Die Bundesregierung will die Planungsverfahren für den Wohnungsbau beschleunigen. Dazu soll der Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ beitragen. Dieser sieht vor, dass das Bauen von Wohnungen bei der Festsetzung von bestimmten Baugebieten in einem Bebauungsplan als im überragenden öffentlichen Interesse berücksichtigt wird. Damit soll der Bau von Wohnungen Vorrang gegenüber anderen wichtigen Belangen, auch vor dem Naturschutz, haben. Die Vorrangregelung gilt nicht nur für einzelne Bauvorhaben, sondern für ganze Baugebiete. Von dieser Regelung würde – anders als in der Gesetzesbegründung behauptet – nicht nur der Wohnungsbau, sondern auch der Bau von Gewerbe – und Bürogebäuden begünstigt. Der Entwurf verstärkt den Trend der Zurückdrängung der Naturschutzbelange. Fachleute erkennen in dem Entwurf ein trojanisches Pferd, mit dem unter dem Etikett der Schaffung von Wohnraum zugleich Baugebiete mit sämtlichen anderen Nutzungsarten in der Abwägung ein Vorrang gegenüber entgegenstehenden Belangen, wie etwa denen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, eingeräumt werden soll.
Mit der vorbereiteten Änderung des Baugesetzbuches werden beispielsweise die in der Peripherie der Ortschaften im ländlichen Raum verbliebenen Streuobstbestände noch stärker in den Fokus der Bauleitplanung geraten. Künftig wird es noch schwieriger werden, diese Gebiete vor Bebauung zu schützen oder auch nur eine angemessene Kompensation der Eingriffsfolgen etwa für die dort lebenden Steinkäuze zu erreichen.
