Kompensation auf Acker und Grünland mit der Landwirtschaft
Produktionsintegrierte Kompensation (PIK): Das ist – zugegebenermaßen – kein sich selbsterklärender Begriff. Und was es damit auf sich hat, wird die wenigsten Leser interessieren. Wer allerdings, in welcher Rolle auch immer, mit Eingriffen in Natur und Landschaft und der gesetzlich verlangten Kompensation der Eingriffsfolgen konfrontiert ist, ist vermutlich dankbar für die Arbeitshilfe, die exakt für dieses besondere Feld der Kompensation kürzlich von der Landesnaturschutzbehörde Niedersachsens herausgegeben worden ist.
Das 80 Seiten starke Heft informiert über die rechtlich-fachlichen Grundlagen der Eingriffsregelung sowie die Anforderungen an in die Bewirtschaftung von Acker und Grünland integrierte Kompensation. Die gemeinsam von Naturschutz und Landwirtschaft entwickelte Arbeitshilfe umfasst insgesamt 16 solcher Maßnahmen, die für eine Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen der Habitate von 13 Brutvogelarten der Äcker und des Grünlandes (darunter der Steinkauz) sowie für den Feldhamster in Betracht kommen. Die berücksichtigten Arten sind Leitarten für die Lebensgemeinschaften schutzwürdiger Acker- und Grünlandbiotope. Von den auf diese Arten bezogenen PIK-Maßnahmen kann deswegen auch ein Schutz für weitere Arten agrarisch genutzter Biotope erwartet werden. Einziges Manko der Arbeitshilfe: Sie gilt der Eingriffsregelungspraxis in Niedersachsen. Dabei wäre den Akteuren der Eingriffsregelung auch in anderen Bundesländern eine vergleichbar gut fundierte Anwendungshilfe für die produktionsintegrierte Kompensation zu wünschen.
Nähere Informationen und Bezugshinweis finden Sie hier.
Ampelkoalition setzt Kurs gegen den Naturschutz fort
Bund und Länder haben sich am 6. November 2023 auf einen „gemeinsamen Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ geeinigt. Er umfasst nach Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz „mehr als hundert Maßnahmen für eine grundlegende Änderung in vielen, vielen Bereichen“. Zu diesen Bereichen zählen der Verkehrswege-, Netzaus- und Wohnungsbau. Für diese Zwecke sollen Verfahren verschlankt, das Recht modernisiert, Prüfschritte reduziert und Klagerechte beschränkt, die erforderlichen Gesetzesänderungen schnellstmöglich umgesetzt, mit einer Sonderregelung bis Dezember 2026 auf Bauleitpläne verzichtet, lange Einzelfallprüfungen beim Artenschutz vermieden und dazu gesetzliche Standards und Verwaltungsvorschriften erarbeitet werden. So setzt die Ampelkoalition – nun im ausdrücklichen Schulterschluss mit den Länderregierungen – ihren naturschutzwidrigen Kurs fort.
Unterdessen versprechen Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide Bündnis90/Die Grünen) den besorgten Naturschutzvereinigungen, man werde „in der nun anstehenden Umsetzung dieser Verabredungen weiterhin darauf achten, dass Transparenz und Rechtsschutz gewahrt sowie Umwelt- und Naturschutzstandards nicht gesenkt werden“. Beruhigen kann dieses Versprechen nicht. Waren es doch vor allem Habeck und Lemke, die im letzten Jahr mit den gemeinsam verabredeten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zugunsten der Windenergiewirtschaft die Blaupause für die Absenkung des Naturschutzrechts geliefert und eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt haben. Die anderen Parteien können mit diesem grünen Beitrag mehr als zufrieden sein; sie hätten sich selbst einen solchen Kahlschlag kaum zugetraut. Das erinnert an die Hartz-IV-Gesetzgebung der SPD: So massiv in die Sozialleistungen einzugreifen dürften CDU und FDP aus Furcht vor Sozialdemokraten und Gewerkschaften eher nicht gewagt haben. Die aktuelle Gesetzgebung weckt überdies Erinnerungen an Habecks Heizungsgesetzentwurf, der immerhin nach monatelangen Kontroversen ansatzweise Korrekturen erfahren hat. Die Änderungen des Naturschutzrechts indessen sind mit einer noch viel heißeren Nadel genäht, kein Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit und sie werden vollzogen ohne langes Federlesen in einem partei- und länderübergreifenden Konsens.
Der Naturschutz steht vor einem dramatischen Befund. War seit Mitte der 1970er Jahre vor Bau- und Infrastrukturprojekten eine Sachverhaltsermittlung der betroffenen Natur und Landschaft zwingend verlangt, so können nun u. U. Bestandsaufnahmen entfallen. Die Behörden müssen anhand der Daten entscheiden, die mehr oder weniger zufällig über den betroffenen Raum vorliegen. Auf diese Weise wird die wahre Betroffenheit von Natur und Landschaft nicht mehr erkannt, der Eingriff gewissermaßen zum Blindflug und die Bewältigung der Eingriffsfolgen zur Glücksache. Es ist eine systematische Entrechtung von Natur und Landschaf von Grund auf. Kanzler Scholz indessen sieht es so: In den letzten Jahrzehnten hätten Bund und Länder „mit großer Liebe und Zuneigung immer mehr bremsende Vorschriften erfunden“ (so NWZ online am 7. November 2023). Derweil wollen Bund und Länder die Welt oder jedenfalls „den Planeten“ retten. Die Distanz zwischen Anspruch und Realität könnte größer nicht sein.
Es wäre nun die Stunde der viel beschworenen „Zivilgesellschaft“, doch die Politik wird die „Nichtregierungsorganisationen“ auch weiterhin „einzubinden“ wissen, soweit man dort nicht ohnehin wie die Berichterstattung auf Regierungskurs ist. Bei dem Abbau des Artenschutzrechts zugunsten der Windenergiewirtschaft ist dies ohne große Gegenwehr gelungen. Oder regt sich nun doch die Erkenntnis, naiv, vertrauensselig und distanzlos auf eine „grüne“ Politik vertraut zu haben?
Schleiereulen entlang der Erft 2023
Die bei der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. im Schleiereulenschutz aktiven Personen aus dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen melden für die Brutzeit 2023 positive Ergebnisse: In diesem Gebiet zwischen den Städten Bedburg im Norden und Bad Münstereifel im Süden wurden 65 Schleiereulenkästen kontrolliert. Die Entfernung zwischen den beiden Städten längs der Erft beträgt 50 Kilometer. Festgestellt wurden 44 besetzte Reviere und 28 Bruten mit insgesamt 140 Jungvögeln. 121 Jungvögel wurden beringt. Fünf der 28 Bruten waren Zweitbruten. An sieben Brutplätzen waren die Jungvögel bereits ausgeflogen. Die Anzahl der Jungen je Brut umfasste zwei bis acht Jungvögel. An einem Brutplatz stießen die Beringer auf ein bereits beringtes adultes Schleiereulenmännchen. Der Ring lässt einen 2019 geschlüpften, in menschlicher Obhut gehaltenen und aus Gefangenschaft entkommenden Vogel vermuten. Nach dem Entfernen des Ringes erhielt die Eule einen Ring der Vogelwarte Helgoland. Das diesem Männchen zugehörige Weibchen war 2018 als Jungvogel in der Region beringt worden.
Eine Zweitbrut mit fünf Eiern in der Lagerhalle einer Holzhandlung wurde aufgegeben. In einer Kirche ist die Brut nach dem Beringen in arge Nöte geraten, denn von fünf Jungvögeln wurden zwei tot aufgefunden; ein dritter Jungvogel war so geschwächt, dass er in eine Pflegestation eingeliefert wurde. Möglicherweise war zuvor einer der Altvögel ums Leben gekommen. Es ist aber auch möglich, sagt Peter Josef Müller, dass die Kartoffelernte und andere Feldarbeiten auf den umliegenden Äckern zu einem temporären Einbruch der Feldmauspopulation geführt haben. Grünland, auf dem die Feldmaus als Hauptbeute der Schleiereule leichter zu fangen ist, fehlt in diesem Revier nämlich gänzlich. An einem anderen Brutplatz zerstörte Vandalismus die But: Vermutlich waren es Jugendliche, welche das Scheunentor aufbrachen, auf das gestapelte Stroh kletterten und den Nistkasten mit einem Brecheisen von der Wand brachen. Dabei ging das Gelege ausweislich der Eierschalen offenkundig zu Bruch. Trotz dieser traurigen Umstände sind die Bestandsergebnisse ermutigend positiv. Zu danken ist für diese Ergebnisse Chantal Tholen, Guido Schlangen, Marco Böhm-Dores, Stefanie Taube, Dagmar Börner, Johannes Ismar, Stefan Brücher und Peter Josef Müller.
Teufelsschnur
Am 27. Oktober 1873 – also vor 150 Jahren – meldete der US-amerikanische Farmer Joseph F. Glidden seine Erfindung zum Patent an: den Stacheldraht. Der Menschen wie Tiere abwehrende Draht, die Native Americans nannten ihn Teufelsschnur, trat alsbald den Siegeszug rund um den Erdball an. Bald hielt Stacheldraht die Rinder der amerikanischen Cowboys von den Ackerflächen und von den Eisenbahnlinien fern, er durchzog die Schlachtfelder des ersten Weltkrieges und der ungezählten Kriege hernach, trennte Ost- von Westberlin, markierte die innerdeutsche Grenze, schließt Arme aus Wohlstandsinseln aus und Menschen bis heute in Gefangenen- und Todeslagern ein. Eine von Stacheldraht umwundene Kerze ist nicht grundlos das Logo der Gefangenenhilfsorganisation Amnesty international.
Wo es um die Begrenzung von Freiheitsrechten und die Sicherung von Besitzständen geht, ist Stacheldraht nicht weit. Überdies ist Stacheldraht eine teuflische Falle für Vögel, die sich im Draht verfangen und zu Tode kommen. Dieses Schicksal trifft nicht nur Küstenvögel, die bei Sturm nur zu leicht in die Drähte des seenahen Weidegrünlandes geraten – wie etwa Möwen, Weihen und die Sumpfohreule (im Bild). Nicht weniger gefährlich ist der Draht mit den Widerhaken für die Eulen in den Weidelandschaften auf allen Kontinenten. Auch daran mag man am 150sten Jahrestag der Patentanmeldung dieses Drahtes erinnern.
Herbstgedanken
Herbert Zucchi, emeritierter Professor für Zoologie/Tierökologie an der Hochschule Osnabrück, hat – wie uns scheint – nicht nur die jahreszeitliche Lage in ein Gedicht gefasst. Wir veröffentlichen es an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Herbst 2023
Es ziehen Gänse nach Südwesten,
ein kalter Wind weht übers Land
und rüttelt an den kahlen Ästen,
wo ich im Sommer Schatten fand.
Der Morgennebel will nicht schwinden
und müde döst der trübe Tag.
Es fallen Blätter unter Linden
und schweigend liegt der graue Hag.
Mir ist, als wollt mein Herz zerspringen,
und dunkles Ahnen macht sich breit.
Nur einer Amsel leises Singen
ist Trost in dieser bittren Zeit.
Herbert Zucchi
Von Solar- und Biodiversitätsparks
In zehn Jahren werden Regierungsplänen zufolge Solarparks voraussichtlich 100.000 Hektar der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands beanspruchen. Diese Fläche entspricht der Fläche der acht deutschen Waldnationalparke oder dem Dreifachen der hessischen Naturschutzgebietsfläche oder – eine weitere Vergleichszahl – der Fläche von 1.700 landwirtschaftlichen Betrieben durchschnittlicher Größe. Nimmt man den auf zwei Prozent der Landfläche geplanten Ausbau der Windenergiewirtschaft hinzu, stehen Natur und Landschaft nach Art und Umfang beispiellose Veränderungen bevor. Die mit Solarparks verbundene Flächeninanspruchnahme ist beträchtlich. Schon allein deswegen dürfte das lang gehegte Ziel, das bereits 2020 hatte erreicht sein sollen, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, noch lange verfehlt werden. Derzeit sind es täglich 56 Hektar. Zum Vergleich: Mehr als 45 Jahre nach Einführung der Eingriffs-Ausgleichs-Pflicht beträgt die in Deutschland mit Kompensationsmaßnahmen belegte Fläche schätzungsweise kaum mehr als ein Prozent.
Derzeit werden überall in Deutschland Freiflächen für Solaranlagen mobilisiert. Wird es gelingen, wenigstens die für Naturschutz und Landschaftspflege wertvollen Gebiete vor diesem Boom zu schützen? Die prioritäre Verschonung naturschutzwichtiger Bereiche geht mit der Preisgabe aktuell für den Naturschutz weniger bedeutsamer oder vorbelasteter Bereiche einher. Dabei bedürfen diese Gebiete eigentlich einer Wiederherstellung. Gerade die für Solarparks so geeignet erscheinenden Acker- und Grünlandstandorte geringer Produktivität (Grenzertragsstandorte) weisen insbesondere für Vögel der Agrarlandschaft noch vergleichsweise gute Bedingungen auf. Die Verluste ihrer Lebensräume können nicht durch die in Solarparks durchaus mögliche Förderung anderer Vogelarten z. B. der Gehölze und Siedlungen oder der Pflanzen- und Insektenvielfalt angemessen ausgeglichen werden, selbst wenn zwischen den Modulen mehr Platz für weniger empfindliche bodenbrütende Vogelarten freigelassen wird. Diese Vorbehalte hat kürzlich die Deutsche Ornithologen Gesellschaft in ihrem Positionspapier zum Ausbau von Photovoltaikanlagen in der Agrarlandschaft herausgestellt.
Dass die Bezeichnung Solarpark ein Euphemismus ist, der die industriellen Anlagen schönfärbt, liegt auf der Hand. Dabei ist für die technisch überformten Solarfelder schon eine noch kreativere Bezeichnung gefunden: Biodiversitätspark. An Bestrebungen von Naturschutzorganisationen, Hochschulen und der Solarwirtschaft, Solarparks als „Hotspots der Artenvielfalt“ in Stellung zu bringen, fehlt es nicht. Diese Bestrebungen leisten dem Ansinnen Vorschub, die mit den Anlagen verbundene Flächeninanspruchnahme aus der Flächenverbrauchsstatistik herauszunehmen. Liegt die Zukunft des Naturschutzes also im Solarpark? Sind der darin mit einem botanisch-zoologischen Gärtnern erreichbare Schutz einzelner Arten und die Maximierung von Artenzahlen schon oder überhaupt Naturschutz? Ein Starenkasten und ein Tümpel hier, ein Lesestein- oder Totholzhaufen dort, zwischen den Modulen ein paar floristische Besonderheiten und grasende Schafe? Im Editorial der Ausgabe von Februar 2023 der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ geht es gar ums ganz große Ganze. Der Autor empfiehlt „Agri-Photovoltaikanlagen als Stockwerk über Weidelandschaften und Nutzpflanzen“ als Strategie, „um die Kulturen klimafit zu machen“ und verheißt „Solarparks mit landschaftlich angepasster Gestaltung und üppig geförderter Biodiversität. Sind Solarparks womöglich Ökokonten mit Ausgleichsfunktion für Eingriffe andernorts?
Sollten sich mit derselben Logik dann nicht auch neue Wohnsiedlungen auf der buchstäblich grünen Wiese zumal mit Solaranlagen am Balkon, Windrad auf dem Dach und Wärmepumpe im Keller als Biodiversitätsgebiete deklarieren lassen, wenn Dächer und Fassaden begrünt sind, ein Nistkasten für Blaumeisen und ein Insektenhotel am Haus hängt? Taugt auch das für Bonuspunkte zum Ansparen und Verrechnen in der grünen Eingriffs-Ausgleichs-Buchhalterei? Die Banalisierung des Naturschutzes scheint grenzenlos zu sein. Übrigens reklamierte der Deutsche Golfverband die Biodiversität bereits in den 1990er Jahren – damals allerdings noch unter der schlichten Bezeichnung Artenvielfalt –für seine Golfplätze. Zu früh allerdings, um sie in die bald darauf eröffneten Ökokonten einzuzahlen.
Künftig könnten Solarparks aber noch aus einer ganz anderen Sicht heraus keinen Ausgleich mehr erfordern. Dann nämlich, wenn sie als „Vorhaben des Klimaschutzes“ per se gar nicht mehr als Eingriff angesehen würden. Dann wäre auch der Bau einer Fabrik kein Eingriff mehr in Natur und Landschaft, sofern in ihr keine Verbrennerautomobile, sondern Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder produziert werden. Ein bereits 2019 mit den Umweltministern der Länder abgestimmter Arbeitsplan des Bundeswirtschaftsministeriums hatte exakt dies zum Ziel: die „Weiterentwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem Ziel, Maßnahmen zum Klimaschutz von den naturschutzrechtlichen Ausgleichspflichten vollständig auszunehmen“.
Buchempfehlungen: Time over
Time over. So lautet der Titel des gerade erschienenen Buches über die „verlorene Biodiversität in Feld und Flur“ (Hardcover, 204 Seiten, 2023, Tecklenborg Verlag, 28,50 Euro, ISBN 978-3-949076-21-3). Das Buch ist dem renommierten Tiermaler Bernd Pöppelmann zu verdanken, der es herausgegeben hat. Es vereinigt die Beiträge von vierzig namhaften Autoren aus dem Naturschutz. Ihre Beiträge handeln von der einstigen Vielfalt der Pflanzen und Tiere der Agrarlandschaft. Doch es beschränkt sich nicht auf die Klage über das Verlorene, sondern rüttelt auf und macht Mut, das Leben zurückzuholen auf die Felder, Wiesen und Weiden, in den Ackerboden und in den Himmel über den Fluren. Es ist ein Buch, das nicht bloß Fakten und Fachwissen vermittelt, sondern um nichts weniger einer breiten Leserschaft emotionale Zugänge in das Anliegen des Naturschutzes öffnen kann – Menschen, die sich als Politiker, Beamte, Berater und Unternehmer beruflich mit der Landwirtschaft befassen oder als Konsumenten über die Zukunft der Landwirtschaft mitentscheiden. Die eindrucksvollen Zeichnungen des Herausgebers und der anderen fürs Buch gewonnenen Künstler machen das Buch auch der äußeren Gestaltung nach zu einem eindrucksvollen Plädoyer für den Wiederaufbau und einen Neuanfang auf dem Feld.
EGE-Uhu-Webcams wieder auf Sendung
Nach einigen technischen Schwierigkeiten sind endlich wieder alle drei Uhu-Webcams der EGE online.
Nachdem sich unsere Webseite seit einigen Monaten in einem neuen Gewand zeigt, sind nun auch die Webcams neu eingebunden. Neben den dortigen Livestreams gibt es auch die Möglichkeit, aktuelle Video-Beobachtungen in unserer YouTube-Playlist anzuschauen und die Foto-Highlights zu erkunden. Zudem finden Sie unser Tagebuch, das Ihnen wertvolle Zusatz- und Hintergrundinformationen gewährt.
Nach und nach werden die älteren Inhalte in die erneuerte Website importiert. Die bisherigen Seiten sind bis dahin noch immer hier zu erreichen.
Die EGE wünscht allen Zuschauern eindrucksvolle Begegnungen mit Uhus vor der Kamera.
WDR 5: Dem Uhu auf der Spur
Am 11. September 2023 sendete WDR 5 in der Reihe „Quarks – Wissenschaft und mehr“ ein 30 minütiges Gespräch mit Stefan Brücher von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. Das Thema der Sendung: Der Uhu, seine stille Rückkehr nach jahrhundertelanger Verfolgung und die Lage der Uhus heute. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Sendung nachhören möchten. Stefan Brücher berichtet darin aus seiner Arbeit für den Schutz der Uhus und beantwortet Zuhörerfragen. Informativ, aktuell und aus erster Hand.
Steinkauz landet im Herd
Neu ist die Erkenntnis nicht: Schornsteine sind eine Gefahr für Steinkäuze. Das Risiko, darin zu verenden, dürfte groß sein, wenn sie in den Kamin geraten. Weshalb die Käuze in Kamine gelangen, ob versehentlich durch Absturz oder auf der Suche nach einem vermeintlich geeigneten Brutplatz oder Tagesversteck? Vermutlich aus dem einen wie dem anderen Grund. Der Kauz im Bild geriet in den Kamin, gelangte von dort aus in den Herd und kam glücklicherweise äußerlich unversehrt davon. Das verdankt er seinem beharrlichen Scharren sowie den aufmerksamen Ohren und dem beherzten Eingreifen der Hausbewohner. Glücklicherweise war der Ofen aus. In der Heizperiode wäre die Sache wohl anders ausgegangen oder auch, wenn die Bewohner verreist wären. Zugetragen hat sich die Sache im August in Isengraben im Kreis Heinsberg gut 40 km südwestlich von Düsseldorf.
Zweckmäßigerweise sollte ein rußgeschwärzter Kauz vorsichtig mit einem feuchten Mikrofasertuch gereinigt werden, damit er sich bei der Gefiederpflege nicht die Schleimhäute kontaminiert und dann vielleicht doch noch zu Schaden kommt. Der Fall legt nahe, dass sich für Kamine im Umfeld von Steinkauzrevieren Schutzvorrichtungen empfehlen, um Käuzen aber auch anderen Vogelarten ein trauriges Ende zu ersparen. Wer so zum Schutz der Steinkäuze beitragen möchte, wende sich an den Schornsteinfeger. Schornsteinfeger sollen bekanntlich Glück bringen – und Käuze vor Unglück bewahren.
Exkursion in Steinkauzbiotope im Kreis Düren
Am 16. September 2023 lädt die Biologische Station im nordrhein-westfälischen Kreis Düren zu einer Wanderung zu den Ostbaumwiesen und Steinkäuzen um den Ort Boich in der Gemeinde Kreuzau ein. Die Leitung hat Doris Siehoff; sie leitet das Steinkauzprojekt der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) im Kreis Düren. Die Exkursion beginnt um 14:30 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Details erfahren möchten. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich (siehe Details)!
Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen
Während die Pläne für das deutsche Heizungsgesetz wochenlang heftig diskutiert wurden und die Entscheidung über diese Pläne wegen unzureichender Fristen schließlich auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben werden musste, beschloss der Bundestag im Juli 2022 binnen kürzester Zeit die folgenschwersten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes – in der von den Fortschrittkoalitionären beschworenen „Deutschlandgeschwindigkeit“. Dies geschah ohne große Auseinandersetzungen und ohne eine mediale Berichterstattung, aber nach Meinung vieler als eine längst überfällige Großtat zur „Rettung des Planeten“. Die Furcht vor der Erderhitzung machte es möglich und nach Meinung der vielen nötig, wenngleich die wenigsten wissen, was auf Betreiben der Ampelkoalitionäre der Deutsche Bundestag ins Werk gesetzt hat. Eine annähernde Vorstellung von der Wucht der Gesetzesänderungen vermittelt der Beitrag von Wilhelm Breuer über die „Zeitenwende im Naturschutz“. Der Appell der Umweltvereinigungen, man müsse „Klimaschutz und Biodiversität zusammendenken“, dürfte für eine Schadensbegrenzung kaum genügen und wird keine Kurskorrektur bewirken. Eine Überprüfung der Narrative, welche diese und weitere Gesetzesänderungen erst ermöglicht haben, ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten – auch vom und im Naturschutz nicht. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie die Titelgeschichte des Heftes lesen möchten.
Im Heft finden Sie weitere lesenswerte Beiträge: beispielsweise ein Plädoyer für die heimischen Wespen, Einsichten in das Leben der Tannenhäher, das Porträt des Hüters des ukrainischen Buchenwalderbes, Debattenbeiträge zur Bedeutung der Wildnis, Reiseberichte aus dem Kärtner Lesachtal und den Hochpyrenäen. Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenserinnerung von Wilhelm Breuer, der sich mit dem Klima oder auch nur mit dem Wetter befasst: Die Prozession zu einem Heiligen, von dessen Fürsprache sich das Landvolk einst den Schutz vor Unwetter, Blitzschlag und Hagel erhoffte.
Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen.“ Klicken Sie bitte hier, wenn Sie weitere Informationen über die aktuelle Ausgabe wünschen.
Wattenmeer: Neue Befahrensregelung in Kraft
Das Befahren der Meeresgebiete der deutschen Wattenmeer-Nationalparke darf nur der Bund regeln. Die bisherigen Regelungen stammen aus dem Jahr 1992. Die nach Bemühungen der betroffenen Bundesländer und der Umweltorganisationen und langer Untätigkeit des zuständigen Bundesverkehrsministeriums im April 2023 erfolgte Anpassung an den Schutz der Meeresgebiete war längst überfällig. Doch die Redensart, was lange währt, wird endlich gut, trifft hier nicht zu. Sonderlich naturschutzfreundlich ist die neue Rechtsverordnung nämlich nicht: Für das Kitesurfen und sonstige wassersportliche Aktivitäten entfaltet sie zwar eine gewisse Lenkungsfunktion, die Regelungen bleiben aber deutlich hinter den von den Ländern eingebrachten Änderungsvorschlägen zurück. Der Wattenrat Ostriesland beklagt insbesondere die in der Verordnung hingenommenen vielen Kitesuferzonen, die in den letzten Jahrzehnten in dem Weltnaturerbegebiet zugelassen wurden. Kritisch sind insbesondere die zahlreichen neuen durch die Nationalparke verlaufenden Schnellfahrkorridore und Wattfahrwasserbereiche sowie komplizierte Geschwindigkeitsregelungen. Ungeregelt bleibt der Betrieb von Wassertaxis und der Verkehr der zahlreichen Offshore-Versorgungsboote zu und von den Offshore Windparks. Wassertaxis können weiterhin unkontrolliert und mit hohen Geschwindigkeiten abseits von Fahrwassern über das Watt zu den Inseln und zum Festland verkehren. Die Folgen für störungsempfindliche Meeressäuger, brütende und rastende See- und Watvögel liegen auf der Hand. Trotz einiger Verbesserungen ist die Regelung für den Naturschutz nach Auffassung von Mellumrat und Wattenrat Ostriesland überwiegend enttäuschend. Für die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsministerium und ministerielle Beauftragte für die Ladesäuleninfrastruktur, Daniela Kluckert (FDP), aber sind nun „Naturschutz und Schifffahrt im Wattenmeer im Einklang“.
§ 13 b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar
Der 2017 in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügte § 13 b war von Anfang an umstritten. Er erlaubte es den Gemeinden, Freiflächen im Anschluss an Siedlungsbereiche ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleich von Eingriffsfolgen zu überplanen. Von dieser Möglichkeit hat eine Vielzahl von Gemeinden Gebrauch gemacht. Aufgrund dieser Vorschrift konnten beispielsweise siedlungsnahe Nahrungshabitate des Steinkauzes ohne Weiteres zerstört werden. Darunter litt die Steinkauzpopulation in der Niederrheinischen Bucht, denn dort brütet eine beträchtliche Anzahl Steinkäuze am Rande der Ortschaften. Genau auf solche Flächen zielte die Vorschrift des § 13 b BauGB. Der mit der Anwendung dieser Vorschrift entstandene Schaden für Natur und Landschaft dürfte immens sein. In welcher Größenordnung Biotope überplant wurden und kompensationslos verschwunden sind, kann nur grob erahnt werden.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt: 13 b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Die für sein Urteil maßgeblichen Gründe hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Konsequenzen des Urteils sind weitreichend.
Nachdem die Regelung Ende 2019 ausgelaufen war, erklärte das damalige Bundesinnenministerium im Sommer 2020, das Ziel des § 13 b BauGB sei „angesichts des in vielen Regionen Deutschlands bestehenden Wohnraummangels weiterhin geboten“. Die Befristung wurde im Zuge der BauGB-Novelle 2021 durch das Baulandmobilisierungsgesetz, das am 14.06.2021 in Kraft getreten ist, aufgehoben und bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Immobilienbranche wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen und wollte den Paragrafen bis zum Jahr 2032 verlängert haben. Das Umweltbundesamt kam in einer Studie zu dem Ergebnis, dass § 13 b BauGB vor allem von kleineren, ländlich geprägten Gemeinden genutzt wird und für kleinere Bauvorhaben mit geringer Bebauungsdichte. Demnach bewirke der in der Summe große Flächenverbrauch nur eine geringe Linderung der Wohnungsnot.
Die Wohnungsnot ist trotz der mit § 13 b BauGB seit 2017 eröffneten Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens nicht behoben worden, sondern beständig gewachsen. Die Ursachen für die Misere liegen, wenn überhaupt, am wenigsten am Naturschutz. Immerhin dies hatte die amtierende Ampelkoalition erkannt, die deswegen im Koalitionsvertrag keine Fortdauer dieser Vorschrift vorsah. Allerdings ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt so prekär, dass neue Baulandoffensiven zulasten des Naturschutzes nicht ausgeschlossen sind – von welcher Partei auch immer.
Der Steinkauz im nördlichen Harzvorland
Wenn in einem ganzen Landstrich die Vorkommen des Steinkauzes erloschen sind, ist es nicht leicht, dort wieder Steinkäuze anzusiedeln. In nördlichen Harzvorland, im Raum Quedlinburg/Halberstadt, arbeitet an einem solchen Unterfangen der „Arbeitskreis zum Greifvogel- und Eulenschutz in Sachsen-Anhalt“. Eckhard Kartheuser gehört zum Vorstand dieser Gruppe. Am 11. September 2023 ist er zu Gast bei der AG Eulenschutz des NABU im niedersächsischen Hildesheim, um von dem Projekt aus erster Hand zu berichten. Besucher sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.
Beiträge von 2006 bis 2021
Nachrichtenarchiv
Wir freuen uns, dass wir auch ein Nachrichtenarchiv auf unserer Website haben, in dem Sie ältere Beiträge finden können. Das Archiv bietet Ihnen die Möglichkeit, vergangene Artikel jederzeit zu lesen und es umfasst alle Artikel, die von 2006 bis 2021 auf unserer „alten“ Website veröffentlicht wurden.