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Nachrichten2023-10-24T09:04:33+02:00

Kompensation im Fadenkreuz der Ampelkoalition

3. Mai 2023|

Die deutsche Bundesregierung will den Vorrang der Realkompensation vor Geldzahlungen aufgeben und Eingriffsverursachern den Weg öffnen, sich von Ausgleichsverpflichtungen freizukaufen. Diese Absicht ist Teil der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 28.03.2023. Für die Durchsetzung dieser Absicht müsste das Bundesnaturschutzgesetz erneut geändert werden. Dann wäre nicht mehr vorrangig die bestmögliche Reparatur der Eingriffsfolgen verlangt, sondern nur noch als Gegenleistung für Eingriffe „irgendetwas Gutes für Natur und Landschaft“. Die Grünen betonen im Nachgang zu den Beschlüssen, es ginge bei der Ausweitung der Ersatzzahlung „lediglich um Brücken und Engpässe“ bei Infrastrukturprojekten. Dr. Andreas Lukas, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, hat diese Darstellung in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ als „eine arge Fehleinschätzung“ bezeichnet. Tatsächlich geht es der Koalitionären um eine grundlegende Änderung der Eingriffsregelung mit Folgen für sämtliche Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die Fehleinschätzung der Grünen ist angesichts ihrer Naturschutzferne keine Überraschung, sollte hier nicht bewusst eine falsche Fährte gelegt werden.

Ärgerlich ist das Ansinnen der Fortschrittskoalition nicht allein wegen des Verzichts auf die nach den Umständen bestmögliche Reparatur von Eingriffsfolgen, sondern auch deswegen, weil mit den Einnahmen eine Verpflichtung eingelöst werden soll, die schon nach dem Bundesnaturschutzgesetz von 2010 eine Grundverpflichtung des Staates ist: nämlich der Aufbau eines Biotopverbundes auf mindestens zehn Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes. So gesehen ist das als Synergieeffekt bemäntelte Resultat kein Mehr, sondern ein Weniger für den Naturschutz. Das Geld soll für ein Ziel verwendet werden, das zu erreichen der Staat auch ohne die Instrumentalisierung des Eingriffsausgleichs verpflichtet ist.

Nun dürfte es umso mehr auf die Zivilgesellschaft – genau genommen auf die Naturschutzvereinigungen – ankommen, der Bundesregierung in den Arm zu fallen. Allerdings ist mehr als fraglich, ob diese Vereinigungen dazu noch die Kraft finden. Insider rechnen damit, dass sich diese Verbände in dem von der Ampelkoalition angekündigten Konsultationsprozess mit einer Partizipation an den Mehreinnahmen aus der Ersatzzahlung für den Plan der Regierung gewinnen lassen. Immerhin ist auch die Kritik der viel beschworenen Zivilgesellschaft an der Öffnung der Landschaftsschutzgebiete und der Absenkung des Artenschutzrechts zugunsten von Windenergieanlagen weithin ausgefallen. So hofft man in den Naturschutzverbänden auch darauf, an der Verwendung der Zahlungen mitwirken zu dürfen, welche die Betreiber von Windenergieanlagen seit der Änderung des Artenschutzrechts für die Lizenz zum Töten von Vögeln und Fledermäusen in nationale Artenhilfsprogramme einzahlen müssen. Der befürchtete Ablasshandel im Naturschutz ist längst im Gange.

Schöne neue Welt

3. Mai 2023|

Der Flächenverbrauch für Bauvorhaben in Deutschland sollte bereits vor Jahren von heute 56 Hektar auf 30 Hektar pro Tag begrenzt sein. Doch das Erreichen dieses Ziels wurde regierungsamtlich auf das Jahr 2030 verschoben. Dann sollen es weniger als 30 Hektar pro Tag sein. Bis dahin werden – geht es nach den Plänen der Ampelkoalition – allein 73.000 Hektar mit Photovoltaikanlagen überbaut sein. Diese Fläche entspricht der von Bundeskanzler Olaf Scholz am 06.03.2023 zum Abschluss der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg auf einer Pressekonferenz mit Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner getroffenen Ankündigung: Täglich soll eine Fläche von umgerechnet 40 Fußballfeldern mit Photovoltaikanlagen überbaut werden. Das entspräche bereits der Hälfte der aktuellen täglichen Flächeninanspruchnahme oder anders gesagt der Fläche von 1.160 landwirtschaftlichen Betrieben durchschnittlicher Größe oder der Fläche von sieben der zehn deutschen Waldnationalparke. Die Ausbauziele dürften mit der angekündigten Reduzierung des Flächenverbrauchs kaum vereinbar sein. Oder doch? Alles eine Frage der Statistik. Man muss Freiflächen-Photovoltaikanlagen nur künftig aus der Flächeninanspruchnahme herausrechnen. Mal sehen, welche Politiker welcher Parteien wann auf diese Idee kommen.

Dritte Uhu-Webcam online

17. April 2023|

Das Uhupaar im Ahrtal – Lotte und Leo – brütet in diesem Jahr offenbar nicht oder jedenfalls nicht vor der Webcam. Kurzerhand hat Stefan Brücher einen anderen Uhubrutplatz mit einer Webcam ausgestattet: Einen Brutplatz in einer Burgruine 30 Kilometer westlich von Köln. Die Jungen dieses Paares sind bereits um den 10. März herum geschlüpft: Zwei Weibchen und ein Männchen. Stefan Brücher hat sie am 16. April mit Ringen der Vogelwarte Helgoland gekennzeichnet. Einer der Altvögel saß während der Aktion gut 15 Meter entfernt das Geschehen beobachtend im Gemäuer. Dank der Webcam können die Zuschauer nun doch noch Uhus beim Aufwachsen zusehen. In der Burgruine brüten Uhus schon seit einigen Jahren. Im letzten Jahr zog das Paar sogar vier Jungvögel auf. An Nahrung scheint es auch dem diesjährigen Nachwuchs nicht zu fehlen. Offensichtlich ist das Revier ein Schlaraffenland für Uhus. Jede Nacht und auch tagsüber wird gefüttert. Die jungen Uhus sind gut genährt; sie stürzen sich nicht gleich auf eingebrachte Nahrung, sondern lassen sich Zeit. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Einblicke in das Familienleben der Uhus erhalten möchten.

Ampelkoalition plant weitere Schwächung des Naturschutzes

17. April 2023|

Am 28. März 2023 haben die übernächtigten Mitglieder des Koalitionsausschusses der in Deutschland regierenden Ampelkoalition in einer 30stündigen Sitzung Beschlüsse gefasst, die für den Naturschutz in Deutschland nichts Gutes erwarten lassen. Nach der im letzten Jahr überstürzt durchgesetzten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes steht nun die naturschutzgesetzliche Eingriffsregelung im Fadenkreuz der „Fortschrittskoalition“:

Das Bundesnaturschutzgesetz verlangt seit 1976, dass die mit Bauvorhaben verbundenen unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bestmöglich repariert werden. Diese Verpflichtung galt damals als ein Meilenstein des Naturschutzes. Zwar hält die Ampelkoalition an der Eingriffsregelung an sich noch fest, aber der Eingriffsverursacher soll – so lesen es Kenner der Materie aus den 16seitigen Beschlüssen heraus – künftig wählen können, ob er Maßnahmen zum Schadensausgleich ergreift oder eine Naturschutzabgabe entrichtet. Das ist zwar prinzipiell nicht neu, aber freikaufen kann sich der Eingriffsverursacher mit einer „Ersatzzahlung“ bisher erst dann, wenn die Eingriffsfolgen nicht mit Naturschutzmaßnahmen kompensiert werden können. Zudem sind Eingriffe, deren Folgen so schwerwiegend sind, dass die nicht behoben werden können, unzulässig – sofern der Naturschutz vorrangig ist.

Schon eine frühere Bundesregierung verfolgte ein ähnliches Ziel – und zwar 2009 die Koalition aus CDU, CSU und FDP. In ihrem Koalitionsvertrag hieß es: „Wir werden den Bundesländern die Kompetenz geben, beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur das Ersatzgeld anderen Kompensationsmaßnahmen gleichzustellen.“ Die Fachleute des Naturschutzes fürchteten damals nicht grundlos die Aushöhlung der Eingriffsregelung und statt eines echten Schadenausgleichs schnöden Ablasshandel.

Dieses Ansinnen wurde damals wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht ins Werk gesetzt. Prof. Dr. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig hatte diese in einem an das Bundesumweltministerium adressierten Gutachten aufgezeigt. Soweit reicht das Erinnerungsvermögen der amtierenden Bundesregierung nicht. Feierte der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil am Abend des 28. März 2023 in einem Interview im heute Journal die Aufgabe des Vorranges naturaler vor monetärer Kompensation denn nicht als Paradigmenwechsel und als Fortschritt – bizarrer Weise als Fortschritt für den Naturschutz? Im Beschluss wird für weitere Gesetzesänderungen „ein Konsultationsprozess mit Verbänden, Praxis und Wissenschaft“ angekündigt. Die Koalitionäre wollen einen „Turbo einlegen“, „Deutschlandgeschwindigkeit“ und noch mehr „Wums“.

Nach der fatalen Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Windenenergieanlagen, dem Abbau von planungsrechtlichen Vorschriften und einem dramatischen Abbau des Artenschutzrechts zugunsten der Windenergiewirtschaft arbeitet die Ampelkoalition offenkundig an einer weiteren beispiellosen Entrechtung des Naturschutzes. Die Kritik der Spitzen der Naturschutzorganisationen fällt verhalten aus. Allerdings wachsen Zweifel am Kurs der Bundesregierung an der Basis dieser Verbände und nicht nur dort.

Frohe Ostern!

9. April 2023|

Für das Lied der Nachtigall ist es jahreszeitlich noch zu früh. Vielleicht unternehmen Sie an Ostern trotzdem einen Ausflug oder Sie machen einen Spaziergang. Stefan Brücher von der EGE wird an Ostern auch unterwegs sein, allerdings weniger des Naturerlebens sondern des Naturschutzes wegen. Denn gerade an Feiertagen und Wochenenden drängt es bei gutem Wetter viele Menschen ins Freie. Menschen, die zur falschen Zeit und am falschen Ort unbeabsichtigt Uhus stören könnten – Klettersportler, Gleitschirmflieger, Geocacher, Fossiliensammler oder Mountainbiker beispielsweise. Deshalb ist es gut, wenn die Uhuschützer in der Eifel gerade jetzt störungsempfindliche Brutplätze im Blick haben, auch wenn viele Uhus in diesem Jahr deutlich später dran sind und das Frühjahr auf sich warten lässt. Vielleicht unternehmen Sie an Ostern trotzdem einen Ausflug oder Sie machen einen Spaziergang. In jedem Fall wünschen wir Ihnen gute Aussichten – nicht nur in meteorologischer, sondern auch in landschaftlicher Hinsicht. Frohe Ostern!

Windpark an der Nordsee © Eilert Voß

Moseltal soll Silicon Valley der Solarwirtschaft werden

1. April 2023|

Nach dem jüngsten Streit in der Ampelkoalition demonstrieren FDF-Chef Christian Lindner und der grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Einigkeit. Beide wollen den Ausbau der Solarenergie beschleunigen. Die grün-liberale Offensive zielt auf das Moseltal zwischen Trier und Koblenz. Die zum Fluss steil abfallenden sonnenexponierten Felsen und Rebflächen sollen in einem ersten hundert Kilometer langen Bauabschnitt mit Agrikultur-Photovoltaikanlagen überstellt werden.

Dieses Projekt diene nicht nur dem Klimaschutz, sondern schütze zugleich die Rebstöcke in den Spitzenweinlagen vor den dramatischen Auswirkungen des Klimawandels. Das angestaubte touristische Image des Moseltals könne so endlich überwunden und die Energiewende großräumig sichtbar werden. Das Projekt füge sich ein in die ambitionierten Pläne der Bundesregierung, welche die Überbauung einer Fläche von umgerechnet 40 Fußballfeldern pro Tag mit Photovoltaikanlagen bis 2030 vorsehen. Zudem wolle man an der Mosel Solarfabriken ansiedeln und in den Moselfelsen nach den für die Produktion der Module benötigten Seltenen Erden schürfen, um von Importen aus China unabhängig zu werden, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Kritik von Naturschutzorganisationen an den Plänen fällt verhalten aus. Zwar sorge man sich um das Moseltal, doch fürchte man bei Kritik die Gunst der Ampelkoalition zu verlieren und sich den Vorwurf zuzuziehen, den Klimawandel nicht ernst zu nehmen. Eine differenzierte Bewertung des Ausbaus der regenerativen Energien sei kaum mehr möglich und im Namen des Klimaschutzes nahezu alles erlaubt, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Die Geister, die man selbst gerufen habe, würde man nicht mehr los.

Kauzbrief-Ausgabe 35 erschienen

23. März 2023|

Erstmals erschien der Kauzbrief der „Arbeitsgemeinschaft Eulenschutz im Landkreis Ludwigsburg“ 1992. Das jetzt vorliegende neue Heft ist die 35. Ausgabe. Sie bietet auf 67 Seiten Neuigkeiten und Fachbeiträge aus Eulenschutz und Eulenforschung sowie über Eulen in Kunst- und Kulturgeschichte. Der Kauzbrief bietet deshalb gerade auch den Personen lohnenden Lesestoff, die sich umfassend und aus breiter Perspektive mit dem Evolutionsphänomen Eule befassen möchten. So vereint auch die aktuelle Ausgabe des Kauzbriefs Naturkunde, Naturschutz, Kunst- und Kulturgeschichte, wie der Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt. Die EGE gratuliert zur gelungenen Ausgabe!

Peter Josef Müller zum 70. Geburtstag

21. März 2023|

Manchmal gehen Wünsche in Erfüllung, so jedenfalls der Wunsch der EGE zu Peter Josef Müllers 60. Geburtstag im Jahr 2013. Damals belief sich die Zahl der erfolgreichen Steinkauzbruten in Müllers Heimatkreis Euskirchen auf 53. Was konnte die EGE Peter Josef Müller wünschen, wenn nicht viele neu besetzte Steinkauzreviere. Seitdem hat sich der Steinkauzbestand im Kreis Euskirchen deutlich vergrößert, nämlich auf 178 besetzte Reviere und 142 erfolgreiche Bruten im Jahr 2022. Diese Erfolgsgeschichte war nicht vorherzusehen und nicht einmal zu erhoffen. Der Erfolg ist allerdings keine Frage des Glücks, sondern verdankt sich des Einsatzes von Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller. Glück ist nur insofern im Spiel, weil die EGE von Glück sagen kann, dass die beiden unermüdlich tätig sind. Jetzt ist Peter Josef Müller 70 Jahre alt geworden. Die EGE wünscht ihm und seiner Frau Rita Edelburg-Müller Gesundheit und – wie könnte es anders sein – beständigen Steinkauznachwuchs. Über die Arbeit für den Kauz haben Peter Josef Müller, Rita Edelburg-Müller und andere Personen aus der EGE 2021 ausführlich berichtet. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie ihren Bericht lesen möchten.

Dr. Hans Bibelriether zum 90. Geburtstag

15. März 2023|

Die Erfolgsgeschichte des 1970 gegründeten ersten deutschen Nationalparks, des Nationalparks Bayerischer Wald, ist ohne Dr. Hans Bibelriether nicht vorstellbar. Am 17. März 2023 begeht der erste und langjährige Leiter dieses Nationalparks seinen 90. Geburtstag. Bibelriether, der wegen seiner Verdienste um die Nationalparkidee vielfach ausgezeichnet wurde, brachte die Zweckbindung der Nationalparke auf eine denkbar einfache wie eingängige Formel: „Natur Natur sein lassen“. Hans Bibelriether hat die Geschicke des Nationalparks Bayerischer Wald über drei Jahrzehnte entscheidend mitgeformt und ihn zusammen mit Bernhard Grzimek, Hubert Weinzierl, Horst Stern und anderen Weggefährten an vorderster Stelle gegen einflussreiche forst- und jagdwirtschaftliche Interessen ungeachtet persönlicher Anfeindungen verteidigt und zu einer Blaupause deutscher Nationalparke entwickelt. 2017 veröffentlichte Bibelriether seine mit diesem Nationalpark verbundenen Erinnerungen in dem Buch „Natur Natur sein lassen. Die Entstehung des ersten Nationalparks Deutschlands: Der Nationalpark Bayerischer Wald“. Die Erfahrungen des Zeitzeugen und Forstmannes sind angesichts der notwendigen Neuausrichtung von Waldpolitik, Waldnaturschutz und Waldwirtschaft außerordentlich aktuell. Dem Buch sind viele Leser zu wünschen und dem Autor und Christen Hans Bibelriether Gottes reichen Segen. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie mehr über das empfehlenswerte Buch erfahren möchte.

Frühe Uhubrut

13. März 2023|

Dass Uhus schon Anfang März brüten, ist nicht ungewöhnlich. Deshalb darf man nach einer fünfwöchigen Brutzeit im April mit ersten jungen Uhus rechnen. In Alfeld im südlichen Niedersachsen indessen ist ein erster Jungvogel bereits am 24. Februar 2023 geschlüpft. Das ergibt sich aus den der EGE vorliegenden Aufnahmen von einem Uhubrutplatz in einem Turmfalkennistkasten in einem hohen Gebäude. Die Aufnahmen vom 09. März 2023 zeigen einen etwa 13 Tage alten Jungvogel. Die Brut ist demnach bereits um den 21. Januar 2023 begonnen worden.

Brutbeginn bei Dauerfrost

3. März 2023|

Die ersten Uhus brüten in der Eifel – trotz der noch anhaltenden frostigen Temperaturen. Das berichtet Stefan Brücher. Er hat am 02. März 2023 zehn Uhureviere in der Eifel, in denen die Uhus traditionell früh mit der Eiablage beginnen, kontrolliert. In vier dieser zehn Reviere haben die Uhus mit der Brut begonnen. Das Bild zeigt eines der brütenden Uhuweibchen. In drei Revieren hielt sich zumindest ein Uhu in der Nähe des Brutplatzes auf. Und in weiteren drei Revieren wiesen Spuren auf die Anwesenheit von Uhus hin.

Neue Ausgabe von „Nationalpark“ erschienen

2. März 2023|

Zwischen Plastikgarten und Erlebnisgondel – Naturentfremdung und ihre Folgen. So lautet das Titelthema der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Nationalpark“. Im Heft finden Sie weitere Beiträge – beispielsweise über den Mittelspecht, Begegnungen mit Wildtieren in Nationalparken, eine Einschätzung zur Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union und einen Reisebericht über den italienischen Nationalpark Monti Sibillini. In der Reihe „Menschen und Geschichten“ schaut Wilhelm Breuer in ein Stück Naturschutz- und Herzensbildung „für die Schuljugend“, nämlich den „Deutschen Natur- und Tierschutzkalender des Jahres 1973“. Der Beitrag ist mehr als ein nostalgischer Rückblick. Er belegt, dass im Naturschutz in einem halben Jahrhundert nicht alles schlechter geworden ist, aber die Probleme heute keineswegs weniger drängend sind als damals. Das gilt zumal für die Frage, wie junge Menschen einer selbsternannten „letzten Generation“ für den Naturschutz gewonnen werden können. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie Breuers Beitrag lesen möchten.

Die Zeitschrift „Nationalpark“ berichtet auf 46 Seiten viermal jährlich über die Entwicklung deutscher Nationalparke, große Schutzgebiete und aus dem Naturschutz. Die Zeitschrift leistet sich, was in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Ausnahme ist: einen unabhängigen, kritischen und fundierten Blick auf die Sache des Naturschutzes. Herausgeber der Zeitschrift ist der „Verein der Nationalpark-Freunde e.V.“ Die EGE empfiehlt diese Zeitschrift mit den Worten, die der vor 100 Jahren geborene Journalist Horst Stern für sie gefunden hat: „Besser kann man Papier aus dem Holz der Bäume nicht nutzen“. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie weitere Informationen über die aktuelle Ausgabe wünschen.

Buchtipp: Mehr Wildnis wagen

22. Februar 2023|

Natur Natur sein lassen. Ja, bitte! Doch von einem im umfassenden Wortsinne ungestörten Ablauf natürlicher Entwicklungen kann immer weniger gesprochen werden. Die Spuren der Zivilisation – Abfälle, Abgase, Abwärme, Biozide, invasive Arten, Mikroplastik, Schadstoffe, Schrott, Strahlung usf. – sind allgegenwärtig. Sie reichen bis auf den Grund der Tiefsee, zu den Gipfeln des Himalayas, in die Nahrungskette, den Nachthimmel und den Weltraum. Der Mensch ist zu einem der wichtigsten Einflussfaktoren für die biologischen, geologischen und atmosphärischen Prozesse auf der Erde geworden. Der Leitgedanke „Natur Natur sein lassen“ kann selbst in den Nationalparken, für den er geprägt wurde, nur eingeschränkt verwirklicht werden. Dabei umfassen beispielsweise die 16 deutschen Nationalparke ohne marine Gebiete ohnehin nur 0,6 Prozent der Fläche Deutschlands.

Das gerade erschienene Buch von Michael Altmoos macht Mut, mehr Wildnis zu wagen – im Großen wie im Kleinen. Doch was ist das eigentlich: Wildnis? Warum ist sie gerade jetzt so wichtig? Und wie können wir mehr Wildnis erreichen? Wildnis ist eine große Chance im Naturschutz – auch im Garten. Gut verständlich und spannend bietet das Buch aktuelles Wissen und inspirierende Anregungen für mehr Wildnis. Dazu gibt es gelungene Beispiele: sowohl von guten Nationalparks, Wildnis-Erlebnisgebieten wie auch kleineren Projekten. Tipps zum Erleben von Natur berühren die Sinne und vertiefen das Wissen. Wildnis geht nahe und wer sie wagt, gewinnt. Auch vor der eigenen Haustür. Nur Mut!

Michel Altmoos: Mehr Wildnis wagen! Naturdynamik erkennen, erleben, fördern.

Ratgeber. Buch. Hardcover 2023, 208 S. zahlreiche farbige Fotos. Pala-Verlag GmbH. ISBN 978-3-89566-424-3. Format (B x L): 17,5 x 24,5 cm. Gewicht: 492 g. Preis 24,90 Euro.

Die Zeitschrift „Nationalpark“ hat den Autor Michael Altmoos und das von ihm gegründete Mitmach-Museum für Naturschutz „Nahe der Natur“ portraitiert. Klicken Sie bitte hier, wenn Sie mehr über den Autor und das Museum erfahren möchten.

Zeitenwende

22. Februar 2023|

Sonne und Wind schicken keine Rechnung. Mit diesem Versprechen wurde lange Zeit der Ausbau der Solar- und Windenergiewirtschaft gefördert. Heute wissen Stromkunden und Steuerzahler, dass der Ausbau der günstigen Freiheitsenergien mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zu einem jährlich zweistelligen Milliardenbetrag früher aus der EEG-Umlage der Stromkunden und heute aus dem Bundeshaushalt der Steuerzahler kommen Kosten hinzu in Gestalt horizontweit verbauter Natur und entstellter Landschaft. Das passt nicht recht zum Narrativ einer ungetrübt umweltfreundlichen Energiewirtschaft. Beispiel Freiflächen-Photovoltaikanlagen:

Zusätzlich zu der laufenden Verdoppelung des Flächenanteils für Windenergieanlagen läuft eine Mobilisierungswelle für Solaranlagen übers noch unbebaute Land – flankiert von einem beispiellosen Abbau des Naturschutzrechts und den Bemühungen, die bisher als Solarparks bezeichneten industriell überprägten Flächen als „Biodiversitätsparks“ und „Hotspots der Artenvielfalt“ in Stellung zu bringen. Der Solarpark ein botanisch-zoologischer Garten und ein Ökokonto für Eingriffe?!

Das Editorial der Februar-Ausgabe 2023 der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ verheißt „Solarparks mit landschaftlich angepasster Gestaltung und üppig geförderter Biodiversität“ und „Agri-Photovoltaik als Stockwerk über Weidelandschaften und Nutzpflanzen als Strategie, um die Kulturen klimafit zu machen“. Die Eloge auf die Biotope im Schatten und unter den Rädern des grünen Fortschrittes kulminiert in der imperativen Gewissheit: „Ein sich als Artenschutz definierender Naturschutz“ dürfe „nicht gegen notwendige Prozesse zur Transformation von Kulturlandschaft wie Wirtschaft arbeiten“.

Es ist im Kern dieselbe Parole, die schon früher den Naturschutz zum widerspruchslosen Stillhalten aufforderte – damals vor allem zugunsten der Nutzung fossiler und atomarer Energie. Heute indessen hat sich der Wind gedreht und kommt die Aufforderung aus den eigenen Reihen – moralisch unangreifbar im Namen der Nachhaltigkeit. Das macht die Lage so anders, das Niederreißen naturschutzrechtlicher Schranken so leicht und die Sache des Naturschutzes so aussichtslos. Es ist die Zeit ohne rote Linien und der Deutschlandgeschwindigkeit.

Der Uhu im Weserbergland 2022

24. Januar 2023|

Im nördlichen Weserbergland wird die Entwicklung der Uhupopulation seit 2005 in einem ehrenamtlichen Monitoring verfolgt. Von Kersten Hänel koordiniert, helfen zahlreiche Personen bei der Erfassung der Reviere, der Zählung der Jungvögel und bei den Schutzbemühungen. Damit wird auch die Initiative fortgeführt, die Albrecht Jacobs aus Stadtoldendorf mit der Wiederansiedlung des Uhus 1977 begonnen hatte. Das mehr als 2.000 km² umfassende Untersuchungsgebiet liegt im westlichen Südniedersachsen und erstreckt sich bis ins angrenzende Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2022 wurden in diesem Gebiet 91 Brutreviere, 32 erfolgreiche Brutreviere und 51 flügge Jungvögel registriert. Kersten Hänel hält einen Gesamtbestand von ca. 120-130 Uhurevieren und eine Siedlungsdichte von ca. 6 Revieren/100 km² im Gebiet für realistisch.

Der 46 Seiten umfassende Bericht Der Uhu im Weserbergland – Zwischenstand eines ehrenamtlichen Monitorings für den Zeitraum 2005-2022 steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.hs-osnabrueck.de/fileadmin/HSOS/Homepages/AG-Zoologie/pdf/Uhu_Weserbergland_2005-2022.pdf

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