

Nachrichtenarchiv

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